Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was kostet eine Zahnzusatzversicherung für Kinder, welche Leistungen sollten auf jeden Fall enthalten sein und was müssen Eltern beachten.
Inhalt dieser SeiteWie Sie die beste Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind abschließen
- Welche Leistungen benötigt Ihr Kind? Definieren Sie, welche Leistungen besonders wichtig sind, beispielsweise kieferorthopädische Behandlung ab einem bestimmten Schweregrad, Zahnersatz, Prophylaxe, spezielle Behandlungsmethoden)
- Bestehen bereits Zahnprobleme? Beispielsweise fehlende Zähne, laufende Behandlung, Zahnfehlstellung. Dies beeinflusst Konditionen und Preis.
- Vergleichen Sie verschiedene Angebote auf Basis der individuellen Angaben.
- Schließen Sie das beste Preis-Leistungs-Verhältnis ab: Die günstigste ist nicht immer die beste Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind.
Vorteile einer Zahnzusatzversicherung für Kinder
Mit uns zur idealen Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind
Wir helfen Ihnen, den idealen Tarif zum besten Preis zu finden – schnell und unkompliziert. Dank der Zusammenarbeit mit Waizmann können wir Ihnen exklusive Tarife anzeigen, die Sie direkt online vergleichen und abschließen können. Auch danach sind unsere Partner für Sie da, egal ob Sie weitere Fragen haben oder im Versicherungsfall Unterstützung brauchen.
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Deshalb lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung für Kinder
Die Zahnzusatzversicherung für Kinder ist aus mehreren Gründen sinnvoll:
- Bei Kindern liegen in der Regel noch keine Vorerkrankungen und Schäden an den Zähnen vor. Diese müssen vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung angegeben werden und können zu Ausschlüssen und/oder Beitragserhöhungen führen.
- Kinder und Jugendliche benötigen häufig kieferorthopädische Behandlungen, wie Zahnspangen oder sogar kieferchirurgische Operationen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur zum Teil oder gar nicht übernommen werden.
- Eine gute Zahnzusatzversicherung übernimmt auch die Kosten für Prophylaxe und eine professionelle Zahnreinigung. Diese ist zur Vorbeugung gegen Karies und Parodontose gerade bei Kindern sinnvoll.
Das zahlt die Krankenkasse für Zahnspangen
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt zwar die Kosten für Zahnspangen und kieferorthopädische Behandlungen, jedoch erst ab der kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG) 3. Dies entspricht bereits einer ausgeprägten Fehlstellung (die komplette Tabelle gibt es weiter unten). Bei leichten Fehlstellungen müssen Eltern die Kosten selbst übernehmen. Auch wenn die Krankenkasse die Kosten übernimmt, so erstattet sie 20 Prozent der Kosten erst, wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen ist. Dies muss der Zahnarzt oder die Zahnärztin bescheinigen.
Außerdem darf das Kind nicht über 18 Jahre alt sein und die Behandlung muss als medizinisch notwendig gelten.
Das kostet eine Zahnspange
Für die kieferorthopädische Behandlung zahlen Eltern schnell mal zwischen 2.000 und 7.000 Euro. Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Behandlung ab KIG 3, kann sich der Eigenanteil auf 500 bis 2.500 Euro belaufen. Diesen Eigenanteil bekommen sie erst wieder, wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen wurde.
Tipp: Falls die Leistungen des Kieferorthopäden über die Grundversorgung hinausgeht, sollten Eltern auch kritisch nachfragen, ob eine solche Behandlung auch wirklich nötig ist. Oft argumentieren Ärzte, dass diese für das Kind erfolgsversprechender, unkomplizierter und schmerzfreier ist. In so einem Fall, lohnt es sich, eine Zweitmeinung einzuholen.
Besonders für kieferorthopädische Behandlungen sinnvoll
Die private Zahnzusatzversicherung übernimmt die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung. Unter Umständen bereits ab der KIG 1 – also bereits bei leichten Fehlstellungen – wenn dies medizinisch sinnvoll ist. So können Eltern sicher sein, dass Fehlstellungen bereits im frühen Stadium behandelt werden und sie die Kosten dafür nicht selbst tragen müssen. Gerade wenn Zahnfehlstellungen möglicherweise vererbt werden könnten, lohnt sich ein früher Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder.
