Das zahlt die private Kranken­versicherung bei unerfülltem Kinderwunsch

Von Maureen Menger
Fachlich geprüft durch Robert Böhrk
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Die private Kranken­versicherung übernimmt bei unerfülltem Kinderwunsch in der Regel die vollen Kosten der künstlichen Befruchtung – die gesetzliche Kranken­versicherung erstattet nur 50 %.
  • Voraussetzung ist, dass die ungewollte Kinderlosigkeit als behandlungsbedürftige Krankheit gilt und die Erfolgswahrscheinlichkeit bei mindestens 15 % liegt.
  • Eine IVF-Behandlung kostet inklusive Medikamente rund 3.500–6.000 € pro Zyklus, eine ICSI rund 4.500–7.000 € (Stand 2026).
  • In der PKV gilt das Verursacherprinzip: Es zahlt die Versicherung des Partners, bei dem die Fruchtbarkeitsstörung vorliegt.
  • Anders als die GKV bindet die PKV die Kostenübernahme grundsätzlich nicht an eine Ehe oder feste Altersgrenzen.

Der Wunsch nach einem eigenen Kind bestimmt für viele Paare irgendwann den Alltag …

… und wenn er sich nicht erfüllt, beginnt oft eine belastende Zeit aus Untersuchungen, Hoffen und Warten. Zur seelischen Last kommt schnell eine finanzielle: Eine künstliche Befruchtung kostet mehrere Tausend Euro pro Versuch, und selten reicht ein einziger. Die gute Nachricht ist, dass die private Kranken­versicherung hier deutlich mehr übernimmt als die gesetzliche Kasse, unter bestimmten Voraussetzungen sogar die vollen Kosten. Entscheidend ist, was genau in Ihrem Tarif steht und wer von Ihnen beiden als medizinischer Verursacher gilt. Genau an diesen Details scheitert im Ernstfall manche Erstattung. Damit Ihnen das nicht passiert, erfahren Sie hier, wann die PKV zahlt, welche Behandlungen sie abdeckt und worauf Sie vor dem nächsten Schritt achten sollten.

Das leistet die private Kranken­versicherung bei unerfülltem Kinderwunsch

Die private Kranken­versicherung übernimmt bei unerfülltem Kinderwunsch in der Regel die vollen Kosten der künstlichen Befruchtung – vorausgesetzt, die ungewollte Kinderlosigkeit gilt als behandlungsbedürftige Krankheit und die Erfolgswahrscheinlichkeit liegt bei mindestens 15 Prozent. Damit leistet die PKV meist deutlich mehr als die gesetzliche Kranken­versicherung, die nur 50 Prozent von in der Regel drei Versuchen erstattet.

Ungewollt kinderlos zu sein ist keine Seltenheit: In Deutschland bleibt fast jedes zehnte Paar ungewollt ohne Nachwuchs (Quelle: Bundesfamilienministerium). In vielen Fällen kann die Medizin helfen – die Behandlungen sind jedoch kostspielig und dauern oft über mehrere Zyklen.


Was zahlt die private Kranken­versicherung konkret?

Private Kranken­versicherer übernehmen die künstliche Befruchtung in der Regel zu 100 Prozent, wenn die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Anbieter unterscheiden sich aber teils erheblich darin, welche Leistungen sie einschließen und wie hoch die Erstattung ausfällt. Prüfen Sie deshalb vor Behandlungsbeginn genau, was Ihre private Kranken­versicherung übernimmt.

Anders als die gesetzliche Kranken­versicherung sieht die PKV die ungewollte Kinderlosigkeit als Krankheit an, die behandlungsbedürftig ist. Solange ausreichende Erfolgschancen bestehen, ist die PKV – anders als die GKV – nicht auf drei Versuche begrenzt.

