Impfungen in der privaten Kranken­versicherung

Von Maureen Menger
Fachlich geprüft durch Robert Böhrk
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Die private Kranken­versicherung übernimmt viele, aber nicht automatisch alle Impfungen – entscheidend sind Tarif und medizinische Notwendigkeit.
  • Standardimpfungen nach STIKO werden von vielen PKV-Tarifen erstattet; für Kinder sind die Impfungen des Impfkalenders in aller Regel voll gedeckt.
  • Reiseimpfungen wie Gelbfieber oder Tollwut sind häufig nur in gehobenen Tarifen mit Reise-/Präventionsbaustein enthalten.
  • Als Privatpatient zahlen Sie eine Impfung zunächst selbst: Der Impfstoff kostet je nach Impfung 20 € bis über 500 €, dazu kommt die ärztliche Leistung.
  • Für ältere Menschen ab 60 und ab 75 gelten eigene STIKO-Empfehlungen (Grippe, Gürtelrose, Pneumokokken, ab 75 auch Corona und RSV) – das Alter selbst ist hier der Indikator für die Erstattungsprüfung.
  • Bei einem Impfschaden greift die staatliche Versorgung nach dem Infektionsschutzgesetz; für die finanziellen Folgen sind private BU- und Unfall­versicherungen entscheidend.

Sie sind privat versichert und gehen selbstverständlich davon aus, dass Ihre Impfung erstattet wird …

… schließlich zahlen Sie jeden Monat einen ordentlichen Beitrag. Beim Impftermin treten Sie in Vorleistung, reichen die Rechnung ein und warten auf Ihr Geld. Bei manchen Impfungen kommt dann doch eine Kürzung oder sogar eine Ablehnung zurück. Der Grund liegt selten im Zufall, sondern fast immer im genauen Wortlaut Ihres Tarifs. Ob Grippe, Gürtelrose oder die Gelbfieberimpfung vor der Fernreise: Was Ihre private Kranken­versicherung übernimmt, entscheidet sich in den Bedingungen. Hier erfahren Sie, welche Impfungen gedeckt sind, was Sie als Privatpatient zahlen und wie Sie die Erstattung sicher bekommen.

Was bezahlt die private Kranken­versicherung wirklich?

Das ist neu in 2026

Die STIKO hat am 22. Januar 2026 den Impfkalender 2026 veröffentlicht – er ist jetzt die Grundlage aller Standardimpfungen. → Mehr dazu im Abschnitt „Welche Impfungen zahlt die private Kranken­versicherung?“

Icon Kalender

Werden Impfungen überhaupt bezahlt?

Die private Kranken­versicherung übernimmt viele Impfungen, aber nicht automatisch alle. Ob eine Impfung erstattet wird, hängt vom vereinbarten Tarif und der medizinischen Notwendigkeit ab. Anders als in der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf alle von der STIKO (Ständige Impfkommission) empfohlenen Impfungen – viele Tarife orientieren sich aber daran.

In der GKV sind Schutzimpfungen seit 2007 Pflichtleistung nach § 20i Sozialgesetzbuch (Quelle: § 20i SGB V). In der privaten Kranken­versicherung gilt dagegen der Wortlaut Ihres Tarifs. So gelten etwa folgende Impfungen als erstattungsfähig:

  • Diphtherie
  • Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
  • Grippe
  • Poliomyelitis (Kinderlähmung)
  • Hepatitis B
  • Masern/Mumps/Röteln
  • Pertussis (Keuchhusten)
  • Tetanus (Wundstarrkrampf)
  • Varizellen (Windpocken)
Icon Spritze

Weitere Impfungen werden nur für bestimmte Personengruppen übernommen. Diese richten sich ebenfalls nach den STIKO-Vorgaben. Entscheidend ist also, was in Ihrem individuellen Tarif geregelt ist.

Ob Ihre private Kranken­versicherung eine bestimmte Impfung übernimmt, hängt immer von zwei Faktoren ab: dem genauen Wortlaut Ihres Tarifs und der Frage, ob ein medizinischer oder reisemedizinischer Bedarf vorliegt. Auf den ersten Faktor können Sie bereits vor Abschluss achten – so wählen Sie von Anfang an den passenden Tarif.

Den passenden PKV-Tarif finden – mit gutem Impfschutz von Anfang an

Ob Standard- oder Reiseimpfungen erstattet werden, entscheidet sich vor Abschluss. Wir vergleichen die Bedingungen für Sie und finden einen Tarif, der zu Ihrem Impfbedarf passt. Unsere Beratung ist für Sie kostenfrei.

  • Finanztip empfiehlt unsere Beratung zur PKV
  • Tarifvergleich mit Blick auf Impf- und Reiseleistungen
  • Klare Einordnung, worauf es im Kleingedruckten ankommt
Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

Welche Impfungen zahlt die private Kranken­versicherung?

