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Die fünf größten Nachteile und Kritikpunkte an der betrieblichen Altersvorsorge und wie Sie diese am besten ausgleichen.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Überblick: Die größten Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge
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Wofür wird die betriebliche Altersvorsorge kritisiert?
Steuern und Sozialabgaben auf die Betriebsrente
Nachgelagerte Besteuerung
Die Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge unterliegt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass im Alter die ausgezahlte Betriebsrente voll zu versteuern ist. Jedoch ist der persönliche Steuersatz im Rentenalter in der Regel niedriger als während des Erwerbslebens. Dennoch muss genau gegengerechnet werden, ob sich demgegenüber die Einsparungen in der Einzahlungsphase lohnen.
Volle Krankenkassenbeiträge im Alter
Auf die betriebliche Altersvorsorge werden außerdem im Rentenalter Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in voller Höhe fällig, also Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil. Für gesetzlich Krankenversicherte gibt es mittlerweile einen Freibetrag in Höhe von aktuell 187,25 Euro, auf den keine Beiträge anfallen. Für Privatversicherte gilt dies nicht: Diese müssen im Alter keine extra Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf ihre Betriebsente zahlen, sondern nur die Beiträge zur privaten Krankenversicherung im Alter tragen.
Weniger gesetzliche Rente durch Entgeltumwandlung
Niedrigeres Bruttogehalt führt zu Verlusten bei den Sozialleistungen
Bei der Entgeltumwandlung wird in der Regel damit geworben, dass ein Teil der Einzahlung in die betriebliche Altersvorsorge durch Steuern und Sozialabgaben finanziert wird, die der Arbeitnehmer einspart. Dieser Vorteil kann bei näherer Betrachtung aber auch zum Nachteil werden. Denn für den Arbeitnehmer bedeuten geringere Einzahlungen in die Sozialversicherung, dass auch der Anspruch auf die gesetzliche Rente und andere Sozialabgaben geringer wird. Denn weniger Brutto bedeutet:
- Niedrigere gesetzliche Rente
- Weniger Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II/Hartz IV)
- Weniger Elterngeld
- Weniger Krankengeld
- Weniger Erwerbsminderungsrente
Dies sollten Sie bei der Abwägung der Vor- und Nachteile der Entgeltumwandlung beachten. In der Regel ist der Teil der Sozialleistungen, der durch die Brutto-Entgeltumwandlung verringert wird, jedoch überschaubar.
Lohnt sich die Entgeltumwandlung?
Vorsicht bei rein arbeitnehmerfinanzierter betrieblicher Altersvorsorge
Allein in die bAV einzahlen lohnt sich nicht
Es gibt nicht die eine betriebliche Altersvorsorge, sondern mehrere Möglichkeiten der Umsetzung, die sogenannten „Durchführungswege“. Bei den unterschiedlichen Durchführungswegen kann der Arbeitnehmer auf unterschiedliche Weise profitieren oder sogar Verluste machen.
Früher wurde auch eine rein arbeitnehmerfinanzierte Entgeltumwandlung angeboten. Das bedeutete, dass der Arbeitnehmer den gesamten Beitrag zur Betriebsrente selbst trug. Diese Form der betrieblichen Altersvorsorge war allerdings mit Vorsicht zu genießen. Sie kommt aber mittlerweile so gut wie nicht mehr vor, da Arbeitgeber verpflichtet wurden, einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge ihrer Angestellten zu zahlen (Quelle: Betriebsrentengesetz § 1a, 1a).
Weitere Pflichten des Arbeitgebers
Nachteile durch Jobwechsel
Arbeitgeberbeiträge nur unter bestimmten Bedingungen mitnehmbar
Ein Arbeitgeberwechsel kann sich nachteilig auf die betriebliche Altersvorsorge auswirken. Denn in diesem Fall kann die Auszahlung beziehungsweise Weiterführung der betrieblichen Altersvorsorge oft kompliziert sein. Die vom Arbeitnehmer per Entgeltumwandlung eingezahlten Beiträge können zwar nicht verloren gehen, in einigen Fällen können jedoch die Zuschüsse des Arbeitgebers verfallen.
