Das zahlt die private Kranken­versicherung für Reha-Maßnahmen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die häufigste Rehabilitationsform ist die medizinische Reha, die sowohl ambulant als auch stationär erfolgen kann.
  • Grundsätzlich besteht in der privaten Kranken­versicherung keine Leistungspflicht für Reha-Maßnahmen. Diese müssen daher vertraglich gesondert festgehalten werden.
  • Je nach Tarif übernimmt die private Kranken­versicherung die Kosten für einen Reha-Aufenthalt. Häufig müssen sich Privatversicherte jedoch selbst beteiligen.
  • Mit einer „Kurtagegeld-Versicherung“ können Sie Reha-Maßnahmen zusätzlich absichern.

Das erwartet Sie hier

Welche Reha-Maßnahmen die private Kranken­versicherung erstattet, wie hoch die Erstattungen ausfallen und ob die private Kranken­versicherung Gesundheitskurse zur Prävention übernimmt.

Inhalt dieser Seite
  1. Reha Kostenerstattung der PKV
  2. Kostenbeispiel: Reha nach Unfall
  3. Weitere Kostenträger
  4. Was bedeutet Reha?
  5. Welche Reha Maßnahmen gibt es?
  6. Gesundheitskurse in der PKV
  7. Fazit

Welche Reha-Kosten übernimmt die private Kranken­versicherung?

Reha-Maßnahmen gehören, anders als bei der gesetzlichen Krankenkasse, nicht zu den Pflichtleistungen der privaten Kranken­versicherung. Sie müssen vertraglich gesondert festgehalten werden. Ob die private Kranken­versicherung die Kosten für eine Reha übernimmt, hängt also immer vom jeweiligen Tarif ab. Je nach Vertragskondition kann es also sein, dass die private Kranken­versicherung den gesamten Reha-Aufenthalt, einen Teil oder gar nichts übernimmt.


Zusätzliche Absicherung möglich

Als sinnvoll haben sich in der Vergangenheit „Kurtagegeld-Versicherungen“ erwiesen. Hierbei handelt es sich um eine Art „Zusatz­versicherung“, die entgegen ihrem Namen auch bei Reha-Maßnahmen greift. In welcher Höhe dies geschieht, richtet sich nach dem vereinbarten Tagegeld, über das Sie frei verfügen können.

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Reha-Kosten: Wie teuer ist ein dreiwöchiger Aufenthalt?

Die Kosten für eine Reha fallen unterschiedlich aus. Sie sind abhängig von der jeweiligen Klinik und dem individuellen Behandlungsrahmen. Neben der medizinischen Versorgung fallen Kosten für die Unterbringung und Versorgung an. Im Durchschnitt liegen die Kosten für einen Reha-Aufenthalt zwischen 75 – 150 Euro pro Tag. Geht man von einem Preis pro Tag von 130 Euro aus, belaufen sich die Kosten für eine dreiwöchige Reha wie folgt:

DauerKosten
Preis pro Tag130 Euro
3-wöchiger Aufenthalt (à 21 Tage)2.730 Euro

Abrechnung der Reha-Kosten in der PKV

In der privaten Kranken­versicherung müssen Versicherungsnehmer häufig in Vorleistung gehen. Die Kranken­versicherung erstattet die Kosten also rückwirkend zurück. Umso wichtiger ist es, dass sich Privatversicherte im Vorfeld informieren, welche Kosten die PKV letztlich übernehmen wird und in welcher Form die Abrechnung erfolgt.

Verfügt der Versicherungsnehmer über einen sogenannten Standard- oder Basistarif, wird meist in Form einer Pauschalabrechnung abgerechnet. Sie erhalten dann eine Rechnung mit einer Tagespauschale und müssen meist keinen Selbstbehalt erwarten. Bei der Einzelleistungsabrechnung hingegen erhalten Privatversicherte eine Rechnung mit einzeln aufgeführten Leistungen. Diese ist meist mit einem Selbstbehalt verbunden.

