Rechtsschutz­versicherung für Pachtverträge Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Bekannt aus:

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine passgenaue Rechtsschutz­versicherung bewahrt sowohl Pächter als auch Verpächter gleichermaßen vor den finanziellen Folgen eines Rechtsstreits.
  • In jedem Fall sollte der Baustein Immobilien-Rechtsschutz im Rechtsschutz-Tarif enthalten sein – Privat­rechtsschutz deckt rechtliche Auseinandersetzungen um ge- oder verpachtete Immobilien nicht ab.
  • Eine Immobilien­rechtsschutz­versicherung gibt es ab 10 € pro Monat.
  • Wer einen Pachtvertrag erbt und in diesem Zusammenhang mit rechtlichen Komplikationen rechnet, kann sich mit dem Baustein Erb­rechtsschutz absichern.

Das erwartet Sie hier

Was eine Rechtsschutz­versicherung für einen Pachtvertrag ist, welche Rechtsschutz-Bausteine Sie benötigen und was Sie gerade bei alten Pachtverträgen beachten sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist eine Rechtsschutz­­versicherung für Pachtverträge?
  2. Wer braucht sie?
  3. Wann und was genau zahlt sie?
  4. Wann zahlt sie nicht?
  5. Kosten (inkl. Kostenbeispiel)
  6. Aktuelle Testergebnisse
  7. Die richtige Versicherung wählen
  8. Tipps unserer Experten
Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

Was ist eine Rechtsschutz­versicherung für Pachtverträge?

Gegen die Kosten von Rechtsstreitigkeiten rund um Pachtverträge können Sie sich mit einer Rechtsschutz­versicherung versichern. Welchen Versicherungsschutz Sie benötigen, hängt davon ab, ob aktuell ein Pachtvertrag besteht beziehungsweise geplant ist oder ob Sie damit rechnen, einen Pachtvertrag zu erben.

In jedem Fall gilt, dass eine private Rechtsschutz­versicherung ohne Zusatzbausteine nicht ausreicht, um Streitigkeiten rund um ein Pachtobjekt zu versichern. Als Pächter müssen Sie Ihre private Rechtsschutz­versicherung um einen entsprechenden Baustein erweitern, sodass Sie auch als Mieter oder Pächter versichert sind. Verpächter hingegen können ihren Rechtsschutz als Vermieter beziehungsweise Verpächter auch als separaten Vertrag abschließen.

Immobilien­rechtsschutz

Mit dem Immobilien­rechtsschutz können Sie Ihre rechtlichen Interessen als Pächter beziehungsweise Verpächter einer Immobilie durchsetzen. Mit diesem Versicherungsbaustein sind die Streitigkeiten rund um das verpachtete Objekt abgesichert.

Erb­rechtsschutz

Ein Pachtvertrag kann im Todesfall auf den Erben übergehen und in diesem Zusammenhang sind erbrechtliche Streitigkeiten möglich. Diese können nur über den separaten Baustein Erb­rechtsschutz versichert werden.


Wie funktioniert Pacht-Rechtsschutz?

Wenn Sie eine Rechtsschutz­versicherung abgeschlossen haben, die auch Streitigkeiten rund um Pachtverträge abdeckt, können Sie sich in einem solchen Fall an diese wenden. Sieht die Versicherung Erfolgsaussichten vor Gericht, übernimmt sie dann die Kosten für die gerichtliche Auseinandersetzung. Das reduziert das finanzielle Risiko eines Rechtsstreits, da Sie selbst maximal eine Selbst­beteiligung zahlen müssen. Die Voraussetzung: Sie haben regelmäßig Ihre Versicherungsbeiträge gezahlt und die Wartezeit der Versicherung ist verstrichen.

Wer braucht sie?

Darum ist Rechtsschutz für Pächter und Verpächter sinnvoll

Im Zusammenhang mit Pachtverträgen werden mehrere Rechtsgebiete berührt. Allein die im Pachtvertrag getroffenen Regelungen können mehrfach Anlass für einen Rechtsstreit bieten, aber es sind auch beispielsweise ­verwaltungsrechtliche Streitigkeiten rund um die Immobilie denkbar. Deshalb lohnt sich eine Rechtsschutz­versicherung mit einem entsprechenden Baustein für Pächter wie für Verpächter.

