Was bedeutet ein Notlagentarif in der privaten Kranken­versicherung?

Von Maureen Menger
Fachlich geprüft durch Robert Böhrk
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Notlagentarif der privaten Kranken­versicherung (PKV) ist ein Sozialtarif für Privatpatienten, die ihre regulären Beiträge nicht länger zahlen können.
  • Im Notlagentarif ist der Leistungsumfang stark eingeschränkt – erstattet wird vor allem die medizinische Akutversorgung.
  • Die Herabstufung in den Notlagentarif lässt sich oft vermeiden und kann später rückgängig gemacht werden.

Ein steigender PKV-Beitrag und ein plötzlicher Einkommensverlust …

… für viele Privatversicherte ist das die Situation, in der der Notlagentarif zum Thema wird. Er ist kein Tarif, den Sie aktiv wählen, sondern eine Notbremse, in die Ihr Versicherer Sie einstuft, wenn Sie über Monate nicht mehr zahlen. Der Beitrag sinkt dann deutlich, doch im Gegenzug bleibt nur noch eine medizinische Grundversorgung übrig. Viele erfahren erst mit der ersten Mahnung, wie schnell dieser Weg gehen kann – und wie viele Möglichkeiten es vorher gegeben hätte. Genau darum geht es auf dieser Seite: Sie erfahren, wann die Einstufung droht, was der Notlagentarif leistet und wie Sie ihn oft noch abwenden. Und Sie sehen, welche Schritte Ihnen den Weg zurück in Ihren gewohnten Schutz öffnen.

Was ist der Notlagentarif der privaten Kranken­versicherung?

Neu in 2026

Basistarif-Höchstbeitrag 2026: Der Basistarif-Höchstbeitrag liegt 2026 bei rund 1.017 Euro im Monat – ein Vielfaches des Notlagentarifs. → Mehr dazu im Abschnitt „Rückkehr in den Ursprungstarif“

Der Notlagentarif ist ein gesetzlich vorgeschriebener Sozialtarif der privaten Kranken­versicherung (PKV), in den Privatversicherte automatisch eingestuft werden, wenn sie ihre Beiträge über mehrere Monate nicht mehr zahlen. Rechtsgrundlage sind § 153 VAG sowie § 193 Abs. 6–9 VVG (Quelle: § 153 VAG; § 193 VVG). Er sichert eine medizinische Notfallversorgung zu einem stark reduzierten Beitrag.

Der Notlagentarif betrifft verschiedene Gruppen unterschiedlich. Beamte mit Beihilfe erhalten ihn nur anteilig – passend zu ihrem Beihilfesatz in den Varianten 20, 30 oder 50 Prozent. Mitversicherte Angehörige und Kinder rutschen automatisch mit in den reduzierten Schutz, sobald der Hauptversicherte betroffen ist. Für Rentner in der PKV ist der Notlagentarif keine Dauerlösung, sondern ein Zwischenschritt – dauerhaft zu hohe Beiträge lösen Sie besser über einen Tarifwechsel, wie ihn unsere Seite zur PKV-Beitragserhöhung beschreibt.

Mit dem 2013 geschaffenen Notlagentarif soll denjenigen Versicherten geholfen werden, die aufgrund von finanziellen Engpässen ihre Beiträge nicht mehr zahlen können. Sein Ziel ist es, einen besonders günstigen Mindest­versicherungsschutz zu sichern, bis der Versicherte seine kompletten Schulden vollständig abgebaut hat.

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Das passiert, wenn Privatversicherte ihre Beiträge nicht mehr zahlen können

Wer eine private Kranken­versicherung (PKV) abschließt, tut das in der Regel in der Überzeugung, dass er sie langfristig bezahlen kann. Doch unerwartete Entwicklungen wie der plötzliche Verlust des Arbeitsplatzes können das jäh sehr schwierig machen. Insbesondere, da die Beiträge der PKV mit dem Alter stetig steigen. Wenn Privatpatienten gar nicht mehr bezahlen können, greift der Notlagentarif. Es handelt sich dabei nicht um einen frei wählbaren Tarif, sondern um einen Sozialtarif für Privatversicherte in einer finanziellen Notlage.


Der Notlagentarif als temporäre Lösung

Durch den Notlagentarif der privaten Kranken­versicherung reduzieren sich die Beitragsschulden temporär zahlungsunfähiger Versicherter. Sie können ihre finanziellen Außenstände dadurch schneller zurückzahlen und anschließend in ihren normalen Tarif zurückkehren.

