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Wie Sie trotz einer Sehnenscheidenentzündung eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen und wann die Versicherung bei Berufsunfähigkeit durch eine Sehnenscheidenentzündung zahlt.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Sehnenscheidenentzündung als Ursache einer Berufsunfähigkeit
Eine Sehnenscheidenentzündung kann Betroffene beruflich stark einschränken. Werden die Beschwerden chronisch, kann eine Entzündung der Sehnenscheide auch dazu führen, dass Betroffene ihrem Beruf nicht mehr nachgehen können. Laut dem Gesamtverband der Versicherer sind Erkrankungen des Bewegungsapparates – dazu zählen auch Sehnenscheidenentzündungen – mit 22 Prozent zweithäufigste Ursache für eine Berufs- und Erwerbsunfähigkeit. Häufiger sind nur psychische Erkrankungen (35 Prozent) (Quelle: Gesamtverband der Versicherer).
Risikogruppen für Sehnenscheidenentzündung
In den folgenden Berufen haben Arbeitnehmer ein hohes Risiko für eine Sehnenscheidenentzündung am Handgelenk:
Masseure
Musiker
Schreibkräfte
Physiotherapeuten
Handwerker
Sehnenscheidenentzündung ist Berufskrankheit
Sehnenscheidenentzündung ist als Berufskrankheit anerkannt. Berufskrankheiten sind Krankheiten, an denen Personen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Maß erkranken als die übrige Bevölkerung. Ob eine Erkrankung eine Berufskrankheit ist, entscheidet der Unfallversicherungsträger und stützt sich dabei auf wissenschaftliche Erkenntnisse. Alle Berufskrankheiten sind in der sogenannten Berufskrankheitenliste gesammelt (Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung).
Dass es sich bei einer Sehnenscheidenentzündung heutzutage um eine anerkannte Berufskrankheit handelt, geht auf ein Urteil des Göttinger Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2006 zurück. Klägerin war eine Beamtin, die nach jahrelanger PC-Arbeit mit Standardtastaturen und Standardmäusen eine chronische Sehnenscheidenentzündung der rechten Hand entwickelte. Das Grundsatzurteil lautete: Bei einer Sehnenscheidenentzündung handelt es sich um eine Berufskrankheit, die eine Ursache für eine Berufsunfähigkeit darstellen kann (Quelle: Verwaltungsgericht Göttingen).
Die Einordnung von Krankheiten als Berufskrankheit führt dazu, dass Betroffene Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung haben.
Gesetzliche Leistungen: oft unzureichend
Sie müssen sich jedoch nicht allein auf die gesetzlichen Absicherungen verlassen, sondern können privat, zum Beispiel mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) vorsorgen. Diese leistet bereits ab einer 50-prozentigen Berufsunfähigkeit. Staatliche Absicherung erhalten Sie hingegen erst, wenn Sie (fast) gar nicht mehr einer Erwerbstätigkeit nachgehen können. Ein Vorteil der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch, dass Sie die Höhe bei Abschluss selbst festlegen können.
Mit uns die ideale Berufsunfähigkeitsversicherung finden
Gemeinsam mit unserem von Finanztip empfohlenen Partner von Buddenbrock können wir Ihnen kostengünstige und leistungsstarke Berufsunfähigkeitsversicherungen anbieten:
Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen trotz Sehnenscheidenentzündung
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Versicherer prüfen Risiko genau
Berufsunfähigkeitsversicherer prüfen vor Vertragsabschluss Ihr Risiko für eine Berufsunfähigkeit. Sie fragen Sie hierzu zum Beispiel nach Ihren Vorerkrankungen und prüfen die eingereichten Unterlagen genau. Bei einer vergangenen Sehnenscheidenentzündung spielen vor allem Ursache und Häufigkeit eine Rolle. Oft ist auch ein Zusatzfragebogen zu Gelenkerkrankungen auszufüllen und nähere Angaben zur Behandlung zu machen.
Diese Gesundheitsfragen sind typisch
„Bestehen oder bestanden in den letzten X* Jahren Krankheiten, Unfallfolgen oder körperliche Schäden der Knochen, Gelenke, Muskeln, Sehnen und Bänder (auch Meniskusschaden, Gicht, Rheuma, Gelenkschmerzen [mehr als 2-mal im Jahr oder länger als 48 Stunden], Fibromyalgie)?“
„Unter welchen Erkrankungen oder Beschwerden der Gelenke einschließlich der Bänder und Sehnen leiden bzw. litten Sie innerhalb der letzten fünf Jahre? (Genaue Bezeichnung und Zeitraum).“
„Sind oder waren Sie in den letzten fünf Jahren in Beratung, Behandlung oder Untersuchung bei Ärzten, Heilpraktikern, Physio-, Psycho- oder sonstigen nichtärztlichen Therapeuten wegen Krankheiten oder Unfallfolgen des Bewegungsapparates, der Knochen, Gelenke, Muskeln, Bänder und Sehnen (z. B. Bewegungseinschränkungen, Schmerzen, Bänder- oder Meniskusschäden).“
„Welche Ursachen sind Ihnen für Ihre Gelenkerkrankung/-beschwerden bekannt? a) Degenerative Veränderungen (‚Verschleiß‘); b) Fehlhaltung, Fehlbelastung; c) Gelenküberlastung (z. B. schweres Heben, Sport) etc.“
*Welcher Zeitraum hier genau abgefragt wird, entscheidet der Versicherer selbst. Oftmals handelt es sich dabei um drei, fünf oder zehn Jahre.
