Das erwartet Sie hier
Wann eine Sehnenscheidenentzündung als Berufskrankheit gilt, was Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung leistet und was im Antrag entscheidet.
Inhalt dieser Seite- Ist eine Sehnenscheidenentzündung eine Berufskrankheit?
- Berufskrankheit, Dienstunfall, Berufsunfähigkeit
- Was gesetzlich gezahlt wird und welche Lücke bleibt
- Wann die BU bei einer Sehnenscheidenentzündung zahlt
- Gesundheitsfragen: Muss ich eine Sehnenscheidenentzündung angeben?
- Die fünf Annahmeentscheidungen
- Leistungsausschluss oder Risikozuschlag
- Drei Situationen, in denen Leser diese Seite aufrufen
- Ihre nächsten Schritte
- FAQ
Das Wichtigste in Kürze
- Mit einer ausgeheilten Sehnenscheidenentzündung bekommen Sie in der Regel noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung: 79,88 Prozent aller Anträge werden ohne Erschwernis angenommen, nur 2,75 Prozent werden wegen Vorerkrankungen abgelehnt. Auch eine akute Entzündung ist kein Abschlusshindernis, sie führt meist nur zu einer Rückstellung, also einer verschobenen Entscheidung.
- Jeder Rückfall verschlechtert Ihre Ausgangslage beim Versicherer: Nach mehreren Episoden ist ein Leistungsausschluss für die betroffene Körperregion der häufigste Ausgang, marktweit betrifft er 10,51 Prozent aller Anträge. Von selbst fällt ein Ausschluss nie weg, dafür braucht es eine vertraglich vereinbarte Überprüfungsoption.
- Im Leistungsfall entscheidet bei diesem Krankheitsbild meist die Arbeitsunfähigkeitsklausel: Sie zahlt die vereinbarte Rente schon bei durchgehender Krankschreibung, ohne dass eine Berufsunfähigkeit festgestellt werden muss.
- Eine Ablehnung bindet nur den Versicherer, der sie ausgesprochen hat. Andere Versicherer entscheiden eigenständig, deshalb lohnt nach einer Ablehnung eine erneute anonyme Voranfrage.
- Im Berufskrankheitenrecht ist eine Sehnenscheidenentzündung kein eigener Listeneintrag: Die Berufskrankheit Nr. 2101 erfasst nur „schwere oder wiederholt rückfällige Erkrankungen“ der Sehnenscheiden. 2024 wurden 31 von 699 Verdachtsanzeigen anerkannt.

Patrick Knittel
Unser Experte für die Berufsunfähigkeitsversicherung
Zwei Wochen Schonung, dann war die Hand wieder da …
Die erste Sehnenscheidenentzündung nehmen die meisten Menschen nicht ernst. Ein paar Wochen schonen, eine Schiene, vielleicht eine Spritze, und danach funktioniert die Hand wieder. Unangenehm wird es erst beim zweiten oder dritten Mal, und noch später, wenn ein Antrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung auf dem Tisch liegt und nach Behandlungen der letzten fünf Jahre fragt. Genau an dieser Stelle entscheidet Ihre Krankengeschichte darüber, ob Sie zu normalen Bedingungen versichert werden, einen Zuschlag zahlen oder einen Ausschluss unterschreiben, der die betroffene Körperregion dauerhaft aus dem Schutz nimmt. Und wer glaubt, die Berufsgenossenschaft fange das schon auf, wird von den Zahlen überrascht: 2024 wurden von 699 Verdachtsanzeigen zur Berufskrankheit 2101 nur 31 anerkannt. Auf dieser Seite lesen Sie, was in beiden Systemen wirklich gilt und worauf es im Antrag ankommt.
Ist eine Sehnenscheidenentzündung eine Berufskrankheit?
Das ist neu in 2026
Die aktuelle Ursachenauswertung für 2026 nennt für Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates 17,61 Prozent aller Berufsunfähigkeitsfälle. Die früher verbreiteten 22 Prozent sind überholt. → Mehr dazu im Abschnitt „Berufskrankheit, Dienstunfall, Berufsunfähigkeit“
Der Höchstjahresarbeitsverdienst der gesetzlichen Unfallversicherung liegt 2026 bei 94.920 Euro und begrenzt damit Verletztengeld und Verletztenrente. → Mehr dazu im Abschnitt „Was gesetzlich gezahlt wird“
Teilweise. Eine Sehnenscheidenentzündung kann als Berufskrankheit anerkannt werden, aber nur unter der Listennummer 2101. Diese erfasst ausdrücklich nur „schwere oder wiederholt rückfällige Erkrankungen der Sehnenscheiden oder des Sehnengleitgewebes sowie der Sehnen- oder Muskelansätze“ (Quelle: Anlage 1 BKV).
Das Wort „Sehnenscheidenentzündung“ kommt in diesem Text überhaupt nicht vor. BK 2101 ist eine Sammelposition. Die Tendovaginitis, so lautet der medizinische Name der Sehnenscheidenentzündung, ist einer von mehreren möglichen Unterfällen, nicht die Berufskrankheit selbst. Wer liest, eine Sehnenscheidenentzündung sei „eine anerkannte Berufskrankheit“, bekommt deshalb eine verkürzte Antwort.
