Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Welche Leistungen bei den Pflegegraden 1 bis 5 gewährt werden, wie die Beantragung und die Begutachtung abläuft und wie viel Geld Ihnen bei Pflegebedürftigkeit zusteht.
Inhalt dieser SeiteLeistungen je nach Pflegegrad: Tabelle 2024
Wie viel Geld gibt es je nach Pflegegrad?
PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 | |
---|---|---|---|---|---|
Pflegegeld für häusliche Pflege | – | 332 € | 573 € | 765 € | 947 € |
Pflegesachleistung | – | 761 € | 1.432 € | 1.778 € | 2.200 € |
Entlastungsbetrag ambulant (zweckgebunden) | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € |
Vollstationäre Pflege | 125 € | 770 € | 1.262 € | 1.775 € | 2.005 € |
Pflegehilfsmittel | max. 40 € | max. 40 € | max. 40 € | max. 40 € | max. 40 € |
Verhinderungspflege (jährlich) | – | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € |
Kurzzeitpflege (jährlich) | * | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € |
Gemeinsamer Jahresbetrag (2024 nur für Pflegebedürftige bis 25) | – | – | – | 3.386 € | 3.386 € |
Tages-/Nachtpflege | * | 689 € | 1.298 € | 1.612 € | 1.995 € |
Vollstationäre Pflege in Behinderten-Einrichtungen | 266 € | 266 € | 266 € | 266 € | 266 € |
Anpassung Wohnumfeld | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € |
Neue Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
Alle Pflegebedürftigen haben durch die Pflegereform Anspruch auf bestimmte Leistungen.
Unabhängig vom Pflegegrad
- Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro
- 125 Euro Entlastungsbetrag bei der häuslichen Pflege
- 4.000 Euro für den barrierefreien Umbau der Wohnung
- Hausnotruf
- Bei Gründung einer ambulant betreuten Wohngruppe eine Anschubfinanzierung von 2.500 Euro pro Person (bzw. höchstens 10.000 Euro pro Wohneinheit) sowie monatlich 215 Euro Wohngruppenzuschlag
Pflegegrad 2 bis 5
- Pflegegeld, wenn der Pflegebedürftige durch nahestehende Personen zu Hause gepflegt wird
- Pflegesachleistungen, wenn eine ausgebildete Pflegekraft die Pflege in häuslicher Umgebung übernimmt
- Stationäre Pflege
Zusätzlich können Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege sowie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Pflegende in Anspruch genommen werden. Ab 2025 werden die Mittel für Kurzzeit- und Verhinderungspflege für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad zwei zu einem Entlastungsbudget kombiniert. Aktuell (2024) gilt dies nur für pflegebedürftige Personen bis 25, die mindestens Pflegegrad vier haben.
Neu seit 2022: Zuschlag zum Eigenanteil bei stationärer Pflege
Seit 2022 gibt es einen Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil. Die Höhe des Zuschlags steigt mit der Dauer der Pflege.
Dauer der stationären Pflege | Prozentsatz |
---|---|
Im 1. Jahr | 15 % |
Im 2. Jahr | 30 % |
Im 3. Jahr | 50 % |
Alle weiteren Jahre | 75 % |
Die Erhöhung des Zuschlags zum ersten Januar 2024 ist ein Resultat der Pflegereform von 2023.
Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse
Um Leistungen aus der Pflegekasse zu bekommen, muss ein Antrag gestellt werden. Die Beantragung kann auch telefonisch erfolgen. Auch Angehörige oder Bekannte können den Pflegeantrag stellen, wenn sie eine Bevollmächtigung dazu haben.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Um Pflegeleistungen bei Pflegebedürftigkeit zu erhalten, muss die betroffene Person in den letzten 10 Jahren vor Antragstellung mindestens 2 Jahre in die Pflegekasse eingezahlt haben oder in der gesetzlichen Familienversicherung versichert gewesen sein.
So läuft die Beantragung und der Erhalt von Pflegeleistungen ab
- Antrag bei der Pflegekasse stellen: Schriftlich per Brief oder E‑Mail oder telefonisch.
