Das erwartet Sie hier
Welche Impfungen in der privaten Krankenversicherung übernommen werden, was Reise- und Standardimpfungen als Privatpatient kosten und wie Sie die Erstattung sicher bekommen.
Inhalt dieser Seite- Was bezahlt die private Krankenversicherung wirklich?
- Welche Impfungen zahlt die private Krankenversicherung?
- Was kostet eine Impfung als Privatpatient?
- Impfschäden – wer haftet, wenn etwas passiert?
- Impfkosten: Erstattung in drei Schritten
- Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse?
- Unsere Einordnung: Für wen sich der genaue Blick besonders lohnt
- Die häufigsten Fragen zur Kostenübernahme von Impfungen in der PKV
Das Wichtigste in Kürze
- Die private Krankenversicherung übernimmt viele, aber nicht automatisch alle Impfungen – entscheidend sind Tarif und medizinische Notwendigkeit.
- Standardimpfungen nach STIKO werden von vielen PKV-Tarifen erstattet; für Kinder sind die Impfungen des Impfkalenders in aller Regel voll gedeckt.
- Reiseimpfungen wie Gelbfieber oder Tollwut sind häufig nur in gehobenen Tarifen mit Reise-/Präventionsbaustein enthalten.
- Als Privatpatient zahlen Sie eine Impfung zunächst selbst: Der Impfstoff kostet je nach Impfung 20 € bis über 500 €, dazu kommt die ärztliche Leistung.
- Für ältere Menschen ab 60 und ab 75 gelten eigene STIKO-Empfehlungen (Grippe, Gürtelrose, Pneumokokken, ab 75 auch Corona und RSV) – das Alter selbst ist hier der Indikator für die Erstattungsprüfung.
- Bei einem Impfschaden greift die staatliche Versorgung nach dem Infektionsschutzgesetz; für die finanziellen Folgen sind private BU- und Unfallversicherungen entscheidend.

Robert Böhrk
Unser Experte für die private Krankenversicherung
Sie sind privat versichert und gehen selbstverständlich davon aus, dass Ihre Impfung erstattet wird …
… schließlich zahlen Sie jeden Monat einen ordentlichen Beitrag. Beim Impftermin treten Sie in Vorleistung, reichen die Rechnung ein und warten auf Ihr Geld. Bei manchen Impfungen kommt dann doch eine Kürzung oder sogar eine Ablehnung zurück. Der Grund liegt selten im Zufall, sondern fast immer im genauen Wortlaut Ihres Tarifs. Ob Grippe, Gürtelrose oder die Gelbfieberimpfung vor der Fernreise: Was Ihre private Krankenversicherung übernimmt, entscheidet sich in den Bedingungen. Hier erfahren Sie, welche Impfungen gedeckt sind, was Sie als Privatpatient zahlen und wie Sie die Erstattung sicher bekommen.
Was bezahlt die private Krankenversicherung wirklich?
Das ist neu in 2026
Die STIKO hat am 22. Januar 2026 den Impfkalender 2026 veröffentlicht – er ist jetzt die Grundlage aller Standardimpfungen. → Mehr dazu im Abschnitt „Welche Impfungen zahlt die private Krankenversicherung?“
Werden Impfungen überhaupt bezahlt?
Die private Krankenversicherung übernimmt viele Impfungen, aber nicht automatisch alle. Ob eine Impfung erstattet wird, hängt vom vereinbarten Tarif und der medizinischen Notwendigkeit ab. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf alle von der STIKO (Ständige Impfkommission) empfohlenen Impfungen – viele Tarife orientieren sich aber daran.
In der GKV sind Schutzimpfungen seit 2007 Pflichtleistung nach § 20i Sozialgesetzbuch (Quelle: § 20i SGB V). In der privaten Krankenversicherung gilt dagegen der Wortlaut Ihres Tarifs. So gelten etwa folgende Impfungen als erstattungsfähig:
- Diphtherie
- Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
- Grippe
- Poliomyelitis (Kinderlähmung)
- Hepatitis B
- Masern/Mumps/Röteln
- Pertussis (Keuchhusten)
- Tetanus (Wundstarrkrampf)
- Varizellen (Windpocken)
Weitere Impfungen werden nur für bestimmte Personengruppen übernommen. Diese richten sich ebenfalls nach den STIKO-Vorgaben. Entscheidend ist also, was in Ihrem individuellen Tarif geregelt ist.
Ob Ihre private Krankenversicherung eine bestimmte Impfung übernimmt, hängt immer von zwei Faktoren ab: dem genauen Wortlaut Ihres Tarifs und der Frage, ob ein medizinischer oder reisemedizinischer Bedarf vorliegt. Auf den ersten Faktor können Sie bereits vor Abschluss achten – so wählen Sie von Anfang an den passenden Tarif.