Beispiel: So steht es in den Versicherungs­bedingungen

Lesen Sie die Versicherungs­bedingungen Ihres PKV-Vertrages genau. Eine Wendung, nach der Sie suchen, könnte beispielsweise lauten:

„Ambulante Leistungen: 80 % für Behandlungen wegen unerfüllten Wunsches nach eigenen Kindern (künstliche Befruchtung/Insemination)“


Warum manche Tarife nur 80 Prozent zahlen – und wie Sie das vorher erkennen

Viele PKV-Tarife erstatten die künstliche Befruchtung zu 100 Prozent, manche deckeln die ambulante Erstattung aber auf 80 Prozent. Der genaue Prozentsatz steht in Ihren Versicherungs­bedingungen – meist im Abschnitt zu den ambulanten Leistungen.

Ein Deckel auf 80 Prozent bedeutet: Bei einer ICSI von 5.000 Euro tragen Sie rund 1.000 Euro selbst, über mehrere Zyklen summiert sich das schnell. Achten Sie deshalb schon vor Behandlungsbeginn auf den Erstattungssatz und darauf, ob Medikamente und Kryokonservierung eingeschlossen sind.

Experten-Tipp:
Die PKV zahlt nicht automatisch alles – der Tarif entscheidet

„Viele verlassen sich darauf, dass die private Kranken­versicherung die künstliche Befruchtung ohnehin voll zahlt. Doch manche Tarife deckeln die ambulante Erstattung auf 80 Prozent – bei mehreren Zyklen kostet Sie das schnell vierstellig. Prüfen Sie vor dem Abschluss den Erstattungssatz und ob Medikamente und Kryokonservierung eingeschlossen sind. Der Anbietername sagt wenig, der Tarif alles.“

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Deckt Ihr Tarif die künstliche Befruchtung wirklich ab? Wir prüfen es

Wir sind von Finanztip für die PKV-Beratung empfohlen und prüfen für Sie, was Ihr PKV-Tarif bei künstlicher Befruchtung tatsächlich leistet. Vor einem Abschluss finden wir einen Tarif, der voll erstattet. Unsere Beratung ist kostenfrei.

  • Leistungsprüfung Ihres Tarifs auf 100 gegen 80 Prozent Erstattung
  • Tarifvergleich mit Blick auf Medikamente und Kryokonservierung
  • Klarheit, bevor die erste Rechnung kommt
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Voraussetzungen für die Kostenübernahme in der PKV

Die private Kranken­versicherung zahlt die künstliche Befruchtung nur, wenn mehrere Voraussetzungen erfüllt sind. Zentral ist, dass eine medizinisch notwendige Heilbehandlung vorliegt und die Behandlung ausreichend Aussicht auf Erfolg hat.

  • Es muss eine Fortpflanzungsunfähigkeit im Sinne einer Krankheit bestehen.
  • Es gilt das Verursacherprinzip: Die Kosten trägt die PKV des Partners, bei dem die Ursache der Kinderlosigkeit liegt.
  • Der Familienstand ist in der PKV grundsätzlich nicht entscheidend.
  • Liegt die Erfolgswahrscheinlichkeit der künstlichen Befruchtung unter 15 Prozent, muss die PKV die Kosten nicht übernehmen (Quelle: BGH, Urteil vom 21.09.2005).

Verursacherprinzip statt Körperprinzip

In der PKV gilt das Verursacherprinzip: Die Kosten der gesamten Behandlung trägt die Versicherung des Partners, bei dem die Fruchtbarkeitsstörung diagnostiziert wird. Für die Kostenzusage ist deshalb zuerst wichtig, wer der medizinische „Verursacher“ der Kinderlosigkeit ist.

Die gesetzliche Kranken­versicherung folgt dagegen dem Körperprinzip: Jede Kasse zahlt nur die Behandlungsschritte, die am Körper ihres eigenen Versicherten stattfinden. Dieser Unterschied wird bei gemischt versicherten Paaren entscheidend.

