Die betrieblichen Altersvorsorge während der Elternzeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Während der Elternzeit können Arbeitnehmer keine Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) über die Entgeltumwandlung mehr leisten.
  • Das gilt auch für den Arbeitgeber. Er muss keine obligatorischen Zuschüsse für seinen Mitarbeiter mehr zahlen.
  • Arbeitnehmer haben die Möglichkeiten, die Versicherung auf beitragsfrei zu stellen oder die Beiträge nach der Elternzeit nachzuzahlen.
  • Ebenfalls besteht die Option, weiterhin privat in in die bAV einzuzahlen.

Das erwartet Sie hier

Warum Sie keine Beiträge mehr zur betrieblichen Altersvorsorge während der Elternzeit einzahlen müssen und welche Auswirkungen das auf Ihren Vertrag hat. Welche 3 Möglichkeiten Sie während der Elternzeit haben, um Ihre bAV dennoch sinnvoll weiterzuführen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das passiert mit der bAV während der Elternzeit
  2. Diese 3 Möglichkeiten haben Sie während der Elternzeit
  3. Was passiert nach der Elternzeit mit der bAV?
  4. Das sollten Arbeitgeber beim Thema Elternzeit beachten
  5. Fazit

Was passiert mit der betrieblichen Altersvorsorge während der Elternzeit?

Keine Entgeltumwandlung mehr möglich

Während dem Mutterschutz oder der Elternzeit können Sie grundsätzlich keine Beiträge mehr in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) einzahlen, sofern Sie von Einsparungen bei den Steuern und Sozial­versicherungsbeiträgen profitieren möchten. Denn in dieser Zeit bekommen Sie zwar Geld vom Arbeitgeber, der gesetzlichen Kranken­versicherung oder vom Staat. Allerdings ist dies kein Lohn, sondern eher eine Ersatzleistung. Voraussetzung für die Einzahlung in die arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersvorsorge ist aber eine Entgeltumwandlung. Dafür braucht es ein zu zahlendes Entgelt für die geleistete Arbeit, was Sie im Mutterschutz nicht erhalten.

Sie haben zwar das Recht, die Betriebsrente mit eigenen Mitteln zu finanzieren. Dann können Sie aber keine Steuern und Sozial­versicherungsbeiträge in Abzug bringen. Die eingezahlten Beiträge werden stattdessen in der Anspar- und Auszahlungsphase der bAV wie eine private Altersvorsorge versteuert.


Regeln gelten auch bei sonstigen Auszeiten vom Job

Übrigens ist die bAV über die Entgeltumwandlung auch nicht mehr möglich, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund eines Sabbaticals oder einer Pflegezeit vorübergehend ruht.

Ausnahme: Die Elternzeit dauert weniger als ein Jahr

Es gibt eine Möglichkeit, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber während dem Mutterschutz oder der Elternzeit doch in die bAV einzahlen können. Und zwar so, dass Einsparungen bei den Steuern und Sozialabgaben möglich sind. Die Pause vom Berufsleben muss dann aber weniger als ein Jahr dauern. Zudem muss im Versorgungsvertrag festgehalten sein, dass die bAV-Beiträge nur einmal jährlich geleistet werden. Wer also eine Schwangerschaft plant, könnte diese Zahlungsweise von Anfang an wählen, um von dieser Regelung zu profitieren.

Elterngeld kann sich wegen bAV verringern

Durch die Entgeltumwandlung in der bAV erhält der Arbeitnehmer weniger steuerpflichtigen Lohn ausgezahlt. Je nach Gehalt kann sich dadurch auch das Elterngeld verringern. Denn bei der Berechnung des Elterngeldes sind die steuerpflichtigen Einkünfte entscheidend, die in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt erzielt wurden.

Diese Möglichkeiten gibt es während der Elternzeit

Die betriebliche Altersvorsorge ist in der Regel nicht kündbar – auch nicht während der Elternzeit oder dem Mutterschutz. In dieser Situation haben Sie aber je nach Versicherungsvertrag verschiedene Möglichkeiten:

Beitragsfreistellung

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Stellen Sie eine Versicherung auf beitragsfrei, bleibt sie bestehen. Nur leisten Sie dafür keine Beiträge mehr. Manchmal fordern dafür Versicherer eine Mindestlaufzeit des Vertrages – so können Sie Ihre Police erst nach zwei oder drei Jahren auf beitragsfrei stellen.

Wichtig ist es auch zu wissen, dass weniger eingezahlte Beiträge eine Verringerung der ursprünglich vereinbarten Leistung zur Folge haben. Das heißt, Sie erhalten im Alter weniger Rente oder ein kleineres Kapital als geplant. Dies gilt auch für die Leistungen im Todesfall oder bei Berufs­unfähigkeit.