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Ob Standard- oder Reiseimpfungen erstattet werden, entscheidet sich vor Abschluss. Wir vergleichen die Bedingungen für Sie und finden einen Tarif, der zu Ihrem Impfbedarf passt. Unsere Beratung ist für Sie kostenfrei.
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- Tarifvergleich mit Blick auf Impf- und Reiseleistungen
- Klare Einordnung, worauf es im Kleingedruckten ankommt
Welche Impfungen zahlt die private Krankenversicherung?
Die private Krankenversicherung zahlt in der Regel die Standardimpfungen des STIKO-Impfkalenders, sofern der Tarif Schutzimpfungen einschließt. Reiseimpfungen, neue Impfstoffe und Impfungen für Risikogruppen sind dagegen tarifabhängig – hier lohnt der genaue Blick in die Bedingungen.
Standardimpfungen laut STIKO
Die STIKO gibt jährlich aktualisierte Impfempfehlungen heraus – darunter Standardimpfungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Viele private Krankenversicherer orientieren sich daran und erstatten die Kosten für gängige Schutzimpfungen vollständig oder anteilig.
Für Kinder gilt dabei eine klare Entwarnung: Die STIKO-Standardimpfungen des Impfkalenders werden von nahezu allen PKV-Tarifen regulär erstattet. Eltern müssen also in aller Regel nicht befürchten, auf den Kosten der Baby- und Kinderimpfungen sitzenzubleiben.
Impfkalender 2026
| Für wen? | Impfung gegen: |
|---|---|
| Babys und Kleinkinder (0–4 Jahre) | Respiratorische Synzytial-Viren (RSV, schwere Atemwegsinfekte) Rotaviren (schwere Durchfallerkrankung) Tetanus (Wundstarrkrampf) Diphtherie Pertussis (Keuchhusten) Haemophilus influenzae Typ b (Hirnhaut- und Kehldeckelentzündung) Poliomyelitis (Kinderlähmung) Hepatitis B (Leberentzündung) Pneumokokken (Lungen- und Hirnhautentzündung) Meningokokken B und C (Hirnhautentzündung, Blutvergiftung) Masern/Mumps/Röteln Varizellen (Windpocken) |
| Kinder und Jugendliche (5–17 Jahre) | Tetanus (Auffrischung) Diphtherie (Auffrischung) Pertussis (Auffrischung) Poliomyelitis (Auffrischung) HPV – Humane Papillomviren (Standardimpfung 9–14 Jahre, Nachholung bis 17) |
| Erwachsene (ab 18 Jahren) | Tetanus (Auffrischung alle 10 Jahre) Diphtherie (Auffrischung) Pertussis (einmalig als Auffrischung) Masern (einmalig für nach 1970 Geborene mit unklarem Impfstatus) |
| Ältere Erwachsene (ab 60 Jahren) | Tetanus (Auffrischung) Diphtherie (Auffrischung) Pneumokokken (Lungenentzündung) Herpes zoster (Gürtelrose) Influenza/Grippe (jährlich im Herbst) |
| Ab 75 Jahren zusätzlich | COVID-19 (jährlich im Spätsommer/Herbst) Respiratorische Synzytial-Viren (RSV) (einmalig; 60–74 Jahre nur mit Risikofaktoren) |
Maßgeblich ist der STIKO-Impfkalender 2026, den die STIKO am 22. Januar 2026 im Epidemiologischen Bulletin 4/2026 veröffentlicht hat (Quelle: RKI). Er löst den bis dahin gültigen Kalender 04/2025 ab und ist die Grundlage der Standardimpfungen für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Bei vielen Tarifen der privaten Krankenversicherung muss die Impfung medizinisch begründet sein oder in einem bestimmten Alter erfolgen. Die Erstattung erfolgt meist nachträglich durch Einreichen der Rechnung, seltener im Voraus nach Antrag.
Experten-Tipp:
„Impfungen inklusive“ sagt fast nichts aus
„Eine Broschüre verspricht schnell ‚Impfungen inklusive‘. Aussagekräftig ist das nicht. Entscheidend ist der genaue Wortlaut: Deckt Ihr Tarif Impfungen nach STIKO-Empfehlung offen ab, sind auch neue Impfstoffe automatisch versichert. Bei einer abschließenden Aufzählung zahlen Sie jede Neuerung selbst. Achten Sie vor Abschluss gezielt auf die offene Formulierung.“
Zahlt die private Krankenversicherung die Corona-Impfung?
