Versicherungspflicht für Berufsbetreuer: Das bringt die Reform des Betreuungsrechts

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 2023 tritt eine Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Sie stärkt die Autonomie der Betreuten.
  • Außerdem müssen Berufsbetreuer nun ein Registrierungsverfahren durchlaufen, bei dem unter anderem ihre Qualifikation geprüft wird.
  • Eine weitere Voraussetzung für die Registrierung ist, dass Berufsbetreuer eine Berufs­haftpflicht­versicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 250.000 € pro Schaden vorweisen können.

Das erwartet Sie hier

Was die Reform des Betreuungsrechts für Betreute und Betreuer bedeutet und was Berufsbetreuer tun müssen, um ihrer neuen Versicherungspflicht gerecht zu werden.

Inhalt dieser Seite
  1. Wichtige Änderungen
  2. Berufs­­haftpflicht für Berufsbetreuer
  3. So geht die Registrierung
  4. Fazit

Das ändert die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Reform stärkt die Selbstbestimmung betreuter Personen

Mit dem 1. Januar 2023 tritt eine 2021 beschlossene Reform des Betreuungsrechts in Kraft, welche unter anderem die Autonomie Betreuter stärkt und Veränderungen für ehrenamtliche und berufliche Betreuer mit sich bringt. Dazu gehört zum Beispiel eine Registrierungs- und Versicherungspflicht für Berufsbetreuer. Den Gesetzestext und weitere Informationen dazu (unter anderem in leichter Sprache) finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz.

Änderungen für Betreute

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  • Die Wünsche der Betreuten werden bei der Auswahl des Betreuers stärker berücksichtigt und die Betreuten haben die Gelegenheit, ihren Betreuer vor Antritt seiner Rolle kennenzulernen.
  • Wenn betreute Personen ihre Wünsche nicht mehr ausdrücken können, müssen sich Entscheidungen danach richten, was sie mutmaßlich wollen.
  • Betreute Personen sind nun grundsätzlich prozessfähig. Das heißt, sie können vor Gericht nun selbst Erklärungen angeben, Anträge abgeben und Entscheidungen anfechten. Sie erhalten auch alle Schreiben von Gerichten und Behörden.
  • Sterilisationen dürfen nur noch stattfinden, wenn die betreute Person das ausdrücklich will.
  • Bei Betreuungen, die gegen den Willen der betreuten Person eingerichtet wurden, muss spätestens nach zwei Jahren eine Prüfung stattfinden, ob sie noch berechtigt sind.

Änderungen für Betreuer

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  • Bei den Aufgaben des Betreuers steht nun verstärkt die Unterstützung der Betreuten bei selbständigen Entscheidungen im Vordergrund. Stellvertretende Entscheidungen sollen nur getroffen werden, wenn das absolut notwendig ist.
  • Betreuer müssen die Betreuten regelmäßig besuchen und nach Möglichkeit alles  mit ihnen besprechen, darunter auch den alljährlichen Bericht für das Gericht.
  • Ehrenamtliche Betreuer ohne familiäre oder persönliche Bindung zu der betreuten Person benötigen nun eine Anbindung an einen Betreuungsverein, der sie mit Beratung unterstützt. Außerdem sollen sie sich regelmäßig fortbilden.
  • Berufsbetreuer benötigen für ihre Arbeit eine Registrierung bei der Betreuungsbehörde. Um diese zu erhalten, müssen sie ihre Qualifikation und ausreichenden Versicherungsschutz nachweisen.
  • Betreuer sind nahen Angehörigen und anderen Vertrauenspersonen des Betreuten gegenüber auskunftspflichtig.
  • Betreute erhalten die Möglichkeit, das vom Betreuer erstellte Vermögensverzeichnis zu prüfen. In bestimmten Situationen wird auch ein Zeuge bei dessen Erstellung hinzugegezogen.

