Das sollten Asthmatiker beim Abschluss einer privaten Kranken­versicherung beachten

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Von Maureen Menger
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Das Wichtigste in Kürze

  • Asthmatiker bekommen in den meisten Fällen eine private Kranken­versicherung – üblich ist ein Risikozuschlag von 10 bis 30 %, eine Ablehnung ist die Ausnahme.
  • Die Höhe des Risikozuschlags steigt mit dem Schweregrad: leichtes Asthma oft 10 bis 15 %, schweres Asthma 40 Prozent und mehr.
  • Eine chronische Erkrankung wie Asthma kann in seltenen Fällen zum Leistungsausschluss oder zur Ablehnung führen.
  • Über eine anonyme Risikovoranfrage prüfen mehrere Versicherer Ihren Fall, ohne dass eine Ablehnung gespeichert wird.
  • Der Basistarif muss Sie ohne Risikozuschlag und ohne Ablehnung aufnehmen – die gesetzliche Auffanglösung, falls kein regulärer Tarif zustande kommt.

Eine Asthma-Diagnose im Antrag löst bei vielen dieselbe Sorge aus …

… lehnt mich die private Kranken­versicherung jetzt ab? In den allermeisten Fällen ist diese Angst unbegründet  – Asthmatiker werden aufgenommen, meist gegen einen Risikozuschlag, selten mit Ablehnung. Entscheidend ist, wie Sie vorgehen: Wer auf eigene Faust direkt einen Antrag stellt und abgelehnt wird, verschlechtert seine Chancen bei jedem weiteren Versicherer. Über eine anonyme Risikovoranfrage erfahren Sie dagegen vorab, ob und zu welchen Konditionen mehrere Versicherer Sie aufnehmen – ohne dass Ihr Name fällt und ohne Eintrag. Auf dieser Seite erfahren Sie, womit Sie bei Asthma rechnen müssen und wie Sie den passenden Weg in die private Kranken­versicherung finden.

Private Kranken­versicherung mit Asthma finden

Das ist neu in 2026

Öffnungsaktion für Beamte: Für Beamte gilt weiterhin die branchenweite Öffnungsaktion: In den ersten sechs Monaten nach der Verbeamtung ist der Risikozuschlag auf maximal 30 Prozent gedeckelt, eine Ablehnung ist ausgeschlossen. → Mehr dazu im Abschnitt „Asthma bei Selbständigen, Familien und Beamten“

Icon Kalender

Asthmatiker bekommen in den meisten Fällen eine private Kranken­versicherung – üblich ist ein Risikozuschlag von etwa 10 bis 30 Prozent auf den Beitrag. Eine vollständige Ablehnung oder ein Leistungsausschluss kommt vor, ist aber die Ausnahme und betrifft vor allem schweres Asthma oder zusätzliche Vor­erkrankungen.

Wer eine private Kranken­versicherung sucht, sollte seine Asthmaerkrankung bei Vertragsabschluss auf keinen Fall verschweigen. Denn stellt sich heraus, dass eine Krankheit wie Asthma bei Antragstellung nicht genannt wurde, kann der Versicherer nach der vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Vertrag zurücktreten (Quelle: § 19 VVG).

Icon Achtung

In einigen Fällen kann es passieren, dass Asthmapatienten vom Versicherer abgelehnt werden. Häufig wird jedoch nur ein Risikozuschlag fällig. Versicherte zahlen dann einen Aufschlag auf den normalen Tarif, damit eventuell anfallende Mehrkosten abgedeckt sind.


Zwei Beispiele aus unserer Beratungspraxis

Wie unterschiedlich der Weg in die private Kranken­versicherung mit Asthma verlaufen kann, zeigen zwei Fälle aus unserer Beratung. Beide sind anonymisiert und beschreiben Einzelfälle – Ihre eigenen Konditionen können davon abweichen.

Fall 1: leichtes allergisches Asthma

Eine 32-jährige Angestellte mit leichtem allergischem Asthma nutzte nur bei Bedarf ein Spray, ihre Lungenfunktion war gut. In unserer anonymen Voranfrage nahm sie bereits der erste angefragte Versicherer mit einem Risikozuschlag von 15 Prozent an, ohne Leistungsausschluss. Der saubere Befund und die klare Medikationsangabe haben den Zuschlag niedrig gehalten.

