Alkoholismus – Das zahlt die private Kranken­versicherung für einen Alkoholentzug

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kosten für einen Alkoholentzug werden in der Regel von der privaten Kranken­versicherung übernommen.
  • Ein privater Alkoholentzug kostet etwa 500 – 600 Euro pro Tag.
  • Häufig sind Unfälle oder Krankheiten, die durch Alkoholeinfluss entstehen, nicht im Versicherungsumfang enthalten.
  • Wer bereits unter einer Alkoholkrankheit leidet und eine private Kranken­versicherung abschließen möchte, muss mit einer Ablehnung rechnen.

Das erwartet Sie hier

Welche Kosten die private Kranken­versicherung (PKV) für ein Alkoholentzug übernimmt, worauf Sie bei einer sogenannten Sucht- und Alhokolklausel achten müssen und wie Sie eine PKV trotz Alkoholkrankheit abschließen können.

Inhalt dieser Seite
  1. Alkoholentzug: Leistungen der PKV
  2. PKV mit Alkoholkrankheit abschließen
  3. Alkoholismus: Definition, Symptome und Stadien
  4. Folgen und Behandlungsmöglichkeiten
  5. Fazit

Alkoholentzug – Das leistet die private Kranken­versicherung

Mehr als sieben Prozent der gesundheitlichen Störungen und vorzeitigen Todesfälle in Deutschland sind auf Alkoholmissbrauch zurückzuführen. Unter den Ursachen für einen vorzeitigen Tod liegt Alkohol auf Platz 3. Um die eigene Alkoholsucht in den Griff zu bekommen, muss man Hilfe von Experten in Anspruch nehmen, denn Alkoholismus ist eine ernstzunehmende Krankheit. Unterstützung erhalten Sie dabei von Ihrer privaten Kranken­versicherung – diese übernimmt die meisten Behandlungskosten.


Welche Kosten übernimmt die private Kranken­versicherung?

Da Alkoholismus eine anerkannte Krankheit ist, wird der Entzug grundsätzlich von den gesetzlichen und privaten Kranken­versicherungen übernommen. Allerdings sind die Zahlungen der gesetzlichen Kranken­versicherung auf bestimmte Behandlungsmethoden beschränkt. Wenn beispielsweise eine Langzeittherapie in Anspruch genommen werden muss, oder wenn nach einer stationären Behandlung noch ambulante Anschlussbehandlungen erfolgen, muss die Bezahlung bei gesetzlich Versicherten erst beim Renten­versicherungsträger beantragt werden. Denn die gesetzliche Kranken­versicherung übernimmt diese Zahlungen nicht.

Die meisten privaten Kranken­versicherungen übernehmen hingegen diese Zahlungen. Außerdem hat der privat versicherte Patient die Möglichkeit, sich in einer Privatklinik behandeln zu lassen. Welche private Kranken­versicherung die besten Leistungen in diesem Zusammenhang bietet, können Sie durch den Vergleich von aktuellen Testergebnissen unter folgendem Link vergleichen:

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Eine private Kranken­versicherung mit Alkoholkrankheit abschließen

Alkoholsucht resultiert in der Regel in Ablehnung

Während Alkoholsucht in der gesetzlichen Kranken­versicherung kein Ausschlusskriterium ist, können Privat­versicherer alkoholkranken Antragstellern eine Absage erteilen. Grund dafür ist die sogenannte Gesundheitsprüfung, die von privaten Kranken­versicherungen durchgeführt wird. Darin wird Alkoholabhängigkeit direkt abgefragt. Wer ein Alkoholproblem angibt, muss mit Risikozuschlägen und Leistungsausschlüssen rechnen.

Seine Alkoholsucht zu verschweigen, ist jedoch auch keine Lösung. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass der Antragsteller bei Vertragsabschluss gelogen hat, kann ihm die private Kranken­versicherung Leistungen verweigern oder von der Versicherung zurücktreten.


Private Kranken­versicherung – Die Alkoholklausel

Alkoholiker können Schwierigkeiten bekommen, wenn eine sogenannte Alkohol- oder Suchtklausel in ihrem PKV-Vertrag integriert ist. Diese sieht vor, dass Unfälle oder Krankheiten, die durch Alkoholeinfluss entstanden, nicht im Versicherungsumfang enthalten sind. Häufig wird diese Klausel im Bereich des Krankentagegeldes zur Anwendung gebracht.