Die private Kranken­versicherung zahlt in der Regel die Standardimpfungen des STIKO-Impfkalenders, sofern der Tarif Schutzimpfungen einschließt. Reiseimpfungen, neue Impfstoffe und Impfungen für Risikogruppen sind dagegen tarifabhängig – hier lohnt der genaue Blick in die Bedingungen.

Standardimpfungen laut STIKO

Die STIKO gibt jährlich aktualisierte Impfempfehlungen heraus – darunter Standardimpfungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Viele private Kranken­versicherer orientieren sich daran und erstatten die Kosten für gängige Schutzimpfungen vollständig oder anteilig.

Für Kinder gilt dabei eine klare Entwarnung: Die STIKO-Standardimpfungen des Impfkalenders werden von nahezu allen PKV-Tarifen regulär erstattet. Eltern müssen also in aller Regel nicht befürchten, auf den Kosten der Baby- und Kinderimpfungen sitzenzubleiben.

Icon Kind mit Mütze

Impfkalender 2026

Für wen?Impfung gegen:
Babys und Kleinkinder (0–4 Jahre)Respiratorische Synzytial-Viren (RSV, schwere Atemwegsinfekte)
Rotaviren (schwere Durchfallerkrankung)
Tetanus (Wundstarrkrampf)
Diphtherie
Pertussis (Keuchhusten)
Haemophilus influenzae Typ b (Hirnhaut- und Kehldeckel­entzündung)
Poliomyelitis (Kinderlähmung)
Hepatitis B (Leber­entzündung)
Pneumokokken (Lungen- und Hirnhaut­entzündung)
Meningokokken B und C (Hirnhaut­entzündung, Blutvergiftung)
Masern/Mumps/Röteln
Varizellen (Windpocken)
Kinder und Jugendliche (5–17 Jahre)Tetanus (Auffrischung)
Diphtherie (Auffrischung)
Pertussis (Auffrischung)
Poliomyelitis (Auffrischung)
HPV – Humane Papillomviren (Standardimpfung 9–14 Jahre, Nachholung bis 17)
Erwachsene (ab 18 Jahren)Tetanus (Auffrischung alle 10 Jahre)
Diphtherie (Auffrischung)
Pertussis (einmalig als Auffrischung)
Masern (einmalig für nach 1970 Geborene mit unklarem Impfstatus)
Ältere Erwachsene (ab 60 Jahren)Tetanus (Auffrischung)
Diphtherie (Auffrischung)
Pneumokokken (Lungen­entzündung)
Herpes zoster (Gürtelrose)
Influenza/Grippe (jährlich im Herbst)
Ab 75 Jahren zusätzlichCOVID-19 (jährlich im Spätsommer/Herbst)
Respiratorische Synzytial-Viren (RSV) (einmalig; 60–74 Jahre nur mit Risikofaktoren)

Maßgeblich ist der STIKO-Impfkalender 2026, den die STIKO am 22. Januar 2026 im Epidemiologischen Bulletin 4/2026 veröffentlicht hat (Quelle: RKI). Er löst den bis dahin gültigen Kalender 04/2025 ab und ist die Grundlage der Standardimpfungen für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene.

Bei vielen Tarifen der privaten Kranken­versicherung muss die Impfung medizinisch begründet sein oder in einem bestimmten Alter erfolgen. Die Erstattung erfolgt meist nachträglich durch Einreichen der Rechnung, seltener im Voraus nach Antrag.

Experten-Tipp:
„Impfungen inklusive“ sagt fast nichts aus

„Eine Broschüre verspricht schnell ‚Impfungen inklusive‘. Aussagekräftig ist das nicht. Entscheidend ist der genaue Wortlaut: Deckt Ihr Tarif Impfungen nach STIKO-Empfehlung offen ab, sind auch neue Impfstoffe automatisch versichert. Bei einer abschließenden Aufzählung zahlen Sie jede Neuerung selbst. Achten Sie vor Abschluss gezielt auf die offene Formulierung.“

Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

Zahlt die private Kranken­versicherung die Corona-Impfung?

Ja. Die private Kranken­versicherung übernimmt die COVID-19-Impfung, wenn Ihr Tarif Schutzimpfungen nach STIKO-Empfehlung erstattet. Seit dem Ende der staatlichen Kostenübernahme rechnet die Arztpraxis die Corona-Impfung als reguläre Privatleistung ab – Sie treten also wie bei anderen Impfungen in Vorleistung und reichen die Rechnung ein.