Icon Baum

Fall 2: mittelschweres Asthma mit Begleiterkrankung

Ein 45-Jähriger mit mittelschwerem Asthma und zusätzlichem Heuschnupfen erhielt bei zwei Versicherern einen Leistungsausschluss für Atemwegs­erkrankungen. Erst der dritte Versicherer nahm ihn mit einem Zuschlag von 30 Prozent ohne Ausschluss an. Diese Annahme war nur möglich, weil die Anfrage anonym lief – ein direkter Eigenantrag hätte zwei Ablehnungseinträge hinterlassen.

Icon Lunge

Experten-Tipp:
Der Risikozuschlag ist kein Grund, in der gesetzlichen Kasse zu bleiben

„Viele Asthmatiker sehen den Risikozuschlag von 10 bis 30 Prozent und winken bei der privaten Kranken­versicherung ab. Das halte ich für den teureren Weg. Gerade chronische Erkrankungen brauchen die starke Leistung – moderne Medikamente, Biologika, kurze Wege. Mein Rat: Erst die Konditionen kennen, dann entscheiden. Über eine anonyme Voranfrage sehen Sie schwarz auf weiß, was Ihr Asthma kostet.“

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Experte für Gesundheitsvorsorge

Was zahlt die private Kranken­versicherung bei Asthma?

Eine private Kranken­versicherung erstattet Asthmatikern je nach Tarif die Medikamente, die Diagnostik und die Therapie der Erkrankung. Welche Leistungen genau übernommen werden, hängt vom gewählten Tarif ab – ein guter PKV-Tarif deckt die teuren, dauerhaften Behandlungen einer chronischen Erkrankung meist besser ab als die gesetzliche Kranken­versicherung.

Medikamente und Inhalativa

Die private Kranken­versicherung erstattet die verordneten Asthma-Medikamente im Rahmen des Tarifs. Dazu gehören die bedarfsweise eingesetzten Bronchien-Erweiterer (Reliever) ebenso wie die dauerhaft angewendeten ­entzündungshemmenden Inhalativa (Controller). Bei schwerem Asthma kommen zunehmend Biologika zum Einsatz  – moderne, aber teure Antikörper-Therapien, deren Erstattung tarifabhängig ist.

Icon Pille und Tablette

Diagnostik und Kontrolluntersuchungen

Auch die regelmäßige Diagnostik zur Verlaufskontrolle gehört zu den erstattungsfähigen Leistungen. Dazu zählen die Lungenfunktionsprüfung (Spirometrie), die Bestimmung des Entzündungswertes in der Atemluft (FeNO-Messung) und bei Bedarf weiterführende Untersuchungen. Diese Kontrollen sind für Asthmatiker wichtig, um die Therapie anzupassen.

Icon Stethoskop

Therapie und Hyposensibilisierung

Bei allergischem Asthma kann eine Hyposensibilisierung (spezifische Immuntherapie) die Ursache der Erkrankung behandeln. Die private Kranken­versicherung übernimmt diese Therapie meist, wenn sie medizinisch notwendig ist. Wichtig zu wissen: Eine Hyposensibilisierung, die erst nach Vertragsbeginn begonnen wird, kann von einem vor Vertragsbeginn vereinbarten Leistungsausschluss betroffen sein – klären Sie das vor Antragstellung.

Icon Spritze

Risikozuschlag bei Asthma: Welche Faktoren spielen eine Rolle?

