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Beerdigungskosten für Angehörige – Wer muss zahlen?

Foto von Nina Bruckmann
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Gesetzgeber gibt die Reihenfolge vor, welche Personen zur Zahlung von Bestattungskosten verpflichtet sind.
  • Neben der Kostentragungspflicht gibt es auch eine Bestattungspflicht. Kostentragungspflichtige Personen sind jedoch nicht automatisch auch bestattungspflichtig.
  • Eine Erbausschlagung kann eine Befreiung von Beerdigungskosten bewirken. Auch zahlungsunfähige Personen müssen häufig nicht für die Bestattung aufkommen.
  • Neben Sterbegeld­versicherung und Bestattungsvorsorgevertrag gibt es noch weitere Möglichkeiten, Bestattungskosten abzusichern.

Das erwartet Sie hier

Wer Bestattungskosten bezahlen muss, wie Sie diese umgehen können und warum Bestattungsvorsorge sinnvoll ist.

Inhalt dieser Seite
  1. Wer zahlt Beerdigungskosten?
  2. Lassen sich Bestattungskosten umgehen?
  3. Wie viel kostet eine Beerdigung?
  4. Sind Bestattungskosten versicherbar?
  5. Fazit
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Wer zahlt Beerdigungskosten?

Kostentragungspflicht gesetzlich geregelt

Ereignet sich ein Todesfall in der Familie, stellt sich schnell die Frage, wer genau für die Beerdigungskosten aufkommen muss. Der Gesetzgeber hat hierzu eine klare Regelung geschaffen. Somit verläuft laut § 1968 BGB die Kostentragungspflicht einer Bestattung nach einer bestimmten Reihenfolge.


Icon Personalbeschaffung

Erbe bzw. Erben­gemeinschaft

Zunächst stehen alle Erben in der Pflicht, die Kosten der Beerdigung zu tragen. Wie viel jeder Erbe beisteuern muss, richtet sich nach einer bestimmten Erbquote. Somit zahlt ein Erbe, der beispielsweise ein Viertel des Vermögens erbt, auch ein Viertel der Beerdigungskosten.


Erben haften mit Eigenvermögen

Wurde trotz Erben­gemeinschaft nur ein Erbe zur Kostentragung verpflichtet, besteht in diesem Fall die Möglichkeit, die übrigen Erben zur Zahlung zu zwingen. Ist lediglich eine Person als Erbe benannt, muss diese den gesamten Betrag des Begräbnisses übernehmen. Erben haften grundsätzlich mit ihrem Eigenvermögen. Meistens können die Bestattungskosten jedoch aus dem Nachlass des Verstorbenen gedeckt werden.

Wann Erbe versteuern?

Gesetzliche Erbfolge bestimmt Erben

Wer als Erbe gilt, bestimmt das Testament des Verstorbenen. Gibt es kein solches Dokument, bestimmt das Bestattungsgesetz die Erbfolge:

  • Ehepartner/Lebenspartner
  • Kinder
  • Enkel
  • Eltern
  • Nichte/Neffe
  • Geschwister
  • Großeltern
  • Onkel/Tante
Icon Paar Partner

Unterhaltspflichtige

Auch unterhaltsverpflichtete Personen wie der Ehegatte, die Kinder oder die Eltern des Verstorbenen müssen für die Beerdigungskosten aufkommen. Dies ist dann der Fall, wenn die Kosten für die Beerdigung nicht von den Erben eingefordert werden können zum Beispiel, weil:

  • keine Erben existieren
  • das Erbe ausgeschlagen wurde
  • kein Eigenvermögen vorhanden ist

Icon Angestellte

Angehörige

Gibt es keine unterhaltspflichtigen Personen, müssen die Angehörigen des Verstorbenen für die Bestattungskosten eintreten. Hier ergibt sich die Reihenfolge aus den Bestattungsgesetzen des jeweiligen Bundeslandes. Kostentragungspflichtige Angehörige sind zum Beispiel:

  • Ehegatte/Lebenspartner
  • volljährige Kinder
  • volljährige Geschwister
  • volljährige Enkelkinder
  • Eltern
  • Großeltern

Icon Hochhaus

Staat

Auch der Staat bzw. die jeweilige Gemeinde kann zur Zahlung der Bestattung herangezogen werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn:

