Rückforderung von Riester-Zulagen: Wann müssen Sie Zulagen zurückzahlen?

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Warum die Zulagenstelle Riester-Zulagen zurückfordert, wie hoch eine Rückforderung ausfallen kann und wie Sie gegen einen falschen Bescheid vorgehen.

Inhalt dieser Seite
  1. Kurz beantwortet
  2. Die Regeln im Detail
  3. So gehen Sie vor
  4. Fehler und Fallstricke
  5. Häufige Fragen (FAQ)
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Zentrale Zulagenstelle fordert Zulagen zurück, die Ihnen nicht zustanden: etwa weil das Kindergeld rückwirkend wegfällt, der Mindesteigenbeitrag fehlt oder sich Ihr Förderstatus geändert hat.
  • Kündigen Sie den Vertrag oder lassen Sie ihn außerhalb der erlaubten Formen auszahlen, gehen alle Zulagen und der Steuervorteil zurück, auch wenn sie Ihnen zustanden.
  • Gegen einen Rückforderungsbescheid können Sie Einspruch einlegen. Seit dem Beitragsjahr 2024 prüft die Zulagenstelle vor der Auszahlung, Rückforderungen werden dadurch seltener.
  • Für Ihren bestehenden Vertrag bleibt alles, wie es ist. Neue Riester-Verträge gibt es nur noch bis zum 31.12.2026, ab 2027 kommt das Altersvorsorgedepot.

Wann werden Riester-Zulagen zurückgefordert?

Riester-Zulagen werden zurückgefordert, wenn sie Ihnen nicht zustanden oder wenn Sie das geförderte Geld nicht für die Altersvorsorge verwenden. Im ersten Fall holt die Zulagenstelle nur die zu viel gezahlte Zulage zurück, im zweiten Fall verlieren Sie die gesamte Förderung samt Steuervorteil.

Reform 2027: Was das für Rückforderungen bedeutet

Für Ihren bestehenden Riester-Vertrag gelten die Regeln zur Rückzahlung auch nach 2026 weiter: Wer kündigt oder an Erben auszahlen lässt, verliert die Förderung wie bisher, zu Unrecht gezahlte Zulagen holt die Zulagenstelle zurück. Neue Riester-Verträge gibt es nur noch bis zum 31.12.2026. Ab dem 01.01.2027 startet das Altersvorsorgedepot mit neuer Förderung, auch dort kostet eine Kündigung die Zulagen.

Die Regeln auf einen Blick

Welche Regel für Sie gilt, hängt davon ab, in welchem Förderrecht Ihr Vertrag läuft. Fast alle Riester-Sparer bleiben im alten Recht, solange sie nichts unternehmen. Die rechte Spalte betrifft Sie nur, wenn Sie ab 2027 in die neue Förderung wechseln oder einen neuen geförderten Vertrag abschließen.

RegelRiester-Vertrag bis 31.12.2026Neues Recht ab 2027 (neuer Vertrag oder Wechsel)
Kündigung vor RentenbeginnZulagen und Steuervorteil gehen zurückZulagen und Steuervorteil gehen zurück
Auszahlung an ErbenFörderung geht zurück, außer bei Übertragung auf einen Vertrag des Ehepartnerswie bisher, neue Ausnahme für Zahlungen aus einer Rentengarantiezeit
Eigenbeitrag zu niedrigZulagen werden im Verhältnis gekürzt, Mindesteigenbeitrag vier Prozent minus Zulagen, mindestens 60 EuroZulage richtet sich nach Ihrem Beitrag, Mindesteigenbeitrag 120 Euro
Höhe der Kinderzulage185 Euro bis Jahrgang 2007, 300 Euro ab Jahrgang 2008100 Prozent des Beitrags, höchstens 300 Euro je Kind

Welche Zulagen können zurückgefordert werden?

Zurückgefordert werden kann jede Förderung, die Sie für Ihren Riester-Vertrag bekommen haben. Ob es nur ein Jahr trifft oder viele, hängt vom Grund ab: Bei einem Fehler im Antrag geht es meist um einzelne Beitragsjahre, bei einer Kündigung um alles, was sich seit Vertragsbeginn angesammelt hat.

