Keine Kranken­versicherung – kann das gut gehen? (Ratgeber 2024)

Das Wichtigste in Kürze

  • In Deutschland muss jede Person krankenversichert sein. Dennoch gibt es Menschen, die ohne Versicherungsschutz leben.
  • Wer keine Kranken­versicherung hat, macht sich nicht strafbar.
  • Man riskiert jedoch Schulden und eine schlechtere medizinische Versorgung.
  • Aus diesem Grund sollte man so schnell wie möglich einen Eintritt oder eine Rückkehr in die gesetzliche oder private Kranken­versicherung anstreben.

Das erwartet Sie hier

Ob ein Leben ohne Kranken­versicherung möglich ist, wieso Sie dies unbedingt vermeiden sollten und was Sie bei der Rückkehr in die Kranken­versicherung beachten müssen.

Inhalt dieser Seite
  1. Gründe für einen Verzicht
  2. Gesundheitliche Versorgung
  3. Rückkehr in die Kranken­­versicherung
  4. Ohne Schulden in ein Leben als Versicherter
  5. Fazit

Gründe für einen Verzicht

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Versicherungspflicht

Wer dauerhaft seinen Wohnsitz in Deutschland hat, muss eine Kranken­versicherung abschließen. Bei Angestellten werden die Krankenkassenbeiträge direkt vom Gehalt abgezogen. Empfänger einer Grundsicherung brauchen sich ebenfalls keine Sorgen zu machen, da die Kosten vom Amt übernommen werden. Diese Gruppen sind also in der Regel versichert. Anders sieht es bei Selbständigen und Freiberuflern aus.

Automatische Anschluss­versicherung

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Ist man nicht länger in der gesetzlichen Kranken­versicherung pflichtversichert, wird die Versicherung bei der gleichen Krankenkasse als freiwillige Versicherung fortgeführt. Es ist wichtig, in diesem Fall die Einkommensanfrage der Versicherung schnell und korrekt zu beantworten, um zu vermeiden, dass man mit dem Höchstbetrag eingestuft wird. Es ist aber auch eine rückwirkende Korrektur möglich.

Freiwillig gesetzlich versichert: Lohnt sich das?

Vor allem Selbständige sind unversichert

Selbstständige und Freiberufler müssen sich eigenständig um eine Kranken­versicherung bemühen. Die monatlichen Prämien werden nicht automatisch eingezogen, sondern müssen vom Versicherten überwiesen werden. Diese vergleichsweise hohe finanzielle Belastung ist derzeit der häufigste Grund für den Verzicht auf eine Kranken­versicherung. Die meisten Personen ohne Versicherung sind entsprechend Selbstständige. Auch manche Studierende, die nicht länger bei ihren Eltern mitversichert sind, Menschen ohne einen festen Wohnsitz und nicht offiziell in Deutschland gemeldete Menschen sind betroffen.

Experten-Tipp:

„Bei einer nicht vorhandenen Kranken­versicherung macht man sich zwar nicht straffällig. Dafür müssen Menschen ohne Versicherung deutlich höhere Summen in Kauf nehmen, wenn sie später doch eine Kranken­versicherung abschließen möchten. Denn die Kranken­versicherung berechnet die Zahllast rückwirkend und diese stellt oftmals eine Hürde für potenzielle Versicherungsnehmer dar. Die Höhe der Zahllast ist abhängig von der Zeit, in der kein Versicherungsschutz vorhanden war. Hierbei verjähren die Schulden nach vier Jahren, wobei die Frist nach Abschluss des laufenden Kalenderjahres beginnt.“

Foto von Robert Böhrk
Berater

Gesundheitliche Versorgung ohne Kranken­versicherung

Icon Behandlung Kreuz

Welche medizinische Versorgung gibt es ohne Kranken­versicherung?

Zumindest in akuten Notfällen – also wenn eine Person zum Beispiel eine schwere Erkrankung oder akute Schmerzen hat – müssen diensthabende Ärzte auch unversicherte Personen behandeln. Wer keine Versicherung hat, erhält jedoch nur eine reduzierte Versorgung oder muss Behandlungen komplett aus eigener Tasche zahlen. Liegt kein Notfall vor, können Ärzte Patienten auch ablehnen.


Hilfe für Menschen ohne Kranken­versicherung

Es gibt verschiedene Anlaufstellen für Menschen ohne Kranken­versicherung, wo diese sich anonym untersuchen lassen und Medikamente erhalten können und auch beraten werden. Diese werden in der Regel von gemeinnützigen Vereinen oder karitativen Organisationen betrieben. Eine Beratung zur Rückkehr in eine Kranken­versicherung gibt es auch unter anderem bei Verbraucherzentralen und der unabhängigen Patientenberatung.

