So kündigen Sie die Rechtsschutz­versicherung richtig

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kündigungsfrist für die Rechtsschutz­versicherung beträgt üblicherweise 3 Monate, kann jedoch je nach der Vertragslaufzeit variieren.
  • In einigen Fällen gibt es ein Sonder­kündigungs­recht, z. B. bei einer Beitrags­erhöhung durch den Versicherer.
  • Sowohl auch Versicherer können die Rechts­schutz­ver­siche­rung kündigen. Falls Ihr Versicherer Ihnen kündigen möchte, haben Sie mehrere Optionen, um dies unter Umständen abzuwenden.

Das erwartet Sie hier

Wann Sie Ihre Rechtsschutz­versicherung kündigen können, welche Formalitäten Sie dabei beachten sollten und was Sie bei einer Kündigung durch den Versicherer tun können. Nutzen Sie gern unser Muster-Kündigungsschreiben.

Inhalt dieser Seite
  1. Kündigungsfristen
  2. Sonderkündigungsrecht
  3. Formalitäten und Musterkündigung
  4. Neuen Rechtsschutz­­versicherer finden
  5. Wann der Versicherer kündigen kann
  6. Fazit

Wann kann man die Rechts­schutz­ver­sicherung kündigen?

Welche Kündigungsfristen sind möglich?

Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Vertragslaufzeit der Rechtsschutz­versicherung. Üblicherweise beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate bis zum Ende der Vertragslaufzeit.

Laufzeit von 1 Jahr

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Dies ist die häufigste Laufzeit für eine Rechtsschutz­versicherung. Hier beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate vor Ablauf der 12 Monate.

Bedeutet: Wenn Sie Ihre Rechtsschutz­versicherung zum 1. Januar abgeschlossen haben, können Sie zum 31. Dezember kündigen. Ihre Kündigung muss dem Versicherer spätestens zum 30. September vorliegen.

Laufzeit von 2 oder 3 Jahren

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Haben Sie einen 2- oder 3-Jahresvertrag, können Sie zum Ablauf des letzten Versicherungsj­ahres kündigen.

Bedeutet: Wenn Sie Ihre Rechts­schutz­ver­siche­rung zum 1. April 2022 abgeschlossen haben, können Sie zum 31. März 2024 (bei 2 Jahren) bzw. zum 31. März 2025 (bei 3 Jahren) kündigen. Beachten Sie auch hier die Frist von 3 Monaten.

Laufzeit von mehr als 3 Jahren

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Hat Ihr Rechtsschutzvertrag eine Laufzeit von mehr als 3 Jahren (beispielsweise 5 Jahre), müssen Sie diese nicht komplett abwarten. Nach dem Ver­siche­rungs­vertrags­gesetz von 2008 können Sie bereits zum Ablauf des 3. Versicherungs­jahres kündigen.

Bedeutet: Wenn Sie Ihren Vertrag zum 01. April 2020 abgeschlossen haben, können Sie erstmals zum 30. März 2023 kündigen. Bleibt die Kündigung aus, können Sie danach jährlich zum Ende des Versicherungs­jahres kündigen.

Wann kann man außer­ordentlich kündigen?

Sonderkündigungsrecht

Unter bestimmten Umständen müssen Sie die o. g. Kündigungs­fristen nicht einhalten, sondern können bereits frühzeitig Ihre Rechtsschutz­versicherung kündigen. Dies ist möglich, wenn ein Grund für das Sonderkündigungsrecht vorliegt.

Risiko­weg­fall

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Rechtsschutz­versicherungen sind auf den Bedarf des Versicherten zugeschnitten. Fällt das versicherte Risiko weg, können Sie auch außerhalb der üblichen Fristen kündigen. Dies liegt beispielsweise vor, wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden, weil Sie es nicht mehr benötigen. Die Verkehrs­rechtsschutz­versicherung hält zwar weiterhin Leistungen bereit, kann aber dennoch gekündigt werden, wenn sie vorrangig für das Autofahren gedacht war.

Beitrags­erhöhung

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Erhöht ein Versicherer seine Beiträge, wird den Kunden per Gesetz ein Sonder­kündigungs­recht eingeräumt. Ab einer Beitragssteigerung von in der Regel 10 Prozent können Verbraucher die Kündigung aussprechen. Manche Anbieter erlauben bereits ab einer Beitragserhöhung von 5 Prozent ihren Kunden, den Vertrag zu kündigen.

