Private Krankenzusatz­versicherung ohne Gesundheitsprüfung

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Das Wichtigste in Kürze

  • Häufig werden Ihnen vor Vertragsabschluss im Rahmen einer Gesundheitsprüfung Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand gestellt.
  • Leiden Sie unter Vor­erkrankungen oder bringen andere Risikofaktoren mit, können Sie auf private Krankenzusatz­versicherungen ohne Gesundheitsprüfung ausweichen.
  • Diese Tarife sind jedoch in der Regel teurer und es gibt einige wichtige Dinge zu beachten.

Das erwartet Sie hier

Welche privaten Krankenzusatz­versicherungen Sie ohne eine Gesundheitsprüfung abschließen können und was Sie dabei beachten müssen.

Inhalt dieser Seite
  1. Zusatz­­versicherungen ohne Gesundheitsprüfung
  2. Angebote der GKV ohne Gesundheitsprüfung
  3. Fragen in der Gesundheitsprüfung
  4. Fazit

Privaten Krankenzusatz­versicherungen ohne Gesundheitsprüfung

Bei bestimmten Vor­erkrankungen, zurückliegenden Operationen oder anderen hohen Risiken kann eine private Krankenzusatz­versicherung ohne Gesundheitsprüfung sinnvoll sein. Denn in einigen Fällen können solche Zusatz­versicherungen aufgrund des Gesundheitszustandes entweder sehr teuer oder sogar unmöglich abzuschließen sein.

Darauf sollten Sie bei privaten Krankenzusatz­versicherungen ohne Gesundheitsprüfung achten

Tatsächlich gibt es Versicherer, die bei bestimmten Arten ihrer privaten Krankenzusatz­versicherungen auf Gesundheitsfragen verzichten. Da die Gesundheitsfragen den Versicherern jedoch als Risikoprüfung dafür dienen, wie wahrscheinlich in einem bestimmten Zeitraum ein Leistungsfall eintritt, sind Tarife ohne Gesundheitsprüfung in der Regel teurer. Zudem werden Leistungen bei bestimmten Erkrankungen von vornherein ausgeschlossen oder es gibt andere Einschränkungen der Leistungen. Auch sind in Tarifen ohne Gesundheitsprüfung häufig längere Wartezeiten vereinbart.

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Wir empfehlen Ihnen daher, vor Abschluss die Versicherungs­bedingungen und den Leistungskatalog genau zu lesen, damit Sie wissen, ob und welche Leistungen genau eingeschränkt werden. So können Sie sicher sein, dass Sie auch die Absicherung erhalten, die Ihnen wichtig ist und der Versicherer im Leistungsfall in gewünschter Höhe zahlt.

Experten-Tipp:

„Bei der Beantragung des Versicherungsschutzes steht in der Regel eine Gesundheitsprüfung an. Manche Versicherer bieten jedoch manchmal sogenannte „Sonderaktionen“, bei denen auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet wird.“

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Berater

Diese privaten Krankenzusatz­versicherungen ohne Gesundheitsprüfung gibt es

Pflegezusatz­versicherung ohne Gesundheitsprüfung

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Bei der privaten Pflegezusatz­versicherung gibt es eine für jeden zugängliche Absicherung, bei der auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet wird: Der Pflege-Bahr. Diese vom Staat geförderte private Pflegetagegeld­versicherung ist eine Krankenzusatz­versicherung ohne Gesundheitsfragen. Ihr Gesundheitszustand ist somit kein Grund für eine Ablehnung.

Allerdings wird der Pflege-Bahr abgelehnt, wenn bei Antragsstellung bereits ein Pflegegrad besteht. Zudem dürfen Sie während der Wartezeit von fünf Jahren nicht pflegebedürftig werden. Weil diese private Krankenzusatz­versicherung ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden kann, eignet sie sich besonders als Versicherung für Menschen mit Behinderung. Allerdings bleiben die Leistungen des Pflege-Bahr hinter denen einer normalen Pflegetagegeld­versicherung zurück.

Der Pflege-Bahr wird jedes Jahr vom Staat mit 60 Euro bezuschusst. Wer also den Mindestbeitrag von 180 Euro im Jahr entrichtet, muss davon real nur 120 Euro zahlen. Über die Beitragshöhe entscheidet das Alter bei Vertragsschluss und der Leistungsumfang. Für 30-Jährige beginnen die Tarife bei 15 Euro, für 50-Jährige bei 26 Euro.