Zuletzt waren rund 83.500 Personen im Notlagentarif versichert, die durchschnittliche Verweildauer lag bei etwa 22 Monaten (Stand 2021). Die Zahl der Betroffenen ist seit Jahren rückläufig (Quelle: PKV-Verband).

Hintergrund: Deshalb gibt es den Notlagentarif

2013 hatten die privaten Kranken­versicherer über 745 Millionen Euro an Ausständen. Rund 150.000 Privatversicherte gehörten zu den sogenannten Nichtzahlern und waren mindestens mit drei Monatsbeiträgen im Rückstand. Darum wurde per „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Kranken­versicherung“ der Notlagentarif eingeführt. Unmittelbar nach der Einführung wurden rund 94.000 private Versicherungsnehmer in den Notlagentarif heruntergestuft.

Vor der Einführung waren die unzähligen Beitragsschuldner für die privaten Kranken­versicherungen und die gesamte Versicherungs­gemeinschaft eine doppelte Belastung. Zum einen mussten die übrigen Versicherten weiterhin Altersrückstellungen für die Schuldner aufbauen. Zum anderen sorgten die Beitragsschuldner für höhere Beitragssteigerungen in den jeweiligen Tarifen.

Die in Not geratenen Versicherten steckten in einem Teufelskreis: Sie hatten nicht nur Schulden durch ihren alten Tarif. Aufgrund der länger anhaltenden Nichtzahlung wurde ihr Tarif teurer und sie häuften dadurch noch mehr Schulden an. Davon waren ganz besonders Selbständige und Freiberufler, aber auch Beamte betroffen.

Wann komme ich in den Notlagentarif der PKV?

Um in den Notlagentarif eingestuft zu werden, hat der Gesetzgeber ein zweistufiges Mahnverfahren vorgeschrieben. Es läuft wie folgt ab:

  • Wenn fällige Beiträge nicht gezahlt werden, kann der Versicherer nach zwei Monaten eine erste Mahnung verkünden. Es fallen außerdem Mahnkosten und ein einprozentiger Säumniszuschlag an.
  • Wenn zwei Monate nach der ersten Mahnung noch mindestens ein monatlicher Beitrag geschuldet wird, gibt es die zweite Mahnung.
  • Wenn dann weiterhin nach einem Monat ein Beitragsrückstand von einem Monatsbeitrag besteht, erfolgt eine automatische Einstufung in den Notlagentarif des Versicherers. Der alte Versicherungstarif ruht bis auf weiteres.

Dieses zweistufige Mahnverfahren ist in § 193 Abs. 6 VVG geregelt; das anschließende Ruhen des Vertrags und die Einstufung in den Notlagentarif folgen aus § 193 Abs. 7 VVG (Quelle: § 193 VVG). Vom ersten Beitragsrückstand bis zur Herabstufung vergehen damit insgesamt mehr als drei Monate.


Ausnahme bei Hilfebedürftigkeit

Wer in Deutschland im Sinne des Sozialrechts hilfebedürftig wird und Anspruch auf das Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II/Hartz IV) oder auf die Grundsicherung hat, muss nicht in den Notlagentarif wechseln. Die Versicherten müssen einen Nachweis über ihre finanzielle Hilfebedürftigkeit erbringen. Bei Bewilligung erhalten sie vom deutschen Staat einen finanziellen Zuschuss zu ihrem monatlichen Versicherungsbeitrag und dürfen in einen preiswerten Basistarif wechseln. Wer hingegen Arbeitslosengeld I erhält, kann oder muss sogar in die gesetzliche Kranken­versicherung wechseln.

Alle Informationen zum Wechsel der privaten Kranken­versicherung

Experten-Tipp:
Der vermeintliche Puffer im Mahnverfahren ist die eigentliche Falle

„Das zweistufige Mahnverfahren gibt Ihnen über drei Monate Zeit – doch dieser vermeintliche Puffer ist die eigentliche Falle. Wer abwartet, häuft Säumniszuschläge an und rutscht am Ende doch hinein. Prüfen Sie schon bei der ersten Mahnung Ihren Anspruch auf Bürgergeld oder Grundsicherung: Damit bleibt Ihnen der Notlagentarif oft ganz erspart.“

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Experte für Gesundheitsvorsorge

So gehen Sie vor

  • Haben Sie Mahnungen Ihres Versicherers erhalten oder wurden bereits in den Notlagentarif gestuft, dann prüfen Sie, ob Sie hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts sind. Dies müssen Sie mit einem Nachweis Ihrem Versicherer mitteilen.
  • Erhalten Sie Arbeitslosengeld I, können Sie stattdessen auch in die gesetzliche Kranken­versicherung wechseln.
  • Erhalten Sie Arbeitslosengeld II beziehungsweise Bürgergeld, dann steht Ihnen der Basistarif der PKV zur Verfügung.
  • Sind Sie dennoch im Notlagentarif, können Sie erst wieder zu Ihrem Normaltarif wechseln, wenn alle offenen Rechnungen beglichen sind.