Gemischt versichert: ein Partner PKV, ein Partner GKV

Bei gemischt versicherten Paaren entscheidet in der PKV das Verursacherprinzip. Liegt die Ursache beim privat versicherten Partner, trägt dessen PKV in der Regel die kompletten Behandlungskosten – auch die Maßnahmen am Körper des gesetzlich versicherten Partners.

Liegt die Ursache dagegen beim gesetzlich versicherten Partner, greift dessen GKV nur nach dem Körperprinzip und meist nur zu 50 Prozent. In dieser Konstellation lohnt es sich besonders, die Zuständigkeit vor Behandlungsbeginn schriftlich klären zu lassen.

Experten-Tipp:
Bei gemischt versicherten Paaren teilt sich nichts von allein

„Gemischt versicherte Paare gehen oft davon aus, dass sich beide Kassen die Kosten schon teilen. In der PKV gilt aber das Verursacherprinzip: Zahlen muss die Versicherung des Partners, bei dem die Ursache liegt – nicht die, an deren Körper behandelt wird. Klären Sie die Zuständigkeit vor Behandlungsbeginn schriftlich, sonst bleiben Sie im Zweifel auf den Kosten sitzen.“

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Muss ein Paar für die Kostenübernahme verheiratet sein?

In der PKV ist der Familienstand grundsätzlich nicht entscheidend – anders als in der gesetzlichen Kranken­versicherung, die nur verheiratete Paare erstattet. Zur Frage, ob eine Ehe verlangt werden darf, gibt es unterschiedliche Gerichtsurteile; generell gilt in der PKV aber, dass auch unverheiratete Paare Anspruch haben können.

Icon Paar Partner

Unverheiratete, gleichgeschlechtliche Paare und Solo-Kinderwunsch

Weil der Familienstand in der PKV grundsätzlich keine Rolle spielt, kommen auch unverheiratete Paare für eine Kostenübernahme in Frage. Für gleichgeschlechtliche Paare und den Solo-Kinderwunsch ist die Lage schwieriger: Sie sind in Deutschland meist auf eine Fremdsamenspende angewiesen, und diese ist von der Erstattung ausgeschlossen. Lassen Sie Ihren konkreten Fall daher vorab prüfen.


Keine Kostenübernahme bei Fremdsamen- und Eizellspende

Von der Erstattung ausgeschlossen sind alle Behandlungen mit Fremdsamen- oder Eizellspende. Die PKV zahlt nur, wenn die Samen- und Eizellen des Paares selbst verwendet werden (homologes System). Denn eine versicherte Heilbehandlung besteht nur, wenn der behandelte Partner der biologische Elternteil ist.

Eizellspenden sind in Deutschland ohnehin verboten (Quelle: § 1 ESchG). Eine Samenspende dürfen Sie zwar nutzen, die Kosten dafür und für die anschließende Behandlung tragen Sie dann aber selbst.

GKV oder PKV: Wer zahlt wie viel bei künstlicher Befruchtung?

Bei der künstlichen Befruchtung haben Privatversicherte klare finanzielle Vorteile: Die meisten PKV-Tarife übernehmen 100 Prozent der Kosten, die gesetzliche Kranken­versicherung dagegen nur 50 Prozent für in der Regel drei Versuche. Auch bei Familienstand und Altersgrenzen ist die PKV flexibler.

KriteriumGesetzliche Kranken­versicherung (GKV)Private Kranken­versicherung (PKV)
Erstattung50 % der KostenIn der Regel 100 %, je nach Tarif auch 80 %
Anzahl der VersucheIn der Regel 3Nicht auf 3 Versuche begrenzt
FamilienstandNur verheiratete PaareGrundsätzlich nicht entscheidend
AltersgrenzenFeste AltersgrenzenKeine festen Altersgrenzen
ZuständigkeitsprinzipKörperprinzipVerursacherprinzip
Quelle für die GKV-Regeln: § 27a SGB V

Die 50-Prozent-Regel der GKV gilt seit der Gesundheitsreform 2004 (Quelle: § 27a SGB V). Wer über einen Wechsel in die private Kranken­versicherung nachdenkt, sollte die Kinderwunsch-Leistungen deshalb früh in den Tarifvergleich einbeziehen.

