Pflege­versicherung für Rentner Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2023)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Rentner müssen weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Pflege­versicherung zahlen.
  • Im Pflegefall deckt diese jedoch nur einen Teil der anfallenden Pflegekosten.
  • Daher kann auch für Rentner der Abschluss einer privaten Pflegezusatz­versicherung sinnvoll sein.
  • Rentner können dabei zwischen drei Formen der privaten Pflegezusatz­­versicherung wählen.

Das erwartet Sie hier

Ob eine private Pflege­versicherung für Rentner sinnvoll ist, welche Formen der Absicherung es gibt und wie hoch die Beiträge zur gesetzlichen Pflege­versicherung ausfallen.

Inhalt dieser Seite
  1. Pflege­­versicherung für Rentner finden
  2. Zusatz­­versicherung sinnvoll?
  3. Drei Formen der Pflege­­versicherung
  4. Gesetzliche Pflege­­versicherung
  5. Kosten der Pflegezusatz­­versicherung
  6. Aktuelle Testergebnisse
  7. Pflege­­versicherung für Rentner vergleichen
Foto von Nina Bruckmann
Zuletzt aktualisiert am

So finden Rentner eine gute private Pflegezusatz­versicherung

Die gesetzliche Pflege­versicherung deckt im Fall einer Pflegebedürftigkeit nur einen Teil der anfallenden Kosten. Um die so entstehende Versorgungslücke zu schließen, empfiehlt sich eine privaten Pflegezusatz­versicherung. Allerdings berechnet sich die monatliche Beitragshöhe unter anderem auf Grundlage des Alters und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss. Für Rentner stellt sich daher die Frage, ob für sie der Abschluss einer private Pflegezusatz­versicherung überhaupt sinnvoll ist. Grundsätzlich ist es auch als Rentner möglich, eine private Pflegezusatz­versicherung abzuschließen. Dabei sollten Sie jedoch einige Besonderheiten beachten.

Als Rentner sollten Sie unter anderem auf das maximale Eintrittsalter des gewünschten Tarifs achten. Bei vielen Anbietern liegt dies zwischen 65 und 69 Jahren. Ab einem Alter von 70 Jahren kann es also deutlich schwieriger werden, eine passende private Pflegezusatz­versicherung zu finden. Außerdem sollten Sie sich im Vorfeld darüber informieren, welche Gesundheitsfragen die jeweiligen Anbieter in ihren Gesundheitsprüfungen stellen. Alternativ sieht der staatlich geförderte Pflege-Bahr kein Höchsteintrittsalter und keine Gesundheitsprüfung vor, ist jedoch auch nicht so leistungsstark wie andere private Pflegezusatz­versicherungen.

Vorteile einer privaten Pflegezusatz­versicherung für Rentner

  • Schließt die Versorgungslücke im Pflegefall
  • Angehörige werden nicht belastet
  • Ermöglicht Selbstbestimmung und finanzielle Unabhängigkeit
  • Leistungen bereits ab Pflegegrad 1

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Sind Sie sich nicht sicher, ob sich für Sie als Rentner eine private Pflegezusatz­versicherung lohnt oder ob Sie überhaupt eine abschließen können? Unsere Experten kennen den Versicherungsmarkt genau und unterstützen Sie mit ihrer langjährigen Erfahrung gerne dabei, die für Sie passende Absicherung zu finden. Kontaktieren Sie uns einfach direkt oder nutzen Sie unseren kostenfreien Rechner.

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Ist eine private Pflegezusatz­versicherung für Rentner sinnvoll?

Sind Sie als Rentner nur über die gesetzliche Pflege­versicherung abgesichert, müssen Sie die im Pflegefall entstehende Versorgungslücke aus eigenen finanziellen Mitteln schließen. Sind keine Ersparnisse vorhanden, müssen Sie einen gewissen Betrag Ihrer Rente aufwenden. Dies kann jedoch zum Problem werden, sollten Sie nur eine geringe Rente erhalten. Reicht Ihre Rente zur Deckung der Kosten nicht aus, können Sie beim Sozialamt „Hilfe zur Pflege“ beantragen. Doch bevor diese geleistet wird prüft das Sozialamt, ob nicht möglicherweise Angehörige für die Pflegekosten aufkommen müssen.