FörderungHöhe im JahrWer fordert zurück
Grundzulage175 EuroZentrale Zulagenstelle
Kinderzulage185 oder 300 Euro je KindZentrale Zulagenstelle
Berufseinsteigerbonuseinmalig 200 EuroZentrale Zulagenstelle
Steuervorteil über die Zulagen hinausabhängig von Ihrem Steuersatzbei Kündigung die Zulagenstelle, bei falscher Förderberechtigung das Finanzamt

Wie sich Grundzulage, Kinderzulage und Steuervorteil zusammensetzen, zeigt unsere Übersicht zur Riester-Förderung. Den Steuervorteil, der über die Zulagen hinausgeht, stellt das Finanzamt gesondert fest und meldet ihn der Zulagenstelle (§ 10a EStG). Deshalb kann die Zulagenstelle ihn bei einer Kündigung zusammen mit den Zulagen zurückholen.


Zwei Arten der Rückforderung

Das Gesetz kennt zwei Wege. Bei zu Unrecht gezahlten Zulagen (§ 90 Absatz 3 EStG) stand Ihnen das Geld nie zu, etwa weil das Kindergeld weggefallen ist. Die Zulagenstelle holt dann nur den falschen Betrag zurück, der Vertrag läuft weiter und behält alle übrigen Zulagen.

Bei einer schädlichen Verwendung (§ 93 EStG) stand Ihnen die Förderung zwar zu, Sie verwenden das Geld aber nicht mehr für eine lebenslange Altersvorsorge. Das ist der Fall bei Kündigung, bei Auszahlung an Erben außer dem Ehepartner und bei einer Einmalauszahlung über das Erlaubte hinaus. Dann gehen alle Zulagen und der Steuervorteil zurück.

Aus welchen Gründen müssen Sie Riester-Zulagen zurückzahlen?

Die häufigsten Gründe sind eine weggefallene Kinderzulage, ein zu niedriger Eigenbeitrag, ein geänderter Förderstatus und die Kündigung. Auch Fehler des Anbieters gehen zu Ihren Lasten, ein Umzug ins Ausland dagegen meist nicht.

Kinderzulage zurückzahlen: die häufigsten Fälle

Die Kinderzulage hängt am Kindergeld. Hebt die Familienkasse das Kindergeld für ein Jahr vollständig auf, entfällt für dieses Jahr auch die Kinderzulage, und die Zulagenstelle fordert sie zurück. Je Kind gibt es die Zulage nur einmal: Haben beide Eltern sie beantragt, wird die doppelt gezahlte Zulage zurückgeholt.

Die Deutsche Renten­versicherung nennt vier typische Fälle, in denen es trotz Prüfung vor der Auszahlung noch zu einer Rückforderung kommt. Über jede dieser Rückforderungen informiert Sie die Zulagenstelle selbst mit einem Bescheid. Alle Fälle betreffen Familien, deshalb lohnt es sich, Änderungen beim Kindergeld sofort an Ihren Anbieter zu melden.

  • Die Kinderzulage wird nach der Auszahlung dem Ehepartner zugeordnet.
  • Die Zahl der beantragten Kinderzulagen verringert sich.
  • Die Familienkasse hebt die Kindergeldberechtigung rückwirkend auf.
  • Die Förderung beruhte auf einer Kindererziehungszeit, die nicht rechtzeitig beantragt oder nicht bewilligt wurde.

Fällt die Kinderzulage weg, kann das auch die Grundzulage kosten. Der Mindesteigenbeitrag wird um Ihre Zulagen gemindert. Steht Ihnen eine Kinderzulage nicht zu, steigt er also. Haben Sie genau den bisherigen Betrag eingezahlt, reicht er dann nicht mehr, und die Zulagenstelle kürzt auch die Grundzulage. Wie die Kinderzulage funktioniert, lesen Sie auf unserer Seite zur Riester-Kinderzulage.


Mindesteigenbeitrag nicht erreicht

Die volle Zulage bekommen Sie nur, wenn Sie den Mindesteigenbeitrag einzahlen: vier Prozent Ihrer beitragspflichtigen Einnahmen aus dem Vorjahr, höchstens 2.100 Euro, abzüglich Ihrer Zulagen, mindestens aber 60 Euro im Jahr. Zahlen Sie weniger ein, entfällt die Zulage nicht ganz. Sie wird im gleichen Verhältnis gekürzt, und zu viel Gezahltes geht zurück.

