Auslandsbestätigung der Boots­versicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit der Auslandsbestätigung der Boots­versicherung weisen Bootsbesitzer ihren Versicherungsschutz nach.
  • In Italien, Griechenland und anderen Ländern ist eine solche Boots­haftpflicht­versicherung Pflicht. Außerdem muss die Deckungssumme der Versicherung ausreichend hoch sein.
  • Wenn Sie mit unserem Rechner eine Boots­versicherung abschließen, erhalten Sie sofort auch die Auslandsbestätigung.

Das erwartet Sie hier

Warum Sie für Bootsreisen ins Ausland eine Auslandsbestätigung Ihrer Boots­versicherung benötigen, was Sie darüber hinaus beachten müssen und wie unser Rechner Ihnen nicht nur zu einer passenden Boots­versicherung, sondern auch zur Auslandsbestätigung verhilft.

Inhalt dieser Seite
  1. Wann ist die Boots­­haftpflicht unerlässlich?
  2. Auslandsbestätigung beantragen
  3. Regeln in beliebten Urlaubsländern
  4. Weitere wichtige Vorbereitungen
  5. Fazit

Wann brauchen Sie die Auslandsbestätigung der Boots­haftpflicht?

Gesetzliche Bestimmungen zur Boots­haftpflicht

In Deutschland ist eine Boots­haftpflicht­versicherung zwar eine gute Idee, aber rechtlich gesehen optional. In vielen anderen Ländern hingegen müssen Sie für Ihr Boot eine Haftpflicht­versicherung mit ausreichend hoher Deckungssumme vorweisen können.

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Was ist die Auslandsbestätigung?

Früher als „Blaue Karte“ bezeichnet (mittlerweile kann es auch auf weißem Papier gedruckt sein), dient das Auslandszertifikat (auch: Auslandsbestätigung, Confirmation of Cover oder internationale Versicherungskarte) zur Bestätigung einer bestehenden Haftpflicht­versicherung für das Boot. Ausgestellt wird diese durch den Versicherer, bei dem die eine Boots­haftpflicht­versicherung abgeschlossen wurde.

Prinzipiell ist es weniger die Auslandsbestätigung die erforderlich ist, sondern vielmehr die Haftpflicht­versicherung, deren Vorhandensein das Dokument bestätigt. Insbesondere Länder, die direkten Anschluss an das Meer oder viele weitläufige Seen haben, bestehen auf einem umfassenden Versicherungsschutz. Damit unterscheidet sich die Boots­haftpflicht­versicherung nicht von der in Deutschland ebenfalls gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflicht.

Experten-Tipp:

„Auch auf dem Wasser können Unfälle passieren. Gerade bei Schäden an anderen Booten oder bei Personenschäden kann es schnell sehr teuer werden. Daher ist eine Haftpflicht­versicherung für Ihr Boot auch dann sinnvoll, wenn keine Pflicht zur Boots­versicherung besteht.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Gültigkeit prüfen

Die Auslandsbestätigung wird immer für ein volles Jahr ausgestellt. Demzufolge ist sie bei dem nächsten Bootsurlaub, ein oder zwei Jahre später, erneut zu beantragen. Darüber hinaus sollten Sie auch prüfen, ob die Deckungssumme den gesetzlichen Anforderungen Ihres Reiselands entspricht. Erfüllt die Haftpflicht­versicherung diese nicht, nutzt die Auslandsbestätigung wenig.

So beantragen Sie die Auslandsbestätigung

Das müssen Sie beachten

Um eine gültige Auslandsbestätigung zu erhalten, müssen Sie Folgendes tun:

  • Die Auslandsbestätigung sollte unbedingt rechtzeitig beantragt werden. Vor allem, wenn zuvor noch nie eine solche ausgestellt wurde. Als grobe Faustregel gelten zwei Wochen vor Antritt der Reise, idealerweise aber vier Wochen, um bei Rückfragen des Versicherers reagieren zu können.
  • Soweit erforderlich, sind dem Versicherer Bootsname, Kennzeichen, Seriennummer und Stärke des Bootes mitzuteilen. Diese werden auf der Karte festgehalten.
  • Wurden Änderungen am Boot durchgeführt, beispielsweise ein neuer Motor eingesetzt, muss die Auslandsbestätigung angepasst werden.
  • Bei der Beantragung sind die Urlaubsziele anzugeben.

Beiboot und Co. nicht vergessen

Die Auslandsbestätigung ist nicht nur für große Boote zu erwirken, sondern auch bei kleineren Beibooten. Die Handhabung in den jeweiligen Ländern ist unterschiedlich, und Sie sind verpflichtet, sich über die geltenden Regeln zu informieren. Dabei ist es unerheblich, ob das Beiboot nur für sehr kurze Strecken genutzt wird. Bootshalter und Kapitäne sollten bei der Antragsstellung zur Auslandsbestätigung daher ein etwaiges Beiboot ebenfalls mit angeben. Je nach Land gilt das auch für Jetskis oder Bootstrailer.

Mehr zu verschiedenen Bootstypen in der Boots­versicherung

Mehrsprachige Ausstellung

Das Auslandszertifikat wird in zehn Sprachen ausgestellt. Dadurch lässt es sich international sehr flexibel einsetzen.


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Wenn Sie über unseren kostenfreien Online-Rechner eine Boots­versicherung abschließen, wird Ihnen die Auslandsbestätigung direkt und unkompliziert mit ausgestellt. Nutzen Sie daher gerne die Möglichkeit, einen günstigen Tarif der Boots­versicherung zu finden.

