Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Welche Reha-Maßnahmen die private Krankenversicherung erstattet, wie hoch die Erstattungen ausfallen und ob die private Krankenversicherung Gesundheitskurse zur Prävention übernimmt.
Inhalt dieser SeiteWelche Reha-Kosten übernimmt die private Krankenversicherung?
Reha-Maßnahmen gehören, anders als bei der gesetzlichen Krankenkasse, nicht zu den Pflichtleistungen der privaten Krankenversicherung. Sie müssen vertraglich gesondert festgehalten werden. Ob die private Krankenversicherung die Kosten für eine Reha übernimmt, hängt also immer vom jeweiligen Tarif ab. Je nach Vertragskondition kann es also sein, dass die private Krankenversicherung den gesamten Reha-Aufenthalt, einen Teil oder gar nichts übernimmt.
Zusätzliche Absicherung möglich
Als sinnvoll haben sich in der Vergangenheit „Kurtagegeld-Versicherungen“ erwiesen. Hierbei handelt es sich um eine Art „Zusatzversicherung“, die entgegen ihrem Namen auch bei Reha-Maßnahmen greift. In welcher Höhe dies geschieht, richtet sich nach dem vereinbarten Tagegeld, über das Sie frei verfügen können.
Reha-Kosten: Wie teuer ist ein dreiwöchiger Aufenthalt?
Die Kosten für eine Reha fallen unterschiedlich aus. Sie sind abhängig von der jeweiligen Klinik und dem individuellen Behandlungsrahmen. Neben der medizinischen Versorgung fallen Kosten für die Unterbringung und Versorgung an. Im Durchschnitt liegen die Kosten für einen Reha-Aufenthalt zwischen 75 – 150 Euro pro Tag. Geht man von einem Preis pro Tag von 130 Euro aus, belaufen sich die Kosten für eine dreiwöchige Reha wie folgt:
Dauer | Kosten |
---|---|
Preis pro Tag | 130 Euro |
3-wöchiger Aufenthalt (à 21 Tage) | 2.730 Euro |
Abrechnung der Reha-Kosten in der PKV
In der privaten Krankenversicherung müssen Versicherungsnehmer häufig in Vorleistung gehen. Die Krankenversicherung erstattet die Kosten also rückwirkend zurück. Umso wichtiger ist es, dass sich Privatversicherte im Vorfeld informieren, welche Kosten die PKV letztlich übernehmen wird und in welcher Form die Abrechnung erfolgt.
Verfügt der Versicherungsnehmer über einen sogenannten Standard- oder Basistarif, wird meist in Form einer Pauschalabrechnung abgerechnet. Sie erhalten dann eine Rechnung mit einer Tagespauschale und müssen meist keinen Selbstbehalt erwarten. Bei der Einzelleistungsabrechnung hingegen erhalten Privatversicherte eine Rechnung mit einzeln aufgeführten Leistungen. Diese ist meist mit einem Selbstbehalt verbunden.
Wann übernimmt die PKV die Kosten für eine Reha?
Grundvoraussetzung ist, dass die Kostenerstattung für Rehabilitationsmaßnahmen vertraglich in die private Vollversicherung integriert ist. Häufig können Reha- und Kuraufenthalte auch über eine private Zusatzversicherung abgedeckt werden. Die Höhe der Kostenerstattung hängt oftmals von der Höhe der Selbstbeteiligung ab. Ist die entsprechend hoch, kann es sein, dass die Versicherung die gesamten Kosten für einen Reha-Aufenthalt übernimmt. Fällt diese allerdings entsprechend gering, beteiligt sich die private Krankenversicherung häufig nur anteilig.
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Kostenbeispiel – Reha nach Unfall
Herr T. erlitt bei einem Autounfall einen schweren Beinbruch und musste operiert werden. Im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt empfehlen die Ärzte eine Reha über 20 Tage. Die sogenannte Anschlussheilbehandlung kann ambulant in einer Rehaklinik durchgeführt werden. Ziel der Rehabilitationsmaßnahme ist die Unterstützung des Heilungsprozesses.
Die Beweglichkeit des Beines soll möglichst zügig wieder hergestellt werden. Daher sieht der Behandlungsplan von Herrn T. folgendermaßen aus (möglicher fiktiver Behandlungsplan):
5 x pro Woche zwei Doppel-Behandlungseinheiten à 45 Minuten.
