Das erwartet Sie hier
Welche Impfungen in der privaten Krankenversicherung übernommen werden, wie Sie Reiseimpfungen und neue Impfstoffe erstattet bekommen und was Privatversicherte unbedingt beachten sollten.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Was bezahlt die private Krankenversicherung wirklich?
Warum können Sie den Inhalten dieser Seite vertrauen?
Die Inhalte dieser Seite wurden von unserer Fachredaktion in enger Zusammenarbeit mit unseren zertifizierten Experten zu diesem Themenbereich erstellt, um Ihnen aktuelle und fachlich korrekte Informationen zu bieten. Qualitätskontrollen stellen sicher, dass die Inhalte dieser Seite regelmäßig aktualisiert und ergänzt werden.
Werden Impfungen überhaupt bezahlt?
Grundsätzlich gilt: Private Krankenversicherungen (PKV) übernehmen Impfkosten nicht pauschal, sondern je nach Vertragsbedingungen und medizinischer Notwendigkeit. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf alle von der STIKO empfohlenen Impfungen – viele Tarife orientieren sich jedoch daran. So gelten etwa folgende Impfungen als erstattungsfähig:
Weitere Impfungen werden nur für bestimmte Personengruppen übernommen. Diese richten sich ebenfalls nach den STIKO-Vorgaben. Entscheidend ist also, was in Ihrem individuellen Tarif geregelt ist.
So steht es in den Versicherungsbedingungen
In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihres PKV-Tarifs ist genau festgehalten, wie die Leistungserbringung zum Thema Impfschutz aussieht. Oftmals finden sich folgende Formulierungen:
„Ambulante Heilbehandlungen: Erstattung von 100 % für Schutzimpfungen. Impfungen im Rahmen der Empfehlungen
durch Ihren Arzt und die STIKO werden von uns erstattet – ohne Anrechnung auf den Selbstbehalt – auch wenn sie aus Anlass einer privaten Reise durchgeführt werden.„
Teilweise gibt es auch eine Auflistung an konkreten Impfungen, die sich an den Empfehlungen der STIKO orientieren. Es sollte ein Hinweis vermerkt sein, dass auch bei einer Aktualisierung dieser Liste durch die STIKO die private Krankenversicherung leistet, auch wenn die Impfung nicht konkret in den Versicherungsbedingungen aufgelistet wird.
Wird auch die ärztliche Leistung erstattet?
Viele Privatversicherte erleben bei der Kostenerstattung von Impfungen eine unangenehme Überraschung: Der Impfstoff wird zwar übernommen, die ärztliche Leistung aber nicht – oder umgekehrt. Der Grund liegt in einer Besonderheit der privaten Krankenversicherung: Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), und dort werden Impfung, Beratung und Injektion separat bewertet.
Zwei Posten, zwei Prüfungen
Eine Impfung besteht abrechnungstechnisch aus zwei getrennten Leistungen:
- Der Impfstoff selbst – also das Arzneimittel, das in der Apotheke gekauft oder vom Arzt bezogen wird.
- Die ärztliche Leistung – dazu zählen etwa die ärztliche Beratung, die Impfaufklärung und die Injektion.
Viele PKV-Tarife sehen für den Impfstoff eine Erstattung vor, insbesondere bei STIKO-Empfehlungen. Die ärztliche Leistung hingegen wird häufig nur übernommen, wenn die Impfung medizinisch notwendig ist oder ausdrücklich im Tarif eingeschlossen wurde.
Was passiert in der Praxis?
Gerade bei Reiseimpfungen oder Vorsorgeimpfungen kann es passieren, dass nur ein Teil der Kosten erstattet wird. Das liegt daran, dass viele Versicherer den Impfstoff und die ärztliche Leistung getrennt prüfen und dabei nicht immer klar angeben, was genau übernommen wird und was nicht.
Wer seine Rechnung korrekt aufschlüsselt und gegebenenfalls ein ärztliches Attest oder einen Reiseverweis beilegt, hat bessere Chancen auf vollständige Erstattung.