Sonderfall geerbte Pachtobjekte

Gerade bei Pachtobjekten, zu denen ein Wohngebäude gehört, zum Beispiel bei einem verpachteten Haus mit Grundstück, können Pachtverträge viele Jahrzehnte alt sein. Zudem können die Angehörigen in der Vergangenheit Nebenabredungen mit dem Eigentümer getroffen haben. Für Erben und Erbpächter kann es in solchen Fällen unübersichtlich werden. Die juristische Klärung von Eigentums- und Nutzungsrechten kann viel Geld und Zeit in Anspruch nehmen. Nicht zuletzt auch deswegen, weil genaue Wertsummen nur durch einen Gutachter bestimmt werden können. Eine Rechtsschutz­versicherung, die auch Erbrecht abdeckt, übernimmt hier dann nicht nur die Kosten für den Anwalt, sondern auch die Kosten für den Gutachter.

Diese Vorteile bietet eine Rechtsschutz­versicherung mit Immobilien-/ Erb­rechtsschutz

  • Möglichkeit, Ihre Interessen ohne großes finanzielles Risiko durchzusetzen
  • Kostenübernahme auch bei außergerichtlicher Einigung (Mediation)
  • Besonders sinnvoll, weil gerade bei der Verpachtung von Gewerbeimmobilien hohe Streitwerte möglich sind
  • Sichert Sie als Mieter und Vermieter, Pächter und Verpächter ab

Wann und was genau zahlt sie?

Diese Kosten trägt die Rechtsschutz­versicherung

Icon Schultasche

Anwaltsgebühren

Icon Lupe

Gutachter, Zeugen, Sachverständige

Gebühren der Gegenseite bei verlorenem Prozess

Gerichtskosten


Typische Streitfälle

Häufig nehmen Verpächter anwaltlichen Rat in Anspruch, wenn ein Pächter seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Zum Beispiel dann, wenn der Pachtzins nicht fristgerecht gezahlt wird oder die wirtschaftliche Nutzung nicht den Regelungen im Vertrag entspricht. Pächter wiederum schalten meist dann einen Anwalt ein, wenn ihnen eine Regelung im Pachtvertrag nicht richtig erscheint oder der Verpächter seinen Pflichten nicht nachkommt und beispielsweise bei Sanierungsbedarf untätig bleibt. Beide Seiten können in einen Rechtsstreit verwickelt werden, wenn der Pachtvertrag vorzeitig gekündigt werden soll.

Gerade, wenn das Pachtobjekt gewerblich genutzt wird und sich damit hohe Einnahmen erzielen lassen, sind bei Streitigkeiten um Pachtverträge hohe Streitwerte möglich. Bei Pachtverträgen für landwirtschaftliche Nutzung kommt es auch häufiger zum Streit darüber, was eine ordnungsgemäße Nutzung ist.

Weitere typische Schadensfälle der Rechtsschutz­versicherung

Kostenfreier Tarifvergleich zur Rechtsschutz­versicherung für Pachtverträge

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Wann zahlt sie nicht?

Wann die Rechtsschutz­versicherung nicht leistet

  • Streitfall während der Wartezeit
  • Streitigkeit zwischen dem Versicherungsnehmer und mitversicherten Personen
  • Verschweigen relevanter Informationen
  • Streitfall im Ausland (je nach Tarif)

Was kostet das Ganze?

Beispiel

Unser Beispiel-Versicherungsnehmer besitzt eine Gewerbeimmobilie, die er verpachtet, und er möchte sich gegen Rechtsstreitigkeiten rund um diese absichern. Das ist zu den folgenden Kosten möglich:

Verpachtete Immobilie1 Gewerbeimmobilie
Größe150 m²
Bruttojahrespacht3.500 €
Selbst­beteiligung250 €
Versicherungsbeitrag (monatlich)ab 14,08 €*
*Umgerechnet von dem jährlichen Beitrag von 169,00 Euro. Wir empfehlen die jährliche Zahlungsweise, da für kleinere Zahlungsintervalle häufig Aufschläge anfallen.

Kostenfaktoren

  • Anzahl und Eigenschaften der verpachteten Immobilien
  • Gewünschte Art und gewünschter Leistungsumfang der Rechtsschutz­versicherung
  • Höhe der Selbst­beteiligung
Icon Taschenrechner

Was kostet eine Rechtsschutz­versicherung für einen Pachtvertrag für Sie?

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Rechtsschutz­versicherung für Pachtverträge im Test

Wir haben für Sie Testergebnisse und Kundenmeinungen zur Rechtsschutz­versicherung im Allgemeinen ausgewertet und stellen Ihnen diese zusammen mit den Empfehlungen unserer Experten vor. Ein Test, in dem es spezifisch um Immobilien-Rechtsschutz geht, liegt aktuell nicht vor.

Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)

AnbieterFranke und Bornberg ØServiceValue
EuroAtlas
ServiceValue
Fairness
Gesamtwertung
von 100
ConcordiaFF+Sehr gutSehr gut92
Logo ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AGAdvocardFFFSehr gutSehr gut88
Logo ERGO Direkt AGErgoFF+Sehr gutSehr gut88

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Rechtsschutz­versicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Rechtsschutz­versicherer im Test (2024)

Die richtige Rechtsschutz­versicherung für den Pachtvertrag finden

Darauf sollten Sie achten

  • Was kostet die Versicherung?
  • Wie hoch ist die Selbst­beteiligung?
  • In welchen Funktionen sind Sie versichert?
  • Sind nur gerichtliche oder auch außergerichtliche Verfahren gedeckt?
  • Welche Arten von Rechtsstreitigkeiten rund um die Immobilie sind versichert?
  • Können Sie Ihren Anwalt frei wählen?

So gehen Sie vor

  1. Bedarfsanalyse
    Wenn Sie Pächter oder Verpächter sind, überlegen Sie, wo das Potenzial für Rechtsstreitigkeiten besteht. Daraus ergibt sich dann, welchen Versicherungsschutz Sie benötigen. Überlegen Sie auch, was eine Selbst­beteiligung ist, mit der Sie sich im Schadensfall wohlfühlen.
  2. Tarifvergleich
    Vergleichen Sie mehrere Angebote zur Immobilien-Rechtsschutz­versicherung und achten Sie dabei unter anderem auf die oben genannten Kriterien. Ein kostenfreies Angebot können Sie unter anderem bei unseren Experten anfragen.
  3. Abschluss
    Überzeugt Sie ein Tarif, beantragen Sie den Versicherungsschutz. Achten Sie dabei darauf, vollständige und korrekte Angaben zu Ihrer Immobilie zu machen.

Mit uns die ideale Rechtsschutz­versicherung für Ihren Pachtvertrag finden

Sichern Sie sich bei uns bereits ab 10 Euro im Monat ab.
Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten für Sie erstellt.

  • Schnell und unkompliziert
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  • Im Versicherungsfall für Sie da
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Diese Fehler sollten Sie beim Abschluss einer Rechtsschutz­versicherung für Pachtverträge unbedingt vermeiden.

lesen
  • Versicherungs­bedingungen nicht genau lesen
    Schauen Sie beim Abschluss der Versicherung genau hin, auf welche Streitigkeiten und Verfahren sich der Rechtsschutz erstreckt.
  • Wartezeiten ignorieren
    Beachten Sie, dass häufig Wartezeiten gelten – beim Immobilien-Rechtsschutz sind drei Monate typisch, beim Erb­rechtsschutz müssen sogar drei Jahre vergehen. Kümmern Sie sich also frühzeitig um Versicherungsschutz.
  • Kein Vergleich
    Wenn Sie verschiedene Tarife des Immobilien­rechtsschutzes vergleichen, finden Sie das Angebot mit dem optimalen Preis-Leistungs-Verhältnis.

Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
So funktioniert Verpachtung

„Pächter und Verpächter verhalten sich grundsätzlich zueinander wie Mieter und Vermieter. Der wichtigste Unterschied: Eigentümer von Immobilien überlassen dem Pächter das Recht, das Pachtobjekt auch gewinnbringend zu bewirtschaften. Juristen sprechen hier von den Früchten, die der Pächter aus dem Pachtobjekt beziehen darf. Bei entsprechend reichhaltigen Erträgen steigt jedoch auch der Streitwert einer juristischen Auseinandersetzung.

Pächter sind für die Instandhaltung des Pachtobjektes und dessen Inventar verantwortlich. Verpächter sind für den Ersatz von Inventargegenständen zuständig, zum Beispiel der Tresenanlage einer verpachteten Gaststätte, oder eines durch Sturm abgedeckten Daches auf einem verpachteten Bauernhof.

Was kann verpachtet werden?

  • Kleingartenparzellen
  • gastronomische Objekte inkl. Inventar
    (Imbiss, Café, Restaurant)
  • Hotels, Pensionen
  • Wohngebäude, Ferienhäuser, Bungalows
  • Jagdreviere, Wälder, Agrarflächen
  • Tankstellen
  • Unbebaute Grundstücke mit dazugehörigen Hofanlagen
  • Solarflächen“
Foto von Benjamin Mai
Berater

Experten-Tipp 2:
Einrichtung von Pacht-Immobilien

„Wer eine Immobilie pachtet, bekommt mitunter auch Einrichtungs­gegenstände oder andere Dinge überlassen. Achten Sie darauf, dass die überlassenen Gegenstände möglichst pfleglich behandelt werden. Bei übermäßig starker Abnutzung oder Beschädigung kann es ansonsten bei Pachtenden zu Problemen mit dem Verpächter kommen.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

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Die häufigsten Fragen zu Rechtsschutz für Pachtverträge

Wer zahlt bei einer Pacht die Versicherung?