Aus dem Wortlaut folgt die zweite Einschränkung: Eine einmalige, ausgeheilte Entzündung ist weder schwer noch wiederholt rückfällig. Sie fällt schon nach dem Verordnungstext heraus, ohne dass die Berufsgenossenschaft überhaupt in die Ursachenprüfung einsteigt.
Wer entscheidet, was Berufskrankheit ist
Die Entscheidung fällt auf zwei Ebenen:
- Welche Krankheiten überhaupt Berufskrankheit sein können, bestimmt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, beraten vom Ärztlichen Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Quelle: § 9 SGB VII).
- Ob die Krankheit in Ihrem Fall eine Berufskrankheit ist, entscheidet allein Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Sie kann keine neue Berufskrankheit erfinden und keine abschaffen. Ihre einzige Öffnung ist die sogenannte Wie-Berufskrankheit nach § 9 Absatz 2 SGB VII, wenn neue medizinische Erkenntnisse eine Bezeichnung rechtfertigen würden.
Die arbeitstechnischen Voraussetzungen, an denen die meisten Fälle scheitern
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat die Einwirkungskriterien für BK 2101 in Prüfkategorien übersetzt. Anerkennungsfähig sind unter anderem repetitive Arbeiten mit grober Kraftanwendung bei hoher Auslenkung des Handgelenks, forcierte Dorsalextension der Hand, also ein Überstrecken nach oben, und monoton wiederholte Aus- und Einwärtsdrehungen. Dazu kommen kurzzyklische feinmotorische Handtätigkeiten mit mindestens 10.000 Bewegungsabläufen pro Stunde (Quelle: DGUV).
Als Beispieltätigkeiten nennt die DGUV Drehen, Montieren, Obstpflücken, Handwerkertätigkeiten, Maschinenschreiben, Klavierspielen, Stricken, Handnähen, langwährendes Hämmern und die Schraubbewegung beim Eindrehen einer Glühbirne. Das ist keine Freizeitliste, sondern eine Liste von Berufsprofilen. Zugeordnet sind unter anderem die Diagnosen M65.4 (Tendovaginitis stenosans de Quervain), M65.89 (Paratenonitis crepitans) und M77.1 (Epicondylitis radialis humeri). Entscheidend ist die Art der Belastung, nicht ihre Dauer.
Wie oft eine Anerkennung tatsächlich gelingt
Die Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung für die gewerbliche Wirtschaft, die öffentliche Hand und die Schüler-Unfallversicherung zeigen die Größenordnung:
| Jahr | Verdachtsanzeigen BK 2101 | Anerkannte Fälle | Neue BK-Renten |
|---|---|---|---|
| 2010 | 741 | 21 | 5 |
| 2015 | 722 | 32 | 4 |
| 2020 | 555 | 20 | Keine |
| 2023 | 605 | 33 | 3 |
| 2024 | 699 | 31 | 3 |
Auf 699 Verdachtsanzeigen kamen 2024 also 31 Anerkennungen, nach eigener Berechnung rund 4,4 Prozent, und drei neue Renten. Weil Anzeigen und Entscheidungen eines Kalenderjahres nicht dieselben Fälle betreffen, ist das eine Größenordnung, keine exakte Quote.
Der Vergleich mit der Nachbarnummer ist aufschlussreich: Beim Carpaltunnel-Syndrom, der BK 2113, wurden im selben Jahr nach denselben DGUV-Statistiken für die Praxis 466 von 1.193 Anzeigen anerkannt, nach eigener Berechnung rund 39 Prozent. Welche Listennummer geprüft wird, entscheidet also mit über das Ergebnis. Bei Handgelenksbeschwerden lohnt der Blick, ob 2101 oder 2113 die passende Nummer ist.
Wenn die Berufsgenossenschaft nicht zahlt, zählt Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung
31 Anerkennungen bei 699 Verdachtsanzeigen: Auf die gesetzliche Anerkennung lässt sich kein Einkommen aufbauen. Wir prüfen mit Ihnen, welche private Absicherung zu Ihrem Beruf und Ihrer Krankengeschichte passt, kostenfrei und unverbindlich.
- Unsere BU-Beratung ist von Finanztip empfohlen
- Anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern
- Wir prüfen Arbeitsunfähigkeitsklausel und Umorganisationsregelung im Bedingungstext
Was sich 2021 geändert hat: der Unterlassungszwang ist weg
Seit dem 1. Januar 2021 müssen Sie Ihre Tätigkeit nicht mehr aufgeben, um eine Sehnenscheidenerkrankung als Berufskrankheit anerkannt zu bekommen. Bis Ende 2020 war genau das Voraussetzung: Die BK 2101 erfasste nur Erkrankungen, „die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren“.