Die Höhe des Risikozuschlags hängt vom Schweregrad des Asthmas und vom bisherigen Behandlungsverlauf ab. Je intensiver die Therapie und je häufiger die Beschwerden, desto höher fällt der Zuschlag aus. Versicherer ziehen bei der Berechnung folgende Kriterien heran:

  • Ärztliche Diagnose der Asthma-Erkrankung
  • Datum der Erstdiagnose oder Erkrankungsbeginn
  • Bisheriger Behandlungsverlauf und Lungenfunktionswerte (zum Beispiel der FEV1-Wert)
  • Häufigkeit und Schwere der auftretenden Symptome
  • Art der Medikation (Welches Asthmaspray, in welcher Dosis und wie häufig wird es angewendet?)
  • Begleit­erkrankungen wie weitere Allergien oder Neurodermitis

Zuschlag nach Schweregrad

Versicherer staffeln den Risikozuschlag nach dem Schweregrad der Erkrankung. Bei leichtem, nur zeitweise auftretendem Asthma fällt der Aufschlag gering aus, bei schwerem, dauerhaft behandlungsbedürftigem Asthma deutlich höher. Die folgende Tabelle zeigt typische Erfahrungswerte aus der Praxis. Es handelt sich um unverbindliche Einzelfallwerte – der konkrete Zuschlag wird immer individuell vom Versicherer festgelegt.

SchweregradMerkmaleTypischer Risikozuschlag (Erfahrungswert)Annahme
Leicht / intermittierendSelten Beschwerden, Spray nur bei Bedarf, gute Lungenfunktion10 bis 15 %Annahme meist problemlos
ModeratRegelmäßige Controller-Therapie, gelegentliche Beschwerden20 bis 30 %Annahme in der Regel möglich
SchwerDauertherapie, häufige Beschwerden, ggf. Biologika40 % und mehrAnnahme erschwert, Ausschluss/Ablehnung möglich
Hinweis: Die Werte sind unverbindliche Erfahrungswerte aus anonymen Risikovoranfragen und keine offiziellen Tarifgrößen. Der tatsächliche Zuschlag ist eine individuelle Einzelfallentscheidung des jeweiligen Versicherers und kann abweichen.

Begleit­erkrankungen verschieben die Einordnung nach oben: Wer neben dem Asthma weitere Allergien, Neurodermitis oder andere Vor­erkrankungen hat, muss mit einem höheren Gesamtzuschlag oder einer schwierigeren Annahme rechnen. Asthma wird von Versicherern selten isoliert betrachtet.

Die Tabelle zeigt Erfahrungswerte – Ihr tatsächlicher Zuschlag ist aber eine Einzelfallentscheidung. Was bei Ihrem Schweregrad und Ihrer Krankengeschichte realistisch ist, klären wir vorab mit einer anonymen Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern. So kennen Sie Ihre Konditionen, bevor Sie einen Antrag stellen.

Experten-Tipp:
Der Zuschlag ist keine Strafe, sondern Ihr eigenes Sparkonto

„Der Risikozuschlag wird oft als Bestrafung für die Erkrankung empfunden. Das ist er nicht. Die private Kranken­versicherung arbeitet nach dem Kapitaldeckungsprinzip – jeder spart für seine eigenen späteren Kosten an. Der Zuschlag baut genau diese Rückstellung für Sie auf. Statt ihn zu fürchten, sollten Sie ihn aktiv verhandeln: Eine saubere Verlaufsakte und die richtige Versichererwahl drücken die Höhe spürbar.“

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Experte für Gesundheitsvorsorge

Darauf sollten Sie achten

Eine Asthmaerkrankung muss kein Ausschlusskriterium für eine private Kranken­versicherung sein. Dennoch gelten für Betroffene erschwerte Bedingungen. Umso wichtiger ist es, dass sich Asthmatiker im Vorfeld intensiv mit dem Thema befassen. Beachten Sie dafür folgende Hinweise:

  • Vor Vertragsabschluss sollten Sie unbedingt eine genaue Diagnose von Ihrem behandelnden Arzt erhalten haben.
  • Geben Sie Ihre Medikation konkret an  – mit Wirkstoff, Dosis und Häufigkeit. Eine vage Angabe wie „bei Bedarf“ hilft dem Risikoprüfer nicht und kann zu höheren Zuschlägen führen.
  • Falsche Angaben zum Gesundheitszustand können sich rächen. Im schlimmsten Fall verweigert die private Kranken­versicherung Leistungen.
  • Nehmen Sie Risikozuschläge in Kauf. Bei Gesundung können diese verringert werden.
  • Lassen Sie sich nicht auf Leistungsausschlüsse ein, sonst müssen Sie allein für festgelegte Behandlungskosten aufkommen.