- Antragsformular ausfüllen: Sie erhalten ein Formular bzw. Fragebogen. Füllen Sie diesen gewissenhaft aus und holen Sie sich ggf. Unterstützung durch eine Pflegeberatung (Sie haben gesetzlichen Anspruch darauf). Senden Sie das ausgefüllte Formular Ihrer Pflegekasse zu.
- Termin zur Begutachtung: Sie erhalten daraufhin rechtzeitig den Termin zur Begutachtung mitgeteilt. Bitten Sie einen Angehörigen oder eine Pflegeperson, beim Termin dabei zu sein.
- Begutachtung zu Hause: Die Gutachter:in des MD oder Medicproof prüft Ihre Pflegesituation. Stellen Sie diese so realistisch wie möglich dar: Verschweigen oder beschönigen Sie nichts (mehr zum Ablauf der Begutachtung).
- Empfehlung des Pflegegrades: Die Gutachter:in spricht auf Grundlage der Begutachtung eine Empfehlung zur Einstufung in einen der 5 Pflegegrade aus und teilt dies der Pflegekasse mit.
- Entscheidung über Pflegegrad: Die Pflegekasse fällt die endgültige Entscheidung über den Pflegegrad, in welchen Sie eingestuft werden und damit über die Leistungen, die Sie erhalten. Diese Entscheidung und das Pflegegutachten werden Ihnen schriftlich übermittelt.
- Antrag bewilligt: Wurden Ihre beantragten Pflegeleistungen bewilligt, erhalten Sie diese rückwirkend ab dem Monat Ihrer Antragstellung.
- Antrag abgelehnt: Wurde Ihre beantragten Pflegeleistungen abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. In der Regel erfolgt eine erneute Begutachtung (mehr zur Ablehnung oder falschen Einstufung des Pflegegrades).
Welche Fristen gibt es?
- Die Pflegekasse hat eine Frist von 25 Arbeitstagen, in denen Anträge auf Pflegeleistungen bearbeitet werden müssen. Bei schweren Fällen verkürzt sich die Bearbeitungsfrist.
- Bei stationärem Aufenthalt und unter bestimmten Umständen muss die Begutachtung durch den MD oder Medicproof innerhalb von 7 Tagen erfolgen, bei ambulanter Versorgung innerhalb von 14 Tagen.
- Pflegeleistungen werden ab dem Monat der Antragstellung ausgezahlt.
- Für die Einlegung eines Widerspruchs gilt eine Frist von 1 Monat bzw. 1 Jahr, wenn der Hinweis auf Widerspruch im Bescheid fehlt.
Welche Pflegekasse ist für mich zuständig?
Prinzipiell gilt: Da, wo Sie krankenversichert sind, sind Sie auch pflegeversichert. Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung wenden Sie sich in der Regel an Ihre Krankenkasse. Als privatversicherte Person sind Sie auch privat pflegeversichert.
Wer für Sie zuständig ist, erfahren Sie hier im Detail:
Wie erfolgt die Einstufung in einen Pflegegrad?
Wer bestimmt den Pflegegrad?
Nachdem der Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse gestellt wird, erfolgt eine Begutachtung der Pflegebedürftigkeit. Dafür bekommen Sie als Antragsteller:in Besuch von einer Gutachter:in des Medizinischen Dienstes (MD) oder der Medicproof GmbH, falls Sie privat pflegeversichert sind. Diese Gutachter:in kann jedoch nur eine Empfehlung zur Einstufung in einen bestimmten Pflegegrad aussprechen. Über die Genehmigung des Pflegegrades entscheidet letztendlich die Pflegekasse.
Alle medizinischen Unterlagen parat halten
Vergessen Sie nicht, zum Besuch der Gutachter:in alle medizinischen Unterlagen bereit zu halten. So kann sich die Gutachter:in ein umfassendes Bild der Situation der betroffenen Person machen und den Pflegegrad richtig einschätzen.