Beiträge für ein vergangenes Jahr lassen sich nicht nachzahlen. Auch ein Antrag auf Festsetzung hilft hier nicht, weil die Kürzung dem Gesetz entspricht (§ 86 EStG). Prüfen Sie deshalb jedes Jahr, ob Ihr Beitrag noch passt, besonders nach einer Gehaltserhöhung. Wie Sie den Betrag berechnen, steht unter Höchstbetrag und Mindesteigenbeitrag.

RechenschrittBetrag
Vier Prozent von 30.000 Euro Vorjahreseinnahmen1.200 Euro
Minus Grundzulage, Mindesteigenbeitrag1.025 Euro
Tatsächlich eingezahlt, also 60 Prozent615 Euro
Zulage: 60 Prozent von 175 Euro, Rückforderung105 Euro, 70 Euro zurück

Beispielrechnung unserer Redaktion nach §§ 84 und 86 EStG: Ein Sparer ohne Kinder hat im Vorjahr 30.000 Euro beitragspflichtig verdient und zahlt 615 Euro ein. Das sind 60 Prozent seines Mindesteigenbeitrags. Ihm stehen deshalb nur 105 Euro Grundzulage zu. Hat die Zulagenstelle die vollen 175 Euro gutgeschrieben, fordert sie 70 Euro zurück.

Vertrag falsch geführt

Eine Rückforderung droht auch, wenn Ihr Vertrag mit einem falschen Förderstatus läuft. Ein typischer Fall sind Ehepaare. Ist ein Partner nicht selbst förderberechtigt, bekommt er die Zulagen nur mittelbar über den anderen und muss dafür lediglich 60 Euro im Jahr einzahlen. Diese Rolle hängt aber davon ab, dass der andere Partner förderberechtigt bleibt.

Wird der mittelbar begünstigte Partner selbst renten­versicherungspflichtig, etwa durch eine Anstellung, gilt für ihn ab dem Folgejahr der volle Mindesteigenbeitrag, weil die Einnahmen des Vorjahres zählen. Zahlt er dann weiter nur 60 Euro, kürzt die Zulagenstelle seine Zulage. Verliert umgekehrt der andere Partner die Förderberechtigung, entfällt auch die mittelbare Förderung. Melden Sie solche Änderungen Ihrem Anbieter sofort. Mehr dazu unter mittelbar begünstigt.


Fehler des Altersvorsorge-Anbieters

Zu Unrecht gezahlte Zulagen müssen Sie auch dann zurückzahlen, wenn der Fehler nicht bei Ihnen lag. Der Bundesfinanzhof hat 2019 und 2023 entschieden, dass die Zulagenstelle das Geld direkt beim Sparer zurückholen darf, auch ohne Verschulden und auch dann, wenn der Vertrag schon aufgelöst ist. Ein Fehler des Anbieters schützt Sie also nicht.

Umso wichtiger ist ein jährlicher Blick auf die Jahresbescheinigung Ihres Anbieters. Dort steht, welche Zulagen gutgeschrieben wurden. Fällt Ihnen dort etwas auf, das nicht zu Ihrer Lage passt, klären Sie es mit dem Anbieter, bevor die Zulagenstelle Jahre später von sich aus zurückfordert.


Kündigung der Riester-Rente

Kündigen Sie Ihre Riester-Rente, müssen Sie alle Zulagen und den Steuervorteil zurückzahlen. Der Anbieter meldet die Kündigung, die Zulagenstelle berechnet den Betrag, und der Anbieter behält ihn direkt vom Guthaben ein. Zusätzlich werden die Erträge im Vertrag steuerpflichtig. Nur Beitragsanteile für eine Berufs­unfähigkeits- oder Hinterbliebenenabsicherung sind ausgenommen.

Fehlt Ihnen gerade das Geld, ist beitragsfrei stellen fast immer die bessere Wahl, denn die Förderung bleibt im Vertrag. Wie viel nach einer Kündigung übrig bliebe, erklärt unsere Seite zum Rückkaufswert. Alle Schritte und Alternativen finden Sie unter Kündigung der Riester-Rente.


