Akupunktur: Kosten und Erstattung in der privaten Kranken­­versicherung

Von Maureen Menger
Fachlich geprüft durch Robert Böhrk
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Akupunktur-Sitzung kostet 30 bis 70 €, das Erstgespräch mit Anamnese rund 130 €.
  • Je nach Tarif erstattet die private Kranken­­versicherung 50, 75 oder 100 % der Kosten.
  • Bei einer typischen Serie von 10 Sitzungen à 70 € bleiben je nach Tarif 0 bis 350 € Eigenanteil.
  • Entscheidend für die Höhe der Erstattung ist die Abrechnungsgrundlage – bei Ärzten die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. das Hufeland-Verzeichnis, bei Heilpraktikern das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Wie viel am Ende erstattet wird, hängt vom vereinbarten Erstattungssatz und einem möglichen jährlichen Höchstbetrag ab.
  • Lassen Sie sich kostenfrei von uns zur passenden privaten Kranken­­versicherung beraten – unsere PKV-Beratung ist von Finanztip empfohlen.

Eine private Kranken­­versicherung schließen Sie in aller Regel im gesunden Zustand ab.

Wer bereits weiß, dass er Akupunktur wegen einer chronischen Erkrankung dauerhaft benötigt, kann diesen Bedarf meist nicht mehr nachträglich absichern. Bei der Aufnahme steht eine Gesundheitsprüfung. Bestehende Vor­erkrankungen führen dann häufig zu einem Risikozuschlag, einem Leistungsausschluss oder einer Ablehnung. Die Akupunktur-Erstattung ist deshalb vor allem für künftige oder gelegentliche Beschwerden interessant, weniger als Finanzierung eines bereits bekannten Dauerbedarfs.

Was kostet eine Akupunktur?

Eine Akupunktur-Sitzung kostet 30 bis 70 Euro, abhängig von Dauer und Aufwand der Behandlung (Quelle: DÄGfA). Das erste Gespräch mit ausführlicher Anamnese ist meist teurer und liegt bei rund 130 Euro. Eine vollständige Behandlung umfasst je nach Beschwerdebild häufig 10 bis 15 Sitzungen.

Die private Kranken­­versicherung übernimmt diese Kosten je nach Tarif zu 50, 75 oder 100 Prozent. Wie viel am Ende bei Ihnen hängen bleibt, zeigt diese Übersicht für eine typische Serie von 10 Sitzungen à 70 Euro:

BehandlungKosten gesamtErstattung Tarif (75 %)Ihr Eigenanteil
Erstgespräch (Anamnese)130 €97,50 €32,50 €
10 Sitzungen à 70 €700 €525 €175 €
Gesamt830 €622,50 €207,50 €

Wird Akupunktur in der privaten Kranken­­versicherung anerkannt?

Private Kranken­­versicherung übernimmt häufig Kosten für Akupunktur

Akupunktur zählt zu den anerkannten Formen alternativer Heilmethoden und ist mittlerweile fester Bestandteil vieler PKV-Tarife. In welchem Rahmen die Kosten übernommen werden, ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Die meisten Naturheilverfahren werden jedoch anteilig von der privaten Kranken­­versicherung getragen.

Je nach Tarif erstattet die PKV 50, 75 oder 100 Prozent der Kosten. Wie teuer eine ärztliche Akupunktur sein darf, richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) – das ist das amtliche Verzeichnis, mit dem Ärzte privat abrechnen (Quelle: GOÄ).

Bei einer Behandlung durch einen Heilpraktiker ist die Abrechnungsgrundlage entscheidend. Günstiger für Sie ist es, wenn Ihr Tarif nach dem Hufelandverzeichnis leistet – einem Leistungsverzeichnis für Naturheilverfahren, das höhere Sätze ansetzt als die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Was das konkret bedeutet: Bei gleicher Behandlung bekommen Sie nach Hufeland in der Regel mehr erstattet. Achten Sie außerdem darauf, ob Ihr Tarif Akupunktur nur beim Arzt oder auch beim Heilpraktiker erstattet. Beide rechnen nach unterschiedlichen Ordnungen ab – und nicht jeder Tarif deckt beide Wege ab.