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Sonderregelungen in beliebten Urlaubszielen

Große Unterschiede in der Gesetzgebung

Die Gesetzgebung kann sich auch zwischen Ländern der europäischen Gemeinschaft stark unterscheiden. Nachfolgend werden die Alleinstellungsmerkmale und Sonderregelungen für beliebte Urlaubsziele übersichtlich zusammengefasst.

Italien

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In Italien fand im Herbst 2017 eine Gesetzesanpassung statt, mit der die bis dahin gültige Deckungssumme der Haftpflicht in Höhe von 5 Millionen Euro nicht mehr ausreichend ist. Fortan sind 6.070.000 Euro für Personenschäden und 1.220.000 Euro für Sachschäden erforderlich. Es ist also eine Haftpflicht­versicherung mit typischerweise 7,5 Millionen Euro Deckungssumme (oder mehr) notwendig.

Spanien

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Die spanische Auslandsbestätigung ist deshalb einzigartig, weil sie lediglich in spanischer Sprache ausgestellt wird. Aus diesem Grund ist es wichtig, dem Versicherer das Urlaubsziel zusammen mit der Beantragung mitzuteilen. Wer eine mehrsprachige Auslandsbestätigung erhält, aber nach Spanien reisen möchte, sollte deswegen Kontakt mit seinem Versicherer aufnehmen.

Schweiz

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Die Auslandsbestätigung des deutschen Versicherers reicht nicht aus, wenn das Boot in der Schweiz registriert wird. Wer sein Boot also dauerhaft in der Schweiz anlegen möchte und es dort anmeldet, muss auch eine Haftpflicht­versicherung bei einer Schweizer Versicherungsgesellschaft abschließen. Wer lediglich für einen temporären Urlaub in die Schweiz aufbricht, genießt hingegen eine begrenzte Erlaubnis.

Frankreich

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In Frankreich ist eine Auslandsbestätigung mitunter nicht ausreichend, wenn das Boot in bestimmten Seen gefahren wird. Bootshalter müssen sich entsprechend vorab informieren, welche Regeln für den See gelten, den sie befahren wollen. und gegebenenfalls eine Sondererlaubnis in französischer Sprache erwirken.

Griechenland

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Für Griechenland stellen einige Versicherer eigene Auslandsbestätigungen aus. Die Mindestdeckungssumme beziffert sich auf 900.000 Euro, was jede gängige Boots-Haftpflicht in Deutschland aber erfüllen sollte.

Individuelle Bestimmungen der Länder beachten

Vor einem Törn ins Ausland steht jeder Bootshalter in der Pflicht, sich umfassend über die gesetzlichen Regelungen vor Ort zu informieren. Teilweise unterscheiden sich die Vorschriften zwischen den Ländern erheblich – auch was Routen, Maximalgeschwindigkeiten, Fahrtgebiete, Ausrüstung oder die notwendigen Dokumente und gehisste Flaggen betrifft. Diese Regelungen können durchaus mehrere A4-Seiten ausmachen und sollten vor dem Reiseantritt gründlich gelesen und geprüft werden.

Weitere wichtige Vorbereitungen für Auslandsreisen

Daran sollten Sie ebenfalls denken

Haben Sie sich um die Auslandsbestätigung gekümmert und sich informiert, welche rechtlichen Bestimmungen in Ihrem Reiseland gelten, ist eine wichtige Hürde für den Urlaub mit dem Boot genommen. Doch Sie sollten auch an einige andere Vorbereitungen denken, bevor Sie ins Ausland aufbrechen:

  • Treffen Sie Vorkehrungen gegen Diebstahl, indem Sie z.B. wertvolle Ausrüstung sicher befestigen oder wegschließen sowie dokumentieren, was Sie alles an Bord haben. Sichern Sie Boot und Ausstattung gegebenenfalls mit einer Bootskasko­versicherung ab. Falls Sie schon eine Kasko­versicherung haben, vergegenwärtigen Sie sich durch einen Blick in die Versicherungsunterlagen, wo und unter welchen Bedingungen diese gilt.
  • Sorgen Sie dafür, dass Sie immer Zugriff auf wichtige Dokumente haben, indem Sie z.B. zusätzliche Kopien davon anfertigen oder sie digital speichern. Es lohnt sich auch, wichtige Telefonnummern wie die des Boots­versicherers stets parat zu haben.
  • Prüfen Sie, ob Ihr Bootstrailer oder Beiboot eine eigene Versicherung benötigt.
  • Falls Ihr Boot über Land zum Reiseziel transportiert wird, geht das mit ganz eigenen Risiken einher – falls Ihre Kasko­versicherung diese nicht abdeckt, können Sie über eine Transport­versicherung nachdenken.
  • Überprüfen Sie, ob Ihr Bootsführerschein den Anforderungen Ihres Reiselands entspricht.

Fazit

Bevor Sie ins Ausland reisen, informieren Sie sich, welche gesetzliche Bestimmungen dort gelten und ob Sie eine Auslandsbestätigung Ihrer Boots­haftpflicht­versicherung brauchen. Doch selbst wenn Sie nicht gesetzlich verpflichtet sind, eine Boots­versicherung abzuschließen, sollten Sie unbedingt darüber nachdenken.

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Katharina Burnus
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