Neuere Verträge verzichten meist auf diese Regelung, allerdings sollte vor Vertragsabschluss geprüft werden, ob diese Klausel vom Versicherer tatsächlich ausgeschlossen wurde. Einige Versicherer haben in ihren Bedingungen Suchtklauseln integriert, mit denen zwar die Behandlungen von direkten Krankheits­- oder Unfallfolgen einer Alkoholsucht bezahlt werden, allerdings schließen diese meist die Kostenübernahme von Entziehungskuren und Entziehungs­maßnahmen aus.

Alkoholismus – Definition, Symptome und Stadien

In Deutschland sind rund 1,77 Millionen Männer und Frauen im Alter zwischen 18 und 64 Jahren alkoholabhängig. Die jährlichen direkten und indirekten Kosten alkoholbedingter Krankheiten werden auf 40 Milliarden Euro geschätzt (Quelle). Laut Studienergebnissen schaffen es ungefähr 50 Prozent der Alkoholiker nach einem Entzug mit anschließender Suchttherapie über einen Zeitraum von fünf Jahren trocken zu bleiben (Quelle).


Alkoholismus – Ein umstrittener Begriff

Über die Definition von Alkoholismus bzw. die Merkmale, die einen Süchtigen als solchen ausmachen, sind sich Experten noch immer nicht einig. In den letzten Jahrzehnten haben immer wieder unterschiedliche Ansätze Eingang in die Fachliteratur gefunden. Eine Alkoholsucht ist nicht einfach zu erkennen, allerdings gibt es einige Kriterien, deren Erfüllung einen Hinweis auf diese Krankheit liefern:

  • Starkes Verlangen Alkohol zu konsumieren
  • Anstieg der Alkoholtoleranz
  • Körperliche Entzugserscheinungen bei Konsumstopp
  • Unbegrenzter Alkoholkonsum
  • Gedanken gelten hauptsächlich dem Thema Alkohol
  • Anhaltender Konsum trotz gesundheitlicher Probleme

Die verschiedenen Typen der Alkoholsucht

Grundsätzlich unterscheidet man in verschiedene Typen der Alkoholsucht, die wir hier für Sie einmal zusammengefasst haben:

Der Alpha-Typ

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Bei dem Alpha-Typen soll der Alkohol dabei helfen, psychische Probleme, wie innere Spannungen und und Stresssituationen zu bewältigen. Je höher das Stresslevel, desto mehr Alkohol muss konsumiert werden. Bei diesem Typen besteht eine psychische, aber noch keine körperliche Abhängigkeit, weshalb eine Behandlung hohe Chancen auf Erfolg hat.

Der Beta-Typ

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Der Beta-Typ ist ein typischer Gelegenheitstrinker. Er bleibt im Alltag unauffällig, da er nur zu sozialen Anlässen trinkt. Durch den häufigen Alkoholkonsum entstehen jedoch ernsthafte Gesundheitsprobleme.

Der Gamma-Typ

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So bezeichnet man Rauschtrinker, die nach immer wiederkehrenden langen abstinenten Phasen keine Kontrolle über die Alkoholzufuhr haben. Selbst wenn der Körper eindeutige Signale gibt, kann die betreffende Person nicht aufhören weiterzutrinken, bis hin zum völligen Kontrollverlust. Die Schwierigkeit bei dieser Art von Alkoholiker ist, dass sie sich in der Regel sicher sind, keine Alkoholiker zu sein.

Der Delta-Typ

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Dieser Typ wird auch als sogenannter „Spiegeltrinker“ bezeichnet. Er bleibt sozial unauffällig, daher ist für die Umwelt nicht erkennbar, dass er Alkoholiker ist. Er ist allerdings stark körperlich abhängig und muss ständig Alkohol zu sich nehmen, um Entzugserscheinungen zu vermeiden.

Der Epsilon-Typ

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Der Epsilon-Typ trinkt in unterschiedlich langen Intervallen eine zeitlang gar nichts und dann wieder tagelang eine große Menge an Alkohol. Die Trinkphasen sind durch erheblichen Kontrollverlust gekennzeichnet, in denen sie immer wieder Erinnerungslücken haben. Auch wenn sie in langen Abständen nichts trinken, sind Epsilon-Trinker Alkoholkrank.

