Impfungen in der privaten Kranken­versicherung

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Welche Impfungen in der privaten Kranken­versicherung übernommen werden, wie Sie Reiseimpfungen und neue Impfstoffe erstattet bekommen und was Privatversicherte unbedingt beachten sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. Was genau zahlt die PKV?
  2. Welche Impfungen zahlt die PKV? (inkl. STIKO Impfkalender)
  3. Erstattung in drei Schritten
  4. Unterschiede zur GKV
  5. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das Wichtigste in Kürze

  • Die private Kranken­versicherung übernimmt viele, aber nicht automatisch alle Impfungen.
  • Standardimpfungen laut STIKO werden von vielen PKV-Anbietern erstattet, oft auch rückwirkend nach Rechnungseinreichung.
  • Reiseimpfungen wie Gelbfieber oder Tollwut sind häufig nur in gehobenen Tarifen enthalten.
  • Neue Impfstoffe wie RSV oder Meningokokken B müssen häufig individuell beantragt und medizinisch begründet werden.
  • Wer Kinder, chronische Erkrankungen oder einen Kinderwunsch hat, sollte den Leistungsumfang seines PKV-Tarifs besonders genau kennen.

Was bezahlt die private Kranken­versicherung wirklich?

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Werden Impfungen überhaupt bezahlt?

Grundsätzlich gilt: Private Kranken­versicherungen (PKV) übernehmen Impfkosten nicht pauschal, sondern je nach Vertragsbedingungen und medizinischer Notwendigkeit. Anders als in der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf alle von der STIKO empfohlenen Impfungen – viele Tarife orientieren sich jedoch daran. So gelten etwa folgende Impfungen als erstattungsfähig:

Icon Spritze
  • Diphterie
  • Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
  • Grippe
  • Poliomyelitis (Kinderlähmung)
  • Tuberkulose
  • Hepatitis B
  • Masern/Mumps/Röteln
  • Pertussis (Keuchhusten)
  • Tetanie (Wundstarrkrampf)
  • Varizellen (Windpocken)

Weitere Impfungen werden nur für bestimmte Personengruppen übernommen. Diese richten sich ebenfalls nach den STIKO-Vorgaben. Entscheidend ist also, was in Ihrem individuellen Tarif geregelt ist.

So steht es in den Versicherungs­bedingungen

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In den Allgemeinen Versicherungs­bedingungen Ihres PKV-Tarifs ist genau festgehalten, wie die Leistungserbringung zum Thema Impfschutz aussieht. Oftmals finden sich folgende Formulierungen:

Ambulante Heilbehandlungen: Erstattung von 100 % für Schutzimpfungen. Impfungen im Rahmen der Empfehlungen
durch Ihren Arzt und die STIKO werden von uns erstattet – ohne Anrechnung auf den Selbstbehalt – auch wenn sie aus Anlass einer privaten Reise durchgeführt werden.

Teilweise gibt es auch eine Auflistung an konkreten Impfungen, die sich an den Empfehlungen der STIKO orientieren. Es sollte ein Hinweis vermerkt sein, dass auch bei einer Aktualisierung dieser Liste durch die STIKO die private Kranken­versicherung leistet, auch wenn die Impfung nicht konkret in den Versicherungs­bedingungen aufgelistet wird.

Wird auch die ärztliche Leistung erstattet?

Viele Privatversicherte erleben bei der Kostenerstattung von Impfungen eine unangenehme Überraschung: Der Impfstoff wird zwar übernommen, die ärztliche Leistung aber nicht – oder umgekehrt. Der Grund liegt in einer Besonderheit der privaten Kranken­versicherung: Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), und dort werden Impfung, Beratung und Injektion separat bewertet.

Zwei Posten, zwei Prüfungen

Eine Impfung besteht abrechnungstechnisch aus zwei getrennten Leistungen:

  1. Der Impfstoff selbst – also das Arzneimittel, das in der Apotheke gekauft oder vom Arzt bezogen wird.
  2. Die ärztliche Leistung – dazu zählen etwa die ärztliche Beratung, die Impfaufklärung und die Injektion.
Icon Spritze

Viele PKV-Tarife sehen für den Impfstoff eine Erstattung vor, insbesondere bei STIKO-Empfehlungen. Die ärztliche Leistung hingegen wird häufig nur übernommen, wenn die Impfung medizinisch notwendig ist oder ausdrücklich im Tarif eingeschlossen wurde.