Kosten von Reha-Maßnahmen zur Wiederherstellung der Beweglichkeit
Behandlung | Häufigkeit | Preis pro Sitzung | Preis insgesamt |
---|---|---|---|
Krankengymnastik | 15-mal | 50 € | 750 € |
Manuelle Therapie | 15-mal | 60 € | 900 € |
Massagetherapie | 10-mal | 40 € | 400 € |
Behandlungskosten (insgesamt) | 2.050 € |
Kostenerstattung durch die private Krankenversicherung
Die Kosten, die auf Herrn T. zukommen, hängen stark vom Versicherer und dem Tarif ab. Gehen wir davon aus, dass Herr T. einen hochwertigen PKV-Tarif abgeschlossen hat, der die Kosten zu 100 Prozent übernimmt. Grundvoraussetzung – er hat im laufenden Kalenderjahr seine Selbstbeteiligung von 300 Euro bereits für andere Leistungen ausgegeben.
Kosten Kuraufenthalt | Selbstbeteiligung | 2.050 Euro |
---|---|---|
Eigenanteil Herr T. | mit | 300 Euro |
Eigenanteil Herr T. | ohne | 0 Euro |
Kostenerstattung PKV | mit | 1.750 Euro |
Kostenerstattung PKV | ohne | 2.050 Euro |
Zum Vergleich: Kostenübernahme der GKV
Wenn der Kostenträger (gesetzliche Rentenversicherung oder GKV) die Reha-Maßnahmen genehmigt, kommen auf Herrn T. Kosten in Höhe von 200 Euro zu. Diese Zahl ergibt sich aus dem Umstand, dass gesetzlich Versicherte 10 Euro pro Behandlungstag zuzahlen müssen.
Weitere Möglichkeiten der Kostenerstattung
Neben der privaten Krankenversicherung beteiligt sich vor allem die Deutsche Rentenversicherung an den Kosten für einen Reha-Aufenthalt. Insbesondere, wenn es dem Erhalt der Erwerbsfähigkeit dient. Erfolgt die Reha im Rahmen eines Unfalls, beteiligt sich in der Regel auch die Unfallversicherung. Wichtig: Häufig übernimmt die private Krankenversicherung erst die Kosten, wenn keiner der vorher genannten Versicherungsträger für die Kosten aufkommt.
Wann übernimmt ein Sozialträger die Kosten für eine Reha?
In welchen Fällen die Sozialträger für die Kosten einer Reha aufkommen, haben wir einmal für Sie zusammengefasst:
So gehen Sie vor
Wer einen Antrag auf Reha bei der Deutschen Rentenversicherung stellen möchte, sollte folgende Schritte beachten (Quelle):
- Füllen Sie den Antrag auf Rehabilitation aus (siehe PDF).
- Fügen Sie ihrem Antrag Ihr ärztliches Attest oder ein Gutachten bei. Auch Befundberichte können eingereicht werden.
- Abwarten! Der sozialmedizinische Dienst der Rentenversicherung entscheidet, ob Ihre Rehabilitation medizinisch notwendig ist und veranlasst ggf. weitere Untersuchungen.
- Wahl der Einrichtung: Abhängig von der Diagnose wird eine geeignete Rehabilitationseinrichtung ausgesucht und die Dauer der Reha festgelegt. Ihre Wünsche werden dabei meist berücksichtigt.
- Wurde ihr Antrag bewilligt, informieren Sie bitte Ihren Arzt und Arbeitgeber.
Was bedeutet Reha?
Die Rehabilitation, abgekürzt Reha, bezeichnet Sozialleistungen, die der Wiedereingliederung von kranken oder körperlich bzw. geistig behinderten Menschen dienen. Ziel ist es, den Betroffenen (wieder) die Teilhabe am beruflichen und gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Schließt sich die Rehabilitationsmaßnahme direkt an einen Krankenhausaufenthalt an, nennt man sie Anschlussheilbehandlung. Auch Gesundheits- und Präventionskurse können Teil einer Rehabilitationsstrategie sein. Diese werden immer mehr von privaten Krankenversicherungen übernommen.
Grundsätzlich unterscheidet man in medizinische und berufliche Rehabilitation, der jeweils unterschiedliche Zielsetzungen zu Grunde liegen.