Ja. Die private Krankenversicherung übernimmt die COVID-19-Impfung, wenn Ihr Tarif Schutzimpfungen nach STIKO-Empfehlung erstattet. Seit dem Ende der staatlichen Kostenübernahme rechnet die Arztpraxis die Corona-Impfung als reguläre Privatleistung ab – Sie treten also wie bei anderen Impfungen in Vorleistung und reichen die Rechnung ein.
Wichtig für die Einordnung: Die STIKO empfiehlt die jährliche Corona-Auffrischung seit dem 23. Juli 2026 als Standard erst ab 75 Jahren sowie für definierte Risikogruppen (Quelle: KBV). Für jüngere Gesunde ohne Risiko ist die Impfung damit meist eine individuelle Entscheidung, deren Erstattung vom Tarif abhängt.
Reiseimpfungen
Bei Reiseimpfungen gehen die Leistungsunterschiede in der privaten Krankenversicherung besonders weit auseinander. Während manche Basistarife diese gar nicht oder nur im Ausnahmefall übernehmen, beinhalten viele Komfort- und Premiumtarife eine pauschale Reisemedizin-Erstattung oder erstatten spezifische Impfstoffe auf Antrag.
| Impfung | Erstattet in Komfort-Tarifen? | Anmerkung |
|---|---|---|
| Gelbfieber | Ja | Besonders bei Fernreisen wichtig, teils Pflicht bei Einreise |
| Hepatitis A / B | Teilweise | Oft nur für medizinisch begründete Reisen |
| Typhus | Unterschiedlich | Häufige Selbstzahler-Leistung |
| Tollwut | Nur bei Gefährdung | Vor allem bei Tierkontakt in Risikogebieten |
| Cholera | Selten | Nur bei Reisen in Ausbruchsgebiete |
| Meningokokken ACWY | Teilweise | Für einige Länder vorgeschrieben (etwa Saudi-Arabien) |
| Malaria-Prophylaxe | Selten | Meist Arzneimittelkosten, keine Impfung |
Die Angaben „teilweise“, „unterschiedlich“ oder „selten“ sind Markteinschätzungen und stark tarifabhängig – sie ersetzen nicht den Blick in Ihre Bedingungen.
So prüfen Sie Ihren Tarif vor der Buchung: Suchen Sie in Ihren Versicherungsbedingungen nach dem Stichwort „Schutzimpfungen“ und achten Sie auf den Zusatz zu Auslandsreisen. Steht dort „einschließlich Schutzimpfungen als Prophylaxe für Auslandsreisen“, sind Reiseimpfungen gedeckt; steht dort „mit Ausnahme von Schutzimpfungen als Prophylaxe für Auslandsreisen“, zahlen Sie selbst. Klären Sie den Reise-Baustein vor der Reisebuchung und planen Sie einige Wochen Vorlauf ein, da viele Reiseimpfungen mehrere Dosen brauchen (Quelle: Auswärtiges Amt).
Klausel-Decoder:
Diese zwei Formulierungen entscheiden über Ihre Reiseimpfung
- „einschließlich Schutzimpfungen als Prophylaxe für Auslandsreisen“ → Reiseimpfungen sind gedeckt. Ihr Tarif erstattet Gelbfieber, Tollwut und Co.
- „mit Ausnahme von Schutzimpfungen als Prophylaxe für Auslandsreisen“ → Reiseimpfungen zahlen Sie selbst. Der Tarif schließt sie ausdrücklich aus.
Achten Sie zusätzlich auf die Art der Aufzählung. Eine offene Formulierung wie „Impfungen nach STIKO-Empfehlung“ schließt neue Impfstoffe automatisch ein. Eine abschließende Aufzählung nennt jede erstattete Impfung einzeln – was nicht draufsteht, zahlen Sie selbst.
Vor der Fernreise zählt jeder Tag: Reiseimpfungen brauchen oft mehrere Dosen. Wir sehen für Sie im Tarif nach, ob Gelbfieber, Tollwut oder Typhus gedeckt sind – damit Sie rechtzeitig planen und nicht auf den Kosten sitzenbleiben.
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Neue Impfstoffe und RSV-Prophylaxe
Immer wieder kommen neue Impfstoffe auf den Markt – etwa gegen RSV (Respiratorisches Synzytial-Virus), Meningokokken B oder Denguefieber. Diese empfiehlt die STIKO häufig zunächst nur für bestimmte Gruppen, zum Beispiel Säuglinge oder ältere Menschen.