Welche Behandlungen die PKV zahlt: IUI, IVF, ICSI und Kryotransfer

Die private Kranken­versicherung übernimmt je nach Tarif die gängigen Verfahren der künstlichen Befruchtung – von der Insemination über IVF und ICSI bis zum Kryotransfer. Welche Methode medizinisch sinnvoll ist, hängt von der Ursache der Kinderlosigkeit ab.

Nach dem aktuellsten Jahrgang des Deutschen IVF-Registers wurden im Jahr 2022 rund 127.292 Behandlungen zur künstlichen Befruchtung erfasst (Quelle: Deutsches IVF-Register). Das zeigt, wie verbreitet die reproduktionsmedizinische Behandlung inzwischen ist.


Insemination (IUI)

Bei der Insemination (IUI) werden aufbereitete Samenzellen direkt in die Gebärmutter eingebracht. Sie ist das schonendste und günstigste Verfahren und kommt meist als erster Schritt zum Einsatz, wenn keine schweren Fruchtbarkeitsstörungen vorliegen.


In-Vitro-Fertilisation (IVF)

Bei der In-Vitro-Fertilisation (IVF) werden der Frau Eizellen entnommen und im Labor mit den Samenzellen des Partners zusammengebracht. Kommt es zur Befruchtung, werden die Embryonen nach zwei bis drei Tagen in die Gebärmutter eingesetzt.


Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)

Bei der Intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) wird ein einzelnes Spermium direkt in die Eizelle injiziert. Dieses Verfahren ist aufwändiger und teurer als die IVF und wird vor allem bei eingeschränkter Samenqualität gewählt.


Kryotransfer (FET) und Kryokonservierung

Bei der Kryokonservierung werden befruchtete Eizellen oder Embryonen eingefroren und für einen späteren Kryotransfer (FET) aufbewahrt. So lassen sich weitere Versuche ohne erneute Eizellentnahme durchführen. Ob Ihre PKV die Kryokonservierung übernimmt, hängt vom Tarif ab – dieser Punkt ist häufig gesondert geregelt.


Spermiogramm und Diagnostik

Vor der eigentlichen Behandlung steht die Diagnostik, etwa ein Spermiogramm zur Beurteilung der Samenqualität. Diese diagnostischen Leistungen übernimmt die private Kranken­versicherung in der Regel im Rahmen der ambulanten Heilbehandlung. Prüfen Sie im Zweifel, ob Ihr Tarif die Fertilitätsdiagnostik einschließt.

Mit diesen Kosten müssen Paare rechnen

Eine künstliche Befruchtung kostet je Zyklus mehrere Tausend Euro. Für eine IVF sollten Paare inklusive Medikamente mit etwa 3.500 bis 6.000 Euro pro Zyklus rechnen, für eine ICSI mit etwa 4.500 bis 7.000 Euro (Stand 2026, Quelle: Fertilio, Sekundärquelle).

Weil meist mehrere Zyklen nötig sind, summieren sich die Gesamtkosten über die komplette Behandlung häufig auf rund 10.000 bis 21.000 Euro. Wie viele Versuche notwendig sind, ist von Fall zu Fall unterschiedlich – eine 100-prozentige Erfolgschance gibt es nicht.


