Rechtsschutz­versicherung für Medizinrecht: Was zahlt sie bei einem Behandlungsfehler?

Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2026)

Das Wichtigste in Kürze

  • Kein eigener Baustein: Ansprüche wegen eines Behandlungsfehlers laufen über den Schadenersatz-Rechtsschutz im Privat-Baustein, ohne Wartezeit.
  • Behandlung nach Vertragsbeginn: Versichert ist der Fehler nur, wenn die Behandlung nach Vertragsbeginn stattfand. Für Streit mit der Krankenkasse zahlt der Rechtsschutz erst ab der Klage.
  • Landgericht seit 2026: Arzthaftung gehört immer vor das Landgericht mit Anwaltszwang. Bei 20.000 € Streitwert kostet eine verlorene erste Instanz 6.451 €, ohne Gutachten.
  • Rückwirkend nur außergerichtlich: Für einen schon passierten Fehler gibt es bei der ARAG nur Soforthilfe bis 500 oder 1.000 €, unser Partner Cihan Deniz prüft Ihren Fall.

Was ist eine Rechtsschutz­versicherung für Medizinrecht?

Eine Rechtsschutz­versicherung für Medizinrecht ist kein eigenes Produkt. Gemeint ist der Privat-Rechtsschutz, der die Kosten trägt, wenn Sie als Patient nach einem Behandlungsfehler Schadenersatz und Schmerzensgeld von Arzt oder Klinik fordern. Er zahlt Ihren Anwalt, das Gericht und bei einer Niederlage die Gegenseite, nicht aber das Schmerzensgeld selbst.

Gibt es eine Patienten­rechtsschutz­versicherung?

Nein, einen eigenen Patienten­rechtsschutz gibt es nicht, und Sie brauchen ihn auch nicht. Nach den Musterbedingungen des GDV fallen Ansprüche wegen eines Behandlungsfehlers unter den Schadenersatz-Rechtsschutz, Streit um eine Arztrechnung unter den Vertrags-Rechtsschutz (Quelle: GDV-Musterbedingungen ARB 2021). Beide stecken im Privat-Baustein.

StreitfallZuständiger RechtsschutzWartezeit nach Musterbedingungen
Schmerzensgeld wegen BehandlungsfehlerPrivat (Schadenersatz)Keine
Streit um eine Arzt- oder ZahnarztrechnungPrivat (Vertrag und Sachen)3 Monate
Krankenkasse lehnt eine Leistung abSozialgerichts-Rechtsschutz, erst ab Klage3 Monate
Als Arzt einen Fehlervorwurf abwehrenBerufs­haftpflicht und Rechtsschutz für ÄrzteJe nach Vertrag

Wie funktioniert sie?

Werden Sie während der Vertragslaufzeit durch einen Behandlungsfehler geschädigt, melden Sie den Fall Ihrem Versicherer und holen eine Deckungszusage ein. Sieht er Aussicht auf Erfolg, trägt er die Kosten Ihres Anwalts, des Gerichts und der vom Gericht bestellten Sachverständigen. Sie zahlen nur die vereinbarte Selbst­beteiligung. Welche Bausteine es sonst gibt, zeigt unsere Übersicht der Arten der Rechtsschutz­versicherung.

Wann und was genau zahlt die Rechtsschutz­versicherung für Medizinrecht?

Die Rechtsschutz­versicherung zahlt die gesetzlichen Gebühren Ihres Anwalts, die Gerichtskosten einschließlich der Gutachter, die das Gericht bestellt, und bei einer Niederlage die Anwaltskosten der Gegenseite. Voraussetzung ist, dass der Fehler nach Vertragsbeginn passiert ist und Ihr Anspruch Aussicht auf Erfolg hat. Den Anwalt wählen Sie selbst.

Wichtige Leistungen im Überblick

Diese Kosten trägt der Versicherer nach den Musterbedingungen in der Regel. Einzelne Tarife ergänzen oder begrenzen sie, eine Mediation etwa zahlt der Versicherer nur bis zu einem festen Betrag je Fall und nur in den Bereichen, die der Vertrag nennt:

  • Gesetzliche Gebühren Ihres Anwalts, außergerichtlich und vor Gericht
  • Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
  • Kosten der Gegenseite, wenn Sie diese nach gerichtlicher Festsetzung erstatten müssen
  • Kosten für Schieds- und Schlichtungsverfahren bis zur Höhe eines Gerichts erster Instanz
  • Eine Mediation bis zum vereinbarten Höchstbetrag
  • Einen zusätzlichen Anwalt am Wohnort, wenn das Gericht mehr als 100 Kilometer entfernt ist

Für wen gilt der Versicherungsschutz?

