Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wann Sie Ihre Rechtsschutzversicherung kündigen können, welche Formalitäten Sie dabei beachten sollten und was Sie bei einer Kündigung durch den Versicherer tun können. Nutzen Sie gern unser Muster-Kündigungsschreiben.
Inhalt dieser SeiteWann kann man die Rechtsschutzversicherung kündigen?
Welche Kündigungsfristen sind möglich?
Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Vertragslaufzeit der Rechtsschutzversicherung. Üblicherweise beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate bis zum Ende der Vertragslaufzeit.
Laufzeit von 1 Jahr
Dies ist die häufigste Laufzeit für eine Rechtsschutzversicherung. Hier beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate vor Ablauf der 12 Monate.
Bedeutet: Wenn Sie Ihre Rechtsschutzversicherung zum 1. Januar abgeschlossen haben, können Sie zum 31. Dezember kündigen. Ihre Kündigung muss dem Versicherer spätestens zum 30. September vorliegen.
Laufzeit von 2 oder 3 Jahren
Haben Sie einen 2- oder 3-Jahresvertrag, können Sie zum Ablauf des letzten Versicherungsjahres kündigen.
Bedeutet: Wenn Sie Ihre Rechtsschutzversicherung zum 1. April 2022 abgeschlossen haben, können Sie zum 31. März 2024 (bei 2 Jahren) bzw. zum 31. März 2025 (bei 3 Jahren) kündigen. Beachten Sie auch hier die Frist von 3 Monaten.
Laufzeit von mehr als 3 Jahren
Hat Ihr Rechtsschutzvertrag eine Laufzeit von mehr als 3 Jahren (beispielsweise 5 Jahre), müssen Sie diese nicht komplett abwarten. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz von 2008 können Sie bereits zum Ablauf des 3. Versicherungsjahres kündigen.
Bedeutet: Wenn Sie Ihren Vertrag zum 01. April 2020 abgeschlossen haben, können Sie erstmals zum 30. März 2023 kündigen. Bleibt die Kündigung aus, können Sie danach jährlich zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.
Wann kann man außerordentlich kündigen?
Sonderkündigungsrecht
Unter bestimmten Umständen müssen Sie die o. g. Kündigungsfristen nicht einhalten, sondern können bereits frühzeitig Ihre Rechtsschutzversicherung kündigen. Dies ist möglich, wenn ein Grund für das Sonderkündigungsrecht vorliegt.
Risikowegfall
Rechtsschutzversicherungen sind auf den Bedarf des Versicherten zugeschnitten. Fällt das versicherte Risiko weg, können Sie auch außerhalb der üblichen Fristen kündigen. Dies liegt beispielsweise vor, wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden, weil Sie es nicht mehr benötigen. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung hält zwar weiterhin Leistungen bereit, kann aber dennoch gekündigt werden, wenn sie vorrangig für das Autofahren gedacht war.
Beitragserhöhung
Erhöht ein Versicherer seine Beiträge, wird den Kunden per Gesetz ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Ab einer Beitragssteigerung von in der Regel 10 Prozent können Verbraucher die Kündigung aussprechen. Manche Anbieter erlauben bereits ab einer Beitragserhöhung von 5 Prozent ihren Kunden, den Vertrag zu kündigen.
Veränderte Risikoumstände
Ähnlich verhält es sich, wenn sich die Risikoumstände des Versicherten ändern bzw. erhöhen. Schaffen Sie sich zusätzlich zum Auto ein weiteres Fahrzeug an, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit eines Rechtsstreits. Die Versicherung kann daraufhin die Beiträge erhöhen. Tut sie dies um mehr als 10 Prozent, können Sie außerordentlich kündigen.
Nichtzahlung trotz Leistungspflicht
Lehnt Ihr Versicherer die Leistung ab, obwohl Ihr Rechtsstreit vertraglich im Leistungsumfang enthalten ist, können Sie außerordentlich kündigen. Dafür haben Sie nach der offiziellen Absage Ihres Versicherers 1 Monat Zeit.
2 Rechtsschutzfälle in einem Jahr
Lassen Sie zwei Rechtsschutzfälle im selben Jahr von Ihrer Versicherung regulieren, können Sie mit einer Frist von einem Monat nach dem zweiten Fall Ihre Versicherung kündigen. Dies ist insofern interessant, da auch der Versicherer das Recht hat, bei zwei Rechtsschutzfällen im Jahr Ihnen zu kündigen – dem sollten Sie unbedingt zuvorkommen. Mehr dazu im Abschnitt Wann der Versicherer kündigen kann.
Wie muss die Rechtsschutzversicherung gekündigt werden?
Neben der Kündigungsfrist gibt es auch andere Formalitäten, die bei der Kündigung der Rechtsschutzversicherung beachtet werden sollten.
Dies sollten Sie bei Ihrer Kündigung beachten
Nutzen Sie für Ihre Kündigung gern unser Musterschreiben:
Bitte ersetzen Sie die kursiven Angaben durch Ihre eigenen Angaben. Nichtzutreffendes streichen.
Kündigung per Einschreiben verschicken
Wenn Sie Ihre Kündigung postalisch an den Versicherer schicken, tun Sie dies am besten per Einschreiben mit Rückschein. Somit erhalten Sie eine Bestätigung, sobald das Schreiben den Empfänger erreicht hat. Wichtig ist, dass Ihre Kündigung den Versicherer pünktlich zur Kündigungsfrist erreicht. Im Fall der Fälle haben Sie somit einen Beweis.
Vor Kündigung neuen Rechtsschutzversicherer finden
In vielen Fällen wollen Kunden eine Rechtsschutzversicherung kündigen, weil sie unzufrieden mit der Qualität bzw. den Leistungen eines Versicherers sind. Wer seine Rechtsschutzversicherung kündigt, aber weiterhin Rechtsschutz genießen will, sollte sich im Vorfeld um eine neue Police kümmern.
