Versicherungen für Studierende im Ausland

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Das Wichtigste in Kürze

  • Studierende im Ausland benötigen einen ausreichenden Kranken­versicherungsschutz.
  • Bei kurzzeitigen Auslandsaufenthalten genügt zum Teil eine Reisekranken­versicherung. Diese kann entweder pro Reise oder pro Jahr abgeschlossen werden.
  • Bei längeren Aufenthalten oder einem Auslandsstudium außerhalb Europas benötigen Studierende eine Auslandskranken­versicherung.
  • Ein privater Unfallschutz ergänzend zum Krankenschutz kann ebenfalls sinnvoll sein. Eine Unfall­versicherung gilt weltweit.
  • Es sollte auch auf einen ausreichenden Haftpflichtschutz geachtet werden.
  • Generell sollten Studierende vor Reiseantritt ihre bestehenden Versicherungen überprüfen, ob und inwieweit diese im Ausland gelten.

Das erwartet Sie hier

Welche Versicherungen für Studierende im Ausland unverzichtbar sind und was sie auf jeden Fall leisten sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. Versicherungsbedarf im Ausland
  2. Gesetzliche Kranken­­versicherung
  3. Private Kranken­­versicherung
  4. Auslandskranken­­versicherung
  5. Reise­­versicherungen
  6. Unfall­­versicherung
  7. Haftpflicht­­versicherung

Besonderer Versicherungsbedarf bei Auslandsaufenthalten

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Bestehende Versicherungen in Deutschland gelten nicht immer auch uneingeschränkt im Ausland. Für Studierende ist vor allem die Kranken­versicherung die wichtigste Absicherung und eine grundsätzliche Bedingung für einen Auslandsaufenthalt. Studierende, die ins Ausland gehen, sollten allerdings auch andere Versicherungen prüfen und gegebenenfalls vor Reiseantritt abschließen. Eine private Unfall­versicherung und eine Haftpflicht­versicherung gelten beispielsweise in den meisten Fällen weltweit.

Gesetzliche Kranken­versicherung für Studierende im Ausland

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Die Leistungspflicht der gesetzlichen Kranken­versicherung bezieht sich normalerweise nur auf das Inland. Aufgrund von EU-Recht und Sozial­versicherungsabkommen besteht aber auch in der Europäischen Union (EU) und den EWR-Ländern Island, Liechtenstein und Norwegen, in der Schweiz und in einigen anderen Ländern im Umfeld der Europäischen Union Krankenschutz. Dieser gilt im Allgemeinen unabhängig von der Dauer des Aufenthalts im jeweiligen Land. Wer in der Familien­versicherung oder in der gesetzlichen studentischen Kranken­versicherung versichert ist und vorübergehend in ein anderes europäisches Land verreist oder studiert, muss sich daher über seinen Krankenschutz zunächst wenig Gedanken machen. Allerdings gibt es ein paar Dinge, die es zur gesetzlichen Kranken­versicherung im Ausland zu beachten gilt:

Das sollten Studierende bei Auslandsaufenthalten beachten

  • Die Leistungen der gesetzlichen Kranken­versicherung im Ausland orientieren sich grundsätzlich am dort geltenden Leistungsstandard. Das heißt, es werden nur Kosten für Leistungen übernommen, die das gesetzliche System im jeweiligen Land vorsieht. Diese können vor allem in Nicht-EU-Ländern deutlich lückenhafter sein als in Deutschland gewohnt. Für den Fall der Leistungsinanspruchnahme müssen Studierende mit erheblichen Zuzahlungen rechnen – auch bei Leistungen, die in Deutschland zum Standard gehören.
  • In einigen Ländern sind manche medizinische Behandlungen sofort bar zu bezahlen. Diese Vorkasse bedeutet zunächst eine finanzielle Belastung, der Ausgleich über die Krankenkasse erfolgt üblicherweise mit Zeitverzug.
  • Kosten für Krankenrücktransporte in die Heimat werden von der gesetzlichen Kranken­versicherung normalerweise nicht übernommen.

Sozial­versicherungsabkommen

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Deutschland hat mit vielen Ländern Sozial­versicherungsabkommen geschlossen. Nicht jedes Abkommen schließt allerdings auch die Kranken­versicherung mit ein. Wichtige Vertragspartner mit Krankenschutz außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz sind Bosnien-Herzegowina, Israel, Mazedonien, Montenegro, Serbien, die Türkei und Tunesien.

Auslandsaufenthalte außerhalb der Europäischen Union

Gänzlich anders sieht es bei Auslandsaufenthalten außerhalb der Europäischen Union und der zuvor genannten Länder aus. Hier greift der in Deutschland bestehende gesetzliche Krankenschutz grundsätzlich nicht. Das gilt zum Beispiel für beliebte Länder wie die USA, Kanada, Australien oder Neuseeland. Für solche Aufenthalte ist stets ein besonderer Auslandskrankenschutz erforderlich. Eine Auslandskranken­versicherung ist aber immer sinnvoll, um Lücken des gesetzlichen Krankenschutzes in der Europäischen Union und angrenzenden Ländern zu schließen.

