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Unfall im Ausland – das sollten Sie wissen

Foto von Swantje Niemann
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Autounfall im Ausland tauschen Sie wichtige Daten mit Ihrem Unfallgegner aus und informieren Ihre Versicherung.
  • Gerade Kfz-Versicherung mit Autoschutzbrief bieten umfassende Hilfeleistungen im Falle eines Unfalls.
  • Falls Sie verletzt sind, finden Sie heraus, ob Ihre Kranken­versicherung einen Rücktransport bezahlt, bevor Sie ihn einleiten.
  • Prüfen Sie am besten vor Reisebeginn, ob Sie ausreichend versichert sind.

Das erwartet Sie hier

Wie Sie bei einem Unfall im Ausland reagieren sollten und welche Versicherungen Ihnen helfen.

Inhalt dieser Seite
  1. Autounfall: So sollten Sie reagieren
  2. Das leistet die Kfz Versicherung
  3. Sportunfall im Ausland
  4. Das leistet die Kranken­­versicherung
  5. Fazit

So sollten Sie bei einem Autounfall im Ausland reagieren

Das ist unmittelbar nach dem Unfall zu tun

  • Bleiben Sie am Unfallort, sichern Sie die Unfallstelle und kümmern Sie sich um verletzte Personen. Die Rufnummer  112 für den Rettungsdienst gilt europaweit.
  • Dokumentieren Sie das Geschehen und tauschen Sie die folgenden Daten mit dem Unfallgegner aus: Name, Kennzeichen, Versicherungsgesellschaft, Versicherungsnummer. Schreiben Sie sich auch die Kontaktdaten von Zeugen auf.
  • Informieren Sie sicherheitshalber die Polizei.
  • Falls Sie ihn dabeihaben, füllen Sie gemeinsam mit dem Unfallgegner den europäischen Unfallbericht aus.
  • Gehen Sie auch bei leichten Verletzungen zum Arzt und lassen Sie sich ein Attest ausstellen, dass Sie dann später nutzen können, um Ihre Schadensersatzforderungen durchzusetzen.
  • Falls Ihr Wagen nicht mehr einsatzfähig ist, rufen Sie entweder Ihre Versicherung an, wenn Sie einen Kfz-Schutzbrief haben, oder Ihren Automobilclub. Diese kümmern sich dann um Pannenhilfe.

Zentralruf der Auto­versicherer

  • Aus Deutschland: 0800 250 260 0
  • aus dem Ausland: +49 40 300 330 300

Speichern Sie sich zusätzlich die entsprechende Nummer Ihrer Kfz-Versicherung ein.

Wann sollten Sie die Polizei verständigen?

Je nachdem, in welchem Land Sie unterwegs sind, muss die Polizei unter Umständen auch bei kleinen, harmlosen Unfällen verständigt werden, damit die Schadensregulierung durch Versicherer funktioniert. Sie sind auf jeden Fall auf der sicheren Seite, wenn sie sie informieren.

Ansonsten sollten Sie die Polizei verständigen, wenn

  • es zu schweren Sach- und/oder Personenschäden gekommen ist
  • Drogen- oder Alkoholkonsum eine Rolle bei dem Unfall gespielt hat
  • es Streit mit dem Unfallgegner gibt
  • der Unfallgegner seine Versicherung nicht nachweisen kann
  • der Unfallgegner Fahrerflucht begeht

Am besten schreiben Sie sich die Namen und Dienstnummern der Beamten auf, mit denen Sie Kontakt hatten, falls diese in der weiteren Abwicklung wieder relevant werden.

Gut gerüstet für Unfälle: Das sollten Sie immer dabeihaben

  • den europäischen Unfallbericht (ein Download ist z.B. auf der Seite des ADAC möglich)
  • Die „Grüne Karte“ (Bestätigung Ihrer Kfz-Haftpflicht­versicherung)
  • Ein funktionsfähiges, aufgeladenes Handy – Sie sollten sich die Nummern Ihrer wichtigsten Kontaktperson und Ihrer Kfz-Versicherung einspeichern. Darüber hinaus gibt es noch die Hotline des Zentralrufs der Auto­versicherer: +49 (0) 40 300 330 300
  • Warndreieck, Verbandskasten und gegebenenfalls Warnwesten
  • Informieren Sie sich auf jeden Fall im Voraus über die gesetzlichen Bestimmungen, die in Ihrem Reiseland gelten.

