So läuft eine Testamentserstellung ab

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Testament ist nach deutschem Recht eine letztwillige Verfügung und somit eine Regelung für den Erbfall.
  • Es handelt sich dabei um eine einseitige, formbedürftige und jederzeit widerrufbare Willenserklärung des Erblassers, die im Todesfall wirksam wird und sich auf die Nachlassgegenstände des Verstorbenen bezieht.
  • Ein Testament kann eigenhändig oder mit Hilfe eines Anwalts oder Notars verfasst werden.
  • Ehepaare können gemeinsam ein Berliner Testament erstellen.

Das erwartet Sie hier

Wie Sie ein Testament erstellen, was enthalten sein muss und wie Sie es richtig aufbewahren. Mit Beispielen, wie Sie ein Testament formulieren.

Inhalt dieser Seite
  1. Formale Anforderungen
  2. Was beinhaltet ein Testament?
  3. Testament: Beispiele
  4. Kosten einer Testamentserstellung
  5. Muss ich ein Testament verfassen?
  6. Häufige Fehler

Formale Anforderungen und rechtswirksame Formen

Der deutsche Gesetzgeber hat für ein Testament bestimmte Formvorschriften juristisch verankert. Diese müssen unbedingt eingehalten werden, damit die Rechtswirksamkeit der Verfügung nicht gefährdet ist. Prinzipiell wird nach dem deutschen Erbrecht zwischen 2 ordentlichen Formen des Testaments unterschieden.


Überblick: Rechtswirksame Formen von Testamenten

FormAnforderungen
Eigenhändiges TestamentHandschriftlich geschrieben
Datum und Ort der Testamentserrichtung
Unterschrift des Erblassers
Öffentliches TestamentHandschriftlich oder maschinengeschrieben
Notarielle Beglaubigung notwendig
Berliner TestamentGemeinschaftliches Testament von Eheleuten

Das eigenhändige Testament

Die gebräuchlichste Variante ist das sogenannte eigenhändige Testament. Dieses wird vom Erblasser komplett handschriftlich verfasst und mit Ort, Datum und Unterschrift der Testamentserrichtung versehen. Bei mehreren Seiten empfiehlt es sich, auf jede Seite Ort, Datum und Unterschrift zu setzen sowie die Seiten zu nummerieren. Bei dieser Form des Testaments entstehen keine Kosten und Sie können selbst entscheiden, wo Sie es aufbewahren (weitere Hinweise weiter unten).

Vorteile eines selbstgeschriebenen Testaments

  • Wenig Bürokratie
  • Keine externe Hilfen notwendig
  • Keine zusätzlichen Kosten

Das öffentliche Testament

Bei einem öffentlichen Testament ziehen Sie die Hilfe eines Notars heran. Dies bietet sich an, um eventuelle Formfehler zu vermeiden und dafür zu sorgen, dass Ihr letzter Wille rechtlich und formal sicher ist. Das Testament kann handschriftlich oder maschinengeschrieben sein. Der Notar bestätigt dabei direkt Ihre Testierfähigkeit, wodurch Personen das Testament später nicht mehr anfechten können. Ihr Testament wird notariell beurkundet und beim Nachlassgericht sicher verwahrt. So können Sie sichergehen, dass das Testament nach dem Tod schnell aufgefunden und eröffnet werden kann. Im Gegensatz zum eigenhändigen Testament müssen Sie Notarkosten zahlen (mehr dazu weiter unten).

Vorteile eines Testaments beim Notar

  • Rechtlich und formal sicher
  • Schwer anfechtbar
  • Bestätigung der Testierfähigkeit
  • Sichere Verwahrung beim Nachlassgericht
  • Erben und Vermächtnisnehmer können schnell benachrichtigt werden
  • Vor Missbrauch und Fälschungen geschützt

Sonderform „Berliner Testament“ für Ehepaare

Das sogenannte Ehegattentestament, auch als „Berliner Testament“ bekannt, ist eine Sonderform des Testaments und im deutschen Recht privilegiert. Ehepartner haben die Möglichkeit, ein ­gemeinschaftliches Testament zu erstellen, das von beiden Ehepartnern unterschrieben wird. Mit der Unterzeichnung setzen sich die Ehegatten für den Fall des Todes eines der Beteiligten gegenseitig als Erben ein. Die Kinder werden als Schlusserben benannt und verfügen über das Vermögen, wenn auch der zweite Ehepartner verstirbt.

Wichtig beim Berliner Testament:

  • Es muss von einem der Eheleute vollständig handschriftlich geschrieben und abschließend mit Ort, Datum und Unterschrift versehen werden.
  • Der andere Ehepartner unterschreibt dies ebenfalls abschließend und setzt Ort und Datum.
  • Das Berliner Testament kann auch beim Notar aufgesetzt werden, dann kann es auch maschinengeschrieben sein. Dies empfiehlt sich bei größerem Vermögen oder komplexen Familienverhältnissen.

Was beinhaltet ein Testament?

Das niedergeschriebene Testament regelt, wer nach dem Tod eines Menschen dessen Vermögen erhalten soll. Im Testament können sowohl eine als auch mehrere Personen als Erben bestimmt werden. Ebenso besteht auch die Möglichkeit, gesetzlich festgelegte Erben zu enterben. Dank der allgemeinen Testierfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland, kann die inhaltliche Gestaltung der Niederschrift grundsätzlich frei erfolgen.

Das kann durch ein Testament geregelt werden

  • Anteile der Erben am Nachlass
  • Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft (Das bedeutet, dass bestimmt wird, wer das Vermögen zuerst erben soll und wer anschließend zum Nacherben wird)
  • Zeitpunkt, wann das Erbe übergehen soll

Pflichtanteil für nahestehende Angehörige

Bei der Verteilung des Vermögens ist zu bedenken, dass nahestehende Angehörige mindestens mit einem sogenannten Pflichtanteil bedacht werden müssen. Das gilt auch im Falle der Enterbung eines gesetzlichen Erbens. Wird der Pflichtanteil nicht berücksichtigt, hat die nicht bedachte Person die Möglichkeit, einen Zusatzpflichtanteil geltend zu machen.


Wann ist ein Erbvertrag sinnvoll?

Einen Erbvertrag können Sie aufsetzen, wenn Sie den Erben unwiderruflich bestimmen wollen, beispielsweise innerhalb oder auch außerhalb der Familie oder auch bei Unternehmen. Einen solchen Erbvertrag können Sie nur beim Notar aufsetzen lassen. Eine Änderung am Erbvertrag ist nur beiderseitig möglich. Auch die Aufhebung des Erbvertrags ist nur über eine notarielle Beurkundung möglich.

Kann ich mein Testament nachträglich ändern?

Sie können jederzeit Ihr Testament nachträglich ändern, widerrufen oder vernichten. Voraussetzung für die Änderung ist die nach wie vor bestehende Testierfähigkeit. Bei einer einzelnen Änderung können Sie einen Nachtrag in Bezug auf das ursprüngliche Testament verfassen und dieses mit Ort und Datum unterschreiben. Möchten Sie ein komplett neues Testament aufsetzen, sollten Sie das alte vernichten. Liegt das Testament beim Nachlassgericht, müssen Sie den Notar darum bitten, das alte Testament zu löschen.

Grundsätzlich wird die Änderung auf dem Wege wirksam wie das originale Testament erstellt wurde: Bei einem eigenhändigen Testament reicht Ihr handschriftlicher Nachtrag. Bei einem öffentlichen Testament müssen Sie auch die Änderungen durch den Notar beglaubigen lassen. Beim Berliner Testament müssen beide Eheleute einer Änderung zustimmen.

Beispiele: So sieht ein Testamentstext aus

Wie bereits erwähnt, sind Sie in der Formulierung des Textes grundsätzlich frei. Wichtig ist, dass alles klar und eindeutig formuliert ist und Ort, Datum und Ihre Unterschrift enthält. An den folgenden Beispielen können Sie sich Orientieren:

Setzen eines Alleinerben

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„Hiermit setze ich, (vollständiger Name), geboren am (Geburtsdatum) in (Geburtsort) meine Ehefrau/meinen Ehemann (vollständiger Name), geboren am (Geburtsdatum) in (Geburtsort) als Alleinerben ein.“

Mehrere Erben zu gleichen Teilen

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„Ich, (vollständiger Name), geboren am (Geburtsdatum) in (Geburtsort), setze als Erben zu gleichen Teilen ein:

(Vollständige Namen Ihrer gewählten Erben, z.B. Ihre Kinder, andere Angehörige, gemeinnützige Organisationen)“

Mehrere Erben zu unterschiedlichen Teilen

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„Ich, (vollständiger Name), geboren am (Geburtsdatum) in (Geburtsort), setze zu unbeschränkten Erben mit folgenden Erbanteilen:

  • (Vollständiger Name Ihrer gewählten Erben, Geburtsdatum, Geburtsort) zu (Höhe des Anteils).
  • (Vollständiger Name Ihrer gewählten Erben, Geburtsdatum, Geburtsort) zu (Höhe des Anteils).
  • …“

Vermächtnis

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„Hiermit vermache ich meiner Freundin/meinem Freund/meiner Tochter (vollständiger Name der begünstigten Person, Geburtsdatum, Geburtsort) meinen Schmuck/meine Immobilie/mein Vermögen in Höhe von 200.000 Euro (Sachwert, Geldwert).“

Testamentsvollstrecker bestimmen

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„Hiermit ordne ich, (vollständiger Name), geboren am (Geburtsdatum) in (Geburtsort) für meinen Nachlass die Testamentsvollstreckung an. Zum Testamentsvollstrecker ernenne ich (vollständiger Name, Geburtsdatum, Geburtsort Ihrer gewählten Person), ersatzweise (vollständiger Name, Geburtsdatum, Geburtsort einer weiteren Person). Sollten die von mir genannten Personen nicht in der Lage sein, das Amt des Testamentsvollstreckers auszuführen, soll das Nachlassgericht eine geeignete Person benennen. Der eingesetzte Testamentsvollstrecker soll den Nachlass möglichst zeitnah nach meinen Verfügungen in diesem Testament auf die Erben aufteilen.“

Berliner Testament

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„Wir, die Eheleute (vollständige Namen, Geburtsdaten, Geburtsorte) haben am (Datum der Heirat) die Ehe miteinander geschlossen. Aus dieser Ehe sind unsere Kinder (vollständige Namen, Geburtsdaten, Geburtsorte der Kinder) hervorgegangen. Weitere Kinder gibt es nicht. Im Ausland belegendes Vermögen haben wir nicht.

Wir setzen uns gegenseitig als alleinige Erben ein. Der Überlebende soll über den Nachlass frei verfügen dürfen. Nach dem Tod des Letztversterbenden sollen unsere Kinder unseren Nachlass zu gleichen Teilen erben. Diese Anordnung ist wechselbezüglich und daher für uns bindend.“

Was kostet eine Testamentserstellung?

Testament beim Notar

Wer sein Testament bei einem Notar aufsetzen möchte, muss diese Dienstleistung natürlich bezahlen. Der Notar verlangt in diesem Fall Gebühren, die in einer speziell hierfür vorgesehenen Gebührenordnung festgelegt sind. Die Gebühren berechnen sich nach der Höhe des Geschäftswerts des Testaments:

GeschäftswertEinzeltestamentGemeinschaftliches Testament
25.000 €115 €230 €
50.000 €165 €330 €
125.000 €300 €600 €
200.000 € 435 €870 €
500.000 €935 €1.870 €
Quelle

Weitere Kosten

  • 75 Euro für die Verwahrung beim Nachlassgericht
  • 18 Euro für den gesetzlich vorgeschriebenen Eintrag ins Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer
  • Max. 130 Euro für die Beglaubigung eines eigenhändigen Testaments beim Notar (Prüfung der Unterschrift auf Echtheit, nicht Prüfung des Inhalts)

Muss ich ein Testament verfassen?

Prinzipiell ist niemand dazu gezwungen, zu Lebzeiten ein Testament zu verfassen. Liegt nach dem Ableben kein Testament vor, so greift die gesetzliche Erbfolge und das Erbe wird unter den Hinterbliebenen aufgeteilt. Möchte man jedoch von der gesetzlichen Erbfolge abweichen, sollte dies in einem Testament festgehalten sein. Mittels der Testamentserstellung vermeidet man, dass die Hinterbliebenen im Erbfall ratlos zurückbleiben und sorgt gleichzeitig dafür, dass der eigene Wille auch nach dem Tod ausgeführt wird.

Gesetzliche Erbfolge

  1. Ehegatten und Erben erster Ordnung (Kinder, Enkel, Urenkel)
  2. Erben zweiter Ordnung (Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen)
  3. Erben dritter Ordnung (Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins, Cousinen)

Weitere Gründe für die Verfassung eines Testaments

Möchte man beispielsweise einen Teil des Vermögens spenden, so sollte dies in einem Testament festgehalten werden. Gibt es zum Beispiel gar keine Erben und liegt auch kein Testament vor, erbt quasi der Staat das Vermögen.


Wann sollte ich mein Testament verfassen?

Die Testamentserrichtung geht damit einher, dass der Verfasser sich mit der Endlichkeit des eigenen Lebens befassen muss, weshalb viele diese unangenehme Aufgabe lange aufschieben. Dabei ist es sinnvoll sich bereits frühzeitig mit der Thematik auseinanderzusetzen.

Bereits ab einem Alter von 16 Jahren darf man sein Testament beim Notar erstellen lassen. Ab 18 Jahren darf der letzte Wille auch eigenhändig verfasst werden. Die Grundvoraussetzung ist, dass die Person testierfähig ist. Das bedeutet, dass sie sich der Tragweite ihrer Entscheidung bewusst ist. Bei fortgeschrittener Demenz kann es beispielsweise dazu kommen, dass man die Testierfähigkeit verliert.

Diese Fehler sollten bei der Testamentserstellung vermieden werden

Wer ein Testament verfasst, kann einige Fehler machen, die schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen können. Wer sein Testament korrekt verfasst, kann dafür Sorge tragen, Streit unter den Erben zu vermeiden. Die häufigsten Fehler und wie sie vermieden werden können:

Aufbewahrung

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Die richtige Aufbewahrung des Testaments ist ausgesprochen wichtig, damit dieses nach dem Tod auch gefunden und berücksichtigt wird. Es empfiehlt sich daher, das Dokument nicht Zuhause aufzubewahren, sondern bei der zuständigen Amtsstelle. Im Falle eines öffentlichen Testaments übernimmt der Notar die amtliche Verwahrung.

Vermeiden Sie es, das Testament in einem Bankschließfach zu verwahren. Im Falle des Ablebens verzögert das Öffnen durch die Bank den Prozess unnötig.

Formulierung

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Wer in seinem Testament missverständliche oder ungenaue Formulierungen verwendet, kann Streit unter den Erben verursachen. Je klarer und einfacher die Formulierung, desto besser. Zudem sollten sich Erblasser mit juristisch korrekten Begriffen rund um das Thema Erbe, wie zum Beispiel Vermächtnis, Haupterbe, Vorerbe oder Nacherbe, auseinandersetzen.

Äußere Form

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Wenn das Testament per Hand geschrieben wird, muss besonders auf die äußere Form geachtet werden. Das Testament muss komplett von Hand verfasst und am Ende unterschrieben werden. Datum und Ort sollten auch nicht fehlen. Wenn Neuerungen hinzugefügt werden, müssen diese immer auch unterschrieben werden, sonst sind diese ungültig.

Zeitpunkt der Erstellung

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Der Verfasser des Testaments muss noch in der Lage sein, ein Testament zu erstellen. Wenn der Erblasser beispielsweise an einer Krankheit wie Alzheimer erkrankt war, kann dies später zu Streit unter den Erben führen. Denn dann kann die Testierfähigkeit des Erblassers angezweifelt werden. Sicher gehen Sie, wenn Sie das Testament beim Notar aufsetzen lassen. Dieser bestätigt in diesem Zuge Ihre Testierfähigkeit.

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