Was tun, wenn die private Kranken­versicherung nicht zahlt?

Fachlich geprüft durch Robert Böhrk
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Das erwartet Sie hier

Warum die private Kranken­­versicherung in einigen Fällen nicht zahlt und wie Sie sich dagegen wehren können. Inklusive Musterschreiben für Widerspruch.

Inhalt dieser Seite
  1. PKV zahlt nicht: Was tun?
  2. Die häufigsten Gründe für eine Ablehnung
  3. Ablehnung vermeiden: Das können Sie tun
  4. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das Wichtigste in Kürze

  • Die private Kranken­­versicherung (PKV) kann die Übernahme von Kosten verweigern.
  • Häufige Gründe für eine Ablehnung der Kostenübernahme sind, dass keine medizinische Notwendigkeit gegeben, die Leistung vertraglich nicht vereinbart oder die Rechnung fehlerhaft ist.
  • Wenn Sie vermuten, dass die PKV zu Unrecht nicht zahlt, dann können Sie dem Bescheid widersprechen, mithilfe eines Fachanwalts Klage einreichen oder sich an den Ombudsmann wenden.

Private Kranken­versicherung zahlt nicht: Was tun?

1. Ablehnungsgründe prüfen, Unterlagen checken und nachreichen
2. Widerspruch einlegen
3. Beschwerde beim Ombudsmann einreichen
4. Klage mithilfe eines Fachanwalts einreichen

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1. Ablehnungsgründe prüfen, Unterlagen kontrollieren und nachreichen

Verweigert Ihre private Kranken­versicherung die Erstattung von Kosten oder übernimmt sie diese nur teilweise, prüfen Sie zunächst die Gründe für die Ablehnung: Ist die Leistung wirklich nicht im Versicherungsschutz enthalten? War die Rechnung tatsächlich fehlerhaft? Lässt sich eine medizinische Notwendigkeit doch begründen? Senden Sie Fehlendes sofort nach, um Verzögerungen zu vermeiden.

Versicherung reagiert nicht auf eingereichte Rechnung

Haben Sie eine Rechnung bei Ihrer privaten Kranken­versicherung eingereicht und der Versicherer reagiert nicht? Private Kranken­versicherer müssen innerhalb einer Frist von einem Monat auf eingereichte Rechnungen reagieren. Tun sie dies nicht, müssen sie eine Entschädigung an den Versicherungsnehmer zahlen: Sie haben einen Anspruch auf eine Abschlagszahlung plus Verzugszinsen von aktuell 7,27 Prozent. Die Abschlagszahlung ist der Betrag, den der Versicherer voraussichtlich zahlen müsste. Wichtig: Dies muss mit Verweis auf § 14 VVG und Verweis auf die Verzugszinsen angemahnt werden.

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2. Widerspruch einlegen

Es empfiehlt sich, erst mal Widerspruch einzulegen und dem Versicherer darzulegen, wieso die Kostenübernahme geboten ist. Unter Umständen reicht dies, damit die Versicherung die Ablehnung noch einmal überprüft und die Leistung doch bewilligt. Es empfiehlt sich, hierfür einen Fachanwalt für Versicherungs­recht heranzuziehen. Setzen Sie eine Frist zur Antwort, zum Beispiel vier Wochen Antwortzeit. Legen Sie auch alle Unterlagen bei, die Ihre Ansprüche untermauern, wie Rezepte, Gutachten oder auch ärztliche Atteste.

Wichtig: Regeln Sie alles schriftlich und reichen Sie Widersprüche und auch Klagen mit Originalunterschrift und idealerweise als Einschreiben oder Telefax ein, sodass Sie deren fristgemäßen Eingang beweisen können. Sie können Sie auch mit Zeugen persönlich abgeben.

Widerspruch: Musterschreiben zum Download

Für den Widerspruch bei Ihrer privaten Kranken­versicherung können Sie unser Musterschreiben nutzen – fügen Sie einfach Ihre eigenen Angaben ein. Wie bereits erwähnt haben Sie jedoch die besten Erfolgsaussichten, wenn Sie sich bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche professionell durch einen Fachanwalt beraten lassen.


3. Beschwerde beim Ombudsmann einreichen

Haben Sie eine Meinungsverschiedenheit mit Ihrem Versicherer, können Sie sich an den unabhängigen Ombudsmann der privaten Kranken- und Pflege­versicherung wenden. Seine Aufgabe ist die einvernehmliche Streitschlichtung und die Vermittlung zwischen den Parteien. Der Ombudsmann kann dabei nicht verbindlich entscheiden, sondern spricht Schlichtungsvorschläge aus. Allerdings muss sich Ihr Versicherer dem Ombudsverfahren angeschlossen haben. Eine Liste der teilnehmenden Versicherer finden Sie auf der Seite des Ombudsmanns:

Am Schlichtungsverfahren teilnehmende Versicherer

Icon Händeschütteln

Das Ombudsverfahren ist für Sie als Versicherter kostenlos. Bevor Sie sich jedoch an die Ombudsstelle wenden, müssen Sie Ihr Anliegen bei dem Kranken­versicherer geltend gemacht haben.

