Das leisten gesetzliche und private Kranken­versicherung zur jährlichen Grippeimpfung

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kosten für die Grippeimpfung werden sowohl von der privaten Kranken­versicherung (PKV) als auch von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) übernommen.
  • Seit einigen Jahren übernimmt auch die gesetzliche Kranken­versicherung die Kosten für einen Vierfachimpfstoff.
  • Die Ständige Impfkommission (STIKO) und das Robert-Koch-Institut (RKI) sprechen eine Impfempfehlung gegen die Grippe nur für bestimmte Personen aus, darunter etwa Menschen ab 60 Jahren.
  • Die Grippeimpfung muss jährlich wiederholt werden.

Das erwartet Sie hier

Wie die Grippeimpfung in der gesetzlichen und privaten Kranken­versicherung gehandhabt wird, wie die Impfung genau funktioniert und welche Nebenwirkungen zu erwarten sind.

Inhalt dieser Seite
  1. Die Grippeimpfung
  2. Das leistet die GKV
  3. Das übernimmt die PKV
  4. So funktioniert die Grippeimpfung
  5. FAQ zur Grippeimpfung
  6. Fazit

Wann ist die Grippeimpfung sinnvoll?

Wer kann sich impfen lassen?

Die Infektion mit Influenzaviren kann für einige Menschen lebensbedrohlich sein. Dies betrifft vor allem ältere Menschen sowie Personen mit bestimmten Vor­erkrankungen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Grippeimpfung daher explizit bestimmten Personen. Prinzipiell steht die Grippeimpfung jedoch jedem offen.


Für wen wird die Impfung empfohlen?

  • Personen ab 60 Jahren
  • Schwangeren ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel
  • Personen mit chronischen Erkrankungen (zum Beispiel Diabetes, Asthma, Herzleiden, Leber- oder Nierenkrankheiten, Multiple Sklerose, HIV) und Personen, die im gleichen Haushalt wie Risikopersonen leben
  • Bewohner von Alters- und Pflegeheimen
  • Personen mit erhöhtem beruflichen Risiko (zum Beispiel medizinisches Personal, Personal in Betrieben mit viel Publikumsverkehr, Pflegepersonal, Personen mit direktem Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln, Mitarbeiter in Forschungslaboren)

Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Grippeimpfung?

Krankenkassen bezahlen Schutzimpfungen

Seit 2007 gehören Schutzimpfungen zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Kranken­versicherung. Dies gilt auch für die Grippeimpfung: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die vollständigen Kosten für die Grippeimpfung. Dazu muss der Versicherte lediglich seine Versichertenkarte beim Arzt vorlegen. Oftmals wird betont, dass die Impfung für Risikopatienten auf jeden Fall erstattet wird. Doch auch für Freiwillige, die sich ohne Empfehlung impfen lassen möchten, wird die Impfung als Zusatzleistung übernommen.

Mehr zu den Leistungen der Krankenkassen


Wie gesetzlich Versicherte bis 2018 benachteiligt waren

Von der Ständigen Impfkommission wurde bis 2018 keine verbindliche Regelung formuliert, ob für die Grippeimpfung der Drei- oder Vierfachimpfstoff zu verwenden ist. Die Krankenkassen konnten dies nach eigenem Ermessen entscheiden. Die meisten gesetzlichen Kranken­versicherungen zahlten nur die Grippeimpfung mit dem Dreifachwirkstoff. Versicherte, die den Vierfachimpfstoff wollten, mussten diesen selbst bezahlen. Dies wurde ab der Grippesaison 2018/2019 geändert. Seitdem haben auch gesetzlich Versicherte einen verbindlichen Anspruch auf den wirksameren Vierfachimpfstoff.

Zahlt die private Kranken­versicherung die Grippeimpfung?

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Private Kranken­versicherungen zahlen empfohlene Impfungen

Private Kranken­versicherungen folgen bei der Kostenübernahme von Schutzimpfungen den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission. Die Grippeschutzimpfung ist damit ebenfalls standardmäßig Teil der Leistungen privater Kranken­versicherungen. Somit zahlt die private Kranken­versicherung vollständig für die Grippeimpfung. Im Gegensatz zu Mitgliedern der gesetzlichen Kranken­versicherungen stand privat Versicherten schon immer grundsätzlich der Vierfachimpfstoff zu.