Icon Bezahlen Geldschein

Wichtig für die Einordnung: Die STIKO empfiehlt die jährliche Corona-Auffrischung seit dem 23. Juli 2026 als Standard erst ab 75 Jahren sowie für definierte Risikogruppen (Quelle: KBV). Für jüngere Gesunde ohne Risiko ist die Impfung damit meist eine individuelle Entscheidung, deren Erstattung vom Tarif abhängt.


Reiseimpfungen

Bei Reiseimpfungen gehen die Leistungsunterschiede in der privaten Kranken­versicherung besonders weit auseinander. Während manche Basistarife diese gar nicht oder nur im Ausnahmefall übernehmen, beinhalten viele Komfort- und Premiumtarife eine pauschale Reisemedizin-Erstattung oder erstatten spezifische Impfstoffe auf Antrag.

ImpfungErstattet in Komfort-Tarifen?Anmerkung
GelbfieberJaBesonders bei Fernreisen wichtig, teils Pflicht bei Einreise
Hepatitis A / BTeilweiseOft nur für medizinisch begründete Reisen
TyphusUnterschiedlichHäufige Selbstzahler-Leistung
TollwutNur bei GefährdungVor allem bei Tierkontakt in Risikogebieten
CholeraSeltenNur bei Reisen in Ausbruchsgebiete
Meningokokken ACWYTeilweiseFür einige Länder vorgeschrieben (etwa Saudi-Arabien)
Malaria-ProphylaxeSeltenMeist Arzneimittelkosten, keine Impfung

Die Angaben „teilweise“, „unterschiedlich“ oder „selten“ sind Markteinschätzungen und stark tarifabhängig – sie ersetzen nicht den Blick in Ihre Bedingungen.

So prüfen Sie Ihren Tarif vor der Buchung: Suchen Sie in Ihren Versicherungs­bedingungen nach dem Stichwort „Schutzimpfungen“ und achten Sie auf den Zusatz zu Auslandsreisen. Steht dort „einschließlich Schutzimpfungen als Prophylaxe für Auslandsreisen“, sind Reiseimpfungen gedeckt; steht dort „mit Ausnahme von Schutzimpfungen als Prophylaxe für Auslandsreisen“, zahlen Sie selbst. Klären Sie den Reise-Baustein vor der Reisebuchung und planen Sie einige Wochen Vorlauf ein, da viele Reiseimpfungen mehrere Dosen brauchen (Quelle: Auswärtiges Amt).

Icon Weltkugel mit Flugzeug

Klausel-Decoder:
Diese zwei Formulierungen entscheiden über Ihre Reiseimpfung

  • „einschließlich Schutzimpfungen als Prophylaxe für Auslandsreisen“ → Reiseimpfungen sind gedeckt. Ihr Tarif erstattet Gelbfieber, Tollwut und Co.
  • „mit Ausnahme von Schutzimpfungen als Prophylaxe für Auslandsreisen“ → Reiseimpfungen zahlen Sie selbst. Der Tarif schließt sie ausdrücklich aus.

Achten Sie zusätzlich auf die Art der Aufzählung. Eine offene Formulierung wie „Impfungen nach STIKO-Empfehlung“ schließt neue Impfstoffe automatisch ein. Eine abschließende Aufzählung nennt jede erstattete Impfung einzeln – was nicht draufsteht, zahlen Sie selbst.

Vor der Fernreise zählt jeder Tag: Reiseimpfungen brauchen oft mehrere Dosen. Wir sehen für Sie im Tarif nach, ob Gelbfieber, Tollwut oder Typhus gedeckt sind – damit Sie rechtzeitig planen und nicht auf den Kosten sitzenbleiben.

Icon Kalender

Schnell klären, ob Ihr Tarif die Reiseimpfung erstattet

Sie sind schon privat versichert und die Reise steht bevor? Schicken Sie uns Ihren Tarif, und wir sehen im Wortlaut nach, ob Ihre Reiseimpfung gedeckt ist – bevor Sie in Vorleistung treten. Für Sie kostenfrei und ohne Wechsel.

  • Wir lesen den Bedingungs-Wortlaut für Sie
  • Antwort meist innerhalb weniger Werktage
  • Unsere PKV-Beratung ist von Finanztip empfohlen
Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

Neue Impfstoffe und RSV-Prophylaxe

Immer wieder kommen neue Impfstoffe auf den Markt – etwa gegen RSV (Respiratorisches Synzytial-Virus), Meningokokken B oder Denguefieber. Diese empfiehlt die STIKO häufig zunächst nur für bestimmte Gruppen, zum Beispiel Säuglinge oder ältere Menschen.

Die private Kranken­versicherung übernimmt solche Impfungen, wenn der Tarif generell für „Impfungen nach STIKO-Empfehlung“ aufkommt. Sobald ein neuer Impfstoff zugelassen ist, ist er bei einer solchen offenen Formulierung in der Regel automatisch mitversichert. Ist die Aufzählung im Tarif dagegen abschließend, wird der neue Impfstoff nur erstattet, wenn er als medizinisch notwendig gilt.