So vermeiden Sie den Notlagentarif der PKV

Den Notlagentarif können Sie in vielen Fällen abwenden, wenn Sie früh handeln. Sobald sich abzeichnet, dass Ihr PKV-Beitrag zum Problem wird, sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Versicherer suchen und die Optionen unten prüfen. Je eher Sie reagieren, desto mehr Wege stehen Ihnen offen.

Anwartschafts­versicherung – vorbeugen, bevor Schulden entstehen

Eine Anwartschafts­versicherung sichert Ihnen den Rückkehranspruch in Ihren PKV-Tarif, ohne dass später eine erneute Gesundheitsprüfung nötig ist – und das gegen einen Bruchteil des regulären Beitrags. Sie ist die vorgelagerte Option: Wer eine absehbare Einkommenslücke überbrücken muss, hält so seinen Tarif und seine Altersrückstellungen, ohne in den Notlagentarif zu rutschen. Mehr dazu lesen Sie auf unserer Seite zur Anwartschafts­versicherung.

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Beiträge stunden

Sofern Sie nur vorübergehend zahlungsunfähig sind, können Sie Ihren Versicherer um eine Stundung der Beiträge bitten. Dabei werden fällige Beiträge aufgeschoben, sodass kein Mahnverfahren anläuft. Eine Stundung ist keine Selbstverständlichkeit – sie muss mit dem Versicherer vereinbart werden und eignet sich vor allem für kurze, klar begrenzte Engpässe.


Beitrag dauerhaft senken

Reicht ein Aufschub nicht, können Sie die Beitragslast dauerhaft senken und so die Versetzung in den Notlagentarif vermeiden:

  • Streichen verzichtbarer Leistungen
  • Ein höherer Selbstbehalt, der den Monatsbeitrag reduziert
  • Ein Tarifwechsel innerhalb der PKV in einen günstigeren Tarif mit Mitnahme der Altersrückstellungen
  • Der Wechsel in den Basistarif der PKV, dessen Beitrag gedeckelt ist

Experten-Tipp:
Leistungen streichen ist selten der klügste erste Schritt

„Beim ersten Engpass greifen viele reflexartig zum Leistungsverzicht – und verschenken dabei die stärkste Option. Ein interner Tarifwechsel senkt den Beitrag ebenso, aber Sie nehmen Ihre Altersrückstellungen mit. Wer stattdessen kündigt oder Leistungen kappt, zahlt im Alter drauf. Sprechen Sie Ihren Versicherer aktiv auf günstigere Tarife derselben Gesellschaft an.“

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Entscheidungsbaum: Bin ich betroffen – und welche Alternative passt?

Welcher Weg für Sie passt, hängt vor allem von Ihrem aktuellen Mahnstand und Ihrer finanziellen Lage ab. Der folgende Pfad führt Sie in drei Schritten zur passenden Option, von der Stundung bis zum Basistarif.

Schritt 1: Ihr aktueller Mahnstand:

  • Noch keine Mahnung, der Beitrag wird aber bald zum Problem: Sie haben den größten Spielraum, weiter mit Schritt 2.
  • Erste oder zweite Mahnung erhalten: Das zweistufige Mahnverfahren läuft, bis zur Herabstufung bleiben insgesamt mehr als drei Monate. Handeln Sie jetzt, weiter mit Schritt 2.
  • Bereits im Notlagentarif: Ihr Weg führt jetzt über die Rückkehr, sobald alle offenen Beiträge, Säumniszuschläge und Mahnkosten beglichen sind.

Schritt 2: Sind Sie hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts?

  • Ja, mit Anspruch auf Bürgergeld oder Grundsicherung: Der Notlagentarif bleibt Ihnen erspart. Mit einem Nachweis wechseln Sie in den Basistarif und erhalten einen Zuschuss zum Beitrag.
  • Ja, aber Sie beziehen Arbeitslosengeld I: Prüfen Sie den Rückweg in die gesetzliche Kranken­versicherung.
  • Nein: weiter mit Schritt 3.

