Das erwartet Sie hier
Welche Nachteile der Wohn-Riester hat, was neu in der Kritik steht und für wen er sich nach der Reform noch lohnt.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
- Der größte Nachteil ist das Wohnförderkonto: Das geförderte Kapital wird im Alter versteuert, obwohl Ihnen kein Geld ausgezahlt wird.
- Neu in der Kritik: Der Bundesgerichtshof hat Jahresentgelte bei Riester-Bausparverträgen für unwirksam erklärt, und ob es nach der Reform noch Wohn-Riester-Angebote gibt, ist offen.
- Zwei Stichtage: Neuabschluss nach altem Recht bis 31.12.2026, neue Regeln für das Wohnförderkonto erst für Entnahmen ab 01.01.2028.
- Für Bestandskunden, die bis zur Rente selbst in ihrer Immobilie wohnen, lohnt sich Wohn-Riester meist weiter. Wer unsicher ist, behält seinen Riester-Vertrag besser als Rente.
Lohnt sich Wohn-Riester noch?
Für Bestandskunden, die bis zur Rente selbst in ihrer Immobilie wohnen, meist ja: Die Förderung bleibt, und die gesparte Miete ersetzt im Alter einen Teil der Rente. Die größten Nachteile sind die Steuer auf das Wohnförderkonto und die Bindung an die selbst genutzte Wohnung. Ein Neuabschluss bis 31.12.2026 lohnt sich nur noch mit konkretem Kaufplan.
Reform 2027: Was das für Ihren Wohn-Riester bedeutet
Ihr Vertrag läuft nach 2026 mit der bisherigen Förderung weiter, und Sie können weiter Geld aus jedem Riester-Vertrag für die eigene Wohnung entnehmen. Neue Verträge nach altem Recht gibt es nur bis 31.12.2026, danach gilt für neue Verträge die neue Förderung, etwa im Altersvorsorgedepot, wo die Entnahme für die Wohnung kein Pflichtangebot mehr ist. Für Entnahmen ab dem 01.01.2028 entfällt die Verzinsung des Wohnförderkontos von zwei Prozent.
Bestandskunden: Weiterführen ist meist richtig
Haben Sie schon einen Wohn-Riester-Vertrag oder Geld für Ihre Wohnung entnommen, ist die wichtigste Entscheidung gefallen. Das verwendete Geld steht auf dem Wohnförderkonto und wird im Alter versteuert, egal was Sie heute tun. Für Ihren Vertrag gilt das bisherige Recht weiter: 175 Euro Grundzulage und je Kind 185 oder 300 Euro Kinderzulage.
Bei einem Wohn-Riester-Darlehen fließen die Zulagen weiter in die Tilgung, solange Sie den Mindesteigenbeitrag zahlen. Kündigen ist fast nie sinnvoll, weil Sie dann alle Zulagen und Steuervorteile für das noch nicht verwendete Guthaben zurückzahlen. Haben Sie einen Riester-Bausparvertrag, prüfen Sie Ihre Kontoauszüge auf ein Jahresentgelt, mehr dazu im nächsten Kapitel.
Neuabschluss bis 31.12.2026: nur mit konkretem Kaufplan
Einen Riester-Bausparvertrag oder ein Riester-Darlehen nach altem Recht können Sie nur noch bis 31.12.2026 abschließen. Das lohnt sich höchstens, wenn Sie Kauf oder Bau schon konkret planen, sicher bis zur Rente selbst darin wohnen und Kinderzulagen bekommen. Zum reinen Ansparen ohne Objekt reicht Ihr bestehender Riester-Vertrag, weil die Entnahme aus jedem Vertrag möglich ist.
Ab 2027 können Bauspar- und Darlehensverträge nach neuem Recht zertifiziert werden. Ob Bausparkassen solche Verträge anbieten, ist offen. Schließen Sie ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag ab, fallen außerdem alle Ihre bestehenden Riester-Verträge automatisch ins neue Förderrecht. Planen Sie einen Neuabschluss deshalb mit Blick auf alle Ihre Verträge.
| Wer | Empfehlung | Warum |
|---|---|---|
| Bestandskunde mit Wohn-Riester-Darlehen, selbst genutzt | weiterführen | Zulagen tilgen weiter, die alte Förderung bleibt bis zum Rentenbeginn |
| Bestandskunde mit Riester-Bausparvertrag | weiter besparen, Jahresentgelt prüfen | Bundesgerichtshof hält Jahresentgelte für unwirksam |
| Riester-Sparer mit konkretem Kaufplan | Entnahme aus dem bestehenden Vertrag prüfen | kein Neuabschluss nötig, keine neuen Abschlusskosten |
| Wer Umzug oder Verkauf für möglich hält | kein Wohn-Riester, Riester-Vertrag als Rente behalten | Auszug löst das Wohnförderkonto auf |
| Neuabschluss bis 31.12.2026 | nur bei sicherer Selbstnutzung und Kinderzulagen | danach kein Vertrag nach altem Recht mehr |
Was bringt Wohn-Riester Ihnen wirklich?