Weitere Änderungen

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Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts bringt Änderungen in zahlreichen Gesetzen mit sich. Sie bringt auch beispielsweise ein zeitlich begrenztes Vertretungsrecht in gesundheitlichen Fragen für Ehepartner mit sich, wenn der andere Partner vorübergehend nicht in der Lage ist, sich um seine Gesundheitsssorge zu kümmern. Auch die Rechte von Pflegeeltern werden gestärkt.

Was machen Betreuer?

Wenn volljährige Personen aufgrund einer Behinderung oder Erkrankung nicht in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln, kann dafür ein Betreuer hinzugezogen werden. Oft handelt es sich um ehrenamtlich agierende Personen aus dem persönlichen Umfeld der Person mit Betreuungsbedarf. Ist das nicht der Fall, übernehmen Berufsbetreuer die Betreuung. Betreuer sollen die von ihnen betreuten Personen in dem Umfang, in dem dies tatsächlich nötig ist, beraten, unterstützen und gegebenenfalls vertreten. Aktuell arbeiten in Deutschland etwa 12.000 Berufsbetreuer.

Tipp: Für eine Situation, in der man sich nicht mehr verständlich machen kann, kann man mit einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung vorsorgen.

Versicherungspflicht für Berufsbetreuer

Icon Schriftrolle

Gesetzliche Anforderungen an die Berufs­haftpflicht­versicherung

Berufsbetreuer müssen sich mit einer Berufs­haftpflicht­versicherung gegen Vermögensschäden absichern. Es sind auch Mindest­versicherungssummen festgelegt:

  • 250.000 € pro Schadensfall
  • 1.000.000 € für alle Schadensfälle eines Jahres (vierfache Maximierung)

Diese Versicherung ist eine der Voraussetzungen für die erfolgreiche Registrierung als Berufsbetreuer, ohne die man keinen Entgeltanspruch hat (siehe BtOG § 23).

Mehr zur Registrierung

Das macht eine gute Berufs­haftpflicht­versicherung aus

Eine gute Berufs­haftpflicht­versicherung zeichnet sich durch eine ausreichend hohe Versicherungssumme aus. Diese muss mindestens den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Eine höhere Summe kann sich lohnen, wenn man sehr hohe Vermögen verwaltet und entsprechend auch das Risiko für hohe Vermögensschäden steigt. Wichtig ist auch, dass Berufsbetreuer in vielen Situationen auf ihre Versicherung zählen können. Achten Sie unter anderem auf Folgendes:

  • Absicherung aller Aktivitäten als Berufsbetreuer
  • Nachhaftung nach Aufgabe des Berufs
  • Versicherungsschutz bei öffentlich-rechtlichen Ansprüchen
  • Versicherungsschutz bei Datenschutzverstößen
Icon Krankenakte

Reicht eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung?

Das wichtigste Risiko für Berufsbetreuer sind zweifellos Vermögensschäden. Eine zusätzliche Absicherung von Sach- und Personenschäden durch eine Betriebs­haftpflicht­versicherung bietet sich unter anderem in den folgenden Situationen an:

  • Der Betreuer trifft potenziell folgenschwere Entscheidungen im Rahmen der Gesundheitssorge für den Betreuten
  • Der Betreuer betreibt ein eigenes Büro

Betriebs­haftpflicht, Berufs­haftpflicht, Vermögensschaden­haftpflicht

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  • Eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung versichert echte Vermögensschäden, also Schäden, die unmittelbar das Vermögen der geschädigten Person betreffen. Sie ist vor allem für beratende, begutachtende und prüfende Berufe relevant.
  • Eine Betriebs­haftpflicht­versicherung sichert Sach- und Personenschäden sowie deren finanzielle Folgen ab. Sie ist für Berufe wichtig, in denen man unmittelbar mit dem Eigentum oder der Gesundheit anderer Personen arbeitet. Manchmal, insbesondere, wenn sie im Rahmen einer Berufs­haftpflicht­versicherung ergänzt wird, wird sie auch Büro­haftpflicht­versicherung genannt.
  • Eine Berufs­haftpflicht­versicherung kann Vermögensschäden, Sach- und Personenschäden oder eine Kombination aus allen drei Risiken versichern, auch wenn häufig eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung gemeint ist. Wenn Ihnen dieser Begriff begegnet, schauen Sie am besten genau hin, welche Schäden versichert sind.

