Betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung Kostenfreie Beratung durch unsere Experten

Das erwartet Sie hier

Was eine betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung ist, welche Vorteile sie Arbeitgebern und Arbeitnehmern bietet und wie sie finanziert wird.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist eine betriebliche BU?
  2. Vorteile für Arbeitgeber und Mitarbeiter
  3. Wer trägt die Kosten?
  4. Vergleich: Private vs. betriebliche BU
  5. So schließen Sie die betriebliche BU ab
  6. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Die betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) sichert Ihr Einkommen bei Berufs­unfähigkeit ab und wird direkt über den Arbeitgeber organisiert.
  • Für Arbeitnehmer ist sie oft deutlich günstiger und einfacher zugänglich, da die Gesundheitsprüfung meist stark vereinfacht ist oder sogar entfällt.
  • Arbeitgeber stärken durch die betriebliche BU ihre Arbeitgebermarke, binden wertvolle Fachkräfte an das Unternehmen und profitieren von steuerlichen Vorteilen.
  • Die Finanzierung kann vollständig durch den Arbeitgeber, durch den Arbeitnehmer mittels Entgeltumwandlung oder durch eine Mischfinanzierung erfolgen.
  • Im Vergleich zur privaten BU bietet die betriebliche Lösung durch Kollektivverträge oft bessere Konditionen und höhere Annahmequoten. Auch die BU-Lösungen der Versorgungswerke (z. B. MetallRente) können als betriebliche BU abgeschlossen werden.
  • Lassen Sie sich kostenfrei von unserem Partner von Buddenbrock zur passenden betrieblichen BU-Lösung beraten.

Was ist eine betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung?

So funktioniert die betriebliche BU

Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung sichert Ihr Einkommen im Falle einer längeren Abwesenheit aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls ab. Sie erhalten eine vertraglich vereinbarte monatliche Berufs­unfähigkeitsrente oder eine einmalige Kapitalzahlung von der Versicherung.

Das Besondere an einer betrieblichen Berufs­unfähigkeits­versicherung ist der Weg des Vertragsabschlusses: Nicht Sie als einzelner Arbeitnehmer schließen den Vertrag, sondern Ihr Arbeitgeber. Er vereinbart einen Gruppenvertrag (auch Kollektivvertrag genannt) mit einem Versicherer für seine Mitarbeitenden. Sie als Mitarbeiter treten diesem Vertrag dann bei. Dieser kollektive Ansatz ist der Schlüssel zu den besonderen Vorteilen der betrieblichen Berufs­unfähigkeits­versicherung, wie günstigeren Beiträgen und einer vereinfachten Gesundheitsprüfung.

Icon Händeschütteln
Lohnt sich eine Berufs­unfähigkeits­versicherung überhaupt?

Bieten Ihnen Ihr Arbeitgeber an, eine betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung abzuschließen, fragen Sie sich womöglich, ob diese überhaupt sinnvoll ist. Diese Zahlen und Fakten können Ihnen bei Ihrer Entscheidung helfen:

  • Das Risiko, aus gesundheitlichen Gründen berufsunfähig zu werden, ist relativ hoch – etwa jede vierte Person ist im Laufe ihres Lebens betroffen (Quelle: Gesamtverband der Versicherer).
  • Die häufigsten Ursachen für eine Berufs­unfähigkeit sind psychische Krankheiten, Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates oder Krebs (Quelle: Die Versicherer).
  • Mitunter haben Sie Anspruch auf eine Erwerbsminderungs­rente. Diese liegt jedoch im Schnitt nur bei 1.000 Euro und wird in über 40 Prozent der Fälle abgelehnt (Quelle: Versicherungsjournal; Deutsche Renten­versicherung).

Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung hat gegenüber der gesetzlichen Erwerbsminderungs­rente folgende Vorteile: Sie leistet bereits, wenn Sie Ihrem letzten Beruf zu mehr 50 Prozent nicht mehr länger nachgehen können und nicht erst, wenn Sie weitreichender arbeitsunfähig sind. Sie können die Rentenhöhe bei Vertragsabschluss individuell festlegen. Fachleute empfehlen dabei in der Regel eine BU-Rente über 1.000 Euro. Zudem werden rund 80 Prozent aller Anträge auf einer Berufs­unfähigkeitsrente bewilligt (Quelle: Gesamtverband der Versicherer).