Wir rechnen kostenfrei mit Ihren Vertragswerten durch, was Ihnen die Entnahme bringt und was Sie im Alter auf das Wohnförderkonto versteuern.
- Prüfung Ihres Vertrags, eines neuen Riester-Vertrags und des Altersvorsorgedepots
- Rechnung zur Steuer im Alter
- Auch zu den Regeln ab 2027 und 2028
Welche Nachteile hat Wohn-Riester?
Neu in der Kritik sind ein Urteil des Bundesgerichtshofs zu Jahresentgelten bei Riester-Bausparverträgen und die offene Frage, wer nach der Reform noch Wohn-Riester anbietet. Die bekannten Nachteile bleiben: die Steuer auf das Wohnförderkonto, viele Regeln, das Zinsrisiko beim Darlehen und die Bindung an die selbst genutzte Wohnung.
Wofür wird die Wohn-Riester-Rente kritisiert?
Die Kritik am Wohn-Riester betrifft vor allem das, was nach dem Kauf passiert. Die Förderung hilft beim Bauen und Tilgen, die Rechnung kommt im Alter oder beim Auszug. Dazu kommen seit 2026 ein Gerichtsurteil und die Reform. Diese Nachteile sollten Sie kennen, bevor Sie Geld entnehmen oder einen Vertrag abschließen:
- Jahresentgelte beim Riester-Bausparen: Der Bundesgerichtshof hat Jahresentgelte in den Bedingungen für Riester-Bausparverträge am 28.07.2026 für unwirksam erklärt.
- Unsichere Angebote nach der Reform: Ob Bausparkassen ab 2027 Wohn-Riester-Verträge nach neuem Recht anbieten, ist offen.
- Zwei Stichtage: Neuabschluss nach altem Recht bis 31.12.2026, neue Regeln für das Wohnförderkonto erst für Entnahmen ab 01.01.2028.
- Steuerlast durch das Wohnförderkonto: Das geförderte Kapital wird im Alter versteuert, obwohl kein Geld ausgezahlt wird.
- Komplexe Regeln und Bürokratie: Fristen, Mindestbeträge und Nachweise machen Wohn-Riester aufwendig.
- Zinsrisiko bei Riester-Darlehen: Die Förderung senkt die Restschuld, nicht den Zins.
- Steuer bei Auszug oder Vermietung: Geben Sie die Selbstnutzung auf, wird das Wohnförderkonto aufgelöst und versteuert, außer eine Ausnahme greift.
Neu: Jahresentgelte bei Riester-Bausparverträgen unwirksam
Bausparkassen haben für Riester-Bausparverträge lange ein Jahresentgelt berechnet. Der Bundesgerichtshof hat solche Klauseln in den Geschäftsbedingungen am 28.07.2026 für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Im entschiedenen Fall ging es um 15 Euro je Konto bis Anfang 2022 und danach um 24 Euro Jahresentgelt in der Ansparphase.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.07.2026, Aktenzeichen XI ZR 83/25: Jahresentgelte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Riester-Bausparverträge sind nach § 307 BGB unwirksam. Vorinstanzen waren das Landgericht Frankfurt und das Oberlandesgericht Frankfurt. Welche Bausparkasse verklagt wurde, nennt der Bundesgerichtshof in seiner Mitteilung nicht.
Das Urteil betrifft unmittelbar die Klauseln einer Bausparkasse. Haben Sie einen Riester-Bausparvertrag, prüfen Sie Ihre Jahreskontoauszüge auf ein Jahresentgelt. Ob und wie Sie bereits gezahlte Beträge zurückbekommen, regelt die Entscheidung nach der Mitteilung des Gerichts nicht ausdrücklich. Fragen Sie schriftlich bei Ihrer Bausparkasse nach oder lassen Sie sich von einer Verbraucherzentrale beraten.
Unsicherheit über Angebote nach neuem Recht
Riester-Bausparverträge und Riester-Darlehen alten Rechts dürfen nach dem 31.12.2026 nicht mehr vertrieben werden. Verträge, die Sparen und Darlehen verbinden, können ab 2027 nach neuem Recht zertifiziert werden. Ob Bausparkassen und Banken das tun und zu welchen Bedingungen, ist offen. Reine Wohn-Riester-Anbieter müssen dabei kein Standarddepot führen.