Veränderte Risiko­umstände

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Ähnlich verhält es sich, wenn sich die Risikoumstände des Versicherten ändern bzw. erhöhen. Schaffen Sie sich zusätzlich zum Auto ein weiteres Fahrzeug an, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit eines Rechtsstreits. Die Versicherung kann daraufhin die Beiträge erhöhen. Tut sie dies um mehr als 10 Prozent, können Sie außerordentlich kündigen.

Nicht­zahlung trotz Leistungs­pflicht

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Lehnt Ihr Versicherer die Leistung ab, obwohl Ihr Rechtsstreit vertraglich im Leistungsumfang enthalten ist, können Sie außerordentlich kündigen. Dafür haben Sie nach der offiziellen Absage Ihres Versicherers 1 Monat Zeit.

2 Rechts­schutz­fälle in einem Jahr

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Lassen Sie zwei Rechtsschutzfälle im selben Jahr von Ihrer Versicherung regulieren, können Sie mit einer Frist von einem Monat nach dem zweiten Fall Ihre Versicherung kündigen. Dies ist insofern interessant, da auch der Versicherer das Recht hat, bei zwei Rechtsschutzfällen im Jahr Ihnen zu kündigen – dem sollten Sie unbedingt zuvorkommen. Mehr dazu im Abschnitt Wann der Versicherer kündigen kann.

Wie muss die Rechts­schutz­ver­sicherung gekündigt werden?

Neben der Kündigungsfrist gibt es auch andere Formalitäten, die bei der Kündigung der Rechtsschutz­versicherung beachtet werden sollten.

Dies sollten Sie bei Ihrer Kündigung beachten

  • Schriftliches Kündigungsschreiben
  • Versicherungsnummer sowie persönliche Angaben
  • Konkreter Kündigungstermin oder “zum nächstmöglichen Zeitpunkt”
  • Bei außerordentlicher Kündigung: Nennung des Grundes zur Berechtigung des Sonderkündigungsrechtes

Nutzen Sie für Ihre Kündigung gern unser Musterschreiben:

Bitte ersetzen Sie die kursiven Angaben durch Ihre eigenen Angaben. Nichtzutreffendes streichen.

Kündigung per Einschreiben verschicken

Wenn Sie Ihre Kündigung postalisch an den Versicherer schicken, tun Sie dies am besten per Einschreiben mit Rückschein. Somit erhalten Sie eine Bestätigung, sobald das Schreiben den Empfänger erreicht hat. Wichtig ist, dass Ihre Kündigung den Versicherer pünktlich zur Kündigungsfrist erreicht. Im Fall der Fälle haben Sie somit einen Beweis.

Vor Kündigung neuen Rechts­schutz­­versicherer finden

In vielen Fällen wollen Kunden eine Rechts­schutz­ver­sicherung kündigen, weil sie unzufrieden mit der Qualität bzw. den Leistungen eines Versicherers sind. Wer seine Rechtsschutz­versicherung kündigt, aber weiterhin Rechtsschutz genießen will, sollte sich im Vorfeld um eine neue Police kümmern.

Der Tarifvergleich lohnt sich

Bei der Rechtsschutz­versicherung lohnt es sich, regelmäßig Anbieter und Tarife zu vergleichen. Viele Anbieter bringen moderne, leistungsstarke und preisgünstige Tarife auf den Markt.

Jetzt aktuelle Tarife vergleichen und wechseln

Wartezeit entfällt bei nahtlosem Wechsel

Wer nahtlos von einem Versicherer zum anderen wechselt, muss in der Regel die Wartezeit von 3 Monaten nicht abwarten. Voraussetzung hierfür ist, dass die versicherten Rechtsbereiche auch beim alten Anbieter versichert waren. Mehr zum Thema lesen Sie auch auf unserer separaten Seite: Rechtsschutz­versicherung ohne Wartezeit.

Wann kann der Ver­sicherer die Rechts­schutz­ver­sicherung kündigen?

Versicherer können auch von sich aus den Vertrag über eine Rechtsschutz­versicherung kündigen. Im § 92 des Versicherungs­vertrags­gesetzes wird beiden Vertragsparteien ein Kündigungsrecht eingeräumt. Eine Angabe von Gründen sieht das Gesetz nicht vor.

Mögliche Gründe für Kündigung durch Versicherer

Erstbeitrag nicht gezahlt

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Nach Neuabschluss hat der Kunde eine gewisse Frist, in der der Erstbeitrag bezahlt werden muss. Geschieht dies nicht, und auch nicht nach einer Mahnung, erlischt der Versicherungsschutz.