Ist die Berufs­unfähigkeits­versicherung sinnvoll?

Die betriebliche BU als Teil der betrieblichen Altersvorsorge

Die betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung ist in der Regel keine eigenständige, isolierte Versicherung, sondern ein Baustein der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Die betriebliche Altersvorsorge dient nicht nur dem Aufbau einer Zusatzrente für das Alter, sondern kann auch wichtige zusätzliche Risiken wie die Berufs­unfähigkeit oder die Hinterbliebenenversorgung abdecken.

Moderne Vorsorgepläne bestehen oft aus verschiedenen Modulen. Arbeitgeber können so ein attraktives Vorsorgepaket schnüren, in dem die Absicherung der Arbeitskraft eine zentrale Rolle spielt. Durch die Einbettung in die betriebliche Altersvorsorge profitieren sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer von Vorteilen, wie den gesetzlichen Förderungen und Steuer- und Sozialabgabenersparnissen.

Icon Angestellte

Für welche Arbeitnehmer ist die betriebliche BU sinnvoll?

Eine betriebliche BU ist besonders vorteilhaft, wenn Sie:

  • auf Ihr Einkommen angewiesen sind, um Ihre laufenden Kosten zu decken.
  • eine Familie haben und diese finanziell absichern möchten.
  • aufgrund von Vor­erkrankungen oder eines risikoreichen Berufs Schwierigkeiten hätten, eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung abzuschließen.
  • von günstigeren Konditionen und einer unkomplizierten Gesundheitsprüfung profitieren wollen.
Icon Hochhaus

Für welche Unternehmen ist die betriebliche BU sinnvoll?

Eine betriebliche BU ist ein strategisches Instrument für Unternehmen, die:

  • im Wettbewerb um Fachkräfte herausstechen und talentierte Mitarbeiter gewinnen wollen.
  • die Bindung und Motivation ihrer bestehenden Belegschaft stärken möchten.
  • Ihren Mitarbeitern einen wertvollen Vorteil bieten möchten, der weit über das Gehalt hinausgeht und als echter „Personalmagnet“ wirkt.
  • Ihren Mitarbeitern einen wertvollen Vorteil bieten möchten, der weit über das Gehalt hinausgeht und als echter Personalmagnet wirkt.

Experten-Tipp:
Betriebliche BU – oft nur in großen Unternehmen

„Der durchschnittliche Arbeitnehmer in deutschen Unternehmen ist meist Mitte 40 Jahre oder älter. Für ihn wird der Abschluss einer privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung immer schwieriger, er ist meistens deutlich teurer oder oft gar nicht mehr möglich. Durch die stark reduzierten Gesundheitsfragen in der betrieblichen Berufs­unfähigkeits­versicherung erhält aber fast jeder Arbeitnehmer noch eine Chance auf eine BU. Auf diesem Weg kann in der Regel eine Berufs­unfähigkeitsrente von 1.500 bis zu 2.500 Euro vereinbart werden. Allerdings bieten Versicherer betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherungen meist nur für große Unternehmen mit mehreren Hundert Arbeitnehmern an.“

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Geschäftsführung

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Die Vorteile der betrieblichen Berufs­unfähigkeits­versicherung

Vorteile für Arbeitnehmer: Günstiger und einfacher zur BU-Absicherung

Für Mitarbeitende liegen die Vorteile klar auf der Hand. Der Zugang zu einer hochwertigen Berufs­unfähigkeitsabsicherung wird durch das betriebliche Modell erheblich erleichtert und ist oft deutlich attraktiver als der private Weg.