Tipps zur richtigen Einreichung von Impfrechnungen
Achten Sie vor dem Abschluss darauf
Ob eine private Krankenversicherung die Kosten für eine bestimmte Impfung übernimmt, hängt immer von zwei Faktoren ab: dem genauen Wortlaut Ihres Tarifs, und der Frage, ob ein medizinischer oder reisemedizinischer Bedarf vorliegt. Auf den ersten Faktor können Sie bereits vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung achten, damit Sie den richtigen Tarif abschließen.
Mit uns die ideale private Krankenversicherung finden
Gemeinsam mit unserem von Finanztip empfohlenen Partner von Buddenbrock können wir Ihnen kostengünstige und leistungsstarke private Krankenversicherungen anbieten:
Welche Impfungen zahlt die private Krankenversicherung?
Standardimpfungen laut STIKO 2025
Die Ständige Impfkommission (STIKO) gibt jährlich aktualisierte Impfempfehlungen heraus – darunter Standardimpfungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Viele private Krankenversicherer orientieren sich an diesen Empfehlungen und erstatten die Kosten für gängige Schutzimpfungen vollständig oder anteilig.
Für wen? | Impfung gegen: |
---|---|
Babys und Kleinkinder (0 – 4 Jahre) | Rotaviren Tetanus Diphtherie Pertussis Haemophilus influenzae Typ b Poliomyelitis Hepatitis B Pneumokokken Meningokokken B und C Masern/Mumps/Röteln Varizellen (Windpocken) |
Kinder und Jugendliche (5 – 17 Jahre) | Tetanus (Auffrischung) Diphtherie (Auffrischung) Pertussis (Auffrischung) Poliomyelitis (Auffrischung) HPV – Humane Papillomviren |
Erwachsene (ab 18 Jahren) | Tetanus (Auffrischung) Diphtherie (Auffrischung) Pertussis (Auffrischung) Masern (unter bestimmten Umständen) Covid-19 (Grund- und Auffrischimpfung mit Impfabständen entsprechend Fachinformationen) |
Rentner (ab 60 Jahren) | Tetanus (Auffrischung) Diphtherie (Auffrischung) Pneumokokken Herpes zoster Influenza/Grippe (jährlich im Herbst) Covid-19 (jährlich im Herbst) Respiratorische Synzitial Viren (RSV) |
Bei vielen Tarifen der privaten Krankenversicherung muss die Impfung medizinisch begründet sein oder in einem bestimmten Alter erfolgen. Die Erstattung erfolgt meist nachträglich durch Einreichen der Rechnung, seltener im Voraus nach Antrag.
Reiseimpfungen
Bei Reiseimpfungen gehen die Leistungsunterschiede in der privaten Krankenversicherung besonders weit auseinander. Während manche Basistarife diese gar nicht oder nur im Ausnahmefall übernehmen, beinhalten viele Komfort- und Premiumtarife eine pauschale Reisemedizin-Erstattung oder erstatten spezifische Impfstoffe auf Antrag.
Impfung | Erstattet in Komfort-Tarifen? | Anmerkung |
---|---|---|
Gelbfieber | Ja | Besonders bei Fernreisen wichtig |
Hepatitis A / B | Teilweise | Oft nur für medizinisch begründete Reisen |
Typhus | Unterschiedlich | Häufige Selbstzahler-Leistung |
Tollwut | Nur bei Gefährdung | Vor allem bei Tierkontakt in Risikogebieten |
Cholera | Selten | Nur bei Reisen in Ausbruchsgebiete |
Meningokokken ACWY | Teilweise | Oft für bestimmte Länder vorgeschrieben |
Malaria-Prophylaxe | Selten | Meist Arzneimittelkosten, nicht Impfung |
Prüfen Sie vor der Reiseplanung, ob Ihre private Krankenversicherung Impfungen für Urlaubsreisen abdeckt – oft ist das nur in gehobenen Tarifen mit Präventionsbaustein enthalten.
So steht es in den Versicherungsbedingungen
Der Leistungspunkt Reiseimpfungen kann unter anderem in Form von diesen zwei Formulierungen in Ihrem Versicherungsvertrag stehen:
- „Als Versicherungsfall gelten auch Schutzimpfungen […] einschließlich der Schutzimpfungen als Prophylaxe für Auslandsreisen.„
- „Erstattungsfähig sind […] Schutzimpfungen mit Ausnahme von Schutzimpfungen als Prophylaxe für Auslandsreisen.„
Neue Impfstoffe und RSV-Prophylaxe
Immer wieder kommen neue Impfstoffe auf den Markt – etwa gegen RSV (Respiratorisches Synzytial-Virus), Meningokokken B oder Denguefieber. Diese werden von der STIKO häufig zunächst nur für bestimmte Gruppen (zum Beispiel Säuglinge oder Ältere) empfohlen. Die private Krankenversicherung übernimmt solche Impfungen meist nur auf Anfrage und bei medizinischer Notwendigkeit.