Kostenübersicht

BehandlungKosten je Zyklus einschließlich Medikamente (2026)
Insemination (IUI)Rund 200–900 €
In-Vitro-Fertilisation (IVF)Rund 3.500–6.000 €
Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)Rund 4.500–7.000 €
Kryotransfer (FET)Rund 700–1.500 €

Die reinen Behandlungskosten ohne Medikamente liegen niedriger – für eine IVF bei etwa 2.500 bis 3.800 Euro, für eine ICSI bei etwa 3.500 bis 4.500 Euro; die Medikamente schlagen mit weiteren 1.000 bis 2.500 Euro zu Buche (Quelle: Fertilio, Stand 2026, Sekundärquelle). Die genaue Höhe hängt von Klinik und Einzelfall ab.


Steuer und Förderung: Was Sie zurückholen können

Selbst getragene Kosten der künstlichen Befruchtung können Sie als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend machen. Zusätzlich gibt es in einigen Bundesländern eine Landesförderung, die anteilig auch Privatversicherten offensteht. Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Bundesland stark – prüfen Sie die aktuelle Förderrichtlinie Ihres Bundeslandes.

Ob Ihre private Kranken­versicherung eine künstliche Befruchtung voll übernimmt, entscheidet sich im Kleingedruckten Ihres Tarifs. In einer kostenfreien Beratung prüfen wir, was Ihr Vertrag leistet, und zeigen Ihnen, wo eine Deckelung droht. So wissen Sie schon vor dem ersten Zyklus, woran Sie sind.

Welche private Kranken­versicherung zahlt künstliche Befruchtung?

Ob Debeka, Allianz, HanseMerkur oder DKV: Grundsätzlich sichern die meisten großen privaten Kranken­versicherer die künstliche Befruchtung ab – entscheidend ist aber nicht der Anbietername, sondern der konkrete Tarif. Der Erstattungssatz, die Zahl der versicherten Versuche und mögliche Ausschlüsse stehen in den Versicherungs­bedingungen des jeweiligen Tarifs.

Konkrete Erstattungswerte einzelner Tarife lassen sich nur mit Blick in die aktuellen Bedingungen seriös nennen. Die folgende Übersicht zeigt daher das Prüfraster, nicht fertige Tarifwerte.

VersichererKinderwunsch-Leistung laut TarifAusschluss-Hinweis
DebekaIndividuell im Tarif zu prüfenFremdsamen-/Eizellspende ausgeschlossen
AllianzIndividuell im Tarif zu prüfenFremdsamen-/Eizellspende ausgeschlossen
HanseMerkurIndividuell im Tarif zu prüfenFremdsamen-/Eizellspende ausgeschlossen
DKVIndividuell im Tarif zu prüfenFremdsamen-/Eizellspende ausgeschlossen

Tarif-Prüfkriterien vor dem Abschluss

Wenn Sie eine PKV mit Blick auf einen späteren Kinderwunsch abschließen oder wechseln, prüfen Sie diese vier Punkte im Tarif:

  • Erstattungssatz für die künstliche Befruchtung (100 Prozent oder gedeckelt auf 80 Prozent)
  • Anzahl der versicherten Versuche und ob Kryokonservierung eingeschlossen ist
  • Regelung zum Familienstand
  • Etwaige Altersgrenzen und Wartezeiten

Ein Blick auf die verfügbaren PKV-Anbieter im Vergleich hilft, leistungsstarke von deckelnden Tarifen zu unterscheiden.

PKV vor der Diagnose abschließen oder wechseln

Der beste Zeitpunkt für den PKV-Abschluss ist vor der Fertilitätsdiagnose. Denn liegt bereits eine diagnostizierte Fruchtbarkeitsstörung vor, kann der Versicherer einen Risikozuschlag verlangen, die Leistung ausschließen oder den Antrag ablehnen. Wer früh handelt, sichert sich die besseren Konditionen.

Vor jedem PKV-Antrag stellen wir für Sie eine anonyme Voranfrage, um Ihren Gesundheitszustand vorab beim Versicherer abzuklären. So erfahren Sie, ob und zu welchen Konditionen ein Versicherer Sie annimmt, bevor überhaupt ein Antrag läuft – und ohne dass ein Ablehnungseintrag entsteht. Diese Gesundheitsprüfung der PKV anonym vorzubereiten, kann kein Vergleichsportal und kein AI-Tool leisten.