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Private Kranken­versicherung für Studierende im Ausland

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Studierende, die sich für die private Kranken­versicherung entschieden haben, sind bezüglich Auslandsaufenthalten besser aufgestellt. Denn der private Kranken­versicherungsschutz besteht üblicherweise auch im Ausland, oft sogar weltweit. Allerdings sollte vor dem Beginn eines Auslandsaufenthalts genau in die Versicherungs­bedingungen geschaut werden. Denn bei der Auslandsgeltung gibt es häufig Einschränkungen, wie:

Mögliche Einschränkungen bei Auslandsaufenthalten

  • Der Versicherungsschutz besteht nicht in außereuropäischen Ländern oder es sind andere geografische Begrenzungen vorgesehen. Die USA und Kanada sind häufig ausgeschlossen.
  • Es bestehen zeitliche Begrenzungen: Die kürzeste Geltungsdauer des Versicherungsschutzes ist ein Monat, viele Versicherungen leisten aber auch bei Aufenthalten über mehrere Monate. Die Obergrenze liegt bei einem Jahr.
  • Krankenrücktransporte in die Heimat sind oft, aber nicht immer mitversichert.

Wenn die bestehende Kranken­versicherung den geplanten Auslandsaufenthalt oder die gewünschten Leistungen nicht abdeckt, ist auch hier ein besonderer Auslandskrankenschutz erforderlich.

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Auslandskranken­versicherung für Studierende

Icon Krankenhaus

Bei kurzen Auslandsaufenthalten

Die einfachste und günstigste Form der Auslandskranken­versicherung ist die Reisekranken­versicherung. Diese ist eigentlich für Urlaubs- oder längere Dienstreisen gedacht, kann aber auch für Kurzzeitaufenthalte während eines Studiums eingesetzt werden – zum Beispiel während eines Praktikums oder einer Sprachreise. In hochwertigeren Kreditkarten ist eine solche Versicherung oft bereits enthalten. Die Reisekranken­versicherung gilt in der Regel für Reisen bis zu acht Wochen. Dauert der Aufenthalt länger, ist sie nicht ausreichend. Es gibt grundlegend zwei Formen der Reisekranken­versicherung: Als Einmalschutz auf eine bestimmte Reise bezogen oder als Dauerschutz für alle Reisen während eines Versicherungsjahres. Ein Jahresschutz ist schon für unter 20 Euro im Jahr erhältlich.

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Bei langen Auslandsaufenthalten

Bei längeren Auslandsaufenthalten benötigen Studierende eine separate Auslandskranken­versicherung. Hier gibt es sowohl generelle Angebote als auch Produkte, die speziell auf studentische Bedürfnisse zugeschnitten sind. Mit ihnen lässt sich unter Umständen ein komplettes Auslandsstudium abdecken, aber auch Work-and-Travel-Aufenthalte oder Aufbaustudiengänge sind problemlos darstellbar. Zum Teil sind sogar mitreisende Familienangehörige im Versicherungsschutz inbegriffen. Der Auslandskrankenschutz einer Work-and-Travel-Versicherung kostet in der Regel weniger als 100 Euro im Monat. Allerdings empfiehlt sich nicht nur ein Preis-, sondern auch ein Leistungsvergleich. Denn hinsichtlich der Leistungen bestehen erhebliche Unterschiede, unter anderem bezüglich folgender Kriterien:

Mögliche Leistungsunterschiede

  • Geltungsdauer: Manche Versicherungen gelten für Auslandsaufenthalte bis zu vier oder fünf Jahren, andere nur für maximal ein oder zwei Jahre. Die Geltungsdauer muss zum geplanten Aufenthalt passen.
  • Unterbrechungen: Leistet die Versicherung auch bei Unterbrechungen des Auslandsaufenthaltes, zum Beispiel bei Besuchsreisen in die Heimat oder bei Unterbrechungen wegen Notfällen in der Familie zu Hause? Gegebenenfalls bietet eine eigene Unterbrechungs­versicherung den notwendigen Schutz.
  • Leistungen: In welchem Umfang werden Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Heil- und Hilfsmittel übernommen?
  • Krankenrücktransport: Beinhaltet der Auslandskrankenschutz auch Krankenrücktransporte in die Heimat?