Wann übernimmt die PKV die Kosten für eine Reha?

Grundvoraussetzung ist, dass die Kostenerstattung für Rehabilitations­maßnahmen vertraglich in die private Voll­versicherung integriert ist. Häufig können Reha- und Kuraufenthalte auch über eine private Zusatz­versicherung abgedeckt werden. Die Höhe der Kostenerstattung hängt oftmals von der Höhe der Selbst­beteiligung ab. Ist die entsprechend hoch, kann es sein, dass die Versicherung die gesamten Kosten für einen Reha-Aufenthalt übernimmt. Fällt diese allerdings entsprechend gering, beteiligt sich die private Kranken­versicherung häufig nur anteilig.

Kostenbeispiel – Reha nach Unfall

Herr T. erlitt bei einem Autounfall einen schweren Beinbruch und musste operiert werden. Im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt empfehlen die Ärzte eine Reha über 20 Tage. Die sogenannte Anschlussheilbehandlung kann ambulant in einer Rehaklinik durchgeführt werden. Ziel der Rehabilitationsmaßnahme ist die Unterstützung des Heilungsprozesses.

Die Beweglichkeit des Beines soll möglichst zügig wieder hergestellt werden. Daher sieht der Behandlungsplan von Herrn T. folgendermaßen aus (möglicher fiktiver Behandlungsplan):
5 x pro Woche zwei Doppel-Behandlungseinheiten à 45 Minuten.


Kosten von Reha-Maßnahmen zur Wiederherstellung der Beweglichkeit

BehandlungHäufigkeitPreis pro SitzungPreis insgesamt
Krankengymnastik15-mal50 €750 €
Manuelle Therapie 15-mal60 €900 €
Massagetherapie10-mal40 €400 €
Behandlungskosten (insgesamt)2.050 €

Kostenerstattung durch die private Kranken­versicherung

Die Kosten, die auf Herrn T. zukommen, hängen stark vom Versicherer und dem Tarif ab. Gehen wir davon aus, dass Herr T. einen hochwertigen PKV-Tarif abgeschlossen hat, der die Kosten zu 100 Prozent übernimmt. Grundvoraussetzung – er hat im laufenden Kalenderjahr seine Selbst­beteiligung von 300 Euro bereits für andere Leistungen ausgegeben.

Kosten KuraufenthaltSelbst­beteiligung2.050 Euro
Eigenanteil Herr T. mit300 Euro
Eigenanteil Herr T. ohne0 Euro
Kostenerstattung PKV mit1.750 Euro
Kostenerstattung PKV ohne2.050 Euro

Zum Vergleich: Kostenübernahme der GKV

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Wenn der Kostenträger (gesetzliche Renten­versicherung oder GKV) die Reha-Maßnahmen genehmigt, kommen auf Herrn T. Kosten in Höhe von 200 Euro zu. Diese Zahl ergibt sich aus dem Umstand, dass gesetzlich Versicherte 10 Euro pro Behandlungstag zuzahlen müssen.

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Weitere Möglichkeiten der Kostenerstattung

Neben der privaten Kranken­versicherung beteiligt sich vor allem die Deutsche Renten­versicherung an den Kosten für einen Reha-Aufenthalt. Insbesondere, wenn es dem Erhalt der Erwerbsfähigkeit dient. Erfolgt die Reha im Rahmen eines Unfalls, beteiligt sich in der Regel auch die Unfall­versicherung. Wichtig: Häufig übernimmt die private Kranken­versicherung erst die Kosten, wenn keiner der vorher genannten Versicherungsträger für die Kosten aufkommt.


Wann übernimmt ein Sozialträger die Kosten für eine Reha?