Medikation richtig angeben – vage Angaben kosten bares Geld

Geben Sie Ihre Asthma-Medikation immer konkret an: mit Wirkstoff, Präparat, Dosis, Häufigkeit und seit wann Sie das Mittel nehmen. Eine vage Angabe treibt den Zuschlag nach oben, weil der Risikoprüfer im Zweifel das Schlimmste annimmt. Eine präzise Angabe zeigt dagegen, dass Ihr Asthma gut kontrolliert ist.

Der Unterschied wird an einem einfachen Beispiel deutlich:

Schlechte AngabeGute Angabe
„Ab und zu ein Spray“„Salbutamol-Bedarfsspray, etwa 1x pro Woche, seit 2019; keine Dauertherapie“
„Manchmal Beschwerden“„Leichte Beschwerden bei Pollenflug im Frühjahr, sonst beschwerdefrei“
„Nehme Cortison“„Budesonid-Inhalator 200 µg, 1x täglich, dauerhaft seit 2021, FEV1 zuletzt 92 Prozent“

Sammeln Sie vor dem Antrag Ihre Befunde und die letzten Verordnungen. Je lückenloser Ihre Verlaufsakte ist, desto fairer fällt die Einschätzung des Versicherers aus.

Mit Asthma sicher in die private Kranken­versicherung — ohne Ablehnungseintrag

Eine saubere Diagnose und korrekte Angaben entscheiden über Ihren Zuschlag. Über eine anonyme Risikovoranfrage prüfen wir Ihren Fall bei mehreren Versicherern, ohne dass dabei etwas gespeichert wird — Sie beantragen erst dort, wo die Annahme am besten ist.

  • Anonyme Risikovoranfrage — kein Eintrag bei Ablehnung
  • Unsere PKV-Beratung von Finanztip empfohlen
  • Kostenfreie Beratung zu Tarif und Bedingungen
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Experte für Gesundheitsvorsorge

Asthmaerkrankung: Leistungsausschlüsse in der PKV vermeiden

Besteht ein besonders hohes Risiko aufgrund von Vor­erkrankungen, kann die private Kranken­versicherung die Erstattung bestimmter Leistungen ausschließen. Asthmatiker sollten das unbedingt vermeiden, da sie sonst zukünftige Behandlungen aus eigener Tasche bezahlen müssten. Gerade bei chronischen Krankheiten kann das zu einer lebenslangen finanziellen Belastung werden.

Wie einzelne Versicherer mit einer Asthmaerkrankung umgehen, ist unterschiedlich und hängt vom individuellen Krankheits­verlauf ab. Einige Anbieter erheben einen Risikozuschlag auf den Beitrag, andere lehnen Antragsteller mit chronischen Erkrankungen vollständig ab.


Plan B: Wenn ein Antrag abgelehnt wird

Wird ein Antrag abgelehnt, ist die private Kranken­versicherung damit nicht endgültig verschlossen. Möglich sind ein Zweitversuch bei einem asthma-freundlicheren Versicherer, eine Kombination aus gesetzlicher Kranken­versicherung und privaten Zusatz­versicherungen oder als Auffanglösung der Basistarif. Jede private Kranken­versicherung ist gesetzlich verpflichtet, Antragsteller im Basistarif aufzunehmen – ohne Risikozuschlag und ohne Ablehnung (Quelle: § 193 VVG). Das Leistungsniveau entspricht etwa der gesetzlichen Kranken­versicherung.

Icon Vertrag kündigen

Anonyme Risikovoranfrage: So vermeiden Sie einen Ablehnungseintrag

Eine anonyme Risikovoranfrage ist der sicherste Weg, mit Asthma in die private Kranken­versicherung zu kommen. Dabei fragt ein Experte bei mehreren Versicherern an, ob und zu welchen Konditionen sie Sie aufnehmen würden – ohne Ihren Namen zu nennen und ohne dass ein Ergebnis dauerhaft gespeichert wird.

