Immobilienrente und Steuer: Wie wird die Leibrente versteuert?

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Welche Steuern bei der Immobilienrente anfallen: von der Leibrente über Teilverkauf und Umkehrhypothek bis zum Verkauf mit Wohnrecht oder Rückmiete.

Inhalt dieser Seite
  1. Überblick
  2. Besteuerung der Leibrente
  3. Teilverkauf in der Steuer
  4. Umkehrhypothek
  5. Verkauf mit Wohnrecht
  6. Verkauf mit Rück­­vermietung
  7. Häufige Fragen (FAQ)
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Das Wichtigste in Kürze

  • Leibrente: Steuerpflichtig ist nur der Ertragsanteil. Er hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab und liegt mit 75 Jahren bei 11 % der Rente.
  • Verkauf meist steuerfrei: Wer im Verkaufsjahr und in den zwei Jahren davor selbst darin wohnt oder länger als zehn Jahre Eigentümer ist, zahlt keine Spekulationssteuer.
  • Umkehrhypothek: Die Auszahlungen sind ein Kredit und kein Einkommen. Zinsen für das selbst bewohnte Haus können Sie aber nicht absetzen.
  • Grunderwerbsteuer: 3,5 bis 6,5 % je nach Bundesland. Ihr Wohnrecht oder Nießbrauch zählt zur Gegenleistung, Steuerschuldner sind Käufer und Verkäufer.

Welche Steuern fallen bei der Immobilienrente an?

Bei der Immobilienrente spielen drei Steuern eine Rolle: die Einkommensteuer auf laufende Zahlungen wie eine Leibrente oder Mieteinnahmen, die Steuer auf einen Gewinn beim Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist und die Grunderwerbsteuer. Welche davon Sie trifft, hängt vom Modell ab. Die Übersicht zeigt die Regeln für alle fünf Modelle.

Die Modelle der Immobilienrente im Steuervergleich

ModellWas Sie versteuernWas Sie nicht absetzen können
LeibrenteNur den Ertragsanteil der Rente, mit 75 Jahren 11 %Keine laufenden Kosten aus dem Modell
TeilverkaufGewinn nur ohne Eigennutzung und innerhalb von zehn JahrenNutzungsentgelt bei Selbstnutzung
UmkehrhypothekNichts, die Auszahlungen sind ein KreditZinsen bei Selbstnutzung
Verkauf mit Wohnrecht oder NießbrauchGewinn wie beim Teilverkauf; Mieteinnahmen, wenn Sie als Nießbraucher vermietenNichts, solange Sie selbst wohnen
Verkauf mit Rück­vermietungGewinn wie beim TeilverkaufMiete für die eigene Wohnung

Die Tabelle fasst die Regeln für Eigentümer zusammen, die selbst in ihrer Immobilie wohnen. Das ist bei der Immobilienrente der Regelfall. Wer vermietet oder die Immobilie erst vor wenigen Jahren gekauft hat, muss genauer hinsehen. Die Einzelheiten je Modell stehen in den folgenden Kapiteln.


Spekulationssteuer: Wann ist der Verkauf steuerfrei?

Eine eigene Spekulationssteuer gibt es nicht. Gemeint ist die Einkommensteuer auf den Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft. Sie fällt nur an, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen (Quelle: § 23 EStG). Das gilt für Leibrente, Teilverkauf, Verkauf mit Wohnrecht und Rückmiete gleichermaßen.

Auch innerhalb der zehn Jahre bleibt der Verkauf steuerfrei, wenn Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt haben oder seit dem Kauf ausschließlich selbst darin wohnen. Es genügt also eine der beiden Bedingungen: Eigennutzung oder zehn Jahre. Für alle privaten Veräußerungsgewinne zusammen gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro im Jahr.

Für Rentner, die seit Jahrzehnten in ihrem Haus wohnen, fällt deshalb fast nie Spekulationssteuer an. Vorsicht gilt, wenn Sie schon länger ausgezogen sind, etwa ins Pflegeheim, und die Immobilie weniger als zehn Jahre besitzen. Geerbte oder geschenkte Immobilien übernehmen die Frist des Vorbesitzers, sie beginnt also nicht mit dem Erbfall neu.


Grunderwerbsteuer: Wer zahlt sie?