Hier empfiehlt es sich, mit einem kurzen Attest Ihres Arztes einen Antrag auf Kostenerstattung zu stellen – die Erfolgsaussichten sind gut, wenn die Impfung STIKO-basiert oder reisemedizinisch empfohlen ist.
Impfungen bei Schwangerschaft, Kinderwunsch und Stillzeit
Die STIKO spricht besondere Impfempfehlungen für Schwangere oder Frauen mit Kinderwunsch aus, etwa gegen Pertussis (Keuchhusten), Influenza oder COVID-19. Auch hier gilt in der privaten Krankenversicherung:
- Die Erstattung ist tarifabhängig,
- Oft werden Impfungen bei bestehender Schwangerschaft nur nach ärztlicher Indikation übernommen.
- Frühzeitige Abstimmung mit der privaten Krankenversicherung oder eine Rechnungseinreichung mit medizinischer Begründung ist empfehlenswert.
Bei geplanten Schwangerschaften kann auch eine HPV-Impfung bis zum 26. Lebensjahr sinnvoll und erstattungsfähig sein.
Impfungen für Erwachsene ab 60 und Risikogruppen
Einige Impfungen sind für ältere Menschen besonders relevant, etwa:
- Herpes Zoster (Gürtelrose)
- Pneumokokken (Lungenentzündung)
- Influenza (Grippe)
- COVID-19-Auffrischung
Viele Tarife der privaten Krankenversicherung erstatten diese Impfungen nur dann, wenn sie explizit medizinisch angeraten sind – etwa bei Vorerkrankungen, geschwächtem Immunsystem oder Altersrisiken. Eine vorsorgliche Impfung ohne Risikoindikator wird dagegen nicht immer bezahlt.
Impfkosten: Erstattung in drei Schritten
Während gesetzlich Versicherte ihre Impfungen oft direkt über die Versichertenkarte abrechnen, läuft die Erstattung in der privaten Krankenversicherung nachträglich über das Einreichen von Rechnungen. Damit Ihre Impfung nicht zur Kostenfalle wird, sollten Sie diese drei Schritte beachten:
1. Tarifbedingungen prüfen
Bevor Sie sich impfen lassen, lohnt sich ein Blick in Ihre individuellen Versicherungsbedingungen. Entscheidend ist, ob Ihr Tarif:
- Standardimpfungen laut STIKO ausdrücklich erstattet,
- Reiseimpfungen oder nur medizinisch notwendige Maßnahmen abdeckt,
- eine Kostenerstattung für ärztliche Leistungen und Impfstoffe vorsieht.
Viele private Krankenversicherer veröffentlichen ihre Leistungsübersichten online oder stellen sie auf Nachfrage zur Verfügung. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, stellt vorab eine schriftliche Anfrage zur geplanten Impfung.
2. Rechnung korrekt einreichen
Nach der Impfung erhalten Sie in der Regel eine Privatrechnung nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Diese enthält:
- die ärztliche Impfleistung (z. B. GOÄ-Ziffer 375 für Injektion),
- den Impfstoff mit Preisangabe,
- ggf. Beratungsziffern oder Diagnosecodes.
Diese Rechnung können Sie auf dem üblichen Weg bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen, oftmals über ein Erstattungsformular per Post oder per App oder Online-Portal. Reichen Sie auch ärztliche Begründungen mit ein, wenn die Impfung medizinisch notwendig war (zum Beispiel bei chronischen Erkrankungen oder Reisen in Risikogebiete).