In welchen Fällen die Sozialträger für die Kosten einer Reha aufkommen, haben wir einmal für Sie zusammengefasst:

So gehen Sie vor

Wer einen Antrag auf Reha bei der Deutschen Renten­versicherung stellen möchte, sollte folgende Schritte beachten (Quelle):

  1. Füllen Sie den Antrag auf Rehabilitation aus (siehe PDF).
  2. Fügen Sie ihrem Antrag Ihr ärztliches Attest oder ein Gutachten bei. Auch Befundberichte können eingereicht werden.
  3. Abwarten! Der sozialmedizinische Dienst der Renten­versicherung entscheidet, ob Ihre Rehabilitation medizinisch notwendig ist und veranlasst ggf. weitere Untersuchungen.
  4. Wahl der Einrichtung: Abhängig von der Diagnose wird eine geeignete Rehabilitationseinrichtung ausgesucht und die Dauer der Reha festgelegt. Ihre Wünsche werden dabei meist berücksichtigt.
  5. Wurde ihr Antrag bewilligt, informieren Sie bitte Ihren Arzt und Arbeitgeber.
  • Der Versicherte ist aufgrund eines Unfalls im Berufsleben oder einer Berufskrankheit auf eine Kur oder Reha angewiesen. Zudem ist er Mitglied einer Berufsgenossenschaft.
  • Die Kur dient dem Erhalt der Arbeitsfähigkeit. Da der Versicherte Beiträge in das gesetzliche System eingezahlt hat, hat er Anspruch auf eine Kostenübernahme von Seiten der Deutschen Renten­versicherung.
  • Selbständige, die freiwillig Beiträge in die Deutsche Renten­versicherung eingezahlt haben, haben unter bestimmten Umständen Anspruch auf Reha- und Kur­maßnahmen.
  • Beamte sind beihilfeberechtigt und erhalten über ihren Dienstherren unter bestimmten Voraussetzungen anteilig die Kostenübernahme entsprechend Ihres Beihilfebemessungssatzes.

Was bedeutet Reha?

Die Rehabilitation, abgekürzt Reha, bezeichnet Sozialleistungen, die der Wiedereingliederung von kranken oder körperlich bzw. geistig behinderten Menschen dienen. Ziel ist es, den Betroffenen (wieder) die Teilhabe am beruflichen und gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Schließt sich die Rehabilitationsmaßnahme direkt an einen Krankenhausaufenthalt an, nennt man sie Anschlussheilbehandlung. Auch Gesundheits- und Präventionskurse können Teil einer Rehabilitationsstrategie sein. Diese werden immer mehr von privaten Kranken­versicherungen übernommen.

Grundsätzlich unterscheidet man in medizinische und berufliche Rehabilitation, der jeweils unterschiedliche Zielsetzungen zu Grunde liegen.


Medizinische Rehabilitation

Die Medizinische Reha dient der Erhaltung bzw. Verbesserung des Gesundheitszustandes. Sie kann stationär oder ambulant durchgeführt werden. Eine medizinische Rehabilitation wird in der Regel angeregt, wenn die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist. Wer bereits an einer Reha Teil genommen hat, kann erst nach 4 Jahren wieder eine Reha beantragen. Bei dringendem Bedarf ist eine frühzeitige Inanspruchnahme jedoch möglich.


Berufliche Rehabilitation

Eine berufliche Rehabilitation hingegen ermöglicht die Wiedereingliederung in das Arbeitsleben. Sie unterstützt Menschen mit gesundheitlichen Problemen dabei, wieder einen Beruf aufzunehmen. Die Leistungen können allein oder auch ergänzend zu einer bereits erfolgten medizinischen Rehabilitation durchgeführt werden. Eine berufliche Rehabilitation umfasst beispielsweise Aus- und Weiterbildungsangebote sowie eine Berufsberatung.

Berufliche Wiedereingliederung nach Krankheit

Reha vs. Kur – Wo liegt der Unterschied?

Bei der medizinische Rehabilitation handelt es sich um eine gezielte Maßnahme zur Heilung oder Linderung von Beschwerden. Sie dient der Wiederherstellung von Gesundheit und erfolgt häufig infolge eines Krankenhausaufenthalts oder einer längeren Krankheits­phase. Eine Kur hingegen erfolgt zur Vorsorge und kann als eine Art „Urlaub für die Gesundheit“ verstanden werden.