Rechtsgrundlage der Änderung ist das Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch vom 12. Juni 2020. Betroffen waren neun Berufskrankheiten, darunter ausdrücklich die 2101 (Quelle: DGUV forum 1-2/2021). An die Stelle des Zwangs ist keine Freifahrt getreten, sondern eine Mitwirkungspflicht. Besteht bei Fortsetzung der Tätigkeit die Gefahr, dass die Krankheit wiederauflebt oder sich verschlimmert, müssen die Träger darauf hinwirken, dass Sie diese Tätigkeit unterlassen. Und Sie sind verpflichtet, an individualpräventiven Maßnahmen teilzunehmen (Quelle: § 9 Absatz 4 SGB VII). Wer nicht mitwirkt, riskiert, dass Teilhabeleistungen oder eine erstmals festzusetzende Rente ganz oder teilweise versagt werden.
Wie groß der alte Flaschenhals war
Bis 2020 führte die Unfallversicherung eine eigene Statistikkategorie für Fälle, in denen die berufliche Verursachung festgestellt war und trotzdem nicht anerkannt werden durfte, weil die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen fehlten. Über alle Berufskrankheiten hinweg waren das im Jahr 2020 noch 15.775 Fälle (Quelle: DGUV-Statistiken für die Praxis 2024). Ab 2021 existiert diese Kategorie nicht mehr.
Ein Hinweis zur Einordnung, weil die Zahlen leicht überinterpretiert werden: Im Jahr 2021 stiegen die Anerkennungen bei BK 2101 nach den DGUV-Statistiken für die Praxis auf 59, danach lagen sie wieder bei 31 bis 35. Der Ausschlag von 2021 ist ein Einmaleffekt der Altfallprüfung, kein neues Anerkennungsniveau.
Alte Ablehnungen werden von Amts wegen geprüft
Wer vor 2021 eine Ablehnung bekommen hat, sollte diesen Absatz kennen. Bescheide, in denen eine Erkrankung nach BK 2101 nur deshalb nicht anerkannt wurde, weil die gefährdende Tätigkeit nicht unterlassen wurde, werden von den Unfallversicherungsträgern von Amts wegen überprüft. Voraussetzung ist, dass der Bescheid nach dem 1. Januar 1997 erlassen wurde (Quelle: § 12 BKV).
Zwei Einschränkungen gehören dazu:
- Die Überprüfung greift nur, wenn die Ablehnung allein an der nicht unterlassenen Tätigkeit lag. Wurde zusätzlich die Ursächlichkeit oder das Krankheitsbild verneint, bleibt der Bescheid.
- Und rückwirkende Leistungen gibt es nach der neuen Rechtslage frühestens ab dem 1. Januar 2021. Trotzdem lohnt für Handwerker, Friseurinnen und Pflegekräfte mit einer Ablehnung aus den 2000er- oder 2010er-Jahren die Nachfrage bei der Berufsgenossenschaft.
Auch das Krankheitsbild selbst wurde fortgeschrieben: Der veraltete Begriff „Periostosen an Sehnenansätzen“ wurde 2024 durch „Insertionstendopathien einschließlich Epicondylopathie und Styloiditis“ ersetzt, bekannt gemacht im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 17 vom 12. April 2024 (Quelle: DGUV-Rundschreiben RS 0140/2024). Ein Tennisarm gehört damit ausdrücklich in den Prüfbereich der BK 2101.
Experten-Tipp:
Ihre Ablehnung von 2015 ist noch kein abgeschlossener Fall
„Ein Ablehnungsbescheid von 2015 sieht endgültig aus, und er wird in der Beratung meist auch so behandelt. Seit 2021 prüfen die Unfallversicherungsträger Ablehnungen ab 1997 aber von Amts wegen neu, sofern sie allein am Unterlassungszwang scheiterten. Fragen Sie schriftlich nach dem Stand dieser Überprüfung. Leistungen gibt es dabei frühestens ab 2021, Ihren laufenden Einkommensausfall deckt weiter nur die private Absicherung.“
Berufskrankheit, Dienstunfall, Berufsunfähigkeit: drei Rechtskreise mit drei Ergebnissen
Bei einer Sehnenscheidenentzündung können drei völlig verschiedene Systeme zuständig sein, und sie beantworten drei verschiedene Fragen. Die Anerkennung als Berufskrankheit sagt über Ihre private Berufsunfähigkeit gar nichts aus, und umgekehrt gilt dasselbe. Eine Bindungswirkung gibt es in keine Richtung.
| System | Rechtsgrundlage | Zentraler Begriff | Kernfrage |
|---|---|---|---|
| Gesetzliche Unfallversicherung | SGB VII, Anlage 1 BKV Nr. 2101 | Berufskrankheit | War die Arbeit die Ursache? |
| Beamten-Dienstunfallrecht | § 31 Absatz 3 BeamtVG | Dienstunfall | War der Dienst die Ursache? |
| Private Berufsunfähigkeitsversicherung | § 172 VVG und Vertragsbedingungen | Berufsunfähigkeit | Können Sie Ihren Beruf noch ausüben? |
Für die private Versicherung ist die Ursache ausdrücklich unerheblich. Die Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) formulieren das so: „Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, auf welcher Ursache die Berufsunfähigkeit beruht.“ (Quelle: GDV). Sie müssen also nicht beweisen, dass Ihre Arbeit die Entzündung verursacht hat.