Die private Krankenversicherung übernimmt solche Impfungen, wenn der Tarif generell für „Impfungen nach STIKO-Empfehlung“ aufkommt. Sobald ein neuer Impfstoff zugelassen ist, ist er bei einer solchen offenen Formulierung in der Regel automatisch mitversichert. Ist die Aufzählung im Tarif dagegen abschließend, wird der neue Impfstoff nur erstattet, wenn er als medizinisch notwendig gilt.
Impfungen bei Schwangerschaft, Kinderwunsch und Stillzeit
Impfungen sollten Sie möglichst vor einer geplanten Schwangerschaft klären. Denn Lebendimpfstoffe – etwa gegen Masern/Mumps/Röteln oder Windpocken – dürfen während der Schwangerschaft nicht gegeben werden. Wer schwanger werden möchte, sollte deshalb frühzeitig den Impfstatus prüfen und den Röteln- und Windpocken-Schutz vorab auffrischen lassen.
Während der Schwangerschaft empfiehlt die STIKO gezielt bestimmte Impfungen, etwa gegen Pertussis (Keuchhusten) und Influenza (Quelle: RKI). Auch hier gilt in der privaten Krankenversicherung:
- Die Erstattung ist tarifabhängig.
- Impfungen bei bestehender Schwangerschaft werden oft nur nach ärztlicher Indikation übernommen.
- Eine frühzeitige Abstimmung mit der privaten Krankenversicherung oder eine Rechnungseinreichung mit medizinischer Begründung ist empfehlenswert.
Die HPV-Impfung ist STIKO-Standard für Mädchen und Jungen von 9 bis 14 Jahren, mit Nachholung bis einschließlich 17 Jahre (Quelle: RKI). Ab 18 Jahren ist die Impfung eine individuelle Entscheidung – eine Kostenübernahme bis etwa zum 26. Lebensjahr ist möglich, hängt aber vom einzelnen Tarif ab und ist keine allgemeine STIKO-Empfehlung.
Impfungen für Erwachsene ab 60 und Risikogruppen
Für ältere Menschen ist das Alter selbst der entscheidende Indikator: Die STIKO empfiehlt ab 60 Jahren gezielt Grippe, Pneumokokken und Gürtelrose, ab 75 zusätzlich Corona und RSV. Weil diese Impfungen als Altersindikation gelten, werden sie in vielen PKV-Tarifen regulär erstattet. Besonders relevant sind:
- Herpes zoster (Gürtelrose) – ab 60 Jahren
- Pneumokokken (Lungenentzündung) – ab 60 Jahren
- Influenza (Grippe) – ab 60 Jahren, jährlich
- COVID-19-Auffrischung – Standard ab 75 Jahren
- Respiratorische Synzytial-Viren (RSV) – Standard ab 75 Jahren; 60–74 Jahre nur mit Risikofaktoren
Über diese altersbasierten Empfehlungen hinaus erstatten viele Tarife Impfungen nur dann, wenn sie explizit medizinisch angeraten sind – etwa bei Vorerkrankungen oder geschwächtem Immunsystem. Eine rein vorsorgliche Impfung ohne Alters- oder Risikoindikator wird dagegen nicht immer bezahlt.
Welche Impfungen für welche Berufsgruppen?
Bei bestimmten Berufen richtet sich die Impfung nicht nach dem Alter, sondern nach dem beruflichen Risiko – und gilt damit als medizinisch indiziert. Weil dieser Berufsbezug als Indikation zählt, erstatten viele PKV-Tarife die passenden Impfungen regulär:
- Human- und Zahnmedizin, Pflege, Labor: Hepatitis A und B wegen des Kontakts mit Blut und Körperflüssigkeiten.
- Veterinärmedizin und Tierpflege: Tollwut beim Umgang mit potenziell infizierten Tieren.
- Forst- und Landwirtschaft: FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) bei Tätigkeit in Zeckenrisikogebieten.
Maßgeblich sind auch hier die beruflichen Indikationsimpfungen der STIKO (Quelle: RKI). Für eine reibungslose Erstattung hilft ein kurzer Nachweis des beruflichen Bezugs.
Experten-Tipp:
Ab 60 ist Ihr Alter oft schon der Nachweis
„Ab 60 rechnen manche damit, für jede Impfung ein ärztliches Attest nachreichen zu müssen. Bei den altersbasierten STIKO-Impfungen wie Gürtelrose, Grippe oder Pneumokokken ist das gar nicht nötig: Hier ist das Alter selbst die Indikation. Verweisen Sie bei Rückfragen der Versicherung direkt auf die Altersempfehlung der STIKO. Das beschleunigt die Erstattung.“
Was kostet eine Impfung als Privatpatient?
