Das zahlt die private Kranken­versicherung bei unerfülltem Kinderwunsch

Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
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Das Wichtigste in Kürze

  • Private Kranken­versicherer übernehmen in der Regel die vollen Kosten für Behandlungen bei unerfülltem Kinderwunsch.
  • Voraussetzung ist unter anderem, dass die ungewollte Kinderlosigkeit als behandlungsbedürftige Krankheit angesehen wird.
  • Behandlungen der künstlichen Befruchtung oder Insemination kosten etwa 2.500 – 4.000 €.

Das erwartet Sie hier

Was die private Kranken­versicherung zu Behandlungen bei unerfülltem Kinderwunsch dazuzahlt, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und wie teuer solche Behandlungen eigentlich sind.

Inhalt dieser Seite
  1. Was zahlt die PKV bei Kinderlosigkeit?
  2. Voraussetzungen für Kostenübernahme
  3. Kosten für eine Befruchtung
  4. Fazit

Das leistet die private Kranken­versicherung bei Kinderlosigkeit

Ungewollt kinderlos: Jedes fünfte bis siebte Paar in Deutschland wünscht sich vergeblich Nachwuchs. In vielen Fällen kann die Medizin zu einem Kind verhelfen, die Behandlungen sind jedoch kostspielig.

Was zahlt die private Kranken­versicherung konkret?

Private Kranken­versicherer übernehmen in der Regel die vollen Kosten von Behandlungen bei unerfülltem Kinderwunsch. Jedoch unterscheiden sich die Anbieter teilweise erheblich voneinander, was die konkreten Leistungen und auch die Höhe der Kostenübernahme angeht. Deshalb sollten sich Privatversicherte vor Beginn der Behandlung genau darüber informieren, welche Leistungen ihre private Kranken­versicherung übernimmt.

In der Regel übernimmt die private Kranken­versicherung in diesem Fall mehr Leistungen als die gesetzliche Kranken­versicherung, da sie ungewollte Kinderlosigkeit als Krankheit ansieht, die behandlungsbedürftig ist. Solange ausreichend Erfolgschancen bestehen, übernimmt die PKV deshalb in der Regel mehr als drei IVF- oder ICSI-Zyklen.

Beispiel: So steht es in den Versicherungs­bedingungen

Lesen Sie die Versicherungs­bedingungen Ihres PKV-Vertrages genau. Eine Wendung, nach der Sie suchen, könnte beispielsweise heißen:

„Ambulante Leistungen: 80 % für Behandlungen wegen unerfüllten Wunsches nach eigenen Kindern (künstliche Befruchtung/Insemination)“

Leistungen generell umfangreicher als in der gesetzlichen Kranken­versicherung

Während in der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) nur verheiratete Paare einen Anspruch auf Kostenübernahme haben, so ist dies für Privatversicherte keine zwingende Voraussetzung. Auch die starren Altersgrenzen der GKV gelten nicht für die private Kranken­versicherung. Allerdings muss in der PKV eine ausreichende Wahrscheinlichkeit auf Erfolg der künstlichen Befruchtung gegeben sein.

Patientinnen der gesetzlichen Kranken­versicherung erhalten seit der Gesundheitsreform 2004 nur noch 50 Prozent der Kosten erstattet, Patientinnen der privaten Kranken­versicherung (PKV) erhalten in der Regel die volle Kostenerstattung von ihrer Versicherung – allerdings nur, wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind. Mehr dazu im nächsten Kapitel.

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Voraussetzungen für die Kostenübernahme in der privaten Kranken­versicherung

Voraussetzungen

  • Es muss eine Fortpflanzungsunfähigkeit im Sinne einer Krankheit bestehen.
  • In der PKV gilt das Verursacherprinzip: Die Kosten trägt die PKV desjenigen Partners, der Verursacher der Kinderlosigkeit ist.
  • Rechtlich umstritten ist die Frage, ob die Partner verheiratet sein müssen, um die Behandlung erstattet zu bekommen. Hierzu gibt es unterschiedliche Urteile, generell gilt in der PKV aber, dass der Familienstand unwichtig für die Behandlung ist.
  • Wenn die Erfolgswahrscheinlichkeit der künstlichen Befruchtung bei unter 15 Prozent liegt, ist die PKV nicht verpflichtet, die Kosten für die Behandlung zu übernehmen.

Samenspenden werden nicht bezahlt

Von der Behandlung ausgeschlossen sind generell alle Behandlungen mit Fremdsamenspenden. Die Kostenübernahme erfolgt somit nur, wenn die Samen- bzw. Eizellen des Paares für die künstliche Befruchtung verwendet werden. Eizellenspenden sind in Deutschland verboten. Samenspenden zu kaufen, ist zwar nicht verboten in Deutschland, die Kosten für diese und die nachfolgende Behandlung müssen dann aber selbst übernommen werden. Denn eine versicherte Heilbehandlung besteht nur, wenn der Mann der biologische Vater ist.