Auch in den übrigen neuen Verträgen ist die Entnahme für die Wohnung kein Pflichtbestandteil mehr. Ein Anbieter eines Altersvorsorgedepots kann sie anbieten, muss es aber nicht. Wer seinen Riester-Vertrag ab 2027 überträgt und später ein Haus kaufen will, sollte vorher klären, ob der neue Vertrag die Entnahme vorsieht, oder vorher entnehmen.
Zwei Stichtage: 31.12.2026 und 01.01.2028
Beim Wohn-Riester ändert die Reform die Regeln in zwei Schritten. Das macht die Planung schwerer, weil der Zeitpunkt Ihrer Entnahme über die Steuer im Alter mitentscheidet. Für Entnahmen vor dem 01.01.2028 bleiben Verzinsung und Verteilung bis 85 erhalten, auch wenn ab 2027 schon die neue Förderung gilt. Den Nachlass von 30 Prozent bei der Einmalbesteuerung gibt es nur bei Auszahlungsbeginn vor 2028.
| Stichtag | Was sich ändert | Wen es betrifft |
|---|---|---|
| 31.12.2026 | letzter Neuabschluss eines Riester-Vertrags nach altem Recht | wer noch einen Riester-Bausparvertrag oder ein Riester-Darlehen will |
| 01.01.2027 | neue Förderung, neue Verträge, Entnahme für die Wohnung dort nur optional | Neuabschlüsse und Wechsel in die neue Förderung |
| 01.01.2028 | keine Verzinsung des Wohnförderkontos mehr, Besteuerung über fünf Jahre, keine Einmalbesteuerung mit 70 Prozent | Entnahmen und Verwendungen ab diesem Tag |
Wer erst ab 2028 entnimmt, spart die Verzinsung von zwei Prozent im Jahr. Dafür wird das Wohnförderkonto nach neuem Recht über fünf Jahre statt bis zum 85. Lebensjahr versteuert, und die Einmalbesteuerung mit Abschlag entfällt. Höhere Jahresbeträge können Ihren Steuersatz im Alter erhöhen. Ob Warten sich lohnt, hängt von Kaufzeitpunkt und Rente ab.
Nachgelagerte Besteuerung im Alter
Alle geförderten Beträge, die Sie in Ihre Immobilie stecken, als Entnahme oder als geförderte Tilgung, erfasst die Zentrale Zulagenstelle auf dem Wohnförderkonto. Das Konto ist rein rechnerisch, es wächst aber bis zum Beginn der Auszahlungsphase jedes Jahr um zwei Prozent. Ab dann versteuern Sie den Stand mit Ihrem persönlichen Steuersatz.
Sie haben zwei Wege: Sie verteilen den Betrag gleichmäßig bis zum 85. Lebensjahr, oder Sie versteuern ihn auf einmal, dann sind nur 70 Prozent steuerpflichtig, sofern Ihre Auszahlung vor 2028 beginnt. Die Steuer fällt an, obwohl Ihnen kein Geld ausgezahlt wird. Das trifft jeden Wohn-Riester gleich, ob Bausparvertrag einer Landesbausparkasse, von Schwäbisch Hall oder Wüstenrot oder Entnahme aus einer Rentenversicherung.
Die Förderung ist damit nicht geschenkt, sondern zum Teil nur aufgeschoben. Im Gegenzug wohnen Sie im Alter mietfrei, und Ihr Steuersatz ist dann meist niedriger als im Berufsleben. Wählen Sie die Einmalbesteuerung und ziehen in den ersten zehn Jahren danach aus, werden 150 Prozent des noch nicht erfassten Betrags besteuert, vom elften bis zum 20. Jahr 100 Prozent.
Beispielrechnung: So hoch ist die Steuerlast wirklich. Sie entnehmen 30.000 Euro für Ihre Wohnung, 20 Jahre vor Beginn der Auszahlungsphase. Mit zwei Prozent Verzinsung im Jahr stehen zu Rentenbeginn rund 44.580 Euro auf dem Wohnförderkonto. Bei der Einmalbesteuerung sind davon 70 Prozent steuerpflichtig, also rund 31.200 Euro, die zu Ihrem übrigen Einkommen hinzukommen, bei Auszahlungsbeginn ab 2028 der volle Betrag.