Selbst­beteiligung fällt bei Grippeimpfung nicht an

In vielen Tarifen der privaten Kranken­versicherung wird explizit erklärt, dass für Schutzimpfungen – also auch die Grippeimpfung – keine Selbst­beteiligung anfällt. Der Versicherte muss also in der Regel keine Kosten zur Impfung selbst tragen. Unter Umständen wirkt sich eine Schutzimpfung somit auch nicht auf mögliche Beitragsrückerstattungen aus.

Schutzimpfungen in der privaten Kranken­versicherung

Zugang zu innovativen Behandlungen mit der privaten Kranken­versicherung

In der gesetzlichen Kranken­versicherung gilt der so genannte Erlaubnisvorbehalt. Das heißt, erst wenn der Gemeinsame Bundesausschuss eine Neuerung als wirksam und wirtschaftlich anerkannt hat, kann diese Innovation in den Leistungskatalog der gesetzlichen Kranken­versicherungen aufgenommen werden. Diesen Erlaubnisvorbehalt gibt es in der privaten Kranken­versicherung nicht. Versicherte der privaten Kranken­versicherung können eine neue Behandlung beantragen, sobald eine Innovation auf den Markt kommt und wissenschaftlich anerkannt ist. Besteht eine medizinische Notwendigkeit, ist die Abrechnung der neuen Leistung möglich.

Die Leistungen der PKV im Überblick

So funktioniert die Grippeimpfung

Bei dem Impfstoff gegen das Influenzavirus handelt es sich um einen sogenannten Totimpfstoff. Dabei werden abgestorbene, nicht mehr vermehrungsfähige Influenza-Erreger injiziert. Dem Körper wird eine Grippeerkrankung „vorgetäuscht“, sodass Antikörper produziert werden. Bei einer späteren Begegnung mit dem tatsächlichen Influenzavirus kann der Körper diesen schneller und besser abwehren. Durch die Impfung kann keine echte Grippeerkrankung ausgelöst werden. Kindern und Jugendlichen kann auch ein Lebendimpfstoff verabreicht werden. Dies geschieht meist in Form von Nasenspray.

Mehr dazu, wie verschiedene Impfstoffe funktionieren, erklären wir Ihnen hier:

Impfungen in der privaten Kranken­versicherung


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Grippeimpfung am besten im Herbst

Idealerweise sollte man die Grippeimpfung im Herbst vornehmen, denn dann beginnt auch die Erkältungssaison. Die gehäuften Grippe­erkrankungen treten erfahrungsgemäß im Januar und Februar auf. Wollen Sie sich gegen die Grippe impfen lassen, dann im besten Fall im Oktober oder November. Schließlich dauert es circa zwei Wochen, bis der Impfschutz vollständig im Körper aufgebaut ist.

Warum ist die Grippesaison im Winter?

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Warum sich Influenzaviren besonders in den Wintermonaten ausbreiten, ist wissenschaftlich noch nicht erklärt worden. Man vermutet, dass sich die Viren bei kalten Temperaturen und niedriger Luftfeuchtigkeit besonders gut verbreiten können. Zudem befinden sich die Menschen verstärkt in Innenräumen – häufig auch unter engerem Kontakt. So können sich die Viren schneller vermehren.

Deshalb muss die Grippeimpfung jedes Jahr erneuert werden

Influenzaviren sind sehr wandelbar und können ihre Oberfläche ändern. Dem Körper erscheint das „alte“ Influenzavirus dann als „neue“ Bedrohung: Er kann nicht mehr so schnell reagieren. Darüber hinaus gibt es verschiedene Virenstämme, die sich innerhalb eines Jahres unterschiedlich stark ausbreiten können.

Jährliche Anpassung des Impfstoffs

Durch die Wandlungsfähigkeit des Virus muss auch der Impfstoff jährlich angepasst werden. Wie sich der Impfstoff konkret zusammensetzt, entscheidet die Weltgesundheitsorganisation (WHO). Ein Grippeimpfstoff bietet daher immer nur für die entsprechende Saison ausreichenden Schutz.

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Die häufigsten Fragen zur Grippeimpfung

Ab wann Grippeimpfung 2024 vornehmen lassen?

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Die optimale Zeit für die Grippeimpfung liegt laut STIKO in den Monaten Oktober und November 2024. Ob ein späteres Impfen – beispielsweise im Verlauf der Grippewelle – noch sinnvoll ist, sollte mit dem behandelnden Arzt abgesprochen werden.