Icon Sprechblase

Stellen Sie dagegen direkt bei einem Versicherer einen Antrag und werden abgelehnt, kann diese Ablehnung erfasst werden. Bei jedem weiteren Antrag – auch bei anderen Anbietern – müssen Sie die Ablehnung dann angeben. Das verschlechtert Ihre Chancen erheblich. Eine anonyme Voranfrage vermeidet genau diesen Eintrag.

Die Voranfrage liefert in der Regel eine von vier Antworten: Normalannahme, Annahme mit Risikozuschlag, Annahme mit Leistungsausschluss oder Ablehnung. Sie erfahren also vorab, welcher Versicherer Sie zu welchen Konditionen aufnimmt – und beantragen erst dann gezielt dort, wo die Annahme am besten ist. Diesen Weg bieten weder AI-Auskunftstools noch Vergleichsportale.


Die vier möglichen Ergebnisse – und was jedes für Sie bedeutet

Jede der vier Antworten zieht eine klare Handlung nach sich. Dieser kurze Entscheidungsbaum zeigt, was Sie bei welchem Ergebnis tun sollten:

  • Wenn Normalannahme: Der Versicherer nimmt Sie ohne Aufschlag und ohne Einschränkung. Dann beantragen Sie den Tarif direkt – besser geht es nicht.
  • Wenn Annahme mit Risikozuschlag: Sie werden aufgenommen, zahlen aber einen Aufschlag. Vergleichen Sie die Höhe zwischen den Versicherern und entscheiden Sie sich für das beste Gesamtpaket aus Beitrag und Leistung.
  • Wenn Annahme mit Leistungsausschluss: Der Versicherer nimmt Sie auf, schließt aber asthmabezogene Behandlungen von der Erstattung aus. Diesen Weg sollten Sie meiden und einen Versicherer suchen, der stattdessen einen Zuschlag erhebt – sonst zahlen Sie die teuren Asthma-Kosten dauerhaft selbst.
  • Wenn Ablehnung: Ein Versicherer lehnt ab  – das ist nicht das Ende. Möglich sind ein Zweitversuch bei einem asthma-freundlicheren Anbieter, die Kombination aus gesetzlicher Kranken­versicherung und privater Zusatz­versicherung oder als Auffanglösung der Basistarif, in dem jede private Kranken­versicherung Sie aufnehmen muss (§ 193 VVG).

Weil die Anfrage anonym läuft, kostet Sie ein ungünstiges Ergebnis nichts: Es wird kein Eintrag gespeichert, und Sie beantragen am Ende nur dort, wo die Antwort für Sie am besten ausfällt.

Experten-Tipp:
Wer nur an die PKV denkt, übersieht das größere Risiko

„Bei Asthma dreht sich alles um die Kranken­versicherung – die Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Asthma bleibt außen vor. Das ist riskant. Wer beruflich mit Farben oder Lösungsmitteln arbeitet, trägt ein erhöhtes Asthma- und damit Berufs­unfähigkeitsrisiko. Auch hier fallen Zuschläge an, je früher Sie abschließen, desto günstiger. Mein Rat: Beide Absicherungen in einem Schritt anonym prüfen lassen, solange Ihr Schweregrad niedrig ist.“

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Experte für Gesundheitsvorsorge

Kann der Risikozuschlag bei Asthma wieder rückgängig gemacht werden?

Ein Risikozuschlag kann später wegfallen, wenn die Erkrankung dauerhaft nicht mehr besteht oder bedeutungslos geworden ist. Das Gesetz sieht in diesem Fall eine Herabsetzung des Beitrags vor (Quelle: § 41 VVG). Den Wegfall müssen Sie aktiv beantragen und mit einem ärztlichen Nachweis belegen.

Der Risikozuschlag wird auf Basis Ihres Gesundheitszustands bei Antragstellung kalkuliert. Tritt nach Vertragsschluss eine schwere Erkrankung neu auf, darf der Versicherer dafür keinen individuellen Mehrbeitrag verlangen – vorausgesetzt, Sie haben bei der Antragstellung keine Falschangaben gemacht. Allgemeine Beitragsanpassungen für alle Versicherten sind davon zu unterscheiden.