Folgende Kriterien müssen prinzipiell erfüllt sein, damit die Arbeitgeberzuschüsse nicht verfallen:
- Der Arbeitnehmer muss das 21. Lebensjahr vollendet haben
- Der Arbeitnehmer muss länger als drei Jahre im Betrieb angestellt sein
Dies gilt für Verträge, die ab dem 01.01.2018 abgeschlossen wurden. Bei Verträgen, die zwischen 2009 und 2017 geschlossen wurden, gelten andere Fristen der Unverfallbarkeit. Wenn eine Anwartschaft vor 2005 erworben wurde, dann müssen sich alle Parteien bei der Übernahme des Vertrags einig sein, sonst bleibt dem Arbeitnehmer nur, die betriebliche Altersvorsorge allein weiterzuführen.
Was passiert mit meiner bAV bei einem Jobwechsel?
Experten-Tipp:
Zusatzleistungen können nicht immer mitgenommen werden
„Hat der alte Arbeitgeber Zusatzleistungen, wie beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung angeboten, heißt dies nicht, dass der neue Arbeitgeber dies auch tun muss. Wenn er dies ablehnt, verliert die versicherte Person entweder ihren Versicherungsschutz oder muss die komplette Versicherung privat fortführen.“
Die bAV ist nicht kündbar
Arbeitnehmer ist an den Vertrag gebunden
Ein bAV-Vertrag ist relativ unflexibel, denn er kann in der Regel vom Versicherten weder verkauft noch beliehen oder verpfändet werden. Nur in einigen Ausnahme- und begründeten Einzelfällen lassen es die Versicherungsgesellschaften zu, dass sich Versicherte einen Teil des Ersparten auszahlen lassen können. Zudem ist es sehr schwierig, einen solchen Vertrag zu kündigen. Meist kann dieser nur stillgelegt werden.
Die größten Irrtümer über die betriebliche Altersvorsorge
Wenn unser Vorsorge-Experte Frank Heide Unternehmen oder Angestellte rund um die betriebliche Altersvorsorge berät, klärt er immer wieder Irrtümer um die Pflichten und die betriebliche Altersvorsorge allgemein auf. „Dies ist auch nicht verwunderlich. Denn die bAV ist ein hochkomplexes Thema,“ so Heide.
Irrtum 1:
Die Unternehmen haften nicht für die bAV-Zusagen
Einzig beim Sozialpartnermodell haftet der Chef nicht. Für alle anderen Durchführungswege der bAV gibt er seinem Arbeitnehmer ein Versprechen für eine zukünftige Rentenhöhe. „Der Arbeitgeber ist also dafür verantwortlich, dass dieses Versprechen erfüllt wird und ist somit haftbar“, sagt Frank Heide. Mittels geeigneter Versicherungen und Gestaltungen kann die Haftung für den Arbeitgeber aber abgefedert werden.
Irrtum 2:
Die bAV ist nur eine Versicherung
Die bAV wird zwar oft über eine Versicherung abgewickelt, tatsächlich ist sie aber viel mehr. „Sie ist eine Zusage einer bestimmten Leistung eines Unternehmens an seine Mitarbeiter“, sagt Heide. Wie schon beim Irrtum Nummer 1 beschrieben, ist der Chef dafür verantwortlich, dass diese im Versorgungsfall auch geleistet wird.
Irrtum 3:
Die Hinterbliebenen sind automatisch abgesichert
In der betrieblichen Altersvorsorge besteht keine Pflicht, dass bei Berufsunfähigkeit oder im Todesfall Leistungen bezahlt werden. Viele Verträge enthalten aber die Absicherung der Hinterbliebenen, wenn der Arbeitnehmer vorzeitig stirbt. Auch das Risiko der Berufsunfähigkeit kann abgesichert werden. Dies kostet aber zusätzlich.