Daneben steht als vierter, oft verwechselter Begriff die Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung. Dort geht es nicht um Ihren Beruf, sondern um Ihre Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Wie häufig Erkrankungen des Bewegungsapparates überhaupt zur Berufsunfähigkeit führen, hängt von der Erhebung ab. Die Ratingauswertung für 2026 nennt 17,61 Prozent aller Fälle, bei psychischen Erkrankungen 32,34 Prozent (Quelle: MORGEN und MORGEN). Eine Verbandsumfrage mit 44 Prozent Marktabdeckung kommt für das Datenjahr 2024 auf gerundet 16 Prozent. Verlässlich ist damit die Größenordnung: rund ein Sechstel aller Fälle, nicht die früher verbreiteten 22 Prozent.
Bemerkenswert ist die Altersachse derselben Auswertung von MORGEN und MORGEN: Der Anteil der Skelett- und Bewegungsapparat-Erkrankungen nimmt mit steigendem Alter von 13,12 auf 21,4 Prozent zu. Diese Ursachengruppe trifft also vor allem die zweite Berufshälfte, und genau in diese Jahre fällt auch die höhere Erkrankungshäufigkeit bei Sehnenerkrankungen.
Die beiden bekannten Urteile betrafen Beamte
Die zwei Entscheidungen, die im Netz als Beleg für „Sehnenscheidenentzündung ist Berufskrankheit“ kursieren, stammen aus dem Beamten-Dienstunfallrecht, nicht aus dem SGB VII. Das Verwaltungsgericht Göttingen erkannte am 22. August 2006 die Tendovaginitis eines Bahnbeamten mit hohem PC-Arbeitsanteil als Dienstunfall an (Aktenzeichen 3 A 38/05). Das Verwaltungsgericht Aachen entschied am 14. April 2011 ebenso für eine Steueramtfrau mit rund 90 Prozent täglicher Tastatur- und Mausarbeit (Quelle: VG Aachen).
Beide Urteile beruhen auf § 31 Absatz 3 BeamtVG. Diese Norm verweist zwar auf die Berufskrankheitenliste, wendet aber einen eigenen Maßstab an und kennt eine Beweislastumkehr zugunsten des Beamten. Für Arbeitnehmer gilt das nicht. Wichtig ist außerdem die Ausschlussfrist: Beamte müssen den Dienstunfall innerhalb von zwei Jahren beim Dienstvorgesetzten melden, mit einer Härteregelung bis maximal zehn Jahre (Quelle: § 45 BeamtVG).
Was die Urteile nicht gebracht haben
Die beiden Kläger haben die Anerkennung als Dienstunfall erstritten, kein Unfallruhegehalt. Praktisch bedeutet die Anerkennung vor allem ein freies Heilverfahren. Einen Unfallausgleich gibt es erst, wenn die Erwerbsfähigkeit länger als sechs Monate um mindestens 30 Prozent gemindert ist, und dann zunächst 400 Euro monatlich (Quelle: § 35 BeamtVG). Bei einer einseitigen Sehnenscheidenentzündung wird diese Schwelle regelmäßig nicht erreicht.
Für Beamte kommt eine zweite Besonderheit hinzu, und sie ist der Grund, warum eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte anders aussehen muss als eine normale BU: In den Ruhestand versetzt wird nur, wer nicht anderweitig verwendbar ist. Von der Zurruhesetzung ist sogar ausdrücklich abzusehen, wenn noch mindestens die Hälfte der Arbeitszeit geleistet werden kann (Quelle: § 45 BBG).
Eine Handerkrankung führt deshalb fast nie zur Pensionierung, sondern zu Umsetzung, geringerwertiger Tätigkeit oder begrenzter Dienstfähigkeit mit halben Bezügen. Genau diese Lücke deckt nur eine Klausel ab, die auch die Teildienstfähigkeit einschließt. Für Anwärter und Beamte auf Probe ist der Punkt noch schärfer: In den ersten fünf Dienstjahren gibt es außerhalb eines Dienstunfalls kein Ruhegehalt, sondern nur eine Ermessensleistung.
Was gesetzlich gezahlt wird und welche Lücke bleibt
Ohne private Absicherung läuft eine lange Erkrankung durch vier Stufen, und am Ende steht in den meisten Fällen ein deutlicher Einkommensverlust. Die Stufen sind Entgeltfortzahlung, Krankengeld, dann entweder Rückkehr in den Beruf oder eine Rente, die bei einer Handerkrankung oft gar nicht greift.
Krankengeld zahlt 70 Prozent des Regelentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts (Quelle: § 47 SGB V). Die Höhe steht damit im Gesetz, nicht in Ihrem Krankenkassentarif. Begrenzt ist auch die Dauer: Krankengeld gibt es wegen derselben Krankheit längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren (Quelle: § 48 SGB V). Danach ist Schluss. Ein neuer Anspruch wegen derselben Krankheit entsteht erst im neuen Dreijahreszeitraum und nur unter engen Bedingungen.
Ist die Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt, tritt an die Stelle des Krankengeldes das Verletztengeld mit 80 Prozent des Regelentgelts, begrenzt auf das Nettoarbeitsentgelt (Quelle: § 47 SGB VII). Diese Differenz von zehn Prozentpunkten ist ein handfestes Argument, eine Verdachtsanzeige tatsächlich zu stellen, selbst wenn die Anerkennung unwahrscheinlich bleibt.