Experten-Tipp:
Wer bis zur Diagnose wartet, zahlt drauf

„Die meisten kümmern sich erst um den Versicherungsschutz, wenn der Kinderwunsch konkret wird. Genau dann ist es oft zu spät: Liegt schon eine Fruchtbarkeitsdiagnose vor, drohen Risikozuschlag oder Leistungsausschluss. Klären Sie Ihren Gesundheitszustand vorher über eine anonyme Voranfrage – so erfahren Sie die Konditionen, ohne dass ein Ablehnungseintrag entsteht.“

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Mit uns rechtzeitig in die passende private Kranken­versicherung

Je früher Sie handeln, desto besser die Konditionen, vor allem solange keine Diagnose vorliegt. Vor jedem Antrag stellen wir für Sie eine anonyme Risikovoranfrage. Finanztip empfiehlt uns für die Beratung zur PKV.

  • Anonyme Risikovoranfrage ohne Ablehnungseintrag
  • Klarheit über Ihre Konditionen, bevor ein Antrag läuft
  • Tarifvergleich mit Fokus auf Kinderwunsch-Leistungen
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Wenn die private Kranken­versicherung nicht zahlt

Lehnt die PKV die Kostenübernahme ab, ist das kein endgültiges Aus. Häufigster Ablehnungsgrund ist eine Erfolgswahrscheinlichkeit unter 15 Prozent, die der Versicherer der Behandlung zuschreibt (Quelle: BGH, Urteil vom 21.09.2005). Gegen eine solche Prognose können Sie mit einer ärztlichen Zweitmeinung oder einem ergänzenden Gutachten vorgehen.

Wichtig ist, die Kostenzusage möglichst vor Behandlungsbeginn schriftlich einzuholen und die Ablehnungsbegründung genau prüfen zu lassen. Oft steht und fällt der Anspruch mit der medizinischen Einschätzung der Erfolgsaussichten.


Was passiert, wenn Ihre PKV nicht zahlen will?

Leistungsablehnungen bei der künstlichen Befruchtung sind keine Seltenheit. Versicherer prüfen die Erfolgsprognose genau. Als Ihr Versicherungsexperte stehen wir in diesem Fall auf Ihrer Seite: Wir prüfen die Ablehnung, fordern die Begründung an und setzen Ihren Anspruch gegenüber dem Versicherer durch. Das ist unser Job – Sie müssen sich nicht allein durch das Widerspruchsverfahren kämpfen. Diesen Beistand bietet keine AI-Auskunft und kein Vergleichsportal.

Experten-Tipp:
Eine Ablehnung wegen Erfolgsaussicht ist selten das Ende

„Lehnt die private Kranken­versicherung mit Verweis auf eine Erfolgswahrscheinlichkeit unter 15 Prozent ab, akzeptieren viele das als Endstation. Das ist es selten. Eine solche Prognose ist eine ärztliche Einschätzung – und die lässt sich mit einer Zweitmeinung oder einem ergänzenden Gutachten anfechten. Holen Sie die Kostenzusage schriftlich ein und lassen Sie die Ablehnungsbegründung genau prüfen.“

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Ihre PKV deckelt oder lehnt ab? Wir setzen Ihren Anspruch durch

Eine Ablehnung ist kein Schlusspunkt. Wir prüfen die Begründung Ihres Versicherers, fordern die nötigen Unterlagen an und setzen Ihren Anspruch auf Kostenübernahme durch. Unsere PKV-Beratung wird von Finanztip empfohlenen.