Wohn-Riester ist zu kompliziert
Im Vergleich zu einer Riester-Rente oder einer normalen Baufinanzierung bringt Wohn-Riester viele Sonderregeln mit. Sie betreffen die geförderten Vorhaben, die Mindestbeträge, die Fristen und die Versteuerung im Alter. Dazu kommen Sonderfälle wie Umzug, Scheidung oder Erbfall, für die das Gesetz jeweils eigene Regeln kennt.
Das Zusammenspiel von Anbieter, Zentraler Zulagenstelle und Finanzamt ist für Laien schwer zu überblicken. Die Grundregeln stehen in § 92a EStG. Für Verwendungen ab 2028 vereinfacht die Reform einiges: Die Mindestbeträge für den Umbau und die Pflicht, bei einer Teilentnahme Restkapital im Vertrag zu lassen, entfallen dann.
Die größten bürokratischen Hürden
Die meisten Fehler beim Wohn-Riester entstehen nicht beim Kauf, sondern bei Fristen und Nachweisen. Wer eine davon verpasst, riskiert die Auflösung des Wohnförderkontos oder eine Rückforderung von Zulagen. Heben Sie deshalb Kaufvertrag, Rechnungen und Meldebescheinigung auf. Diese Hürden sollten Sie kennen:
- Fristen: Die Entnahme beantragen Sie bei der Zentralen Zulagenstelle spätestens zehn Monate vor Beginn der Auszahlungsphase, einziehen müssen Sie spätestens zwölf Monate nach der Auszahlung.
- Mindestbeträge: Sie müssen mindestens 3.000 Euro entnehmen, und bei einer Teilentnahme müssen mindestens 3.000 Euro im Vertrag bleiben.
- Umbau: Für einen Umbau gelten 6.000 Euro innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf oder 20.000 Euro, mit Bestätigung eines Sachverständigen oder Arbeiten eines Fachunternehmens.
- Änderungen melden: Auch mit Dauerzulagenantrag müssen Sie neue Kinder, Heirat oder Scheidung selbst mitteilen, sonst fordert die Zulagenstelle Zulagen zurück.
- Auszug und Verkauf: Geben Sie die Selbstnutzung auf, wird das Wohnförderkonto aufgelöst, Ausnahmen gelten nur mit Fristen oder auf Antrag.
- Anbieterwechsel: Für die Übertragung gilt eine Frist von drei Monaten zum Quartalsende, der alte Anbieter darf höchstens 150 Euro berechnen.
Warum das Zinsniveau entscheidend ist
Viele Wohn-Riester-Verträge sind ein Annuitätendarlehen, oft kombiniert mit einem Bausparvertrag. Die Rate setzt sich aus Zins und Tilgung zusammen, Ihre Beiträge und die Zulagen fließen in die Tilgung. Was bei niedrigen Zinsen attraktiv war, verliert bei höheren Zinsen schnell an Reiz, weil der Zins dann einen großen Teil der Rate ausmacht.
Förderung federt das Zinsrisiko nur teilweise ab
Die Zulagen senken die Restschuld schneller, auf den Zinssatz wirken sie nicht. Ein Riester-Sparer mit zwei Kindern ab Jahrgang 2008 bekommt 775 Euro Zulagen im Jahr: 175 Euro Grundzulage und zweimal 300 Euro Kinderzulage. Steigt der Zins, kann dieser Betrag die Mehrkosten nicht auffangen. Achten Sie deshalb auf eine lange Zinsbindung.
Beispielrechnung: So stark wirken sich vier Prozent Zinsen aus
Angenommen, ein Paar nimmt ein Wohn-Riester-Darlehen über 200.000 Euro auf. Die Tabelle zeigt die Zinsen eines Jahres auf die volle Darlehenssumme, bevor ein Euro getilgt ist. Die Zinssätze sind Beispielwerte, keine aktuellen Marktzinsen. Die Differenz übersteigt die Zulagen einer Familie mit zwei Kindern um ein Vielfaches.
| Zinssatz | Zinsen im Jahr | Mehrkosten gegenüber 1,5 Prozent |
|---|---|---|
| 1,5 Prozent | 3.000 Euro | keine |
| vier Prozent | 8.000 Euro | 5.000 Euro im Jahr |
Nur selbst genutztes Wohneigentum wird gefördert
Wohn-Riester ist an die eigene Nutzung gebunden. Gefördert sind ein eigenes Haus, eine Eigentumswohnung oder eine Genossenschaftswohnung in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum, die Ihr Hauptwohnsitz oder Lebensmittelpunkt ist. Ein Dauerwohnrecht ist gleichgestellt. Ziehen Sie dauerhaft aus oder vermieten Sie, wird das Wohnförderkonto aufgelöst und versteuert.
