Entspannter Lebensabend im Ausland – Was Rentner bei ihren Versicherungen beachten müssen

Das Wichtigste in Kürze

  • Möchten Rentner ins Ausland auswandern, sollten sie sich im Vorfeld umfassend zu ihrer Kranken­versicherung informieren.
  • Deutsche Rentenbezüge werden zwar in nahezu jedes Land überwiesen, jedoch verringern sich die Rentenbezüge außerhalb der EU.
  • Zudem müssen Rentner im Ausland unter Umständen mehr Steuern auf ihre Rente zahlen als in Deutschland.
  • Auch die Erbschaft im eigenen Todesfall sollte bereits vor der Auswanderung ins Ausland geregelt sein.

Das erwartet Sie hier

Welche Versicherungen für Pensionäre im Ausland wichtig sind, damit sie entspannt ihren Lebensabend genießen können.

Inhalt dieser Seite
  1. Pensionäre haben die Wahl
  2. Kranken­­versicherung
  3. Rentenzahlung
  4. Erbregelung
  5. Beliebte Auswanderungsziele
  6. Fazit

Deutsche Pensionäre haben die Wahl

Icon Weltkugel

Wer in Deutschland Rentenbezüge aus der gesetzlichen Renten­versicherung erhält, hat die Wahl, wie und vor allem wo er seinen Ruhestand verbringen will. Gemäß Zahlen der Deutschen Renten­versicherung werden rund 1,8 Millionen Renten in weltweit über 150 Länder überwiesen. Sehr beliebt unter den Auswanderern im Ruhestand sind Ziele wie die Schweiz oder USA. In diese Staaten werden pro Monat etwa 25.000 Renten ausgeschüttet. Dicht gefolgt von Österreich, wohin 22.000 Rentenzahlungen veranlasst werden (Quelle: Deutsche Renten­versicherung, Pressemitteilung 2020).

Recht auf Freizügigkeit macht Umzug ins Ausland möglich

Mit der zunehmenden Anzahl der Renten, die nach Europa oder in entfernte Länder der Welt überwiesen werden, kann man sich die Frage stellen, wie es möglich ist, eine deutsche Rente zu beziehen und gleichzeitig im Ausland zu leben. Die Antwort auf die Frage liegt in dem Recht auf Freizügigkeit verankert. Es bietet Bürgern der Europäischen Union (EU) die Möglichkeit, in einem anderen Staat der Europäischen Union zu arbeiten und zu leben. Dabei stellt das europäische Sozialrecht sicher, dass Leistungen des jeweiligen sozialen Sicherungssystems auch grenzüberschreitend als Renten garantiert werden.

Icon gegensätzliche Pfeile

Für eine mögliche Rückkehr vorsorgen

Auch wenn der Wunsch, Deutschland zu verlassen, noch so groß ist, raten Experten dazu, dass Auswanderer ihre mögliche Rückkehr realisierbar machen sollten. Denn eine Rückkehr kann aus den verschiedensten Gründen nicht ausgeschlossen werden.

Kranken­versicherung für Rentner im Ausland

Icon Arzt

Das Kapitel „Auswandern“ ist für viele Rentner mit dem Abschluss einer im Ausland ansässigen Kranken­versicherung abgeschlossen. Doch genau diese zu organisierende Angelegenheit erschwert oft den Daueraufenthalt im Ausland. Zwar bleibt die gesetzliche Kranken­versicherung auch nach einem Wohnortwechsel innerhalb der Europäischen Union und den EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen weiter bestehen. Allerdings hat man kein Anrecht auf dieselben Versicherungsleistungen, die in Deutschland erwartet werden können.

Bei Krankheit gilt Krankenschutz des neuen Wohnorts

Bei Krankheit müssen sich Versicherte mit dem Versicherungsschutz beziehungsweise Leistungsumfang des jeweiligen Landes anfreunden. Vor diesem Hintergrund werden zum Beispiel in Spanien keinerlei Kosten für Zahnbehandlungen übernommen. Zieht es Auslandsrentner dagegen nach Frankreich, werden sie mit der Tatsache konfrontiert, dass Arzt- und Krankenhauskosten nur anteilig erstattet werden.


Icon Krankenhaus

Privatversicherte haben in Europa selben Schutz wie in Deutschland

Rentner in der privaten Kranken­versicherung profitieren nach einer Umsiedlung ins europäische Ausland davon, dass ihr Versicherungsschutz im vollen Umfang auch im Zielland bestehen bleibt. Sofern eine Auswanderung in außereuropäische Länder geplant ist, müssen Privatversicherte allerdings eine zusätzliche Kranken­versicherung abschließen. Dabei müssen Senioren jedoch tiefer in die Tasche greifen. Bei einem fortgeschrittenen Alter über 70 Jahre oder Vor­erkrankungen wird der Versicherungsschutz nicht gewährt.