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Versicherungsschutz auch bei Nichtzahlung der Beiträge

Der Versicherungsschutz von Mitgliedern von Kranken­versicherungen besteht auch dann, wenn keine Versicherungsbeiträge gezahlt werden. Wurden Versicherungsnehmer in der Vergangenheit bei Zahlungsunfähigkeit noch aus ihrer Kranken­versicherung geworfen, sieht es heute anders aus: Sie bleiben auch weiterhin in ihrer Kranken­versicherung versichert.

Leistungen bei Beitragsrückständen

Wer in einer Kranken­versicherung versichert ist, aber ausstehende Beiträge hat, erhält reduzierte Leistungen. In der gesetzlichen Kranken­versicherung sind das:

  • Behandlungen bei akuten Erkrankungen und Schmerzen
  • Behandlungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft
  • Vorsorgeuntersuchungen

Um wieder die vollen Leistungen zu erhalten, muss man die Schulden beglichen oder eine Ratenzahlung vereinbart haben oder es muss Hilfebedürftigkeit nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII bestehen.


Notlagentarif der privaten Kranken­versicherung

Ähnlich sieht es bei der privaten Kranken­versicherung aus. Sofern der Versicherungsnehmer die regelmäßige Zahlung der Versicherungsbeiträge für ein Jahr ruhen lässt, gleitet er in den Notlagentarif, der lediglich die Akutversorgung vorsieht. Dabei muss er mit Versicherungsbeiträgen zwischen 100 und 125 Euro rechnen.


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Keine einheitliche Notfallversorgung

Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Notfallversorgung nicht gesetzlich vereinbart ist, sodass jede Kranken­versicherung frei entscheiden kann, welche Leistungen sie übernimmt und welche nicht. Eine Rückkehr in den alten Tarif beziehungsweise zum normalen Leistungsumfang ist möglich, wenn die ausstehenden Beiträge inklusive Säumnisgebühren oder Zuschläge gezahlt sind.

So funktioniert die Rückkehr in die Kranken­versicherung

Welche Versicherung ist zuständig?

  • Wer vorher gesetzlich versichert war, muss sich an seine alte Kranken­versicherung wenden. Diese wiederum ist verpflichtet, den ehemaligen Versicherten wieder aufzunehmen. Wenn die Krankenkasse nicht mehr existiert, kann man sich eine andere aussuchen.
  • Wer vorher privat krankenversichert war, muss sich wieder privat versichern.
  • Wer noch nie krankenversichert war, meldet sich je nach Beruf an: Arbeitnehmer versichern sich gesetzlich, Selbständige und Freiberufler privat.

Bei Unsicherheit sollten Sie sich zuerst bei einer gesetzlichen Kranken­versicherung melden. Diese klärt dann für Sie, wo Sie ­versicherungspflichtig sind. Bei der Anmeldung in einer gesetzlichen Kranken­versicherung findet auch keine Gesundheitsprüfung statt. Private Kranken­versicherungen müssen Antragsteller ohne Versicherungsschutz jedoch unabhängig von ihrem Gesundheitszustand mindestens in den Basistarif aufnehmen.


Icon Uhr und Zeit

Kümmern Sie sich möglichst bald um die Versicherung

Je früher Sie sich um Ihre Kranken­versicherung kümmern, desto weniger Nachzahlungen sammeln sich an und desto schneller erhalten Sie wieder die vollen Leistungen. Aus diesem Grund sollten Sie sich möglichst schnell bei einer Kranken­versicherung melden.

Ohne Schulden in ein Leben als Versicherter

Nachzahlungen in der gesetzlichen Kranken­versicherung

Wer lange nicht in der gesetzlichen Kranken­versicherung versichert war, muss einen Teil der Beiträge nachzahlen – unabhängig davon, ob ärztliche Leistungen in Anspruch genommen wurden. Die Nachzahlungspflicht gilt ab dem ersten Tag ohne Kranken­versicherung beziehungsweise ab dem Beginn der Versicherungspflicht am 1. April 2007 (für die private Kranken­versicherung ist das entsprechende Datum der 1. Januar 2009).

Beitragsschulden verjähren nach vier Jahren – wer also sehr lange nicht versichert war, muss nicht die Beiträge für die gesamte Zeit nachzahlen. Allerdings gilt das nicht, wenn man die Beiträge vorsätzlich nicht gezahlt hat. Zu den Nachzahlungen kommt ein Säumniszuschlag in Höhe von einem Prozent.


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Ermäßigte Nachzahlungen

Wer sich in der gesetzlichen Kranken­versicherung pflichtversichern muss, kann unter Umständen von einer Ermäßigung profitieren und nur den sogenannten Ruhensbeitrag nachzahlen. Für das Jahr 2024 müsste man für jeden Monat etwa 72 Euro nachzahlen.


Voraussetzungen für die Ermäßigung

  • Mehr als drei Monate ohne Versicherung
  • Keine Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen in der Zeit ohne Versicherung

Wenn man doch beim Arzt oder im Krankenhaus war, muss man für die Ermäßigung darauf verzichten, dass die gesetzliche Kranken­versicherung die Kosten dafür erstattet. Teilweise lohnt es sich aber finanziell mehr, sich die Behandlung erstatten zu lassen und dafür die vollen Beiträge zu zahlen. Freiwillig gesetzlich Versicherte müssen die vollen Beiträge nachzahlen, zahlen aber nur monatliche Säumniszuschläge von einem Prozent.