Im Familientarif sind nach den Musterbedingungen Ihr Ehe- oder Lebenspartner und Ihre minderjährigen Kinder mitversichert. Volljährige Kinder sind es bis zum 25. Geburtstag, solange sie unverheiratet sind und noch nicht dauerhaft bezahlt arbeiten. Mit einem Singletarif sind Sie allein versichert. Mehr zu Kindern lesen Sie unter Rechtsschutz für Kinder.


Wann die Rechtsschutz­versicherung für Medizinrecht nicht leistet

Für den Schadenersatz-Rechtsschutz gilt zwar keine Wartezeit, aber der Behandlungsfehler muss nach Vertragsbeginn passiert sein. Maßgeblich ist das erste Schadenereignis, nicht der Tag, an dem Sie den Fehler bemerken. In diesen Fällen zahlt der Versicherer nach den Musterbedingungen nicht oder nur eingeschränkt:

  • Die Behandlung fand vor Vertragsbeginn statt
  • Die Behandlung fand außerhalb Europas und der Anliegerstaaten des Mittelmeers statt, dann gilt nur ein Höchstbetrag
  • Der Anspruch hat keine Aussicht auf Erfolg oder die Kosten stehen in grobem Missverhältnis zum Ziel
  • Die geschädigte Person ist nicht mitversichert
  • Widerspruch gegen die Krankenkasse vor der Klage, etwa wegen einer Hilfsmittelablehnung

Lehnt der Versicherer wegen fehlender Erfolgsaussicht ab, muss er auf Stichentscheid oder Schiedsgutachten hinweisen. Ohne diesen Hinweis gilt Ihr Anspruch auf Rechtsschutz als anerkannt (Quelle: § 128 VVG). Haben Sie vor Versicherungsbeginn einen Antrag bei einer Behörde gestellt, etwa auf einen Grad der Behinderung, ist der Streit darüber nicht versichert.

Experten-Tipp:
Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?

„Ärzte sowie Zahnärzte müssen medizinische Behandlungen nach den aktuellen Grundsätzen und Regeln der Medizin durchführen. Tun sie dies nicht, liegt ein Behandlungsfehler vor. Behandlungsfehler können bei der medizinischen Versorgung, bei der Behandlungsaufklärung oder auch bei der Diagnosestellung auftreten. Wenn Sie den Verdacht haben, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein, gibt es mehrere Stellen, an die Sie sich wenden können. Darüber hinaus sollten Sie frühzeitig Ihre Rechtsschutz­versicherung informieren.“

Foto von Martin Hacker
Berater

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Wann ist die Absicherung von Medizinrecht sinnvoll?

Für jeden Patienten, denn ein Prozess wegen eines Behandlungsfehlers ist teuer, langwierig und braucht fast immer ein Gutachten. Seit 2026 gehört er immer vor das Landgericht, wo Sie einen Anwalt brauchen. Ohne Versicherung tragen Sie das Kostenrisiko für beide Anwälte und das Gericht selbst.

Besonders teure und aufwendige Verfahren

Streit aus einer Heilbehandlung gehört seit dem 1. Januar 2026 ohne Rücksicht auf den Streitwert vor das Landgericht (Quelle: § 71 GVG). Dort herrscht Anwaltszwang, Sie können sich also nicht selbst vertreten. Dazu kommen Sachverständigengutachten, denn ob ein Fehler vorliegt und ob er den Schaden verursacht hat, klärt das Gericht fast immer mit einem medizinischen Gutachter.

Das ist neu in 2026

Seit 1. Januar 2026 gehören Streitigkeiten aus Heilbehandlungen, also etwa Klagen wegen eines Behandlungsfehlers, ohne Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich vor das Landgericht. Dort müssen Sie sich von einem Anwalt vertreten lassen. Schon seit 1. Juni 2025 gelten höhere Anwalts- und Gerichtsgebühren.