Schritt 3: Ist Ihr Engpass vorübergehend oder dauerhaft?

  • Vorübergehend und klar begrenzt: Vereinbaren Sie eine Stundung mit Ihrem Versicherer. Eine absehbare Einkommenslücke überbrücken Sie mit einer Anwartschafts­versicherung, ohne Ihren Tarif zu verlieren.
  • Dauerhaft: Senken Sie den Beitrag über einen internen Tarifwechsel mit Mitnahme der Altersrückstellungen. Als gedeckelte Auffanglösung steht Ihnen der Basistarif offen.

Den Notlagentarif vermeiden – wir prüfen Ihre Möglichkeiten

Ob Stundung, Tarifwechsel oder Anwartschaft: Welcher Weg zu Ihrer Situation passt, klären wir persönlich mit Ihnen. Finanztip empfiehlt uns für die Beratung zur PKV. Unsere Beratung ist kostenfrei und unverbindlich.

  • Prüfung von Stundung, Tarifwechsel und Anwartschaft
  • Mitnahme Ihrer Altersrückstellungen im Blick
  • Persönlicher Ansprechpartner statt anonymer Rechner
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Welche Leistungen bietet der Notlagentarif der privaten Kranken­versicherung?

Im Notlagentarif wird der Versicherungsschutz der privaten Kranken­versicherung so weit wie möglich beschränkt. In den meisten Fällen verlangen die Versicherer von ihren Versicherten, dass alle vorhandenen Zusatz­versicherungen ruhen. Besitzen die Versicherten eine PKV-Card, dürfen sie diese nicht mehr verwenden und müssen die Karte zeitnah an die Versicherung zurückschicken. Die reduzierten Leistungen gelten auch für andere Personen, für die der Versicherungsnehmer einen Vertrag abgeschlossen hat.


Diese Leistungen werden weiterhin übernommen

  • Kosten medizinischer Leistungen für akute Fälle, für eine Schmerzversorgung und die Kosten während Schwangerschaft und Mutterschaft
  • Behandlung chronischer Erkrankungen, sofern eine Nichtbehandlung absehbar zu einer erheblichen Verschlechterung führen würde
  • Ambulante und stationäre Behandlungen
  • Erstattung von 20, 30 oder 50 Prozent der Behandlungskosten für Beihilfeberechtigte (siehe PKV für Beamte)

Alle weiteren Kosten, die zusätzlich zur unmittelbaren Akutversorgung anfallen, müssen die Versicherten selbst bezahlen.


Diese Leistungen zahlt der Notlagentarif nicht

Weil der Notlagentarif auf die Akutversorgung beschränkt ist (Rechtsgrundlage § 153 VAG in Verbindung mit § 193 Abs. 6–9 VVG), bleiben planbare und höherwertige Leistungen außen vor. Typische Beispiele:

  • Zahnersatz und die meisten Zahnbehandlungen über die Akutversorgung hinaus
  • Reha sowie Physio-, Ergo- und Logotherapie für Erwachsene
  • Psychotherapie außerhalb akuter Krisen
  • Hilfsmittel über die Standardausführung hinaus, zum Beispiel höherwertige Hörgeräte
  • Alle Wahl- und Komfortleistungen wie Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung sowie die ruhenden Zusatz­versicherungen

Besonderer Schutz für Kinder und Schwangere

Kinder und Jugendliche genießen im Notlagentarif einen besonderen Schutz. Für sie werden

  • Heilbehandlungen, die aufgrund einer Krankheit oder als Folge eines Unfalls nötig sind,
  • Vorsorgeuntersuchungen,
  • Früherkennungen
  • und erforderliche Schutzimpfungen

übernommen. Somit erhalten Kinder und Jugendliche eine etwas umfangreichere Versicherungsleistung als Erwachsene.

Schwangere dürfen ebenfalls Kontroll- und Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen. Außerdem gilt eine Unterstützung bei der Entbindung. Dennoch ist diese schutzbedürftige Gruppe der Versicherten mit dem Notlagentarif bei weitem nicht optimal versorgt.

Im Notlagentarif zum Arzt

Im Notlagentarif dürfen nur Leistungen abgerechnet werden, die der Tarif abdeckt – deshalb sollten Sie vor jeder Behandlung auf Ihren Notlagentarif hinweisen. So vermeiden Sie Rechnungen für Leistungen, die Ihre Versicherung anschließend nicht erstattet.