Die Verletztenrente beginnt bei 20 Prozent
Eine Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es, wenn die Erwerbsfähigkeit über die 26. Woche hinaus um wenigstens 20 Prozent gemindert ist. Die Vollrente beträgt zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes, die Teilrente denselben Prozentsatz davon wie der Grad der Minderung (Quelle: § 56 SGB VII). Sie müssen dafür weder aus dem Erwerbsleben ausgeschieden noch berufsunfähig sein.
Was das in Euro heißt, zeigt ein selbständiger Fliesenleger, der sich freiwillig bei seiner Berufsgenossenschaft mit einer Versicherungssumme von 60.000 Euro abgesichert hat. Er zahlt dafür 168,91 Euro im Monat und erhält bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 Prozent eine Rente von 666,67 Euro monatlich (Quelle: BG BAU).
Diese Rente ersetzt nur einen Bruchteil des Einkommens. Bei einem Bezugseinkommen von 5.000 Euro monatlich stehen den 666,67 Euro nach eigener Berechnung 4.333 Euro gegenüber, für die keine Leistung fließt. Umgekehrt gilt: Eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 Prozent bedeutet nicht, dass Ihr Einkommen vollständig wegfällt. Die Verletztenrente bildet den Grad der Minderung ab, nicht Ihren tatsächlichen Verdienstausfall.
Eine Leistung kennt fast niemand, und sie ist für Umschüler die wirtschaftlich wichtigste: Wer die gefährdende Tätigkeit aufgibt, weil die Gefahr sonst bestehen bleibt, kann eine Übergangsleistung erhalten. Sie beträgt einmalig bis zur Höhe der Vollrente oder monatlich bis zu einem Zwölftel davon, längstens fünf Jahre (Quelle: § 3 BKV).
Warum die Erwerbsminderungsrente hier meist nicht greift
Die gesetzliche Rente fragt nicht nach Ihrem Beruf. Erwerbsgemindert ist nicht, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann, und die Arbeitsmarktlage bleibt dabei unberücksichtigt (Quelle: § 43 SGB VI). Wer als Physiotherapeutin wegen einer Handerkrankung aufhören muss, kann in der Regel weiterhin sechs Stunden täglich irgendetwas arbeiten.
Und selbst wenn sie greift, ist sie klein. Zum 31. Dezember 2025 betrug der durchschnittliche Rentenzahlbetrag bei voller Erwerbsminderung 1.110 Euro, bei teilweiser Erwerbsminderung 683 Euro, jeweils nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (Quelle: Deutsche Rentenversicherung). Bei einer Handerkrankung ist die teilweise Erwerbsminderung der realistischere Fall, und 683 Euro tragen keinen Haushalt.
Für Selbständige verschärft sich jede Stufe. Es gibt keine Entgeltfortzahlung, und Krankengeld nur nach ausdrücklicher Wahlerklärung und dann erst ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit (Quelle: § 46 SGB V). Gesetzlichen Unfallversicherungsschutz gibt es nur auf Antrag, eine Erwerbsminderungsrente nur bei ausreichenden Pflichtbeiträgen. Eine private Unfallversicherung hilft hier ebenfalls nicht: Eine Überlastungserkrankung ist kein plötzliches, von außen einwirkendes Ereignis.
Wann die Berufsunfähigkeitsversicherung bei einer Sehnenscheidenentzündung zahlt
Ihre BU zahlt, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf infolge Krankheit voraussichtlich auf Dauer ganz oder teilweise nicht mehr ausüben können. So steht es im Gesetz (Quelle: § 172 VVG). Wichtig für die Einordnung: Die 50-Prozent-Grenze und die Sechs-Monats-Regel stehen nicht im Gesetz. Das Gesetz sagt nur „ganz oder teilweise“ und „voraussichtlich auf Dauer“. Beide Werte sind vertragliche Konkretisierungen, im Musterbedingungswerk sogar als leere Platzhalter ausgewiesen, die jeder Versicherer selbst füllt.
Die Bedingungen kennen zwei Wege zur Leistung:
- Der erste ist der Prognoseweg: Ein Arzt bescheinigt, dass die Beeinträchtigung voraussichtlich dauerhaft bestehen bleibt.
- Der zweite ist der Fiktionsweg: Waren Sie eine im Vertrag festgelegte Zahl von Monaten ununterbrochen außerstande, Ihren Beruf auszuüben, gilt die Fortdauer dieses Zustandes als Berufsunfähigkeit (Quelle: GDV).
Für eine Sehnenscheidenentzündung ist fast immer der Fiktionsweg der realistische, weil eine Tendovaginitis in der Prognose als heilbar gilt und den Prognoseweg deshalb selten trägt. Das ist eine unangenehme, aber wichtige Auskunft: Zwei Ausfälle von je einigen Wochen lösen keine BU-Leistung aus, egal wie gut der Vertrag ist. Wann Sie im Sinne der Bedingungen berufsunfähig sind, hängt zusätzlich am vereinbarten Prozentsatz.
