Kritik und Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge

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Die fünf größten Nachteile und Kritikpunkte an der betrieblichen Altersvorsorge und wie Sie diese am besten ausgleichen.

Inhalt dieser Seite
  1. Überblick: Nachteile der bAV
  2. Steuern und Abgaben im Alter
  3. Weniger gesetzliche Rente
  4. Rein arbeit­nehmer­finan­zierte bAV
  5. Nachteile durch Jobwechsel
  6. bAV ist nicht kündbar
  7. Die sechs größten Irrtümer
  8. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das Wichtigste in Kürze

  • Hauptkritikpunkt und Nachteil ist die nachgelagerte Besteuerung der betrieblichen Altersvorsorge im Alter.
  • Durch die Entgelt­umwandlung werden gesetzliche Sozial­leistungen gemindert.
  • Arbeitnehmer können beim Arbeit­geber­wechsel nicht sicher sein, dass sie ihren bAV-Vertrag mitnehmen können.
  • Eine pauschale Antwort auf die Frage, ob die bAV sinnvoll ist, gibt es nicht. Dies muss in jedem Fall individuell betrachtet werden.

Überblick: Die größten Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge

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Wofür wird die betriebliche Altersvorsorge kritisiert?

  • Steuern und Sozialabgaben im Alter auf die Betriebsrente
    Die Betriebsrente wird im Alter voll versteuert, jedoch zu einem oft niedrigeren Rentensteuersatz. Zusätzlich fallen auf die Auszahlung der Betriebsrente die vollen Kranken- und Pflege­versicherungsbeiträge an. Privatversicherte sind hiervon ausgenommen.
  • Weniger gesetzliche Rente durch Entgeltumwandlung
    Durch die Entgeltumwandlung sinkt das Bruttogehalt, was zu geringeren Einzahlungen in die Sozial­versicherung führt. Dies reduziert die spätere gesetzliche Rente und andere Sozialleistungen.
  • Vorsicht bei rein arbeitnehmerfinanzierter bAV
    Eine rein arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersvorsorge birgt Risiken, da der Arbeitgeber keine Zuschüsse gewährt. Seit 2019/2022 sind Unternehmen jedoch verpflichtet, einen Zuschuss zu leisten.
  • Nachteile durch Jobwechsel
    Bei einem Jobwechsel können Arbeitgeberzuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge unter Umständen verfallen. Diese sind nur unter bestimmten Bedingungen mitnehmbar, wie einer Betriebszugehörigkeit von mehr als drei Jahren.
  • Eine bAV ist streng genommen nicht kündbar
    Ein bAV-Vertrag kann nicht flexibel gekündigt oder verkauft werden. Er kann lediglich stillgelegt werden, und Auszahlungen sind nur in seltenen Ausnahmefällen möglich.

Steuern und Sozialabgaben auf die Betriebsrente

Nachgelagerte Besteuerung

Die Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge unterliegt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass im Alter die ausgezahlte Betriebsrente voll zu versteuern ist. Jedoch ist der persönliche Steuersatz im Rentenalter in der Regel niedriger als während des Erwerbslebens. Dennoch muss genau gegengerechnet werden, ob sich demgegenüber die Einsparungen in der Einzahlungsphase lohnen.

Mehr Informationen zu Steuern in der bAV

Icon Zeit ist Geld

Volle Krankenkassenbeiträge im Alter

Auf die betriebliche Alters­vorsorge werden außerdem im Rentenalter Kranken- und Pflege­versiche­rungs­beiträge in voller Höhe fällig, also Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil. Für gesetzlich Krankenversicherte gibt es mittlerweile einen Freibetrag in Höhe von aktuell 187,25 Euro, auf den keine Beiträge anfallen. Für Privatversicherte gilt dies nicht: Diese müssen im Alter keine extra Kranken- und Pflege­versicherungsbeiträge auf ihre Betriebsente zahlen, sondern nur die Beiträge zur privaten Kranken­versicherung im Alter tragen.