Zulagen und Steuervorteil zahlen Sie dabei nicht wie bei einer Kündigung zurück, sondern versteuern den aufgelösten Betrag. Weil der ganze Stand dann auf einmal anfällt, kann die Steuer deutlich höher sein als bei der Verteilung bis 85. Wann die Zulagenstelle Zulagen tatsächlich zurückfordert, steht unter Rückforderung der Riester-Zulagen.
Beispiele: Wann die Förderung entfällt
In diesen Fällen verlieren Sie den Vorteil des Wohn-Riester, weil das Wohnförderkonto aufgelöst und versteuert wird. Prüfen Sie vor jedem Auszug, ob eine der Ausnahmen im nächsten Abschnitt greift, denn viele davon haben feste Fristen und eine sogar einen Antrag:
- Vermietung nach Auszug: Sie ziehen aus, etwa aus beruflichen Gründen, und vermieten. Dann wird das Wohnförderkonto aufgelöst und versteuert, außer eine Ausnahme greift.
- Zweitwohnsitz oder Ferienhaus: Gefördert ist nur die Wohnung, die Ihr Hauptwohnsitz oder Lebensmittelpunkt ist, eine Ferien- oder Zweitwohnung nicht.
- Spätere Nutzung durch Kinder oder Angehörige: Überlassen Sie die Wohnung Angehörigen und ziehen selbst aus, nutzen Sie sie nicht mehr selbst, auch wenn Sie keine Miete verlangen.
- Trennung oder Scheidung: Geht Ihr Eigentumsanteil auf den Ex-Partner über, wandert das Wohnförderkonto anteilig mit. Mehr dazu unter Riester bei Scheidung.
- Erbschaft ohne Eigennutzung: Im Todesfall wird das Wohnförderkonto aufgelöst und dem Verstorbenen zugerechnet. Ein überlebender Ehepartner kann es übernehmen.
Welche Ausnahmen es gibt
Nicht jeder Auszug kostet die Förderung. Das Gesetz kennt mehrere Ausnahmen, bei denen das Wohnförderkonto bestehen bleibt (§ 92a EStG, Absatz 3 und 4). Halten Sie die Fristen ein und stellen Sie den Antrag beim beruflichen Umzug rechtzeitig bei der Zentralen Zulagenstelle:
- Neue eigene Wohnung: Sie kaufen oder bauen eine neue selbst genutzte Wohnung, im Zeitraum von zwei Jahren vor bis fünf Jahre nach dem Auszug.
- Einzahlung in einen Riester-Vertrag: Sie zahlen den Betrag innerhalb eines Jahres auf einen zertifizierten Vertrag ein.
- Rückkehr: Sie ziehen innerhalb von fünf Jahren wieder selbst ein.
- Beruflicher Umzug: Auf Antrag bleibt das Konto bestehen, wenn Sie spätestens mit 67 wieder selbst einziehen.
- Pflege oder Krankheit: Sie ziehen wegen Pflegebedürftigkeit oder Krankheit aus, die Wohnung bleibt aber in Ihrem Eigentum.
- Zuweisung an den Ehepartner: Die Wohnung wird nach Trennung oder Scheidung Ihrem Ehepartner zugewiesen.
Was für den Wohn-Riester spricht
Den Nachteilen stehen echte Vorteile gegenüber, vor allem für Familien, die lange in ihrer Immobilie bleiben. Die Förderung ist dieselbe wie bei der Riester-Rente, nur dass das Geld schon heute in die Wohnung fließt statt erst im Alter als Rente. Diese Punkte sprechen für den Wohn-Riester:
- Förderung ohne Rückzahlung: Die Entnahme für die eigene Wohnung ist keine schädliche Verwendung, Zulagen und Steuervorteil bleiben erhalten.
- Entnahme aus jedem Vertrag: Sie brauchen keinen eigenen Wohn-Riester-Vertrag, die Entnahme geht aus jeder Riester-Vertragsart.
- Zulagen für die Tilgung: Beim Wohn-Riester-Darlehen fließen Beiträge und Zulagen jedes Jahr in die Tilgung.
- Kinderzulagen: Für Kinder ab Jahrgang 2008 gibt es 300 Euro je Kind und Jahr, solange Kindergeld festgesetzt ist.
- Mietfrei im Alter: Eine schuldenfreie Immobilie ersetzt einen Teil der Rente, auch wenn Sie das Wohnförderkonto versteuern.
Welche Alternativen gibt es zum Wohn-Riester?