Medizinische Rehabilitation
Die Medizinische Reha dient der Erhaltung bzw. Verbesserung des Gesundheitszustandes. Sie kann stationär oder ambulant durchgeführt werden. Eine medizinische Rehabilitation wird in der Regel angeregt, wenn die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist. Wer bereits an einer Reha Teil genommen hat, kann erst nach 4 Jahren wieder eine Reha beantragen. Bei dringendem Bedarf ist eine frühzeitige Inanspruchnahme jedoch möglich.
Berufliche Rehabilitation
Eine berufliche Rehabilitation hingegen ermöglicht die Wiedereingliederung in das Arbeitsleben. Sie unterstützt Menschen mit gesundheitlichen Problemen dabei, wieder einen Beruf aufzunehmen. Die Leistungen können allein oder auch ergänzend zu einer bereits erfolgten medizinischen Rehabilitation durchgeführt werden. Eine berufliche Rehabilitation umfasst beispielsweise Aus- und Weiterbildungsangebote sowie eine Berufsberatung.
Reha vs. Kur – Wo liegt der Unterschied?
Bei der medizinische Rehabilitation handelt es sich um eine gezielte Maßnahme zur Heilung oder Linderung von Beschwerden. Sie dient der Wiederherstellung von Gesundheit und erfolgt häufig infolge eines Krankenhausaufenthalts oder einer längeren Krankheitsphase. Eine Kur hingegen erfolgt zur Vorsorge und kann als eine Art „Urlaub für die Gesundheit“ verstanden werden.
Welche Reha-Maßnahmen gibt es?
Eine Reha kann unter verschiedenen Bedingungen erfolgen. Wie bereits erwähnt, kann sie sowohl stationär, also in einer Rehabilitationsklinik, oder ambulant ohne Übernachtung in einer Klinik stattfinden. Darüber hinaus gibt es noch weitere weitere Arten der Rehabilitation. Wir haben alle einmal für Sie zusammengefasst:
Frührehabilitation
Eine Frührehabilitation findet meist schon während einer akutstationären Behandlung im Krankenhaus statt. Häufig erfolgt sie im Bereich der Neurologie bzw. Geriatrie. Dabei arbeiten die behandelnden Ärzte eng mit dem Rehabilitationsteam. Menschen, die eine Frührehabilitation erhalten, sind meist voll von pflegerischer Hilfe abhängig und nur bedingt zu kooperativer Mitarbeit fähig.
Anschlussrehabilitation
Die klassische Anschlussrehabilitation findet üblicherweise im Anschluss an eine Akutbehandlung im Krankenhaus statt. Sie wird durch das Behandlungsteam im Krankenhaus organisiert und in einer spezialisierten Rehabilitationseinrichtung durchgeführt.
Stationäre Rehabilitation
Eine stationäre Rehabilitation kommt immer dann infrage, wenn eine ambulante Reha nicht mehr ausreicht. Das ist häufig bei chronisch kranken Menschen der Fall. In einer Rehabilitationsklinik erhalten sie ein individuell zugeschnittenes Programm an Maßnahmen.
Ambulante Rehabilitation
Wer an einer ambulanten Rehabilitation teilnimmt, fährt nach der Reha-Behandlung direkt wieder nach Hause, er übernachtet nicht in der Reha-Einrichtung. Bei älteren Menschen mit Mobilitätseinschränkungen kann die ambulante Reha auch mobil von zu Hause aus stattfinden.
Teilstationäre Rehabilitation
Während der teilstationären Reha befindet sich der Patient die meiste Zeit des Tages in der Reha-Einrichtung. Zwischen den Behandlungen hat er die Möglichkeit sich dort auszuruhen und zu erholen. Abends geht es wieder nach Hause.
Geriatrische Reha
Die geriatrische Reha unterstützt ältere Menschen dabei mit ihren Einschränkungen im Alltag besser zurecht zu kommen. Ziel ist es die Selbstständigkeit der Patienten zu erhalten, sodass sie möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können. Die geriatrische Reha kann sowohl ambulant, mobil oder stationär stattfinden.