Wann sollte ich eine Zahnzusatzversicherung für mein Kind abschließen?
Ab welchem Alter sollten Sie über eine Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind nachdenken, was bedeutet „frühzeitig“? Wir empfehlen einen Abschluss zwischen dem 4. und 6. Lebensjahr, bevor der Zahnarzt eine kieferorthopädische Einschätzung macht. Denn wichtig ist, dass vor dem Abschluss noch keine Fehlstellungen oder andere Schäden festgestellt wurden. Auch wenn es für Kinder in der Regel keine Wartezeit gibt, wirkt es sich negativ auf den Leistungsumfang oder den Preis aus, wenn ein Zahnarzt bzw. Kieferorthopäde bereits eine Behandlung angeraten hat.
Experten-Tipp:
„Im besten Fall schließen Sie eine Zahnzusatzversicherung bereits vor dem ersten Zahnarztbesuch ab. Denn sobald eine Auffälligkeit wie eine Zahnfehlstellung oder Karies festgestellt wurde, steht dies auch in der Krankenakte und muss gegenüber der Versicherung angegeben werden. Dies kann die Kosten erhöhen oder sogar dazu führen, dass bestimmte Schäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Zum Beispiel eine kieferorthopädische Behandlung.“
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Wichtige Leistungen der Zahnzusatzversicherung für Kinder
Überblick: Leistungen für Kinder
Leistungen im Bereich Kieferorthopädie
Etwa jedes zweite Kind hat eine Korrektur der Zahnstellung nötig. Wie bereits oben erwähnt, kommt die gesetzliche Krankenversicherung zwar für die Kosten von Zahnspangen oder sonstige kieferorthopädische Behandlungen auf, allerdings längst nicht für alle und das nur im Rahmen der Regelversorgung.
Ob Behandlungen medizinisch notwendig sind oder nicht, beurteilt die gesetzliche Krankenkasse anhand der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Krankenkassen übernehmen in der Regel erst ab KIG 3 die Kosten. Ab dieser Stufe kommt die GKV in der Regel vorerst nur für 80 Prozent der Kosten auf. Die restlichen 20 Prozent werden erst gezahlt, wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen ist.
KIG: Schweregrade der kieferorthopädischen Behandlung
KIG | Art der Fehlstellung | Kostenübernahme durch GKV |
---|---|---|
KIG 1 | Sehr leichte Fehlstellung, die vor allem aus ästhetischen Gründen korrigiert werden könnte (z.B. Engstand der Zähne oder offener Biss). | Nein |
KIG 2 | Leichte Fehlstellung, die zwar aus medizinischen Gründen korrigiert werden sollte, aber die GKV nicht für die Kosten aufkommt (z.B. deutlicher Engstand der Zähne oder Kreuzbiss). | Nein |
KIG 3 | Mittlere Fehlstellung, die aus medizinischen Gründen korrigiert werden muss (z.B. sehr tiefer Biss, großer Platzmangel der Zähne oder beidseitiger Kreuzbiss) | Ja |
KIG 4 | Starke Fehlstellung, die aus medizinischen Gründen dringend korrigiert werden sollte (z.B. Durchbruchsstörungen, deutlicher seitlicher Vorbeibiss der Zahnreihen oder Zahnunterzahl). | Ja |
KIG 5 | Sehr starke Fehlstellung, die aus medizinischen Gründen unbedingt korrigiert werden sollte (z.B. angeborener offener Biss mit großem Abstand zwischen den Zahnkanten). | Ja |
Das leistet die private Zahnzusatzversicherung
Viele Zahnzusatzversicherungen übernehmen diesen Eigenanteil von 20 Prozent von Anfang an. Für die Eltern entstehen somit überhaupt keine Kosten. Ebenfalls leistet die Versicherung in der Regel bereits bei leichten Fehlstellungen (KIG 1) und übernimmt die Mehrkosten für hochwertige Therapien, die die Behandlung schneller, angenehmer und effektiver machen. Dazu zählen:
- innenliegende und transparente Zahnspangen
- Mini-Brackets für eine kürzere Behandlungszeit und leichtere Reinigung der Zähne
- Kunststoff und Keramikbrackets
- farblose Bögen
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Funktionsanalyse
Zahnzusatzversicherung für Kinder: Diese Leistungen sind im Bereich der Kieferorthopädie wichtig
Leistungen bei Zahnreinigung, Zahnprophylaxe und Fissurbehandlungen
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen im Bereich Zahnprophylaxe meist nur die günstigste Variante, dazu gehören:
- Eine jährliche Erhebung des Mundhygienestatus und Aufklärung
- Eine jährliche Fluoridierung der Zähne mit Lack oder Gel (4 Mal pro Jahr bei hohem Karies-Risiko)
- Fissurenversiegelung bei Backenzahn 6 und 7
Doch oft sind diese Leistungen nicht genug für eine optimale Zahngesundheit. Insbesondere wenn das Kariesrisiko hoch ist, kann eine ergänzende Zahnbehandlung sinnvoll sein, die Eltern ohne Zusatzversicherung selbst zahlen müssen. Der Zahnarzt entfernt dabei harte Beläge wie etwa Zahnstein oder weiche Ablagerungen wie Plaque.
Für Kinder mit Zahnspange ist Zahnreinigung sinnvoll
Gerade bei Kindern, die eine feste Zahnspange tragen, ist die professionelle Zahnreinigung empfehlenswert. Die Reinigung der Zähne ist hier besonders aufwendig und Kindern fehlt häufig die Geduld dies mit der gebotenen Sorgfalt zu tun. Eine gute Zahnzusatzversicherung sollte auch für regelmäßige Zahnreinigungen den Großteil der Kosten übernehmen, sodass sich Eltern keine Sorgen um hohe Zuzahlungen machen müssen. In der Regel legen die Versicherer hier einen jährlichen Höchstbetrag fest.
Fissuren können Karies vermeiden
Auch müssen nicht selten die Vertiefungen der Kauflächen versiegelt werden – die sogenannten Fissuren können Karies an schwer zu reinigen Stellen vermeiden. Eine Zahnzusatzversicherung sollte die Fissuren bei sämtlichen Backenzähnen übernehmen und nicht nur wie die gesetzliche Krankenversicherung bei Backenzahn 6 und 7.
Leistungen bei Zahnbehandlungen und Zahnerhalt
Kinderzähne bekommen schnell mal Löcher. Diese müssen gefüllt werden, um die Zähne zu erhalten. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Amalgamfüllungen. Eine gute Zahnzusatzversicherung für Kinder kommt für 80 bis 100 Prozent der Kosten für hochwertige Kunststofffüllungen auf. Ebenfalls zahlt sie Parodontose- oder Wurzelbehandlungen, auch wenn die Leistungen nicht über die Krankenkasse angerechnet werden können. Idealerweise übernimmt sie 100 Prozent.
Leistungen bei Zahnersatz
Es ist zwar eher selten, dass Kinder Zähne verlieren, trotzdem kommt es vor. Zum Beispiel bei einem Unfall. Fehlt der Zahnersatz, können Kau- oder Sprechschwierigkeiten entstehen. Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen bei Zahnverlust 50 bis 60 Prozent der Regelversorgung. Alles darüber hinaus zahlen die Eltern. Auch wenn sie einen höherwertigen Zahnersatz wünschen.
Beinhaltet die Zahnzusatzversicherung für Kinder Leistungen im Bereich Zahnersatz, sollte sie für die gesamten Mehrkosten aufkommen.
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Gibt es Wartezeiten bei der Zahnzusatzversicherung für Kinder?