Förderschädliche Verwendung

Auch ohne Kündigung kann eine Auszahlung förderschädlich sein. Erlaubt sind eine lebenslange Rente oder ein Auszahlungsplan mit Restverrentung. Zu Beginn der Auszahlung dürfen Sie zusätzlich bis zu 30 Prozent des Kapitals auf einmal entnehmen, dieser Betrag ist allerdings voll steuerpflichtig. Lassen Sie sich mehr auszahlen, gehen Zulagen und Steuervorteil zurück.

Eine Ausnahme ist die Kleinbetragsrente. Ist Ihre monatliche Rente sehr klein, darf der Anbieter sie mit einer Einmalzahlung abfinden, ohne dass Sie Förderung zurückzahlen. Seit dem 30.05.2026 liegt die Grenze bei 1,5 Prozent der monatlichen Bezugsgröße, 2026 sind das 59,33 Euro im Monat. Mehr unter Auszahlung der Riester-Rente.


Bei geerbter Riester-Rente

Stirbt ein Riester-Sparer vor Rentenbeginn, ist die Auszahlung an die Erben eine schädliche Verwendung. Die Förderung geht zurück, den Rest bekommen die Erben. Ohne Rückzahlung geht es nur, wenn das Guthaben auf einen eigenen Riester-Vertrag des Ehepartners übertragen wird, der nicht dauernd getrennt lebt und in der EU oder im EWR wohnt.

Ausgenommen ist auch eine vereinbarte Hinterbliebenenrente an den Ehepartner oder an Kinder mit Kindergeld. Was Hinterbliebene tun müssen und welche Fristen gelten, lesen Sie unter Riester-Rente im Todesfall, wer was bekommt, unter Riester-Rente für Erben. Die Rückzahlung behält der Anbieter direkt vom Guthaben ein, bevor er den Rest auszahlt.


Umzug ins Ausland

Ein Umzug ins Ausland während der Ansparphase kostet Sie keine Rückzahlung der bisherigen Förderung. Zurückgezahlt werden Zulagen und Steuervorteil erst, wenn Sie ab Beginn der Auszahlung außerhalb der EU und des EWR wohnen (§ 95 EStG). Island, Liechtenstein und Norwegen gehören zum EWR.

Neue Zulagen bekommen Sie im Ausland allerdings nur, solange Sie förderberechtigt bleiben, in der Regel also in der deutschen Renten­versicherung pflichtversichert sind. Für mittelbar begünstigte Ehepartner gilt zusätzlich ein Wohnsitz in der EU oder im EWR. Was bei Wegzug, Rückkehr und Auszahlung im Ausland gilt, steht unter Riester-Rente im Ausland.

Was tun bei einer Rückforderung von Riester-Zulagen?

Prüfen Sie den Bescheid sofort und legen Sie Einspruch ein, wenn die Rückforderung nicht stimmt. Zuständig ist bei Zulagen die Zentrale Zulagenstelle, beim Steuervorteil aus einer falschen Förderberechtigung das Finanzamt.

1. Bescheid lesen

Seit dem Beitragsjahr 2024 schickt Ihnen die Zulagenstelle selbst einen Festsetzungsbescheid, wenn sie zurückfordert oder weniger zahlt als beantragt. Dort stehen Jahr, Betrag und Grund.

2. Grund prüfen

Vergleichen Sie den Grund mit Ihren Unterlagen: Kindergeldbescheid, Meldebescheinigung zur Sozial­versicherung, Jahresbescheinigung des Anbieters, bei Beamten die Einwilligung.

3. Einspruch einlegen

Gegen den Bescheid können Sie Einspruch einlegen. Die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids, warten Sie damit nicht.

4. Nachweise nachreichen

Fehlen Daten, etwa eine Kindererziehungszeit oder eine Meldung des Arbeitgebers, klären Sie das bei der zuständigen Stelle und reichen Sie den Nachweis ein.


