Betriebliche Altersvorsorge – Kritik und Nachteile
- Hauptkritikpunkt und Nachteil ist die nachgelagerte Besteuerung der betrieblichen Altersvorsorge im Alter.
- Zudem werden durch die Entgeltumwandlung gesetzliche Sozialleistungen gemindert.
- Arbeitnehmer können außerdem beim Arbeitgeberwechsel nicht sicher sein, dass sie ihren bAV-Vertrag mitnehmen können.
- Eine pauschale Antwort auf die Frage, ob die bAV sinnvoll ist, gibt es jedoch nicht. Dies muss in jedem Fall individuell betrachtet werden.
Vorsicht bei rein arbeitnehmerfinanzierter betrieblicher Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge wird von den meisten Arbeitgebern angeboten. Doch bei den unterschiedlichen Durchführungswegen kann der Arbeitnehmer auch auf unterschiedliche Weise profitieren oder sogar Verluste machen. Besonders die rein arbeitnehmerfinanzierte Entgeltumwandlung ist mit Vorsicht zu genießen. Der Gesetzgeber hat jedoch im Jahr 2017 die Situation für Versicherte verbessert und neue Regelungen geschaffen. So sind Arbeitgeber seitdem verpflichtet, einen Zuschuss zur bAV ihrer Angestellten zu zahlen.
… mehr zum Thema EntgeltumwandlungNiedrigeres Bruttogehalt führt zu Verlusten bei den Sozialleistungen
Bei der Entgeltumwandlung wird in der Regel damit geworben, dass ein Teil der Einzahlung in die betriebliche Altersvorsorge durch Steuern und Sozialabgaben finanziert wird, die der Arbeitnehmer einspart. Dieser Vorteil kann bei näherer Betrachtung aber auch zum Nachteil werden. Denn für den Arbeitnehmer bedeuten geringere Einzahlungen in die Sozialversicherung, dass auch der Anspruch auf die gesetzliche Rente und andere Sozialabgaben geringer wird. Denn weniger Brutto bedeutet nicht nur eine niedrigere gesetzliche Rentenversicherung, sondern auch weniger Arbeitslosengeld, Elterngeld, Krankengeld und Erwerbsminderungsrente.
Nachgelagerte Besteuerung: Volle Abgabenlast im Alter
Ein weiterer Nachteil der betrieblichen Altersvorsorge ist nicht nur, dass der Versicherte die Art der bAV nicht auswählen kann und in diesem Zusammenhang abhängig vom Arbeitgeber ist. Der Anteil der zu versteuernden Rente im Alter steigt zudem stetig an, bis er im Jahr 2040 bei 100 Prozent angekommen sein wird. Hier muss genau gegengerechnet werden, ob sich demgegenüber die Einsparungen in der Einzahlungsphase lohnen. Auf die betriebliche Altersvorsorge werden außerdem im Rentenalter Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in voller Höhe fällig, also Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil.
… mehr zum Thema Steuern und bAVVideo: 3 Dinge, die Sie über die betriebliche Altersvorsorge wissen müssen
Ob sich eine betriebliche Altersvorsorge für Sie lohnt und welche Alternativen es gibt, erklären Ihnen gerne unsere Versicherungsexperten. Kontaktieren Sie uns gern persönlich – unverbindlich und kostenfrei: 030 – 120 82 82 8 (Mo – Fr: 9 – 18 Uhr) oder per E-Mail unter kontakt@transparent-beraten.de.
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Nachteile durch Jobwechsel
Auch bei einem Arbeitgeberwechsel werden Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge erkennbar. Denn in diesem Fall stellt sich die Auszahlung der bAV bzw. Weiterführung der bAV oft als durchaus kompliziert dar. Die vom Arbeitnehmer per Entgeltumwandlung eingezahlten Beiträge können zwar nicht verloren gehen, in einigen Fällen können aber die Zuschüsse des Arbeitgebers verfallen. Folgende Kriterien müssen seit 2018 hierfür erfüllt sein:
- der Arbeitnehmer muss das 21. Lebensjahr vollendet haben
- er muss länger als drei Jahre im Betrieb angestellt sein
Dies gilt für Verträge, die ab dem 1.1.2018 abgeschlossen wurden. Bei Verträgen, die zwischen dem 1.1.2009 und dem 31.12.2017 abgeschlossen wurden, gilt eine Betriebszugehörigkeit von fünf Jahren und ein Mindestalter von 25 Jahren. Diese Einschränkungen gelten für Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen, wenn diese nach dem Jahr 2004 abgeschlossen wurden. Wenn eine Anwartschaft vor 2005 erworben wurde, dann müssen sich alle Parteien bei der Übernahme des Vertrages einig sein, sonst bleibt dem Arbeitnehmer nur, die bAV allein weiterzuführen.
Zusatzleistungen können nicht immer mitgenommen werden
»Hat der alte Arbeitgeber Zusatzleistungen, wie beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung angeboten, heißt dies nicht, dass der neue Arbeitgeber dies auch tun muss. Wenn er dies ablehnt, verliert die versicherte Person entweder ihren Versicherungsschutz, oder muss die komplette Versicherung privat fortführen.«
Arbeitnehmer ist an Vertrag gebunden
Ein bAV-Vertrag ist relativ unflexibel, denn er kann in der Regel vom Versicherten weder verkauft, noch beliehen oder verpfändet werden. Nur in einigen Ausnahmefällen lassen es die Versicherungsgesellschaften zu, dass man sich einen Teil des Ersparten auszahlen lassen kann. Dies ist allerdings nur eine Ausnahme und nur in begründeten Einzelfällen möglich. Zudem ist es sehr schwierig, einen solchen Vertrag zu kündigen. Meist kann dieser nur stillgelegt werden.
… mehr zum Thema bAV kündigen