Icon Taschenrechner

Nachzahlungen in der privaten Kranken­versicherung

Auch bei der privaten Kranken­versicherung müssen Sie Beiträge nachzahlen. Das ist der sogenannte Prämienzuschlag. Mit der Nachzahlung geht kein rückwirkender Leistungsanspruch einher. Für die ersten sechs Monate muss man einen vollen Monatsbeitrag nachzahlen. Für die folgenden Monate fällt ein Sechstel des Monatsbeitrags an.


Vereinbarung einer Ratenzahlung

Oft ist es möglich, mit Kranken­versicherern eine Ratenzahlung zu vereinbaren, sodass man wieder den vollen Versicherungsschutz erhält und nicht alles auf einmal zurückzahlen muss. Allerdings sind Kranken­versicherer nicht verpflichtet, sich darauf einzulassen. Auch ein Verzicht auf Säumniszuschläge oder ein Rabatt auf Prämienzuschläge lässt sich mitunter aushandeln.

Icon Graph

Krankenkassen fordern Beiträge ein

Krankenkassen bleibt nichts anderes übrig, als die ausstehenden Beitragszahlungen einzufordern. Immerhin erhalten sie Ausgleichszahlungen aus dem Gesundheitsfonds. Begegnet ihnen ein Versicherungsnehmer, der eine regelmäßige Zahlung der Versicherungsbeiträge nicht gewährleisten kann, wird über eine Ratenzahlung versucht, die zeitnahe Begleichung der Schulden anzustreben. Zeigt sich der Versicherungsnehmer weniger kooperativ, bleibt den Krankenkassen lediglich die eidesstattliche Versicherung als letztes Druckmittel. Dann verbleibt die ausstehende Forderung für 30 Jahre im Vollstreckungsverfahren.

Fazit

Ein Leben ohne Kranken­versicherung kann sich zu einem teuren Unterfangen entwickeln, wenn man später wieder eintreten will. Um Schulden zu verhindern und eine umfassende medizinische Behandlung zu gewährleisten, sollten Sie also nach Möglichkeit lückenlos versichert sein und Ihre Beiträge pünktlich zahlen.


Die häufigsten Fragen zum Leben ohne Kranken­versicherung

Ist es strafbar, wenn man ohne Kranken­versicherung ist?

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Obwohl es in Deutschland eine Kranken­versicherungspflicht gibt, macht man sich nicht unmittelbar strafbar, wenn man keine Kranken­versicherung hat. Es führt jedoch dazu, dass man bei einem späteren Eintritt oder Wiedereintritt in eine Kranken­versicherung Beiträge nachzahlen muss, was je nach Beitragshöhe und Dauer ohne Kranken­versicherung eine hohe Belastung darstellen kann. Ohne Kranken­versicherung ist auch der Zugang zu medizinischer Versorgung eingeschränkt. Aus diesem Grund sollte man nach Möglichkeit nicht unversichert bleiben.

Was tun, wenn ich keine Kranken­versicherung habe?

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Wer ohne Kranken­versicherung zum Arzt geht, muss Behandlungen aus eigener Tasche bezahlen – man bekommt wie ein Privatpatient die Rechnung nach Hause geschickt. Am besten sollte man schnell reagieren und in eine Kranken­versicherung eintreten. In der Regel ist es die gleiche Kranken­versicherung oder das gleiche Kranken­versicherungssystem, in dem man vorher versichert war oder aber der Beruf entscheidet, ob man sich gesetzlich oder privat krankenversichern muss. Verschiedene Stellen bieten Beratung zur Rückkehr in eine Kranken­versicherung an.

Wird man auch ohne Kranken­versicherung behandelt?

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In ernsten Fällen oder bei starken Schmerzen kann man sich auch ohne Kranken­versicherung behandeln lassen. Für andere Behandlungen erhält man eine Rechnung, die man selbst bezahlen muss. Gerade in großen Städten gibt es auch spezielle Anlaufstellen für Personen ohne Kranken­versicherung.

Wer zahlt eine Kranken­versicherung, wenn ich kein Einkommen habe?

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Wer die Kranken­versicherung nicht selbst bezahlen kann, weil er kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen hat, kann dafür auf staatliche Hilfe zurückgreifen. Private Zusatz­versicherungen muss man jedoch weiterhin selbst bezahlen. Bei Arbeitslosengeld I zahlt die Agentur für Arbeit für die gesetzliche Kranken­versicherung. Beim Empfang von Bürgergeld, einer Erwerbsminderung oder Grundsicherung im Alter tragen Jobcenter oder Sozialamt die Beiträge für die gesetzliche Kranken­versicherung. Auch die private Kranken­versicherung wird bezuschusst.

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