Wenn die ZfA zurückfordert

Für Riester-Zulagen ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bei der Deutschen Renten­versicherung Bund zuständig. Stellt sie fest, dass eine Zulage ganz oder teilweise nicht bestand, fordert sie den Betrag zurück, teilt es Ihnen per Bescheid mit und Ihrem Anbieter per Datensatz. Läuft der Vertrag noch, belastet der Anbieter Ihr Vertragskonto.

Halten Sie die Rückforderung für falsch, legen Sie Einspruch bei der Zulagenstelle ein und begründen ihn mit Nachweisen. Beamte haben eine Besonderheit: Fehlte die Einwilligung gegenüber der Besoldungsstelle, können sie diese im Einspruchsverfahren nachholen (§ 90 Absatz 5 EStG). Dann werden sie so gestellt, als hätten sie rechtzeitig eingewilligt.


Wenn das Finanzamt zurückfordert

Den Steuervorteil aus der Riester-Rente gewährt das Finanzamt über die Anlage AV. Stellt sich später heraus, dass Sie in einem Jahr nicht förderberechtigt waren, ändert das Finanzamt Ihren Steuerbescheid und fordert die Steuerermäßigung zurück. Auch dagegen können Sie Einspruch einlegen, die Frist steht im geänderten Bescheid.

Häufige Ursache sind fehlende Meldedaten zur Renten­versicherung. Fragen Sie in diesem Fall Ihren Arbeitgeber, ob er Ihre Sozial­versicherungsbeiträge korrekt gemeldet hat, und legen Sie dem Einspruch eine Kopie Ihrer Meldebescheinigung zur Sozial­versicherung bei. Wie Sie die Anlage AV richtig ausfüllen, steht auf unserer Seite zur Riester-Rente in der Steuererklärung.


Zulage geprüft: Festsetzung selbst beantragen

Hat die Zulagenstelle Ihnen weniger gutgeschrieben, als Sie erwartet haben, ohne einen Bescheid zu schicken, können Sie selbst die Festsetzung beantragen. Der Antrag geht schriftlich oder elektronisch an die Zulagenstelle, innerhalb eines Jahres ab der Jahresbescheinigung Ihres Anbieters für das betreffende Beitragsjahr (§ 90 Absatz 4 EStG).


Zeitraum für die Rückforderung

Zu Unrecht gezahlte Zulagen kann die Zulagenstelle nicht unbegrenzt zurückholen. Sie muss den Fehler bis zum Ende des zweiten Jahres nach der Berechnung der Zulage erkennen und dann innerhalb eines Jahres zurückfordern. Für Kindererziehende, deren Förderung an einer Kindererziehungszeit hängt, gilt diese Frist nicht, solange die Erziehungszeit nicht angerechnet ist.

Bei einer schädlichen Verwendung wie der Kündigung gilt eine andere Frist: Der Rückzahlungsbetrag kann noch vier Jahre nach Ablauf des Jahres der Auszahlung festgesetzt werden (§ 94 EStG). Was der Anbieter nicht schon einbehalten hat, fordert die Zulagenstelle per Bescheid direkt bei Ihnen an.

Wie vermeiden Sie eine Rückforderung von Riester-Zulagen?

Die meisten Rückforderungen lassen sich vermeiden, wenn Sie Änderungen sofort melden, Ihren Beitrag jedes Jahr prüfen und den Vertrag nicht kündigen. Ab 2027 kommen neue Fallen beim Wechsel der Förderung hinzu.

Die typischen Fehler

  • Änderung nicht gemeldet: Ende des Kindergelds, Trennung oder Wegfall der Förderberechtigung müssen Sie Ihrem Anbieter auch mit Dauerzulagenantrag selbst mitteilen.
  • Beide Eltern beantragen die Kinderzulage: Sie gibt es je Kind nur einmal, die doppelt gezahlte Zulage wird zurückgeholt.
  • Beitrag nicht angepasst: Steigt Ihr Einkommen, steigt im Folgejahr der Mindesteigenbeitrag, sonst kürzt die Zulagenstelle.
  • Kindererziehungszeit nicht beantragt: Hängt Ihre Förderung daran, beantragen Sie die Zeit rechtzeitig bei der Deutschen Renten­versicherung.
  • Aus Ärger gekündigt: Wer wegen einer kleinen Rückforderung kündigt, zahlt alle Zulagen und den Steuervorteil zurück.