Krankenhauszusatz­versicherung ohne Gesundheitsprüfung

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Auch eine reine stationäre Zusatz­versicherung lässt sich ohne Gesundheitsprüfung abschließen. Diese beschränkt sich jedoch meist auf den Komfort im Krankenhaus wie beispielsweise eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer oder optional auch ein Krankenhaustagegeld. Eine wahlärztliche Behandlung ist in den meisten Fällen nicht in den Leistungen enthalten. Für einen 30-jährigen Versicherungsnehmer gibt es zum Beispiel eine Garantie auf ein Einbettzimmer ab 18,50 Euro. Auch hier steigen die Beiträge mit zunehmendem Alter.

Zahnzusatz­versicherungen ohne Gesundheitsprüfung

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Es gibt die Möglichkeit, eine Zahnzusatz­versicherung ohne Gesundheitsprüfung abzuschließen. Fehlende Zähne und Vor­erkrankungen wie Parodontitis sind hier kein Grund für eine Ablehnung oder Risikozuschläge. Allerdings gibt es auch Nachteile: Diese Tarife sind oft teurer als solche mit Gesundheitsfragen und bereits angefangene oder angeratene Behandlungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Menschen in ihren Zwanzigern können sich hier für 8 bis 20 Euro im Monat versichern, Kunden um die 40 zahlen deutlich mehr – in einigen Tarifen verdoppelt sich die Prämie. Zudem gibt es oft Leistungsbegrenzungen für die ersten Jahre nach Vertragsabschluss.

Reisekranken­versicherung

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In Ländern, mit denen Deutschland ein Sozial­versicherungsabkommen hat, besteht auch im Ausland Versicherungsschutz durch die gesetzliche Kranken­versicherung. Allerdings trifft das zum Beispiel nicht auf die USA zu. Darüber hinaus zahlen die Versicherer hier nur die Summen, die sie auch in Deutschland zahlen würden. Für solche Fälle gibt es auch hier Angebote von Versicherern, die Reisekranken­versicherungen ohne Gesundheitsprüfung anbieten.

Vor dem Abschluss einer solchen Versicherung sollten Sie prüfen, ob diese beispielsweise die folgenden Leistungen beinhaltet:

  • Zahnbehandlungen
  • Rücktransport
  • Medikamente

Lesen Sie dabei die Versicherungs­bedingungen genau – ein „medizinisch notwendiger Rücktransport“ muss zum Beispiel strengeren Kriterien entsprechen als ein „medizinisch sinnvoller Rücktransport“. Reisekranken­versicherungen sind recht günstig – ein 40-Jähriger kann sich ab etwas über 8 Euro im Monat absichern.

Wann der Versicherer auch ohne vorherige Gesundheitsprüfung nicht leistet

Auch wenn ein Versicherer vor dem Abschluss einer privaten Krankenzusatz­versicherung keine Gesundheitsprüfung verlangt, kann es sein, dass er unter bestimmten Bedingungen nicht leistet. Kommt es kurz nach Vertragsabschluss zu einem Leistungsfall, erkundigen sich viele Versicherer beim behandelnden Arzt, ob die Behandlung bereits geplant oder angeraten war. Ist dies der Fall, wird in der Regel nicht geleistet. Oder fehlt Ihnen beispielsweise bereits bei Abschluss einer Zahnzusatz­versicherung ein Zahn, wird das benötigte Implantat vom Versicherer nicht übernommen.

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Angebote der gesetzlichen Kranken­versicherung ohne Gesundheitsprüfung

Einige gesetzliche Kranken­versicherungen bieten in Kooperation mit Anbietern der privaten Kranken­versicherung Zugang zu Krankenzusatz­versicherungen mit besonders günstigen Konditionen. Sie können sich also bereits bei der Wahl Ihrer gesetzlichen Kranken­versicherung daran orientieren, wo Ihnen private Krankenzusatz­versicherungen ohne Gesundheitsprüfung angeboten werden.

Mit der passenden gesetzlichen Kranken­versicherung können Sie so sich selbst und Ihre Familie trotz möglicher Vor­erkrankungen über eine Krankenzusatz­versicherung ohne Gesundheitsprüfung absichern. Dies gilt sowohl für stationäre und ambulante Krankenzusatz­versicherungen als auch für Zahnzusatz­versicherungen, Brillen­versicherungen, Heilpraktiker­versicherungen und Reisekranken­versicherungen.