  • Günstigere Beiträge
    Durch den Kollektivvertrag, den der Arbeitgeber aushandelt, sind die Beiträge in der Regel spürbar niedriger als bei einem vergleichbaren privaten Einzelvertrag. Versicherer können durch die Bündelung von Risiken bessere Konditionen anbieten.
  • Vereinfachte Gesundheitsprüfung
    Statt eines umfangreichen Fragenkatalogs zu Ihrer Gesundheitshistorie gibt es oft nur wenige, stark vereinfachte Gesundheitsfragen – oder die Gesundheitsprüfung entfällt komplett und es wird jede Person ohne Einschränkungen versichert. In vielen Fällen genügt sogar eine „Dienstobliegenheitserklärung“, bei der lediglich bestätigt wird, dass Sie aktuell arbeitsfähig sind und in der jüngeren Vergangenheit nicht länger krank waren.
  • Höhere Annahmewahrscheinlichkeit
    Personen mit Vor­erkrankungen oder risikoreichen Hobbys, die bei einem privaten Antrag möglicherweise abgelehnt oder mit hohen Risikozuschlägen belegt würden, haben über eine betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung überhaupt erst eine realistische Chance auf vollwertigen Versicherungsschutz.
  • Bequeme Abwicklung
    Der Vertragsabschluss zur Berufs­unfähigkeits­versicherung erfolgt durch Ihren Arbeitgeber, das heißt für Sie: Sie müssen sich nicht mit dem langen Prozedere einer Antragstellung und Prüfung einer privaten BU auseinandersetzen.
  • Steuerliche Vorteile
    Im Falle einer Entgeltumwandlung wird der Beitrag direkt von Ihrem Bruttogehalt in den Vertrag eingezahlt. Dadurch sinkt Ihr zu versteuerndes Einkommen und somit Ihre Steuerlast. Gleichzeitig sparen Sie auch die Sozialabgaben auf diesen Teil Ihres Gehalts. Unterm Strich zahlen Sie netto also deutlich weniger für Ihre Absicherung, als der eigentliche Beitrag hoch ist.
Beispiel: So sieht eine Dienstobliegenheitserklärung aus

In vielen Fällen ersetzt die sogenannte Dienstobliegenheitserklärung (auch als Dienstfähigkeitserklärung bezeichnet) den sonst üblichen, detaillierten Gesundheitsfragebogen. Dabei handelt es sich um eine einfache Erklärung, mit der Sie als Arbeitnehmer lediglich bestätigen, dass Sie aktuell Ihrer Arbeit ohne Einschränkungen nachgehen können und in einem definierten Zeitraum nicht für einen längeren, zusammenhängenden Zeitraum arbeitsunfähig erkrankt waren. Diese kann beispielsweise so aussehen:

Mögliche Nachteile einer betrieblichen BU für Arbeitnehmer
  • Arbeitgeber wählt Versicherer und vereinbart Bedingungen
    Bei der betrieblichen Berufs­unfähigkeits­versicherung wählt der Arbeitgeber den Versicherer aus und verhandelt die Konditionen. Das bedeutet, dass die betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung anders aussehen kann als die Versicherung, die Sie als Arbeitnehmer selbst gewählt hätte. Es ist zum Beispiel möglich, dass günstige Beiträge unter anderem damit erkauft sind, dass der Schutz der Versicherung nur bis 63 statt bis zum regulären Renteneintrittsalter gilt.
  • Weniger Rente durch Entgeltumwandlung
    Ist Ihre betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung mit einer Entgeltumwandlung verknüpft, wird ein Teil Ihres Bruttogehalts in den monatlichen Beitrag für die BU umgewandelt. Auf diesen umgewandelten Teil zahlen Sie keine Steuern und Sozialabgaben. Aber nicht nur Steuern und Sozialabgaben, sondern auch Ihre Rente wird auf Grundlage des reduzierten Gehalts berechnet. Durch diese Umwandlung erhalten Sie somit weniger gesetzliche Rente oder Erwerbsminderungs­rente, als wenn Sie eine BU privat abschließen.
  • Potenzial für Konflikte und eingeschränkten Datenschutz
    Bei einer betrieblichen BU ist der Arbeitgeber der Vertragspartner der Versicherung. Das bedeutet, dass er im Fall einer Berufs­unfähigkeit den Anspruch auf eine Berufs­unfähigkeitsrente geltend machen muss. Damit erfährt er weitaus mehr über den Gesundheitszustand und die Gesundheitshistorie des Arbeitnehmers, als es normalerweise der Fall wäre. Hier gibt es Potenzial für Konflikte und dafür, dass eigentlich vertrauliche Gesundheitsinformationen vom Arbeitgeber eingesehen und gegen den Arbeitnehmer eingesetzt werden.
  • Mitnahme bei Jobwechsel erschwert
    Oft ist es nicht möglich, die betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung bei einem Arbeitgeberwechsel mitzunehmen. Denn auch wenn eine Übertragung theoretisch möglich ist, lassen sich nur wenige Arbeitgeber darauf ein. In der Regel muss der Vertrag also privat weitergeführt oder ein neuer Vertrag geschlossen werden. Entscheiden Sie sich, den Vertrag privat weiterzuführen, müssen Sie den vollen Versicherungsbeitrag aus dem Nettoeinkommen zahlen.
  • Volle Besteuerung der Berufs­unfähigkeitsrente
    Werden Sie berufsunfähig, müssen Sie bei einer betrieblichen Berufs­unfähigkeits­versicherung die Rente voll versteuern. Schließen Sie hingegen eine BU privat ab, wird nur der sogenannte Ertragsteil besteuert. Dieser richtet sich nach der Restlaufzeit des BU-Vertrages. Tritt etwa die Berufs­unfähigkeit mit 50 Jahren ein und ist eine Laufzeit bis zum 65. Lebensjahr vereinbart, müssen 16 Prozent der Rente versteuert werden (Quelle: Einkommenssteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) § 55 (2)). Um dies und die Kranken­versicherungsbeiträge auszugleichen, muss also bei der betrieblichen Berufs­unfähigkeits­versicherung oft eine höhere Rente gewählt werden. Das kann dazu führen, dass es doch keinen Kostenvorteil gegenüber der privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung gibt.
  • Beiträge für die Kranken- und Pflege­versicherung
    Wer eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung abgeschlossen hat und in der gesetzlichen Kranken­versicherung pflichtversichert ist, muss von seiner Berufs­unfähigkeitsrente keine Beiträge für die Kranken- und Pflege­versicherung zahlen. Anders sieht es bei einer betrieblichen Berufs­unfähigkeitsrente aus: Auf diese fallen Kranken- und Pflege­versicherungsbeiträge an, was die Rente um fast 20 Prozent reduziert. Für freiwillig gesetzlich Versicherte macht es keinen Unterschied, ob sie privat oder betrieblich gegen Berufs­unfähigkeit versichert sind, weil sie auch bei einer privaten Berufs­unfähigkeitsrente Versicherungsbeiträge zahlen.
  • Volle Beiträge bei langer Krankheit und Elternzeit
    Die Beteiligung des Arbeitgebers an den Beiträgen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung ist in der Regel an das Gehalt gebunden. Angestellte müssen also ihre Versicherungsbeiträge vollständig selbst bezahlen, wenn sie zum Beispiel Krankengeld bekommen oder in Elternzeit sind.

Vorteile für Arbeitgeber: Mitarbeiterbindung und -gewinnung

In einem umkämpften Arbeitsmarkt sind es oft die weichen Faktoren, die den Unterschied machen. Die betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung ist ein solch starkes Argument und wirkt wie ein Personalmagnet.

  • Stärkung der Arbeitgebermarke
    Ein Unternehmen, das sich aktiv um die finanzielle Sicherheit seiner Mitarbeiter kümmert, positioniert sich als moderner und fürsorglicher Arbeitgeber. Dies stärkt das Image nach innen und außen.
  • Mitarbeitergewinnung
    Gerade für hochqualifizierte Fachkräfte kann ein exzellentes Vorsorgepaket, inklusive betrieblicher Berufs­unfähigkeits­versicherung, das entscheidende Kriterium bei der Wahl des Arbeitgebers sein.
  • Mitarbeiterbindung und -motivation
    Bestehende Mitarbeiter fühlen sich wertgeschätzt. Diese Form der Anerkennung steigert die Loyalität zum Unternehmen und senkt die Fluktuation.
  • Geringere Lohnnebenkosten
    Wenn die betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung über Entgeltumwandlung finanziert wird, spart auch der Arbeitgeber Sozial­versicherungsbeiträge, da sich das Bruttogehalt des Mitarbeiters reduziert.
  • Steuerliche Vorteile
    Wird die betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung arbeitgeberfinanziert, können die Beiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, was den zu versteuernden Gewinn des Unternehmens mindert.