Weniger gesetzliche Rente durch Entgeltumwandlung

Niedrigeres Brutto­gehalt führt zu Ver­lusten bei den Sozial­leistungen

Bei der Entgelt­umwandlung wird in der Regel damit geworben, dass ein Teil der Einzahlung in die betriebliche Altersvorsorge durch Steuern und Sozialabgaben finanziert wird, die der Arbeitnehmer einspart. Dieser Vorteil kann bei näherer Betrachtung aber auch zum Nachteil werden. Denn für den Arbeitnehmer bedeuten geringere Einzahlungen in die Sozial­versicherung, dass auch der Anspruch auf die gesetzliche Rente und andere Sozialabgaben geringer wird. Denn weniger Brutto bedeutet:

Dies sollten Sie bei der Abwägung der Vor- und Nachteile der Entgeltumwandlung beachten. In der Regel ist der Teil der Sozialleistungen, der durch die Brutto-Entgeltumwandlung verringert wird, jedoch überschaubar.

Lohnt sich die Entgeltumwandlung?

Vorsicht bei rein arbeit­nehmer­finan­zierter betrieblicher Altersvorsorge

Allein in die bAV einzahlen lohnt sich nicht

Es gibt nicht die eine betriebliche Altersvorsorge, sondern mehrere Möglichkeiten der Umsetzung, die sogenannten „Durchführungswege“. Bei den unterschiedlichen Durchführungswegen kann der Arbeitnehmer auf unterschiedliche Weise profitieren oder sogar Verluste machen.

Früher wurde auch eine rein arbeitnehmerfinanzierte Entgeltumwandlung angeboten. Das bedeutete, dass der Arbeitnehmer den gesamten Beitrag zur Betriebsrente selbst trug. Diese Form der betrieblichen Altersvorsorge war allerdings mit Vorsicht zu genießen. Sie kommt aber mittlerweile so gut wie nicht mehr vor, da Arbeitgeber verpflichtet wurden, einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge ihrer Angestellten zu zahlen (Quelle: Betriebsrentengesetz § 1a, 1a).

Icon Achtung

Weitere Pflichten des Arbeitgebers

Nachteile durch Jobwechsel

Arbeitgeberbeiträge nur unter bestimmten Bedingungen mitnehmbar

Ein Arbeit­geber­wechsel kann sich nachteilig auf die betriebliche Altersvorsorge auswirken. Denn in diesem Fall kann die Auszahlung beziehungsweise Weiterführung der betrieblichen Altersvorsorge oft kompliziert sein. Die vom Arbeitnehmer per Entgelt­umwandlung eingezahlten Beiträge können zwar nicht verloren gehen, in einigen Fällen können jedoch die Zuschüsse des Arbeitgebers verfallen.

Folgende Kriterien müssen prinzipiell erfüllt sein, damit die Arbeitgeberzuschüsse nicht verfallen:

  1. Der Arbeitnehmer muss das 21. Lebensjahr vollendet haben
  2. Der Arbeitnehmer muss länger als drei Jahre im Betrieb angestellt sein

Dies gilt für Verträge, die ab dem 01.01.2018 abgeschlossen wurden. Bei Verträgen, die zwischen 2009 und 2017 geschlossen wurden, gelten andere Fristen der Unverfallbarkeit. Wenn eine Anwartschaft vor 2005 erworben wurde, dann müssen sich alle Parteien bei der Übernahme des Vertrags einig sein, sonst bleibt dem Arbeitnehmer nur, die betriebliche Altersvorsorge allein weiterzuführen.

Was passiert mit meiner bAV bei einem Jobwechsel?