Akupunktur nach GebüH oder nach TCM/Hufeland – der Unterschied

Bei der Akupunktur lohnt der genaue Blick, denn die Abrechnung hängt vom Behandlungsansatz ab. Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) kennt nur zwei knappe Akupunktur-Positionen: die klassische Nadelstichtechnik (Position 21.1, 10,30 bis 26,00 Euro) sowie ergänzende Verfahren wie Moxibustion, Elektroakupunktur, Injektionen und Quaddelungen in Akupunkturpunkten (Position 21.2, 5,20 bis 15,50 Euro). Eine Akupunktur im Rahmen der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) ist dagegen ein kompletter Behandlungs- und Gebührenkomplex, der über das Hufelandverzeichnis abgerechnet wird – mit Erstanamnese, Folgeanamnesen und mehreren Sitzungsarten zu deutlich höheren Sätzen (Quelle: Hufeland-Leistungsverzeichnis).

Leistung nach TCM (Hufelandverzeichnis)Satz (Euro)
Erstanamnese (60 Minuten) zur Einleitung einer Akupunktur52,46 bis 183,61
Anamnese (30 Minuten) bei Fortsetzung einer Akupunktur26,23 bis 91,81
Anamnese (15 Minuten) bei Fortsetzung einer Akupunktur12,82 bis 44,87
Akupunktur zur Behandlung von Schmerzen, Sitzung bis 20 Minuten11,66 bis 40,81
Akupunktur zur Behandlung von Schmerzen, Sitzung ab 20 Minuten20,40 bis 71,40
Körper- und Mikrosystemakupunktur gleichzeitig20,40 bis 71,40

Der Unterschied ist erheblich: Während die einzelne GebüH-Position bei höchstens 26,00 Euro endet, kann allein die Erstanamnese nach TCM ein Vielfaches davon betragen. Ob Ihr Behandler nach dem GebüH oder nach TCM über das Hufelandverzeichnis abrechnet, entscheidet daher maßgeblich über die Rechnungshöhe – und darüber, was Ihr Tarif am Ende erstattet.

Experten-Tipp:
Worauf es bei der Gebührenordnung wirklich ankommt

„Auf die Frage 50, 75 oder 100 Prozent verschwenden viele die ganze Aufmerksamkeit – und übersehen die eigentliche Stellschraube. Ein 100-Prozent-Tarif, der nur nach GebüH leistet, erstattet bei Heilpraktiker-Akupunktur oft weniger als ein 75-Prozent-Tarif nach Hufelandverzeichnis. Mein Rat: Lesen Sie zuerst die Abrechnungsgrundlage im Bedingungswerk, dann den Prozentsatz.“

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Zusatz­­versicherung deckt Kosten für gesetzlich Versicherte

Seit 2007 bezahlen die gesetzlichen Kranken­­versicherungen Akupunktur-Behandlungen bei genau zwei Krankheits­­bildern: bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule und bei einer Kniegelenksarthrose (Gonarthrose), also einem dauerhaften Gelenkverschleiß im Knie (Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss). Andere Beschwerden deckt die gesetzliche Kasse nicht ab.

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Grundvoraussetzung ist, dass der behandelnde Arzt eine qualifizierte Akupunkturausbildung nachweisen kann. Zudem muss der Betroffene seit mindestens sechs Monaten unter chronischen Schmerzen leiden. Gesetzlich Versicherte, die Akupunktur aus anderen Gründen in Anspruch nehmen wollen, müssen die Kosten selbst tragen.

Mit Hilfe einer privaten Krankenzusatz­­versicherung lassen sich diese Kosten jedoch deutlich reduzieren. Eine Heilpraktikerzusatz­­versicherung für Naturheilverfahren erhalten Sie bereits ab 10 Euro pro Monat. Diese erstattet Akupunktur dann auch außerhalb der beiden GKV-Indikationen.

Mit uns den passenden Weg finden

Ob sich für Sie ein vollwertiger PKV-Tarif oder eine Zusatz­­versicherung mehr lohnt, hängt von Ihrem Behandlungsbedarf und Ihrer aktuellen Absicherung ab. In einer kostenfreien Beratung rechnen wir beide Wege für Sie durch und zeigen Ihnen, womit Sie bei Akupunktur am wenigsten zuzahlen.

  • Bedingungsanalyse zu Akupunktur, GOÄ-Abrechnung und Jahreslimit
  • Persönliche Haftung unserer Berater für ihre Empfehlung
  • Kostenfrei und unverbindlich – unsere PKV-Beratung wird von Finanztip empfohlen
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Wie läuft eine Akupunktur ab und wirkt sie?