Was passiert in der Praxis?

Gerade bei Reiseimpfungen oder Vorsorgeimpfungen kann es passieren, dass nur ein Teil der Kosten erstattet wird. Das liegt daran, dass viele Versicherer den Impfstoff und die ärztliche Leistung getrennt prüfen und dabei nicht immer klar angeben, was genau übernommen wird und was nicht.

Wer seine Rechnung korrekt aufschlüsselt und gegebenenfalls ein ärztliches Attest oder einen Reiseverweis beilegt, hat bessere Chancen auf vollständige Erstattung.

Tipps zur richtigen Einreichung von Impfrechnungen

Achten Sie vor dem Abschluss darauf

Ob eine private Kranken­versicherung die Kosten für eine bestimmte Impfung übernimmt, hängt immer von zwei Faktoren ab: dem genauen Wortlaut Ihres Tarifs, und der Frage, ob ein medizinischer oder reisemedizinischer Bedarf vorliegt. Auf den ersten Faktor können Sie bereits vor Abschluss einer privaten Kranken­versicherung achten, damit Sie den richtigen Tarif abschließen.

Icon grüner Kreis abgehakt

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Berater

Welche Impfungen zahlt die private Kranken­versicherung?

Standardimpfungen laut STIKO 2025

Die Ständige Impfkommission (STIKO) gibt jährlich aktualisierte Impfempfehlungen heraus – darunter Standardimpfungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Viele private Kranken­versicherer orientieren sich an diesen Empfehlungen und erstatten die Kosten für gängige Schutzimpfungen vollständig oder anteilig.

Für wen?Impfung gegen:
Babys und Kleinkinder
(0 – 4 Jahre)
Rotaviren
Tetanus
Diphtherie
Pertussis
Haemophilus influenzae Typ b
Poliomyelitis
Hepatitis B
Pneumokokken
Meningokokken B und C
Masern/Mumps/Röteln
Varizellen (Windpocken)
Kinder und Jugendliche
(5 – 17 Jahre)
Tetanus (Auffrischung)
Diphtherie (Auffrischung)
Pertussis (Auffrischung)
Poliomyelitis (Auffrischung)
HPV – Humane Papillomviren
Erwachsene
(ab 18 Jahren)
Tetanus (Auffrischung)
Diphtherie (Auffrischung)
Pertussis (Auffrischung)
Masern (unter bestimmten Umständen)
Covid-19 (Grund- und Auffrischimpfung mit Impfabständen entsprechend Fachinformationen)
Rentner
(ab 60 Jahren)
Tetanus (Auffrischung)
Diphtherie (Auffrischung)
Pneumokokken
Herpes zoster
Influenza/Grippe (jährlich im Herbst)
Covid-19 (jährlich im Herbst)
Respiratorische Synzitial Viren (RSV)
Stand: 06/2025, Quelle: RKI/STIKO

Bei vielen Tarifen der privaten Kranken­versicherung muss die Impfung medizinisch begründet sein oder in einem bestimmten Alter erfolgen. Die Erstattung erfolgt meist nachträglich durch Einreichen der Rechnung, seltener im Voraus nach Antrag.


Reiseimpfungen

Bei Reiseimpfungen gehen die Leistungsunterschiede in der privaten Kranken­versicherung besonders weit auseinander. Während manche Basistarife diese gar nicht oder nur im Ausnahmefall übernehmen, beinhalten viele Komfort- und Premiumtarife eine pauschale Reisemedizin-Erstattung oder erstatten spezifische Impfstoffe auf Antrag.

ImpfungErstattet in Komfort-Tarifen?Anmerkung
GelbfieberJaBesonders bei Fernreisen wichtig
Hepatitis A / BTeilweiseOft nur für medizinisch begründete Reisen
TyphusUnterschiedlichHäufige Selbstzahler-Leistung
TollwutNur bei GefährdungVor allem bei Tierkontakt in Risikogebieten
CholeraSeltenNur bei Reisen in Ausbruchsgebiete
Meningokokken ACWYTeilweiseOft für bestimmte Länder vorgeschrieben
Malaria-ProphylaxeSeltenMeist Arzneimittelkosten, nicht Impfung

Prüfen Sie vor der Reiseplanung, ob Ihre private Kranken­versicherung Impfungen für Urlaubsreisen abdeckt – oft ist das nur in gehobenen Tarifen mit Präventionsbaustein enthalten.