Erstattet werden grundsätzlich nur Behandlungen im Rahmen des Notlagentarifs, in der Regel durch Ärzte mit Kassenzulassung und zu reduzierten Gebührensätzen. Steht eine größere Behandlung an, haben Sie gegenüber Ihrer privaten Kranken­versicherung einen Auskunftsanspruch: Bei geplanten Kosten über 2.000 Euro können Sie vorab klären lassen, in welcher Höhe die Versicherung erstattet.

Rechnen Sie außerdem damit, dass einzelne Ärzte eine Behandlung ablehnen, weil sie im Notlagentarif weniger verdienen. Klären Sie deshalb am besten schon bei der Terminvereinbarung, ob die Praxis Sie im Notlagentarif behandelt. Der Auskunftsanspruch bei geplanten Kosten über 2.000 Euro ist in § 192 Abs. 8 VVG geregelt (Quelle: § 192 VVG; Praxishinweise: beta Institut (betanet)).

Experten-Tipp:
Den Notlagentarif beim Arzt zu verschweigen kostet Sie bares Geld

„Aus Scham verschweigen manche den Notlagentarif in der Praxis – genau das führt zu Rechnungen, die niemand erstattet. Nennen Sie Ihren Status offen schon bei der Terminvereinbarung. Und bei größeren Eingriffen nutzen Sie ab 2.000 Euro Ihren Auskunftsanspruch: Lassen Sie vorab schriftlich klären, was die Versicherung übernimmt.“

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Das kostet der Notlagentarif

Im Notlagentarif entfallen alle vereinbarten Selbstbehalte und Zuschläge des ursprünglichen Normaltarifs. Es werden auch keine Altersrückstellungen gebildet. Im Gegenteil können die bisher angesammelten Altersrückstellungen auf den Beitrag des Notlagentarifs angerechnet werden, was den Beitrag noch einmal senkt. Aus diesem Grund gibt es keinen allgemein gültigen Beitrag für jeden Versicherten. Die Kosten der PKV werden individuell berechnet.


Durchschnittlich rund 155 Euro pro Monat

Als grobe Orientierung liegt der Beitrag im Notlagentarif bei durchschnittlich rund 155 Euro im Monat. Einen allgemeingültigen Beitrag gibt es aber nicht: Weil die angesammelten Altersrückstellungen auf den Beitrag angerechnet werden, kann er individuell um bis zu 25 Prozent niedriger liegen – also grob zwischen etwa 115 und 155 Euro (Quelle: Stiftung Warentest; beta Institut (betanet)). Je länger Sie im Notlagentarif sind, desto mehr Altersrückstellungen werden aufgebraucht. Ebenso muss weiterhin die Pflegepflicht­versicherung gezahlt werden.

Damit ist der Notlagentarif erheblich günstiger als der Basistarif. Durch den deutlich reduzierten Beitrag soll es erleichtert werden, die angehäuften Schulden zurückzuzahlen. Da der Versicherte im Vergleich zum Basistarif jeden Monat mehrere hundert Euro an Versicherungsbeitrag spart, sollte dies nach Ansicht des Gesetzgebers zu einer schnelleren Beitragsrückzahlung einschließlich der Säumniszuschläge führen.

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Der Notlagentarif ist außerdem arbeitgeberzuschussfähig, was den Beitrag für Arbeitnehmer zusätzlich senkt.


Vor- und Nachteile des Notlagentarifs im Überblick

Vorteile

  • Beitragsschuldner bekommen die Chance, wieder in den normalen Versicherungsschutz zurückzukehren
  • Das Anhäufen weiterer Schulden wird reduziert.
  • Die Umstellung von regulärem Tarif auf Notlagentarif ist ohne Säumnisgebühren oder Mahngebühren in der Regel auch rückwirkend möglich. So kann die bereits entstandene Beitragsschuld reduziert werden.

Nachteile

  • Anteilige Verrechnung der angesammelten Altersrückstellungen. Dadurch müssen nach Rückkehr in den normalen Tarif höhere Beiträge gezahlt werden.
  • Mit dem niedrigeren Beitragssatz gehen auch stark reduzierte Leistungen einher.
  • Wird die Anpassung des Tarifs für bereits vergangene Monate vorgenommen, kann dies einige Monate in Anspruch nehmen, da dieser Vorgang mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden ist.
  • Es kann passieren, dass Ärzte Patienten, die im Notlagentarif versichert sind, nicht behandeln wollen, da sie dadurch weniger Geld verdienen.