Beim Verkauf an einen fremden Käufer fällt Grunderwerbsteuer an, je nach Bundesland 3,5 bis 6,5 Prozent. Bemessen wird sie an der Gegenleistung des Käufers. Dazu zählen auch die Nutzungen, die sich der Verkäufer vorbehält, also Ihr Wohnrecht oder Nießbrauch (Quelle: § 9 GrEStG). Ein vorbehaltenes Recht senkt die Steuer deshalb nicht.

Meist übernimmt der Käufer die Grunderwerbsteuer im Vertrag. Steuerschuldner sind aber beide Vertragsteile: Zahlt der Käufer nicht, kann sich das Finanzamt an Sie halten (Quelle: § 13 GrEStG). Fragen Sie deshalb vor dem Notartermin, wie der Käufer die Steuer bezahlt.

Wie wird eine Leibrente aus dem Hausverkauf versteuert?

Eine lebenslange Leibrente aus dem Verkauf Ihrer Immobilie versteuern Sie nur mit dem Ertragsanteil. Er hängt von Ihrem Alter bei Rentenbeginn ab und sinkt, je älter Sie sind: mit 65 Jahren sind 18 Prozent der Rente steuerpflichtig, mit 75 Jahren elf Prozent, mit 80 Jahren acht Prozent. Der Rest bleibt steuerfrei.

Steuerpflichtiger Teil der Leibrente nach Alter

Der Ertragsanteil soll den Zinsanteil der Rente abbilden, also das, was über die Rückzahlung Ihres Kaufpreises hinausgeht. Maßgeblich ist das vollendete Lebensjahr bei Beginn der Rente, nicht beim Vertragsschluss (Quelle: § 22 EStG). Der einmal festgelegte Prozentsatz gilt dann für die gesamte Laufzeit.

Steuerpflichtiger Ertragsanteil einer Leibrente nach Alter bei Rentenbeginn
  • 60 Jahre22 %
  • 65 Jahre18 %
  • 70 Jahre15 %
  • 72 Jahre13 %
  • 75 Jahre11 %
  • 78 Jahre9 %
  • 80 Jahre8 %
  • 85 Jahre5 %

Quelle: Einkommensteuergesetz, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb

Alter bei RentenbeginnErtragsanteilBeispiele aus der Tabelle
60 bis 64 Jahre22 % bis 19 %62 Jahre: 21 %, 63 Jahre: 20 %
65 bis 69 Jahre18 % bis 15 %67 Jahre: 17 %, 68 Jahre: 16 %
70 bis 74 Jahre15 % bis 12 %71 Jahre: 14 %, 72 und 73 Jahre: 13 %
75 bis 79 Jahre11 % bis 9 %76 und 77 Jahre: 10 %, 78 und 79 Jahre: 9 %
Ab 80 Jahre8 % bis 1 %85 bis 87 Jahre: 5 %, ab 97 Jahren: 1 %

Rechenbeispiel: Leibrente von 800 Euro mit 75 Jahren

Eine Verkäuferin beginnt mit 75 Jahren, eine Leibrente von 800 Euro im Monat zu beziehen. Steuerpflichtig sind elf Prozent, also 88 Euro. Bei einem angenommenen persönlichen Steuersatz von 20 Prozent zahlt sie darauf 17,60 Euro Steuer im Monat. Es ist ein Rechenbeispiel unserer Redaktion, Ihr Steuersatz kann höher oder niedriger sein.

SchrittRechnungBetrag
Leibrente pro MonatLaut Vertrag800 €
Ertragsanteil mit 75 Jahren11 %88 €
Steuerfreier Teil800 € minus 88 €712 €
Persönlicher SteuersatzAnnahme20 %
Steuer pro Monat20 % von 88 €17,60 €

Zeitrente und abgekürzte Leibrente

Läuft die Rente nur eine feste Zahl von Jahren, gilt etwas anderes. Bei einer Zeitrente aus dem Verkauf von Privatvermögen ist von Beginn an nur der Zinsanteil steuerpflichtig, als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Der Tilgungsanteil bleibt steuerfrei, wenn keine Spekulationsfrist läuft (Bundesfinanzhof, Urteil vom 14.07.2020, VIII R 3/17). Die volle Rente wird also nicht versteuert.

Eine abgekürzte Leibrente endet nach einer Höchstlaufzeit, spätestens aber mit Ihrem Tod. Sie wird wie die Leibrente nur mit dem Ertragsanteil besteuert, der sich nach der vereinbarten Laufzeit richtet, höchstens aber nach Ihrem Alter (Quelle: § 55 EStDV). Welche Variante Sie haben, steht im Kaufvertrag. Wie die Modelle funktionieren, erklärt unsere Seite zur Leibrente.