Was Patienten beweisen müssen

Grundsätzlich müssen Sie als Patient den Fehler und den Schaden beweisen. Das Gesetz erleichtert das aber: Muss der Arzt die Aufklärung und Ihre Einwilligung beweisen, und fehlt eine Maßnahme in der Dokumentation, wird vermutet, dass sie unterblieb (Quelle: § 630h BGB). Bei einem groben Behandlungsfehler wird zudem vermutet, dass er den Schaden verursacht hat.


Vorteile einer guten Privat­rechtsschutz­versicherung inklusive Medizinrecht

Ein Privat-Rechtsschutz trägt nicht nur den Streit nach einem Behandlungsfehler. Er deckt im selben Vertrag auch andere private Streitfälle ab, etwa um Kaufverträge, Reisen oder Handwerkerrechnungen. Das bringt er Ihnen im Medizinrecht:

  • Übernahme des Kostenrisikos bei Verfahren wegen Behandlungsfehlern
  • Schadenersatz-Rechtsschutz ohne Wartezeit für Fehler nach Vertragsbeginn
  • Kostenübernahme auch für die außergerichtliche Einigung mit Arzt oder Klinik
  • Weitere private Rechtsbereiche im selben Vertrag

Was kostet eine Rechtsschutz­versicherung für Medizinrecht?

Für das Medizinrecht reicht der Privat-Baustein. Im Rechner der ARAG zahlt ein 35-jähriger Arbeitnehmer als Single dafür 17,33 Euro im Monat (Kompakt-Tarif, Selbst­beteiligung 250 Euro, Stand 13. Oktober 2026). Ein verlorener Prozess wegen eines Behandlungsfehlers kostet dagegen schnell mehrere tausend Euro.

Rechenbeispiel: Rechtsschutz­versicherung für Medizinrecht

Baustein PrivatKompaktKomfortPremium
Single, Selbst­beteiligung 250 €17,33 €20,42 €27,58 €
Single, Selbst­beteiligung 150 €21,91 €25,83 €34,88 €
Single, ohne Selbst­beteiligung30,57 €36,04 €48,67 €
Familie, Selbst­beteiligung 250 €20,38 €24,04 €32,45 €
Familie, ohne Selbst­beteiligung35,96 €42,40 €57,25 €

Die Werte stammen aus dem Online-Rechner der ARAG für einen Arbeitnehmer, 35 Jahre, aus Kiel, monatliche Zahlung, abgerufen am 13. Oktober 2026. Andere Versicherer kalkulieren anders, und Beiträge ändern sich oft zum Jahreswechsel. Tarife mehrerer Versicherer vergleichen Sie über unseren Partner Mr-Money.


Kostenfaktoren

Am stärksten wirkt die Selbst­beteiligung: Im ARAG-Kompakt-Tarif senkt sie den Beitrag gegenüber einem Vertrag ohne Selbst­beteiligung um rund 28 Prozent bei 150 Euro und um rund 43 Prozent bei 250 Euro. Diese Punkte bestimmen Ihren Beitrag:

  • Single- oder Familientarif, im ARAG-Kompakt-Tarif rund 18 Prozent Unterschied
  • Zahlweise, jährlich ist bei der ARAG rund sieben Prozent günstiger als monatlich
  • Höhe der Selbst­beteiligung
  • Tarifstufe und weitere Bausteine wie Beruf, Wohnen oder Verkehr

Was kostet ein Prozess wegen eines Behandlungsfehlers?

Ein Beispiel: Sie fordern nach einer fehlerhaften Operation 20.000 Euro Schmerzensgeld. So viel kostet der Streit vor dem Landgericht nach den Gebühren seit dem 1. Juni 2025, mit Umsatzsteuer und mit beiden Anwälten:

AusgangAnwälteGerichtGesamt
Erste Instanz verloren5.236,00 €1.215,00 €6.451,00 €
Nur die Berufung verloren5.858,60 €1.620,00 €7.478,60 €
Beide Instanzen verloren11.094,60 €2.835,00 €13.929,60 €

Die Zahlen sind eine eigene Rechnung nach den Gebührentabellen von RVG und GKG (Quelle: Gebührentabelle § 13 RVG). Die Kosten für ein Sachverständigengutachten sind nicht eingerechnet, sie kommen bei Arzthaftung regelmäßig hinzu. Der Rechtsschutz trägt diese Kosten abzüglich Ihrer Selbst­beteiligung.