Fälle während der Wartezeit sind versichert
Grundsätzlich gilt im Bereich Kieferorthopädie eine Wartezeit von 8 Monaten. Jedoch spielt dies für die Absicherung von Kindern eine untergeordnete Rolle, da Versicherungsfälle, die in dieser Zeit eintreten, versichert sind. Einzig der Behandlungsbeginn muss nach diesen 8 Monaten liegen. Schließen Sie also beispielsweise eine Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind ab und 3 Monate später rät der Zahnarzt eine kieferorthopädische Behandlung an, so werden die Kosten übernommen, wenn die Behandlung erst in 5 Monaten (nach Ablauf der Wartezeit) beginnt.
Übrigens: Es gibt auch Tarife für eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit. Diese finden Sie auch in unserem Online-Rechner!
Leistungen können in den ersten Jahren begrenzt sein
Viele Tarife kommen für zahnärztliche Behandlungen für Kinder in den ersten Versicherungsjahren nur begrenzt auf. Zum Beispiel übernehmen sie erst nach einigen Jahren die gesamten Kosten für eine Zahnspange. Dies bedeutet, dass etwa in den ersten 4 Vertragsjahren nur ein bestimmter Maximalbetrag erstattet wird, unabhängig von der vertraglichen prozentualen Erstattung.
Hat die Behandlung schon begonnen, zahlt die Versicherung nichts
Wichtig ist bei der Zahnzusatzversicherung für Kinder, dass vor dem Abschuss nicht bereits schon eine Behandlung begonnen hat oder empfohlen wurde. Solche Fälle sind nicht versichert. Es genügt schon, wenn ein einziger Zahn wegen einer Fehlstellung beobachtet wird. Kümmern Sie sich daher frühzeitig um einen Versicherungsschutz für Ihr Kind.
Wie lang kann mein Kind in der Zahnzusatzversicherung bleiben?
Prinzipiell kann das Kind bis zu seinem 21. Lebensjahr im „Kinder-Tarif“ versichert bleiben. Danach kann der Vertrag zwar theoretisch weitergeführt werden, jedoch sollten Sie spätestens dann die Leistungen des Tarifs überprüfen und gegebenenfalls den Vertrag ändern lassen. Bei einigen Versicherern kann es darüber hinaus die drei Beitragsstufen Kind, Jugendlicher und Erwachsener geben.
Gerade kieferorthopädische Leistungen sind für Erwachsene kostspielig und werden selten benötigt. Am wichtigsten sind bei der Zahnzusatzversicherung für Erwachsene gute Leistungen im Bereich Zahnersatz. Es kann von Vorteil sein, den Tarif innerhalb der Versicherungsgesellschaft zu wechseln. Oft sind dann die Beiträge günstig und es wird von einer Gesundheitsprüfung abgesehen.
Tarif mit Altersrückstellungen?
Haben Sie für Ihr Kind einen Zahnzusatz-Tarif mit späteren Altersrückstellungen abgeschlossen, so muss in der Regel ab dem 21. Lebensjahr die Rückstellung gebildet werden.
Was kostet eine Zahnzusatzversicherung für Kinder?
Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder kostet ab 6,05 Euro im Monat. De genaue Höhe der Kosten ist abhängig von individuellen Faktoren, wie dem Alter des Kindes bei Vertragsabschluss sowie eventueller bestehender Zahnfehlstellungen sowie vom gewünschten Leistungsumfang und Tarif.
Anhand des folgenden Rechenbeispiels können Sie die Unterschiede im Preis je nach Tarifstufe erkennen.
- Alter beim Abschluss: 8 Jahre
- Keine ärztlich festgestellte Zahnfehlstellung
- Derzeit keine zahnärztliche Behandlung
Tarifstufe | Monatsbeitrag |
---|---|
Basis | 6,05 € |
Komfort | 8,97 € |
Premium | 15,70 € |
Ist die Zahnzusatzversicherung für Kinder steuerlich absetzbar?