Impfungen bei Schwangerschaft, Kinderwunsch und Stillzeit

Impfungen sollten Sie möglichst vor einer geplanten Schwangerschaft klären. Denn Lebendimpfstoffe – etwa gegen Masern/Mumps/Röteln oder Windpocken – dürfen während der Schwangerschaft nicht gegeben werden. Wer schwanger werden möchte, sollte deshalb frühzeitig den Impfstatus prüfen und den Röteln- und Windpocken-Schutz vorab auffrischen lassen.

Während der Schwangerschaft empfiehlt die STIKO gezielt bestimmte Impfungen, etwa gegen Pertussis (Keuchhusten) und Influenza (Quelle: RKI). Auch hier gilt in der privaten Kranken­versicherung:

  • Die Erstattung ist tarifabhängig.
  • Impfungen bei bestehender Schwangerschaft werden oft nur nach ärztlicher Indikation übernommen.
  • Eine frühzeitige Abstimmung mit der privaten Kranken­versicherung oder eine Rechnungseinreichung mit medizinischer Begründung ist empfehlenswert.

Die HPV-Impfung ist STIKO-Standard für Mädchen und Jungen von 9 bis 14 Jahren, mit Nachholung bis einschließlich 17 Jahre (Quelle: RKI). Ab 18 Jahren ist die Impfung eine individuelle Entscheidung – eine Kostenübernahme bis etwa zum 26. Lebensjahr ist möglich, hängt aber vom einzelnen Tarif ab und ist keine allgemeine STIKO-Empfehlung.


Impfungen für Erwachsene ab 60 und Risikogruppen

Für ältere Menschen ist das Alter selbst der entscheidende Indikator: Die STIKO empfiehlt ab 60 Jahren gezielt Grippe, Pneumokokken und Gürtelrose, ab 75 zusätzlich Corona und RSV. Weil diese Impfungen als Altersindikation gelten, werden sie in vielen PKV-Tarifen regulär erstattet. Besonders relevant sind:

  • Herpes zoster (Gürtelrose) – ab 60 Jahren
  • Pneumokokken (Lungen­entzündung) – ab 60 Jahren
  • Influenza (Grippe) – ab 60 Jahren, jährlich
  • COVID-19-Auffrischung – Standard ab 75 Jahren
  • Respiratorische Synzytial-Viren (RSV) – Standard ab 75 Jahren; 60–74 Jahre nur mit Risikofaktoren

Über diese altersbasierten Empfehlungen hinaus erstatten viele Tarife Impfungen nur dann, wenn sie explizit medizinisch angeraten sind – etwa bei Vor­erkrankungen oder geschwächtem Immunsystem. Eine rein vorsorgliche Impfung ohne Alters- oder Risikoindikator wird dagegen nicht immer bezahlt.


Welche Impfungen für welche Berufsgruppen?

Bei bestimmten Berufen richtet sich die Impfung nicht nach dem Alter, sondern nach dem beruflichen Risiko – und gilt damit als medizinisch indiziert. Weil dieser Berufsbezug als Indikation zählt, erstatten viele PKV-Tarife die passenden Impfungen regulär:

  • Human- und Zahnmedizin, Pflege, Labor: Hepatitis A und B wegen des Kontakts mit Blut und Körperflüssigkeiten.
  • Veterinärmedizin und Tierpflege: Tollwut beim Umgang mit potenziell infizierten Tieren.
  • Forst- und Landwirtschaft: FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) bei Tätigkeit in Zeckenrisikogebieten.

Maßgeblich sind auch hier die beruflichen Indikationsimpfungen der STIKO (Quelle: RKI). Für eine reibungslose Erstattung hilft ein kurzer Nachweis des beruflichen Bezugs.

Experten-Tipp:
Ab 60 ist Ihr Alter oft schon der Nachweis

„Ab 60 rechnen manche damit, für jede Impfung ein ärztliches Attest nachreichen zu müssen. Bei den altersbasierten STIKO-Impfungen wie Gürtelrose, Grippe oder Pneumokokken ist das gar nicht nötig: Hier ist das Alter selbst die Indikation. Verweisen Sie bei Rückfragen der Versicherung direkt auf die Altersempfehlung der STIKO. Das beschleunigt die Erstattung.“

Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

Was kostet eine Impfung als Privatpatient?

Als Privatpatient zahlen Sie eine Impfung zunächst selbst und reichen die Rechnung anschließend ein. Die Kosten setzen sich aus zwei Teilen zusammen: dem Impfstoff und der ärztlichen Leistung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Je nach Impfung liegt der Impfstoffpreis zwischen rund 20 Euro und über 500 Euro.