So gehen Sie vor

  1. Lassen Sie sich als Ehepaar ärztlich untersuchen: Für die Kostenübernahme ist es zunächst wichtig zu wissen, wer der „Verursacher“ der Kinderlosigkeit ist.
  2. Informieren Sie sich bei der PKV desjenigen Partners, welche Leistungen bei Kinderlosigkeit übernommen werden.
  3. Haben Sie noch keine PKV, dann achten Sie bereits beim PKV-Tarifvergleich darauf, dass künstliche Befruchtung versichert ist.
  4. Wichtig: Die Kinderlosigkeit muss als eine Fortpflanzungsunfähigkeit im Sinne einer Krankheit angesehen werden.
  5. Sprechen Sie mit Ihrer Kinderwunschklinik: Viele unterstützen Ihre Patientinnen mit der Erstellung eines ärtzlichen Gutachtens.
  6. Lassen Sie die Behandlung durchführen – die Rechnung senden Sie dem PKV-Versicherer. Dieser erstattet die Kosten bis zur vereinbarten Höhe.

Wie sieht es in der gesetzlichen Kranken­versicherung aus?

Gesetzlich Versicherte müssen darauf hoffen, die strengen Kriterien der GKV zu erfüllen, damit sie zumindest 50 Prozent der Kosten ersetzt bekommen. Patientinnen in der privaten Kranken­versicherung haben also finanzielle Vorteile: Die meisten Versicherungen übernehmen 100 Prozent der Kosten.

Mit diesen Kosten müssen Patientinnen rechnen

Eine In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder eine Intracytoplasmatische Spermeininjektion (ICSI) sind teuer: Mit etwa 2.500 Euro pro IVF-Versuch und etwa 4.000 Euro für die ICSI-Therapie sollten Behandlungswillige mindestens rechnen. Wie viele Eingriffe notwendig sind, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Auch die genaue Höhe der Kosten der künstlichen Befruchtung kann sich je nach individuellem Fall und der Klinik unterscheiden. Trotz der hohen Behandlungskosten gibt es zudem keine 100-prozentige Erfolgschance.

2.500 €

pro IVF-Versuch

4.000 €

für eine ICSI-Therapie

Definition IVF und ICSI

Laut dem Jahrbuch des Deutschen IVF-Registers wurden im Jahr 2019 rund 107.000 Behandlungen zur künstlichen Befruchtung vorgenommen – 2012 waren es noch knapp 77.000. Dieses ist allerdings nur ein Bruchteil aller betroffenen Paare: Rund sechs Millionen Frauen leiden in Deutschland unter einem unerfülltem Kinderwunsch. Bis jetzt gibt es überschaubare Methoden zur künstlichen Befruchtung; dies sind die häufigsten zwei:

  1. Bei der In-Vitro-Fertilisation (IVF) werden die Eizellen der Frau entnommen und im Labor befruchtet. Dafür werden Ei- und Samenzellen des Paares in einer Petrischale zusammengefügt. Wenn es zur Befruchtung kommt, werden die Embryonen nach zwei bis drei Tagen in die Gebärmutter eingebracht.
  2. Bei der Intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) dagegen wird ein Spermium direkt in die Eizelle injiziert. Diese Behandlung ist aufwändiger und dadurch auch teurer als die In-Vitro-Fertilisation.

Fazit

Jedes fünfte bis siebte Paar wünscht sich Nachwuchs, ist jedoch nicht in der Lage, welchen zu bekommen. Die gesetzliche Krankenkasse unterstützt ihre Versicherten nur bedingt. Private Kranken­versicherer haben künstliche Befruchtung bzw. Insemination mittlerweile in ihren Leistungskatalog aufgenommen. Die Kostenübernahme für Behandlungen von unerfülltem Kinderwunsch und künstlicher Befruchtung sind jedoch auch in der PKV an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Prinzipiell sollte man stets genau in die Versicherungs­bedingungen des eigenen Tarifs schauen.


Die häufigsten Fragen zum Thema künstliche Befruchtung und private Kranken­versicherung

Übernimmt die private Kranken­versicherung künstliche Befruchtungen?

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Ja, private Kranken­versicherer übernehmen bis zu 100 % der Kosten einer künstlichen Befruchtung. Voraussetzung ist, dass es sich um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung handelt. Dafür muss der unerfüllte Kinderwunsch als Fortpflanzungsunfähigkeit gesehen werden, die behandelt werden muss – quasi eine Krankheit ist.

Wird eine künstliche Befruchtung von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt?

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Gesetzliche Krankenkassen erstatten nur 50 % der Kosten für eine künstliche Befruchtung, meist für insgesamt drei Behandlungen. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Paar miteinander verheiratet ist.

Wie viel kostet eine künstliche Befruchtung?

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Die Kosten für eine In-Vitro-Fertilisation (IVF) können ab 2.500 Euro pro Versuch kosten, eine Intracytoplasmatische Spermeininjektion (ICSI) kostet etwa 4.000 Euro. Hinzu kommen oftmals noch Kosten für Medikamente. Die Höhe der Kosten variiert jedoch je nach Einzelfall.

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