Gibt es eine Rechtsschutz­versicherung für Medizinrecht rückwirkend?

Im Normalfall nicht. Ein Behandlungsfehler, der vor Vertragsbeginn passiert ist, ist nicht versichert, auch wenn Sie ihn erst später bemerken. Eine eng begrenzte Ausnahme ist der Rechtsschutz mit Soforthilfe der ARAG, der für einen zurückliegenden Fall nur außergerichtliche Hilfe zahlt. Eine Klage vor dem Landgericht deckt er nicht.

Rechtsschutz mit Soforthilfe für einen zurückliegenden Fall

Der Rechtsschutz mit Soforthilfe der ARAG zahlt für einen zurückliegenden Fall außergerichtliche Hilfe durch Anwalt oder Mediator bis 500 Euro im Tarif Komfort und bis 1.000 Euro im Tarif Premium. Das kann für ein erstes Anwaltsschreiben an Arzt oder Klinik reichen. Für den Prozess selbst, der seit 2026 immer vor dem Landgericht läuft, reicht es nicht.

Voraussetzung ist, dass Sie noch keinen Anwalt kontaktiert oder beauftragt haben und kein Mahn- oder Klageverfahren läuft. Ein angestellter Single zahlt dafür mit 250 Euro Selbst­beteiligung ab 64,71 Euro im Monat (Komfort) oder ab 73,71 Euro (Premium), der Vertrag läuft mindestens drei Jahre. Künftige Fälle sind danach regulär versichert.

Den Rechtsschutz mit Soforthilfe vermittelt unser Partner Cihan Deniz, Experte für Rechtsschutz­versicherungen der ARAG. Er prüft, ob Ihr Fall die Bedingungen erfüllt, und schickt Ihnen ein Angebot. Mehr zum rückwirkenden Schutz lesen Sie bei der Rückwärts­versicherung.

Der Behandlungsfehler ist schon passiert? Rechtsschutz mit Soforthilfe anfragen

Unser Partner Cihan Deniz, Experte für Rechtsschutz­versicherungen der ARAG, prüft, ob die Soforthilfe Ihren zurückliegenden Fall noch abdeckt: außergerichtlich bis 500 oder 1.000 Euro je nach Tarif.

  • Ein zurückliegender Fall, außergerichtlich bis 500 oder 1.000 Euro
  • Voraussetzung: noch kein Anwalt beauftragt, kein Gerichtsverfahren
  • Persönliche Prüfung Ihres Falls durch Cihan Deniz
Foto von Cihan Deniz
Cihan Deniz
Ihr Berater

Ohne Versicherung: Krankenkasse, Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Sind Sie gesetzlich versichert, soll Ihre Krankenkasse Sie bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler unterstützen, etwa mit einem Gutachten des Medizinischen Dienstes. Für Sie ist das kostenfrei (Quelle: § 66 SGB V). Ein solches Gutachten ist oft die Grundlage, um mit dem Arzt oder seiner Haftpflicht­versicherung zu verhandeln.

Haben Sie wenig Einkommen, gibt es Beratungshilfe beim Amtsgericht, dem Anwalt zahlen Sie dann 15 Euro. Für den Prozess gibt es Prozesskostenhilfe, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat (Quelle: § 114 ZPO). Verlieren Sie, zahlen Sie die Kosten der Gegenseite trotzdem selbst.

Rechtsschutz­versicherung für Medizinrecht im Test: Wer ist Testsieger?

Einen eigenen Test für das Medizinrecht gibt es nicht. Die Ratings bewerten Pakete, Franke und Bornberg 2026 etwa 265 Tarife von 40 Gesellschaften. In unserer Gesamtauswertung für Singles liegt die Lippische mit 93 von 100 Punkten vorn, vor der Provinzial und der Provinzial Nord Brandkasse mit je 91 Punkten.

Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2026)

Platz und AnbieterFranke und BornbergStiftung WarentestServiceValue FairnessGesamtwertung von 100
1. LippischeFFF+Nicht bewertetNicht bewertet93
2. ProvinzialFFFNicht bewertetNicht bewertet91
3. Provinzial Nord BrandkasseFFFNicht bewertetNicht bewertet91
6. ÖragFFFGutSehr gut81
8. ADACFFGutSehr gut75

Die Tabelle zeigt einen Ausschnitt unserer Gesamtauswertung für Singles. Sie fasst das Rating von Franke und Bornberg, den Test der Stiftung Warentest (Heft 07/2026), das Kundenurteil Fairness von ServiceValue 2026 mit 27 Versicherern und die Beschwerdestatistik der BaFin 2025 zusammen. „Nicht bewertet“ heißt, dass der Versicherer in diesem Test oder dieser Kundenbefragung nicht vorkommt. Alle zehn Plätze und die Familienwertung finden Sie im Rechtsschutz-Test.

Alle Rechtsschutz­versicherer im Test (2026)

Wie wählen Sie die beste Rechtsschutz­versicherung für Medizinrecht?

Achten Sie darauf, dass der Tarif den Privat-Baustein mit Schadenersatz-Rechtsschutz enthält, eine hohe Versicherungssumme hat und Ihre Familie mitversichert, wenn Sie das wollen. Der Leistungsumfang ist wichtiger als ein paar Euro Beitrag. Und melden Sie einen Verdacht früh, bevor Sie einen Anwalt beauftragen.

Darauf sollten Sie beim Vergleich achten

Die Versicherungssumme gilt nach den Musterbedingungen je Versicherungsfall. Die Verbraucherzentrale empfiehlt mindestens 300.000 Euro, besser eine Million Euro oder unbegrenzt (Quelle: Verbraucherzentrale). Bei Arzthaftung mit zwei Instanzen und Gutachten ist eine niedrige Summe schnell erreicht. Diese Schwachstellen sollten Sie prüfen:

  • Versicherungssumme unter 300.000 Euro
  • Schiedsgutachten statt Stichentscheid, wenn der Versicherer ablehnt
  • Kein Familientarif, obwohl Partner oder Kinder mitversichert sein sollen
  • Bedingungen schlechter als die Musterbedingungen ARB 2021

So gehen Sie vor

Mit diesen vier Schritten kommen Sie zu einem passenden Vertrag und nutzen ihn im Ernstfall richtig:

1. Bedarf prüfen

Klären Sie, ob nur Sie oder auch Partner und Kinder versichert sein sollen und welche Bausteine neben Privat Sie brauchen, etwa Verkehr oder Wohnen.

2. Tarife vergleichen

Vergleichen Sie Leistung und Beitrag zusammen und lassen Sie sich bestätigen, dass die Bedingungen nicht schlechter sind als die Musterbedingungen.

3. Abschließen und aufbewahren

Schließen Sie früh ab, denn Fehler vor Vertragsbeginn sind nicht versichert. Bewahren Sie Versicherungsschein und Bedingungen gut auf.

4. Früh melden

Melden Sie einen Verdacht vor dem Anwaltsauftrag und holen Sie eine Deckungszusage ein. Ihren Anwalt für Medizinrecht wählen Sie selbst.


Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?

Lassen Sie sich den Ablehnungsgrund schriftlich geben. Bei fehlender Erfolgsaussicht helfen Stichentscheid oder Schiedsgutachten, bei anderen Gründen die Beschwerde beim Versicherungs­ombudsmann. 2025 hatten dort 43,7 Prozent der zulässigen Rechtsschutzbeschwerden ganz oder teilweise Erfolg (Quelle: Jahresbericht 2025 des Versicherungs­ombudsmanns). Mehr unter Rechtsschutz zahlt nicht.


Rechtsschutz­versicherung für Ärzte

Diese Seite richtet sich an Patienten. Ärzte, die einen Fehlervorwurf abwehren müssen, brauchen zuerst eine Berufs­haftpflicht, denn die Abwehr von Schadenersatz ist kein Fall für den Rechtsschutz. Für Streit aus ihrer Tätigkeit gibt es eigene Verträge, mehr unter Rechtsschutz für Ärzte und Berufs­haftpflicht für Ärzte.