Die Arbeitsunfähigkeitsklausel ist bei diesem Krankheitsbild der wichtigste Baustein
Eine Arbeitsunfähigkeitsklausel zahlt die vereinbarte BU-Rente schon dann, wenn Sie nur krankgeschrieben sind, ohne dass eine Berufsunfähigkeit festgestellt werden muss. Sie fragt nicht nach Berufsbild, Verweisung oder Umorganisation, sondern nur, ob eine vollständige Krankschreibung vorliegt. Genau deshalb passt sie zu einer Erkrankung, die lange arbeitsunfähig, aber selten dauerhaft berufsunfähig macht.
Die Klausel hat keine gesetzliche Grundlage und steht nicht in den Grund-Musterbedingungen. Der GDV führt dafür ein eigenes Musterwerk, in dem alle Fristen als unternehmensindividuelle Platzhalter ausgewiesen sind (Quelle: GDV). Wie früh die Klausel greift, unterscheidet die Tarife am deutlichsten.
Vier Details entscheiden über den Wert der Klausel:
- Die Wartezeit ist eine Qualifikationsschwelle, keine Karenzzeit: Ist sie erreicht, wird rückwirkend ab dem ersten Tag der ersten Krankschreibung gezahlt.
- Die Krankschreibung muss vollständig und lückenlos sein. Eine Teilkrankschreibung löst nichts aus, und ein einzelner „gesunder“ Tag zerreißt die Kette.
- Viele Bedingungswerke verlangen, den Antrag während der laufenden Arbeitsunfähigkeit zu stellen. Anders als bei der Berufsunfähigkeit ist eine späte Meldung hier riskant.
- Vereinbarte Ausschlüsse gelten mit. Wer einen Ausschluss für Sehnen akzeptiert, verliert dafür auch die Leistung aus der Arbeitsunfähigkeitsklausel.
Für Selbständige lohnt ein Detail besonders: Manche Bedingungswerke akzeptieren privatärztliche Bescheinigungen, wenn kein gesetzlicher Krankengeldanspruch besteht. Ohne diese Regelung scheitert die Klausel an einem Formfehler, für den der Versicherte nichts kann.
Was bei körperlichen Berufen im Leistungsfall wirklich entscheidet
Zwei Klauseln entscheiden bei Handerkrankungen häufiger über das Geld als die Diagnose:
- Die erste ist die abstrakte Verweisung: Ohne Verzicht darauf könnte der Versicherer sagen, als Fliesenleger gehe es nicht mehr, als Kalkulator schon, und nicht leisten, obwohl es keine Stelle gibt. Der Verzicht ist heute Marktstandard und wird im BU-Rating von Franke und Bornberg nicht mehr mit Zusatzpunkten belohnt, weil praktisch alle Tarife ihn enthalten. Bei einem Vertrag von 2009 ist er aber nicht selbstverständlich.
- Die zweite ist die Umorganisationsklausel, und sie betrifft nur Selbständige. Ein fairer Vertrag regelt klar, wann eine Umorganisation zumutbar ist. Vier Maßstäbe gehören hinein: kein erheblicher Kapitalaufwand, kein deutlicher Verdienstverlust, keine Gesundheitsgefährdung und eine Stellung, die der bisherigen Qualifikation entspricht.
Sehr gute Klauseln verzichten bei Betrieben unter fünf Mitarbeitern ganz auf die abstrakte Prüfung. Eine Norm oder eine Verbandsdefinition gibt es dafür nicht: Der GDV führt die Klausel nur als Gestaltungshinweis in einer Fußnote. Wer selbständig und körperlich tätig ist, liest deshalb zuerst diesen Absatz in seinen eigenen Bedingungen.
Bei einer Handerkrankung kommt eine Besonderheit hinzu: Handarbeit lässt sich nicht durch Hilfsmittel oder Haltungsänderung entlasten, sondern nur delegieren. Ein Fliesenleger mit drei Gesellen wird deshalb eher umorganisiert als einer, der allein arbeitet. Der erfolgreichere Betrieb ist im Leistungsfall der schwierigere Fall.
Was passiert, wenn der Versicherer nicht zahlen will?
Leistungsablehnungen sind keine Seltenheit, aber die Gründe sind andere, als Betroffene erwarten. Häufigster Ablehnungsgrund ist der Abbruch der Kommunikation durch den Versicherten mit 40,61 Prozent, gefolgt vom Nichterreichen des vereinbarten Berufsunfähigkeitsgrades mit 33,03 Prozent. Die Verletzung der Anzeigepflicht liegt bei 8,46 Prozent (Quelle: MORGEN und MORGEN).
Wir begleiten den Leistungsfall: Wir prüfen die Ablehnung, fordern die Begründung an, ordnen Verweisung und Umorganisation am konkreten Bedingungstext ein und setzen Ihren Anspruch gegenüber dem Versicherer durch. Wer den Kontakt abbricht, verliert seinen Anspruch, und genau das passiert erfahrungsgemäß dann, wenn Betroffene ein Verfahren allein führen.