  • Prüfung der Ablehnung und der Erfolgsprognose
  • Unterstützung bei ärztlicher Zweitmeinung und Gutachten
  • Durchsetzung gegenüber dem Versicherer, an Ihrer Seite
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Kinderwunschbehandlung mit der PKV: So gehen Sie Schritt für Schritt vor

Von der Diagnose bis zur Kostenerstattung folgt die Kinderwunschbehandlung mit der PKV einem klaren Ablauf. Diese sechs Schritte führen Sie sicher durch den Prozess.

  • Lassen Sie sich als Paar ärztlich untersuchen: Für die Kostenübernahme ist zunächst wichtig, wer der „Verursacher“ der Kinderlosigkeit ist.
  • Informieren Sie sich bei der PKV desjenigen Partners, welche Leistungen bei Kinderlosigkeit übernommen werden.
  • Haben Sie noch keine PKV, achten Sie bereits beim Abschluss darauf, dass die künstliche Befruchtung versichert ist.
  • Wichtig: Die Kinderlosigkeit muss als Fortpflanzungsunfähigkeit im Sinne einer Krankheit anerkannt sein.
  • Sprechen Sie mit Ihrer Kinderwunschklinik: Viele unterstützen Betroffene mit einem ärztlichen Gutachten.
  • Lassen Sie die Behandlung durchführen und reichen Sie die Rechnung bei Ihrer PKV ein, die die Kosten bis zur vereinbarten Höhe erstattet.

Ist die Behandlung erfolgreich, rücken die Leistungen rund um die Schwangerschaft in der privaten Kranken­versicherung und die spätere private Kranken­versicherung für Kinder in den Vordergrund.

Die häufigsten Fragen zum Thema künstliche Befruchtung und private Kranken­versicherung

Wann übernimmt die private Kranken­versicherung eine künstliche Befruchtung?

Private Kranken­versicherer übernehmen bis zu 100 Prozent der Kosten einer künstlichen Befruchtung. Voraussetzung ist, dass es sich um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung handelt. Dafür muss der unerfüllte Kinderwunsch als Fortpflanzungsunfähigkeit gesehen werden, die behandelt werden muss – quasi eine Krankheit ist.

Wie viel zahlt die gesetzliche Krankenkasse bei einer künstlichen Befruchtung?

Gesetzliche Krankenkassen erstatten nur 50 Prozent der Kosten für eine künstliche Befruchtung, meist für insgesamt drei Behandlungen. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Paar miteinander verheiratet ist.

Wie viel kostet eine künstliche Befruchtung?

Eine In-Vitro-Fertilisation (IVF) kostet inklusive Medikamente rund 3.500 bis 6.000 Euro pro Zyklus, eine Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) rund 4.500 bis 7.000 Euro. Über mehrere Zyklen summieren sich die Kosten häufig auf rund 10.000 bis 21.000 Euro. Die Höhe variiert je nach Einzelfall und Klinik.

Welche Rolle spielt der Familienstand für die Kostenübernahme?

In der privaten Kranken­versicherung ist der Familienstand grundsätzlich nicht entscheidend. Auch unverheiratete Paare können einen Anspruch auf Kostenübernahme haben. Das unterscheidet die PKV von der gesetzlichen Kranken­versicherung, die nur verheiratete Paare erstattet. Schwieriger ist die Lage bei gleichgeschlechtlichen Paaren und beim Solo-Kinderwunsch, weil hier meist eine Fremdsamenspende nötig ist – und diese ist von der Erstattung ausgeschlossen.

Wie viele Versuche zahlt die private Kranken­versicherung?

Anders als die gesetzliche Kranken­versicherung ist die PKV nicht auf drei Versuche begrenzt. Solange ausreichende Erfolgschancen bestehen, kann sie weitere Zyklen übernehmen. Sinkt die Erfolgswahrscheinlichkeit der künstlichen Befruchtung unter 15 Prozent, muss der Versicherer die Kosten nicht mehr tragen. Die genaue Zahl der versicherten Versuche kann je nach Tarif geregelt sein.

Unter welchen Bedingungen zahlt die private Kranken­versicherung bei einer Samenspende?