Das leistet die Kfz-Versicherung

Services der Kfz-Versicherung

Im Fall eines Unfalls kümmert sich die Kfz-Versicherung um die Schadensregulierung. Das beinhaltet:

  • deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • versichert auch abgeschleppte Fahrzeuge
  • Mietwagen-Versicherung durch Mallorca-Police
  • mit Schutzbrief: Hilfe bei Pannen und Unfällen, Weiter- und Rückfahrservice und Besorgung eines Mietwagens, sowie Übernahme von Übernachtungskosten
  • mit Auslandsschadenschutz: Die Versicherung gleicht gegebenenfalls die Differenz zwischen tatsächlichem Schaden und erstatteter Summe aus (bis zur in Deutschland geltenden Mindestdeckungssumme).

Wie funktioniert ein Kfz-Schutzbrief?

In einer Notsituation können Autofahrer Kontakt mit ihrem Kfz-Versicherer aufnehmen. Dieser verweist sie dann an seine Vertragspartner vor Ort, die im Notfall helfen, und übernimmt die oben genannten Kosten. Einige Leistungen, z.B. Krankenrücktransport, sind besonders auf Leistungen im Ausland abgestimmt, aber der Schutzbrief hilft auch bei Pannen im Inland. In der Regel erstreckt sich der Schutz auf das geografische Europa bzw. die europäische Union.

So funktioniert die Schadensregulierung

Wie die Schadensregulierung funktioniert und was Sie tun sollten, hängt von der Unfallsituation ab.

Sie haben den Unfall verursacht

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Bei einem reinen Sachschaden melden Sie den Fall einfach Ihrer Kfz-Versicherung. Ist es zum Personenschaden gekommen, sollten Sie sich anwaltliche Hilfe suchen.

Unfall mit einem Mietwagen

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Informieren Sie den Autovermieter und warten Sie dessen Anweisungen ab, was Sie nun mit dem Auto tun sollen. Zunächst greift hier die Versicherung des Mietwagens. Bleibt jedoch eine Lücke zwischen deren Deckungssumme und den Kosten des Unfalls, wird diese durch Ihre Kfz-Haftpflicht geschlossen, sofern diese eine sogenannte Mallorca-Police enthält. Dies ist in der Regel der Fall.

Unfall mit Mietwagen: Was tun?

Unfall in der EU

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Bei einem Unfall in der EU (aber auch in der Schweiz, Liechtenstein, Island oder Norwegen) können Sie den Zentralruf der Auto­versicherer anrufen und sich an den zuständigen Schadensregulierungsbeauftragten verweisen lassen.

Unfall im ausländischem Fahrzeug in Deutschland

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Hier ist der Ansprechpartner das Deutsche Büro Grüne Karte (DBGK). Dieses vermittelt einen deutschen Haftpflicht­versicherer, der sich um die Schadensregulierung kümmert. Falls das gegnerische Fahrzeug nicht versichert war, besteht die Chance auf eine Kostenübernahme durch den Entschädigungsfonds der Verkehrsopferhilfe.

Unfallgegner bezahlt nicht

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Ist der Schuldige nicht greifbar, weil es sich um einen Unfall mit Fahrerflucht handelt, wird die eigene Versicherung einspringen. Das ist ein klassischer Fall in dem die sogenannte Forderungsausfalldeckung wichtig wird. Falls Ihr Unfallgegner nicht zahlt, können Sie sich auch an die Verkehrsopferhilfe wenden. Diese ist nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, aber die Möglichkeit besteht.

Welche Gesetze werden bei der Regulierung angewendet?

UnfallWelches Recht wird angerechnet?
Unfall zwischen zwei Deutschen im AuslandDeutsches Schadenersatzrecht
Unfall zwischen einem Deutschen und einem EU-AusländerSchadenersatzrecht des Unfall-Landes, Abwicklung durch den Schadenregulierungsbeauftrageten
Unfall zwischen einem Deutschen und einem Nicht-EU-AusländerSchadenersatzrecht des Unfall-Landes, es sollten dringend Polizei und geg. rechtliche Hilfe geholt werden

Wie lange dauert die Schadensregulierung?

Die Schadensregulierung kann sich eine Weile hinziehen und es ist durchaus möglich, dass es zum Streit über die Höhe von Schadenersatz und Schmerzensgeld kommt, da die Erstattungsbeiträge in anderen Ländern hier hinter den in Deutschland üblichen zurückbleiben können. Oft ist die Differenz durch den Auslandsschadensschutz der Kfz-Versicherung abgesichert. Falls die ausländische Versicherung den Schaden nicht binnen dreier Monate nicht oder nicht ausreichend reguliert, können Sie sich an die Entschädigungsstelle der Verkehrsopferstelle wenden.