Wo trage ich die Leibrente in der Steuererklärung ein?

Die Leibrente gehört in die Anlage R Ihrer Steuererklärung, dort, wo auch gesetzliche und private Renten stehen. Sie tragen den Jahresbetrag und den Beginn der Rente ein, den Ertragsanteil rechnet das Finanzamt. Bei einer Zeitrente geben Sie nur den Zinsanteil als Einkünfte aus Kapitalvermögen an.


Ist der Verkauf gegen Leibrente selbst steuerpflichtig?

Der Verkauf ist ein privates Veräußerungsgeschäft wie jeder andere. Haben Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt oder länger als zehn Jahre besessen, bleibt er steuerfrei, und versteuert wird nur die laufende Rente. Liegt beides nicht vor, lassen Sie den Gewinn vor dem Notartermin von einem Steuerberater berechnen, weil der Kaufpreis als Rente fließt.


Kann der Käufer die Leibrente steuerlich absetzen?

Für den Käufer beim Hauskauf auf Rentenbasis ist der Barwert der Rente der Kaufpreis, also seine Anschaffungskosten. Vermietet er die Immobilie, kann er von den Rentenzahlungen nur den Ertragsanteil als Werbungskosten abziehen (Quelle: § 9 EStG). Wohnt er selbst darin, kann er die Leibrente gar nicht absetzen.


Grunderwerbsteuer bei der Leibrente

Auch beim Verkauf gegen Leibrente fällt Grunderwerbsteuer an. Grundlage ist die Gegenleistung des Käufers, hier also der Wert der Rente und eine mögliche Einmalzahlung, dazu Ihr vorbehaltenes Wohnrecht oder Ihr Nießbrauch. Lebenslange Leistungen werden mit einem Vervielfältiger des Bewertungsgesetzes bewertet, der vom Alter abhängt (Quelle: § 14 BewG).

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Welche Steuern fallen beim Teilverkauf an?

Der Verkauf eines Anteils ist ein privates Veräußerungsgeschäft. Wer selbst in der Immobilie wohnt, verkauft auch innerhalb von zehn Jahren steuerfrei, ebenso wer länger als zehn Jahre Eigentümer ist. Das monatliche Nutzungsentgelt für den verkauften Anteil können Sie als Selbstnutzer nicht absetzen (Quelle: § 12 EStG).

Kaufen Sie den Anteil später zurück, ist das eine neue Anschaffung mit neuer Zehnjahresfrist; solange Sie selbst wohnen, bleibt ein späterer Verkauf aber steuerfrei. Grunderwerbsteuer, Rückkauf und Steuererklärung beim Teilverkauf erklären wir ausführlich auf der Seite Immobilien-Teilverkauf in der Steuer.

Den Immobilien-Teilverkauf vermitteln wir derzeit nicht, weil wir keinen Anbieter guten Gewissens empfehlen können. Wenn Sie erfahren möchten, sobald sich das ändert, tragen Sie sich in die Benachrichtigung ein.

Ist die Umkehrhypothek steuerfrei?

Ja, die Auszahlungen einer Umkehrhypothek sind steuerfrei, weil es sich um einen Kredit handelt und Geld aus einem Kredit kein Einkommen ist. Im Gegenzug können Sie die Zinsen nicht absetzen, solange Sie selbst in der Immobilie wohnen (Quelle: § 12 EStG).

Keine Steuer auf die Auszahlungen

Bei der Umkehrhypothek bleibt die Immobilie Ihr Eigentum, Sie verkaufen nichts. Deshalb fallen weder Spekulationssteuer noch Grunderwerbsteuer an. Zinsen sind nur dann Werbungskosten, wenn sie mit Einkünften zusammenhängen, etwa weil Sie einen Teil der Immobilie vermieten (Quelle: § 9 EStG).

Echte Umkehrhypotheken, bei denen die Bank auszahlt und erst nach Ihrem Tod aus dem Verkauf zurückbekommt, gibt es laut Stiftung Warentest in Deutschland derzeit nicht, nur ähnliche Kredite für Senioren. Für die Steuer macht das keinen Unterschied. Was Banken anbieten, steht auf unserer Seite zur Umkehrhypothek.