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Wenn man dauerhaft im Ausland leben will

Nicht selten ist ein Auslandsstudium der Einstieg, um längere Zeit oder für immer im Ausland zu leben. Dann stellt sich die Frage der Kranken­versicherung erneut. Der Krankenschutz der deutschen gesetzlichen Kranken­versicherung in der Europäischen Union und in angrenzenden Ländern besteht nur, wenn der eigentliche Lebensmittelpunkt weiterhin in Deutschland bleibt. Spätestens mit der Aufnahme eines dauerhaften Arbeitsverhältnisses und der Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland endet die Geltung. Dann muss die Kranken­versicherung nach ausländischem Recht erfolgen.

Eine private Kranken­versicherung kann unter bestimmten Bedingungen mit ins EU-Ausland und in den EWR-Raum genommen werden, wenn auch nach dem Studium eine Privat­versicherung möglich ist. Außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums besteht der private Krankenschutz bei Verlagerung des Lebensmittelpunkts ins Ausland nicht weiter. Ein privater Auslandskrankenschutz endet automatisch mit Ablauf der im Versicherungsvertrag vorgesehenen Aufenthaltshöchstdauer.

Reise­versicherungen für Studierende im Ausland

Icon Flugzeug

Für Reisen vom und zum Auslandsaufenthalt sowie Reisen während der Zeit im Ausland sind Reise­versicherungen sinnvoll. Neben der Reiseunfall­versicherung und Reise­haftpflicht­versicherung auch die Reiserücktritts­versicherung und Reiseabbruch­versicherung. Denn vor unvorhergesehene Ereignissen, die den Nichtantritt oder Abbruch einer Reise erzwingen, ist niemand sicher. Der Versicherungsschutz sorgt dafür, dass man nicht auf den Kosten für bereits gebuchte Reisetransporte, Unterkünfte oder Stornierungen sitzen bleibt. Die Reisegepäck­versicherung ist dagegen eine Frage der Abwägung und lohnt sich nur bei wertvollem Gepäck. Zum Beispiel, wenn auch ein hochwertiger Laptop oder ein teures Smartphone mit auf Reisen geht.


Reise­versicherungen in Kreditkarten

Reise­versicherungen sind bei vielen Kreditkarten bereits als Versicherungspaket enthalten. Besitzt man eine solche Kreditkarte, erübrigt sich der Abschluss einer zusätzlichen Versicherung. Allerdings kommt es hier darauf an, was die jeweiligen Versicherungs­bedingungen vorsehen. Dies hängt auch davon ab, mit welchem Versicherer der Kartenanbieter kooperiert. Gold- und Platinkarten mit entsprechenden Versicherungsleistungen sind für Studierende zudem oft nur über die Eltern zugänglich. Die problemlos erhältlichen Prepaid-Kreditkarten enthalten kein Versicherungspaket.

Icon Kreditkarte

Unfall­versicherung für Studierende im Ausland

Icon Gipsbein

Auslandsaufenthalte werden meist nicht nur zum Studieren genutzt, sondern auch um Land und Leute kennenzulernen. Bei solchen Aktivitäten ist vielfach ein erhöhtes Unfallrisiko gegeben. Deshalb kann ein Unfallschutz Sinn ergeben. Beim Studium oder bei Jobs greift meist der gesetzliche Unfallschutz – auch im Ausland, allerdings nach eigenen Regeln. Daher kann auch hier eine private Absicherung angebracht sein. Besteht bereits eine private Unfall­versicherung, deckt diese in der Regel auch Unfälle im Ausland ab. Oft gilt der Versicherungsschutz weltweit und auch bei längeren Aufenthalten. Klarheit schafft aber nur ein Blick in die Versicherungs­bedingungen oder eine Nachfrage beim Versicherer. Speziellen Auslandsschutz bietet eine Reiseunfall­versicherung oder eine Auslandsunfall­versicherung. Letztere kann oft als Zusatzbaustein beim Auslandskrankenschutz hinzugebucht werden.

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Haftpflicht­versicherung für Studierende im Ausland

Icon Schutzschild

Eine Haftpflicht­versicherung sollte man bereits während des Studiums in Deutschland besitzen. Denn auch Studierende haften bei gegenüber Dritten verursachten Schäden. Die gute Nachricht ist: Der Haftpflichtschutz gilt üblicherweise auch im Ausland – sogar weltweit. Daher ist meist keine zusätzliche Versicherung erforderlich. Bei längeren Auslandsaufenthalten sollte man allerdings in den Versicherungs­bedingungen nachschauen, ob es zeitliche Begrenzungen gibt. Das ist nicht selten der Fall. Viele Studierende sind noch über die Haftpflicht­versicherung ihrer Eltern versichert. Eine eigene Haftpflicht­versicherung ist aber finanziell auch kein Problem und bereits für rund 30 Euro im Jahr zu haben. Bestehen Lücken beim Versicherungsschutz im Ausland, können diese gegebenenfalls mit einer Reise- beziehungsweise Auslands­haftpflicht­versicherung abgedeckt werden.

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Katharina Burnus
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