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Wie wird die betriebliche BU finanziert?

Je nach Unternehmensphilosophie und den Zielen, die mit der Einführung verfolgt werden, gibt es drei etablierte Modelle. Diese bestimmen, wer die Beiträge für den Versicherungsschutz trägt.

1. Die arbeitgeberfinanzierte betriebliche BU

Bei diesem Modell übernimmt der Arbeitgeber die vollen Kosten für die Berufs­unfähigkeits­versicherung seiner Mitarbeiter. Als Arbeitgeber beziehungsweise Unternehmen schaffen Sie sich damit ein herausragendes Alleinstellungsmerkmal im Personalmarketing. Sie positioniert das Unternehmen als absoluten Top-Arbeitgeber, der weit über das Übliche hinaus in die Sicherheit seiner Mitarbeiter investiert. Dies ist ein entscheidender Vorteil bei der Gewinnung und Bindung von hochqualifizierten Fachkräften. Die gesamten Beiträge können zudem als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Icon Beleg

Arbeitnehmer profitieren von einem vollwertigen Berufs­unfähigkeitsschutz, ohne dafür einen einzigen Cent aus eigener Tasche zahlen zu müssen. Dies stellt eine direkte, netto spürbare Gehaltserhöhung dar und bietet maximale finanzielle Sicherheit.

Vorteile einer starken betrieblichen Altersvorsorge


2. Die arbeitnehmerfinanzierte betriebliche BU

Dies ist das in der Praxis am häufigsten anzutreffende Modell. Hierbei finanziert der Arbeitnehmer seine betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung selbst, indem ein Teil seines Bruttogehalts direkt in den Versicherungsvertrag umgewandelt wird. Der Arbeitgeber ist dabei verpflichtet, das System zur Verfügung zu stellen und die Organisation zu übernehmen.

Icon Kreisdiagramm

Durch die Umwandlung von Bruttogehalt sparen Arbeitnehmer erheblich bei Steuern und Sozialabgaben. Ihr Nettoaufwand für die Versicherung ist dadurch deutlich geringer als der eigentliche Beitrag. Ein großer Pluspunkt: Seit 2022 sind Arbeitgeber für alle Entgeltumwandlungsverträge gesetzlich verpflichtet, einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent zu leisten, sofern sie durch die Umwandlung Sozial­versicherungsbeiträge einsparen.

So funktioniert die Entgeltumwandlung


3. Die Mischfinanzierung

Die Mischfinanzierung ist ein partnerschaftlicher Mittelweg, bei dem sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge teilen. Dieses Modell kombiniert die Vorteile der beiden anderen Varianten: Der Arbeitgeber zeigt ein klares Engagement und unterstützt seine Mitarbeiter aktiv, während der finanzielle Aufwand für das Unternehmen überschaubar bleibt. Der Arbeitnehmer profitiert von einem noch geringeren Eigenanteil und erhält einen hochwertigen Schutz zu exzellenten Konditionen.

Icon Geldschein Schere

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Private vs. betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung

Beide Versicherungsformen verfolgen dasselbe Ziel: die finanzielle Absicherung Ihrer Arbeitskraft bei Berufs­unfähigkeit. Der Weg dorthin und die Rahmenbedingungen unterscheiden sich jedoch grundlegend. Während die private Berufs­unfähigkeits­versicherung ein individueller Vertrag zwischen Ihnen und dem Versicherer ist, wird die betriebliche Variante über den Arbeitgeber als Gruppenvertrag organisiert.