Die ärztliche Impfleistung wird über die GOÄ-Ziffer 375 abgerechnet. Der einfache Satz liegt bei 4,66 Euro, mit dem üblichen Steigerungsfaktor sind es rund 11 Euro pro Impfung (Quelle: abrechnungsstelle.com). Realistisch sollten Sie je Impfung mit 5 bis 15 Euro Arzthonorar rechnen, bei mehreren Injektionen entsprechend mehr.


Kostenübersicht: Impfstoff- und Arztkosten je Impfung (Selbstzahler-Richtwerte)

ImpfungImpfstoffkostenArztleistung (GOÄ)
Grippe (Influenza)20–40 €5–15 €
FSME (Zecken), je Dosis40–50 €5–15 €
Pneumokokken75–95 €5–15 €
Gürtelrose (Herpes zoster, 2 Dosen)450–560 €10–30 €
Gelbfieber70–95 €5–15 €
Tollwut (3 Dosen für Grundimmunisierung)200–330 €15–45 €
Typhus30–50 €5–15 €
Hepatitis A60–70 €5–15 €

Was kostet es, wenn Ihr Tarif nicht zahlt?

Erstattet Ihr Tarif eine Impfung nicht, tragen Sie Impfstoff und Arztleistung komplett selbst. Drei Beispiele zeigen, wie schnell sich das summiert:

  • Gürtelrose-Schutz: Zwei Dosen Impfstoff plus ärztliche Leistung ergeben rund 460 bis 590 Euro.
  • Reisepaket Fernreise: Gelbfieber, Tollwut (drei Dosen) und Typhus zusammen kosten Sie etwa 325 bis 550 Euro.
  • Grippeimpfung: Hier bleibt es mit rund 25 bis 55 Euro pro Saison überschaubar.

Besonders ins Gewicht fällt die Gürtelrose-Impfung: Der Impfstoff Shingrix kostet je Dosis rund 220 bis 280 Euro, und für den vollständigen Schutz sind zwei Dosen nötig – in Summe also 450 bis 560 Euro (Quelle: BARMER). Bei einem Reisepaket mit Gelbfieber, Tollwut und Typhus summieren sich die Kosten schnell auf mehrere hundert Euro. Genau deshalb ist die Frage, ob Ihr Tarif diese Impfungen erstattet, so wichtig.

Experten-Tipp:
Der günstige Tarif kann bei Impfungen teuer werden

„Ein günstiger Beitrag wirkt attraktiv, bei Impfungen kann er teuer werden. Manche Tarife deckeln Impfungen auf ein knappes Jahresbudget oder rechnen sie auf den Selbstbehalt an. Bei der Gürtelrose-Impfung mit bis zu 560 Euro zahlen Sie dann faktisch selbst. Prüfen Sie, ob Ihr Tarif Impfungen vom Selbstbehalt ausnimmt.“

Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

Impfschäden – wer haftet, wenn etwas passiert?

Kommt es nach einer empfohlenen Impfung zu einem bleibenden Gesundheitsschaden, greift in Deutschland die staatliche Versorgung (Soziale Entschädigung) nach dem SGB XIV – nicht Ihre private Kranken­versicherung. Ein anerkannter Impfschaden führt zu Leistungen der Sozialen Entschädigung (Quelle: gesetze-im-internet.de). Seit dem 1. Januar 2024 ist dieses Recht im SGB XIV gebündelt; der frühere § 60 Infektionsschutzgesetz wurde aufgehoben und gilt nur noch übergangsweise für Impfungen vor 2024. Anerkannte, dauerhafte Impfschäden sind allerdings sehr selten.

Für die finanziellen Folgen eines schweren Schadens reicht die staatliche Versorgung aber oft nicht aus. Wer durch einen Impfschaden dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, ist vor allem über eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abgesichert – sie zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie Ihren Beruf gesundheitlich nicht mehr ausüben können. Bleibende körperliche Schäden deckt zusätzlich eine Unfall­versicherung ab, sofern sie Impfschäden ausdrücklich einschließt.

Wichtig zu wissen: Diese Absicherung entsteht nicht durch die Impfung selbst, sondern durch eine bewusste Vorsorge. Wer Wert auf finanzielle Sicherheit legt, sollte prüfen, ob Berufs­unfähigkeits- und Unfallschutz zur eigenen Lebenssituation passen.

Icon Achtung

Ein Impfschaden ist selten, die finanziellen Folgen aber groß. Ob Berufs­unfähigkeits- und Unfallschutz zu Ihrer Lebenssituation passen, klären wir gern gemeinsam. In einem kurzen Gespräch ordnen wir ein, was für Sie sinnvoll ist.