Experten-Tipp:
Bei Handerkrankungen entscheidet nicht die BU-Definition
„Eine Sehnenscheidenentzündung macht lange arbeitsunfähig und nur selten dauerhaft berufsunfähig. Deshalb zählt die Arbeitsunfähigkeitsklausel mehr als jeder Prozentsatz im Bedingungswerk. Melden Sie sich, solange die Krankschreibung läuft. Selbständige lesen zusätzlich die Umorganisationsklausel: Wer Gesellen beschäftigt, gilt schneller als zumutbar umorganisierbar als der Einzelunternehmer.“
Gesundheitsfragen: Muss ich eine Sehnenscheidenentzündung angeben?
Das entscheidet ausschließlich der Fragetext in Ihrem Antrag, und zwar an einer einzigen Stelle: Knüpft die Frage an einen Arztkontakt an oder nicht? Anzeigepflichtig sind nur die Ihnen bekannten Gefahrumstände, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat (Quelle: § 19 VVG). Eine Frage, die nicht gestellt wurde, müssen Sie nicht beantworten.
In der Praxis gibt es zwei Grundtypen, und der Unterschied ist für dieses Krankheitsbild entscheidend, weil viele Betroffene eine Entzündung wochenlang selbst auskurieren.
Fragetyp A, die Arztkontakt-Frage. Sie beginnt mit einer Formulierung wie „Fanden in den letzten fünf Jahren Behandlungen, Beratungen oder Untersuchungen bei Ärzten oder sonstigen Behandlern statt wegen Erkrankungen der Sehnen“ und listet dann Beispiele auf, in denen die Sehnenscheidenentzündung meist ausdrücklich genannt wird. Hier ist das Wort „Beschwerden“ nur die Beschreibung des Anlasses des Arztbesuchs. Ohne Arztbesuch greift die Frage nicht. Rechnen Sie zu den „sonstigen Behandlern“ aber unbedingt Heilpraktiker, Physiotherapeuten und Krankengymnasten: Eine Physiotherapieserie ist ein Behandlerkontakt.
Fragetyp B, die Zustandsfrage. Sie lautet etwa „Gibt es oder gab es in den letzten fünf Jahren Krankheiten, Funktionsstörungen oder Behandlungen im Bereich Sehnen und Bänder“. Die Behandlung ist hier nur eine von drei Alternativen. Eine nie ärztlich gesehene Sehnenscheidenentzündung ist eine Krankheit oder Funktionsstörung und damit anzugeben, sobald Sie sie als solche erkannt haben. Dass der Unterschied kein Zufall ist, zeigen Formulare, die innerhalb derselben Frage bei einem Unterpunkt „ärztlich behandelte“ schreiben und beim nächsten nicht.
Dazu kommen zwei Fragetypen, die eine nicht diagnostizierte Entzündung indirekt aufdecken. Manche Anträge fragen ausdrücklich nach Beschwerden ohne Arztkontakt in den letzten drei oder sechs Monaten, teils mit Bagatellfilter wie „über mindestens 48 Stunden“. Und fast alle fragen nach längerer Arbeitsunfähigkeit, etwa „mehr als 14 Kalendertage durchgehend“ oder „eine zusammenhängende Arbeitsunfähigkeit von mindestens drei Wochen“. Wer sieben Monate krankgeschrieben war, muss das bejahen, auch wenn er die Frage nach Sehnenbehandlungen verneinen dürfte.
Ein Fall, zwei Fragetypen, zwei Ergebnisse
Der Fall: Sie hatten vor zwei Jahren rund vier Wochen Schmerzen im Handgelenk, haben die Hand geschont, waren nie bei einem Arzt und nie in Physiotherapie. Eine Diagnose gibt es nicht, Sie wissen aber, dass es eine Sehnenscheidenentzündung war.
Fragetyp A, die Arztkontakt-Frage. Abstrahierter Wortlaut: „Fanden in den letzten fünf Jahren Behandlungen, Beratungen oder Untersuchungen bei Ärzten oder sonstigen Behandlern statt wegen Krankheiten des Stütz- und Bewegungsapparates, zum Beispiel einer Sehnenscheidenentzündung?“
Ergebnis: nicht anzugeben. Es gab keinen Behandlerkontakt, und ohne Behandlerkontakt greift die Frage nicht.
Fragetyp B, die Zustandsfrage. Abstrahierter Wortlaut: „Gibt es oder gab es in den letzten fünf Jahren Krankheiten, Funktionsstörungen oder Behandlungen im Bereich Sehnen und Bänder, zum Beispiel eine Sehnenscheidenentzündung?“
Ergebnis: anzugeben. Die Krankheit allein löst die Frage aus, die Behandlung ist nur eine von drei Alternativen.
Dazu die zwei Nebenfragen, an denen derselbe Fall trotzdem sichtbar wird:
- Beschwerden ohne Arztkontakt, meist mit einem Zeitraum von drei oder sechs Monaten. Im Beispiel zu verneinen, weil die Episode zwei Jahre zurückliegt. Bei aktuellen Beschwerden dagegen zu bejahen.
- Längere Arbeitsunfähigkeit, etwa mehr als 14 Kalendertage durchgehend. Wer wegen der Hand krankgeschrieben war, bejaht das, und damit ist der Arztkontakt ohnehin aktenkundig.