Rentenzahlung für Rentner im Ausland

Icon Bezahlen Geldschein

Im Allgemeinen werden die gesetzlichen Rentenbezüge in nahezu jedes Land auf der Welt überwiesen. Wenn anteilige Rentenansprüche aus einer Erwerbstätigkeit im Ausland hervorgehen, ist der Rentenanspruch geringer, als bei einer dauerhaften Beschäftigung in Deutschland. Bei einer Auswanderung außerhalb der Europäischen Union müssen die Kosten für die Überweisung der Altersrente selbst getragen werden. Sparer einer Riester-Rente dürfen die Förderungen nur behalten, wenn sich ihr neuer Wohnort innerhalb der Europäischen Union befindet. Zieht es sie in einen Staat außerhalb der Europäischen Union, ist die gesamte Förderung zurückzuzahlen.

Steuern für Rentner im Ausland

Icon Papiere

Wird der Wohnsitz ins Ausland verlagert, können Rentner nur eingeschränkt zur Steuerpflicht herangezogen werden. Das bedeutet, dass Auslandsrentnern kein steuerfreier Grundfreibetrag zusteht. Somit muss die gesamte Rente vom ersten Euro an versteuert werden. Im Gegensatz dazu wird eine Rente in Deutschland erst ab jährlichen Einnahmen über dem Grundfreibetrag steuerpflichtig – im Jahr 2024 sind das 11.604 Euro. Jedoch kann man sich unter bestimmten Voraussetzungen von der beschränkten Steuerpflicht freisprechen, sodass hinsichtlich der Steuer derselbe Status wie eines in Deutschland lebenden Rentners genossen wird.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

  • Bezug von mindestens 90 Prozent des Einkommens in Deutschland
  • Nicht in Deutschland versteuerte Einkünfte liegen unter dem Grundfreibetrag

Doppelbesteuerung mit anderen Ländern

Deutschland unterhält mit einigen Ländern ein Abkommen, das Rentner vor der Doppelbesteuerung bewahren soll. Das Abkommen regelt, welches der beiden Länder die geforderte Steuer erheben darf. Daher müssen Rentner ihre Altersrente nach deutschem Steuerrecht versteuern, wenn sie in einem der nachfolgenden Länder leben:

  • Belgien
  • Dänemark
  • Großbritannien
  • Irland
  • Italien
  • Kroatien
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen

Wer seinen Lebensabend in Ländern wie Spanien, der Schweiz, den USA oder Griechenland verbringt, genießt weiterhin die deutsche Steuerfreiheit.

Erbregelung für Rentner im Ausland

Icon Vertrag mit Unterschrift

Erbschaft im Vorfeld klären

Experten sind sich einig, dass Auswanderer vor allem eine Angelegenheit absichern sollten: Ihren Todesfall. Kommt es zur Erbschaftsfrage, wird das Erbrecht jenes Landes angewandt, in dem der Verstorbene seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte. Soll das Erbe nicht nach dem Recht des jeweiligen Landes aufgeteilt werden, muss der Erblasser dies ausdrücklich in seinem Testament, am besten handschriftlich, vermerken. Fehlt der Vermerk im Testament des Verstorbenen, kann das für die Verwandten verheerende Folgen haben.

Erbschaft in jedem Land anders geregelt

Italien hat beispielsweise noch nie von einem Pflichtteilsverzicht gehört. In Spanien gehören Kinder zum engeren Kreis der Erben, sodass der Ehepartner bei einer Auszahlung womöglich leer ausgeht. Wird das Erbe nach französischem Recht aufgeteilt, erhält jeder Pflichtteilsberechtigte etwas vom Erbe. Im Falle von Grundstücken wird jeder Erbe gleichzeitig Miteigentümer des Grundstücks. Weitaus komplizierter stellt sich die Erbaufteilung in Ländern außerhalb der Europäischen Union dar. Daher empfiehlt es sich, die Erbfrage im Vorfeld mit einem Rechtsanwalt zu klären und bestenfalls zwei Testamente anfertigen zu lassen.

Icon Weltkugel mit Ort

Beliebte Auswanderungsziele deutscher Rentner

Im Folgenden sehen Sie die beliebtesten Auswanderungsziele deutscher Rentner:

StaatAnzahl der Rentenzahlungen
Schweiz26.000
USA25.000
Österreich22.000
Spanien20.000
Frankreich16.500
Kanada10.000
Afrika9.000
Thailand4.300

Fazit

So attraktiv ein Fortgehen aus Deutschland für zahlreiche Rentner sein mag, verläuft eine derartige Absicht nicht ganz ohne Hürden. Neben einem durchschnittlichen Versicherungsschutz innerhalb der Kranken­versicherung, müssen sich Auswanderer auch damit anfreunden, dass ihre Rente und Altersvorsorge auf Grundlage anderer Kriterien besteuert wird und unter Umständen geringer ausfällt als in Deutschland. Wer seine Angehörigen auch nach seinem Tod bestens versorgt wissen will, sollte sicherstellen, dass das Erbe ausdrücklich nach deutschem Recht ausgeschüttet wird.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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