Notlagentarif für Selbständige, Rentner und Beamte mit Beihilfe

Der Notlagentarif trifft nicht alle Privatversicherten gleich: Für Selbständige, Rentner und beihilfeberechtigte Beamte gelten jeweils eigene Besonderheiten. Wer zu einer dieser Gruppen gehört, prüft seine Optionen am besten entlang der eigenen Ausgangslage.

Selbstständige und Freiberufler

Selbständige und Freiberufler gehören zu den besonders häufig betroffenen Gruppen im Notlagentarif. Anders als Angestellte tragen sie ihren PKV-Beitrag vollständig allein, einen Arbeitgeberzuschuss gibt es nicht. Bricht der Umsatz weg, schlägt die volle Beitragslast sofort durch.

Gerade deshalb lohnt sich für Selbständige das frühe Gespräch mit dem Versicherer. Eine Stundung überbrückt kurze Auftragsflauten, ein interner Tarifwechsel senkt den Beitrag dauerhaft. So vermeiden Sie, dass aus einem vorübergehenden Engpass eine dauerhafte Beitragsschuld wird.


Rentner in der PKV

Für privatversicherte Rentner ist der Notlagentarif nur selten die beste Dauerlösung. Wer im Ruhestand die Beiträge nicht mehr stemmt, wird zwar wie jeder andere eingestuft, doch der stark reduzierte Leistungsumfang trifft ältere Versicherte mit höherem Behandlungsbedarf besonders hart.

Meist lassen sich dauerhaft zu hohe Beiträge besser über einen Tarifwechsel innerhalb der PKV senken, und zwar mit Mitnahme der Altersrückstellungen. Prüfen Sie deshalb vor dem Weg in den Notlagentarif, ob ein günstigerer Tarif derselben Gesellschaft Ihre Beitragslast ausreichend senkt.


Beamte mit Beihilfe

Beamte mit Beihilfeanspruch erhalten den Notlagentarif nur anteilig, passend zu ihrem Beihilfesatz in den Varianten 20, 30 oder 50 Prozent. Der Notlagentarif deckt also nur den Teil ab, den sonst die private Restkosten­versicherung übernimmt; den übrigen Anteil trägt weiterhin die Beihilfe des Dienstherrn.

Für beihilfeberechtigte Beamte fällt der Notlagentarif-Beitrag dadurch niedriger aus als für Vollversicherte. Trotzdem bleibt der Leistungsumfang auf die Akutversorgung beschränkt. Auch hier ist ein interner Tarifwechsel meist die bessere Wahl als das dauerhafte Verbleiben im reduzierten Schutz.

So funktioniert die Rückkehr aus dem Notlagentarif

Wird ein in Not geratener Versicherter automatisch in den Notlagentarif heruntergestuft, ruht sein bisheriger PKV-Tarif bis auf weiteres. In seinen alten Tarif kann der Privatversicherte wieder wechseln, indem er folgende Bedingungen erfüllt:

  • Alle offenen Versicherungsbeiträge bezahlen
  • Sämtliche Säumniszuschläge sowie Mahnkosten begleichen

Automatische Rückkehr in Ursprungstarif

Wurden diese Bedingungen erfüllt, erfolgt der Wechsel in den ursprünglichen PKV-Tarif automatisch. Das geschieht jedoch nicht sofort. Erst im übernächsten Monat (ab dem ersten Tag) befindet sich der Versicherte wieder in seinem alten Tarif (Quelle: § 193 VVG).


Beitragssteigerungen sind möglich

Zusatz­versicherungen, die durch den Wechsel in den Notlagentarif aufgelöst wurden, müssen neu beantragt werden. Das geht mit einer erneuten Gesundheitsprüfung einher.

Beachten Sie auch, dass der Beitrag nun höher als vor der Umstellung ausfallen kann, weil im Notlagentarif anteilig Altersrückstellungen verrechnet wurden. Auch zwischenzeitliche Beitragsanpassungen werden nun berücksichtigt.

Experten-Tipp:
Die automatische Rückkehr in den alten Tarif ist nicht immer der beste Weg

„Die automatische Rückkehr in den alten Tarif klingt nach Ziellinie – doch blind zurückzukehren kann teuer werden. Durch verrechnete Altersrückstellungen und zwischenzeitliche Anpassungen liegt Ihr Beitrag oft höher als vorher. Nutzen Sie diesen Moment für einen Tarifcheck. Neue Zusatz­versicherungen sichern Sie am besten über eine anonyme Voranfrage ab.“

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Zurück aus dem Notlagentarif – mit Plan statt Überraschung

Nach der Rückkehr kann Ihr Beitrag höher liegen als vorher, und Zusatz­versicherungen brauchen oft eine neue Gesundheitsprüfung. Wir begleiten Sie bei der Rückkehr und der Tarifwahl. Finanztip empfiehlt uns für die Beratung zur PKV.