Folgebeiträge nicht gezahlt

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Das gleiche gilt natürlich auch für die Folgebeiträge. Steht der Kunde im Zahlungsverzug und begleicht die fehlenden Beiträge auch nicht nach einer Mahnung, kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen.

2 Rechtsschutzfälle in einem Jahr

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Ebenso wie der Versicherungsnehmer kann auch der Versicherer eine Kündigung aussprechen, wenn er zwei Rechts­schutz­fälle im selben Jahr regulieren musste. Dies zeugt für die Versicherer für einen unrentablen Vertrag, da der Kunde quasi mehr Schadenskosten verursacht, als durch Beitragseinnahmen eingeholt wird. Dies ist besonders bei sehr teuren Rechtsfällen üblich.

Experten-Tipp:

„Sofern man die Wahl hat, sollte man immer selbst seine Rechts­schutz­ver­siche­rung kündigen. Denn wer darauf wartet, dass ihm der Versicherer kündigt, kann es in Zukunft deutlich schwerer haben. Vor Abschluss eines neuen Vertrages muss man angeben, ob man schon einmal vom Versicherer gekündigt worden ist. Daraufhin verweigert die Mehrheit der Anbieter die Absicherung.

Aus diesem Grund ist es immer besser, selbst zu kündigen, als gekündigt zu werden. Diese Möglichkeit sollte geprüft werden, nachdem die Versicherung die Kostenübernahme im Versicherungsfall gebilligt hat. Wer sich von seiner Rechtsschutzpolice trennen möchte, sollte vorab nach Alternativen Ausschau halten.“

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Berater

Was Sie tun können, wenn Ihnen der Versicherer gekündigt hat

Wenn es doch dazu kommt, dass Ihnen Ihr Rechtsschutz-Anbieter kündigt, können Sie den Kontakt zum Anbieter suchen und ihn bitten:

Die Kündigung umzukehren: Dabei bitten Sie, dass der Versicherer die Kündigung zurückzieht, damit Sie wiederum die Kündigung einreichen können.

Die Kündigung aufzuheben und die Vertragsbedingungen zu ändern: Jedoch sollten Sie hier darauf achten, dass Kosten und Leistungen akzeptabel bleiben.

Fazit

Die Kündigung der Rechtsschutz­versicherung kann vom Versicherten oder vom Versicherer ausgehen. Eine Kündigung durch den Versicherer macht es schwieriger, einen neuen Vertrag abzuschließen. Wollen Sie dagegen kündigen, gilt es, wichtige Formalitäten und Kündigungsfristen im Auge zu behalten und sich um eine neue Rechtsschutz­versicherung zu kümmern. Unser kostenloser Tarifrechner hilft Ihnen beim Vergleich passender Angebote.

Die häufigsten Fragen zur Kündigung der Rechtsschutz­versicherung

Wie kann ich meine Rechtsschutz­versicherung kündigen?

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Falls Sie Ihre Rechtsschutz­versicherung kündigen möchten, müssen Sie dies schriftlich mit einem Kündigungsschreiben tun. Wichtige Angaben sind u.a. Versicherungsnummer, Kündigungszeitpunkt und -grund, wenn es sich um eine außerordentliche Kündigung handelt.

Wann kann ich meine Rechtsschutz­versicherung kündigen?

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In der Regel gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres bzw. der Vertragslaufzeit. Haben Sie einen Vertrag, der 3 oder 5 Jahre geht, kann die Frist gegebenenfalls abweichen.

Kann die Rechtsschutz­versicherung auch mir kündigen?

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Ja, das kann sie, beispielsweise, wenn Sie Ihren Versicherungsbeitrag nicht gezahlt haben oder zu viele Rechtsschutzfälle einreichen. Eine Kündigung seitens des Versicherers sollten Sie unbedingt vermeiden und ihr quasi „zuvorkommen“.

Welche Rechtsschutz­versicherung nimmt mich nach einer Kündigung?

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Prinzipiell wird es für Sie schwierig, einen neuen Anbieter zu finden, nachdem Sie von Ihrem alten Anbieter gekündigt wurden – aber nicht unmöglich. Viele individuelle Faktoren spielen hier mit rein. Kontaktieren Sie gern unsere Experten zum Thema.

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Katharina Burnus
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