Das erwartet Sie hier
Ob Sie Wohn-Riester und Riester-Rente gleichzeitig besparen dürfen, wie sich die Zulage aufteilt und was sich ab 2027 für mehrere Verträge ändert.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
- Sie dürfen eine Riester-Rente und einen Wohn-Riester-Vertrag gleichzeitig besparen. Zulagen gibt es für höchstens zwei Verträge.
- Die Zulage wird nicht verdoppelt, sondern im Verhältnis Ihrer Beiträge auf beide Verträge verteilt. Den Mindesteigenbeitrag zahlen Sie auf beide Verträge zusammen.
- Einen neuen Riester-Vertrag nach altem Recht können Sie nur bis 31.12.2026 abschließen. Ab 2027 werden höchstens zwei neue Verträge gefördert.
- Jeder neue geförderte Vertrag ab 2027 stellt alle Ihre Verträge auf die neue Förderung um. Lassen Sie das vorher durchrechnen.

Oliver Karp
Unser Experte für Altersvorsorge
Für den Hauskauf brauchen Sie oft gar keinen zweiten Riester-Vertrag…
… denn Geld für die eigene Wohnung können Sie aus jedem Riester-Vertrag entnehmen, nicht nur aus einem Wohn-Riester-Vertrag. Wer trotzdem beides bespart, etwa eine Riester-Rente und ein Riester-Darlehen für einen konkreten Kauf, bekommt die Zulage nicht doppelt: Sie wird im Verhältnis der Beiträge auf beide Verträge verteilt, und den Mindesteigenbeitrag zahlen Sie auf beide zusammen. Gefördert werden höchstens zwei Verträge im Jahr, ein dritter läuft ohne Zulage. Wir rechnen die Aufteilung an einem Beispiel vor, zeigen, wann sich zwei Verträge lohnen, und erklären, was ein neuer geförderter Vertrag ab 2027 mit Ihren bestehenden Verträgen macht, denn er stellt alle auf die neue Förderung um.
Kann ich Wohn-Riester und Riester-Rente gleichzeitig abschließen?
Ja. Sie dürfen eine Riester-Rente und einen Wohn-Riester-Vertrag nebeneinander besparen, gefördert werden höchstens zwei Verträge. Die Zulage verteilt sich nach der Höhe Ihrer Beiträge auf beide Verträge. Einen neuen Riester-Vertrag nach altem Recht können Sie aber nur noch bis 31.12.2026 abschließen.
Reform 2027: Was das für zwei Riester-Verträge bedeutet
Ihre bestehenden Verträge laufen auch nach 2026 mit der bisherigen Förderung weiter, auch wenn es zwei sind. Neue Riester-Verträge nach altem Recht gibt es nur bis 31.12.2026. Schließen Sie ab dem 01.01.2027 einen neuen geförderten Vertrag ab, etwa ein Altersvorsorgedepot, gilt für alle Ihre Verträge die neue Förderung. Für Entnahmen für die Wohnung ab dem 01.01.2028 ändern sich die Regeln des Wohnförderkontos.
| Regel | Riester-Vertrag bis 31.12.2026 | Neues Recht ab 2027 |
|---|---|---|
| Geförderte Verträge | höchstens zwei, bei mehr die zwei mit den höchsten Beiträgen | höchstens zwei nach dem 31.12.2026 abgeschlossene Verträge |
| Mindesteigenbeitrag | vier Prozent der Vorjahreseinnahmen minus Zulagen, auf beide Verträge zusammen | 120 Euro im Jahr |
| Neuabschluss | nach altem Recht bis 31.12.2026 | nur nach neuem Recht, dann neue Förderung für alle Verträge |
| Geld für die Wohnung | Entnahme aus jedem Riester-Vertrag | Entnahme nur, wenn der Anbieter sie anbietet |
| Wohnförderkonto | zwei Prozent Verzinsung im Jahr | keine Verzinsung für Entnahmen ab 2028 |
Mehrere Riester-Verträge möglich
Sie dürfen so viele Riester-Verträge besparen, wie Sie möchten. Zulagen gibt es aber nur für zwei Verträge im Jahr (§ 87 EStG). Zahlen Sie in mehr als zwei Verträge ein, bekommen nur die beiden mit den höchsten Beiträgen eine Zulage. Eine Riester-Rente und ein Wohn-Riester-Vertrag nebeneinander sind damit erlaubt und beide gefördert.
Für einen dritten Vertrag zahlen Sie Beiträge ohne Zulage. Ohne Förderung schneidet ein Riester-Vertrag meist schlechter ab als andere Formen der Altersvorsorge, denn Kosten und Bindung bis zur Rente bleiben. Mehr als zwei Verträge lohnen sich deshalb selten. Wie Zulagen und Steuervorteil insgesamt berechnet werden, erklärt unsere Seite zur Riester-Förderung.