Welche Reha-Maßnahmen gibt es?

Eine Reha kann unter verschiedenen Bedingungen erfolgen. Wie bereits erwähnt, kann sie sowohl stationär, also in einer Rehabilitationsklinik, oder ambulant ohne Übernachtung in einer Klinik stattfinden. Darüber hinaus gibt es noch weitere weitere Arten der Rehabilitation. Wir haben alle einmal für Sie zusammengefasst:

Frührehabilitation

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Eine Frührehabilitation findet meist schon während einer akutstationären Behandlung im Krankenhaus statt. Häufig erfolgt sie im Bereich der Neurologie bzw. Geriatrie. Dabei arbeiten die behandelnden Ärzte eng mit dem Rehabilitationsteam. Menschen, die eine Frührehabilitation erhalten, sind meist voll von pflegerischer Hilfe abhängig und nur bedingt zu kooperativer Mitarbeit fähig.

Anschlussrehabilitation

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Die klassische Anschlussrehabilitation findet üblicherweise im Anschluss an eine Akutbehandlung im Krankenhaus statt. Sie wird durch das Behandlungsteam im Krankenhaus organisiert und in einer spezialisierten Rehabilitationseinrichtung durchgeführt.

Stationäre Rehabilitation

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Eine stationäre Rehabilitation kommt immer dann infrage, wenn eine ambulante Reha nicht mehr ausreicht. Das ist häufig bei chronisch kranken Menschen der Fall. In einer Rehabilitationsklinik erhalten sie ein individuell zugeschnittenes Programm an Maßnahmen.

Ambulante Rehabilitation

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Wer an einer ambulanten Rehabilitation teilnimmt, fährt nach der Reha-Behandlung direkt wieder nach Hause, er übernachtet nicht in der Reha-Einrichtung. Bei älteren Menschen mit Mobilitätseinschränkungen kann die ambulante Reha auch mobil von zu Hause aus stattfinden.

Teilstationäre Rehabilitation

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Während der teilstationären Reha befindet sich der Patient die meiste Zeit des Tages in der Reha-Einrichtung. Zwischen den Behandlungen hat er die Möglichkeit sich dort auszuruhen und zu erholen. Abends geht es wieder nach Hause.

Geriatrische Reha

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Die geriatrische Reha unterstützt ältere Menschen dabei mit ihren Einschränkungen im Alltag besser zurecht zu kommen. Ziel ist es die Selbstständigkeit der Patienten zu erhalten, sodass sie möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können. Die geriatrische Reha kann sowohl ambulant, mobil oder stationär stattfinden.

Behandlungen im Rahmen der Rehabilitation

Welche Behandlungen der Patient während seines Reha-Aufenthalts bekommt, hängt von der individuellen Krankheits­geschichte ab. Je nach Art der Reha erhalten Patienten ein ganzes Programm oder bekommen nur einzelne Maßnahmen verschrieben. Zu den gängigsten Behandlungen gehören:

  • Ärztliche Behandlungen
  • Bewegungstherapie (Physio-, Sporttherapie)
  • Arbeitsbezogene Maßnahmen
  • Gesundheitsbildung und Patientenschulung
  • Psychologische Diagnostik und Beratung
  • Entspannungsverfahren
  • Ergotherapie
  • Physikalische Therapie
  • Ernährungsberatung mit/ohne Lehrküche
  • Soziale, sozialrechtliche und berufliche Beratung

Rehabilitation und Prävention gehen Hand in Hand

Um chronischen Krankheiten und Langzeit­erkrankungen vorzubeugen, bietet die private Kranken­versicherung verstärkt Präventions- und Gesundheitskurse an. Mit einer Kostenübernahme möchte die PKV die Gesundheit ihrer Kunden fördern und höheren Ausgaben für medizinische Behandlungen vorbeugen.