Experten-Tipp:

„Mit der s. g. „Mallorca-Police“ sind Schäden versichert, die der Versicherungsnehmer im europäischen Ausland mit einem Mietwagen verursacht. In der Regel ist die Mallorcapolice beitragsfrei mitversichert (Wichtig: Die Police gilt nicht nur in Mallorca.).

Die Mallorca-Police ist Teil der Kfz-Versicherung und springt ein, wenn die Deckungssumme der Mietwagen-Versicherung zur Begleichung der Schadens nicht ausreicht.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Sportunfall im Ausland: Wie sind Sie versichert?

Überblick: Welche Versicherung ist für was verantwortlich?

KostenVerantwortliche Versicherung
Schadenersatzansprüche des UnfallgegnersPrivate Haftpflicht­versicherung
Behandlung von VerletzungenPrivate Kranken­versicherung oder gesetzliche Kranken­versicherung oder Auslandskranken­versicherung
RücktransportAuslandskranken­versicherung
BergungUnfall­versicherung / Reiseunfall­versicherung, Auslandskranken­versicherung
Kosten der Langzeitfolgen des UnfallsUnfall­versicherung

Beispiel: Bergung nach Skiunfall

Erleiden Sie in einem EU-Land einen Ski- oder Kletterunfall, haben Sie auf jeden Fall Anspruch auf medizinische Leistungen. Es gibt jedoch keine europaweit geltende Regelung dazu, ob und in welcher Höhe eventuelle Bergungskosten übernommen werden. Z.B. werden die Kosten einer Bergungsaktion in Österreich oder in der Schweiz nur in Form von bestimmten Pauschalen (890 – 2.130 Euro in Österreich) oder bis zu einem Höchstbetrag (etwa 4.275 Euro in der Schweiz) übernommen.

Oft gibt es also eine große Differenz zwischen tatsächlichen Bergungskosten und übernommener Summe, die dann von der verunfallten Person gezahlt werden muss. Eine auch im Ausland geltende private Unfall­versicherung übernimmt diese Kosten bis zu einer vertraglich vereinbarten Summe. Auch die Auslandskranken­versicherung zahlt für Such-, Rettungs- und Bergungsaktionen, allerdings ist hier die maximale Summe dafür niedriger.


Was ist versichert?

Überprüfen Sie, wo Ihre Versicherungen gelten – unter Umständen lohnt sich der Abschluss einer Auslandskranken­versicherung oder Reiseunfall­versicherung, um alle Risiken abzudecken. Schauen Sie auch nach, ob Sportunfälle – sogenannte Eigenbewegungsschäden – versichert sind, oder ob Sie eine Versicherung mit einem weiteren Unfallbegriff brauchen.

Achten Sie darauf, welche Sportarten versichert sind – bei Reiseunfall­versicherungen gibt es z.B. häufig Leistungsausschlüsse für Extremsportarten. Ebenso können z.B. Berufssportler, Luftsportler oder Teilnehmer an lizenzpflichtigen Wettbewerben von herkömmlichen Policen ausgeschlossen sein. Falls Sie Mitglied eines Sportvereins sind, erkundigen Sie sich, inwieweit Sie im Ausland über diesen versichert sind.


Was ist der Unterschied zwischen Kranken- und Unfall­versicherung?

Eine Kranken­versicherung zahlt die Heil- und Krankenhauskosten nach einem Unfall, aber geht nicht darüber hinaus. Die Unfall­versicherung dagegen ist vor allem eine Absicherung für den Fall bleibender Unfallfolgen. Sie übernimmt z.B. die Kosten für die folgenden Leistungen:

  • Umbauten, um eine Wohnung behindertengerecht zu gestalten
  • kosmetische Operationen und Zahnersatz
  • Unfallrente
  • Bergungskosten

Private Unfall­versicherungen lohnen sich deshalb, weil die gesetzliche Unfall­versicherung Sie nur in bestimmten Situationen absichert. Sport in der Freizeit oder Unfälle im Urlaub sind hier z.B. nicht mitinbegriffen.

Das leistet die Kranken­versicherung

Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Gesetzlich Krankenversicherte haben in den EU-Mitgliedsstaaten und in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen, wobei sich diese an den Bedingungen des jeweiligen Landes orientieren. Die Versicherung zahlt nur für die Leistungen, die sie auch in Deutschland übernehmen würde. Ob die Kranken­versicherung zahlt, hängt auch davon ab, wo man sich behandeln lässt. Auch Rücktransporte werden in der Regel nicht erstattet.

