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Rückforderung der Riester-Zulagen

Foto von Swantje Niemann
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) kann die Riester-Zulagen aus unterschiedlichen Gründen zurückfordern.
  • Eine berechtigte Rückforderung liegt vor, wenn der Mindesteigenbetrag nicht erreicht, der Vertrag falsch geführt oder ein Umzug ins Ausland erfolgt ist.
  • Bei einer unberechtigten Rückforderung sollte ein Einspruch mittels Festsetzungsantrag erhoben werden.
  • Bei einer Kündigung des Riester-Vertrags müssen die Förderungen immer zurückgezahlt werden.

Das erwartet Sie hier

Wann eine Rückforderung der Riester-Zulagen berechtigt ist, welche Möglichkeiten Sie bei einer unberechtigten Rückforderung haben und wieso Sie Ihren Riester-Vertrag nicht kündigen sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. Gründe für eine Rückforderung
  2. Was tun bei unberechtigten Rückforderungen?
  3. Fazit

Wann müssen Sie Zulagen zurückzahlen?

Es gibt viele Situationen, in denen eine Rückforderung der Zulagen berechtigt ist. Riester-Sparer sollten diese unbedingt vermeiden, da die Fördermittel für die Riester-Rente ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal dieser Altersvorsorge sowie ein Rendite-Garant sind.

Die Riester-Förderung besteht aus:

Diese werden einmalig oder sogar jährlich gezahlt, stehen aber auch nur unter bestimmten Voraussetzungen und nur bestimmten Personengruppen zur Verfügung.

mehr zur Riester-Rente


Wann ist eine Rückforderung berechtigt?

Eine Rückförderung ist berechtigt, wenn die Voraussetzungen für die Förderung entfallen. Das kann auf verschiedene Weise geschehen. Hier stellen wir Ihnen mehrere legitime Gründe für Rückforderungen vor:

Icon Sparschwein

Mindesteigenbeitrag nicht erreicht

Wurde der Mindesteigenbeitrag nicht erreicht, ist dies ein Grund für eine Rückforderung oder Kürzung der Zulagen. Eine Nachzahlung für das zurückliegende Kalenderjahr ist in diesem Fall nicht möglich und es kann auch kein Einspruch mittels Festsetzungsantrag bei der ZfA erhoben werden.

Vertrag falsch geführt

Eine Rückforderung ist zudem berechtigt, wenn ein Riester-Vertrag falsch geführt wird. Das ist unter anderem dann der Fall, wenn eine mittelbar förderberechtigte Person diesen nicht als solche führt. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn eine selbständig tätige Person in ein Angestelltenverhältnis wechselt, das aber nicht dem Versicherer mitteilt. Selbiges gilt auch in umgekehrter Form.

Icon Vertrag mit Unterschrift
Icon Weltkugel mit Flugzeug

Umzug ins Ausland

Ein Umzug stellt ebenfalls einen Grund für eine Rückforderung dar. Wer ins EU-Ausland zieht, verliert damit den Anspruch auf bisher gezahlte Zulagen. Lesen Sie mehr dazu auf unserer Seite zur Riester-Rente im Ausland.

Icon Haus mit Schlüssel

Förderschädliche Verwendung

Wenn ein Riester-Vertrag vorzeitig gekündigt und die Auszahlung nicht für eine andere Form der Altersvorsorge wie z.B. den Kauf einer Wohn-Immobilie (Wohn-Riester) verwendet wird, ist dies eine sogenannte förderschädliche Verwendung – das Geld wird nicht zur Altersvorsorge genutzt. Damit entfällt der Anspruch auf staatliche Förderung und erhaltene Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden.

Riester-Rente kündigen oder ruhen lassen?

Eine Kündigung der Riester-Rente ist quasi immer die schlechteste Lösung, da sie mit der Rückzahlung der Förderungen verbunden ist. Ein Wechsel oder eine Beitragsfreistellung haben diesen Nachteil nicht. Bedenken Sie auch die weiteren genannten Beispiele, um dem Risiko der Rückforderung konsequent aus dem Weg zu gehen.

Experten-Tipp:

„Ist ein Riester-Vertrag beitragsfrei gestellt, müssen keine Zulagen und Förderungen zurückgezahlt werden. Allerdings werden während der Zeit der Beitragsfreistellung auch keine Zulagen und Förderungen gewährt.“

Riester-Rente vererben

Sollte ein Riester-Sparer noch während der Sparphase versterben, kann er sein Riester-Kapital auf Hinterbliebene übertragen. Jedoch ohne Zulagen und Fördergelder. Selbige würden zurückgefordert werden. Unter Umständen kann es in einem solchen Fall Sinn ergeben, das Erbe der Riester-Rente auszuschlagen. Und zwar dann, wenn die Rückforderungen die Guthabenauszahlung übersteigen würde. Alles weitere zum Thema finden Sie hier:

Riester-Rente für Erben

Was tun bei unberechtigten Rückforderungen?