Als Privatpatient zahlen Sie eine Impfung zunächst selbst und reichen die Rechnung anschließend ein. Die Kosten setzen sich aus zwei Teilen zusammen: dem Impfstoff und der ärztlichen Leistung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Je nach Impfung liegt der Impfstoffpreis zwischen rund 20 Euro und über 500 Euro.
Die ärztliche Impfleistung wird über die GOÄ-Ziffer 375 abgerechnet. Der einfache Satz liegt bei 4,66 Euro, mit dem üblichen Steigerungsfaktor sind es rund 11 Euro pro Impfung (Quelle: abrechnungsstelle.com). Realistisch sollten Sie je Impfung mit 5 bis 15 Euro Arzthonorar rechnen, bei mehreren Injektionen entsprechend mehr.
Kostenübersicht: Impfstoff- und Arztkosten je Impfung (Selbstzahler-Richtwerte)
| Impfung | Impfstoffkosten | Arztleistung (GOÄ) |
|---|---|---|
| Grippe (Influenza) | 20–40 € | 5–15 € |
| FSME (Zecken), je Dosis | 40–50 € | 5–15 € |
| Pneumokokken | 75–95 € | 5–15 € |
| Gürtelrose (Herpes zoster, 2 Dosen) | 450–560 € | 10–30 € |
| Gelbfieber | 70–95 € | 5–15 € |
| Tollwut (3 Dosen für Grundimmunisierung) | 200–330 € | 15–45 € |
| Typhus | 30–50 € | 5–15 € |
| Hepatitis A | 60–70 € | 5–15 € |
Was kostet es, wenn Ihr Tarif nicht zahlt?
Erstattet Ihr Tarif eine Impfung nicht, tragen Sie Impfstoff und Arztleistung komplett selbst. Drei Beispiele zeigen, wie schnell sich das summiert:
- Gürtelrose-Schutz: Zwei Dosen Impfstoff plus ärztliche Leistung ergeben rund 460 bis 590 Euro.
- Reisepaket Fernreise: Gelbfieber, Tollwut (drei Dosen) und Typhus zusammen kosten Sie etwa 325 bis 550 Euro.
- Grippeimpfung: Hier bleibt es mit rund 25 bis 55 Euro pro Saison überschaubar.
Besonders ins Gewicht fällt die Gürtelrose-Impfung: Der Impfstoff Shingrix kostet je Dosis rund 220 bis 280 Euro, und für den vollständigen Schutz sind zwei Dosen nötig – in Summe also 450 bis 560 Euro (Quelle: BARMER). Bei einem Reisepaket mit Gelbfieber, Tollwut und Typhus summieren sich die Kosten schnell auf mehrere hundert Euro. Genau deshalb ist die Frage, ob Ihr Tarif diese Impfungen erstattet, so wichtig.
Experten-Tipp:
Der günstige Tarif kann bei Impfungen teuer werden
„Ein günstiger Beitrag wirkt attraktiv, bei Impfungen kann er teuer werden. Manche Tarife deckeln Impfungen auf ein knappes Jahresbudget oder rechnen sie auf den Selbstbehalt an. Bei der Gürtelrose-Impfung mit bis zu 560 Euro zahlen Sie dann faktisch selbst. Prüfen Sie, ob Ihr Tarif Impfungen vom Selbstbehalt ausnimmt.“
Impfschäden – wer haftet, wenn etwas passiert?
Kommt es nach einer empfohlenen Impfung zu einem bleibenden Gesundheitsschaden, greift in Deutschland die staatliche Versorgung (Soziale Entschädigung) nach dem SGB XIV – nicht Ihre private Krankenversicherung. Ein anerkannter Impfschaden führt zu Leistungen der Sozialen Entschädigung (Quelle: gesetze-im-internet.de). Seit dem 1. Januar 2024 ist dieses Recht im SGB XIV gebündelt; der frühere § 60 Infektionsschutzgesetz wurde aufgehoben und gilt nur noch übergangsweise für Impfungen vor 2024. Anerkannte, dauerhafte Impfschäden sind allerdings sehr selten.
Für die finanziellen Folgen eines schweren Schadens reicht die staatliche Versorgung aber oft nicht aus. Wer durch einen Impfschaden dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, ist vor allem über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert – sie zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie Ihren Beruf gesundheitlich nicht mehr ausüben können. Bleibende körperliche Schäden deckt zusätzlich eine Unfallversicherung ab, sofern sie Impfschäden ausdrücklich einschließt.