Wer im Alter mietfrei wohnen will, braucht nicht zwingend Wohn-Riester. Ein bestehender Riester-Vertrag kann als Rente weiterlaufen, ab 2027 kommt das Altersvorsorgedepot dazu, und für den Kauf selbst gibt es Förderkredite, Bausparen ohne Riester und Eigenkapital aus einem ETF-Sparplan.
| Alternative | Förderung | Bindung an die Wohnung | Für wen |
|---|---|---|---|
| Riester-Rente statt Wohn-Riester | Zulagen und Steuervorteil wie bisher | keine, Auszahlung als Rente | wer unsichere Wohnpläne hat |
| Altersvorsorgedepot | bis 540 Euro Grundzulage, bis 300 Euro je Kind | Entnahme nur, wenn der Anbieter sie vorsieht | Gutverdiener, Jüngere mit langer Laufzeit |
| KfW-Förderkredit | Förderkredit, Bedingungen je Programm | keine Bindung im Alter | Käufer und Bauherren mit Kreditbedarf |
| Bausparen ohne Riester | kaum staatliche Förderung | keine Pflicht zur Selbstnutzung | wer früh plant und feste Zinsen will |
| ETF-Sparplan und freies Darlehen | keine | keine | wer Kursschwankungen aushält |
Für die reine Altersvorsorge ohne Immobilie kommen außerdem die betriebliche Altersvorsorge und die Basisrente in Frage. Beide zielen auf eine Rente im Alter, eine Entnahme für die eigene Wohnung wie beim Riester-Vertrag sehen sie nicht vor. Für den Hauskauf sind die folgenden Wege wichtiger.
Altersvorsorgedepot
Das Altersvorsorgedepot startet am 01.01.2027. Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag gibt es 50 Prozent Grundzulage, auf jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro noch 25 Prozent, zusammen höchstens 540 Euro im Jahr. Die Kinderzulage beträgt bis zu 300 Euro je Kind. Die Entnahme für die Wohnung ist dort aber kein Pflichtangebot.
Ihren Riester-Vertrag können Sie ab 2027 förderunschädlich übertragen. Der alte Anbieter darf höchstens 150 Euro berechnen, Garantien und Rechnungszins bleiben zurück. Der Abschluss des Depots stellt außerdem alle Ihre Riester-Verträge automatisch auf die neue Förderung um, auch einen Wohn-Riester-Vertrag. Wie der Wechsel abläuft, steht unter Riester-Wechsel.
Riester-Rente statt Wohn-Riester
Sie müssen sich heute nicht für den Wohn-Riester entscheiden. Lassen Sie Ihren Riester-Vertrag als Rentenvertrag weiterlaufen, behalten Sie die Förderung und bleiben flexibel. Kaufen Sie später doch, können Sie bis spätestens zehn Monate vor Beginn der Auszahlungsphase Geld entnehmen. Wie das geht, zeigt die Seite Riester in Wohn-Riester umwandeln.
KfW-Förderkredite
Die KfW bietet Förderkredite für den Kauf oder Bau selbst genutzter Immobilien und für energieeffiziente Neubauten an, ohne Riester-Bindung. Die Kredite sind an das Vorhaben geknüpft, nicht an Ihre Altersvorsorge, und lösen im Alter keine Steuer aus. Welche Programme gerade laufen und zu welchen Bedingungen, erfahren Sie bei der KfW oder Ihrer Bank.
Bausparen ohne Riester-Förderung
Auch ein klassischer Bausparvertrag kann eine sinnvolle Alternative sein, vor allem wenn Sie früh beginnen und einen festen Darlehenszins suchen. Ohne Riester-Förderung entfallen die Pflicht zur Selbstnutzung und die Steuer auf das Wohnförderkonto. Dafür gibt es kaum staatliche Förderung, und das Guthaben wird in der Sparphase meist niedrig verzinst.
ETF-Sparplan und freies Annuitätendarlehen
Flexibel ist die Kombination aus einem ETF-Sparplan für das Eigenkapital und einem normalen Annuitätendarlehen. Sie sparen über einige Jahre an und finanzieren dann ohne Förderbedingungen. Es gibt keine Nutzungsauflagen und keine Steuer im Alter auf ein Wohnförderkonto. Kursschwankungen können aber Ihr Eigenkapital zum falschen Zeitpunkt schmälern.
Für wen lohnt sich Wohn-Riester (noch)?
Wohn-Riester lohnt sich, wenn Sie sicher bis zur Rente und darüber hinaus selbst in der Immobilie wohnen, Kinderzulagen bekommen und die Steuer auf das Wohnförderkonto einplanen. Bestandskunden mit diesen Plänen führen ihren Vertrag weiter, wer unsicher ist, behält seinen Riester-Vertrag besser als Rente.