Gründe für Alkoholismus

Für die Entstehung einer Alkoholsucht können unterschiedliche Faktoren ausschlaggebend sein. Nicht jeder Mensch wird aus den denselben Gründen süchtig. Meistens kommen außerdem mehrere Faktoren zusammen, die den Ausbruch der Krankheit bedingen. Zum Einen ist es hierzulande leicht, an Alkohol zu gelangen, denn es ist ein allgemein anerkanntes Genussmittel. Dazu können dann unterschiedliche Traumata oder andere Faktoren wie Alkoholiker-Eltern kommen, wodurch der schleichende Prozess des Alkoholismus in Gang gesetzt wird. Manche Alkoholkranken sind langsam in die Sucht hineingerutscht. Was zunächst als allwöchentliches Trinken unter Freunden anfängt, kann bei manchem schnell ausarten.

Viele Menschen sind süchtig, weil sie den Alkohol als Glücksdroge verwenden. Denn Alkohol erhöht die Freisetzung von Dopamin, wodurch Glücksgefühle erzeugt werden. Wer öfter Alkohol trinkt, wird unempfindlicher gegen dieses Glücksgefühl und braucht dementsprechend mehr davon. Wird weniger oder gar kein Alkohol getrunken, entsteht schließlich ein Verlangen, das auch als „Craving“ bezeichnet wird.

Folgen und Behandlungsmöglichkeiten von Alkoholismus

Die Folgen von übermäßigem Alkoholkonsum sind vielfältig und individuell verschieden. Es gibt allerdings einige Symptome, die besonders häufig bei Alkoholkranken auftreten.

Folgen von Alkoholismus

  • Vergrößerung der Leber (Fettleber)
  • Leberzirrhose
  • Entzündung der Bauchspeicheldrüse (Pankreatitis)
  • Diabetes mellitus
  • Gicht
  • Bluthochdruck
  • Herzmuskel­erkrankungen
  • Gastritis (Magenschleimhaut­entzündung)
  • Speiseröhrenkrebs, Kehlkopfkrebs
  • Neuropsychologische Schwächen (Gedächtnislücken, Konzentrationsschwäche, Halluzinationen etc.)
  • Depressionen

Alkoholentzug und Therapie – Behandlungsweisen von Alkoholismus

Alkoholismus sollte möglichst früh behandelt werden, denn dann sind die Chancen auf eine Heilung entsprechend höher. Als erster Schritt sollte der Hausarzt bzw. ein Allgemeinmediziner aufgesucht werden. Dieser hilft dem Patienten dabei, die nächsten Behandlungsmöglichkeiten zu besprechen. Statt an den Hausarzt kann sich der Alkoholkranke auch an Stiftungen oder Beratungsstellen wenden, die sich mit diesem Thema auseinandersetzen. Da Alkohol sowohl körperlich als auch psychisch abhängig macht, empfiehlt sich in der Regel sowohl eine ärztliche Behandlung als auch eine Psychotherapie.

Auf den körperlichen Entzug (Entgiftung) folgt eine Entwöhnungstherapie, die entweder ambulant oder stationär durchgeführt werden kann. Bei einer ambulanten Behandlung kann das bisherige Leben weitestgehend normal weitergeführt werden, allerdings verlangt es vom Patienten anfangs viel Kraft, den Alltag ohne Alkohol zu meistern. Anders sieht es bei der stationären Therapie aus, hier wird der Patient in einem völlig neuen Umfeld behandelt. Welche Art der Behandlung die richtige für den Alkoholkranken ist, sollte möglichst zusammen mit den behandelnden Ärzten entschieden werden.

Anlaufstellen und Suchtberatung

Sollten Sie an Alkoholismus leiden und auf der Suche nach Suchtberatung und geeigneten Hilfsangeboten sein, finden Sie ein Verzeichnis aller Suchtberatungsstellen auf der Seite der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V., einem Kooperationspartner der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Weitere Informationen erhalten Sie auch über das Service-Telefon des Deutschen Roten Kreuz.