Mittlerweile gibt es eine Vielzahl an Präventions- und Gesundheitskursen, die immer häufiger von der privaten Kranken­versicherung übernommen werden. Darunter fallen beispielsweise:

  • Abnehmkurse und Ernährungsberatung
  • Diabetes-Prävention
  • Entwöhnungsprogramme z.B. Rauchentwöhnung
  • Rückenschule
  • Sportkurse wie Yoga oder Pilates
  • Kurse zur Stressbewältigung und Entspannung

Gesundheitskurse – Kostenübernahme durch die PKV

Pauschal lässt sich nicht beantworten, welche Kosten die einzelnen Anbieter der privaten Kranken­versicherung für Gesundheitskurse übernehmen. Wer vorhat, an einem Gesundheitskurs teilzunehmen, sollte im Vorfeld mit seiner privaten Kranken­versicherung sprechen. Ein Kostenvoranschlag oder eine Rechnung für die Teilnahme sollte der Versicherung am besten vorgelegt werden. Für einen positiven Bescheid ist es hilfreich, wenn der gesundheitliche Vorteil für den Versicherten nachvollziehbar begründet werden kann. Beiträge für das Fitnessstudio oder für Fitnesskurse werden im Übrigen nicht von der PKV erstattet.

Mehr zu den Leistungen der privaten Kranken­versicherung


Privatversicherte im Vorteil

Bei Privatpatienten werden präventive Gesundheitsleistungen mitunter vollständig übernommen. Empfiehlt der Arzt zum Beispiel einen Yoga- oder Gymnastikkurs, werden die Kosten in der Regel anstandslos übernommen. Im Einzelfall kann es allerdings sein, dass der Versicherer eine Prüfung durchführt.

Bei einer Prüfung kann es vorkommen, dass sowohl die Notwendigkeit der Maßnahme geprüft wird (durch z. B. Prüfung der ärztlichen Diagnose und vorherigen Untersuchungsergebnissen) als auch die Leistungen des Gesundheitskurses. Es kann also passieren, dass dem Patienten entweder ein Kurs zugewiesen wird (u. U. ein Kurs, der von der Versicherung selbst veranstaltet wird) oder dass die Kostenübernahme abgelehnt wird.

Eingeschränkte finanzielle Leistungen der gesetzlichen Kassen

Die gesetzlichen Kranken­versicherungen bieten häufig nur begrenzte Erstattungen für Sport- oder Fitnesskurse an. Wenn die Kosten übernommen werden, dann häufig nicht zu 100 Prozent, sondern lediglich anteilig.

Ob und in welchem Umfang eine gesetzliche Krankenkasse sich an Gesundheitskursen beteiligt, hängt nicht immer nur von der Versicherung ab. Teilweise gibt es auch Unterschiede zwischen den Bundesländern und den regionalen und überregionalen Krankenkassen.

Fazit

Grundsätzlich herrscht in der privaten Kranken­versicherung keine Leistungspflicht im Zusammenhang mit Rehabilitations­maßnahmen. Dennoch ist eine Kostenübernahme möglich, solange die Erstattung von Reha-Maßnahmen vertraglich festgehalten ist. Je nach Anbieter kann die private Kranken­versicherung bis zu 100 Prozent der Kosten übernehmen. Darüber hinaus erstatten weitere Sozialträger die Kosten für Reha-Aufenthalte. Darunter beispielsweise die Deutsche Renten­versicherung, die Unfall­versicherung oder die Berufsgenossenschaft. Die wichtigsten Punkte zu Reha-Maßnahmen in der PKV haben wir hier nochmal für Sie zusammengefasst:

  • Keine Leistungspflicht in der PKV – die Erstattung von Reha-Leistungen muss vertraglich festgelegt werden.
  • Die Kosten für Reha-Maßnahme werden nur bei ärztlicher Notwendigkeit erstattet.
  • Eine Reha kann sowohl stationär als auch ambulant erfolgen.
  • Die Kosten einer Reha liegen bei 75-150 Euro pro Tag.
  • Zur Prävention können Privatversicherte an Präventions- und Gesundheitskursen teilnehmen.

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Katharina Burnus
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