  • Überblick über offene Beiträge und Säumniszuschläge
  • Tarifwahl mit Blick auf Ihren künftigen Beitrag
  • Anonyme Risikovoranfrage vor neuen Anträgen
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Experte für Gesundheitsvorsorge

Überblick: Normaltarif, Basistarif, Standardtarif, Notlagentarif und GKV im Vergleich

TarifLeistungenBeiträge
NormaltarifJe nach Tarif: Versorgung auf dem Niveau der GKV ergänzt um individuell gewählte Zusatzleistungen (Einzelzimmer, Chefarztbehandlung, …), zahlt auch Honorare für teurere SpezialistenBemessen sich nach Alter, Leistungsumfang und individuellen Risikofaktoren
BasistarifUngefähr auf dem Niveau gesetzlicher Kranken­versicherungen, nicht länger Übernahme von Arzthonoraren über GKV-NiveauHöchstbeitrag für die gesetzliche Kranken­versicherung plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen. Derzeit (2026) rund 1.017,19 €/Monat
StandardtarifLeistungen etwa auf GKV-Niveau; nur für vor 2009 abgeschlossene Bestandsverträge wählbarAuf den GKV-Höchstbeitrag begrenzt, 2026 höchstens rund 848,62 €/Monat
NotlagentarifBehandlung akuter Schmerzen und Krankheiten, Versorgung rund um Schwangerschaft und Geburt, Vorsorgebehandlungen und Schutzimpfungen für KinderDurchschnittlich rund 155 €/Monat, mit Anrechnung der Altersrückstellungen ab etwa 115 €. Kein allgemeingültiger Beitrag für jeden Versicherten.
Gesetzliche Kranken­versicherung (GKV)Früherkennung und Behandlung von Krankheiten, Versorgung während Schwangerschaft/Geburt, Krankentransport, zahnärztliche Grundversorgung …14,6 % allgemeiner Beitragssatz plus rund 2,9 % Zusatzbeitrag (2026), gesamt rund 17,5 %, erhoben bis zur Beitragsbemessungsgrenze; beitragsfrei für familienversicherte Angehörige
Quellen zur Tabelle: Basistarif- und Standardtarif-Höchstbeitrag 2026 (Quelle: PKV-Verband); GKV-Beitragssatz und durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026 (Quelle: GKV-Spitzenverband).

Die häufigsten Fragen zum Notlagentarif der privaten Kranken­versicherung

Was ist der Notlagentarif der PKV?

Der Notlagentarif ist ein gesetzlich vorgeschriebener Sozialtarif der privaten Kranken­versicherung. In ihn werden Privatversicherte eingestuft, die ihre Beiträge über mehrere Monate nicht mehr zahlen. Sie wählen ihn also nicht aktiv aus. Gegen einen stark reduzierten Beitrag bleibt nur eine medizinische Notversorgung erhalten, bis die Beitragsschulden beglichen sind.

Was passiert, wenn ich meine PKV-Beiträge nicht mehr zahlen kann?

Zunächst durchlaufen Sie ein zweistufiges Mahnverfahren nach § 193 VVG. Bleiben Beiträge offen, folgen zwei Mahnungen. Erst danach ruht Ihr Vertrag und Sie werden automatisch in den Notlagentarif eingestuft. Vom ersten Rückstand bis zur Herabstufung vergehen insgesamt mehr als drei Monate. Ihr Versicherungsschutz endet dabei nicht, er wird nur auf die Akutversorgung reduziert.

Welchen Versicherungsschutz habe ich im Notlagentarif noch?

Sie bleiben durchgehend krankenversichert. Erstattet werden vor allem akute Erkrankungen, Schmerzbehandlungen sowie Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt. Für Kinder und Jugendliche gilt ein erweiterter Schutz mit Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen. Komfort- und Wahlleistungen wie das Einbettzimmer oder die Chefarztbehandlung entfallen dagegen.

Was kostet der Notlagentarif im Monat?