Was ist im Grippeimpfstoff drin?

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Der Vierfachimpfstoff setzt sich aus vier von der WHO empfohlenen Antigenen zusammen. Die empfohlene Zusammensetzung kann auf der Seite des Paul-Ehrlich-Instituts nachgelesen werden.

Welche Nebenwirkungen sind möglich?

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Nebenwirkungen nach einer Grippeimpfung sind möglich, aber nicht der Normalfall. In manchen Fällen können Rötungen und Schwellungen an der Einstichstelle auftreten. Auch Druckempfindlichkeit und geringfügige Schmerzen sind möglich. Einige Patienten klagen nach einer Grippeimpfung über Müdigkeit, Gliederschmerzen und Frösteln. Die Beschwerden verschwinden in der Regel allerdings wieder innerhalb der ersten zwei Tage nach der Impfung.

Wo lasse ich mich gegen Grippe impfen?

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Grundsätzlich kann man sich bei jedem Arzt impfen lassen. In der Regel führt der erste Gang zum Hausarzt. Neben Allgemeinarzt ist dies auch in internistischen, Kinder- und Frauenarztpraxen möglich. Vorab sollte man stets in der Praxis nachfragen, ob eine Grippeimpfung möglich ist. Auch ist es wichtig zu wissen, ob man den Impfstoff selbst in der Apotheke (mit Rezept) besorgen soll, oder ob Impfstoffdosen in der Praxis vorrätig sind. Eine Grippeimpfung wird teilweise auch in Gesundheitsämtern oder in Betrieben durchgeführt.

Hilft die Grippeschutzimpfung auch gegen Corona?

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Die Grippeschutzimpfung kann eine Infektion mit dem Corona-Virus nicht verhindern. Dennoch empfiehlt das RKI die Influenza-Impfung vor allem für Risikogruppen, um schwere Grippeverläufe und dadurch hervorgerufene Engpässe in den Krankenhäusern zu verhindern.

Wer sollte sich impfen lassen?

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Es sollten sich vor allem Menschen über 60, Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, Schwangere und Menschen mit chronischen Erkrankungen impfen lassen. Mehr dazu haben wir Ihnen hier oben zusammengefasst.

Wer darf nicht gegen die Grippe geimpft werden?

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Personen, die an einer fieberhaften Erkrankung, Fieber oder an anderen Infektionen leiden, sollten sich erst nach der Genesung impfen lassen. Immunschwache Personen oder Menschen mit schwerem Asthma sollten zudem nur den Totimpfstoff verabreicht bekommen. Zusätzlich dürfen Personen, die eine Allergie gegen Bestandteile des Impfstoffs (zum Beispiel Hühnereiweiß) haben, nicht mit dem gängigen Impfstoff geimpft werden. Für diese Personen gibt es jedoch Alternativen. Sprechen Sie dazu mit Ihrem Arzt.

Brauche ich jedes Jahr eine neue Grippeschutzimpfung?

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Ja, es ist jedes Jahr eine neue Impfung erforderlich. Mehr dazu haben wir Ihnen im vorherigen Kapitel zusammengetragen.

Kann man trotz der Impfung an der Grippe erkranken?

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Keine Impfung bietet 100-prozentigen Schutz, daher kann eine Person grundsätzlich trotz Grippeimpfung an der Grippe erkranken. Das Risiko, dass dies geschieht, wird durch eine Impfung jedoch erheblich reduziert.

Fazit

Bei der Frage um die Erstattung von Grippeschutzimpfungen stehen sich die gesetzliche und private Kranken­versicherung in nichts nach. Seit 2018 übernimmt die gesetzliche Kranken­versicherung auch die Kosten für die sogenannte Vierfachimpfung. Zuvor wurde diese lediglich von der privaten Kranken­versicherung übernommen.

Grund dafür war der Erlaubnisvorbehalt, wonach innovative Leistungen erst nach Abstimmung des Bundesausschusses mit in die gesetzliche Kranken­versicherung aufgenommen werden können. Für Versicherungsnehmer, die schnellstmöglich Zugang zu innovativen Leistungen haben möchten, lohnt sich die Mitgliedschaft in einer privaten Kranken­versicherung. Ist eine medizinische Notwendigkeit bewiesen, können neue Leistungen deutlich schneller beantragt und in Anspruch genommen werden.

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