Icon Person mit Pfeilen

Wird das Asthma nach einer Weile nicht mehr behandlungsbedürftig, kann der Versicherte den Zuschlag herausnehmen lassen. Wie lange Sie dafür beschwerdefrei sein müssen, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich und oft nicht vertraglich garantiert – in der Regel werden mehrere Jahre Beschwerdefreiheit verlangt. Klären Sie bereits vor Vertragsabschluss, ob und unter welchen Bedingungen ein Zuschlag später zurückgenommen werden kann.

Asthma bei Selbständigen, Familien und Beamten

Asthmatiker bekommen je nach Lebenssituation unterschiedliche Antworten von der privaten Kranken­versicherung. Für Selbständige, Familien mit einem asthmakranken Kind und für Beamte gelten jeweils eigene Besonderheiten.

Selbständige

Für Selbständige ist die private Kranken­versicherung oft ohnehin Thema, da sie nicht automatisch gesetzlich pflichtversichert sind. Auch mit Asthma ist die Aufnahme in der Regel möglich – entscheidend sind der Schweregrad und ein Versicherer, der mit dem Krankheits­bild fair umgeht. Eine anonyme Risikovoranfrage hilft, den passenden Anbieter zu finden, bevor ein Antrag gestellt wird.

Icon Person mit Laptop

Familie mit asthmakrankem Kind

Auch Kinder mit Asthma sind privat versicherbar. Wird ein Kind als versicherte Person über die Eltern aufgenommen, prüft der Versicherer den Gesundheitszustand des Kindes – auch hier kann ein Risikozuschlag anfallen. Wichtig ist die Kindernach­versicherung: Ein Neugeborenes kann ohne erneute Gesundheitsprüfung in den Vertrag eines bereits privat versicherten Elternteils aufgenommen werden, sofern die Fristen eingehalten werden. Ein Asthma, das erst später auftritt, wirkt sich auf eine bereits laufende Nach­versicherung nicht aus.

Icon Familie

Beamte und Beihilfe

Für Beamte gilt die branchenweite Öffnungsaktion: In den ersten sechs Monaten nach der Verbeamtung nehmen die teilnehmenden Versicherer Beamte in der PKV auch mit Vor­erkrankungen wie Asthma auf. Der Risikozuschlag ist dabei auf maximal 30 Prozent gedeckelt, Leistungsausschlüsse und eine vollständige Ablehnung sind ausgeschlossen. Da Beamte über die Beihilfe nur einen Teil ihrer Kosten absichern müssen, fällt der private Beitrag insgesamt niedriger aus.

Icon Person am Schreibtisch

Ob Selbständiger, Familie mit asthmakrankem Kind oder Beamter: Welcher Versicherer Ihre Situation am besten bewertet, lässt sich nur im Einzelfall sagen. In einer kurzen, kostenfreien Beratung klären wir das gemeinsam  – anonym und unverbindlich.

Asthma ist nicht gleich Asthma – diese Unterschiede sollten Sie kennen

In Deutschland leiden je nach Erhebung rund 4 Millionen Menschen an Asthma – die Erwachsenenprävalenz liegt bei etwa fünf Prozent, bei Kindern höher (Quelle: Lungeninformationsdienst, Helmholtz Munich). Vor allem Kinder sind betroffen: Asthma bronchiale ist die häufigste chronische Erkrankung im Kindesalter, rund jedes zehnte Kind ist betroffen (Quelle: Lungenärzte im Netz).

Mediziner unterscheiden grundsätzlich zwischen allergischem (extrinsischem, also durch äußere Auslöser bedingtem) und nicht-allergischem (intrinsischem) Asthma. Auch Mischformen kommen vor.


Allergisches Asthma

Allergisches Asthma wird durch Allergene ausgelöst, tritt häufig bereits in der Kindheit oder frühen Jugend auf und hat eine genetische Veranlagung (Atopie). Bei dieser Form reagieren die Atemwege heftig auf eigentlich ungefährliche Stoffe wie Blütenpollen oder Tierhaare. Allergisches Asthma kann saisonal auftreten und hängt dann vom jeweiligen Pollenflug ab. Auch berufsbedingter Kontakt mit Allergenen wie Farb- und Lösungsmitteln kann ein allergisches Asthma auslösen.