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Wer für Versicherungen aufkommen muss, ist im Pachtvertrag festgelegt. Verpächter sollten sich mit einer Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht gegen Schadenersatz­forderungen absichern, wenn sie die Verkehrssicherungspflicht nicht auf die Pächter übertragen.

Wann greift die Rechtsschutz­versicherung bei Pachtverträgen nicht?

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Damit die Rechtsschutz­versicherung bei Streitigkeiten rund um einen Pachtvertrag zahlt, muss dieses Rechtsgebiet darin versichert sein – entweder im Rahmen von Miet­rechtsschutz als Zusatzbaustein der Privat­rechtsschutz­versicherung oder durch einen eigenständigen Immobilien-Rechtsschutzschutz für Verpächter. Reiner Privat­rechtsschutz genügt hier nicht. Wenn Sie einen Pachtvertrag erben und in diesem Zusammenhang Rechtsstreitigkeiten aufkommen, benötigen Sie jedoch den Baustein Erb­rechtsschutz.

Wer haftet bei einem Pachtvertrag?

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Wer für den verkehrssicheren Zustand der Immobilie haftet, ist im Pachtvertrag festgelegt. Weil aufgrund von nicht ausreichend gesicherten Gebäuden oder Grundstücken hohe Schadenersatz­forderungen möglich sind, sollte sich die haftbare Person dann unbedingt ausreichend mit Haftpflicht­versicherungen wie zum Beispiel einer Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht absichern.

Welche Kosten werden von der Rechtsschutz­versicherung übernommen?

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Die Rechtsschutz­versicherung zahlt für:

  • Erstberatung
  • Gerichtskosten
  • Anwaltskosten
  • Kosten für Zeugen und Sachverständige
  • Kosten der Gegenseite
  • Mediation

Was ist bei Pachtverträgen für landwirtschaftliche Nutzung zu beachten?

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Bei Pachtverträgen für Agrarflächen ist unter anderem zu beachten, dass Pächter die Pachtsache ordnungsgemäß bewirtschaften müssen. Im Vertrag können zum Beispiel Regelungen zur ökologischen Bewirtschaftung festgelegt werden. Wenn die gepachtete Fläche im Rahmen einer Unterverpachtung oder eines Pflugtauschs von einem anderen Betrieb bewirtschaftet wird, ist dafür die Zustimmung des Pächters möglich. Weitere Informationen zu den Pflichten von Verpächtern und Pächtern in der Landwirtschaft finden Sie unter anderem bei Fairpachten. Die Seite stellt auch einen Muster-Pachtvertrag zur Verfügung (Quelle: fairpachten.org). Auch bei agrarheute gibt es Informationen dazu, was Pächter und Verpächter beachten müssen (Quelle: agrarheute und agrarheute).

Wichtige Versicherungen für Pächter

  • Gebäude­versicherung
    Handelt es sich beim Pachtobjekt um ein Gebäude beziehungsweise ein bebautes Grundstück, liegt es am Verpächter bzw. Eigentümer selbst, eine Gebäude­versicherung abzuschließen. Die Kosten der Versicherung können gegebenenfalls im Rahmen des Pachtvertrages auf den Pächter umgelegt werden. Diese übernimmt die Kosten, wenn das Objekt aufgrund Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel Schaden davonträgt.
  • Geschäftsinhalts­versicherung
    Eine Gebäude­versicherung schützt jedoch nicht das Inventar – dafür benötigen Pächter eine Geschäftsinhalts­versicherung. Diese deckt die Kosten, wenn das Inventar – ähnlich wie der Hausrat einer Privatwohnung – von Elementarschäden wie Feuer oder Leitungswasser beschädigt wird.
  • Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht
    Pächter oder Verpächter einer Immobilie sind dazu verpflichtet, für die Verkehrssicherung zu sorgen. Befinden sich beispielsweise Bäume auf einem gepachteten Grundstück, deren Ästen abbrechen und jemanden verletzen könnten, bedarf es einer Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht. Diese ist, je nach den Regelungen im Pachtvertrag, entweder vom Pächter oder vom Verpächter abzuschließen.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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