So steht es in den Versicherungs­bedingungen

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Der Leistungspunkt Reiseimpfungen kann unter anderem in Form von diesen zwei Formulierungen in Ihrem Versicherungsvertrag stehen:

  • Als Versicherungsfall gelten auch Schutzimpfungen […] einschließlich der Schutzimpfungen als Prophylaxe für Auslandsreisen.
  • Erstattungsfähig sind […] Schutzimpfungen mit Ausnahme von Schutzimpfungen als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Neue Impfstoffe und RSV-Prophylaxe

Immer wieder kommen neue Impfstoffe auf den Markt – etwa gegen RSV (Respiratorisches Synzytial-Virus), Meningokokken B oder Denguefieber. Diese werden von der STIKO häufig zunächst nur für bestimmte Gruppen (zum Beispiel Säuglinge oder Ältere) empfohlen. Die private Kranken­versicherung übernimmt solche Impfungen meist nur auf Anfrage und bei medizinischer Notwendigkeit.

Hier empfiehlt es sich, mit einem kurzen Attest Ihres Arztes einen Antrag auf Kostenerstattung zu stellen – die Erfolgsaussichten sind gut, wenn die Impfung STIKO-basiert oder reisemedizinisch empfohlen ist.


Impfungen bei Schwangerschaft, Kinderwunsch und Stillzeit

Die STIKO spricht besondere Impfempfehlungen für Schwangere oder Frauen mit Kinderwunsch aus, etwa gegen Pertussis (Keuchhusten), Influenza oder COVID-19. Auch hier gilt in der privaten Kranken­versicherung:

Icon Milchfläschchen
  • Die Erstattung ist tarifabhängig,
  • Oft werden Impfungen bei bestehender Schwangerschaft nur nach ärztlicher Indikation übernommen.
  • Frühzeitige Abstimmung mit der privaten Kranken­versicherung oder eine Rechnungseinreichung mit medizinischer Begründung ist empfehlenswert.

Bei geplanten Schwangerschaften kann auch eine HPV-Impfung bis zum 26. Lebensjahr sinnvoll und erstattungsfähig sein.


Impfungen für Erwachsene ab 60 und Risikogruppen

Einige Impfungen sind für ältere Menschen besonders relevant, etwa:

  • Herpes Zoster (Gürtelrose)
  • Pneumokokken (Lungen­entzündung)
  • Influenza (Grippe)
  • COVID-19-Auffrischung

Viele Tarife der privaten Kranken­versicherung erstatten diese Impfungen nur dann, wenn sie explizit medizinisch angeraten sind – etwa bei Vor­erkrankungen, geschwächtem Immunsystem oder Altersrisiken. Eine vorsorgliche Impfung ohne Risikoindikator wird dagegen nicht immer bezahlt.

Impfkosten: Erstattung in drei Schritten

Während gesetzlich Versicherte ihre Impfungen oft direkt über die Versichertenkarte abrechnen, läuft die Erstattung in der privaten Kranken­versicherung nachträglich über das Einreichen von Rechnungen. Damit Ihre Impfung nicht zur Kostenfalle wird, sollten Sie diese drei Schritte beachten:

1. Tarifbedingungen prüfen

Bevor Sie sich impfen lassen, lohnt sich ein Blick in Ihre individuellen Versicherungs­bedingungen. Entscheidend ist, ob Ihr Tarif:

  • Standardimpfungen laut STIKO ausdrücklich erstattet,
  • Reiseimpfungen oder nur medizinisch notwendige Maßnahmen abdeckt,
  • eine Kostenerstattung für ärztliche Leistungen und Impfstoffe vorsieht.

Viele private Kranken­versicherer veröffentlichen ihre Leistungsübersichten online oder stellen sie auf Nachfrage zur Verfügung. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, stellt vorab eine schriftliche Anfrage zur geplanten Impfung.


2. Rechnung korrekt einreichen

Nach der Impfung erhalten Sie in der Regel eine Privatrechnung nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Diese enthält:

  • die ärztliche Impfleistung (z. B. GOÄ-Ziffer 375 für Injektion),
  • den Impfstoff mit Preisangabe,
  • ggf. Beratungsziffern oder Diagnosecodes.

Diese Rechnung können Sie auf dem üblichen Weg bei Ihrer privaten Kranken­versicherung einreichen, oftmals über ein Erstattungsformular per Post oder per App oder Online-Portal. Reichen Sie auch ärztliche Begründungen mit ein, wenn die Impfung medizinisch notwendig war (zum Beispiel bei chronischen Erkrankungen oder Reisen in Risikogebiete).

