Das erwartet Sie hier
Welche Versicherungen für Pensionäre im Ausland wichtig sind, damit Sie entspannt Ihren Lebensabend genießen können.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Deutsche Bundesbürger haben die Qual der Wahl
Wer in Deutschland Rentenbezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält, hat die Qual der Wahl, wie und vor allem wo der Ruhestand verbracht werden soll. Gemäß aktueller Zahlen der Deutschen Rentenversicherung werden rund 1,4 Millionen Renten in weltweit über 150 Länder überwiesen – Tendenz steigend. Sehr beliebt unter den rüstigen Auswanderern sind Destinationen, wie zum Beispiel die Schweiz oder USA. In diese Staaten werden pro Monat etwa 25.000 Renten ausgeschüttet. Dicht gefolgt von Österreich, wohin 22.000 Rentenzahlungen veranlasst werden.
Recht auf Freizügigkeit macht ein Umzug ins Ausland möglich
Mit der zunehmenden Anzahl der Renten, die nach Europa oder in entfernte Länder der Welt überwiesen werden, dürfte man sich die Frage stellen, wie es möglich ist, deutsche Rente zu beziehen und gleichzeitig im Ausland zu leben. Die Antwort auf die Frage liegt in dem Recht auf Freizügigkeit verankert. Es bietet EU-Bürgern die Möglichkeit, in einem anderen Staat der europäischen Union zu arbeiten und zu leben. Dabei stellt das europäische Sozialrecht sicher, dass Leistungen des jeweiligen sozialen Sicherungssystems auch grenzüberschreitend als Renten garantiert werden.
Beliebte Auswanderungsziele deutscher Rentner
Im Folgenden sehen Sie die beliebtesten Auswanderungsziele deutscher Rentner:
Staat | Anzahl der Rentenzahlungen |
---|---|
Schweiz | 26.000 |
USA | 25.000 |
Österreich | 22.000 |
Spanien | 20.000 |
Frankreich | 16.500 |
Kanada | 10.000 |
Afrika | 9.000 |
Thailand | 4.300 |
Unterschiede bei der Auslegung des Versicherungsschutzes einer Krankenversicherung
Das Kapitel „ins Paradies auswandern“ legen viele sonnenhungrige Rentner mit dem Abschluss einer im Ausland ansässigen Krankenversicherung ad acta. Eben dieser Aspekt der zu organisierenden Angelegenheiten erschwert oft den Daueraufenthalt im Ausland. Bleibt die gesetzliche Krankenversicherung auch nach einem Wohnortwechsel innerhalb der EU und den EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen weiter bestehen, hat man kein Anrecht auf dieselben Versicherungsleistungen, die in Deutschland erwartet werden können. Denn der innerdeutsche Versicherungsschutz gilt nur für den Bezug der Rente.
Bei Krankheit gilt Krankenschutz des neuen Wohnorts
Bei Krankheit müssen sich Versicherte mit dem Versicherungsschutz bzw. Leistungsumfang des jeweiligen Landes anfreunden. Vor diesem Hintergrund werden zum Beispiel in Spanien keinerlei Kosten für Zahnbehandlungen übernommen. Zieht es Auslandsrentner dagegen nach Frankreich, werden sie mit der Tatsache konfrontiert, dass Arzt- und Krankenhauskosten nur anteilig erstattet werden.
Privatversicherte genießen in Europa denselben Versicherungsschutz wie in Deutschland
Dabei können sich insbesondere Anhänger der privaten Krankenversicherung glücklich schätzen. Selbst nach einer Umsiedlung ins Ausland, bleibt ihr Versicherungsschutz in vollem Umfang auch im Zielland weiter bestehen. Sofern eine Auswanderung in entfernte Länder geplant ist, müssen Privatversicherte eine zusätzliche Krankenversicherung abschließen. Hierbei müssen insbesondere Senioren für den Versicherungsschutz tiefer in die Tasche greifen. Bei fortgeschrittenem Alter über 70 Jahre oder Vorerkrankungen wird der Versicherungsschutz nicht gewährt.
Für eine mögliche Rückkehr vorsorgen
Auch wenn der Wunsch Deutschland zu verlassen noch so groß ist, raten Experten dazu, dass Auswanderer ihre mögliche Rückkehr realisierbar machen sollten. Denn eine Rückkehr kann aus den verschiedensten Gründen nicht ausgeschlossen werden. Weiterhin sind sich die Experten einig, dass Auswanderer vor allem eine Angelegenheit absichern sollten, ihren Todesfall (zur Risikolebensversicherung). Wie ist das Erbe geregelt? Seit August 2015 gibt es einheitliche Regelungen zum Erbrecht. Diese regeln, welches Recht gelten soll, wenn Auswanderer ihren Lebensraum vollständig ins Ausland verlagert haben und im Besitz von Immobilien sind.