So verteilt sich die Zulage
Ihre Zulage wird nicht verdoppelt, sondern aufgeteilt, und zwar im Verhältnis Ihrer Beiträge auf beide Verträge. Den Mindesteigenbeitrag zahlen Sie auf beide Verträge zusammen: vier Prozent Ihrer beitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahres, höchstens 2.100 Euro, abzüglich der Zulagen, mindestens aber 60 Euro. Erreichen Sie ihn nicht, wird die Zulage gekürzt.
Rechenbeispiel: Sie hatten im Vorjahr 35.000 Euro beitragspflichtige Einnahmen und haben ein Kind, geboren 2011. Ihr Mindesteigenbeitrag liegt bei 925 Euro (1.400 Euro minus 175 Euro Grundzulage minus 300 Euro Kinderzulage). Zahlen Sie 625 Euro in die Riester-Rente und 300 Euro in den Wohn-Riester-Vertrag, gehen von 475 Euro Zulage rund 321 Euro auf die Riester-Rente und rund 154 Euro auf den Wohn-Riester-Vertrag.
Ehepartner, die nur mittelbar gefördert werden, können ihre Zulage nicht aufteilen. Bei ihnen ist nur der Vertrag begünstigt, für den zuerst eine Zulage beantragt wird. Auch den Höchstbetrag für den Steuervorteil von 2.100 Euro einschließlich Zulagen gibt es nur einmal, egal wie viele Verträge Sie haben. Die Grenzen erklärt unsere Seite zu Höchstbetrag und Mindesteigenbeitrag.
Wann lohnen sich mehrere Verträge?
Zwei Verträge passen vor allem, wenn Sie schon eine Riester-Rente haben und für einen konkreten Hauskauf ein Riester-Darlehen oder einen Riester-Bausparvertrag nutzen wollen. Dann fördert der Staat auch Ihre Tilgung, und Ihre bisherige Rente läuft weiter. Ist der Hauskauf noch unsicher, brauchen Sie dafür keinen zweiten Vertrag.
Denn Geld für die eigene Wohnung können Sie aus jedem Riester-Vertrag entnehmen, nicht nur aus einem Wohn-Riester-Vertrag. Den Antrag stellen Sie spätestens zehn Monate vor Beginn der Auszahlung bei der Zentralen Zulagenstelle, entnehmen müssen Sie mindestens 3.000 Euro. Wie das geht, erklärt unsere Seite Riester-Rente umwandeln, alles zum Bauen steht unter Riester-Rente und Hausbau.
Mit entnommenem Riester-Geld brauchen Sie einen kleineren Kredit und sind schneller schuldenfrei. Dafür führt die Zulagenstelle ein Wohnförderkonto, das bis zum Rentenbeginn mit zwei Prozent im Jahr wächst und im Alter versteuert wird. Ob sich das für Sie rechnet, hängt von Kreditzins und Steuersatz ab. Einen Überblick über alle Wege gibt unsere Seite zum Wohn-Riester.
Was gilt ab 2027 für mehrere Riester-Verträge?
Ab dem 01.01.2027 können Sie keinen Riester-Vertrag nach altem Recht mehr abschließen. Neu gefördert werden höchstens zwei Verträge, die nach dem 31.12.2026 abgeschlossen werden. Und jeder neue geförderte Vertrag stellt alle Ihre bisherigen Verträge auf die neue Förderung um.
Neuabschluss nach altem Recht nur bis 31.12.2026
Die Frage, ob Sie Riester-Rente und Wohn-Riester gleichzeitig abschließen, stellt sich nach altem Recht nur noch bis zum Jahresende. Nach dem 31.12.2026 dürfen Anbieter Riester-Verträge nach altem Recht nicht mehr vertreiben (Altersvorsorgereformgesetz, Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156). Planen Sie für Antrag und Annahme einige Wochen Vorlauf ein.
Ihre bestehenden Verträge sind davon nicht betroffen. Sie laufen mit der bisherigen Förderung weiter, bis die Auszahlung beginnt, auch wenn Sie zwei Verträge haben. Sie müssen nichts beantragen und nichts umstellen, eine Frist zum Handeln gibt es für bestehende Verträge nicht. Auch die Entnahme für eine Wohnung bleibt aus ihnen möglich.
Höchstens zwei neue geförderte Verträge
Nach neuem Recht wird ab dem dritten Vertrag, den Sie nach dem 31.12.2026 abschließen, nichts mehr gefördert. Zwei neue geförderte Verträge sind also möglich, etwa ein Altersvorsorgedepot und ein Riester-Darlehen oder Bausparvertrag nach neuem Recht. Solche Verträge können ab 2027 zertifiziert werden, ob Bausparkassen sie anbieten, ist noch offen.