So reichen Sie Rechnungen in der PKV ein
3. Rückmeldung abwarten oder nachfragen
In der Regel dauert die Erstattung zwischen fünf und 15 Werktagen. Bei neuen oder teuren Impfstoffen kann es sein, dass die Versicherung eine Einzelfallprüfung oder zusätzliche Unterlagen anfordert. Verweisen Sie in diesem Fall freundlich, aber bestimmt auf die STIKO-Empfehlung oder internationale Impfvorgaben (etwa auf die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes). Lassen Sie sich die Ablehnung schriftlich und mit Begründung geben – das ist wichtig für mögliche Nachverhandlungen oder Beschwerden.
Falls Ihre Impfung abgelehnt wird, können Sie erneut einreichen – zum Beispiel mit ärztlichem Attest oder Reisebegründung. Alternativ können Sie sich an den PKV-Ombudsmann wenden, der kostenlos vermittelt.
Was tun, wenn die PKV nicht zahlt?
Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse?
Einheitliche Leistungen
In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt: Alle Impfungen, die von der STIKO empfohlen werden, sind Pflichtleistungen der Krankenkassen und werden damit vollständig übernommen. Diese Impfungen werden meist direkt über die Versichertenkarte abgerechnet, ohne dass die Versicherten in Vorleistung treten oder eine Rechnung einreichen müssen.
Für Reiseimpfungen gilt dagegen: Die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht zur Erstattung verpflichtet. Einige Kassen übernehmen sie freiwillig als Satzungsleistung. Dies ist jedoch unterschiedlich und oft auf bestimmte Impfstoffe oder Länder beschränkt.
Vergleich: Impfungen in der PKV vs. GKV
Gesetzliche Krankenkasse | Private Krankenversicherung | |
---|---|---|
STIKO-Impfungen (Kinder, Erwachsene) | Pflichtleistung, 100 % übernommen | Häufig erstattet, aber abhängig vom Tarif |
Impfstoff + Arztleistung | Gesamtpaket über Versichertenkarte | Teils getrennt betrachtet, Erstattung variiert |
Reiseimpfungen | Nur freiwillige Leistung einiger Kassen | In gehobenen Tarifen enthalten, sonst Antrag nötig |
Neue Impfstoffe (z. B. RSV) | Nur bei späterer STIKO-Aufnahme | Meist nur mit Antrag und ärztlicher Begründung erstattbar |
Erstattung / Abrechnung | Direkt ohne Vorleistung | Rechnungseinreichung durch Versicherte |
Beratung durch Krankenkasse | Umfassend über Impfstellen oder Hotline | Je nach Versicherer, keine Pflicht zur Impfberatung |
Mit uns die ideale private Krankenversicherung finden
Gemeinsam mit unserem von Finanztip empfohlenen Partner von Buddenbrock können wir Ihnen kostengünstige und leistungsstarke private Krankenversicherungen anbieten:
Weitere Leistungen der privaten Krankenversicherung
Die häufigsten Fragen zur Kostenübernahme von Impfungen in der privaten Krankenversicherung
Übernimmt die private Krankenversicherung alle Impfungen?
Nicht automatisch. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der privaten Krankenversicherung keinen gesetzlich vorgeschriebenen Impfkalender. Ob Ihre Impfung übernommen wird, hängt vom Tarif und gegebenenfalls von der medizinischen Notwendigkeit ab. Viele PKV-Tarife orientieren sich aber an den STIKO-Empfehlungen, besonders bei Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene.
Wie erfahre ich, ob meine private Krankenversicherung eine Impfung bezahlt?
Am sichersten ist ein Blick in Ihre Tarifbedingungen. Achten Sie auf Begriffe wie „präventive Maßnahmen“, „Impfleistungen nach STIKO“ oder „Reiseimpfungen“. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie vor der Impfung bei Ihrem Versicherer nach. In vielen Fällen lohnt es sich, auch ohne Voranfrage die Rechnung einzureichen – vor allem bei medizinisch empfohlenen Impfungen.
Welche Impfungen werden besonders häufig abgelehnt?
Erfahrungsgemäß prüfen viele private Krankenversicherer besonders genau bei:
- Reiseimpfungen (z. B. Gelbfieber, Typhus, Tollwut)
- Neuen Impfstoffen (z. B. RSV, Meningokokken B)
- Impfungen ohne klaren STIKO-Bezug oder außerhalb empfohlener Altersgruppen
- Ärztlicher Beratung rund um die Impfung (GOÄ-Ziffer 1)
In solchen Fällen sollten Sie die Impfung ärztlich begründen lassen (zum Beispiel durch ein Attest bei Reisen oder bestehender Vorerkrankung).