Mögliche Steuerpflicht für Erben

Nach Ihrem Tod wird der Kredit meist aus dem Verkauf der Immobilie getilgt. Verkaufen Ihre Erben, gilt für sie die Frist ab Ihrem Kauf, nicht ab dem Erbfall: Der Rechtsnachfolger übernimmt die Anschaffung des Erblassers (Quelle: § 23 EStG). Haben Sie die Immobilie vor mehr als zehn Jahren gekauft, bleibt der Verkauf durch die Erben steuerfrei.

Welche Steuern fallen beim Verkauf mit Wohnrecht oder Nießbrauch an?

Der Verkauf selbst bleibt steuerfrei, wenn Sie im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor selbst darin gewohnt haben oder länger als zehn Jahre Eigentümer sind. Ihr Wohnrecht bringt Ihnen keine steuerpflichtigen Einkünfte. Vermieten Sie dagegen als Nießbraucher, versteuern Sie die Mieteinnahmen. Grunderwerbsteuer fällt auf den Kaufpreis und auf den Wert Ihres Rechts an.

Wohnrecht und Nießbrauch im Vergleich

FrageWohnrechtNießbrauch
Selbst wohnenJa, ohne SteuerJa, ohne Steuer
VermietenNur wenn erlaubtJa, Mieteinnahmen sind steuerpflichtig
Kosten absetzenNeinBei Vermietung als Werbungskosten
GrunderwerbsteuerWert des Rechts zählt zur GegenleistungWert des Rechts zählt zur Gegenleistung
Nach Ihrem TodErlischt, keine Erbschaftsteuer daraufErlischt, keine Erbschaftsteuer darauf

Ziehen Sie aus, etwa ins Pflegeheim, und vermieten Sie die Wohnung als Nießbraucher, sind die Mieteinnahmen Einkünfte aus Vermietung (Quelle: § 21 EStG). Aufwendungen, die mit der Vermietung zusammenhängen, ziehen Sie als Werbungskosten ab. Ein Wohnrecht erlaubt die Vermietung nur, wenn der Vertrag sie gestattet. Mehr zu beiden Rechten auf unserer Seite Nießbrauchrecht und Wohnrecht.


Grunderwerbsteuer beim Verkauf mit Nießbrauch

Ein Nießbrauch oder Wohnrecht senkt zwar den Kaufpreis, nicht aber die Grunderwerbsteuer. Das Gesetz rechnet die vorbehaltenen Nutzungen zur Gegenleistung des Käufers (Quelle: § 9 GrEStG). Der Käufer zahlt die Steuer also auf Kaufpreis plus Wert Ihres Rechts.


Was gilt für Erben?

Nießbrauch und Wohnrecht sind an Ihre Person gebunden und erlöschen mit Ihrem Tod (Quelle: § 1061 BGB). Ihre Erben können sie nicht erben, deshalb fällt darauf auch keine Erbschaftsteuer an. Zum Nachlass gehört aber, was Sie aus dem Kaufpreis noch besitzen. Wie die Erbschaftsteuer berechnet wird, lesen Sie auf unserer Seite zur Erbschaftsteuer.


Schenkung an die Kinder mit Nießbrauch

Übertragen Sie Ihre Immobilie zu Lebzeiten an Ihre Kinder und behalten den Nießbrauch, zieht das Finanzamt den Kapitalwert des Nießbrauchs vom Wert der Schenkung ab. Er errechnet sich aus Jahreswert mal Vervielfältiger, der vom Alter abhängt (Quelle: § 14 BewG). Für Kinder gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro je Elternteil in zehn Jahren.

Rechenbeispiel: Schenkung mit Nießbrauch
Vater, 70 Jahre, schenkt seiner Tochter ein Haus und behält den Nießbrauch mit 12.000 Euro Jahreswert

PostenBetrag
Wert des Hauses500.000 €
Minus Nießbrauch: 12.000 € mal Vervielfältiger 9,938 (2026)119.256 €
Steuerlicher Wert der Schenkung380.744 €

Damit bleibt die Schenkung unter dem Freibetrag von 400.000 Euro, den die Tochter von ihrem Vater bekommt.

Wie Sie eine Immobilie an Ihre Kinder übertragen und welche Fristen gelten, erklärt unsere Seite Haus überschreiben und Steuern. Der Freibetrag gilt je Elternteil und Kind für alle Schenkungen innerhalb von zehn Jahren (Quelle: § 14 ErbStG).

