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Ob ein Leben ohne Krankenversicherung möglich ist, wieso Sie dies unbedingt vermeiden sollten und was Sie bei der Rückkehr in die Krankenversicherung beachten müssen.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Gründe für einen Verzicht
Angestellte haben in Bezug auf die Krankenversicherung keinerlei Schwierigkeiten zu befürchten, da die Krankenkassen-Beiträge direkt vom Gehalt abgezogen werden. Empfänger von Grundsicherung brauchen sich ebenfalls keine Sorgen machen, da die Kosten vom Amt übernommen werden. Anders sieht es bei Selbständigen und Freiberuflern aus.
Selbstständige und Freiberufler müssen sich eigenständig um eine Krankenversicherung bemühen. Die monatlichen Prämien werden nicht automatisch eingezogen, sondern müssen vom Versicherten überwiesen werden – ein Kostenaufwand, der für einige Personen eine große Herausforderung darstellt. Die vergleichsweise hohe finanzielle Belastung ist derzeit der häufigste Grund für den Verzicht auf eine Krankenversicherung. Die meisten Personen ohne Versicherung sind entsprechend Selbstständige.
Expertinnen-Tipp:
„Bei einer nicht vorhandenen Krankenversicherung macht man sich zwar nicht straffällig. Dafür müssen Menschen ohne Versicherung deutlich höhere Summen in Kauf nehmen, wenn sie später doch eine Krankenversicherung abschließen möchten. Denn die Krankenversicherung berechnet die Zahllast rückwirkend und stellt oftmals eine Hürde für potenzielle Versicherungsnehmer dar. Die Höhe der Zahllast ist abhängig von der Zeit, in der kein Versicherungsschutz vorhanden war. Hierbei verjähren die Schulden nach vier Jahren, wobei die Frist nach Abschluss des laufenden Kalenderjahres beginnt.“
Ohne Schulden in ein Leben als Versicherter
Der Gesetzgeber gibt hin und wieder die Möglichkeit, ohne größere Probleme in das System der Krankenkassen zurückzukehren. So bestand zum Beispiel im Zeitraum von August bis Dezember 2014 die Möglichkeit, ohne Altlasten ein neues Leben in der gesetzlichen Krankenversicherung zu beginnen. Gab es jemanden, der diese Option nicht wahrgenommen hatte, musste derjenige für den Einstieg in die gesetzliche Krankenversicherung einen monatlichen Beitrag von 43 Euro samt Säumniszuschlag entrichten. Und zwar solange, bis die Nachzahlungen an die Krankenkasse getilgt waren.
Verzugszinsen zu erwarten
Der Säumniszuschlag ist mit einem Prozent der Nachzahlung beziffert. Hierbei findet eine Abrundung des Beitragsrückstands auf 50 Euro statt. Muss eine Nachzahlung in Höhe von 2.586 Euro getätigt werden, sind Verzugszinsen von 25 Euro zu berechnen. Dabei beginnt der Verzugszeitraum am ersten Tag nach Beitragsfälligkeit.
Versicherungsschutz auch bei Nichtzahlung der Beiträge
Der Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn keine Versicherungsbeiträge gezahlt werden. Wurden Versicherungsnehmer in der Vergangenheit bei Zahlungsunfähigkeit noch aus ihrer Krankenversicherung geworfen, sieht es heute anders aus: Sie bleiben auch weiterhin in ihrer Krankenversicherung versichert, jedoch erhalten sie im Krankheitsfall lediglich die Leistungen der Notfallversorgung. Treten akute Schmerzen oder Krankheiten auf, erhalten Versicherungsnehmer die notwendige Krankenversorgung. Dabei ist zu beachten, dass die Notfallversorgung nicht gesetzlich vereinbart ist, sodass jede Krankenversicherung frei entscheiden kann, welche Leistungen sie übernimmt und welche nicht.
Privatversicherte rutschen in Notlagentarif
Ähnlich sieht es bei der privaten Krankenversicherung aus. Sofern der Versicherungsnehmer die regelmäßige Zahlung der Versicherungsbeiträge für ein Jahr ruhen lässt, gleitet er in den Notlagentarif, der lediglich die Akutversorgung vorsieht. Dabei muss er mit Versicherungsbeiträgen zwischen 100 und 125 Euro rechnen.
Krankenkassen halten Notfall-Lösung bereit
Krankenkassen bleibt nichts anderes übrig, als die ausstehenden Beitragszahlungen einzufordern. Immerhin erhalten sie Ausgleichszahlungen aus dem Gesundheitsfonds. Begegnet ihnen ein Versicherungsnehmer, der eine regelmäßige Zahlung der Versicherungsbeiträge nicht gewährleisten kann, wird über Ratenzahlung versucht, die zeitnahe Begleichung der Schulden anzustreben. Zeigt sich der Versicherungsnehmer weniger kooperativ, bleibt den Krankenkassen lediglich die eidesstaatliche Versicherung als letztes Druckmittel. Dann verbleibt die ausstehende Forderung für 30 Jahre im Vollstreckungsverfahren.
Ärzte können Unversicherte ablehnen
Im Großen und Ganzen haben Ärzte das Recht den Patienten abzulehnen. Dies kann nur dann erfolgen, wenn der Arzt die angemessene Versorgung nicht mehr gewährleisten kann. Hat der Patient die gewünschte Arztbehandlung erhalten, hat er zehn Tage Zeit seinen Versicherungsschutz gegen Vorlage der Krankenversichertenkarte vorzuweisen. Geschieht dies nicht, wird er wie jeder andere Privatpatient behandelt und erhält die Arztrechnung nach Hause.
Fazit
Ein Leben ohne Krankenversicherung kann sich zu einem teuren Unterfangen entwickeln, wenn eine spätere Mitgliedschaft in Erwägung gezogen wird. Umso wichtiger ist es eine regelmäßige Zahlung der Versicherungsbeiträge zu garantieren, damit die Versicherungsleistungen umfassend in Anspruch genommen werden können.
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