Auch ein neuer Vertrag kann die Entnahme für die eigene Wohnung vorsehen, Pflicht ist sie aber nicht mehr. Der Anbieter entscheidet, ob er sie anbietet. Wollen Sie Riester-Geld später ins Eigenheim stecken, klären Sie das vor dem Abschluss eines neuen Vertrags schriftlich mit dem Anbieter.
Ein neuer Vertrag stellt alle Verträge um
Schließen Sie ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag ab, gilt für alle Ihre Verträge die neue Förderung, auch für Ihre alte Riester-Rente und Ihren Wohn-Riester. Der Vertrag selbst mit Garantien und Kosten bleibt, nur die Förderung wechselt. Für Gutverdiener ist die neue Förderung oft günstiger, für Geringverdiener mit Kindern oft schlechter.
Vorsicht bei Ehepaaren: Hat ein Partner einen alten Riester-Vertrag und schließt der mittelbar geförderte Partner ab 2027 einen neuen Vertrag ab, bekommt der mittelbar geförderte Partner dafür keine Zulage. Lassen Sie deshalb vor jedem neuen Vertrag durchrechnen, ob Ihre alten Verträge mit dem bisherigen Recht besser fahren. Alle Wege zeigt unsere Seite Riester-Vertrag wechseln.
Lohnt sich die Entnahme für Ihr Haus?
Wir prüfen kostenfrei Ihre bestehenden Riester-Verträge und rechnen durch, ob Entnahme, Weitersparen oder ein zweiter Vertrag für Sie besser passt.
- Prüfung Ihres Vertrags, eines neuen Riester-Vertrags und des Altersvorsorgedepots
- Prüfung Ihrer bestehenden Riester-Verträge
- Rechnung zur Entnahme für Ihr Haus
Die häufigsten Fragen zu Wohn-Riester und Riester-Rente gleichzeitig
Kann ich Wohn-Riester und Riester-Rente gleichzeitig abschließen?
Ja. Sie dürfen eine Riester-Rente und einen Wohn-Riester-Vertrag nebeneinander besparen, beide werden gefördert. Einen neuen Vertrag nach altem Recht können Sie aber nur bis 31.12.2026 abschließen. Ab 2027 gibt es nur noch Verträge nach neuem Recht.
Wie viele Riester-Verträge darf ich haben?
So viele Sie möchten. Zulagen gibt es aber nur für zwei Verträge im Jahr. Zahlen Sie in mehr als zwei Verträge ein, werden nur die beiden mit den höchsten Beiträgen gefördert.
Wie wird die Zulage auf zwei Verträge verteilt?
Im Verhältnis Ihrer Beiträge. Zahlen Sie zwei Drittel Ihres Eigenbeitrags in die Riester-Rente und ein Drittel in den Wohn-Riester-Vertrag, geht die Zulage im selben Verhältnis auf beide Verträge. Den Mindesteigenbeitrag müssen Sie auf beide Verträge zusammen erreichen.
Brauche ich für den Hauskauf einen eigenen Wohn-Riester-Vertrag?
Nein. Geld für Kauf, Bau oder Tilgung der eigenen Wohnung können Sie aus jedem Riester-Vertrag entnehmen. Den Antrag stellen Sie spätestens zehn Monate vor Beginn der Auszahlung bei der Zentralen Zulagenstelle, entnehmen müssen Sie mindestens 3.000 Euro.
Kann ich 2027 noch einen zweiten Riester-Vertrag abschließen?
Nach altem Recht nicht, der Vertrieb endet am 31.12.2026. Ab 2027 können Sie Verträge nach neuem Recht abschließen, gefördert werden davon höchstens zwei. Jeder neue geförderte Vertrag stellt aber alle Ihre bisherigen Verträge auf die neue Förderung um.
Was passiert ab 2027 mit meinen beiden bestehenden Verträgen?
Nichts, solange Sie nichts tun. Beide laufen mit der bisherigen Förderung weiter, bis die Auszahlung beginnt. Wechseln Sie in die neue Förderung, gilt das unwiderruflich für alle Ihre Verträge zugleich, nicht nur für einen.
Kann mein Ehepartner seine Zulage auf zwei Verträge verteilen?
Nicht, wenn er nur mittelbar gefördert wird. Dann ist nur der Vertrag begünstigt, für den zuerst eine Zulage beantragt wird. Schließt der mittelbar geförderte Partner ab 2027 einen neuen Vertrag ab, während Sie einen alten Riester-Vertrag behalten, bekommt er dafür keine Zulage.
Kann ich Wohn-Riester auch mit einem Altersvorsorgedepot nutzen?
Nur, wenn der Anbieter die Entnahme für die Wohnung in seinem Vertrag vorsieht. Bei neuen Verträgen ab 2027 ist sie kein Pflichtbestandteil mehr. Fragen Sie deshalb vor dem Abschluss nach, wenn Sie das Geld später für Ihr Eigenheim nutzen wollen.
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