DSGVO-Versicherung Tarifvergleich und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Wer gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.
  • Die DSGVO-Rechtsschutz­versicherung hilft z. B., wenn Sie sich vor Gericht gegen ein nicht gerechtfertigtes Bußgeld wehren.
  • Zum Service der DSGVO-Versicherung gehört auch Rechtsberatung.
  • Die DSGVO-Versicherung ist auch als Baustein der Firmen­rechtsschutz­versicherung möglich. Ein solches Gesamtpaket kann ab 23,99 Euro im Monat kosten.

Das erwartet Sie hier

Was eine DSGVO-Versicherung ist, was Sie bei einem Abschluss beachten müssen und was sie kostet.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist eine DSGVO Versicherung?
  2. Wer braucht diese Versicherung
  3. Wann und was zahlt sie?
  4. Was zahlt sie nicht?
  5. Kosten (mit Beispiel)
  6. Aktuelle Testergebnisse
  7. Tipps zum Versicherungsvergleich
  8. Tipps unserer Experten
Foto von Swantje Niemann
Zuletzt aktualisiert am

Was ist eine DSGVO-Versicherung?

Bei Verstößen gegen die EU-DSGVO (Europäische Datenschutz-Grundverordnung) sind Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des Vorjahresumsatzes möglich.

Mit einer DSGVO-Rechtsschutz­versicherung können Sie sich vor Gericht gegen solche Anschuldigungen wehren, ohne hohe Prozesskosten fürchten zu müssen. Die Versicherung übernimmt die Kosten, die durch einen Rechtsstreit entstehen: Dazu gehören Anwaltskosten, eventuell anfallende Gerichtskosten und gegebenenfalls auch die Kosten für einen Sachverständigen.

Icon Website Sicherheit

Die DSGVO-Versicherung gehört in den Bereich Gewerbe­versicherungen. Sie können Sie entweder als eigenständige Versicherung oder als Teil eines Gesamtpakets abschließen, zum Beispiel in Kombination mit einer bereits bestehenden Firmen­rechtsschutz­versicherung oder einer Cyber-Versicherung.


Wie funktioniert eine DSGVO-Versicherung?

Möchten Sie eine DSGVO-Versicherung, zum Beispiel als Baustein eines Firmen­rechtsschutzes abschließen, müssen Sie auch für die Beitragsberechnung einige Angaben machen, etwa zur Betriebsart Ihres Unternehmens, zur Anzahl der Inhaber, Geschäftsführer und Mitarbeiter, zu Vorschäden oder auch zum Jahresumsatz. Es gibt übrigens vor Vertragsabschluss keine Prüfung, ob Ihr Unternehmen die DSGVO-Bestimmungen einhält.

Schließen Sie eine DSGVO-Versicherung als Teil einer Firmen­rechtsschutz­versicherung ab, gilt meist eine Wartezeit von mindestens drei Monaten. Das bedeutet, dass zwischen Versicherungsbeginn und dem Beginn einer Auseinandersetzung mindestens drei Monate liegen müssen. Es werden aber auch DSGVO-Versicherungen ohne Wartezeit angeboten – lesen Sie hierzu unseren Experten-Tipp.

Tritt ein Schaden ein, der von Ihrer DSGVO-Versicherung prinzipiell abgedeckt ist, dann müssen Sie diesen dem Versicherer unverzüglich melden. Das ist meist telefonisch, per Mail oder mit einem Online-Formular möglich. Der Versicherer prüft dann Ihr Anliegen und erstattet Ihnen bei gerechtfertigtem Antrag die Kosten.

Wer braucht eine DSGVO-Versicherung?

Eine DSGVO-Versicherung richtet sich grundsätzlich an alle Einzelpersonen und Gewerbetreibende, die mit personenbezogenen Daten arbeiten und zum Beispiel Abmahnungen zu befürchten haben.