Experten-Tipp:
Zusatz­leistungen können nicht immer mit­genommen werden

„Hat der alte Arbeitgeber Zusatzleistungen, wie beispielsweise eine Berufs­unfähigkeits­versicherung angeboten, heißt dies nicht, dass der neue Arbeitgeber dies auch tun muss. Wenn er dies ablehnt, verliert die versicherte Person entweder ihren Versicherungsschutz oder muss die komplette Versicherung privat fortführen.“

Foto von Stephan Seidenfad
Geschäftsführung

Die bAV ist nicht kündbar

Arbeitnehmer ist an den Vertrag gebunden

Ein bAV-Vertrag ist relativ unflexibel, denn er kann in der Regel vom Versicherten weder verkauft noch beliehen oder verpfändet werden. Nur in einigen Ausnahme- und begründeten Einzelfällen lassen es die Versicherungsgesellschaften zu, dass sich Versicherte einen Teil des Ersparten auszahlen lassen können. Zudem ist es sehr schwierig, einen solchen Vertrag zu kündigen. Meist kann dieser nur stillgelegt werden.

Wann die bAV gekündigt werden kann

Die größten Irrtümer über die betriebliche Altersvorsorge

Wenn unser Vorsorge-Experte Frank Heide Unternehmen oder Angestellte rund um die betriebliche Altersvorsorge berät, klärt er immer wieder Irrtümer um die Pflichten und die betriebliche Altersvorsorge allgemein auf. „Dies ist auch nicht verwunderlich. Denn die bAV ist ein hochkomplexes Thema,“ so Heide.

Irrtum 1:
Die Unternehmen haften nicht für die bAV-Zusagen

Einzig beim Sozialpartnermodell haftet der Chef nicht. Für alle anderen Durchführungswege der bAV gibt er seinem Arbeitnehmer ein Versprechen für eine zukünftige Rentenhöhe. „Der Arbeitgeber ist also dafür verantwortlich, dass dieses Versprechen erfüllt wird und ist somit haftbar“, sagt Frank Heide. Mittels geeigneter Versicherungen und Gestaltungen kann die Haftung für den Arbeitgeber aber abgefedert werden.

Irrtum 2:
Die bAV ist nur eine Versicherung

Die bAV wird zwar oft über eine Versicherung abgewickelt, tatsächlich ist sie aber viel mehr. „Sie ist eine Zusage einer bestimmten Leistung eines Unternehmens an seine Mitarbeiter“, sagt Heide. Wie schon beim Irrtum Nummer 1 beschrieben, ist der Chef dafür verantwortlich, dass diese im Versorgungsfall auch geleistet wird.

Irrtum 3:
Die Hinterbliebenen sind automatisch abgesichert

In der betrieblichen Altersvorsorge besteht keine Pflicht, dass bei Berufs­unfähigkeit oder im Todesfall Leistungen bezahlt werden. Viele Verträge enthalten aber die Absicherung der Hinterbliebenen, wenn der Arbeitnehmer vorzeitig stirbt. Auch das Risiko der Berufs­unfähigkeit kann abgesichert werden. Dies kostet aber zusätzlich.

Irrtum 4:
Die bAV ist kündbar

Eine bAV ist in der Regel nicht einseitig durch den Mitarbeiter kündbar – also kündbar im Sinne einer Auszahlung des angesparten Kapitals. Ein Mitarbeiter hat aber die Möglichkeit, seine Entgeltumwandlung zu kündigen beziehungsweise aufzuheben. Das angesparte Kapital steht erst bei Rentenbeginn zur Auszahlung zur Verfügung.

Irrtum 5:
Die bAV lohnt sich nicht

„Viele Arbeitnehmer wollen keine bAV, weil sie das Gefühl haben, dass sich diese für sie nicht lohnt“, sagt Heide. Das lässt sich aber so pauschal nicht sagen. Denn viele Faktoren sind entscheidend, ob ein Mitarbeiter von der bAV profitiert: beispielsweise der Tarif, die Laufzeit, die Beitragshöhe und die Höhe der Arbeitgeberbeteiligung.