Das wird in der Gesundheitsprüfung abgefragt

Wird beim Abschluss einer privaten Krankenzusatz­versicherung vom Versicherer eine Gesundheitsprüfung verlangt, erfolgt diese meist durch einen Fragebogen, auf dem Fragen zum Gesundheitszustand gestellt werden. Dabei werden zu ambulanten und stationären Behandlungen in der Regel die letzten drei bis fünf Jahre, zu Psychotherapien die letzten fünf bis manchmal zehn Jahre abgefragt.

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Mit Ihren Antworten auf die entsprechenden Gesundheitsfragen kann der Versicherer abschätzen, wie wahrscheinlich es in Ihrem Fall ist, dass es innerhalb eines bestimmten Zeitraums zum Leistungsfall kommen könnte. Diese Einschätzung beeinflusst unter anderem die Höhe der monatlichen Beiträge. Manche Vor­erkrankungen können jedoch auch zu Risikoausschlüssen, Risikoaufschlägen oder sogar zur Ablehnung des Versicherungsschutzes führen. Wer beispielsweise an Krebs erkrankt ist, wird keine private Pflege­versicherung und keine Krankenhauszusatz­versicherung abschließen können.


Diese Gesundheitsfragen werden Ihnen gestellt

Abhängig vom Anbieter und der Art der privaten Krankenzusatz­versicherung kann es Unterschiede darin geben, welche Vor­erkrankungen oder Risiken relevant sind. In der Regel wird jedoch mindestens das Folgende abgefragt:

  • Größe und Gewicht (zur Berechnung des Body-Mass-Index)
  • Operationen und andere Gründe für stationäre Aufenthalte
  • Ambulante Behandlungen
  • Psychotherapeutische Behandlungen
  • Aktuelle oder geplante medizinische Behandlungen
  • Schwangerschaft zum Zeitpunkt des Antrags
  • Allergien
  • Chronische Erkrankungen
  • Autoimmun­erkrankungen
  • Schwere Erkrankungen der inneren Organe
  • HIV-Infektionen
  • Krebs­erkrankungen
  • Epilepsie
  • Demenz
  • Schädigungen der Wirbelsäule
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Gesundheitsfragen bei Zahnzusatz- und Brillen­versicherungen

Bei Zahnzusatz- und Brillen­versicherungen liegt der Fokus der Gesundheitsfragen in der Regel woanders als bei anderen privaten Krankenzusatz­versicherungen. Möchten Sie eine Zahnzusatz­versicherung abschließen, werden sie unter anderem zu diesen Bereichen befragt:

  • Aktuelle oder geplante Behandlungen
  • Eventuell fehlende Zähne
  • Zahnbett­erkrankungen wie Prodontose
  • Prothesen
  • Knirschschienen
  • Bereits vorhandene Füllungen, Implantate oder Brücken

Bei einer Brillen­versicherung werden Ihnen vor allem Fragen zu Erkrankungen der Augen und Fehlsichtigkeiten gestellt.


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Beantworten Sie die Gesundheitsfragen ehrlich

Beantworten Sie die vom Versicherer gestellten Gesundheitsfragen unbedingt ehrlich und so genau wie möglich. Sonst kann es im schlimmsten Fall dazu kommen, dass der Versicherer später nicht leistet.

Allerdings müssen Sie auch nur Fragen beantworten, die Ihnen der Versicherer stellt. Haben Sie eine Vorerkrankung, nach der der Versicherer nicht fragt, dann müssen Sie diese auch nicht angeben.

Fazit

Leiden Sie unter einer Vorerkrankung oder bringen andere Risikofaktoren mit, können Sie in einigen Bereichen auf eine private Krankenzusatz­versicherung ohne Gesundheitsprüfung ausweichen. Diese sind in der Regel teurer als Tarife mit Gesundheitsprüfung oder haben einen nur eingeschränkten Leistungskatalog. Achten Sie daher darauf, dass der Leistungsumfang nicht zu eng definiert ist und die Ihnen wichtigen Absicherungen enthalten sind. Zudem leisten auch private Krankenzusatz­versicherungen ohne Gesundheitsprüfung nur bei Behandlungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht geplant oder angeraten waren.

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Katharina Burnus
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