Wie wird der Verkauf mit Rück­vermietung besteuert?

Der Verkauf mit Rück­vermietung ist ein gewöhnlicher Immobilienverkauf. Steuerpflichtig ist ein Gewinn nur, wenn Sie die Immobilie weniger als zehn Jahre besitzen und nicht im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt haben. Wer vor dem Verkauf selbst darin wohnt, verkauft also steuerfrei.

Wann ist der Verkauf steuerfrei?

Beim Verkauf mit Rückmiete wohnen Sie bis zum Verkauf als Eigentümer in Ihrer Immobilie und danach als Mieter. Damit ist die Eigennutzung in aller Regel erfüllt, und der Erlös bleibt steuerfrei, auch wenn Sie erst vor wenigen Jahren gekauft haben. Wie das Modell funktioniert, steht auf unserer Seite Verkauf mit Rückmiete.


Mietkosten sind nicht steuerlich absetzbar

Die Miete für Ihre eigene Wohnung ist private Lebensführung und nicht absetzbar (Quelle: § 12 EStG). Eine Ausnahme kann gelten, wenn Sie einen Teil der Wohnung beruflich nutzen, etwa als Büro für Ihre selbständige Tätigkeit. Dann ist der beruflich genutzte Anteil der Miete unter Umständen abziehbar.


Was gilt für den Erlös und die Erben?

Der Kaufpreis wird Teil Ihres Geldvermögens. Zinsen und Erträge darauf versteuern Sie als Kapitalerträge, soweit sie den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro im Jahr übersteigen (Quelle: § 20 EStG). Für Ihre Erben entfällt die Steuerbefreiung für das selbst genutzte Familienheim, weil sie Geld statt eines Hauses erben. Es gelten die normalen Freibeträge, für Kinder 400.000 Euro (Quelle: § 16 ErbStG).

Wer steuerfrei verkaufen und wohnen bleiben möchte, findet beim Rückmietverkauf einen Weg. Wir arbeiten dafür mit der GNIW zusammen. Sie zahlt laut eigenen Angaben den vollen Kaufpreis nach dem Notartermin aus, Sie bleiben mit unbefristetem Mietvertrag wohnen.

Rückmietverkauf mit unserem Partner GNIW

Die GNIW kauft Ihre Immobilie zum Wert der bewohnten Immobilie und zahlt den vollen Kaufpreis nach dem Notartermin aus. Sie bleiben mit einem unbefristeten Mietvertrag wohnen, den die GNIW nach eigenen Angaben nur aus wichtigem Grund kündigen darf.

  • Lebenslanges Wohnrecht im ersten Rang des Grundbuchs laut GNIW (bei späterer Bankfinanzierung zweiter Rang), Eigenbedarf ausgeschlossen
  • Dach, Fenster, Heizung: Erhaltungsinvestitionen trägt die GNIW als Eigentümerin
  • Neben der Miete zahlen Sie nur die umlagefähigen Betriebskosten
  • Für Häuser und Wohnungen ab 100.000 Euro, wenn alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sind und die Lage passt

*Wenn Sie über diesen Link eine Immobilie einreichen, erhalten wir von der GNIW eine kleine Vergütung. Für Sie entstehen keine Kosten.

Die häufigsten Fragen zur Immobilienrente in der Steuer

Ist eine Leibrente steuerpflichtig oder steuerfrei?

Eine lebenslange Leibrente aus dem Verkauf einer Immobilie ist nur teilweise steuerpflichtig. Versteuert wird der Ertragsanteil, der vom Alter bei Rentenbeginn abhängt: mit 65 Jahren 18 Prozent, mit 75 Jahren elf Prozent, mit 80 Jahren acht Prozent laut § 22 EStG. Der Rest der Rente bleibt steuerfrei.

Wo trage ich die Leibrente in der Steuererklärung ein?

Die Leibrente gehört in die Anlage R. Dort tragen Sie den Jahresbetrag und den Beginn der Rente ein, das Finanzamt wendet den Ertragsanteil an. Den Verkauf selbst geben Sie nur an, wenn er innerhalb der Spekulationsfrist steuerpflichtig ist.

Kann ich eine Leibrente steuerlich absetzen?

Als Käufer nur, wenn Sie die Immobilie vermieten, und dann nur den Ertragsanteil der Rentenzahlungen als Werbungskosten laut § 9 EStG. Wohnen Sie selbst darin, können Sie die Leibrente nicht absetzen. Als Verkäufer zahlen Sie keine Rente, sondern bekommen sie und versteuern den Ertragsanteil.