Akupunktur ist eine traditionelle chinesische Heilmethode (TCM), die mittlerweile auch hierzulande fester Bestandteil der Alternativmedizin ist. Bei einer Behandlung setzt der Behandler feine Nadeln in genau definierte Punkte der Haut. Diese Akupunkturpunkte sollen Blockaden lösen und den Energiefluss des Körpers verbessern.

So läuft eine Behandlung ab

Eine einzelne Sitzung dauert in der Regel 20 bis 30 Minuten. Zu Beginn steht ein ausführliches Erstgespräch mit Anamnese, in dem der Behandler Ihre Beschwerden erfasst. Danach folgen meist mehrere Sitzungen im Wochenabstand. Die Nadeln werden kaum spürbar gesetzt; gelegentliche Nebenwirkungen sind leichte Blutergüsse oder eine kurzzeitige Müdigkeit nach der Behandlung.


Was sagt die Studienlage?

Die Wirksamkeit der Akupunktur ist je nach Beschwerdebild unterschiedlich gut belegt. Am besten untersucht ist der Einsatz bei chronischen Schmerzen: Genau hier hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Akupunktur 2007 als Kassenleistung anerkannt – bei Schmerzen der Lendenwirbelsäule und bei Kniegelenksarthrose. Bei anderen Anwendungen ist die Evidenz schwächer und teils umstritten; einige Studien führen die Wirkung auch auf einen Placebo-Effekt zurück. Eine ärztliche Einschätzung vor Behandlungsbeginn ist deshalb sinnvoll.


Anwendungsgebiete von Akupunktur

Akupunktur wird vor allem in der Schmerztherapie angewendet, kommt aber auch bei anderen Krankheits­­bildern zum Einsatz:

Icon Gesundheitscheck Schmerzen
  • Magen- und Darmbeschwerden
  • Erkrankungen der Atemwege (zum Beispiel Asthma)
  • Allergien (zum Beispiel Heuschnupfen)
  • Zur Geburtsvorbereitung
  • Schlafstörungen

Experten-Tipp:
Akupunktur ist kein Allheilmittel – und genau das ist gut zu wissen

„Akupunktur wird gern als Lösung für fast jedes Leiden verkauft. Ehrlich ist: Am besten belegt ist sie bei chronischen Schmerzen, deshalb zahlt hier sogar die gesetzliche Kasse. Bei anderen Beschwerden ist die Evidenz dünner. Mein Rat: Klären Sie die Indikation vorab ärztlich – dann steigt nicht nur die Erfolgschance, sondern auch die Erstattungschance Ihres Tarifs.“

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Kostenerstattung: Wird Akupunktur von der privaten Kranken­­versicherung gezahlt?

In der Regel werden die Kosten für Akupunktur von der privaten Kranken­­versicherung getragen. Je nach Tarif übernimmt die PKV die volle Summe oder beteiligt sich anteilig. Entscheidend ist nicht nur der Prozentsatz, sondern auch, wie viel davon in Euro bei einer ganzen Behandlungsserie zusammenkommt.

Kostenbeispiel: Akupunktur gegen Migräne

Frau M. leidet seit Jahren an Migräne und hat diese bisher ausschließlich mit Medikamenten behandelt. Mit Hilfe einer Akupunktur-Behandlung erhofft sie sich eine langfristige Besserung. Da Migräne meist eine chronische Erkrankung ist, muss sie mit etwa 10 bis 15 Sitzungen rechnen. Für 10 Sitzungen à 70 Euro zahlt sie zunächst 700 Euro.

PKV-TarifKostenerstattungEigenanteil Frau M.
Tarif 1 (50 %)350 €350 €
Tarif 2 (75 %)525 €175 €
Tarif 3 (100 %)700 €0 €

Dieses Beispiel setzt voraus, dass Frau M. bereits privat versichert ist. Wer erst wegen einer bestehenden chronischen Erkrankung in die private Kranken­­versicherung wechseln möchte, muss mit Einschränkungen bei der Gesundheitsprüfung rechnen. Gesetzlich Versicherte sichern Akupunktur über eine Zusatz­­versicherung ab. Auch dort werden vorab Gesundheitsfragen gestellt.