So reichen Sie Rechnungen in der PKV ein


3. Rückmeldung abwarten oder nachfragen

In der Regel dauert die Erstattung zwischen fünf und 15 Werktagen. Bei neuen oder teuren Impfstoffen kann es sein, dass die Versicherung eine Einzelfallprüfung oder zusätzliche Unterlagen anfordert. Verweisen Sie in diesem Fall freundlich, aber bestimmt auf die STIKO-Empfehlung oder internationale Impfvorgaben (etwa auf die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes). Lassen Sie sich die Ablehnung schriftlich und mit Begründung geben – das ist wichtig für mögliche Nachverhandlungen oder Beschwerden.

Falls Ihre Impfung abgelehnt wird, können Sie erneut einreichen – zum Beispiel mit ärztlichem Attest oder Reisebegründung. Alternativ können Sie sich an den PKV-Ombudsmann wenden, der kostenlos vermittelt.

Was tun, wenn die PKV nicht zahlt?

Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Einheitliche Leistungen

In der gesetzlichen Kranken­versicherung gilt: Alle Impfungen, die von der STIKO empfohlen werden, sind Pflichtleistungen der Krankenkassen und werden damit vollständig übernommen. Diese Impfungen werden meist direkt über die Versichertenkarte abgerechnet, ohne dass die Versicherten in Vorleistung treten oder eine Rechnung einreichen müssen.

Icon Kreditkarte

Für Reiseimpfungen gilt dagegen: Die gesetzliche Kranken­versicherung ist nicht zur Erstattung verpflichtet. Einige Kassen übernehmen sie freiwillig als Satzungsleistung. Dies ist jedoch unterschiedlich und oft auf bestimmte Impfstoffe oder Länder beschränkt.


Vergleich: Impfungen in der PKV vs. GKV

Gesetzliche KrankenkassePrivate Kranken­versicherung
STIKO-Impfungen (Kinder, Erwachsene)Pflichtleistung, 100 % übernommenHäufig erstattet, aber abhängig vom Tarif
Impfstoff + ArztleistungGesamtpaket über VersichertenkarteTeils getrennt betrachtet, Erstattung variiert
ReiseimpfungenNur freiwillige Leistung einiger KassenIn gehobenen Tarifen enthalten, sonst Antrag nötig
Neue Impfstoffe (z. B. RSV)Nur bei späterer STIKO-AufnahmeMeist nur mit Antrag und ärztlicher Begründung erstattbar
Erstattung / AbrechnungDirekt ohne VorleistungRechnungseinreichung durch Versicherte
Beratung durch KrankenkasseUmfassend über Impfstellen oder HotlineJe nach Versicherer, keine Pflicht zur Impfberatung

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Weitere Leistungen der privaten Kranken­versicherung


Die häufigsten Fragen zur Kostenübernahme von Impfungen in der privaten Kranken­versicherung

Übernimmt die private Kranken­versicherung alle Impfungen?

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Nicht automatisch. Anders als in der gesetzlichen Kranken­versicherung gibt es in der privaten Kranken­versicherung keinen gesetzlich vorgeschriebenen Impfkalender. Ob Ihre Impfung übernommen wird, hängt vom Tarif und gegebenenfalls von der medizinischen Notwendigkeit ab. Viele PKV-Tarife orientieren sich aber an den STIKO-Empfehlungen, besonders bei Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene.

Wie erfahre ich, ob meine private Kranken­versicherung eine Impfung bezahlt?

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Am sichersten ist ein Blick in Ihre Tarifbedingungen. Achten Sie auf Begriffe wie „präventive Maßnahmen“, „Impfleistungen nach STIKO“ oder „Reiseimpfungen“. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie vor der Impfung bei Ihrem Versicherer nach. In vielen Fällen lohnt es sich, auch ohne Voranfrage die Rechnung einzureichen – vor allem bei medizinisch empfohlenen Impfungen.

Welche Impfungen werden besonders häufig abgelehnt?