Der Tarifvergleich lohnt sich
Bei der Rechtsschutzversicherung lohnt es sich, regelmäßig Anbieter und Tarife zu vergleichen. Viele Anbieter bringen moderne, leistungsstarke und preisgünstige Tarife auf den Markt.
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Wartezeit entfällt bei nahtlosem Wechsel
Wer nahtlos von einem Versicherer zum anderen wechselt, muss in der Regel die Wartezeit von 3 Monaten nicht abwarten. Voraussetzung hierfür ist, dass die versicherten Rechtsbereiche auch beim alten Anbieter versichert waren. Mehr zum Thema lesen Sie auch auf unserer separaten Seite: Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit.
Wann kann der Versicherer die Rechtsschutzversicherung kündigen?
Versicherer können auch von sich aus den Vertrag über eine Rechtsschutzversicherung kündigen. Im § 92 des Versicherungsvertragsgesetzes wird beiden Vertragsparteien ein Kündigungsrecht eingeräumt. Eine Angabe von Gründen sieht das Gesetz nicht vor.
Mögliche Gründe für Kündigung durch Versicherer
Erstbeitrag nicht gezahlt
Nach Neuabschluss hat der Kunde eine gewisse Frist, in der der Erstbeitrag bezahlt werden muss. Geschieht dies nicht, und auch nicht nach einer Mahnung, erlischt der Versicherungsschutz.
Folgebeiträge nicht gezahlt
Das gleiche gilt natürlich auch für die Folgebeiträge. Steht der Kunde im Zahlungsverzug und begleicht die fehlenden Beiträge auch nicht nach einer Mahnung, kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen.
2 Rechtsschutzfälle in einem Jahr
Ebenso wie der Versicherungsnehmer kann auch der Versicherer eine Kündigung aussprechen, wenn er zwei Rechtsschutzfälle im selben Jahr regulieren musste. Dies zeugt für die Versicherer für einen unrentablen Vertrag, da der Kunde quasi mehr Schadenskosten verursacht, als durch Beitragseinnahmen eingeholt wird. Dies ist besonders bei sehr teuren Rechtsfällen üblich.
Experten-Tipp:
„Sofern man die Wahl hat, sollte man immer selbst seine Rechtsschutzversicherung kündigen. Denn wer darauf wartet, dass ihm der Versicherer kündigt, kann es in Zukunft deutlich schwerer haben. Vor Abschluss eines neuen Vertrages muss man angeben, ob man schon einmal vom Versicherer gekündigt worden ist. Daraufhin verweigert die Mehrheit der Anbieter die Absicherung.
Aus diesem Grund ist es immer besser, selbst zu kündigen, als gekündigt zu werden. Diese Möglichkeit sollte geprüft werden, nachdem die Versicherung die Kostenübernahme im Versicherungsfall gebilligt hat. Wer sich von seiner Rechtsschutzpolice trennen möchte, sollte vorab nach Alternativen Ausschau halten.“
Was Sie tun können, wenn Ihnen der Versicherer gekündigt hat
Wenn es doch dazu kommt, dass Ihnen Ihr Rechtsschutz-Anbieter kündigt, können Sie den Kontakt zum Anbieter suchen und ihn bitten:
Die Kündigung umzukehren: Dabei bitten Sie, dass der Versicherer die Kündigung zurückzieht, damit Sie wiederum die Kündigung einreichen können.
Die Kündigung aufzuheben und die Vertragsbedingungen zu ändern: Jedoch sollten Sie hier darauf achten, dass Kosten und Leistungen akzeptabel bleiben.
Fazit
Die Kündigung der Rechtsschutzversicherung kann vom Versicherten oder vom Versicherer ausgehen. Eine Kündigung durch den Versicherer macht es schwieriger, einen neuen Vertrag abzuschließen. Wollen Sie dagegen kündigen, gilt es, wichtige Formalitäten und Kündigungsfristen im Auge zu behalten und sich um eine neue Rechtsschutzversicherung zu kümmern. Unser kostenloser Tarifrechner hilft Ihnen beim Vergleich passender Angebote.
Die häufigsten Fragen zur Kündigung der Rechtsschutzversicherung
Wie kann ich meine Rechtsschutzversicherung kündigen?
Falls Sie Ihre Rechtsschutzversicherung kündigen möchten, müssen Sie dies schriftlich mit einem Kündigungsschreiben tun. Wichtige Angaben sind u.a. Versicherungsnummer, Kündigungszeitpunkt und -grund, wenn es sich um eine außerordentliche Kündigung handelt.
Wann kann ich meine Rechtsschutzversicherung kündigen?
In der Regel gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres bzw. der Vertragslaufzeit. Haben Sie einen Vertrag, der 3 oder 5 Jahre geht, kann die Frist gegebenenfalls abweichen.
Kann die Rechtsschutzversicherung auch mir kündigen?
Ja, das kann sie, beispielsweise, wenn Sie Ihren Versicherungsbeitrag nicht gezahlt haben oder zu viele Rechtsschutzfälle einreichen. Eine Kündigung seitens des Versicherers sollten Sie unbedingt vermeiden und ihr quasi „zuvorkommen“.
Welche Rechtsschutzversicherung nimmt mich nach einer Kündigung?
Prinzipiell wird es für Sie schwierig, einen neuen Anbieter zu finden, nachdem Sie von Ihrem alten Anbieter gekündigt wurden – aber nicht unmöglich. Viele individuelle Faktoren spielen hier mit rein. Kontaktieren Sie gern unsere Experten zum Thema.
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