Wie wird eine Zeitrente aus dem Hausverkauf versteuert?

Bei einer Zeitrente mit fester Laufzeit ist nur der Zinsanteil steuerpflichtig, als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Der Tilgungsanteil bleibt steuerfrei, solange keine Spekulationsfrist läuft. So hat es der Bundesfinanzhof am 14.07.2020 entschieden (VIII R 3/17). Die volle Zeitrente müssen Sie also nicht versteuern.

Müssen Rentner beim Hausverkauf Spekulationssteuer zahlen?

Fast nie. Steuerfrei ist der Verkauf, wenn Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt haben oder länger als zehn Jahre besitzen. Nur wenn beides fehlt, ist der Gewinn steuerpflichtig, und zwar ganz, sobald alle privaten Veräußerungsgewinne im Jahr zusammen 1.000 Euro erreichen; darunter bleiben sie steuerfrei (Freigrenze laut § 23 EStG).

Fällt beim Hausverkauf gegen Leibrente Grunderwerbsteuer an?

Ja, je nach Bundesland 3,5 bis 6,5 Prozent. Grundlage ist der Wert der Rente samt Einmalzahlung und Ihres vorbehaltenen Wohnrechts laut § 9 GrEStG. Meist übernimmt der Käufer die Steuer im Vertrag, das Finanzamt kann sich aber auch an Sie halten, wenn er nicht zahlt.

Welche Modelle der Immobilienrente sind steuerlich am günstigsten?

Für Eigentümer, die selbst wohnen, sind alle Modelle beim Verkauf meist steuerfrei. Unterschiede gibt es bei den laufenden Zahlungen: Die Umkehrhypothek zahlt steuerfrei aus, bei der Leibrente ist nur der Ertragsanteil steuerpflichtig. Steuerlich wichtiger als das Modell sind meist die Kosten, die jedes Modell mit sich bringt.

Ist der Erlös aus einem Teilverkauf steuerpflichtig?

Nur selten. Er bleibt steuerfrei, wenn Sie selbst in der Immobilie wohnen oder sie länger als zehn Jahre besitzen. Steuerpflichtig ist der Gewinn nur, wenn beides fehlt. Einzelheiten zu Grunderwerbsteuer, Rückkauf und Steuererklärung stehen auf unserer Seite Immobilien-Teilverkauf in der Steuer.

Sind die Auszahlungen einer Umkehrhypothek steuerpflichtig?

Nein. Die Auszahlungen sind ein Kredit und damit kein Einkommen. Dafür können Sie die Zinsen nicht absetzen, solange Sie selbst in der Immobilie wohnen. Vermieten Sie einen Teil, sind die anteiligen Zinsen Werbungskosten. Erben übernehmen beim späteren Verkauf die Spekulationsfrist ab Ihrem Kauf.

Was gilt steuerlich, wenn ich meine Immobilie an meine Kinder übertrage?

Eine Schenkung ist bis zum Freibetrag von 400.000 Euro je Elternteil und Kind in zehn Jahren steuerfrei, laut § 16 ErbStG. Behalten Sie den Nießbrauch, mindert sein Kapitalwert den steuerlichen Wert der Schenkung. Grunderwerbsteuer fällt bei Schenkungen und bei Verkäufen an Kinder nicht an.

Kann ich nach einem Verkauf mit Rück­vermietung die Miete absetzen?

In der Regel nicht, denn die Miete für die eigene Wohnung gehört zur privaten Lebensführung. Nutzen Sie einen Teil der Wohnung beruflich, etwa als Büro für eine selbständige Tätigkeit, kann der beruflich genutzte Anteil der Miete abziehbar sein. Den Verkauf selbst versteuern Sie nicht, wenn Sie im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor darin gewohnt haben oder die Immobilie länger als zehn Jahre besitzen.

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Nachgelagerte Besteuerung Renten werden erst bei Auszahlung besteuert, während die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei oder steuermindernd sind. Ziel ist es, die Steuerlast ins Rentenalter zu verlagern, wenn das Einkommen meist geringer ist. Beitragsbemessungsgrenze Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße, die festlegt, bis zu welchem Betrag das Einkommen von gesetzlich Versicherten zur Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherungen herangezogen wird. Es gibt verschiedene Werte für die Kranken- und Rentenversicherung.
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