Die PKV übernimmt die künstliche Befruchtung nur, wenn die Samen- und Eizellen des Paares selbst verwendet werden (homologes System). Behandlungen mit Fremdsamen- oder Eizellspende sind von der Erstattung ausgeschlossen. Eine Eizellspende ist in Deutschland ohnehin verboten. Eine Samenspende dürfen Sie zwar nutzen, tragen die Kosten dafür und für die anschließende Behandlung dann aber selbst.

Unter welchen Bedingungen übernimmt die private Kranken­versicherung die Kryokonservierung?

Ob die PKV die Kryokonservierung übernimmt, hängt vom Tarif ab – dieser Punkt ist häufig gesondert geregelt. Bei der Kryokonservierung werden befruchtete Eizellen oder Embryonen eingefroren und für einen späteren Kryotransfer aufbewahrt. So lassen sich weitere Versuche ohne erneute Eizellentnahme durchführen. Prüfen Sie vor der Behandlung, ob Ihr Tarif diese Leistung einschließt.

In welchem Umfang zahlt die private Kranken­versicherung das Spermiogramm?

Ein Spermiogramm zur Beurteilung der Samenqualität gehört zur Diagnostik vor der eigentlichen Behandlung. Solche diagnostischen Leistungen übernimmt die private Kranken­versicherung in der Regel im Rahmen der ambulanten Heilbehandlung. Ob Ihr Tarif die Fertilitätsdiagnostik vollständig einschließt, sollten Sie im Zweifel vorab prüfen.

Welche private Kranken­versicherung ist die beste für künstliche Befruchtung?

Entscheidend ist nicht der Anbietername, sondern der konkrete Tarif. Große Versicherer wie Debeka, Allianz, HanseMerkur oder DKV sichern die künstliche Befruchtung grundsätzlich ab. Wie hoch die Erstattung ausfällt, wie viele Versuche versichert sind und welche Ausschlüsse gelten, steht in den Versicherungs­bedingungen des jeweiligen Tarifs. Ein Blick auf die PKV-Anbieter im Vergleich hilft, leistungsstarke von deckelnden Tarifen zu unterscheiden.

Wer zahlt bei gemischt versicherten Paaren die künstliche Befruchtung?

In der PKV gilt das Verursacherprinzip: Es zahlt die Versicherung des Partners, bei dem die Fruchtbarkeitsstörung vorliegt. Liegt die Ursache beim privat versicherten Partner, trägt dessen PKV in der Regel die kompletten Kosten – auch für Maßnahmen am Körper des gesetzlich versicherten Partners. Liegt sie beim gesetzlich versicherten Partner, greift dessen Kasse nach dem Körperprinzip und zahlt meist nur 50 Prozent.

Was können Sie tun, wenn die PKV die Kosten nicht übernimmt?

Eine Ablehnung ist kein endgültiges Aus. Häufigster Grund ist eine Erfolgswahrscheinlichkeit unter 15 Prozent, die der Versicherer der Behandlung zuschreibt. Gegen eine solche Prognose können Sie mit einer ärztlichen Zweitmeinung oder einem ergänzenden Gutachten vorgehen. Wichtig ist, die Kostenzusage möglichst vor Behandlungsbeginn schriftlich einzuholen und die Ablehnungsbegründung genau prüfen zu lassen.

Wann sollten Paare die PKV abschließen – vor oder nach der Diagnose?

Der beste Zeitpunkt ist vor der Fertilitätsdiagnose. Liegt bereits eine diagnostizierte Fruchtbarkeitsstörung vor, fällt die Gesundheitsprüfung der PKV strenger aus: Der Versicherer kann einen Risikozuschlag verlangen, die Leistung ausschließen oder den Antrag ablehnen. Wer früh handelt, sichert sich die besseren Konditionen und den einfacheren Zugang zu einem leistungsstarken Tarif.

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