Beispiele für personenbezogene Daten

  • Name und Vorname
  • Privatanschrift
  • E‑Mail-Adresse
  • Ausweisnummer
  • Kontodaten
  • Kundennummer
  • Standortdaten (z. B. die Standortfunktion bei Mobiltelefonen)
  • IP-Adresse
  • Daten, die zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person führen könnten (z. B. im Krankenhaus oder beim Arzt)

Diese Abmahnungen sind denkbar

  • Falsche Einbindung von Google Analytics
    Eine fehlerhafte Einbindung von Google Analytics kann nur mit etwas technischem Hintergrundwissen erkannt werden – nicht nur von Rechtsanwaltskanzleien, die sich auf Abmahnungen spezialisiert haben. Dabei geht es in erster Linie um die fehlende Anonymisierung der IP-Adressen, um fehlende Opt-out-Möglichkeiten oder auch um die fehlende Erwähnung von Google Analytics in der Datenschutzerklärung.
  • Einbindung von Plugins für Facebook
    Zur Einbindung von Plugins, die das Teilen und/oder “Liken” von Facebook-Beiträgen ermöglichen, gibt es bereits Urteile aus dem Jahr 2016 Quelle: Justiz NRW). Die Abmahnungen zu diesem Thema haben nach Einführung der aktuellen DSGVO-Bestimmungen noch einmal deutlich zugenommen. Hintergrund: Die Plugins sorgen dafür, dass eine Seite aufgerufen wird (in diesem Fall: die Seite von Facebook), die Daten sammelt, ohne dass der Besucher davon etwas mitbekommt.
  • Einbindung von Google Fonts
    Wenn Google Fonts (also Schriftarten, die von Google bereitgestellt werden) auf einer Website eingebunden sind, fragt der Browser des Webseitenbesuchers bei Google an, ob es zum Beispiel Änderungen bei der Schriftgröße oder anderen Details gegeben hat. Google erkennt dann zugleich, von welcher Seite eine Anfrage gesendet wird. Außerdem kann es passieren, dass ein Teil des persönlichen Browser-Verlaufs an Google übermittelt wird. Wenn Google Fonts nicht korrekt eingebunden werden, ist diese Datenübermittlung nach der aktuellen DSGVO-Bestimmung nicht rechtmäßig (Quelle: Bayerische Staatskanzlei)! Abmahnanwälte nutzen diesen Umstand, um Abmahnungen einzureichen.
  • DSGVO-konformes Kontaktformular
    Webseitenbetreiber, deren Kontaktformulare nicht DSGVO-konform sind, können abgemahnt werden (Quelle: Justiz NRW, Verbraucherzentrale Bundesverband). Denn stellen sie ein Kontaktformular bereit, müssen sie die Formular-Nutzer nach DSGVO Artikel 13 informieren. Ob dies zum Beispiel durch eine Checkbox, durch eine Verlinkung auf die Datenschutzerklärung oder auch eine Klausel in der Datenschutzerklärung geleistet wird, wird mitunter kontrovers diskutiert.

Beispiele für Einzelpersonen und Gewerbetreibende

Icon Fabrik

Unternehmen

Icon Person mit Laptop

Gewerbetreibende

Icon Hand mit Herz

Vereine

Icon Hand mit Haus

Vermieter von privaten oder gewerblichen Immobilien

Diese Vorteile bietet eine gute DSGVO-Versicherung

  • Abwehr von Klagen wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung – Schutz vor hohen Bußgeldern
  • Telefonische Rechtsberatung
  • Kurze Wartezeiten
  • Verzicht auf Selbst­beteiligung bei kleinen Rechtsstreitigkeiten

Wann und was genau zahlt eine DSGVO-Versicherung?

Wann zahlt die DSGVO-Versicherung?

Icon Vertrag kündigen

Beim Vorwurf, gegen die Datenschutz-Verordnung verstoßen zu haben

Icon Person mit Pfeilen

Beim Vorwurf, Kundendaten unrechtmäßig weitergegeben zu haben

Icon E‑Mail Ordner

Bei Datenschutzverstößen im Zusammenhang mit E‑Mails oder Newslettern


Was zahlt die DSGVO-Versicherung?