Chancen steigern mit Pflegetagebuch
Beginnen Sie früh damit, ein Pflegetagebuch für die tägliche Pflege Ihres pflegebedürftigen Angehörigen zu führen. Dies hat den Vorteil, dass der Pflegeaufwand und Pflegebedarf besser eingeschätzt werden kann. So haben Sie eine Grundlage, um einen bestimmten Pflegebedarf zu begründen und die Gutachter:in hat durch das Pflegetagebuch eine realistische Einschätzung der Pflegesituation.
Ablauf der Pflegebegutachtung
Die zuständige Gutachter:in des MD oder Medicproof besucht den Antragsteller zu Hause und bewertet die Selbständigkeit der betroffenen Person in 6 verschiedenen Lebensbereichen. Diese werden als Module bezeichnet. In jedem Modul werden Punkte vergeben, die anschließend je nach Gewichtung des jeweiligen Moduls zusammengerechnet werden:
Module zur Erfassung der Selbständigkeit und der Fähigkeiten
Modul | Kategorie | Fragen | Gewichtung |
---|---|---|---|
1 | Mobilität | Inwiefern kann sich die begutachtete Person allein fortbewegen oder die Körperhaltung ändern? | 10 % |
2 | Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | Kann sich die begutachtete Person im Alltag örtlich und zeitlich orientieren, eigene Entscheidungen treffen, Gespräche führen und sich mitteilen? | 15 % |
3 | Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | Inwiefern benötigt die begutachtete Person Hilfe aufgrund psychischer Probleme? | 15 % |
4 | Selbstversorgung | Inwiefern ist die begutachtete Person in der Lage, sich täglich selbst zu waschen und zu pflegen? | 40 % |
5 | Selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen | Inwiefern benötigt die begutachtete Person Hilfen beim Umgang mit Krankheit und Behandlung (z.B. Dialyse, Verbandswechsel)? | 20 % |
6 | Gestaltung von Alltag und sozialen Kontakten | Inwiefern kann die begutachtete Person selbständig ihren Tagesablauf planen und sozialen Kontakten nachgehen? | 15 % |
Die 5 Pflegegrade und die Einstufung nach Punkten
Die Ermittlung des jeweiligen Pflegegrades erfolgt anhand der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten. Je nach Gesamtpunktzahl erfolgt die Einstufung in einen der Pflegegrade.
Pflegegrad | Umfang | Punkte |
---|---|---|
1 | geringe Beeinträchtigungen | 12,5 – 26,5 |
2 | erhebliche Beeinträchtigungen | 27 – 47 |
3 | schwere Beeinträchtigungen | 47,5 – 69,5 |
4 | schwerste Beeinträchtigungen | 70 – 89,5 |
5 | schwerste Beeinträchtigungen, mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung | 90 – 100 |
Pflegegrad 5 auch unter 90 Punkten möglich
Wer pflegebedürftig ist und einen „spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die Pflegeversorgung“ hat, kann in den Pflegegrad 5 eingestuft werden, auch wenn nicht mindestens 90 Punkte bei der Begutachtung erreicht wurden.
Wie werden Kinder begutachtet?
Werden Kinder pflegebedürftig und müssen sich einer Begutachtung unterziehen, so erfolgt diese in der Regel durch geschulte Gutachter:innen für Kinder (zum Beispiel Kinderärzte und -ärztinnen oder Kinderkrankenpfleger:innen). Bei der Begutachtung von Kindern wird geprüft, wie selbständig sie im Vergleich zu gesunden Kindern in ihrem Alter sind.
Ausnahme: Kinder unter 18 Monaten sind prinzipiell unselbständig. Daher werden bei der Begutachtung altersunabhängige Module herangezogen, wie etwa „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“. Auch wird geprüft, ob es beispielsweise Probleme bei der Nahrungsaufnahme gibt oder anderweitig intensiven Hilfebedarf in bestimmten Situationen.
Kann der Pflegegrad nachträglich erhöht werden?