Alkoholkrank oder Gelegenheitstrinker? Alkoholismus erkennen

Experten entscheiden anhand bestimmter Kriterien, ob der zu behandelnde Patient ein ungesundes Verhältnis zu Alkohol hat oder ob es sich um eine Sucht handelt. Wenn der Verdacht auf eine Sucht besteht, stellt der zu behandelnde Arzt zunächst einige Fragen, die der Patient beantworten muss. Die Fragen werden in etwa folgendermaßen formuliert:

  • Wie viel Alkohol trinken Sie in der Woche?
  • Denken Sie oft an Alkohol?
  • Haben Sie häufig das Bedürfnis Alkohol zu trinken?
  • Haben Sie schonmal versucht, Ihren Alkoholkonsum zu reduzieren?
  • Wie wirkt sich Alkoholkonsum aus?

Fazit

Wer bereits in einer privaten Kranken­versicherung versichert ist und sich einem Alkoholentzug unterziehen möchte, hat gute Chancen, dass die Kosten für die Entziehungskur übernommen werden. Wer jedoch noch eine private Kranken­versicherung abschließen möchte, muss aufgrund seiner Alkoholsucht mit einer Ablehnung rechnen.

Vorsicht ist geboten bei sogenannten Alkoholklauseln, bei denen Sie für bestimmte Behandlungen selbst aufkommen müssen. Solche Klauseln sind veraltet und werden von einigen privaten Kranken­versicherung bereits nicht mehr angeboten. Ein Tarifvergleich kann Ihnen dabei helfen, den passenden Versicherungsschutz für Sie und Ihre Bedürfnisse zu finden. Nutzen Sie gern unser kostenfreies Formular auf dieser Seite: Auf Grundlage Ihrer Angaben erstellen unsere Experten für private Kranken­versicherung einen persönlichen Vergleich von Angeboten für Sie – kostenfrei und unverbindlich.


Weitere Fragen zum Thema Alkoholentzug und private Kranken­versicherung

Was kostet ein privater Alkoholentzug?

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Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Die Kosten für einen Alkoholentzug in einer Privatklinik hängen von der Einrichtung selbst ab, sowie der Dauer der Entziehungskur und der Art der Unterbringung. Patienten mit Einzelzimmer müssen mit Mehrkosten rechnen. Die meisten privaten Entzugskliniken rechnen mit einem Preis von 500-600 Euro pro Tag. Andere bieten Pauschalangebote an. So kann ein 28-tägiger Alkoholentzug mit Einzelzimmer knapp 10.000 Euro kosten.

Welche private Kranken­versicherung zahlt einen Alkoholentzug?

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In der Regel übernehmen alle privaten Kranken­versicherungen zumindest anteilig die Kosten für eine Entziehungskur. Der genaue Rahmen der Kostenerstattung hängt vom jeweiligen Versicherer ab. Grundvoraussetzung ist die von einem Facharzt für Psychiatrie belegte medizinische Notwendigkeit der Entgiftung. Einige Anbieter der privaten Kranken­versicherung haben zudem noch bestimmte Anforderungen an Entzugskliniken, die für eine Kostenerstattung erfüllt werden müssen.

Alkoholentzug – Was zahlen die Krankenkasse?

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Da Alkoholismus eine anerkannte Krankheit ist, werden die Kosten grundsätzlich von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Häufig werden jedoch nur die Kosten für herkömmliche Behandlungsmethoden erstattet. In Einzelfällen beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse auch an den Behandlungskosten in einer Privatklinik. Häufig werden dabei jedoch nur die Kosten in Höhe der Aufenthalts- und Behandlungskosten eines öffentlich-rechtlichen Krankenhauses in Wohnortnähe gedeckt.

Wie lange dauert ein Alkoholentzug?

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Der körperliche Entzug ist meist innerhalb einer Woche abgeschlossen. Der psychische Entzug dauert jedoch deutlich länger an. Um einen Rückfall zu vermeiden, ist eine psychologische Betreuung dringend notwendig. In der Regel liegt die Dauer eines Alkoholentzugs ungefähr zwischen 3 und 4 Wochen.

Mit welchen typischen Entzugserscheinungen müssen Patienten rechnen?

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Wer eine Entziehungskur unternimmt, muss mit Entzugserscheinungen rechnen. Diese fallen unterschiedlich aus und können abhängig von der Schwere der Alkoholkrankheit sein. Zu den typischen Entzugserscheinungen gehören: Unruhe, Brechreiz sowie massive Temperaturschwankungen in Form von Schweißausbrüche und Zittern. In einigen Fällen kann es zu Kreislaufstörungen kommen, auch Krampfanfälle und Geistesstörungen können auftreten.

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