Anwaltsgebühren

Freie Wahl des Anwalts

Kostenübernahme Gutachter, Zeugen, Sachverständige

Gebühren der Gegenseite bei verlorenem Prozess

Gerichtskosten

Bei einigen Tarifen ist zudem eine kostenlose telefonische Rechtsberatung nach einer Datenpanne im Leistungsumfang inbegriffen. Die Kosten einer Mediation mit der Gegenseite werden ebenfalls häufig übernommen, wenn ein kostspieliges Gerichtsverfahren vermieden werden kann.

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Was zahlt sie nicht?

  • Bußgelder
  • Schäden, die während der Wartezeit entstanden sind
  • Vorsätzliche Verstöße gegen die DSGVO oder ihre Nichteinhaltung
  • Kosten für interne oder präventive Maßnahmen, wie Kosten für Schulungen oder Software-Upgrades. Viele Versicherer bieten allerdings kostenfreie oder günstige Unterstützungsangebote an – Mehr dazu erfahren Sie in unserem Experten-Tipp.

Was kostet eine DSGVO-Versicherung?

Kostenbeispiel

Ein kleiner Zeitungsverlag möchte eine Firmen­rechtsschutz­versicherung inklusive Daten­rechtsschutz abschließen. Es kommt zum Beispiel folgender Tarif infrage:

VersicherungsnehmerZeitungsverlag, 5 Mitarbeiter
Selbst­beteiligung500 €
Leistungen (Auszug)24h-Anwaltstelefon
Klassische Firmen­rechtsschutz-Leistungen
Verwaltungs- und Daten­rechtsschutz
Unterstützung beim Erstellen der Datenschutzerklärung
Monatliche Kosten23,99 €

Icon Menschenmenge

Unternehmensgröße beeinflusst Kosten

Die Höhe der Kosten richtet sich in erster Linie nach der Unternehmensgröße. Ein Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern erhält einen günstigeren Versicherungsschutz als etwa ein mittelständischer Betrieb. Ein kleines Unternehmen kann eine DSGVO-Versicherung schon für einen zweistelligen Euro-Betrag für das ganze Jahr abschließen.

Was kostet eine Firmen­rechtsschutz­versicherung für Ihre Firma?

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DSGVO-Versicherungen im Test

Die DSGVO-Versicherung als eigenständige Versicherung wurde bisher von unabhängigen Instituten nicht getestet. Sie kann jedoch auch als Teil einer Firmen­rechtsschutz­versicherung oder einer Cyber-Versicherung abgeschlossen werden. Zu diesen beiden Versicherungen liegen bereits Testergebnisse vor.

Firmen­rechtsschutz­versicherung: Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)

Kunden­beratungKunden­kommunikationKunden­serviceSchutz und VorsorgePreis-Leistungs-VerhältnisGesamt­bewertung
Sehr gutSehr gutSehr gutSehr gutSehr gutSehr gut
Logo ERGO Direkt AGSehr gutSehr gutSehr gutSehr gutSehr gutSehr gut
Logo Generali Deutschland AGSehr gutSehr gutSehr gutSehr gutSehr gutSehr gut

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Firmen­rechtsschutz­versicherungen sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Firmen­rechtsschutz­versicherer im Test (2024)


Cyber-Versicherung: Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)

AnbieterFranke und
Bornberg Ø
ServiceValue
Fairness
Gesamtwertung
von 100
Logo Württembergische Versicherung AGWürttembergischeFF+Sehr gut83
Logo Allianz Deutschland AGAllianzFFSehr gut75
Logo ERGO Direkt AGErgoFFSehr gut75

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Cyber-Versicherungen sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Cyber-Versicherer im Test (2024)