Der Gesetzgeber bietet die Möglichkeit, sich über einen “Antrag auf Festsetzung der Zulage” gegen eine unberechtigte Rückforderung zu wehren. Dabei ist zwischen dem zuständigen regionalen Finanzamt und der eben genannten ZfA zu unterscheiden.

Wenn das Finanzamt zurückfordert

Das Finanzamt kann vermeintlich unberechtigte Steuervorteile über die Bescheinigung zur Einkommensteuererklärung zurückfordern. Riester-Sparer, die die Einzahlungen in den Vertrag steuerlich absetzen, wären davon betroffen. Kommt es dazu, informiert das Finanzamt direkt den Steuerzahler. Selbiger hat dann einen Monat Zeit, um gegen diesen Bescheid Einspruch beim Finanzamt einzulegen. Lesen Sie mehr zum Thema Riester-Rente in der Steuer auf unserer speziellen Unterseite.

Es empfiehlt sich außerdem:

  • Den Arbeitgeber zu kontaktieren und zu erfragen, ob dieser die Sozialbeiträge korrekt übermittelt hat
  • Dem Finanzamt die Meldebescheinigung über die Sozial­versicherung beizufügen (eine Kopie davon reicht aus)
  • Die Zulage gegebenenfalls unmittelbar mit dem Einspruch erneut zu beantragen

Wenn die ZfA zurückfordert

Für Riester-Zulagen ist hingegen die Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) für zuständig. Werden selbige zurückgefordert beziehungsweise gestrichen, erfolgt eine Abbuchung vom Riester-Konto des Versicherten. In diesem Fall ist ein Einspruch bei der ZfA einzulegen. Das geschieht, indem der Versicherer kontaktiert wird. Dieser übermittelt dann den Einspruch im Namen des Versicherten. Dafür haben Riester-Sparer ein Jahr lang Zeit. Empfehlenswert ist aber, den Einspruch sofort geltend zu machen und nicht unnötig hinauszuschieben. Während der Einspruch selbst an den Versicherer geht, können Versicherte dennoch bei der ZfA den Grund der Rückforderung erfragen.

Riester-Anbieter haben für den Einspruch bei der ZfA eigene Formulare, welche auszufüllen und zu übermitteln sind. In diesen werden generelle Informationen und für die Versicherung relevante Angaben abgefragt, darunter beispielsweise:


Beispiel unberechtigter Rückforderungen

Rückforderungen, die lediglich aufgrund von Pannen auftreten, sind keineswegs selten. So gab es aufgrund des Fehlers eines IT-Dienstleisters eine größere Panne bei der AOK Nordost. Diese wurde im Jahr 2015 von der Stiftung Warentest aufgedeckt und betraf etwa 11.000 Versicherte. An der Feststellung wirkten maßgeblich Mitarbeiter der Stiftung Warentest mit, die selbst von dem Fehler betroffen waren. So erreichte der Fall die breite Öffentlichkeit. Eine regelmäßige Überprüfung über gezahlte Zulagen ist daher immer empfehlenswert.

Zulagenempfänger und Anbieter haften gemeinsam

In mehreren Urteilen, so unter anderem vom Bundesfinanzhof (BFH, Urteil v. 9.7.2019, X R 35/17), wurden geforderte Rückzahlungen bestätigt – auch wenn der Grund dafür nicht unmittelbar beim Versicherten lag. Die Richter sprachen sich dafür aus, dass selbst Fehler des Riester-Anbieters zu Lasten des Versicherten gehen können. Da Zulagen außerdem von der Allgemeinheit getragen werden, da sie der Staat auszahlt, gilt immer ein übergeordnetes Prinzip. Rückzahlungen sind selbst dann zu leisten, wenn Fehler von der Behörde zuerst nicht erkannt wurden oder wenn der Versicherte den Fehler selbst nicht verschuldet hat.

Icon Zeit ist Geld

Zeitraum für die Rückforderung

Die ZfA hat für ihren Rückforderungsbescheid vier Jahre lang Zeit. Wer also im Jahr 2020 eine Zulage erhielt, kann diese im Jahr 2024 noch immer über eine Rückforderung verlieren. Im Falle einer Steuernachzahlung erlässt das zuständige Finanzamt eine Frist. Befinden sich die zu Unrecht gezahlten Fördermittel auf dem Riester-Konto, entnimmt sie automatisch der Riester-Anbieter vom gesamten verfügbaren Kapital.

Fazit

Die Zulagenstelle für Altersvermögen und das zuständige Finanzamt können innerhalb einer bestimmten Frist Rückzahlungen von Steuervorteilen und Zulagen in der Riester-Rente verlangen. Es gibt verschiedene legitime Gründe dafür, doch manchmal sind solche Rückförderungen auch nicht gerechtfertigt. In diesem Fall helfen Einspruch und ein Antrag auf Festsetzung. Um Rückforderungen zu vermeiden, achten Sie darauf, dass:

  • Ihre Beiträge hoch genug sind
  • Ihre Daten bei Ihrem Anbieter aktuell sind
  • Sie Ihren Riester-Vertrag im Sinne des Gesetzgebers verwenden.

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Katharina Burnus
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