  • es keine kostentragungspflichtige Verwandte gibt
  • Kostentragungspflichtige das Erbe ausschlagen
  • kostenragungspflichtige Verwandte nicht zahlungsfähig sind

Nachlassbeschränkung bei Fiskalerbschaft

Der Staat tritt in diesem Fall als Erbe auf und handelt im Sinne der Nachlassbeschränkung, das heißt, er zahlt die Bestattung nur mit der hinterlassenen Erbschaft. Übersteigen die Bestattungskosten die Höhe der Erbschaft, hat der Staat in der Regel das Recht, das noch fehlende Geld von den kostentragungspflichtigen Verwandten zu verlangen – sofern es solche Personen gibt und diese über ausreichend Kapital verfügen.

Icon Grabstein

Beerdigungskosten: Wer zahlt bei Tötung?

Ist der Verstorbene durch einen Dritten umgekommen, beispielsweise weil dieser einen Verkehrsunfall schuldhaft verursacht oder eine fahrlässige Tötung begangen hat, muss diese Person für die Bestattungskosten aufkommen. Wurde die Bestattung von den Erbberechtigten bereits bezahlt, besteht in diesem Fall die Möglichkeit, die Beerdigungskosten von der schuldigen Person zurückzuverlangen.

Bestattungspflicht regelt unterschiedliche Fristen

Neben der Kostentragungspflicht gibt es in Deutschland auch eine Bestattungspflicht. Die Bestattungspflicht regelt, wer sich im Todesfall um die Formalitäten der Beerdigung wie Leichenschau, Ausstellung des Totenscheins und Bestattung kümmern muss. Hierbei ist wichtig zu wissen, dass jedes Bundesland eigene Bestattungsgesetze hat, die unterschiedliche Fristen regeln. So muss beispielsweise in Rheinland-Pfalz eine Bestattung innerhalb von 10 Tagen erfolgen, während in Sachsen-Anhalt die Bestattung innerhalb von 7 Tagen stattfinden muss.

Kostentragungspflicht nicht gleich Bestattungspflicht

Laut Gesetz sind kostentragungspflichtige Personen nicht von vornherein dazu verpflichtet, auch die Bestattungskosten zu tragen. Während sich die Bestattungsfristen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, gilt in der Regel für alle Bundesländer folgende Reihenfolge der bestattungspflichtigen Personen:

  1. Ehepartner
  2. Lebenspartner
  3. Kinder
  4. Eltern
  5. Geschwister
  6. Partner ohne eingetragene Lebenspartnerschaft
  7. Sorgeberechtigte (z. B. Nachbarn)
  8. Großeltern
  9. Enkelkinder
Icon Achtung

Gut zu wissen

  1. Sind mehrere Kinder als bestattungspflichtig eingetragen, muss meist nur das älteste Kind für die Bestattung sorgen.
  2. Auch Nachbarn sind berechtigt, die Totenfürsorge zu organisieren, sofern dies vom Verstorbenen testamentarisch geregelt wurde.
  3. Gibt es keine Hinterbliebenen, kümmert sich die jeweilige Gemeinde um die Bestattungsorganisation.

Lassen sich Beerdigungskosten umgehen?

Es kann viele Gründe geben, nicht für die Beerdigung eines Verwandten aufkommen zu wollen zum Beispiel weil kein Kontakt zum Verstorbenen bestand, der Verpflichtete von der verstorbenen Person misshandelt wurde oder schlicht keine finanziellen Rücklagen bestehen. Obwohl es in Deutschland schwierig ist, sich von Beerdigungskosten zu befreien, können Betroffene Folgendes tun:


Icon Bezahlen Geldschein

Erbe ausschlagen

Sind Sie Erbe eines ungewollten Nachlasses geworden, sollten Sie zunächst das Erbe ausschlagen. Mit diesem Schritt machen Sie deutlich, dass Sie das Erbe nicht anerkennen und nicht für die Beerdigungskosten – welche als Gegenleistung für das erhaltene Erbe gedacht sind – aufkommen möchten. Beachten Sie, dass die Erbausschlagung in öffentlich beglaubigter Form und innerhalb von 6 Wochen beim Nachlassgericht eingereicht werden muss.