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Nicht-allergisches Asthma

Nicht-allergisches Asthma kann unterschiedliche Ursachen haben. Zwar handelt es sich weiterhin um eine Abwehrreaktion des Körpers, jedoch lässt sich keine Allergie nachweisen. Häufig tritt diese Form erst spät auf (ab etwa 40 Jahren), typischerweise infolge einer Virusinfektion der Atemwege.

Icon Husten

Asthma-Diagnose entscheidend für den Vertragsabschluss

Eine genaue Diagnose ist auch beim Abschluss einer privaten Kranken­versicherung wichtig. Asthmatiker sollten vor Vertragsabschluss unbedingt eine klare Diagnose nachweisen. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Angaben zum Gesundheitszustand falsch oder lückenhaft sind, können Versicherer Leistungen verweigern oder bereits erstattete Kosten zurückfordern (Quelle: § 19 VVG).

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Frühzeitig Warnsignale für Asthma erkennen

Bei den ersten Symptomen von Heuschnupfen sollte ein Arzt aufgesucht werden, denn häufig beginnt eine Asthmaerkrankung mit Heuschnupfen im Kindesalter. Wird nicht rechtzeitig gehandelt, kann sich ein sogenannter „Etagenwechsel“ vollziehen – dabei verlagern sich die allergischen Symptome von Nase und Augen in die Bronchien. Etwa ein Drittel der Menschen mit allergischem Schnupfen trägt das Risiko in sich, später Asthma zu entwickeln (Quelle: Lungeninformationsdienst, Helmholtz Munich).

Icon Person mit Denkblasen

Auch Kleinkinder mit einer allergischen Hauterkrankung wie Neurodermitis haben ein erhöhtes Risiko, später an allergischem Asthma zu erkranken – Studien zeigen ein etwa doppelt bis dreifach so hohes Risiko (Quelle: Lungenärzte im Netz).

Experten-Tipp:
Eine vage Diagnose kostet Sie bares Geld

„Antragsteller geben ihr Asthma gern knapp an – ‚ab und zu ein Spray‘. Genau das treibt den Zuschlag hoch, weil der Risikoprüfer im Zweifel das Schlimmste annimmt. Eine lückenlose Verlaufsakte mit Lungenfunktionswerten und konkreter Medikation wirkt umgekehrt. Mein Rat: Vor dem Antrag Befunde sammeln und die Anfrage mit uns aufbereiten – wir sind für unsere Beratung von Finanztip empfohlen.“

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Weitere Informationen zur PKV mit Vor­erkrankungen

Asthma ist ein Spezialfall der PKV mit Vorerkrankung. Wie Versicherer mit anderen chronischen Erkrankungen umgehen, lesen Sie hier:

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Den passenden Weg in die private Kranken­versicherung finden – auch mit Asthma

Sie wissen jetzt, dass Annahme und Zuschlag von Ihrer konkreten Diagnose abhängen – und dass eine direkte Anfrage riskant ist. Genau hier setzen wir an: Wir fragen für Sie anonym bei mehreren Versicherern an und finden den Anbieter, der Ihr Asthma fair bewertet. Für unsere Beratung sind wir von Finanztip empfohlen, und sie kostet Sie nichts.

  • Anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern
  • Vier mögliche Antworten vorab: Normalannahme, Zuschlag, Ausschluss oder Ablehnung
  • Wir begleiten Sie bis zum passenden Tarif
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Häufige Fragen zur PKV bei Asthma

Wie bekomme ich trotz Asthma oder einer anderen Vorerkrankung eine private Kranken­versicherung?

In den meisten Fällen gelingt das. Asthmatiker werden in der Regel aufgenommen, meist gegen einen Risikozuschlag von etwa 10 bis 30 Prozent auf den Beitrag. Eine vollständige Ablehnung ist die Ausnahme und betrifft vor allem schweres Asthma oder mehrere Vor­erkrankungen zusammen. Asthma ist dabei ein Spezialfall der PKV mit Vorerkrankung.

Wie hoch ist der Risikozuschlag bei Asthma in der PKV?