Impfkosten: Erstattung in drei Schritten

Während gesetzlich Versicherte ihre Impfungen oft direkt über die Versichertenkarte abrechnen, läuft die Erstattung in der privaten Kranken­versicherung nachträglich über das Einreichen von Rechnungen. Damit Ihre Impfung nicht zur Kostenfalle wird, sollten Sie diese drei Schritte beachten:

Tarifbedingungen prüfen

Bevor Sie sich impfen lassen, lohnt sich ein Blick in Ihre individuellen Versicherungs­bedingungen. Entscheidend ist, ob Ihr Tarif:

  • Standardimpfungen laut STIKO ausdrücklich erstattet,
  • Reiseimpfungen oder nur medizinisch notwendige Maßnahmen abdeckt,
  • eine Kostenerstattung für ärztliche Leistungen und Impfstoffe vorsieht,
  • ein Jahresbudget oder einen Selbstbehalt auf Impfungen anwendet.
Icon Blatt mit Lupe

Viele private Kranken­versicherer veröffentlichen ihre Leistungsübersichten online oder stellen sie auf Nachfrage zur Verfügung. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, stellt vorab eine schriftliche Anfrage zur geplanten Impfung.


Rechnung korrekt einreichen

Nach der Impfung erhalten Sie in der Regel eine Privatrechnung nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Diese enthält:

  • die ärztliche Impfleistung (zum Beispiel GOÄ-Ziffer 375 für die Injektion),
  • den Impfstoff mit Preisangabe,
  • gegebenenfalls Beratungsziffern oder Diagnosecodes.
Icon Geldschein mit Kassenzettel

Diese Rechnung reichen Sie auf dem üblichen Weg bei Ihrer privaten Kranken­versicherung ein, meist über ein Erstattungsformular per Post oder über App und Online-Portal (Quelle: Deutsches Ärzteblatt). Reichen Sie auch ärztliche Begründungen mit ein, wenn die Impfung medizinisch notwendig war, etwa bei chronischen Erkrankungen oder Reisen in Risikogebiete. Bei Reiseimpfungen wird der Impfstoff oft separat über die Apotheke abgerechnet – bewahren Sie dann beide Belege auf. Wie Sie eine Rechnung einreichen, unterscheidet sich je nach Versicherer nur wenig.


Rückmeldung abwarten oder nachfragen

Die Erstattung dauert erfahrungsgemäß einige Werktage; eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht (Quelle: gesetze-im-internet.de). Bei neuen oder teuren Impfstoffen kann es sein, dass die Versicherung eine Einzelfallprüfung oder zusätzliche Unterlagen anfordert. Verweisen Sie in diesem Fall freundlich, aber bestimmt auf die STIKO-Empfehlung oder internationale Impfvorgaben. In der Regel erhalten Sie Ihre Ablehnung oder Kürzung schriftlich und mit Begründung – das ist wichtig für mögliche Nachverhandlungen oder Beschwerden.

Icon Sprechblasen

Falls Ihre Impfung abgelehnt wird, können Sie erneut einreichen – etwa mit ärztlichem Attest oder Reisebegründung. Alternativ können Sie sich an den PKV-Ombudsmann wenden, der für Versicherte kostenlos vermittelt (Quelle: Ombudsmann PKV).

Experten-Tipp:
Eine Ablehnung ist selten das letzte Wort

„Eine erste Ablehnung der Impfrechnung ist selten endgültig. Statt die Kosten selbst zu tragen, reichen Sie erneut ein: mit ärztlichem Attest und Verweis auf die STIKO-Empfehlung. Bleibt die Versicherung hart, hilft der PKV-Ombudsmann kostenfrei. Lassen Sie sich eine Ablehnung immer schriftlich begründen, das ist Ihre Grundlage für den Widerspruch.“

Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Einheitliche Leistungen

In der gesetzlichen Kranken­versicherung gilt: Alle Impfungen, die von der STIKO empfohlen und vom Gemeinsamen Bundesausschuss in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen wurden, sind Pflichtleistungen der Krankenkassen und werden vollständig übernommen (Quelle: G-BA Schutzimpfungs-Richtlinie). Diese Impfungen werden meist direkt über die Versichertenkarte abgerechnet, ohne dass die Versicherten in Vorleistung treten müssen.

Für Reiseimpfungen gilt dagegen: Die gesetzliche Kranken­versicherung ist nicht zur Erstattung verpflichtet. Einige Kassen übernehmen sie freiwillig als Satzungsleistung – das ist jedoch unterschiedlich und oft auf bestimmte Impfstoffe oder Länder beschränkt.