Ehegatten- und Elternunterhalt

Der Ehegattenunterhalt ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und bedeutet, dass Ehepartner:innen einander verpflichtet sind. Wird also eine Ehepartner:in pflegebedürftig und kann die Pflegekosten mit der eigenen Rente nicht tragen, werden die Einkünfte der anderen Ehepartner:in bis auf einen geringen Selbstbehalt herangezogen.

Seit Januar 2020 müssen Kinder erst dann einen Elternunterhalt zahlen und sich an den Pflegekosten ihrer Eltern beteiligen, wenn ihr Bruttojahreseinkommen über 100.000 Euro liegt. Allerdings kommen viele Kinder auch ohne gesetzliche Verpflichtungen im Pflegefall für ihre Eltern auf – entweder finanziell oder in Form von eigenen Pflegeleistungen.

Selbstbestimmt und unabhängig durch Pflegezusatz­versicherung

Daher kann auch für Rentner der Abschluss einer privaten Pflegezusatz­versicherung durchaus Sinn ergeben. Allerdings sollte die Versicherung dabei individuell auf Ihre persönliche Situation abgestimmt sein, damit Sie im Pflegefall finanziell abgesichert sind und Ihre Lebensqualität bestmöglich beibehalten können. So können Sie beispielsweise die Entscheidung treffen, ob Sie zu Hause oder stationär gepflegt werden möchten, ohne hohe Kosten fürchten zu müssen oder Angst zu haben, Ihre Angehörigen zu belasten. Wir empfehlen Ihnen daher, mehrere Anbieter und ihre Tarife zu vergleichen, um die für Sie passende Absicherung zu finden. Oder Sie lassen sich von unseren Experten unterstützen, indem Sie kostenfrei und unverbindlich Ihren individuellen Tarifvergleich anfordern.

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Die drei Formen der privaten Pflegezusatz­versicherung für Rentner

Als Rentner können Sie zwischen allen drei Formen der privaten Pflegezusatz­versicherung wählen, um sich für den Ernstfall abzusichern. Informieren Sie sich im Vorfeld ausführlich, welche dieser Formen am besten zu Ihrer individuellen Situation passt und den Leistungsumfang bietet, den Sie sich wünschen. Gerne unterstützen Sie auch unsere Experten dabei, die für Sie passende Absicherung zu finden.


Die Pflegetagegeld­versicherung

Mit der Pflegetagegeld­versicherung vereinbaren Sie ein Pflegetagegeld, dass Ihnen im Pflegefall als monatliche Leistung ausgezahlt wird. Je nach Anbieter und Tarif können Sie die Höhe der Leistung flexibel festlegen. In den meisten Fällen wird das Pflegetagegeld bereits ab Pflegegrad 1 sowohl bei einer ambulanten als auch stationären Pflege gezahlt. Es ist nicht zweckgebunden und Sie können frei darüber verfügen. Eine spezielle Form der Pflegetagegeld­versicherung ist der Pflege-Bahr, bei dem es kein Höchsteintrittsalter und keine Gesundheitsprüfung gibt und bei dem Versicherungsnehmer:innen von einer staatlichen Förderung profitieren.

Alle Details zur Pflegetagegeld­versicherung

Die Pflegekosten­versicherung

Bei der Pflegekosten­versicherung können Sie zwischen zwei Varianten wählen. Entweder werden die anfallenden Pflegerestkosten zu einem bestimmten Prozentsatz übernommen oder die Leistungen der gesetzlichen Pflege­versicherung werden um einen vorher vereinbarten Prozentsatz aufgestockt. Dabei müssen Sie die entstandenen Kosten durch eine Rechnung nachweisen und der Versicherer rechnet diese direkt mit dem ambulanten Pflegedienst oder der Pflegeeinrichtung ab.

Alle Details zur Pflegekosten­versicherung

Die Pflegerenten­versicherung

Mit der Pflegerenten­versicherung erhalten Sie im Fall einer Pflegebedürftigkeit eine lebenslange monatliche Pflegerente. Die Höhe der Rente können Sie bei Vertragsabschluss individuell festlegen. Da ein Teil der Beiträge als Sparanteil angelegt wird, kann sie unter Umständen durch eine Überschussbeteiligung auch höher ausfallen. Geleistet wird unabhängig von der Form der Pflege und die Rente ist nicht zweckgebunden – das heißt, Sie können frei darüber verfügen.