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Erfahrungsgemäß prüfen viele private Kranken­versicherer besonders genau bei:

  • Reiseimpfungen (z. B. Gelbfieber, Typhus, Tollwut)
  • Neuen Impfstoffen (z. B. RSV, Meningokokken B)
  • Impfungen ohne klaren STIKO-Bezug oder außerhalb empfohlener Altersgruppen
  • Ärztlicher Beratung rund um die Impfung (GOÄ-Ziffer 1)

In solchen Fällen sollten Sie die Impfung ärztlich begründen lassen (zum Beispiel durch ein Attest bei Reisen oder bestehender Vorerkrankung).

Wird nur der Impfstoff erstattet oder auch die ärztliche Leistung?

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Viele Tarife unterscheiden zwischen dem Impfstoff und der ärztlichen Leistung. Während der Impfstoff häufig erstattet wird, lehnen manche Versicherer die ärztliche Leistung ab – besonders bei reinen Vorsorgeimpfungen oder wenn keine medizinische Notwendigkeit erkennbar ist. Achten Sie bei der Rechnungseinreichung auf eine saubere Aufschlüsselung der Posten nach GOÄ-Ziffern.

Wie reiche ich eine Impfung bei der privaten Kranken­versicherung zur Erstattung ein?

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Damit Ihre private Kranken­versicherung die Kosten für eine Impfung übernimmt, reichen Sie die entsprechenden Unterlagen einfach direkt beim Versicherer ein – entweder per Post, über ein Onlineportal oder per App. Wichtig ist dabei eine korrekte Privatrechnung, die nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ausgestellt wurde. Sie sollte den Impfstoff, die ärztliche Leistung (zum Beispiel Injektion, Beratung) sowie das Datum der Behandlung enthalten. In vielen Fällen ist es sinnvoll, zusätzlich ein ärztliches Attest oder eine kurze Begründung zur medizinischen Notwendigkeit beizulegen – etwa bei Reiseimpfungen oder neuen Impfstoffen. Viele Versicherer stellen auf ihrer Website ein standardisiertes Erstattungsformular zur Verfügung, das Sie Ihrer Einreichung beilegen können. Achten Sie darauf, eine Kopie der Unterlagen aufzubewahren und den Versand – etwa durch Einwurf-Einschreiben oder Upload-Bestätigung – zu dokumentieren.

Gibt es Tarife, die Reiseimpfungen oder neue Impfstoffe automatisch abdecken?

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Ja, besonders Komfort- und Premiumtarife in der privaten Kranken­versicherung enthalten oft umfangreiche Vorsorgeleistungen, zu denen auch Impfungen gehören, die über die Standardversorgung hinausgehen. Dazu zählen häufig Reiseimpfungen wie Gelbfieber, Tollwut oder Hepatitis A/B, die in einfachen Basistarifen nicht erstattet werden. Auch die ärztliche Impfberatung wird in solchen Tarifen mit abgedeckt. Einige Anbieter stellen ihren Versicherten sogar ein jährliches Gesundheitsbudget zur Verfügung, das frei für Vorsorgeleistungen wie Impfungen, Check-ups oder neue Impfstoffe genutzt werden kann – oft in Höhe von 100 bis 300 Euro pro Jahr. Wer regelmäßig ins Ausland reist, zu einer medizinischen Risikogruppe gehört oder besonderen Schutz benötigt, sollte prüfen, ob sich ein Tarifwechsel oder ein passender Zusatzbaustein lohnt.

Wie sind Kinder in der privaten Kranken­versicherung bei Impfungen abgesichert?

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Auch bei Kindern gilt: Die private Kranken­versicherung leistet nur im Rahmen des jeweiligen Tarifs. Viele Kindertarife übernehmen jedoch alle STIKO-Impfungen, da diese als medizinisch notwendig gelten. Achten Sie bei der Antragstellung auf einen Tarif mit vollständiger Vorsorgeabsicherung für Kinder – inklusive Impfungen, U-Untersuchungen und Früherkennung.

Was gilt bei Schwangerschaft und Impfung?

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Impfungen in der Schwangerschaft (zum Beispiel gegen Pertussis oder Influenza) oder bei Kinderwunsch werden in vielen PKV-Tarifen nur dann erstattet, wenn eine ärztliche Indikation vorliegt. Lassen Sie sich von Ihrer Gynäkologin oder Ihrem Arzt ein Attest ausstellen und reichen Sie dieses mit der Rechnung ein.

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Beitragsbemessungsgrenze Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße, die festlegt, bis zu welchem Betrag das Einkommen von gesetzlich Versicherten zur Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherungen herangezogen wird. Es gibt verschiedene Werte für die Kranken- und Rentenversicherung.