Vergleich: Impfungen in der PKV vs. GKV

KriteriumGesetzliche KrankenkassePrivate Kranken­versicherung
STIKO-Impfungen (Kinder, Erwachsene)Pflichtleistung, 100 % übernommenHäufig erstattet, aber abhängig vom Tarif
Impfstoff + ArztleistungGesamtpaket über VersichertenkarteTeils getrennt betrachtet, Erstattung variiert
ReiseimpfungenNur freiwillige Leistung einiger KassenIn gehobenen Tarifen enthalten, sonst Antrag nötig
Neue ImpfstoffeNur bei späterer STIKO-AufnahmeMeist nur mit Antrag und ärztlicher Begründung erstattbar
Erstattung / AbrechnungDirekt ohne VorleistungRechnungseinreichung durch Versicherte
Beratung durch KrankenkasseUmfassend über Impfstellen oder HotlineJe nach Versicherer, keine Pflicht zur Impfberatung

Weitere Leistungen der privaten Kranken­versicherung: Alternative Heilmethoden, Akupunktur, Medizinisches Cannabis, Augenlasern, Unerfüllter Kinderwunsch, Hilfsmittel, Zahnbehandlungen, Stationäre Behandlung, Impfschutz, Reha

Unsere Einordnung: Für wen sich der genaue Blick besonders lohnt

Ehrlich eingeordnet: Bei Impfungen leistet die gesetzliche Kranken­versicherung im Schnitt etwas breiter als die private – schlicht, weil alle STIKO-Impfungen dort Pflichtleistung sind. Die private Kranken­versicherung punktet dann, wenn Sie einen leistungsstarken Tarif haben, der Impfungen ohne Selbstbehalt, ohne enges Jahresbudget und einschließlich Reiseimpfungen abdeckt.


Unsere Empfehlung nach Situationen

  • Für Familien mit Kindern sind die Standardimpfungen praktisch immer gedeckt – hier besteht kein Grund zur Sorge.
  • Ältere ab 60 und ab 75 sollten prüfen, ob ihr Tarif die altersbasierten STIKO-Impfungen wie Gürtelrose oder Grippe voll erstattet.
  • Fernreisende klären den Reise-Baustein am besten vor der Buchung, und wer eine Schwangerschaft plant, lässt den Impfstatus rechtzeitig vorher prüfen.
Icon Person mit Pfeilen

Wenn Sie ohnehin vor der Tarifwahl stehen, lohnt sich der Blick auf den Impfschutz als eines von mehreren Leistungskriterien. Steht dagegen eine konkrete Impfung an, ist die entscheidende Frage nicht „PKV oder GKV“, sondern: Was genau steht in meinem Tarif? Einen ersten Überblick über leistungsstarke Tarife geben Ihnen die besten PKV-Tarife im Test 2026.

Ihren Impfschutz in der PKV persönlich prüfen lassen

Sie wissen jetzt, worauf es im Tarif ankommt. Den letzten Schritt nehmen wir Ihnen ab: Wir prüfen anhand Ihrer Situation, welcher Tarif Impfungen ohne enges Budget und ohne Selbstbehalt abdeckt. Unsere PKV-Beratung wird von Finanztip empfohlen.

  • Persönliche Tarifprüfung nach Ihren Daten
  • Blick auf Impf-, Reise- und Vorsorgeleistungen
  • Anonyme Risikovoranfrage vor dem Antrag
Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

FAQ – Die häufigsten Fragen zur Kostenübernahme von Impfungen in der privaten Kranken­versicherung

Wie erfahre ich, ob meine private Kranken­versicherung eine bestimmte Impfung bezahlt?

Prüfen Sie Ihre Versicherungs­bedingungen nach dem Stichwort „Schutzimpfungen“. Deckt Ihr Tarif „Impfungen nach STIKO-Empfehlung“ ab, sind die Standardimpfungen in aller Regel erstattungsfähig. Bei teuren oder reisebedingten Impfungen holen Sie am besten vorab eine schriftliche Kostenzusage Ihres Versicherers ein. So erfahren Sie vor der Impfung, ob Sie auf den Kosten sitzenbleiben.

Welche Impfungen werden von der privaten Kranken­versicherung besonders häufig abgelehnt?

Am häufigsten strittig sind Reiseimpfungen sowie neue und besonders teure Impfstoffe. Gelbfieber, Tollwut oder Typhus erstatten viele Basistarife nur auf Antrag oder gar nicht. Auch Impfungen ohne klare Alters- oder Risikoindikation werden oft hinterfragt. Standardimpfungen für Kinder und die altersbasierten Empfehlungen ab 60 und ab 75 Jahren sind dagegen selten ein Problem.

Welche Impfkosten erstattet die private Kranken­versicherung – nur den Impfstoff oder auch die ärztliche Leistung?