Wichtig zu wissen: Diese Absicherung entsteht nicht durch die Impfung selbst, sondern durch eine bewusste Vorsorge. Wer Wert auf finanzielle Sicherheit legt, sollte prüfen, ob Berufsunfähigkeits- und Unfallschutz zur eigenen Lebenssituation passen.
Ein Impfschaden ist selten, die finanziellen Folgen aber groß. Ob Berufsunfähigkeits- und Unfallschutz zu Ihrer Lebenssituation passen, klären wir gern gemeinsam. In einem kurzen Gespräch ordnen wir ein, was für Sie sinnvoll ist.
Impfkosten: Erstattung in drei Schritten
Während gesetzlich Versicherte ihre Impfungen oft direkt über die Versichertenkarte abrechnen, läuft die Erstattung in der privaten Krankenversicherung nachträglich über das Einreichen von Rechnungen. Damit Ihre Impfung nicht zur Kostenfalle wird, sollten Sie diese drei Schritte beachten:
Tarifbedingungen prüfen
Bevor Sie sich impfen lassen, lohnt sich ein Blick in Ihre individuellen Versicherungsbedingungen. Entscheidend ist, ob Ihr Tarif:
- Standardimpfungen laut STIKO ausdrücklich erstattet,
- Reiseimpfungen oder nur medizinisch notwendige Maßnahmen abdeckt,
- eine Kostenerstattung für ärztliche Leistungen und Impfstoffe vorsieht,
- ein Jahresbudget oder einen Selbstbehalt auf Impfungen anwendet.
Viele private Krankenversicherer veröffentlichen ihre Leistungsübersichten online oder stellen sie auf Nachfrage zur Verfügung. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, stellt vorab eine schriftliche Anfrage zur geplanten Impfung.
Rechnung korrekt einreichen
Nach der Impfung erhalten Sie in der Regel eine Privatrechnung nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Diese enthält:
- die ärztliche Impfleistung (zum Beispiel GOÄ-Ziffer 375 für die Injektion),
- den Impfstoff mit Preisangabe,
- gegebenenfalls Beratungsziffern oder Diagnosecodes.
Diese Rechnung reichen Sie auf dem üblichen Weg bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein, meist über ein Erstattungsformular per Post oder über App und Online-Portal (Quelle: Deutsches Ärzteblatt). Reichen Sie auch ärztliche Begründungen mit ein, wenn die Impfung medizinisch notwendig war, etwa bei chronischen Erkrankungen oder Reisen in Risikogebiete. Bei Reiseimpfungen wird der Impfstoff oft separat über die Apotheke abgerechnet – bewahren Sie dann beide Belege auf. Wie Sie eine Rechnung einreichen, unterscheidet sich je nach Versicherer nur wenig.
Rückmeldung abwarten oder nachfragen
Die Erstattung dauert erfahrungsgemäß einige Werktage; eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht (Quelle: gesetze-im-internet.de). Bei neuen oder teuren Impfstoffen kann es sein, dass die Versicherung eine Einzelfallprüfung oder zusätzliche Unterlagen anfordert. Verweisen Sie in diesem Fall freundlich, aber bestimmt auf die STIKO-Empfehlung oder internationale Impfvorgaben. In der Regel erhalten Sie Ihre Ablehnung oder Kürzung schriftlich und mit Begründung – das ist wichtig für mögliche Nachverhandlungen oder Beschwerden.
Falls Ihre Impfung abgelehnt wird, können Sie erneut einreichen – etwa mit ärztlichem Attest oder Reisebegründung. Alternativ können Sie sich an den PKV-Ombudsmann wenden, der für Versicherte kostenlos vermittelt (Quelle: Ombudsmann PKV).
Experten-Tipp:
Eine Ablehnung ist selten das letzte Wort
„Eine erste Ablehnung der Impfrechnung ist selten endgültig. Statt die Kosten selbst zu tragen, reichen Sie erneut ein: mit ärztlichem Attest und Verweis auf die STIKO-Empfehlung. Bleibt die Versicherung hart, hilft der PKV-Ombudsmann kostenfrei. Lassen Sie sich eine Ablehnung immer schriftlich begründen, das ist Ihre Grundlage für den Widerspruch.“
Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse?
Einheitliche Leistungen
In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt: Alle Impfungen, die von der STIKO empfohlen und vom Gemeinsamen Bundesausschuss in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen wurden, sind Pflichtleistungen der Krankenkassen und werden vollständig übernommen (Quelle: G-BA Schutzimpfungs-Richtlinie). Diese Impfungen werden meist direkt über die Versichertenkarte abgerechnet, ohne dass die Versicherten in Vorleistung treten müssen.