Im direkten Vergleich: Private BU vs. betriebliche BU

Welche Lösung ist für Angestellte die bessere? Eine pauschale Antwort gibt es nicht, da die Entscheidung von Ihrer individuellen Situation, Ihren beruflichen Plänen und den Angeboten Ihres Arbeitgebers abhängt. Die folgende Tabelle stellt die wichtigsten Merkmale beider Modelle direkt gegenüber:

Betriebliche BUPrivate BU
VertragspartnerIhr Arbeitgeber ist der Versicherungsnehmer, Sie sind die versicherte Person.Sie sind sowohl Versicherungsnehmer als auch versicherte Person.
BeitragshöheIn der Regel günstiger durch Gruppenkonditionen und ggf. Arbeitgeberzuschuss.Basiert auf individuellem Risiko (Alter, Beruf, Gesundheitszustand, Hobbys).
GesundheitsprüfungOft stark vereinfacht oder es genügt eine Dienstobliegenheitserklärung. In einigen Fällen entfällt sie auch komplett.In der Regel umfassende und detaillierte Gesundheitsfragen.
FlexibilitätGeringer: Bei einem Arbeitgeberwechsel muss der Vertrag ggf. privat und zu schlechteren Konditionen fortgeführt werden, falls der neue Arbeitgeber das System nicht anbietet.Hoch: Der Vertrag ist völlig unabhängig vom Arbeitgeber und bleibt bei einem Jobwechsel unberührt.
BeitragszahlungDirekt vom Bruttogehalt (Entgeltumwandlung) oder durch den Arbeitgeber.Direkt von Ihrem Nettoeinkommen per Überweisung oder Lastschrift.
Steuern (Ansparphase)Beiträge sind im Rahmen der bAV-Höchstgrenzen steuer- und sozialabgabenfrei.Beiträge können als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden, oft aber nur begrenzt wirksam.
Steuern (Auszahlungsphase)Die Rente muss in der Regel voll versteuert werden (nachgelagerte Besteuerung).Die Rente wird nur mit dem geringen Ertragsanteil versteuert, der Großteil ist steuerfrei.
AnpassbarkeitOft standardisierte Vertragsbedingungen für die ganze Gruppe, weniger individuelle Optionen.Vollständig individualisierbar (Rentenhöhe, Laufzeit, Zusatzbausteine etc.).

Experten-Tipp:
Unbedingt Steuerabgaben einkalkulieren

„Bei einer betrieblichen Berufs­unfähigkeits­versicherung müssen Sie eine höhere Rente ansetzen. Warum? Die betriebliche BU wird nachgelagert besteuert im Vergleich zu einer Berufs­unfähigkeits­versicherung, die Sie privat abschließen. Das bedeutet, dass Sie in der Ansparphase keine Steuern zahlen, in der Auszahlphase Ihre betriebliche BU aber versteuern müssen. Daher muss eine betriebliche BU-Rente schon mal 20 bis 30 Prozent höher geplant werden. Sie könne jedoch die Höhe Ihrer BU-Rente nicht beliebig hoch vereinbaren – der Versicherer setzt hier Höchstgrenzen. Daher sollten Sie unbedingt prüfen, ob Ihre BU-Rente abzüglich der Steuerabgaben sich noch sinnvoll für Sie rechnet.“

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Wann ist die private BU sinnvoller?

Obwohl die betriebliche Lösung viele Vorteile bietet, gibt es einige Situationen, in denen eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung die bessere Wahl ist, vor allem, wenn Sie Wert auf Selbstbestimmung und maßgeschneiderte Lösungen legen:

  • Maximale Flexibilität und Unabhängigkeit
    Ein privater Vertrag ist allein an Ihre Person gebunden, nicht an Ihren Arbeitsplatz. Das bedeutet, Ihr Versicherungsschutz bleibt bei einem Arbeitgeberwechsel, einer Phase der Selbständigkeit oder auch bei vorübergehender Arbeitslosigkeit vollständig und unverändert bestehen.
  • Individuelle Vertragsgestaltung
    Während betriebliche Policen oft standardisiert sind, können Sie bei einer privaten BU alle Details nach Ihren Wünschen festlegen: von der exakten Rentenhöhe über die Laufzeit bis hin zu spezifischen Klauseln – und natürlich dem BU-Anbieter.
  • Günstigere Besteuerung im Leistungsfall
    Während eine Rente aus der betrieblichen BU in der Regel voll versteuert werden muss, wird bei der privaten Berufs­unfähigkeitsrente nur der sehr geringe Ertragsanteil besteuert. Das führt dazu, dass Sie bei gleicher Bruttorente eine potenziell deutlich höhere Nettorente erhalten.