Änderungen melden, Bescheinigung prüfen

Mit einem Dauerzulagenantrag beantragt Ihr Anbieter die Zulagen jedes Jahr für Sie. Die Meldepflicht bleibt aber bei Ihnen: neues Kind, Ende des Kindergelds, Heirat, Trennung oder ein anderer Förderstatus. Geänderte renten­versicherungspflichtige Einnahmen müssen Sie bei einem Dauerzulagenantrag dagegen nicht melden, Ihren Beitrag passen Sie trotzdem selbst an.

Seit dem Beitragsjahr 2024 zahlt die Zulagenstelle Zulagen erst nach vollständiger Prüfung aus. Sie gleicht Ihre Angaben zur Förderberechtigung, zum Einkommen und zum Kindergeld vorher ab. Viele Fehler fallen dadurch auf, bevor Geld fließt. Ganz ausgeschlossen sind Rückforderungen aber nicht, vor allem wenn sich Daten bei Familienkasse oder Renten­versicherung nachträglich ändern.


Vor einer Kündigung Auskunft holen

Überlegen Sie, den Vertrag aufzulösen, fragen Sie vorher bei der Zulagenstelle nach, welche Zulagen und Steuerermäßigungen auf Ihrem Vertrag liegen. Die Zulagenstelle erteilt diese Auskunft online. So sehen Sie, was eine Kündigung kostet, und können es mit dem Ruhenlassen oder einem Wechsel vergleichen.


Vorsicht bei Wechsel und Neuabschluss ab 2027

Ab 2027 können Sie erklären, dass Ihre Verträge in die neue Förderung wechseln. Diese Erklärung ist unwiderruflich und gilt für alle Ihre Riester-Verträge zugleich. Dasselbe passiert automatisch, wenn Sie nach dem 31.12.2026 einen neuen geförderten Vertrag abschließen, etwa ein Altersvorsorgedepot. Danach gelten neue Zulagen und ein neuer Mindesteigenbeitrag.

Eine Falle betrifft Ehepaare: Behält der förderberechtigte Partner seinen alten Riester-Vertrag und schließt der nur mittelbar geförderte Partner ab 2027 einen neuen Vertrag ab, bekommt der mittelbar Geförderte dafür keine Zulage. Rechnen Sie vor jedem Schritt durch, was Sie gewinnen und verlieren. Alle Wege vergleicht unsere Seite Riester-Vertrag wechseln.

Experten-Tipp:
Eine Rückforderung ist kein Grund zu kündigen

„Eine Rückforderung ist ärgerlich, aber fast immer auf ein Jahr oder eine Zulage begrenzt. Prüfen Sie den Bescheid gegen Ihre Jahresbescheinigung und legen Sie Einspruch ein, wenn etwas nicht stimmt. Teuer wird es erst, wenn jemand aus Ärger kündigt: Dann gehen alle Zulagen seit Vertragsbeginn und der Steuervorteil zurück, nicht nur der strittige Betrag.“

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Experte für Altersvorsorge

Lassen Sie prüfen, ob Ihre Zulagen sicher sind

Wir prüfen kostenfrei, ob Ihr Vertrag mit dem richtigen Förderstatus läuft, ob Ihr Eigenbeitrag für die volle Förderung reicht und ob sich ein Wechsel in die neue Förderung für Sie lohnt.

  • Prüfung Ihres Vertrags, eines neuen Riester-Vertrags und des Altersvorsorgedepots
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Experte für Altersvorsorge

Die häufigsten Fragen zur Rückforderung von Riester-Zulagen

Warum kann es zu einer Rückforderung von Riester-Zulagen kommen?

Weil Ihnen eine Zulage nicht zustand oder weil Sie das geförderte Geld nicht mehr für die Altersvorsorge verwenden. Häufige Gründe sind ein rückwirkend aufgehobenes Kindergeld, ein zu niedriger Mindesteigenbeitrag, ein geänderter Förderstatus und die Kündigung. Seit dem Beitragsjahr 2024 prüft die Zulagenstelle vor der Auszahlung, Rückforderungen werden dadurch seltener.

