DSGVO-Versicherung (Rechtsschutz)
Kostenloser Tarif-Vergleich zur DSGVO-Rechtsschutzversicherung
Aktuelle Tarife aus 2021 für Sie persönlich angepasst und optimiert.
Wir sind stolz auf eine hohe Kundenzufriedenheit!
Inhaltsverzeichnis
Was leistet eine DSGVO-Versicherung?
Die Versicherung übernimmt die Kosten, die im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit stehen. Dazu gehören Anwaltskosten, eventuell anfallende Gerichtskosten und ggf. auch die Kosten für einen Sachverständigen.
Ihre Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen zum Beispiel bei:
- Vorwurf, gegen die Datenschutz-Verordnung verstoßen zu haben
- Vorwurf, Kundendaten unrechtmäßig weitergegeben zu haben
- Datenschutzverstößen im Zusammenhang mit E-Mails oder Newslettern
Bei einigen Tarifen ist zudem eine kostenlose telefonische Rechtsberatung nach einer Datenpanne im Leistungsumfang inbegriffen. Die Kosten einer Mediation mit der Gegenseite werden ebenfalls häufig übernommen, wenn ein kostspieliges Gerichtsverfahren vermieden werden kann.
Sprechen Sie uns direkt auf diese Option an. Wir ermitteln für Sie, bei welchen Tarifen diese Erst-Prüfung enthalten ist.
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Wer braucht eine DSGVO-Versicherung?
Eine DSGVO-Versicherung richtet sich grundsätzlich an alle Einzelpersonen und Gewerbetreibende, die mit personenbezogenen Daten arbeiten.
Die DSGVO-Rechtsschutz gehört in den Bereich Gewerbeversicherungen und eignet sich damit für zum Beispiel:
- Unternehmen
- Gewerbetreibende
- Vereine
- Vermieter von privaten oder gewerblichen Immobilien
Wie hoch sind die monatlichen Kosten?
Die Höhe der Kosten richtet sich in erster Linie nach der Unternehmensgröße. Ein Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern erhält einen günstigeren Versicherungsschutz als zum Beispiel ein mittelständischer Betrieb. Ein kleines Unternehmen erhält eine DSGVO-Versicherung schon für einen zweistelligen Euro-Betrag im Jahr.
Wie hoch fällt die Wartezeit aus?
Bei einigen DSGVO-Versicherung gibt es eine Wartezeit von drei Monaten, bei anderen fällt die Wartezeit weg! Wenn eine Wartezeit besteht, bedeutet dieses, dass zwischen Versicherungsbeginn und dem Beginn einer Auseinandersetzung mindestens drei Monate liegen müssen.
Bei Tarifen ohne Wartezeit gilt auch bei den DSGVO-Versicherungen: Der Versicherungsschutz gilt nur für Fälle, die während der Vertragslaufzeit auftreten. Gibt es einen Fall, der bereits vor der Vertragsunterschrift aufgetreten ist, gilt der Versicherungsschutz nicht.
»Einige Rechtsschutzversicherungen haben eine telefonische Anwalts-Hotline zum Thema Datenschutz eingerichtet. Für die Versicherten ist diese Hotline kostenfrei! Nutzen Sie diese Möglichkeit, um sich eine fachkundige Ersteinschätzung einzuholen.«
Gibt es vor der Vertragsunterschrift eine Prüfung?
Eine Prüfung auf Einhaltung der DSGVO-Bestimmungen gibt es nicht. Die meisten Anbieter geben ihren Versicherungsnehmern allerdings eine Checkliste an die Hand, damit die Unternehmen selbst prüfen können, ob die wichtigsten Vorgaben erfüllt sind.
Eine ausführliche Analyse der Datenspeicherung und der Datenverarbeitung ist bei einigen Versicherern kostengünstig hinzubuchbar. Zudem wird mitunter eine Datenschutzschulung für die Mitarbeiter angeboten.
Diese Pflichten haben Unternehmen mit der DSGVO-Verordnung
Gewerbetreibende müssen mit der aktuellen Datenschutzverordnung zahlreichen Pflichten nachkommen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Führung eines Verzeichnisses aller Datenverarbeitungstätigkeiten, das bei Bedarf vorgelegt werden muss
- Einhaltung der neuen Richtlinien im Bereich Auftragsdatenverarbeitung
- verschiedene Dokumentationspflichten bei Datenschutzpannen
- Folgenabschätzungen
- Einhaltung neuer Vorgaben für Einwilligungserklärungen – sowohl online als auch offline
- „Recht auf Vergessenwerden“ der User
Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder: bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des Umsatzes des Vorjahres sind möglich.
Diese Abmahnungen sind denkbar
Bereits wenige Tage nach Inkrafttreten der aktuellen Datenschutzverordnung hat es Abmahnungen durch s. g. Abmahnanwälte gegeben.
Falsche Einbindung von Google Analytics
Eine fehlerhafte Einbindung von Google Analytics kann nur mit etwas technischem Hintergrundwissen erkannt werden. Rechtsanwaltskanzleien, die sich auf Abmahnungen spezialisiert haben, können falsche Einbindungen natürlich erkennen. Dabei geht es in erster Linie um die fehlende Anonymisierung der IP-Adressen, um fehlende Opt-out-Möglichkeiten oder auch um die fehlende Erwähnung von Google Analytics in der Datenschutzerklärung
Einbindung von Plugins für Facebook
Zur Einbindung von Plugins, die das Teilen und/oder “Liken” von Facebook-Beiträgen ermöglichen, gibt es bereits Urteile aus dem Jahr 2016. Die Zahl der Abmahnungen zu diesem Thema hat nach Einführung der aktuellen DSGVO-Bestimmungen noch einmal deutlich zugenommen. Hintergrund: Die Plugins sorgen dafür, dass eine Seite aufgerufen wird (in diesem Fall: die Seite von Facebook), die Daten sammelt, ohne dass der Besucher davon etwas mitbekommt.
Einbindung von Google Fonts
Wenn Google Fonts (also Schriftarten, die von Google bereitgestellt werden) auf einer Website eingebunden sind, fragt der Browser des Website-Besuchers bei Google an, ob es zum Beispiel Änderungen bei der Schriftgröße oder anderen Details gegeben hat. Google erkennt dann zugleich, von welcher Seite eine Anfrage gesendet wird. Außerdem kann es passieren, dass ein Teil des persönlichen Browser-Verlaufs an Google übermittelt wird.
Wenn Google Fonts nicht korrekt eingebunden werden, ist diese Datenübermittlung nach der aktuellen DSGVO-Bestimmung nicht rechtmäßig! Abmahnanwälte nutzen diesen Umstand, um Abmahnungen einzureichen.
Die fehlende Verschlüsselung von Kontaktformularen ist ebenfalls ein großes Thema. Aktuelle Fälle dazu sind uns allerdings nicht bekannt.