Für diese Personengruppen kann sich ein Wohn-Riester lohnen
Die Förderung ist für alle gleich, ihr Wert nicht. Am meisten profitieren Haushalte mit hohen Zulagen und langer Eigennutzung. Für einen neuen Vertrag nach altem Recht gilt das nur bis 31.12.2026. Haben Sie schon einen Riester-Vertrag, erreichen Sie dasselbe meist über die Entnahme aus Ihrem bestehenden Vertrag:
- Familien mit Kindern: 300 Euro Kinderzulage je Kind ab Jahrgang 2008 und 185 Euro für ältere Kinder bringen über die Jahre eine hohe Fördersumme, solange Kindergeld festgesetzt ist.
- Ehepaare mit nur einem Hauptverdiener: Ist ein Partner nicht selbst förderberechtigt, kann er mittelbar riestern und bekommt mit 60 Euro Eigenbeitrag im Jahr eigene Zulagen.
- Berufseinsteiger unter 25 Jahren: Wer zu Beginn des Beitragsjahres jünger als 25 ist, bekommt einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus.
- Bauherren, die ohnehin mit einem Darlehen finanzieren: Die Zulagen fließen über ein Riester-Darlehen direkt in die Tilgung.
- Personen mit sicherer Eigennutzung bis zum Rentenbeginn: Nur wer dauerhaft selbst darin wohnt, vermeidet die Auflösung des Wohnförderkontos.
Rechenbeispiele
Drei typische Fälle zeigen, wie unterschiedlich die Bilanz ausfällt. Entscheidend sind Kinderzulagen, die Zeit bis zur Rente und die Sicherheit, dass Sie in der Immobilie bleiben. Die Einschätzung gilt für die Entnahme aus einem bestehenden Vertrag ebenso wie für einen Neuabschluss bis 31.12.2026.
| Fall | Förderung | Steuerrisiko Wohnförderkonto | Einschätzung |
|---|---|---|---|
| Familie mit zwei Kindern, Eltern Mitte 30 | hoch: Grundzulagen und Kinderzulagen | gering bei langer Eigennutzung | kann sich lohnen |
| Single über 50 ohne Kinder | gering: Grundzulage und Steuervorteil | hoch, kurze Tilgungszeit bis zur Rente | nur eingeschränkt, freie Finanzierung oft günstiger |
| Gutverdiener ohne Kinder, Mitte 30 | mittel: vor allem Steuervorteil, dazu Grundzulage | mittel bis hoch | Altersvorsorgedepot oder freies Darlehen oft flexibler |
Behalten, entnehmen oder kündigen?
Haben Sie einen Wohn-Riester-Vertrag und wohnen selbst in der Immobilie, führen Sie ihn weiter. Fehlt gerade das Geld, ist beitragsfrei stellen der übliche Weg, die Förderung bleibt im Vertrag. Kündigen ist fast nie die Lösung, weil Sie für das nicht verwendete Guthaben alle Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.
Planen Sie einen Kauf, prüfen Sie zuerst die Entnahme aus Ihrem bestehenden Riester-Vertrag, bevor Sie bis 31.12.2026 noch einen Bausparvertrag abschließen. Rechnen Sie die Steuer auf das Wohnförderkonto im Alter mit ein. Eine Übertragung ins Altersvorsorgedepot kommt eher in Frage, wenn Sie keine Wohnpläne haben.
Experten-Tipp:
Die Selbstnutzung entscheidet
„Beim Wohn-Riester entscheidet nicht die Höhe der Zulage, sondern die Frage, ob Sie bis zur Rente selbst in der Immobilie wohnen. Wer das sicher weiß, bekommt mit den Zulagen einen echten Schub bei der Tilgung. Wer in einigen Jahren vielleicht verkauft, holt sich mit dem Wohnförderkonto eine Steuerrechnung ins Haus, die er heute nicht sieht. Und wer einen Riester-Bausparvertrag hat, sollte jetzt seine Kontoauszüge auf Jahresentgelte prüfen.“
Lassen Sie Ihren Wohn-Riester durchrechnen
Wir prüfen kostenfrei, ob Weiterführen, Entnahme oder Übertragung für Sie besser ist, und rechnen die Steuer auf Ihr Wohnförderkonto mit Ihren eigenen Zahlen durch.
- Prüfung Ihres Vertrags, eines neuen Riester-Vertrags und des Altersvorsorgedepots
- Rechnung mit Ihren Vertragswerten
- Ehrliche Empfehlung, auch zum Behalten
Die häufigsten Fragen zu Nachteilen und Kritik am Wohn-Riester
Was ist das größte Problem beim Wohn-Riester?