Nach einiger Zeit kann es vorkommen, dass der festgelegte Pflegegrad nicht mehr der Pflegesituation der betroffenen Person entspricht. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Krankheit weiter voranschreitet oder sich der körperliche oder psychische Zustand verschlechtert.
In einem solchen Fall können Angehörige einen Antrag auf Höherstufung bei der Pflegekasse stellen. Gegebenenfalls wird erneut eine Gutachter:in geschickt, die den Grad der Selbständigkeit der betroffenen Person erneut prüft und bewertet.
Pflegegrad falsch eingestuft: Was tun?
Sind Sie der Meinung, dass der Pflegegrad zu niedrig bestimmt wurde oder wurden Leistungen unberechtigt abgelehnt, können Sie Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Dafür haben Sie ab Eingang des Bescheids über die Pflegegradeinstufung 1 Monat Zeit. Der Hinweis auf Widerspruch muss zudem im Schreiben enthalten sein – fehlt dieser, haben Sie sogar 1 Jahr Zeit.
Beginnt das Widerspruchsverfahren, prüft die Pflegekasse ihre Entscheidung und gibt ein Zweitgutachten in Auftrag. In einigen Fällen erfolgt eine erneute Begutachtung des Pflegebedürftigen.
Experten-Tipp:
„Bei der Einstufung können manchmal wenige Minuten entscheidend sein, die der Gutachter mit dem Versicherten verbringt! Achten Sie deshalb darauf, dass der Gutachter wirklich jede erforderliche Hilfe festhält. Scheuen Sie sich nicht, Widerspruch gegen den folgenden Bescheid einzulegen, wenn Sie der Meinung sind, dass nicht alle Umstände berücksichtigt wurden.“
Pflegestärkungsgesetz und Pflegereform: Was ist neu seit 2017?
Das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) enthält die umfangreichsten Reformen. Mit dem zweiten Pflegegesetz wurden:
Welche Pflegestufen entsprechen welchen Pflegegraden?
ehem. Pflegestufe | Pflegegrad | |
---|---|---|
0 | 2 | |
1 | ohne Demenz | 2 |
1 | mit Demenz | 3 |
2 | ohne Demenz | 3 |
2 | mit Demenz | 4 |
3 | ohne Demenz | 4 |
3 | mit Demenz | 5 |
3 | Härtefall | 5 |
Die häufigsten Fragen zu den Pflegegraden
Was bedeuten die 5 Pflegegrade?
Die Pflegegrade beschreiben die Schwere der Einschränkungen aufgrund von Pflegebedürftigkeit und entscheiden darüber, ob und wie viel Betroffene an Leistungen und Geld von der Pflegekasse bekommen. Die 5 Pflegegrade unterteilen sich wie folgt:
- Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigungen
- Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigungen
- Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigungen
- Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen
- Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen, mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Wie viel Geld gibt es bei welchem Pflegegrad?
Je nach Pflegegrad gibt es unterschiedliche Geld- und Sachleistungen. Das Pflegegeld staffelt sich beispielsweise wie folgt:
Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
---|---|
Pflegegrad 1 | – |
Pflegegrad 2 | 332 € |
Pflegegrad 3 | 573 € |
Pflegegrad 4 | 765 € |
Pflegegrad 5 | 947 € |
Für die vollstationäre Pflege gibt es folgende Geldleistungen:
Pflegegrad | Geldleistung pro Monat |
---|---|
Pflegegrad 1 | 125 € |
Pflegegrad 2 | 770 € |
Pflegegrad 3 | 1.262 € |
Pflegegrad 4 | 1.775 € |
Pflegegrad 5 | 2.005 € |
Die komplette Übersicht zu den Leistungen je nach Pflegegrad finden Sie im Abschnitt „Leistungen je nach Pflegegrad“ .
Was ist der Unterschied zwischen Pflegestufe und Pflegegrad?
Bis Ende 2016 galten die Pflegestufen 0 bis 3. Diese wurden mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz durch die Pflegegrade 1 bis 5 ersetzt. Die Umstellung erfolgte automatisch, Betroffene mussten sich nicht um eine Neu-Einstufung kümmern.
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