Kostenbeispiel: Akupunktur bei Kniegelenksarthrose

Herr K. ist 58 und privat versichert. Wegen einer Kniegelenksarthrose rät ihm sein Orthopäde zu einer Akupunktur-Serie. Inklusive Erstgespräch (130 Euro) und 12 Sitzungen à 60 Euro kommen 850 Euro zusammen. Sein Tarif erstattet ärztliche Akupunktur nach GOÄ zu 80 Prozent, begrenzt Naturheilverfahren aber auf 600 Euro pro Jahr.

PositionKostenErstattung (80 %, gedeckelt)Eigenanteil
Erstgespräch + 12 Sitzungen850 €600 € (Jahreslimit erreicht)250 €
Das Beispiel zeigt: Auch ein hoher Prozentsatz schützt nicht vor Eigenanteilen, wenn der Tarif ein Jahresbudget für Naturheilverfahren festlegt. Genau dieses Limit lohnt sich vor Abschluss zu prüfen.

Geburtsvorbereitende Akupunktur in der PKV

Auch während der Schwangerschaft kann Akupunktur ein Thema sein. Studien legen nahe, dass sie die Reifung des Muttermundes und die Wehenkoordination günstig beeinflussen kann – die Evidenz dazu ist allerdings uneinheitlich (Quelle: Deutsches Ärzteblatt). Geburtsvorbereitende Akupunktur ist keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen; einzelne Kassen bezuschussen sie freiwillig. Eine private Zusatz­­versicherung kann die Kosten zum Teil oder vollständig übernehmen.

Experten-Tipp:
Den Eigenanteil im Blick behalten

„Ein 100-Prozent-Tarif gilt vielen als unnötig teuer – beim einmaligen Probieren mag das stimmen. Bei einem chronischen Leiden wie Migräne kippt die Rechnung schnell: 10 bis 15 Sitzungen pro Jahr, Jahr für Jahr. Da summiert sich schon ein Eigenanteil von 175 Euro über Jahre. Mein Rat: Bei dauerhaftem Bedarf nicht den Prozentsatz, sondern die Jahressumme über mehrere Jahre rechnen.“

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Akupunktur in der privaten Kranken­­versicherung: Darauf müssen Sie achten

Auch wenn mittlerweile viele private Kranken­­versicherungen die Kosten für alternative Heilmethoden wie Akupunktur übernehmen, gibt es dennoch Unterschiede bei den Tarif-Leistungen. Ein Blick auf die Tarifleistungen lohnt sich deshalb bereits vor dem Abschluss – also solange Sie gesund sind und die Leistungen frei wählen können.

Neben dem Erstattungssatz sollten Sie vor allem darauf achten, nach welcher Gebührenordnung abgerechnet wird. Ärzte rechnen Akupunktur über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab, Heilpraktiker über die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) oder das höher dotierte Hufelandverzeichnis. Was das für Sie bedeutet: Erstattet Ihr Tarif nur nach GebüH, bleibt von einer Heilpraktiker-Rechnung oft weniger übrig als gedacht.

Achten Sie außerdem auf ein mögliches Jahres- oder Sitzungslimit. Viele Tarife deckeln Naturheilverfahren auf einen festen Euro-Betrag pro Jahr. Bei einer langen Behandlungsserie ist dieses Limit oft wichtiger als der reine Prozentsatz. Prüfen Sie deshalb vor Abschluss genau, welche Kosten tatsächlich erstattet werden.

Experten-Tipp:
Vor Abschluss die Bedingungen prüfen lassen

„Der günstigste Beitrag ist beim Thema Naturheilverfahren selten die beste Wahl. Ich sehe oft Tarife, die mit niedrigem Beitrag locken und Akupunktur über ein Jahreslimit von 500 Euro klein halten. Das fällt erst nach der ersten Behandlungsserie auf. Mein Rat: Lassen Sie vor Abschluss das Bedingungswerk zu Naturheilverfahren prüfen.“

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Akupunktur-Erstattung vor Abschluss absichern

Bevor Sie einen PKV-Tarif wählen, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen die Bedingungen für Naturheilverfahren – damit Sie nach der ersten Behandlungsserie keine böse Überraschung erleben.

  • Bedingungsanalyse zu Akupunktur, GOÄ-Abrechnung und Jahreslimit
  • Persönliche Haftung unserer Berater für ihre Empfehlung
  • Kostenfrei und unverbindlich – unsere PKV-Beratung wird von Finanztip empfohlen
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So prüfen Sie Ihre Erstattung in drei Schritten

Ob und wie viel Ihre private Kranken­­versicherung erstattet, klären Sie mit drei einfachen Schritten – egal ob Sie schon versichert sind oder noch einen Tarif suchen.