Alle Details zur Pflegerenten­versicherung

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So funktioniert die gesetzliche Pflege­versicherung für Rentner

Auch als Rentner müssen Sie weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Pflege­versicherung zahlen. Sind Sie in der Kranken­versicherung der Rentner oder freiwillig gesetzlich krankenversichert, sind Sie automatisch in der jeweils angeschlossenen Pflegekasse der sozialen Pflege­versicherung abgesichert. Haben Sie eine private Kranken­versicherung abgeschlossen, dann müssen Sie auch eine private Pflegepflicht­versicherung abschließen. Auf welche Art sich die zu zahlenden Beiträge berechnen unterscheidet sich je nachdem, wie Sie gesetzlich pflegeversichert sind. Gleich ist jedoch, dass Sie als Rentner die Beiträge zur Pflege­versicherung alleine zahlen müssen. Denn anders als in der Kranken­versicherung erhalten Sie keinen Zuschuss durch den Träger der Renten­versicherung.


Beiträge zur sozialen Pflege­versicherung

Der Beitragssatz zur sozialen Pflege­versicherung liegt für Rentner bei 3,4 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen (weniger, falls sie mehrere Kinder unter 25 haben). Rentner ohne leibliche, Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder zahlen zusätzlich einen Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozent – ihr Beitragssatz liegt dann bei 4 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Eine Ausnahme gilt hier für Rentner, die vor 1940 geboren sind. Sie müssen auch ohne Kinder keinen Kinderlosenzuschlag zahlen. Rentner mit Anspruch auf Beihilfe, zum Beispiel pensionierte Beamte, zahlen nur die Hälfte der Beiträge, also 1,7 Prozent beziehungsweise 2,3 Prozent für Kinderlose.

Für Rentner in der sozialen Pflege­versicherung gelten damit die gleichen Beitragssätze wie für Angestellte. Mit dem Unterschied, dass sie die Beiträge alleine zahlen müssen, da sie keinen Arbeitgeber haben, der die Hälfte übernimmt. Allerdings gilt auch für Rentner der Höchstbeitrag von 152,12 Euro im Monat, der sich auf Grundlage der Beitragsbemessungsgrenze (2023: 4.987,5 Euro monatlich) berechnet. Erhalten Rentner eine gesetzliche Rente, werden die Beiträge zur sozialen Pflege­versicherung direkt vom Renten­versicherungsträger einbehalten und an die entsprechende Pflegekasse abgeführt.

Diese Einnahmen sind beitragspflichtig

Bei Rentnern, die in der Kranken­versicherung der Rentner abgesichert sind, zählen zu den beitragspflichtigen Einnahmen:

  • Gesetzliche Renten
  • Betriebsrenten
  • Renten aus Versorgungswerken
  • Beamtenpensionen
  • Betrieblich abgeschlossene Riester-Renten
  • Einkommen aus selbständiger Tätigkeit

Für freiwillig gesetzlich versicherte und beihilfeberechtigte Rentner zählen zusätzlich auch alle weiteren Einkünfte, die dem Lebensunterhalt dienen, zu den beitragspflichtigen Einnahmen. Dazu gehören unter anderem:

Alle Beitragssätze im Überblick

EinkünfteGesetzlich versichertGesetzlich versichertFreiwillig versichertFreiwillig versichertBeihilfeberechtigtBeihilfeberechtigt
Mit KindernOhne KinderMit KindernOhne KinderMit KindernOhne Kinder
Gesetzliche Rente3,4 %4 %3,4 %4 %1,7 %2,3 %
Versorgungsbezüge3,4 %4 %3,4 %4 %1,7 %2,3 %
Erwerbseinkommen3,4 %4 %3,4 %4 %1,7 %2,3 %
Mieteinnahmen3,4 %4 %1,7 %2,3 %
Kapitalerträge3,4 %4 %1,7 %2,3 %
private Renten3,4 %4 %1,7 %2,3 %

Beiträge zur privaten Pflegepflicht­versicherung

Auch in der privaten Pflegepflicht­versicherung müssen Rentner die Beiträge alleine zahlen, da sie keinen Zuschuss mehr vom Arbeitgeber erhalten. Die Beitragshöhe berechnet sich jedoch nicht abhängig vom Einkommen, sondern vom Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss. Der Gesetzgeber sieht die gleiche Obergrenze wie für Mitglieder der sozialen Pflege­versicherung vor, so dass auch privat versicherte Rentner im Jahr 2023 höchstens 152,12 Euro im Monat in die private Pflegepflicht­versicherung einzahlen.