Für Reiseimpfungen gilt dagegen: Die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht zur Erstattung verpflichtet. Einige Kassen übernehmen sie freiwillig als Satzungsleistung – das ist jedoch unterschiedlich und oft auf bestimmte Impfstoffe oder Länder beschränkt.
Vergleich: Impfungen in der PKV vs. GKV
| Kriterium | Gesetzliche Krankenkasse | Private Krankenversicherung |
|---|---|---|
| STIKO-Impfungen (Kinder, Erwachsene) | Pflichtleistung, 100 % übernommen | Häufig erstattet, aber abhängig vom Tarif |
| Impfstoff + Arztleistung | Gesamtpaket über Versichertenkarte | Teils getrennt betrachtet, Erstattung variiert |
| Reiseimpfungen | Nur freiwillige Leistung einiger Kassen | In gehobenen Tarifen enthalten, sonst Antrag nötig |
| Neue Impfstoffe | Nur bei späterer STIKO-Aufnahme | Meist nur mit Antrag und ärztlicher Begründung erstattbar |
| Erstattung / Abrechnung | Direkt ohne Vorleistung | Rechnungseinreichung durch Versicherte |
| Beratung durch Krankenkasse | Umfassend über Impfstellen oder Hotline | Je nach Versicherer, keine Pflicht zur Impfberatung |
Weitere Leistungen der privaten Krankenversicherung: Alternative Heilmethoden, Akupunktur, Medizinisches Cannabis, Augenlasern, Unerfüllter Kinderwunsch, Hilfsmittel, Zahnbehandlungen, Stationäre Behandlung, Impfschutz, Reha
Unsere Einordnung: Für wen sich der genaue Blick besonders lohnt
Ehrlich eingeordnet: Bei Impfungen leistet die gesetzliche Krankenversicherung im Schnitt etwas breiter als die private – schlicht, weil alle STIKO-Impfungen dort Pflichtleistung sind. Die private Krankenversicherung punktet dann, wenn Sie einen leistungsstarken Tarif haben, der Impfungen ohne Selbstbehalt, ohne enges Jahresbudget und einschließlich Reiseimpfungen abdeckt.
Unsere Empfehlung nach Situationen
- Für Familien mit Kindern sind die Standardimpfungen praktisch immer gedeckt – hier besteht kein Grund zur Sorge.
- Ältere ab 60 und ab 75 sollten prüfen, ob ihr Tarif die altersbasierten STIKO-Impfungen wie Gürtelrose oder Grippe voll erstattet.
- Fernreisende klären den Reise-Baustein am besten vor der Buchung, und wer eine Schwangerschaft plant, lässt den Impfstatus rechtzeitig vorher prüfen.
Wenn Sie ohnehin vor der Tarifwahl stehen, lohnt sich der Blick auf den Impfschutz als eines von mehreren Leistungskriterien. Steht dagegen eine konkrete Impfung an, ist die entscheidende Frage nicht „PKV oder GKV“, sondern: Was genau steht in meinem Tarif? Einen ersten Überblick über leistungsstarke Tarife geben Ihnen die besten PKV-Tarife im Test 2026.
Ihren Impfschutz in der PKV persönlich prüfen lassen
Sie wissen jetzt, worauf es im Tarif ankommt. Den letzten Schritt nehmen wir Ihnen ab: Wir prüfen anhand Ihrer Situation, welcher Tarif Impfungen ohne enges Budget und ohne Selbstbehalt abdeckt. Unsere PKV-Beratung wird von Finanztip empfohlen.
- Persönliche Tarifprüfung nach Ihren Daten
- Blick auf Impf-, Reise- und Vorsorgeleistungen
- Anonyme Risikovoranfrage vor dem Antrag
FAQ – Die häufigsten Fragen zur Kostenübernahme von Impfungen in der privaten Krankenversicherung
Wie erfahre ich, ob meine private Krankenversicherung eine bestimmte Impfung bezahlt?
Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen nach dem Stichwort „Schutzimpfungen“. Deckt Ihr Tarif „Impfungen nach STIKO-Empfehlung“ ab, sind die Standardimpfungen in aller Regel erstattungsfähig. Bei teuren oder reisebedingten Impfungen holen Sie am besten vorab eine schriftliche Kostenzusage Ihres Versicherers ein. So erfahren Sie vor der Impfung, ob Sie auf den Kosten sitzenbleiben.
Welche Impfungen werden von der privaten Krankenversicherung besonders häufig abgelehnt?