So wählen Sie die richtige DSGVO-Versicherung aus

Auf diese Punkte sollten Sie beim Vergleich achten

  • Versicherungen prüfen
    Wer für sein Unternehmen bereits eine Cyber-Versicherung oder eine Firmen­rechtsschutz­versicherung besitzt, sollte zunächst überprüfen, ob bereits eine DSGVO-Versicherung als Baustein enthalten ist. Informationen hierzu können Sie in den Versicherungs­bedingungen finden.
  • Kombi-Paket oder Einzellösung?
    Sollten Sie eine DSGVO-Versicherung neu abschließen, können Sie zwischen einer Versicherung als Teil einer Firmen­rechtsschutz- oder Cyber-Versicherung wählen. Alternativ gibt es sie auch als eigenständige Versicherung. Wägen Sie ab: Kann Ihr Unternehmen auch von einem umfassenden Firmen­rechtsschutz oder eine Cyber-Versicherung profitieren oder benötigen Sie allein eine spezielle DSGVO-Versicherung?  
  • Extra-Angebote des Versicherers
    Versicherer unterstützen Sie oft kostenlos oder günstig dabei, Ihr Unternehmen DSGVO-konform zu gestalten, etwa eine Datenschutzerklärung zu erstellen, Ihr Impressum zu überprüfen oder auch Ihr Kontaktformular richtig zu verschlüsseln. Vergleichen Sie, welcher Versicherer welche Extra-Angebote mit anbietet.

Beachten Sie: Wenn Sie bei uns online Tarife vergleichen, ist die Leistung „Daten-Rechtsschutz vor Gerichten“ für Sie wichtig. Hier sehen Sie, ob der Versicherer prinzipiell die Kosten erstattet, die durch gerichtliche Abwehr von Ansprüchen nach der DSGVO, dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), sowie Datenschutz-Regelungen in anderen deutschen Gesetzen entstehen. Das BDSG ergänzt und konkretisiert übrigens die Vorgaben der DSGVO für in Deutschland tätige Unternehmen, ohne ihr zu widersprechen.

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Welche Fehler Sie auf keinen Fall bei Abschluss einer DSGVO-Versicherung begehen sollten

lesen
  • Wartezeiten nicht beachten
    Bei einigen DSGVO-Versicherungen müssen Sie eine Wartezeit von meist einigen Monaten einhalten. Während dieser Zeit erhalten Sie keinen Versicherungsschutz. Informieren Sie sich am besten vor Vertragsabschluss über mögliche Wartezeiten.
  • Sparmöglichkeiten ignorieren
    Beim Abschluss einer DSGVO-Versicherung können Sie sparen, ohne große Abstriche beim Preis-Leistungs-Verhältnis zu machen. Es ist beispielsweise kostengünstiger, eine DSGVO-Versicherung als Baustein einer Firmen­rechtsschutz- oder Cyber-Versicherung abzuschließen, als sich für eine eigenständige Versicherung zu entscheiden. Auch gilt: Mit höherer Selbst­beteiligung sinken die Beiträge.
  • Kostenlose Beratung nicht nutzen
    Verstöße gegen die DSGVO können mit Strafen bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des Vorjahresumsatzes geahndet werden. Gehen Sie sicher, dass die DSGVO-Versicherung Ihr Unternehmen wirklich optimal absichert und schützen Sie sich so vor hohen Kosten. Schließen Sie daher nichts vorschnell ab und lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich von unseren Experten beraten.  

Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Diese DSGVO-Pflichten haben Sie

„Sind Sie Unternehmer, müssen Sie mit der aktuellen Datenschutzverordnung zahlreichen Pflichten nachkommen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Führung eines Verzeichnisses aller Datenverarbeitungstätigkeiten, das bei Bedarf vorgelegt werden muss
  • Einhaltung der neuen Richtlinien im Bereich Auftragsdatenverarbeitung
  • Verschiedene Dokumentations­pflichten bei Datenschutzpannen
  • Folgenabschätzungen
  • Einhaltung neuer Vorgaben für Einwilligungserklärungen – sowohl online als auch offline
  • „Recht auf Vergessenwerden“ der User

Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder: bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des Umsatzes des Vorjahres sind möglich.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 2:
Beachten Sie mögliche Wartezeiten

„Bei einigen DSGVO-Versicherungen gibt es eine Wartezeit von drei Monaten, bei anderen fällt die Wartezeit weg. Besteht eine Wartezeit, müssen zwischen Versicherungsabschluss und dem Beginn einer Auseinandersetzung mindestens drei Monate liegen. Bei Tarifen ohne Wartezeit gilt auch bei den DSGVO-Versicherungen: Der Versicherungsschutz gilt nur für Fälle, die während der Vertragslaufzeit auftreten. Gibt es einen Fall, der bereits vor der Vertragsunterschrift aufgetreten ist, gilt der Versicherungsschutz nicht.“

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Berater

Experten-Tipp 3:
Auf kostengünstige Ergänzung zu bestehenden Versicherungen setzen

„Die DSGVO-Versicherung lässt sich zum Beispiel als günstiger Zusatzbaustein zur Firmen­rechtsschutz­versicherung oder Cyber-Versicherung abschließen. In einigen Tarifen sind vergleichbare Leistungen von Anfang an inkludiert. Für einen Zeitungsverlag mit fünf Mitarbeitern wäre etwa eine Firmen­rechtsschutz­versicherung inklusive Daten­rechtsschutz für 23,99 Euro im Monat möglich. Alternativ kann sie auch als eigenständige Versicherung abgeschlossen werden. Dabei können die jährlichen Kosten durchaus im zweistelligen Bereich bleiben. Wir beraten Sie gerne dazu, was die beste Lösung für Ihr Unternehmen ist.“

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Berater

Experten-Tipp 4:
Mit Selbst­beteiligung die Kosten senken

„Denken Sie über eine Selbst­beteiligung im Schadensfall nach. Je höher die Selbst­beteiligung im Schadensfall, desto niedriger sind die Versicherungsbeiträge. Einige Anbieter übernehmen die Kosten von „kleinen“ Rechtsstreitigkeiten übrigens trotz einer vereinbarten Selbst­beteiligung, wenn die Kosten unter 250 Euro liegen. Erfragen Sie bei unserem Fachberater-Team, bei welchen Tarifen dies der Fall ist.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Experten-Tipp 5:
Unterstützungsangebote nutzen

„Der Versicherer prüft bei Vertragsabschluss übrigens nicht, ob Ihr Unternehmen die DSGVO-Bestimmungen einhält. Die meisten Anbieter geben ihren Versicherungsnehmern allerdings eine Checkliste an die Hand, damit die Unternehmen selbst prüfen können, ob die wichtigsten Vorgaben erfüllt sind. Eine ausführliche Analyse der Datenspeicherung und der Datenverarbeitung ist bei einigen Versicherern kostengünstig hinzubuchbar. Zudem wird mitunter eine Datenschutzschulung für die Mitarbeiter angeboten. Bei einigen Rechtsschutz-Tarifen ist sogar eine kostenfreie Prüfung der Website auf Datenschutz-Fehler bereits enthalten. Das bedeutet, dass auf Wunsch ein fachkundiger Anwalt auf Kosten der Versicherung prüft, ob es zum Beispiel bei der Datenschutzerklärung Nachbesserungsbedarf gibt. Sprechen Sie uns direkt auf diese Option an. Wir ermitteln für Sie, bei welchen Tarifen diese Erst-Prüfung enthalten ist.“

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Berater

Experten-Tipp 6:
Kostenlose fachkundige Beratung nutzen

„Einige Rechtsschutz­versicherungen haben eine telefonische Anwalts-Hotline zum Thema Datenschutz eingerichtet. Für die Versicherten ist diese Hotline kostenfrei! Nutzen Sie diese Möglichkeit, um sich eine fachkundige Ersteinschätzung einzuholen.“

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Katharina Burnus
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