Wichtig für Mitglieder der gesetzlichen Kranken­versicherung: Die Versicherten sollten sich eine Europäische Kranken­versicherungskarte (EHIC – Europaen Health Insurance Card) ausstellen lassen. Inzwischen ist die EHIC häufig bereits auf der Rückseite der Krankenkassenkarte aufgedruckt.

Krank im Urlaub: Wie ist das für Arbeitnehmer geregelt?


Was zahlt die private Kranken­versicherung?

Der Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung (PKV) unterscheidet sich je nach Anbieter und PKV-Tarif. Im Allgemeinen können Versicherte jedoch davon ausgehen, dass der Versicherungsschutz innerhalb Europas zeitlich unbegrenzt besteht. Im außereuropäischen Ausland ist der Versicherungsschutz zumeist mindestens zeitlich begrenzt. In jedem Fall sollten Versicherte, die ins Ausland reisen, Rücksprache mit ihrem Versicherer halten und gegebenenfalls eine zusätzliche Auslandskranken­versicherung abschließen.

Mehr zur privaten Kranken­versicherung im Ausland

Zahlt die Versicherung für den Rücktransport?

Wird nach einem Unfall im Ausland ein Rücktransport fällig, kann es zu Problemen kommen. Nicht selten verweigern die Kranken­versicherungen die Leistung. Darum sollten Sie vor dem Transport Rücksprache mit Ihrem Versicherer halten und erfragen, ob die Kosten übernommen werden. Die Kosten für einen Rücktransport nach einem Unfall im Ausland liegen im vier- bis fünfstelligen Euro-Bereich.

Informieren Sie sich vor Ihrer Reise

Informieren Sie sich vor der Reise, wie der Versicherungsschutz im Ausland aussieht und welche Gesetze und Regelungen gelten. Um einen Rücktransport oder umfassendere medizinische Leistungen abzusichern, empfiehlt sich unter Umständen der Abschluss einer Auslandskranken­versicherung.

Mehr zur Auslandskranken­versicherung

Fazit

Idealerweise sollten Sie sich mit der Möglichkeit eines Unfalls im Ausland auseinandersetzen, noch bevor Sie verreisen – lesen Sie nach, auf welche Länder sich der Schutz Ihrer Versicherungen erstreckt, und was diese im Schadensfall für Sie tun. Unter Umständen lohnt es sich, Ihren Versicherungsschutz vor der Reise zu erweitern. Kommt es zum Unfall, handeln Sie nicht übereilt und halten Sie Rücksprache mit den relevanten Versicherungen, um nicht unerwartet auf Kosten sitzen zu bleiben.

Die häufigsten Fragen zu Unfällen im Ausland

Wer zahlt bei einem Unfall im Ausland?

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Haben Sie den Schaden verursacht, zahlt Ihre Kfz-Haftpflicht­versicherung, vorausgesetzt, der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Land, in dem der Unfall passiert ist.

Was tun bei einem Autounfall im Ausland?

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Zunächst reagieren Sie, wie Sie es auch bei einem Unfall im Inland tun würden: Bleiben Sie am Unfallort, sichern Sie die Unfallstelle, dokumentieren Sie das Geschehen. Je nach Landesgesetzen kann es nötig sein, die Polizei hinzuzuziehen. Rufen Sie den Zentralruf der Auto­versicherer an, um herauszufinden, wer für die Schadensregulierung zuständig ist.

Was, wenn man im Ausland eine Panne hat?

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Bei einer Panne im Ausland gelten die üblichen Regeln: Sichern Sie die Unfallstelle und rufen Sie den Notruf 112 an, falls es zu einem Unfall mit Verletzten gekommen ist. Wenn Sie zusammen mit Ihrer Kfz-Versicherung einen Schutzbrief abgeschlossen haben oder Mitglied in einem Automobilklub sind, können Sie dort anrufen und erhalten Hilfe.

Was zahlt die gesetzliche Kranken­versicherung im Ausland?

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Solange ein Sozial­versicherungsabkommen zwischen der gesetzlichen Kranken­versicherung und dem Land, in dem die Behandlung nötig wird, besteht, übernimmt die Kranken­versicherung die Kosten, die sie auch bei einer vergleichbaren Behandlung in der Bundesrepublik übernommen hätte.

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Katharina Burnus
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