Am häufigsten strittig sind Reiseimpfungen sowie neue und besonders teure Impfstoffe. Gelbfieber, Tollwut oder Typhus erstatten viele Basistarife nur auf Antrag oder gar nicht. Auch Impfungen ohne klare Alters- oder Risikoindikation werden oft hinterfragt. Standardimpfungen für Kinder und die altersbasierten Empfehlungen ab 60 und ab 75 Jahren sind dagegen selten ein Problem.
Welche Impfkosten erstattet die private Krankenversicherung – nur den Impfstoff oder auch die ärztliche Leistung?
In der Regel erstattet die private Krankenversicherung beides – den Impfstoff und das ärztliche Honorar. Die ärztliche Impfleistung rechnet die Praxis über die Gebührenordnung für Ärzte ab, meist über GOÄ-Ziffer 375. Dafür fallen je Impfung rund 5 bis 15 Euro an. Ob der volle Betrag erstattet wird, hängt vom Steigerungsfaktor der Rechnung und Ihrem Tarif ab.
Welche Rolle spielen Selbstbehalt und Jahresbudget bei Impfungen in der privaten Krankenversicherung?
Das hängt vom Tarif ab. Manche Tarife rechnen Impfungen auf Ihren vereinbarten Selbstbehalt an, andere begrenzen Vorsorgeleistungen auf ein jährliches Budget. Liegen Ihre Impfkosten unter dem Selbstbehalt, tragen Sie sie selbst. Prüfen Sie deshalb gerade vor teuren Impfungen wie der Gürtelrose-Impfung, ob ein Selbstbehalt oder ein Budget greift.
Wie lange dauert die Erstattung einer Impfung in der privaten Krankenversicherung?
In der Regel erhalten Sie die Erstattung innerhalb weniger Werktage nach dem Einreichen der Rechnung. Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht: Nach § 14 VVG wird die Leistung fällig, sobald die Prüfung abgeschlossen ist. Bei neuen oder besonders teuren Impfstoffen kann eine Einzelfallprüfung die Bearbeitung verlängern.
Was können Sie tun, wenn die private Krankenversicherung eine Impfung nicht zahlt?
Reichen Sie die Rechnung erneut mit ärztlicher Begründung ein und verweisen Sie auf die STIKO-Empfehlung oder internationale Impfvorgaben. Bleibt die Ablehnung bestehen, können Sie sich kostenfrei an den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung wenden. Er vermittelt neutral zwischen Ihnen und dem Versicherer. Bestehen Sie außerdem auf einer schriftlichen Begründung der Ablehnung.
Wie handhaben Anbieter wie Debeka oder DKV die Erstattung von Reiseimpfungen?
Ob Anbieter wie Debeka oder DKV Reiseimpfungen erstatten, hängt nicht vom Namen des Versicherers ab, sondern vom konkreten Tarif. Entscheidend ist, ob Ihr Tarif „Schutzimpfungen als Prophylaxe für Auslandsreisen“ einschließt oder ausdrücklich ausschließt. Gehobene Komfort- und Premiumtarife enthalten Reiseimpfungen häufiger als Basistarife. Ein Blick in Ihre Bedingungen oder eine Anfrage beim Versicherer schafft Klarheit.
Was kostet eine Impfung ohne Krankenversicherung?
Ohne Versicherungsschutz tragen Sie die vollen Kosten aus Impfstoff und ärztlicher Leistung selbst – je nach Impfung sind das rund 25 bis über 550 Euro. Eine Grippeimpfung liegt bei etwa 25 bis 55 Euro, die Gürtelrose-Impfung mit zwei Dosen bei 450 bis 560 Euro. Reiseimpfungen wie Tollwut summieren sich über mehrere Dosen schnell auf mehrere hundert Euro.
Woran erkenne ich einen Tarif, der neue Impfstoffe automatisch abdeckt?
Achten Sie auf eine offene Formulierung wie „Impfungen nach STIKO-Empfehlung“. Ist die Klausel offen gehalten, sind neu zugelassene und von der STIKO empfohlene Impfstoffe in der Regel automatisch mitversichert. Zählt Ihr Tarif die erstattungsfähigen Impfungen dagegen abschließend auf, wird ein neuer Impfstoff nur bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit übernommen.
Wie oft zahlt die private Krankenversicherung die Grippeimpfung?
Deckt Ihr Tarif Standardimpfungen nach STIKO ab, ist die jährliche Grippeimpfung in der Regel erstattungsfähig – also einmal pro Saison. Die STIKO empfiehlt sie als Standard ab 60 Jahren sowie für Risikogruppen wie Schwangere oder chronisch Kranke. Jüngere Gesunde können sich ebenfalls impfen lassen; die Erstattung hängt dann vom Tarif ab.
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