Weitere Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Mit einer anonymen Risikoanfrage eine Ablehnung vermeiden
Eine offizielle Ablehnung Ihres Antrags auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung durch den Versicherer sollten Sie möglichst vermeiden. Sie kann weitere Versuche, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, erschweren. Versicherer erfahren von einer Ablehnung meist auf zwei Wegen: Sie werden in der Regel danach fragen, ob Ihr Antrag schon mal abgelehnt wurde – Sie sind gesetzlich verpflichtet, diese Frage wahrheitsgemäß zu beantworten. Die Ablehnung Ihres Antrags wird außerdem mit hoher Wahrscheinlichkeit in einer zentralen Datenbank vermerkt, die alle Versicherer einsehen können.
Mit einer anonymen Risikovoranfrage können Sie eine offizielle Absage umgehen, und trotzdem erfahren Sie, ob und zu welchen Bedingungen ein Anbieter Sie versichern würde. Die Experten unseres Partners von Buddenbrock beraten Sie kostenfrei und schätzen ab, bei welchen Versicherern Sie die besten Chancen haben und schicken diesen eine anonymisierte Voranfrage mit Ihren Gesundheitsdaten, aber ohne Angabe von Name und Adresse. Aus den positiven Antworten können Sie dann das für Sie beste Angebot aussuchen. Die Experten helfen Ihnen gerne bei der Wahl der passenden Absicherung.
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Zahlt meine BU bei Berufsunfähigkeit durch Sehnenscheidenentzündung?
Können Sie aufgrund einer chronischen Sehnenscheidenentzündung Ihrem Beruf nicht mehr nachgehen, erhalten Sie aus Ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente in der von Ihnen bei Vertragsabschluss festgelegten Höhe. Hierfür müssen Sie jedoch einige Voraussetzungen erfüllen. Beispielsweise muss Ihnen ein Arzt schriftlich bestätigen, dass die folgenden Punkte auf Sie zutreffen:
Mindestens 50 Prozent
Sie müssen durch die Sehnenscheidenentzündung zu mindestens 50 Prozent darin eingeschränkt sein, Ihrem bisherigen Beruf nachzugehen.
Mindestens sechs Monate
Ihre Berufsunfähigkeit aufgrund der Sehnenscheidenentzündung muss voraussichtlich dauerhaft sein und mindestens sechs Monate anhalten.
Zudem darf Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung keine Klauseln oder Regelungen enthalten, die die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente verhindern können. Häufig sind etwa die beiden Folgenden:
Abstrakte Verweisung
Ältere Berufsunfähigkeitsversicherungen enthalten oft noch eine sogenannte abstrakte Verweisung. Das bedeutet, dass Ihr Versicherer im Falle einer Berufsunfähigkeit die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente verweigern kann. Er argumentiert dann, dass Sie, aus seiner Perspektive, theoretisch noch in der Lage sind, einer anderen gleichwertigen Beschäftigung nachzugehen.
Leistungsausschlüsse
Der Versicherer hat möglicherweise im Vertrag bestimmte Krankheiten als Ursache einer Berufsunfähigkeit ausgeschlossen. Meist orientiert er sich bei diesen Ausschlüssen an Ihren Vorerkrankungen. Werden Sie zum Beispiel aufgrund einer Sehnenscheidenentzündung berufsunfähig, diese ist aber als Ursache vertraglich ausgeschlossen, dann werden Sie keine Berufsunfähigkeitsrente erhalten.
Was ist eigentlich eine Sehnenscheidenentzündung?
Sehnen verbinden Muskeln mit Knochen. Dort, wo sie besonders stark beansprucht werden, sind sie durch eine Sehnenscheide geschützt. Eine Sehnenscheide ist eine mit Flüssigkeit gefüllte Hülle um eine oder mehrere Sehnen. Werden die Sehnenscheiden zu stark beansprucht, können sie sich entzünden. Von Sehnenscheidenentzündungen (auch: Tendovaginitis) sind besonders häufig die Hand, vor allem der Daumen und das Handgelenk betroffen. Aber auch im Arm und Fuß können sich Sehnenscheiden entzünden.
Symptome einer Sehnenscheidenentzündung
Ursachen einer Sehnenscheidenentzündung
Überlastung
Ungewohnte Bewegungen
Häufig wiederholte Bewegungen
Vorerkrankungen wie Diabetes mellitus, Gicht oder Rheuma
Bakterielle Infektionen
Weitere mögliche Ursachen für Berufsunfähigkeit
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