Kontaktdaten

OMBUDSMANN
Private Kranken- und Pflege­versicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin

Telefon: 0800 2 55 04 44
E‑Mail: ombudsmann@pkv-ombudsmann.de


4. Klage mithilfe eines Fachanwalts einreichen

Als Privatpatient können Sie auch bis zu drei Jahre nach der Ablehnung vor einem Zivilgericht klagen. Der Fachanwalt kann dann den abgeschlossenen Versicherungsvertrag prüfen und zudem Akteneinsicht in sämtliche Unterlagen und Arztberichte verlangen. Danach kann er gerichtlich oder außergerichtlich eine Einigung beziehungsweise eine letztendliche Zahlung des Versicherers erwirken. Haben Sie zuvor eine Rechtsschutz­versicherung abgeschlossen und die Wartezeit eingehalten, dann kann diese Ihnen mitunter bei der Kostenübernahme des Rechtsstreits helfen.

Alle Informationen zur Rechtsschutz­versicherung

Bei Rechtsfragen wenden Sie sich an Rechts- und Fachanwalt für Versicherungs­recht:

Dr. Knut Pilz

E‑Mail: pilz@pwp.berlin
Telefon: +49 (0) 30 89730890

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular





    Die häufigsten Gründe für eine Ablehnung

    Was häufige Gründe für Meinungsverschiedenheiten von Versicherten mit ihren Versicherern sind, darüber gibt der Tätigkeitsbericht des Ombudsmanns der privaten Kranken- und Pflege­versicherung für das Jahr 2024 Auskunft. Dies waren die häufigsten Streitpunkte, warum sich Versicherte an die Schlichtungsstelle wandten (Quelle: Ombudsmann Private Kranken- und Pflege­versicherung):


    Keine medizinische Notwendigkeit gegeben

    Private Kranken­versicherungen lehnen die Zahlung von Rechnungen häufig mit der Begründung ab, dass keine „medizinische Notwendigkeit“ gegeben sei. Damit ist in der Regel Folgendes gemeint:

    • Es muss eine Krankheit vorliegen.
    • Die diagnostischen Maßnahmen müssen objektiv geeignet sein, die Krankheit zu erkennen beziehungsweise Behandlungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
    • Die daraus abgeleiteten therapeutischen Maßnahmen müssen geeignet sein, wahrscheinlich zu einer Heilung oder Linderung der Krankheit zu führen oder aber ihre Verschlimmerung zu verhindern. Die Behandlung muss also zur Erkrankung passen, und sie muss von der Fachwelt als erfolg­versprechend angesehen sein. Das ist im Allgemeinen dann der Fall, wenn es sich um eine wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode handelt. Aber auch neue, innovative Ansätze können diese Bedingung erfüllen.
    Icon Behandlung Kreuz

    Mehr zur medizinischen Notwendigkeit


    Leistung nicht abgedeckt

    Ein weiterer Grund für eine Ablehnung einer Rechnung durch die Kranken­versicherung ist, dass die entsprechende Leistung nicht im Vertrag enthalten ist. Haben Sie zum Beispiel eine private Kranken­versicherung abgeschlossen und stellen dort eine Heilpraktikerbehandlung in Rechnung, wird Ihr Versicherer diese in der Regel nicht erstatten, da die Erstattung nach dem Hufelandverzeichnis meist nicht Teil des Vertrags sind.

    Icon Liste

    Fehlerhafte Rechnung

    Damit die Kranken­versicherung die Kosten erstatten kann, muss die Abrechnung korrekt sein. Nicht nur inhaltlich, auch formal muss die Abrechnung stimmen. Sie muss zum Beispiel den Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte entsprechen. Ist die Rechnung fehlerhaft, hat der Arzt beispielsweise eine falsche Ziffer der Gebührenordnung abgerechnet, dann kann die private Kranken­versicherung die Zahlung ablehnen. In solchen Fällen gibt der Versicherer jedoch eine entsprechende Begründung an, sodass Sie das vom Arzt korrigieren lassen können. Wie Sie Rechnungen korrekt bei Ihrer PKV einreichen, lesen Sie in unserem Ratgeber:

    So reichen Sie Rechnungen bei der PKV ein

    Icon Vertrag kündigen

    Behandlung vor dem Beginn des Versicherungsschutzes

    Eine private Kranken­versicherung leistet in der Regel nicht rückwirkend. Behandlungen und entsprechende Kosten, die vor Anschluss einer privaten Kranken­versicherung angefallen sind, werden nicht übernommen. Eine private Kranken­versicherung übernimmt grundsätzlich nur die Kosten, die nach Vertragsabschluss entstanden sind.