Die größte Schwäche ist das Wohnförderkonto. Die geförderten Beträge werden dort jedes Jahr mit zwei Prozent verzinst und müssen ab Beginn der Auszahlungsphase versteuert werden, obwohl Ihnen kein Geld ausgezahlt wird. Für Entnahmen ab 2028 entfällt die Verzinsung.
Warum gilt Wohn-Riester als bürokratisch?
Wohn-Riester ist an viele Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Immobilie selbst nutzen, die Entnahme spätestens zehn Monate vor Beginn der Auszahlungsphase bei der Zentralen Zulagenstelle beantragen und Mindestbeträge einhalten. Bei Auszug, Umzug oder Scheidung gelten eigene Fristen und Ausnahmen.
Lohnt sich Wohn-Riester bei steigenden Zinsen überhaupt noch?
Nicht unbedingt. Die Zulagen senken die Restschuld, nicht den Zins. Bei hohen Darlehenszinsen kann die teurere Finanzierung die Förderung schnell wieder aufzehren. Ohne lange Zinsbindung wird es riskant, wenn die Anschlussfinanzierung bis ins Rentenalter reicht.
Was passiert, wenn ich aus dem geförderten Haus ausziehe?
Geben Sie die Selbstnutzung auf, wird das Wohnförderkonto aufgelöst und versteuert. Das vermeiden Sie, wenn Sie innerhalb von fünf Jahren eine neue eigene Wohnung beziehen, den Betrag innerhalb eines Jahres in einen Riester-Vertrag einzahlen oder innerhalb von fünf Jahren zurückkehren. Für einen beruflichen Umzug gibt es eine Ausnahme auf Antrag.
Kann ich Wohn-Riester vererben?
Die Immobilie können Sie vererben, das Wohnförderkonto nicht ohne Weiteres. Im Todesfall wird es aufgelöst und der Betrag dem Verstorbenen zugerechnet und versteuert. Ein überlebender Ehepartner kann das Wohnförderkonto übernehmen.
Ist Wohn-Riester für junge Familien sinnvoll?
Für Familien mit mehreren Kindern und langfristiger Selbstnutzung oft ja, weil für Kinder ab Jahrgang 2008 je 300 Euro Kinderzulage im Jahr fließen. Voraussetzung ist, dass Sie die Immobilie bis ins Rentenalter bewohnen und die Steuer auf das Wohnförderkonto einplanen.
Kann ich nach 2026 noch einen Wohn-Riester-Vertrag abschließen?
Nach altem Recht nur bis 31.12.2026. Ab 2027 können Bauspar- und Darlehensverträge nach neuem Recht zertifiziert werden, ob Bausparkassen sie anbieten, ist offen. Ein solcher Neuabschluss stellt alle Ihre Riester-Verträge auf die neue Förderung um.
Was bedeutet das BGH-Urteil zu Jahresentgelten für mich?
Der Bundesgerichtshof hat am 28.07.2026 Jahresentgelte in den Bedingungen für Riester-Bausparverträge für unwirksam erklärt (XI ZR 83/25). Haben Sie einen solchen Vertrag, prüfen Sie Ihre Kontoauszüge und fragen Sie schriftlich bei Ihrer Bausparkasse nach, ob das Entgelt auch Sie betrifft.
Ändert die Reform etwas an meinem Wohnförderkonto?
Für Entnahmen vor dem 01.01.2028 bleiben die Verzinsung von zwei Prozent und die Verteilung bis 85 erhalten. Den Nachlass von 30 Prozent bei der Einmalbesteuerung gibt es nur, wenn die Auszahlung vor 2028 beginnt. Für Verwendungen ab 2028 entfällt die Verzinsung, und das Konto wird über fünf Jahre versteuert.
Brauche ich für Wohn-Riester einen Bausparvertrag?
Nein. Sie können Guthaben aus jedem Riester-Vertrag für die eigene Wohnung entnehmen, auch aus einer Rentenversicherung oder einem Fondssparplan. Den Antrag stellen Sie bei der Zentralen Zulagenstelle, mindestens 3.000 Euro.
Was passiert mit dem Wohnförderkonto bei einer Scheidung?
Geht Ihr Eigentumsanteil auf den Ex-Partner über, wandert das Wohnförderkonto anteilig mit. Wird die Wohnung dem anderen Ehepartner zugewiesen, wird das Konto nicht aufgelöst. Wie Riester-Verträge sonst geteilt werden, steht auf der Seite Riester bei Scheidung.
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