Der Zuschlag richtet sich nach dem Schweregrad. Bei leichtem, nur zeitweise auftretendem Asthma liegt er oft bei 10 bis 15 Prozent, bei mittelschwerem Asthma bei etwa 20 bis 30 Prozent. Schweres, dauerhaft behandlungsbedürftiges Asthma kann 40 Prozent und mehr kosten. Es handelt sich immer um eine individuelle Einzelfallentscheidung des Versicherers.

Wie stark ist Asthma vererbbar?

Asthma selbst wird nicht direkt vererbt, aber die Veranlagung dazu. Vor allem beim allergischen Asthma spielt eine erbliche Neigung zu Allergien (Atopie) eine Rolle. Haben beide Elternteile Asthma oder Allergien, steigt das Risiko des Kindes deutlich. Etwa ein Drittel der Menschen mit allergischem Schnupfen trägt laut Lungeninformationsdienst das Risiko, später Asthma zu entwickeln.

Was passiert, wenn ich mein Asthma beim PKV-Antrag verschweige?

Das kann teuer werden. Verschweigen Sie eine bekannte Erkrankung wie Asthma, verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht. Der Versicherer darf dann laut § 19 VVG vom Vertrag zurücktreten, Leistungen verweigern oder bereits erstattete Kosten zurückfordern. Geben Sie Ihre Diagnose und Medikation deshalb immer vollständig an.

Welche Vor­erkrankungen fragt die PKV im Antrag ab?

Die private Kranken­versicherung fragt im Antrag nach Behandlungen, Diagnosen und Beschwerden der vergangenen Jahre. Üblich sind ambulante Behandlungen der letzten drei Jahre und stationäre Aufenthalte der letzten fünf bis zehn Jahre. Abgefragt werden auch dauerhaft eingenommene Medikamente, Allergien und chronische Erkrankungen wie Asthma. Die genauen Fragen und Zeiträume unterscheiden sich je nach Versicherer.

Wann fällt der Risikozuschlag bei Asthma wieder weg?

Ein Risikozuschlag kann entfallen, wenn das Asthma dauerhaft nicht mehr besteht oder bedeutungslos geworden ist. Das Gesetz sieht dann laut § 41 VVG eine Herabsetzung des Beitrags vor. Den Wegfall müssen Sie aktiv beantragen und mit einem ärztlichen Nachweis belegen. Wie lange Sie beschwerdefrei sein müssen, legt jeder Versicherer selbst fest – meist sind es mehrere Jahre.

Wie unterscheidet sich der PKV-Beitrag bei allergischem und nicht-allergischem Asthma?

Entscheidend für den Beitrag ist nicht die Asthma-Form, sondern der Schweregrad und der Behandlungsverlauf. Allergisches Asthma tritt häufig schon in der Kindheit auf und ist oft gut kontrollierbar, was den Zuschlag senken kann. Nicht-allergisches Asthma beginnt meist später und verläuft mitunter schwerer. Wichtiger als die Form sind die Häufigkeit der Beschwerden, die Lungenfunktion und die Medikation.

Welche private Kranken­versicherung nimmt jeden auf?

Einen regulären Tarif, der jeden ohne Prüfung aufnimmt, gibt es nicht. Es gibt aber den Basistarif: Jede private Kranken­versicherung ist laut § 193 VVG verpflichtet, Antragsteller im Basistarif aufzunehmen – ohne Risikozuschlag und ohne Ablehnung. Das Leistungsniveau entspricht dabei etwa dem der gesetzlichen Kranken­versicherung.

Worin unterscheidet sich die PKV bei Asthma von der gesetzlichen Kranken­versicherung?

Die gesetzliche Kranken­versicherung nimmt Sie unabhängig von Vor­erkrankungen zum einheitlichen Beitragssatz auf – ohne Risikozuschlag. Die private Kranken­versicherung prüft dagegen Ihren Gesundheitszustand und verlangt bei Asthma meist einen Zuschlag. Dafür deckt ein guter PKV-Tarif die teuren, dauerhaften Behandlungen einer chronischen Erkrankung oft besser ab, etwa moderne Medikamente und Biologika.

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