Eigene Erbausschlagung belastet Andere

Schlagen Sie als einzige Person innerhalb einer Erben­gemeinschaft das Erbe aus, sind Sie in der Regel befreit, während die anderen Erben die Beerdigungskosten tragen müssen. Schlagen alle Erben das Erbe aus und gibt es zudem keine anderen zahlungsfähigen Angehörigen, trägt letztlich die Gemeinde die Bestattungskosten.

Icon Dokument

Zahlungsunfähigkeit nachweisen

Personen, deren finanzielle Mittel knapp sind, können sich unter Umständen ebenfalls von den Bestattungskosten befreien lassen. Hierfür muss zunächst ein Antrag auf Bestattungskosten beim Sozialamt gestellt werden. Unter dem Tatbestand der “Zumutbarkeit” wird anhand von Vermögensnachweisen überprüft, ob der Antragsteller auch alle Voraussetzungen für die Kostenübernahme erfüllt.


Sozialamt übernimmt nur notwendige Kosten

Eine Sozialbestattung erfolgt einerseits würdevoll, andererseits jedoch auch sehr einfach. Dies bedeutet, dass nur erforderliche Bestattungskosten wie Leichenschau, Überführung zum Friedhof sowie Erstbepflanzung des Grabes vom Sozialamt übernommen werden. Kosten für Trauerfeier, Todesanzeigen und Dauergrabpflege sind dagegen nicht gedeckt und bedürfen einen Unterstützungsantrag bei diversen Stiftungen.

Icon Haus Achtung

Beerdigungsort beachten

Das Sozialamt übernimmt Bestattungskosten nur, wenn die Beerdigung auch an dem Ort stattfindet, wo der Verstorbene zuletzt gelebt hat.

Wie hoch sind die Kosten einer Bestattung?

Die Bestattungskosten in Deutschland liegen zwischen 2.000 Euro und 35.000 Euro. Wie teuer eine Beerdigung wird, ist von verschiedenen Faktoren abhängig:

Bestattungsart

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Feuerbestattung, Erdbestattung, Waldbestattung, Seebestattung

Grabart

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Einzelgrab, Doppelgrab, Urnengrab

Trauerfeier

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Trauerredner, Trauerhallengestaltung, Leichenschmaus

Urne/Sarg/Grabstein

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Gravur, Material, Motive

Bestattungsinstitut

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Überführung, Aufbewahrung, Einbettung

Friedhof

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Beisetzung, Grabnutzung, Grabmalgenehmigung

Sonstiges

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Sterbeurkunde, Blumenkranz, Totenschein

Icon Glühbirne

Steuerliche Abzugsfähigkeit von Bestattungskosten

Um den kostentragungspflichtigen Personen entgegenzukommen, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit zum Steuerabzug von Beerdigungsausgaben geschaffen. Um davon zu profitieren, müssen Sie die Beerdigungskosten schlicht in das Formular für “Außergewöhnliche Belastungen” eintragen. Beachten Sie jedoch, dass Bestattungskosten nur steuerlich abgesetzt werden können, wenn die Kosten der Beerdigung die Höhe des Erbes übersteigen und maximal 7.500 Euro betragen.


Kostenbeispiel: Bestattung

Damit Sie sich einen ersten Überblick über anfallende Bestattungskosten machen können, haben wir für Sie ein Beispiel erstellt, dass die Kosten einer durchschnittlichen Bestattung widerspiegelt. Bedenken Sie aber, dass es sich bei untenstehenden Werten lediglich um Schätzwerte handelt und dass Beerdigungskosten an sich, stark von den Wünschen des Verstorbenen abhängig sind.

Urnenbestattung2.190 Euro
Urne200 Euro
Trauerhallengestaltung250 Euro
Beisetzung550 Euro
Grabnutzung900 Euro
Trauerhalle Nutzung100 Euro
Grabmahlgenehmigung150 Euro
Grabstein1000 Euro
Grabeinfassung950 Euro
Totenschein160 Euro
Sterbeurkunde10 Euro
Einäscherung100 Euro
Blumenkranz165 Euro
Trauerredner200 Euro
Gesamt6.925 Euro

Sind Bestattungskosten versicherbar?