Erbschaftsfrage muss im Vorfeld geklärt werden
Kommt es zur Erbschaftsfrage, wird das Erbrecht jenes Landes angewandt, in dem der Verstorbene seinen gewöhnlichen Aufenthalt pflegte. Soll das Erbe nicht nach dem Recht des jeweiligen Landes aufgeteilt werden, muss der Erblasser dies ausdrücklich in seinem Testament, am besten handschriftlich vermerken. Fehlt der jeweilige Vermerk im Testament des Verstorbenen, kann das für die Verwandten verheerende Folgen haben.
Das Erbe wird in jedem Land unterschiedlich geregelt
Beispielsweise hat Italien noch nie von einem Pflichtteilsverzicht gehört. Im Gegensatz dazu gehören in Spanien Kinder zum engeren Kreis der Erben, sodass der Ehepartner bei der Ausschüttung womöglich leer ausgeht. Wird das Erbe nach französischem Erbrecht aufgeteilt, erhält jeder Pflichtteilsberechtigte etwas vom Erbe. Im Falle von Grundstücken wird jeder Erbe gleichzeitig Miteigentümer des Grundstücks. Weitaus komplizierter stellt sich die Erbschaftsverteilung in Ländern außerhalb der EU dar. Daher empfiehlt es sich, die Erbfrage im Vorfeld mit einem Rechtsanwalt zu klären und bestenfalls zwei Testamente anfertigen zu lassen.
Außerhalb der EU verringern sich die Rentenbezüge
Im Allgemeinen werden die gesetzlichen Rentenbezüge in nahezu jedes Land rund um den Globus überwiesen. Sofern anteilige Rentenansprüche aus der Erwerbstätigkeit im Ausland hervorgehen, ist der Rentenanspruch geringer, als bei dauerhafter Beschäftigung in Deutschland. Bei einer Auswanderung außerhalb des europäischen Grenzraumes, müssen die Kosten für die Überweisung der Altersrente selbst getragen werden. Sparer einer Riester-Rente dürfen ihre Förderungen nur unter der Voraussetzung behalten, dass sich ihr neuer Wohnort innerhalb Europas befindet. Zieht es den Altersrentner in einen Staat außerhalb der EU, ist die gesamte Förderung zurückzuzahlen.
Deutsche Steuerbefreiung unter bestimmten Voraussetzungen auch im Ausland möglich
Wird der Wohnsitz ins Ausland verlagert, können Rentner nur eingeschränkt zur Steuerpflicht herangezogen werden. Dies bedeutet, dass Auslandsrentnern kein steuerfreier Grundfreibetrag zusteht. Somit muss die gesamte Rente vom ersten Euro an versteuert werden. Im Gegensatz dazu wird eine Rente in Deutschland erst ab jährlichen Einnahmen über dem Grundfreibetrag – im Jahr 2022 sind das 10.347 Euro – steuerpflichtig. Jedoch kann man sich unter bestimmten Voraussetzungen von der beschränkten Steuerpflicht freisprechen, sodass hinsichtlich der Steuerbarkeit derselbe Status wie eines in Deutschland lebenden Rentners genossen wird.
Die Voraussetzungen sind:
- Bezug von mindestens 90 Prozent des Einkommens in Deutschland
- Nicht in Deutschland versteuerte Einkünfte liegen unter dem Grundfreibetrag
Doppelbesteuerung mit anderen Ländern
Deutschland unterhält mit einigen Ländern ein Abkommen, dass Rentner vor der Doppelbesteuerung bewahren soll. Das Abkommen regelt, welches der beiden Länder die geforderte Steuer erheben darf. Daher müssen Rentner ihre Altersrente nach deutschem Steuerrecht versteuern, wenn sie in einem der nachfolgenden Länder leben:
- Belgien
- Dänemark
- Großbritannien
- Irland
- Italien
- Kroatien
- Niederlande
- Österreich
- Polen
Wer seinen Lebensabend in Ländern wie Spanien, der Schweiz, den USA oder Griechenland verbringt, genießt weiterhin die deutsche Steuerfreiheit.
Fazit
So attraktiv ein Fortgehen aus Deutschland für zahlreiche Rentner sein mag, verläuft eine derartige Absicht nicht ganz ohne Hürden. Neben einem durchschnittlichen Versicherungsschutz innerhalb der Krankenversicherung, müssen sich Auswanderer auch damit anfreunden, dass ihre Altersrente auf Grundlage anderer Kriterien besteuert wird und unter Umständen geringer ausfällt als in Deutschland. Wer seine Angehörigen auch nach seinem Tod bestens versorgt wissen will, sollte sicherstellen, dass das Erbe ausdrücklich nach deutschem Recht ausgeschüttet wird.
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