Mehr zur privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung

So finden Sie die passende betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung

Egal, ob Sie als Arbeitgeber den besten Rahmenvertrag für Ihre Firma suchen oder als Arbeitnehmer das Angebot Ihres Unternehmens bewerten möchten: Eine sorgfältige Prüfung und professionelle Begleitung sind der Schlüssel zum Erfolg.

Wichtige Kriterien bei der Wahl der idealen betrieblichen BU

  • Verzicht auf abstrakte Verweisung
    Der Versicherer muss darauf verzichten, Sie im Leistungsfall auf einen anderen Beruf verweisen zu können, den Sie theoretisch noch ausüben könnten.
  • Prognosezeitraum
    Der Zeitraum, für den die Berufs­unfähigkeit ärztlich prognostiziert werden muss, sollte kurz sein – idealerweise nicht mehr als sechs Monate.
  • Rückwirkende Leistungen
    Der Versicherer sollte auch dann leisten, wenn die Berufs­unfähigkeit verspätet gemeldet wird, und zwar rückwirkend ab dem Eintrittsdatum.
  • Flexibilität bei Arbeitgeberwechsel
    Der Vertrag sollte klare und faire Regelungen enthalten, wie Sie die Versicherung bei einem Jobwechsel privat fortführen können (Portabilität), idealerweise ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Nach­versicherungsgarantien
    Gute Tarife bieten die Möglichkeit, die versicherte Rente bei bestimmten Lebensereignissen (zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes, Gehaltserhöhung) durch eine Nach­versicherungsgarantie – ohne eine erneute Gesundheitsprüfung – zu erhöhen.
  • Weltweiter Versicherungsschutz
    Der Schutz sollte mindestens im europäischen Ausland, idealerweise weltweit und für einen längeren Zeitraum, gültig sein.
Icon grüner Kreis abgehakt

Unser Service für Unternehmen: So unterstützen wir Sie

Unsere erfahrenen Experten sowohl für die Berufs­unfähigkeits­versicherung als auch für die betriebliche Altersvorsorge arbeiten für Sie Hand in Hand: Wir analysieren die Struktur und die Ziele Ihres Unternehmens, vergleichen die Angebote am Markt und konzipieren einen maßgeschneiderten betrieblichen BU-Rahmenvertrag. Dabei übernehmen wir nicht nur die Verhandlungen mit den Versicherern, sondern unterstützen Sie auch bei der internen Kommunikation, um die Vorteile für Ihre Mitarbeiter verständlich und greifbar zu machen.

In drei Schritten zur optimalen betrieblichen BU-Lösung

  1. Unverbindliches Erstgespräch
    In einem ersten kostenfreien Gespräch lernen wir uns kennen. Sie schildern uns Ihre Situation, Ihre Wünsche und Ziele. Wir hören zu, stellen die richtigen Fragen und klären die Rahmenbedingungen. Die Beratung ist zu jeder Zeit für Sie unverbindlich und kostenfrei.
  2. Analyse und Konzeption
    Basierend auf dem Erstgespräch erstellen wir eine fundierte Analyse. Für Unternehmen entwickeln wir ein passgenaues Versorgungskonzept; für Arbeitnehmer analysieren wir die bestehenden Optionen und erarbeiten eine klare Empfehlung.
  3. Entscheidung und Umsetzung
    Wir präsentieren Ihnen die Ergebnisse und die ausgearbeiteten Lösungsvorschläge. Sie treffen Ihre Entscheidung in aller Ruhe. Anschließend kümmern wir uns um die gesamte administrative Abwicklung und sorgen für eine reibungslose Umsetzung.

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Die häufigsten Fragen zur betrieblichen Berufs­unfähigkeits­versicherung

Was passiert mit meiner betrieblichen BU, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?

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Beim Wechsel des Arbeitgebers haben Sie in der Regel mehrere Optionen. Oft können Sie den Vertrag als private Versicherung weiterführen, ihn auf den neuen Arbeitgeber übertragen, falls dieser ein passendes System anbietet, oder ihn beitragsfrei stellen. Eine Kündigung ist meist die schlechteste Wahl, da sie mit Verlusten verbunden ist. Die genauen Möglichkeiten sind in Ihren Vertragsbedingungen festgelegt und sollten sorgfältig geprüft werden.

Kann ich den Vertrag auch privat und ohne neue Gesundheitsprüfung weiterführen?

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Das Recht zur privaten Fortführung ohne erneute Gesundheitsprüfung ist ein Kernbestandteil guter betrieblicher BU-Verträge. Dies ist besonders wertvoll, da Ihr Gesundheitszustand bei einem späteren privaten Abschluss eine Rolle spielen würde. Beachten Sie aber, dass sich die Beiträge ändern können, da sie dann von Ihrem Nettoeinkommen gezahlt werden und die Kollektiv-Vorteile entfallen.

Muss mein Arbeitgeber eine betriebliche BU überhaupt anbieten?

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Nein, es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, eine betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung aktiv anzubieten. Wenn ein Mitarbeiter jedoch eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung wünscht, muss der Arbeitgeber dies ermöglichen. Die betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung kann hierbei ein wählbarer Baustein sein. Das aktive Angebot einer betrieblichen Berufs­unfähigkeits­versicherung ist daher eine freiwillige und besonders wertvolle Zusatzleistung.

Worin liegt der größte Vorteil der betrieblichen BU im Vergleich zu einer privaten BU?

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Der größte Vorteil ist der vereinfachte Zugang. Durch die Kollektivverträge entfällt oft die detaillierte Gesundheitsprüfung, was den Abschluss für Personen mit Vor­erkrankungen oder Risikohobbys überhaupt erst möglich macht. Hinzu kommen in der Regel deutlich günstigere Beiträge durch Gruppenkonditionen und die steuerliche Förderung, die den Nettoaufwand für Arbeitnehmer spürbar senkt.

Warum ist die Gesundheitsprüfung bei der betrieblichen BU oft so einfach?

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Versicherer können bei Kollektivverträgen das Risiko auf eine große Gruppe verteilen. Das Einzelrisiko eines Mitarbeiters fällt dadurch weniger ins Gewicht als bei einem privaten Einzelvertrag. Diese Risikostreuung erlaubt es dem Versicherer, auf eine detaillierte Gesundheitsprüfung zu verzichten und stattdessen eine stark vereinfachte Erklärung (Dienstobliegenheitserklärung) zu akzeptieren. Davon profitieren alle im Kollektiv.

Wer zahlt die Beiträge für die betriebliche BU?

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Die Kostenübernahme hängt vom Modell ab, das Ihr Arbeitgeber anbietet. Entweder werden die Beiträge vollständig vom Unternehmen als attraktive Zusatzleistung getragen, oder Sie als Arbeitnehmer finanzieren den Schutz selbst durch eine sogenannte Entgeltumwandlung aus Ihrem Bruttogehalt. Oft wird auch eine partnerschaftliche Mischfinanzierung gewählt, bei der sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge teilen.

Wer entscheidet über die Kosten und die Höhe des Arbeitgeberzuschusses?

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Die genaue Ausgestaltung der Finanzierung legt der Arbeitgeber im Rahmenvertrag mit dem Versicherer fest. Er entscheidet, ob er die Kosten voll übernimmt, ein reines Entgeltumwandlungsmodell anbietet oder eine Mischfinanzierung mit einem freiwilligen Zuschuss wählt. Der gesetzliche Mindestzuschuss von 15 Prozent bei der Entgeltumwandlung ist jedoch für den Arbeitgeber ver­pflichtend, sofern er Sozialabgaben spart.

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Lena Mierbach
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Regelaltersgrenze Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren. Entgeltumwandlung Bei der Entgeltumwandlung zahlen Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttoeinkommens in eine betriebliche Altersversorgung. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen, wodurch Arbeitnehmer Steuern- und Sozialabgaben sparen. Nachgelagerte Besteuerung Renten werden erst bei Auszahlung besteuert, während die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei oder steuermindernd sind. Ziel ist es, die Steuerlast ins Rentenalter zu verlagern, wenn das Einkommen meist geringer ist.