Die Zahnzusatzversicherung für Kinder fällt in der Steuererklärung unter die Rubrik Vorsorgeaufwendungen. Somit ist sie eine Sonderausgabe und ist für die Eltern theoretisch steuerlich absetzbar. Allerdings ist dies nur bis zu einem Höchstbetrag von 1.900 Euro möglich und dieser wird in der Regel meist schon durch die Krankenversicherung oder andere Aufwendungen wie Haftpflicht– oder private Rentenversicherungen überschritten.
Was kostet Sie eine Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind?
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Zahnzusatzversicherung für Kinder im Test
Zahnzusatzversicherung für Kinder werden zwar nicht gesondert getestet, dennoch können Sie sich an allgemeinen Testberichten zur Zahnzusatzversicherung orientieren. So gewinnen Sie einen ersten Eindruck vom Versicherungsmarkt und können ausgewählte Anbieter dann hinsichtlich wichtiger Leistungen für Kinder vergleichen.
Ausschnitt der aktuellen Testsieger: Zahnersatz (2024)
Ausschnitt der aktuellen Testsieger: Zahnbehandlungen (2024)
Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Zahnzusatzversicherer sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:
Alle Zahnzusatzversicherer im Test (2024)
Das sollten Sie beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder beachten
Kinder brauchen nicht die gleiche Zahnzusatzversicherung wie Erwachsene. Sonst zahlen Sie schnell mal zu viel. Es gibt mittlerweile aber viele spezielle Zahnzusatzversicherungen für Kinder, die nur Leistungen umfassen, die für den Nachwuchs auch wirklich von Bedeutung sind. Achten Sie beim Vergleich und Abschluss eines Tarifs darauf, dass Sie nur notwendige Leistungen versichern.
Was ist besonders wichtig für Kinder?
Kieferorthopädie | |
Zahnprophylaxe | |
Zahnbehandlungen | |
Zahnersatz |
Dazu zählt in erster Linie die Kostenübernahme für kieferorthopädische Behandlungen, die sonst schnell mal in die Tausende gehen können. Wichtig sind auch Leistungen für professionelle Zahnreinigungen (Prophylaxe) und Zahnbehandlungen, da hier die gesetzliche Versicherung ebenfalls nicht für alle Kosten aufkommt. Im Gegensatz zu Erwachsenen haben Kinder jedoch selten einen Zahnersatz nötig, da ihr Gebiss in der Regel gesund ist. Es kann natürlich immer passieren, dass sie sich bei einem Unfall einen Zahn ausschlagen. Das sind aber Einzelfälle.
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Die häufigsten Fragen zur Zahnzusatzversicherung für Kinder
Ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll?
In den meisten Fällen ist eine Zahnzusatzversicherung gerade für Kinder sinnvoll. Früher oder später benötigen die meisten Kinder eine Zahnspange, für die die gesetzliche Krankenkasse nur bedingt die vollen Kosten übernimmt. Ein früher Abschluss lohnt sich nicht nur aufgrund der günstigen Beiträge. Auch sollte es vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung noch keine Empfehlung vom Zahnarzt für eine kieferorthopädische Behandlung gegeben haben.
Wann sollte man eine Zahnzusatzversicherung für Kinder abschließen?
Eine Zahnzusatzversicherung kann für ein Kind bereits nach der Geburt abgeschlossen werden, jedoch ergibt dies in der Regel kein Sinn. Vielmehr sollten Sie die Entwicklung des Milchzahngebisses abwarten, da sich erst danach mögliche Fehlstellungen bilden könnten. Sinnvoll ist es, eine Zahnzusatzversicherung für Kinder ab 3 Jahren abzuschließen.
Was zahlt die Krankenkasse bei Zahnspangen für Kinder?
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt 80 Prozent der Kosten für eine Zahnspange und kieferorthopädische Behandlung. Die restlichen 20 Prozent zahlen die Eltern erst einmal selbst, erhalten diese jedoch zurück, wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen ist. Die Krankenkasse zahlt jedoch nur, wenn die Fehlstellung in die kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) 3 bis 5 fällt. Handelt es sich um eine leichte Fehlstellung der KIG 1-2, so zahlt die Krankenkasse nicht.
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