In der Regel erstattet die private Kranken­versicherung beides – den Impfstoff und das ärztliche Honorar. Die ärztliche Impfleistung rechnet die Praxis über die Gebührenordnung für Ärzte ab, meist über GOÄ-Ziffer 375. Dafür fallen je Impfung rund 5 bis 15 Euro an. Ob der volle Betrag erstattet wird, hängt vom Steigerungsfaktor der Rechnung und Ihrem Tarif ab.

Welche Rolle spielen Selbstbehalt und Jahresbudget bei Impfungen in der privaten Kranken­versicherung?

Das hängt vom Tarif ab. Manche Tarife rechnen Impfungen auf Ihren vereinbarten Selbstbehalt an, andere begrenzen Vorsorgeleistungen auf ein jährliches Budget. Liegen Ihre Impfkosten unter dem Selbstbehalt, tragen Sie sie selbst. Prüfen Sie deshalb gerade vor teuren Impfungen wie der Gürtelrose-Impfung, ob ein Selbstbehalt oder ein Budget greift.

Wie lange dauert die Erstattung einer Impfung in der privaten Kranken­versicherung?

In der Regel erhalten Sie die Erstattung innerhalb weniger Werktage nach dem Einreichen der Rechnung. Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht: Nach § 14 VVG wird die Leistung fällig, sobald die Prüfung abgeschlossen ist. Bei neuen oder besonders teuren Impfstoffen kann eine Einzelfallprüfung die Bearbeitung verlängern.

Was können Sie tun, wenn die private Kranken­versicherung eine Impfung nicht zahlt?

Reichen Sie die Rechnung erneut mit ärztlicher Begründung ein und verweisen Sie auf die STIKO-Empfehlung oder internationale Impfvorgaben. Bleibt die Ablehnung bestehen, können Sie sich kostenfrei an den Ombudsmann Private Kranken- und Pflege­versicherung wenden. Er vermittelt neutral zwischen Ihnen und dem Versicherer. Bestehen Sie außerdem auf einer schriftlichen Begründung der Ablehnung.

Wie handhaben Anbieter wie Debeka oder DKV die Erstattung von Reiseimpfungen?

Ob Anbieter wie Debeka oder DKV Reiseimpfungen erstatten, hängt nicht vom Namen des Versicherers ab, sondern vom konkreten Tarif. Entscheidend ist, ob Ihr Tarif „Schutzimpfungen als Prophylaxe für Auslandsreisen“ einschließt oder ausdrücklich ausschließt. Gehobene Komfort- und Premiumtarife enthalten Reiseimpfungen häufiger als Basistarife. Ein Blick in Ihre Bedingungen oder eine Anfrage beim Versicherer schafft Klarheit.

Was kostet eine Impfung ohne Kranken­versicherung?

Ohne Versicherungsschutz tragen Sie die vollen Kosten aus Impfstoff und ärztlicher Leistung selbst – je nach Impfung sind das rund 25 bis über 550 Euro. Eine Grippeimpfung liegt bei etwa 25 bis 55 Euro, die Gürtelrose-Impfung mit zwei Dosen bei 450 bis 560 Euro. Reiseimpfungen wie Tollwut summieren sich über mehrere Dosen schnell auf mehrere hundert Euro.

Woran erkenne ich einen Tarif, der neue Impfstoffe automatisch abdeckt?

Achten Sie auf eine offene Formulierung wie „Impfungen nach STIKO-Empfehlung“. Ist die Klausel offen gehalten, sind neu zugelassene und von der STIKO empfohlene Impfstoffe in der Regel automatisch mitversichert. Zählt Ihr Tarif die erstattungsfähigen Impfungen dagegen abschließend auf, wird ein neuer Impfstoff nur bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit übernommen.

Wie oft zahlt die private Kranken­versicherung die Grippeimpfung?

Deckt Ihr Tarif Standardimpfungen nach STIKO ab, ist die jährliche Grippeimpfung in der Regel erstattungsfähig – also einmal pro Saison. Die STIKO empfiehlt sie als Standard ab 60 Jahren sowie für Risikogruppen wie Schwangere oder chronisch Kranke. Jüngere Gesunde können sich ebenfalls impfen lassen; die Erstattung hängt dann vom Tarif ab.

Haben Sie alles gefunden?

Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?

Wir können Sie zwar nicht explizit zum Thema beraten, sind jedoch offen für Verbesserungsvorschläge oder Anmerkungen, die Sie zu diesem Artikel haben. Schreiben Sie uns gern eine E‑Mail:

Beitragsbemessungsgrenze Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße, die festlegt, bis zu welchem Betrag das Einkommen von gesetzlich Versicherten zur Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherungen herangezogen wird. Es gibt verschiedene Werte für die Kranken- und Rentenversicherung.
transparent-beraten.de GmbH 685 Bewertungen auf ProvenExpert.com