Als grobe Orientierung liegt der Beitrag bei durchschnittlich rund 155 Euro im Monat. Einen allgemeingültigen Betrag gibt es nicht: Weil Ihre angesammelten Altersrückstellungen angerechnet werden, kann er individuell um bis zu 25 Prozent niedriger liegen, also grob zwischen etwa 115 und 155 Euro. Hinzu kommt die Pflegepflicht­versicherung, die weiterhin zu zahlen ist. Der Notlagentarif ist außerdem arbeitgeberzuschussfähig, was den Beitrag für Angestellte zusätzlich senkt.

Warum ist der Notlagentarif günstiger als der Basistarif?

Der Notlagentarif deckt nur eine medizinische Notversorgung ab, während der Basistarif Leistungen etwa auf dem Niveau der gesetzlichen Kranken­versicherung bietet. Weniger Leistung bedeutet einen deutlich niedrigeren Beitrag. Zusätzlich werden im Notlagentarif Ihre Altersrückstellungen auf den Beitrag angerechnet. Während der Basistarif 2026 bis zu rund 1.017 Euro kostet, bleibt der Notlagentarif meist bei rund 155 Euro.

Wie lange bleibt ein Versicherter im Notlagentarif?

Es gibt keine feste Höchstdauer. Sie bleiben so lange im Notlagentarif, bis Sie alle offenen Beiträge, Säumniszuschläge und Mahnkosten beglichen haben. In der Praxis lag die durchschnittliche Verweildauer zuletzt bei etwa 22 Monaten, wie Zahlen des PKV-Verbands zeigen. Je früher Sie die Schulden tilgen, desto schneller kehren Sie in Ihren alten Tarif zurück.

Warum ist der Notlagentarif keine dauerhafte Lösung?

Der Notlagentarif ist als Übergangslösung gedacht, nicht als Dauertarif. Solange Ihre Beitragsschulden offen bleiben, verbleiben Sie zwar darin, eine gesetzliche Höchstdauer gibt es nicht. Auf Dauer ist er aber keine gute Wahl, weil der Leistungsumfang stark eingeschränkt ist und laufend Altersrückstellungen aufgebraucht werden. Bei dauerhaft zu hohen Beiträgen sind ein Tarifwechsel oder der Basistarif die bessere Lösung.

Warum lässt sich der Notlagentarif nicht selbst beantragen?

Den Notlagentarif beantragen Sie nicht. Ihr Versicherer stuft Sie automatisch ein, sobald das zweistufige Mahnverfahren durchlaufen ist und weiterhin mindestens ein Monatsbeitrag offen bleibt. Umgekehrt können Sie ihn auch nicht aktiv wählen. Wollen Sie den Notlagentarif vermeiden, sollten Sie früh das Gespräch mit Ihrem Versicherer suchen, etwa über eine Stundung oder einen Tarifwechsel.

Welche Zahnbehandlungen zahlt der Notlagentarif?

Nur im Notfall. Erstattet werden akute Behandlungen, etwa bei starken Zahnschmerzen oder einer Entzündung. Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Implantate sowie planbare Zahnbehandlungen zahlt der Notlagentarif dagegen nicht. Diese Kosten tragen Sie in dieser Zeit selbst. Weisen Sie Ihre Zahnarztpraxis am besten schon vor der Behandlung auf den Notlagentarif hin.

Wie kehre ich aus dem Notlagentarif in meinen alten Tarif zurück?

Sie kehren zurück, sobald Sie alle offenen Beiträge, Säumniszuschläge und Mahnkosten vollständig bezahlt haben. Der Wechsel läuft dann automatisch, greift aber erst zum Ersten des übernächsten Monats, so § 193 VVG. Rechnen Sie damit, dass Ihr Beitrag höher liegen kann als vorher, weil zwischenzeitlich Altersrückstellungen verrechnet und Beitragsanpassungen fällig wurden. Aufgelöste Zusatz­versicherungen brauchen zudem eine neue Gesundheitsprüfung.

Welche Besonderheiten gelten für Rentner im Notlagentarif?

Der Notlagentarif gilt für alle Privatversicherten, auch für Rentner. Wer im Ruhestand privat versichert ist und die Beiträge nicht mehr zahlt, wird genauso eingestuft wie Berufstätige. Für Rentner ist er aber selten die beste Lösung, weil sich dauerhaft hohe Beiträge meist besser über einen Tarifwechsel senken lassen.

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Beitragsbemessungsgrenze Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße, die festlegt, bis zu welchem Betrag das Einkommen von gesetzlich Versicherten zur Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherungen herangezogen wird. Es gibt verschiedene Werte für die Kranken- und Rentenversicherung.
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