Bedingungswerk prüfen

Suchen Sie in Ihren Vertragsunterlagen nach „Naturheilverfahren“, „Heilpraktikerleistungen“ oder „Akupunktur“. Dort steht der Erstattungssatz und meist auch ein Jahreslimit.


Abrechnungsgrundlage klären

Prüfen Sie, ob Ihr Tarif nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), nach der Heilpraktiker-Ordnung (GebüH) oder nach dem Hufelandverzeichnis leistet. Das entscheidet über die Höhe der Erstattung.


Vor der Behandlung nachfragen

Lassen Sie sich vom Behandler einen Kostenvoranschlag geben und reichen Sie ihn bei Ihrer Versicherung ein. So wissen Sie vor dem ersten Termin, was erstattet wird.

Mit uns den PKV-Tarif mit der besten Akupunktur-Erstattung finden

Wir prüfen für Sie, welcher Tarif Akupunktur und andere Naturheilverfahren ohne böse Überraschungen erstattet – inklusive Abrechnungsgrundlage und Jahreslimit. Unsere Beratung ist kostenfrei.

  • Finanztip empfiehlt unsere Beratung zur PKV
  • Wir prüfen, welche Tarife Akupunktur nach GOÄ und Hufeland wirklich erstatten
  • Anonyme Risikovoranfrage vorab – ohne Ablehnungseintrag
  • Immer ein direkter Ansprechpartner statt Warteschleife
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Die häufigsten Fragen zum Thema Akupunktur in der privaten Kranken­­versicherung

Wann zahlt die private Kranken­­versicherung eine Akupunktur?

In der Regel übernimmt die private Kranken­­versicherung die Kosten einer Akupunktur, und das in einem weiteren Rahmen als die gesetzliche Kranken­­versicherung. In welcher Höhe genau die Kosten erstattet werden, hängt vom gewählten PKV-Tarif ab.

Welche gesetzliche Krankenkasse zahlt Akupunktur?

Gesetzliche Kranken­­versicherungen zahlen Akupunktur nur bei zwei Krankheits­­bildern: bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule und bei einer Kniegelenksarthrose (Gonarthrose). Zusätzlich müssen die Schmerzen seit mindestens sechs Monaten bestehen. Erst dann zahlt die Kasse.

Wie viel kostet eine Akupunktursitzung?

Eine Akupunktursitzung kostet zwischen 30 und 70 Euro – je nach Dauer und Aufwand der Behandlung. Das erste Gespräch mit Anamnese ist meist teurer und liegt bei rund 130 Euro.

Was kostet Akupunktur beim Heilpraktiker?

Beim Heilpraktiker liegt eine Akupunktursitzung ebenfalls bei etwa 30 bis 70 Euro. Wie viel davon erstattet wird, hängt davon ab, ob Ihr Tarif nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) oder nach dem höher dotierten Hufelandverzeichnis leistet.

Wer führt eine Akupunktur durch?

Eine Akupunktur wird in der Regel von Ärzten und Naturheilpraktikern durchgeführt.

Wie hoch erstattet die private Kranken­­versicherung eine Akupunktur?

Je nach Tarif erstattet die private Kranken­­versicherung 50, 75 oder 100 Prozent der Behandlungskosten. Entscheidend ist neben dem Erstattungssatz die Abrechnungsgrundlage – also ob nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder nach den Tarifen für Heilpraktiker abgerechnet wird.

Welche Akupunktur zahlt die private Kranken­­versicherung in der Schwangerschaft?

Eine geburtsvorbereitende Akupunktur übernehmen viele private Kranken­­versicherungen oder Zusatz­­versicherungen ganz oder anteilig. Die gesetzlichen Krankenkassen tragen diese Kosten in der Regel nicht.

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Beitragsbemessungsgrenze Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße, die festlegt, bis zu welchem Betrag das Einkommen von gesetzlich Versicherten zur Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherungen herangezogen wird. Es gibt verschiedene Werte für die Kranken- und Rentenversicherung. Entgeltumwandlung Bei der Entgeltumwandlung zahlen Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttoeinkommens in eine betriebliche Altersversorgung. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen, wodurch Arbeitnehmer Steuern- und Sozialabgaben sparen.
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