Irrtum 6:
Wenn ich über 50 bin, lohnt sich die bAV nicht mehr

Die Aussage, dass sich eine betriebliche Altersvorsorge ab einem Alter über 50 Jahren nicht mehr lohnt, ist so pauschal in der Regel nicht richtig oder sogar falsch. Durch den Mix aus Steuer- und Sozialabgabenersparnis auf der einen und Arbeitgeberförderung auf der anderen Seite kann sich aus einem bAV-Vertrag mit Entgeltumwandlung sowie mit Kapitalwahlrecht für den Arbeitnehmer ein toller Sparplan ergeben.

Die Rente lohnt sich bei älteren Arbeitnehmern oftmals nicht mehr. Aber das Kapital erzielt sehr oft eine hohe Rendite auf das eingebrachte Bruttoeinkommen. Es lohnt sich auf jeden Fall, einmal genauer hinzuschauen.

Mit uns die ideale betriebliche Altersvorsorge finden

Gemeinsam mit unserem mehrfach ausgezeichneten Partner von Buddenbrock können wir Ihnen eine moderne und steuerlich optimierte betriebliche Altersvorsorge anbieten:

  • Staatliche Förderung optimal ausschöpfen
  • Kostengünstig, flexibel und ohne unnötigen Papierkram
  • Individuell an Ihre Lebenssituation angepasst

Die häufigsten Fragen zu Kritik und Nachteilen der bAV

Was wird an der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) kritisiert?

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Der häufigste Einwand ist die nachgelagerte Besteuerung: Im Ruhestand werden sowohl die Auszahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge als auch Beiträge zur Kranken- und Pflege­­versicherung fällig, sodass netto deutlich weniger übrigbleibt, als viele erwarten.

Mindert die Entgelt­umwandlung meine spätere gesetzliche Rente und andere Sozial­leistungen?

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Ja. Weil der umgewandelte Brutto­lohn nicht mehr in die Sozial­kassen fließt, sinken Ansprüche bei der gesetzlichen Rente, beim Krankengeld, Arbeits­losen- und Eltern­geld. Das kann die vermeintlichen Vorteile einer betrieblichen Altersvorsorge teilweise aufzehren.

Was passiert mit meiner bAV, wenn ich den Arbeit­geber wechsle oder mich selbst­ständig mache?

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Der Job­wechsel mit einer betrieblichen Altersvorsorge kann kompliziert werden: Der neue Arbeit­geber muss den bestehenden Vertrag nicht übernehmen, sodass Übertragungs­kosten oder ein Abschluss eines neuen (teils teureren) Vertrags drohen. Planen Sie häufige berufliche Wechsel oder eine Selbst­ständigkeit, kann die betriebliche Altersvorsorge unflexibel und daher unattraktiv sein.

Kann ich eine bAV kündigen, wenn sie nicht mehr zu mir passt?

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Eine echte Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge ist praktisch ausgeschlossen; Verträge lassen sich nur beitrags­frei stellen. So wird das Kapital erhalten, die Rente wächst allerdings nicht weiter an und oft fallen weiter Verwaltungs­kosten an.

Können bAV-Zusatzleistungen bei einem Jobwechsel mitgenommen werden?

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Wurden im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge Zusatzleistungen, etwa eine Berufs­unfähigkeits­versicherung, abgeschlossen, können diese bei einem Jobwechsel nicht immer mitgenommen werden. Wenn der neue Arbeitgeber diese nicht anbietet, verliert der Versicherte den Versicherungsschutz oder kann die Versicherung privat fortführen.

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Lena Mierbach
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Entgeltumwandlung Bei der Entgeltumwandlung zahlen Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttoeinkommens in eine betriebliche Altersversorgung. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen, wodurch Arbeitnehmer Steuern- und Sozialabgaben sparen. Nachgelagerte Besteuerung Renten werden erst bei Auszahlung besteuert, während die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei oder steuermindernd sind. Ziel ist es, die Steuerlast ins Rentenalter zu verlagern, wenn das Einkommen meist geringer ist.