Häufige Fragen zum Thema Rechtsschutz­versicherung für Medizinrecht

Was fällt alles unter Medizinrecht?

Das Medizinrecht regelt unter anderem die Rechte von Patienten, das Verhältnis zwischen Patient und Arzt, das Krankenhausrecht und das Arzneimittelrecht. Für Ihre Rechtsschutz­versicherung zählen vor allem drei Fälle: Schadenersatz nach einem Behandlungsfehler, Streit um eine Arztrechnung und Streit mit der Krankenkasse vor dem Sozialgericht.

Welcher Rechtsschutz greift bei einem Arztfehler?

Der Privat-Rechtsschutz mit seinem Schadenersatz-Rechtsschutz. Er gilt nach den Musterbedingungen ohne Wartezeit, der Fehler muss aber nach Vertragsbeginn passiert sein. Einen eigenen Baustein für Medizinrecht brauchen Sie nicht.

Wann können Sie einen Arzt verklagen?

Wenn der Arzt Sie falsch behandelt, falsch diagnostiziert oder nicht richtig aufgeklärt hat und Ihnen dadurch ein Schaden entstanden ist. Versuchen Sie zuerst eine außergerichtliche Einigung. Klagen müssen Sie seit 2026 immer vor dem Landgericht, mit Anwalt.

Gibt es eine Rechtsschutz­versicherung für Medizinrecht rückwirkend?

Nur sehr eingeschränkt. Der Rechtsschutz mit Soforthilfe der ARAG zahlt für einen zurückliegenden Fall außergerichtlich bis 500 oder 1.000 Euro, aber keinen Prozess. Voraussetzung ist, dass noch kein Anwalt beauftragt ist und kein Verfahren läuft.

Gilt für Behandlungsfehler eine Wartezeit?

Nein. Der Schadenersatz-Rechtsschutz gilt nach den Musterbedingungen ab Vertragsbeginn. Entscheidend ist das erste Schadenereignis, also in der Regel die fehlerhafte Behandlung. Liegt sie vor Vertragsbeginn, ist der Fall nicht versichert, auch wenn Sie den Fehler erst später bemerken.

Zahlt die Rechtsschutz­versicherung ein Gutachten bei einem Behandlungsfehler?

Gutachter, die das Gericht bestellt, ja, ihre Kosten gehören nach den Musterbedingungen zu den Gerichtskosten. Ein selbst beauftragtes Gutachten zahlen die Musterbedingungen nur in Verkehrssachen, nicht bei einem Behandlungsfehler. Als gesetzlich Versicherter bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse ein Gutachten des Medizinischen Dienstes kostenfrei.

Zahlt die Rechtsschutz­versicherung bei Streit mit der Krankenkasse?

Erst ab dem Verfahren vor dem Sozialgericht. Den Widerspruch bei der Krankenkasse zahlt der Sozialgerichts-Rechtsschutz nach den Musterbedingungen nicht, und es gilt eine Wartezeit von drei Monaten. Gerichtskosten fallen vor dem Sozialgericht für Versicherte nicht an, Ihren Anwalt zahlen Sie aber.

Sind meine Kinder bei einem Behandlungsfehler mitversichert?

Im Familientarif ja. Nach den Musterbedingungen sind minderjährige Kinder mitversichert, volljährige bis zum 25. Geburtstag, solange sie unverheiratet sind und noch nicht dauerhaft bezahlt arbeiten. Manche Tarife gehen weiter, die ARAG versichert Kinder ohne feste Altersgrenze.

Wie lange habe ich Zeit, einen Behandlungsfehler geltend zu machen?

Laut § 199 BGB in der Regel drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Schaden entstanden ist und Sie davon erfahren haben, längstens 30 Jahre. Melden Sie den Fall trotzdem früh Ihrer Rechtsschutz­versicherung, denn Gutachten und Unterlagen brauchen Zeit.

Was kostet eine Rechtsschutz­versicherung für Medizinrecht?

Sie brauchen dafür den Privat-Baustein. Im ARAG-Rechner kostet er für einen 35-jährigen Single 17,33 bis 27,58 Euro im Monat, im Familientarif 20,38 bis 32,45 Euro (Selbst­beteiligung 250 Euro, Stand 13. Oktober 2026).

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Lena Mierbach
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