Muss ich die Riester-Kinderzulage zurückzahlen, wenn das Kindergeld wegfällt?

Ja, wenn die Familienkasse das Kindergeld für ein Jahr vollständig zurückfordert, entfällt für dieses Jahr auch die Kinderzulage (§ 85 EStG). Die Zulagenstelle holt sie dann zurück. Zurückgefordert wird sie auch, wenn beide Eltern sie beantragt haben oder sie nachträglich dem anderen Elternteil zugeordnet wird.

Was passiert, wenn der Mindesteigenbeitrag nicht erreicht wird?

Dann kürzt die Zulagenstelle Ihre Zulagen im gleichen Verhältnis, in dem Ihr Beitrag hinter dem Mindesteigenbeitrag zurückbleibt. Wurde schon die volle Zulage gutgeschrieben, fordert sie den zu viel gezahlten Teil zurück. Eine Nachzahlung für das betreffende Jahr ist nicht möglich.

Welche Konsequenzen hat ein Umzug ins Ausland für die Riester-Förderung?

Während der Ansparphase müssen Sie wegen eines Umzugs nichts zurückzahlen. Zulagen und Steuervorteil gehen erst zurück, wenn Sie ab Beginn der Auszahlung außerhalb der EU und des EWR wohnen (§ 95 EStG). Neue Zulagen gibt es im Ausland nur, solange Sie förderberechtigt bleiben.

Was kann ich tun, wenn ich eine unberechtigte Rückforderung erhalte?

Legen Sie Einspruch gegen den Bescheid ein, bei Zulagen bei der Zentralen Zulagenstelle, beim Steuervorteil beim Finanzamt. Die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung. Fügen Sie Nachweise bei, etwa den Kindergeldbescheid oder die Meldebescheinigung zur Sozial­versicherung.

Muss ich die Zulagen auch zurückzahlen, wenn der Fehler beim Anbieter lag?

Ja. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs fordert die Zulagenstelle zu Unrecht gezahlte Zulagen direkt beim Sparer zurück, auch ohne dessen Verschulden und auch nach Auflösung des Vertrags. Prüfen Sie deshalb jedes Jahr die Jahresbescheinigung Ihres Anbieters.

Wie lange kann die Zulagenstelle Riester-Zulagen zurückfordern?

Bei zu Unrecht gezahlten Zulagen muss sie den Fehler bis zum Ende des zweiten Jahres nach der Berechnung erkennen und dann innerhalb eines Jahres zurückfordern (§ 90 Absatz 3 EStG). Für Kindererziehende gilt eine Ausnahme. Nach einer Kündigung kann die Rückzahlung bis vier Jahre nach Ablauf des Auszahlungsjahres festgesetzt werden.

Muss ich bei einer Kündigung immer alle Zulagen zurückzahlen?

Ja, eine Kündigung ist eine schädliche Verwendung. Sie zahlen alle Zulagen und den Steuervorteil zurück, zusätzlich werden die Erträge steuerpflichtig. Ausgenommen sind nur Beitragsanteile für eine Berufs­unfähigkeits- oder Hinterbliebenenabsicherung. Beitragsfrei stellen ist meist die bessere Lösung, weil die Förderung im Vertrag bleibt.

Wie kann ich Rückforderungen in Zukunft vermeiden?

Zahlen Sie jedes Jahr mindestens den Mindesteigenbeitrag ein und melden Sie Ihrem Anbieter Änderungen bei Kindern, Familienstand und Förderstatus sofort. Prüfen Sie einmal im Jahr die Jahresbescheinigung. Seit dem Beitragsjahr 2024 gleicht die Zulagenstelle Ihre Angaben vor der Auszahlung mit den Daten von Renten­versicherung und Familienkasse ab.

Ändert die Riester-Reform 2027 etwas an der Rückforderung?

Für Riester-Verträge, die bis zum 31.12.2026 abgeschlossen sind, gelten die bisherigen Regeln weiter: Wer kündigt, zahlt die Förderung zurück. Auch im neuen Recht ab 2027 und beim Altersvorsorgedepot kostet eine Kündigung die Zulagen. Neu ist dort eine Ausnahme für Zahlungen aus einer Rentengarantiezeit an Erben.

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