Nachzahlung der Beiträge

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Sofern Ihre Versicherung dazu bereit ist, können Sie die Beiträge für Ihre Betriebsrente auch stunden. Sie schieben damit Ihre Zahlungen auf, bis die Elternzeit vorbei ist. Die Beiträge können einmalig oder laufend nachgezahlt werden. So haben Sie die Möglichkeit, im Nachhinein von der Entgeltumwandlung zu profitieren und Ihre Rente verkleinert sich nicht.

Beiträge reduzieren

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Möchten Sie Ihre betriebliche Altersvorsorge während der Elternzeit privat weiterführen, können Sie auch Ihre Beiträge reduzieren. Damit reduziert sich die Versicherungssumme und somit auch die spätere Rente oder Kapitalauszahlung. Häufig ist die Herabsetzung der Versicherungssumme nur bis zu einem bestimmten Mindestbetrag möglich.

Das raten unsere Experten

„Es kommt immer auf die persönliche Situation an, wie die betriebliche Altersvorsorge fortgeführt werden soll“, sagt unser Spezialist für die betriebliche Altersversorgung Tim Vogler. So können die Beiträge privat weitergezahlt werden, wenn z.B. der arbeitende Elternteil viel verdient.

Nachzahlungen sind selten

Zu Nachzahlungen der Beiträge kommt es laut Vogler in der Praxis selten: „Denn oft steht nach der Elternzeit nicht unbedingt mehr Geld zur Verfügung, da man vielleicht reduziert arbeitet oder mehr Miete für eine größere Wohnung bezahlt.“

Um wie viel reduziert sich die spätere Rente wirklich?

Häufig wollen die Versicherten auch wissen, um wie viel sich die spätere Rente reduziert, wenn für eine gewisse Zeit keine Beiträge mehr geleistet werden. Gemäß Vogler lässt sich das aber nicht im Voraus pauschaliert beantworten: „Da spielen zu viele Faktoren mit, um gesicherte Aussagen treffen zu können.“ Die genauen Zahlen erhält die versorgungsberechtigte Person aus den Nachträgen der Versicherungsgesellschaft.

Unser Service für Sie

Haben Sie Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge während der Elternzeit, können Sie sich gerne an uns wenden. Unsere Experten unterstützen Sie gern.

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Katharina Burnus
Ihre Ansprechpartnerin

Was passiert nach der Elternzeit mit der betrieblichen Altersvorsorge?

Alle Optionen wieder verfügbar

Wird nach der Elternzeit die Arbeit wieder aufgenommen, ist die betriebliche Altersvorsorge über die Entgeltumwandlung wieder möglich. Versicherte können also die gleichen Beiträge wie vorher oder je nach Verdienst reduzierte Beiträge einzahlen und somit von weniger Steuern und Sozialabgaben profitieren.

Selbstverständlich besteht auch die Option, die Versicherung weiterhin ruhen zu lassen oder privat weiterzuführen, wenn z.B. die Arbeitsstelle nicht mehr angetreten wird.

Andere Tarife nach der Elternzeit

Je nach den Versicherungs­bedingungen kann es passieren, dass die Versicherer sich nach einer längeren Beitragspause (z.B. von mehr als 3 Jahren) das Recht einräumen, den genutzten Tarif auf die dann gültigen Tarifbedingungen anzupassen. Beispielsweise, wenn sich der Rechnungszins oder die hinterlegte Sterbetafel verändert hat. „Ist die Berufs­unfähigkeit abgesichert, wird manchmal sogar eine neue Gesundheitsprüfung nötig“, sagt Tim Vogler. Er empfiehlt deshalb, die Versicherungs­bedingungen gut durchzulesen.

Das sollten Arbeitgeber beim Thema Elternzeit beachten

Arbeitgeberzuschuss entfällt

Bei einer betrieblichen Altersvorsorge über die Entgeltumwandlung muss auch der Arbeitgeber keine Beiträge mehr leisten, wenn sein Mitarbeiter in Elternzeit geht. Der ab 2019 bzw. 2022 obligatorische Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent entfällt also bis zum Ende der Auszeit, auch wenn der Arbeitnehmer den Vertrag privat weiterführt. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber die Versicherung oder Versorgungseinrichtung über die Änderung informiert.

Was Sie sonst noch zum Thema Arbeitgeberzuschuss beachten müssen, haben wir Ihnen hier zusammengefasst:

Der Arbeitgeberzuschuss in der bAV

Fazit

bAV am besten ruhend stellen oder privat weiterzahlen

Während der Elternzeit erhalten die Eltern keinen Lohn. Daher ist auch keine Entgeltumwandlung mehr für die betriebliche Altersvorsorge möglich. Die einzige Ausnahme: Wenn die Elternzeit weniger als ein Jahr andauert.

Andernfalls zahlen weder Sie noch Ihr Arbeitgeber in den bAV-Vertrag ein. Sie haben die Möglichkeit, Ihren bAV-Vertrag auf beitragsfrei zu stellen oder privat weiter einzuzahlen. Beachten Sie hierbei, dass Sie dann natürlich keine Steuern oder Sozialabgaben einsparen. Was am sinnvollsten ist, muss im Einzelfall entschieden werden.

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