Beitragszahlungen bei Pflegebedürftigkeit

Mitglieder der sozialen Pflege­versicherung müssen auch dann weiter Beiträge zur Pflege­versicherung zahlen, wenn sie pflegebedürftig geworden sind und entsprechende Leistungen beziehen. In der privaten Pflegepflicht­versicherung werden die Beiträge häufig erlassen, sobald ein bestimmter Pflegegrad erreicht ist. Ab wann eine solche Beitragsfreistellung gilt, ist je nach Anbieter unterschiedlich.

Kosten der privaten Pflegezusatz­versicherung für Rentner

Über die genaue Höhe der Beiträge zur privaten Pflegezusatz­versicherung für Sie als Rentner kann keine pauschale Aussage getroffen werden. Grundsätzlich gilt jedoch: je früher eine private Pflegezusatz­versicherung abgeschlossen wird, desto geringer sind die Kosten. Denn die monatlichen Beiträge werden vor allem auf Grundlage Ihres Alters und Gesundheitszustandes berechnet. Als Rentner müssen Sie daher damit rechnen, durchschnittlich höhere Beiträge zahlen zu müssen.

Wir empfehlen Ihnen daher, die Angebote mehrerer Anbieter zu vergleichen. Oder Sie fordern kostenfrei und unverbindlich Ihren individuellen Tarifvergleich an. Unsere Experten ermitteln auf Grundlage Ihrer persönlichen Angaben, welche Form der privaten Pflegezusatz­versicherung am besten zu Ihnen passt und vergleichen für Sie alle Tarife.

Was kostet Sie eine private Pflege­versicherung für Rentner?

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Private Pflegezusatz­versicherung für Rentner: Testsieger (2023)

Testergebnisse speziell zur privaten Pflegezusatz­versicherung für Rentner gibt es nicht. Sie können sich jedoch an den allgemeinen Testergebnissen orientieren. In regelmäßigen Abständen untersuchen unabhängige Analysehäuser die Versicherer und ihre Tarifangebote. Dabei haben sie unter anderem die Leistung im Pflegefall und die Kundenorientierung der Anbieter im Blick.

Alle aktuellen Testergebnisse zur privaten Pflege­­versicherung, von uns für Sie zusammengetragen und übersichtlich aufbereitet, finden Sie hier:

Zum vollständigen Test und den Testsiegern (2023)

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Private Pflegezusatz­versicherung für Rentner vergleichen: Darauf sollten Sie achten

Bevor Sie eine private Pflegezusatz­versicherung abschließen sollten Sie sich genau überlegen, was Ihnen im Pflegefall wichtig ist. Auf dieser Grundlage können Sie dann entscheiden, welche Form der privaten Pflegezusatz­versicherung zu Ihnen passt. Sie können sich dabei unter anderem folgende Fragen stellen:

  • Wie groß wird meine voraussichtliche Versorgungslücke sein?
  • Auf welche Art möchte ich gepflegt werden?
  • Können meine Ehepartner:in oder meine Angehörigen mich unterstützen?
  • Ab welchem Pflegegrad wünsche ich mir eine Absicherung?
  • Welchen Leistungsumfang wünsche ich mir im Pflegefall?

Gerade als Rentner kann es schwierig sein, eine passende Pflegezusatz­versicherung zu finden, die alle Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse abdeckt. Kontaktieren Sie uns daher gerne direkt und lassen sich von unseren Experten mit ihrer langjährigen Erfahrung unabhängig beraten. Oder nutzen Sie unseren Rechner, um unkompliziert die möglichen Kosten einer Pflege­versicherung zu berechnen.

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Katharina Burnus
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