Icon Hand mit Herz

Damit Angehörige durch den eigenen Tod nicht in ein finanzielles Loch stürzen, gilt es, vorzusorgen. Mittlerweile gibt es verschiedene Formen der Bestattungsvorsorge. Welche für Sie die beste ist, besprechen Sie am besten mit Ihrem Versicherer oder unseren Experten. Vorab möchten wir Ihnen jedoch bereits ein paar Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie Ihre Bestattungswünsche durchsetzen und gleichzeitig Ihre Verwandten vor Bestattungsschulden bewahren.


Sterbegeld

Das Sterbegeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, das Hinterbliebene erhalten, wenn der Versicherte verstirbt. Beim Sterbegeld handelt es sich um eine Einmalzahlung, die offiziell seit 2004 nicht mehr existiert. Dies ist jedoch nur zum Teil richtig, da es Berufsgruppen gibt, die weiterhin von dieser Geldleistung profitieren:

  • Opfer von Arbeitsunfällen
  • Arbeitnehmer mit besonderen Vertragsleistungen
  • Kriegsopfer
  • Berechtigte gemäß BVG
  • Beamte des Bundes und der Länder

Sterbegeld­versicherung

Eine Sterbegeld­versicherung ist ein beliebtes Produkt, um Bestattungskosten abzusichern und Angehörige zu entlasten. Der Vorteil der Sterbegeld­versicherung ist ihr unmittelbarer Versicherungsschutz nach Abschluss bzw. Ablauf der Wartezeit und die Möglichkeit, diese Versicherung auch noch im fortgeschrittenen Alter abzuschließen. Je nach Versicherer kann vor Vertragsschluss ein Gesundheitscheck notwendig sein.

Wichtig: Früh kümmern spart Geld

Eine Sterbegeld­versicherung sollten Sie möglichst früh – am besten bereits mit 40 Jahren – abschließen, um hohe Beiträge zu vermeiden.

Risikolebens­versicherung

Mittels Risikolebens­versicherung sorgen Sie dafür, dass im Todesfall Ihre Angehörigen einen vorab vereinbarten Betrag erhalten, den diese wiederum zur Begleichung der Bestattungskosten verwenden können. Da die Risikolebens­versicherung in der Regel bereits nach 45 Jahren ausläuft, eignet sich dieses Versicherungsprodukt meist nur als Ergänzung zur Sterbegeld­versicherung.


Bestattungsvorsorgevertrag

Mithilfe eines Bestattungsvorsorgevertrages regeln Sie alle Details der Beisetzung sowie die finanzielle Absicherung Ihrer Bestattungswünsche. Die Kosten des Bestattungsvorsorgevertrages hängen stark von den Vorstellungen des Versicherten ab. Machen Sie Ihre Wünsche möglichst konkret, damit der Bestatter die Bestattungskosten korrekt vorkalkulieren kann. Anschließend wird der errechnete Betrag in voller Höhe auf einem Treuhandkonto hinterlegt oder durch eine Sterbegeld­versicherung abgesichert.

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Sparbuch

Um Beerdigungskosten abzusichern, eignet sich auch ein klassisches Sparkonto. Auf diesem kann der Besitzer nach und nach einzahlen, bis er die gewünschte Beerdigungssumme erreicht hat. Vorteil des Sparbuchs ist, dass alle Erben bereits vor Testamentseröffnung Zugriff auf das Geld des Sparkontos haben und dieses praktisch sofort für die Bestattung nutzen können. Nachteil des Sparbuchs ist allerdings, dass Sozialämter dieses problemlos einkassieren können.

Fazit

Beerdigungskosten: Wer zahlt und wer zahlt nicht?

Nicht jeder möchte unbedingt die Bestattungskosten von Verwandten bezahlen müssen. Dies ist besonders dann der Fall, wenn Angehörige kaum bzw. nur schlechten Kontakt zum Verstorbenen hatten. Mittels Erbausschlagung können sich kostentragungspflichtige Personen unter Umständen von Bestattungskosten befreien. Auch Menschen mit geringem Einkommen bzw. keinem Sparvermögen haben evtl. die Möglichkeit Bestattungskosten zu umgehen. Ist beides nicht möglich, sind Kostentragungspflichtige – in bestimmter Reihenfolge – zur Übernahme der gesamten Bestattungskosten gezwungen. Um Angehörige durch die eigene Beerdigung nicht in den finanziellen Ruin zu treiben, empfiehlt sich eine Absicherung der Bestattungskosten über verschiedene Versicherungsprodukte.

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Katharina Burnus
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