Behandlungen im Rahmen der Rehabilitation
Welche Behandlungen der Patient während seines Reha-Aufenthalts bekommt, hängt von der individuellen Krankheitsgeschichte ab. Je nach Art der Reha erhalten Patienten ein ganzes Programm oder bekommen nur einzelne Maßnahmen verschrieben. Zu den gängigsten Behandlungen gehören:
- Ärztliche Behandlungen
- Bewegungstherapie (Physio-, Sporttherapie)
- Arbeitsbezogene Maßnahmen
- Gesundheitsbildung und Patientenschulung
- Psychologische Diagnostik und Beratung
- Entspannungsverfahren
- Ergotherapie
- Physikalische Therapie
- Ernährungsberatung mit/ohne Lehrküche
- Soziale, sozialrechtliche und berufliche Beratung
Rehabilitation und Prävention gehen Hand in Hand
Um chronischen Krankheiten und Langzeiterkrankungen vorzubeugen, bietet die private Krankenversicherung verstärkt Präventions- und Gesundheitskurse an. Mit einer Kostenübernahme möchte die PKV die Gesundheit ihrer Kunden fördern und höheren Ausgaben für medizinische Behandlungen vorbeugen.
Mittlerweile gibt es eine Vielzahl an Präventions- und Gesundheitskursen, die immer häufiger von der privaten Krankenversicherung übernommen werden. Darunter fallen beispielsweise:
- Abnehmkurse und Ernährungsberatung
- Diabetes-Prävention
- Entwöhnungsprogramme z.B. Rauchentwöhnung
- Rückenschule
- Sportkurse wie Yoga oder Pilates
- Kurse zur Stressbewältigung und Entspannung
Gesundheitskurse – Kostenübernahme durch die PKV
Pauschal lässt sich nicht beantworten, welche Kosten die einzelnen Anbieter der privaten Krankenversicherung für Gesundheitskurse übernehmen. Wer vorhat, an einem Gesundheitskurs teilzunehmen, sollte im Vorfeld mit seiner privaten Krankenversicherung sprechen. Ein Kostenvoranschlag oder eine Rechnung für die Teilnahme sollte der Versicherung am besten vorgelegt werden. Für einen positiven Bescheid ist es hilfreich, wenn der gesundheitliche Vorteil für den Versicherten nachvollziehbar begründet werden kann. Beiträge für das Fitnessstudio oder für Fitnesskurse werden im Übrigen nicht von der PKV erstattet.
Mehr zu den Leistungen der privaten Krankenversicherung
Privatversicherte im Vorteil
Bei Privatpatienten werden präventive Gesundheitsleistungen mitunter vollständig übernommen. Empfiehlt der Arzt zum Beispiel einen Yoga- oder Gymnastikkurs, werden die Kosten in der Regel anstandslos übernommen. Im Einzelfall kann es allerdings sein, dass der Versicherer eine Prüfung durchführt.
Bei einer Prüfung kann es vorkommen, dass sowohl die Notwendigkeit der Maßnahme geprüft wird (durch z. B. Prüfung der ärztlichen Diagnose und vorherigen Untersuchungsergebnissen) als auch die Leistungen des Gesundheitskurses. Es kann also passieren, dass dem Patienten entweder ein Kurs zugewiesen wird (u. U. ein Kurs, der von der Versicherung selbst veranstaltet wird) oder dass die Kostenübernahme abgelehnt wird.
Eingeschränkte finanzielle Leistungen der gesetzlichen Kassen
Die gesetzlichen Krankenversicherungen bieten häufig nur begrenzte Erstattungen für Sport- oder Fitnesskurse an. Wenn die Kosten übernommen werden, dann häufig nicht zu 100 Prozent, sondern lediglich anteilig.
Ob und in welchem Umfang eine gesetzliche Krankenkasse sich an Gesundheitskursen beteiligt, hängt nicht immer nur von der Versicherung ab. Teilweise gibt es auch Unterschiede zwischen den Bundesländern und den regionalen und überregionalen Krankenkassen.
Fazit
Grundsätzlich herrscht in der privaten Krankenversicherung keine Leistungspflicht im Zusammenhang mit Rehabilitationsmaßnahmen. Dennoch ist eine Kostenübernahme möglich, solange die Erstattung von Reha-Maßnahmen vertraglich festgehalten ist. Je nach Anbieter kann die private Krankenversicherung bis zu 100 Prozent der Kosten übernehmen. Darüber hinaus erstatten weitere Sozialträger die Kosten für Reha-Aufenthalte. Darunter beispielsweise die Deutsche Rentenversicherung, die Unfallversicherung oder die Berufsgenossenschaft. Die wichtigsten Punkte zu Reha-Maßnahmen in der PKV haben wir hier nochmal für Sie zusammengefasst:
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