Wird nur der Impfstoff erstattet oder auch die ärztliche Leistung?
Viele Tarife unterscheiden zwischen dem Impfstoff und der ärztlichen Leistung. Während der Impfstoff häufig erstattet wird, lehnen manche Versicherer die ärztliche Leistung ab – besonders bei reinen Vorsorgeimpfungen oder wenn keine medizinische Notwendigkeit erkennbar ist. Achten Sie bei der Rechnungseinreichung auf eine saubere Aufschlüsselung der Posten nach GOÄ-Ziffern.
Wie reiche ich eine Impfung bei der privaten Krankenversicherung zur Erstattung ein?
Damit Ihre private Krankenversicherung die Kosten für eine Impfung übernimmt, reichen Sie die entsprechenden Unterlagen einfach direkt beim Versicherer ein – entweder per Post, über ein Onlineportal oder per App. Wichtig ist dabei eine korrekte Privatrechnung, die nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ausgestellt wurde. Sie sollte den Impfstoff, die ärztliche Leistung (zum Beispiel Injektion, Beratung) sowie das Datum der Behandlung enthalten. In vielen Fällen ist es sinnvoll, zusätzlich ein ärztliches Attest oder eine kurze Begründung zur medizinischen Notwendigkeit beizulegen – etwa bei Reiseimpfungen oder neuen Impfstoffen. Viele Versicherer stellen auf ihrer Website ein standardisiertes Erstattungsformular zur Verfügung, das Sie Ihrer Einreichung beilegen können. Achten Sie darauf, eine Kopie der Unterlagen aufzubewahren und den Versand – etwa durch Einwurf-Einschreiben oder Upload-Bestätigung – zu dokumentieren.
Gibt es Tarife, die Reiseimpfungen oder neue Impfstoffe automatisch abdecken?
Ja, besonders Komfort- und Premiumtarife in der privaten Krankenversicherung enthalten oft umfangreiche Vorsorgeleistungen, zu denen auch Impfungen gehören, die über die Standardversorgung hinausgehen. Dazu zählen häufig Reiseimpfungen wie Gelbfieber, Tollwut oder Hepatitis A/B, die in einfachen Basistarifen nicht erstattet werden. Auch die ärztliche Impfberatung wird in solchen Tarifen mit abgedeckt. Einige Anbieter stellen ihren Versicherten sogar ein jährliches Gesundheitsbudget zur Verfügung, das frei für Vorsorgeleistungen wie Impfungen, Check-ups oder neue Impfstoffe genutzt werden kann – oft in Höhe von 100 bis 300 Euro pro Jahr. Wer regelmäßig ins Ausland reist, zu einer medizinischen Risikogruppe gehört oder besonderen Schutz benötigt, sollte prüfen, ob sich ein Tarifwechsel oder ein passender Zusatzbaustein lohnt.
Wie sind Kinder in der privaten Krankenversicherung bei Impfungen abgesichert?
Auch bei Kindern gilt: Die private Krankenversicherung leistet nur im Rahmen des jeweiligen Tarifs. Viele Kindertarife übernehmen jedoch alle STIKO-Impfungen, da diese als medizinisch notwendig gelten. Achten Sie bei der Antragstellung auf einen Tarif mit vollständiger Vorsorgeabsicherung für Kinder – inklusive Impfungen, U-Untersuchungen und Früherkennung.
Was gilt bei Schwangerschaft und Impfung?
Impfungen in der Schwangerschaft (zum Beispiel gegen Pertussis oder Influenza) oder bei Kinderwunsch werden in vielen PKV-Tarifen nur dann erstattet, wenn eine ärztliche Indikation vorliegt. Lassen Sie sich von Ihrer Gynäkologin oder Ihrem Arzt ein Attest ausstellen und reichen Sie dieses mit der Rechnung ein.
Haben Sie alles gefunden?
Hier finden Sie weitere interessante Inhalte zum Thema:
Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?
Wir können Sie zwar nicht explizit zum Thema beraten, sind jedoch offen für Verbesserungsvorschläge oder Anmerkungen, die Sie zu diesem Artikel haben. Schreiben Sie uns gern eine E‑Mail: