Die Rentenlücke beschreibt den Prozentanteil, um den das letzte Nettoeinkommen vor Rentenbeginn die gesetzliche Nettoaltersversorgung nach Rentenbeginn übersteigt. Bereits im Jahre 2030 wird dass Rentenniveau auf 50 Prozent gesunken sein. Zum selben Zeitpunkt erhöht sich die Besteuerung der Rentenleistung bis 2040 auf 100 Prozent, sodass Menschen ohne zusätzliche Altersvorsorge mit Einschränkungen leben müssen.
Warum wird die Lücke immer größer
Dass die erwartete Rentenhöhe geringere Ausmaße annimmt, ist vor allem auf die sinkende Geburtenrate zurückzuführen. Im Gegensatz dazu kommt es zu einem Anstieg der Lebenserwartung um etwa drei Monate pro Jahr, was einem Tagessatz von fünf bis sechs Stunden entspricht. Somit werden im Jahre 2030 lediglich 1,13 Beitragszahler einen Rentner finanzieren. Wohingegen im Jahre 2000 noch etwa 1,85 Beitragszahler auf einen Rentner kamen.
Ermittlung der Rentenlücke
Bevor die Ermittlung der individuellen Rentenlücke in Angriff genommen werden kann, sollten möglichst sämtliche Einnahmequellen berechnet werden, die im Alter zur Verfügung stehen. Dabei gibt die Renteninformation Aufschluss darüber, wie hoch die jeweilige gesetzliche Rente ausfällt. In dem Zusammenhang sind sämtliche Ausgaben aufzulisten, die im Rentenalter anfallen könnten. Hierbei sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass eventuelle neue Ausgaben anfallen können, wie beispielsweise die finanzielle Unterstützung der zukünftigen Enkelkinder oder ein Anstieg der Medizinkosten. Anhänger der privaten Krankenversicherung sollten die Entwicklung ihrer Versicherungsbeiträge im Auge behalten. In dem Zusammenhang versehen die meisten Versicherungen ihre Policen mit sogenannten Altersrückstellungen, sodass sich die Beitragszahlungen im Rentenalter reduzieren. Alternativ dazu können sie auch in den Basistarif der privaten Krankenversicherung wechseln, der ihnen einen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz (zur gesetzlichen Krankenversicherung) ermöglicht.
Grundsatz zur Ermittlung der Rentenlücke
Für die anschließende Berechnung der Rentenlücke legt Stiftung Warentest folgenden Grundsatz fest: man subtrahiert die voraussichtliche spätere Rentenzahlung von 80 Prozent des Nettolohns. Den Prozentsatz von 80 Prozent führt Stiftung Warentest aus dem Grund an, dass man im Rentenalter weniger Geld benötigt als im Berufsleben.
Erhält eine Angestellte einen Nettolohn in Höhe von 1.600 Euro, bräuchte sie für den Erhalt des jetzigen Lebensstandard im Rentenalter ein monatliche Rente von 1.280 Euro. Hingegen prophezeit ihre Renteninformation eine gesetzliche Rente von monatlich 720 Euro. Somit müsste sie die entstehende Lücke von 560 Euro mit zusätzlichen Vorsorgepolicen füllen. Stiftung Warentest zufolge kann eine derartige Lücke signifikante Einbußen im Alter bedeuten. Haben Alleinstehende des Jahrgangs 1965 beispielsweise jahrelang ein durchschnittliches Einkommen verbucht und gehen 2030 nach 45 Beitragsjahren in den Ruhestand, droht ihnen eine Rentenlücke von 600 Euro. Bei Verheirateten steigt die Rentenlücke auf 850 Euro an.
Maßnahmen zur Schließung der Rentenlücke
Die entscheidende Frage, die sich mit dem vorzeitigen Entdecken einer Rentenlücke stellt, ist wie diese Differenz schnellstmöglich ausgeglichen werden kann. Dafür stehen dem Sparer unterschiedliche Anlagen der privaten Altersvorsorge zur Verfügung, wie zum Beispiel private Rentenversicherung, betriebliche Altervorsorge, Rürup- oder die Riester-Rente. Insbesondere die staatlich geförderten Anlagen genießen zahlreiche Steuervorteile und Begünstigungen. Personen, die sich für das Riestern entscheiden und vier Prozent ihres Bruttolohns in einen Riestervertrag investieren, erhalten die volle staatliche Förderung. Dabei beläuft sich die anzulegende Summe auf monatlich 100 Euro. Abhängig vom Alter und der verbleibenden Arbeitsjahre des Sparer kann auf die Weise ein kleines Vermögen aufgebaut werden.
Fazit
Je früher man sich mit der Berechnung der Rentenlücke auseinandersetzt, desto eher kann etwas gegen das späte Rentendefizit unternommen werden. Darüber hinaus müssen bei frühem Ansparbeginn weniger hohe Sparraten bewerkstelligt werden, als im fortgeschrittenen Alter.