Irrtum 4:
Die bAV ist kündbar
Eine bAV ist in der Regel nicht einseitig durch den Mitarbeiter kündbar – also kündbar im Sinne einer Auszahlung des angesparten Kapitals. Ein Mitarbeiter hat aber die Möglichkeit, seine Entgeltumwandlung zu kündigen beziehungsweise aufzuheben. Das angesparte Kapital steht erst bei Rentenbeginn zur Auszahlung zur Verfügung.
Irrtum 5:
Die bAV lohnt sich nicht
„Viele Arbeitnehmer wollen keine bAV, weil sie das Gefühl haben, dass sich diese für sie nicht lohnt“, sagt Heide. Das lässt sich aber so pauschal nicht sagen. Denn viele Faktoren sind entscheidend, ob ein Mitarbeiter von der bAV profitiert: beispielsweise der Tarif, die Laufzeit, die Beitragshöhe und die Höhe der Arbeitgeberbeteiligung.
Irrtum 6:
Wenn ich über 50 bin, lohnt sich die bAV nicht mehr
Die Aussage, dass sich eine betriebliche Altersvorsorge ab einem Alter über 50 Jahren nicht mehr lohnt, ist so pauschal in der Regel nicht richtig oder sogar falsch. Durch den Mix aus Steuer- und Sozialabgabenersparnis auf der einen und Arbeitgeberförderung auf der anderen Seite kann sich aus einem bAV-Vertrag mit Entgeltumwandlung sowie mit Kapitalwahlrecht für den Arbeitnehmer ein toller Sparplan ergeben.
Die Rente lohnt sich bei älteren Arbeitnehmern oftmals nicht mehr. Aber das Kapital erzielt sehr oft eine hohe Rendite auf das eingebrachte Bruttoeinkommen. Es lohnt sich auf jeden Fall, einmal genauer hinzuschauen.
Mit uns die ideale betriebliche Altersvorsorge finden
Gemeinsam mit unserem mehrfach ausgezeichneten Partner von Buddenbrock können wir Ihnen eine moderne und steuerlich optimierte betriebliche Altersvorsorge anbieten:
Die häufigsten Fragen zu Kritik und Nachteilen der bAV
Was wird an der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) kritisiert?
Der häufigste Einwand ist die nachgelagerte Besteuerung: Im Ruhestand werden sowohl die Auszahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge als auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig, sodass netto deutlich weniger übrigbleibt, als viele erwarten.
Mindert die Entgeltumwandlung meine spätere gesetzliche Rente und andere Sozialleistungen?
Ja. Weil der umgewandelte Bruttolohn nicht mehr in die Sozialkassen fließt, sinken Ansprüche bei der gesetzlichen Rente, beim Krankengeld, Arbeitslosen- und Elterngeld. Das kann die vermeintlichen Vorteile einer betrieblichen Altersvorsorge teilweise aufzehren.
Was passiert mit meiner bAV, wenn ich den Arbeitgeber wechsle oder mich selbstständig mache?
Der Jobwechsel mit einer betrieblichen Altersvorsorge kann kompliziert werden: Der neue Arbeitgeber muss den bestehenden Vertrag nicht übernehmen, sodass Übertragungskosten oder ein Abschluss eines neuen (teils teureren) Vertrags drohen. Planen Sie häufige berufliche Wechsel oder eine Selbstständigkeit, kann die betriebliche Altersvorsorge unflexibel und daher unattraktiv sein.
Kann ich eine bAV kündigen, wenn sie nicht mehr zu mir passt?
Eine echte Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge ist praktisch ausgeschlossen; Verträge lassen sich nur beitragsfrei stellen. So wird das Kapital erhalten, die Rente wächst allerdings nicht weiter an und oft fallen weiter Verwaltungskosten an.
Können bAV-Zusatzleistungen bei einem Jobwechsel mitgenommen werden?
Wurden im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge Zusatzleistungen, etwa eine Berufsunfähigkeitsversicherung, abgeschlossen, können diese bei einem Jobwechsel nicht immer mitgenommen werden. Wenn der neue Arbeitgeber diese nicht anbietet, verliert der Versicherte den Versicherungsschutz oder kann die Versicherung privat fortführen.
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