Alle drei Versicherungen sind typische Haftpflicht­versicherungen, das heißt, dass sie berechtigte Schadensansprüche an Ihrer Stelle bezahlen und unberechtigte Ansprüche abwehren.

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Weitere sinnvolle Versicherungen

Je nachdem, wie Ihre Situation und Ihre Risiken konkret aussehen, können auch die folgenden Versicherungen sinnvoll sein. Teilweise sind auch Versicherungspakete mit Mengenrabatten möglich.

Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz für ehrenamtliche Betreuer aus?

Auch ehrenamtliche Betreuer sind mit dem Risiko konfrontiert, dass sie dem Vermögen der betreuten Person durch eine Handlung oder das Unterlassen einer Handlung schaden. Diese Schadenersatzansprüche können jedoch von der Gruppen­haftpflicht­versicherung des jeweiligen Bundeslandes, in der ehrenamtliche Betreuer kostenlos mitversichert sind, reguliert werden.

Mehr zu Versicherungen im Ehrenamt

Registrierung als Berufsbetreuer: Regelungen und Fristen

Icon Kalender

Fristen für die Registrierung

Anträge auf die Registrierung können ab dem 1. Januar 2023 eingereicht werden. Bereits tätige Betreuer müssen ihren Antrag mit allen nötigen Unterlagen bis zum 30. Juni 2023 stellen und gelten in der Zeit zwischen dem Stellen und der Entscheidung über den Antrag als vorläufig registriert. Sachkundenachweise können bis zum 1. Januar 2024 nachgereicht werden. Der Antrag und die Nachweise müssen bei der Stammbehörde eingeschickt werden. Wer seine Tätigkeit ab dem 1. Januar 2023 neu aufnimmt, muss sich vorher registrieren lassen. Dazu gehört auch ein persönliches Gespräch mit der Betreuungsbehörde für die Feststellung der Eignung.


Diese Nachweise müssen Sie einreichen

  • Beschreibung der Betreuertätigkeit
  • Nachweis der Berufs­haftpflicht­versicherung
  • Polizeiliches Führungszeungis
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
  • Erklärung über Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren und über den Widerruf oder die Rücknahme einer Registrierung als Berufsbetreuer in den letzten drei Jahren
  • Sachkundenachweis oder alternativer Nachweis nach § 23 Abs.1 Nr. 2 und Abs. 3 BtOG
Icon Papiere

Wer braucht einen Sachkundenachweis?

Je nachdem, welchen fachlichen Hintergrund Sie haben oder wie lange Sie schon arbeiten, ist einer der folgenden Nachwise nötig:

  • Berufsbetreuer, die Ihre Arbeit neu aufnehmen oder seit dem 1. Januar 2020 aufgenommen haben, benötigen einen Sachkundenachweis.
  • Alternativ genügt der Nachweis über zwei abgeschlossene juristische Staatsexamen oder ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik oder der sozialen Arbeit.
  • Betreuer, die bereits vor 2020 tätig waren, genießen Bestandsschutz und müssen keinen Sachkundenachweis erbringen. Sie müssen jedoch den Beschluss über die Bestellung zum Berufsbetreuer vor 2020 beilegen.

Wie genau ein gültiger Sachkundenachweis aussieht, muss noch abschließend geklärt werden.

Fazit

Die Reform des Betreuungsrechts stärkt die Selbstbestimmung betreuter Personen. Für Berufsbetreuer bedeutet sie unter anderem, dass sie sich registrieren lassen müssen. Neben einem Nachweis ihrer Eignung für diese Rolle müssen sie für eine Registrierung auch nachweisen, dass Sie eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung in ausreichender Höhe haben.

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Katharina Burnus
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