    Mehr Infos zum Thema Vorvertraglichkeit

    Icon Kalender

    Ablehnung vermeiden: Das können Sie tun

    Mit den folgenden Schritten können Sie das Risiko reduzieren, dass Ihr privater Kranken­versicherer die Übernahme von Kosten ablehnt:

    Vertragsbedingungen kennen

    Viele Privatversicherte wissen nicht genau, welche Leistungen ihre Versicherung tatsächlich abdeckt. So kann es passieren, dass sie Leistungen erstattet bekommen möchten, die vertraglich gar nicht vereinbart wurden. Mit einem Blick in die Vertragsbedingungen sollte das aber leicht zu klären sein. Häufiger Streitpunkt sind in diesem Zusammenhang beispielsweise folgende Behandlungen:

    Sind Ihnen diese Leistungen besonders wichtig, sollten Sie bereits bei Abschluss einer privaten Kranken­versicherung darauf achten, dass diese mitversichert sind oder eine entsprechende Zusatz­versicherung abschließen.


    Behandelnden Arzt befragen

    Wenn eine kostspielige Behandlung ansteht, können Sie Ihren behandelnden Arzt über seine Erfahrungen mit der Kostenerstattung durch private Kranken­versicherungen befragen. Seine Einschätzung kann eine erste Orientierung bieten – sie ist jedoch kein Garant für eine Kostenübernahme. Ärzte unterliegen in der Regel einer Informationspflicht nach § 630c (3) BGB.


    Kostenübernahme abklären

    Im Zweifelsfall sollten Sie vor Beginn der Behandlung Ihren Versicherer kontaktieren und einen Kostenvoranschlag zur Prüfung einreichen. Denn ab Behandlungskosten in Höhe von voraussichtlich 2.000 Euro haben Versicherungsnehmer das Recht auf eine verbindliche Auskunft der privaten Kranken­versicherung, ob diese die Kosten ganz oder teilweise trägt. Beihilfeberechtigte haben dieses Recht bereits bei Behandlungskosten ab 1.000 Euro. Ihr Versicherer muss Ihnen mit einer Frist von 14 Tagen eine Rückmeldung zukommen lassen.


    Rechnung überprüfen

    Nach einer Behandlung und bevor Sie die Kosten bei Ihrer privaten Kranken­versicherung einreichen, können Sie Ihre Rechnung auf Korrektheit prüfen lassen. Der Verband der privaten Kranken­versicherung bietet Versicherten auf ihrer Seite ein Prüfprogramm an: Prüfprogramm des Verbands der Privaten Kranken­versicherung


    Die häufigsten Fragen zum Thema „Was tun, wenn die private Kranken­­versicherung nicht zahlt?“

    Warum lehnt meine private Kranken­versicherung die Kostenübernahme ab?

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    Häufige Gründe für eine Ablehnung sind: Die Behandlung wird als nicht medizinisch notwendig eingestuft, die Rechnung ist fehlerhaft oder unvollständig, die Behandlung überschreitet die im Versicherungsvertrag vereinbarten Leistungen oder auch: Die Kosten werden als unangemessen hoch bewertet.

    Wie kann ich gegen die Ablehnung meiner PKV vorgehen?

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    Wenn Sie der Meinung sind, dass die Ablehnung ungerechtfertigt ist, sollten Sie zunächst schriftlich Widerspruch einlegen. Gegebenenfalls kann es sinnvoll sein, zusätzliche medizinische Unterlagen oder Gutachten einzureichen. Als letzten Schritt können Privatversicherte Klage einreichen oder sich an den Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflege­versicherung als unabhängige Schlichtungsstelle wenden.

    Was kann ich tun, wenn meine PKV nur einen Teil der Kosten erstattet?

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    Erstattet Ihnen Ihre private Kranken­versicherung nur einen Teil der Kosten, sollten Sie zunächst eine genaue Begründung für die Kürzung anfordern. Prüfen Sie auch Ihren Versicherungsvertrag, ob die Leistungen der von Ihnen eingereichten Rechnung eigentlich abgedeckt sind. Gegebenenfalls können Sie eine Nachbesserung der Rechnung durch den Arzt veranlassen. Schließlich haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch beim Versicherer einzureichen, wenn Ihnen die Kürzung weiterhin unbegründet erscheint.

    Wie kann ich mich vor zukünftigen Leistungsablehnungen schützen?

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    Um spätere Probleme bei der Kostenerstattung durch die private Kranken­versicherung zu vermeiden, sollten Sie vor größeren Behandlungen einen Heil- und Kostenplan einreichen und genehmigen lassen. Prüfen Sie Rechnungen auf formale Richtigkeit, insbesondere auf korrekte Ziffern der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Kennen Sie auch die Bedingungen Ihres Tarifs genau, insbesondere Ausschlüsse und Selbst­beteiligungen. Bei Unsicherheiten halten Sie am besten frühzeitig Rücksprache mit Ihrer Versicherung.​

    Wie schnell muss die PKV Kosten einer Arztbehandlung erstatten?

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    Haben Sie eine Rechnung eingereicht, hat die private Kranken­versicherung bis zu einem Monat Zeit, diese zu prüfen und zu entscheiden, in welchem Umfang sie die Leistungen erstattet. Innerhalb von vier Wochen muss sie die Rechnung entweder vollständig oder teilweise begleichen.

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    Lena Mierbach
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