Beide Fragetypen stammen aus echten Gesundheitserklärungen, deren Fragetext das Wort „Sehnenscheidenentzündung“ ausdrücklich nennt, mit den Formularständen 2018 beziehungsweise ohne Datumsangabe im Dokument. Wir geben sie abstrahiert und ohne Anbieternamen wieder, weil aktuellere Fassungen möglich sind. Maßgeblich ist ausschließlich der Wortlaut in Ihrem eigenen Antrag.
Die Abfragezeiträume und was sie verkürzt
Einen einheitlichen Marktwert gibt es nicht. Bei den geprüften Formularen lag der Zeitraum für ambulante Behandlungen bei fünf Jahren, in verkürzten Fragensets für junge Antragsteller bei drei Jahren; stationäre Behandlungen und Operationen werden regelmäßig über zehn Jahre abgefragt, die Medikamenteneinnahme über zwölf Monate. Maßgeblich ist immer Ihr eigenes Antragsformular, nicht eine Faustregel.
Einen generellen Verzicht auf die Anzeigepflicht bietet im Einzelgeschäft der Berufsunfähigkeitsversicherung nach unserer Marktbeobachtung kein Versicherer an. Rechtlich möglich wäre er: Von § 19 VVG darf zugunsten des Versicherungsnehmers abgewichen werden, die Norm ist nur halbzwingend (Quelle: § 32 VVG). Und wo der Versicherer gar nicht in Textform fragt, entsteht ohnehin keine Anzeigepflicht.
Was es im Markt gibt, sind Verkürzungen: Einzelne Anbieter reduzieren den Abfragezeitraum auf zwölf Monate, wenn Sie stattdessen Einsicht in Ihre Krankenkassendaten erlauben. Das verringert die Gefahr einer Anzeigepflichtverletzung erheblich, weil dann Abrechnungsdaten statt Ihres Gedächtnisses die Grundlage sind. Und in Aktionstarifen mit erleichterten Gesundheitsfragen für einzelne Berufsgruppen fehlt eine gezielte Frage nach Gelenk- und Sehnenerkrankungen teilweise vollständig.
Was bei einer falschen Antwort passiert und was nicht
Die Folgen sind gestaffelt und nicht so pauschal, wie sie oft dargestellt werden. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer zurücktreten, bei einfacher Fahrlässigkeit nur kündigen. Hätte er den Vertrag auch bei Kenntnis geschlossen, bleibt ihm nur die rückwirkende Vertragsanpassung.
All diese Rechte hat er außerdem nur, wenn er Sie zuvor durch gesonderte Mitteilung in Textform über die Folgen belehrt hat. Erhöht sich Ihr Beitrag durch die Anpassung um mehr als zehn Prozent, dürfen Sie nach § 19 VVG binnen eines Monats fristlos kündigen. Dasselbe gilt, wenn der Versicherer das nicht angezeigte Risiko ausschließt.
Zwei Fristen entlasten zusätzlich. Bei einem Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalls bleibt die Leistungspflicht bestehen, wenn der verschwiegene Umstand für den Fall nicht ursächlich war; bei Arglist gilt das nicht. Und die Rechte des Versicherers erlöschen fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung nach zehn Jahren (Quelle: § 21 VVG).
Eine neue Sehnenscheidenentzündung nach Vertragsschluss müssen Sie übrigens nicht melden: Eine Gefahrerhöhung liegt in der Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung nur vor, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Anders ist es nur, wenn Sie den Schutz später erhöhen und dafür erneut geprüft werden. Dann beginnt die Anzeigepflicht für den erhöhten Teil neu.
Ihre Krankengeschichte sauber aufgearbeitet, bevor Sie einen Antrag stellen
Unsere Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist von Finanztip empfohlen. Wir arbeiten Ihre Vorgeschichte aus Unterlagen auf, nicht aus der Erinnerung, und klären vorab anonym, welche Konditionen möglich sind.
- Arztberichte, Abrechnungsdiagnosen und Krankschreibungszeiten vollständig erfasst
- Verlauf und Ausheilung so beschrieben, dass ein Risikoprüfer sie einschätzen kann
- Sie entscheiden erst nach dem Ergebnis, ob ein Antrag gestellt wird
Die fünf Annahmeentscheidungen und was Ihre Vorgeschichte daraus macht
Auf einen Antrag mit Vorerkrankung gibt es nicht zwei Antworten, sondern fünf: Normalannahme, Risikozuschlag, Leistungsausschluss, Rückstellung und Ablehnung. Die für dieses Krankheitsbild wichtigste ist die Rückstellung, weil sie kein Endergebnis ist: Der Versicherer entscheidet noch nicht, sondern verschiebt die Entscheidung, typischerweise bis zur abgeschlossenen Ausheilung, bis nach einer geplanten Operation oder bis ein rezidivfreier Zeitraum vorliegt. Es entsteht kein Vertrag, aber auch keine Ablehnung.
Normalannahme
Risikozuschlag
Leistungsausschluss
Rückstellung
Ablehnung
Wie häufig die Ergebnisse sind, zeigt die aktuelle Marktauswertung: 79,88 Prozent der Anträge werden ohne Erschwernis angenommen, 10,51 Prozent nur mit Ausschlüssen, 2,80 Prozent mit Zuschlägen, 0,84 Prozent mit beidem, und 2,75 Prozent werden wegen Vorerkrankungen abgelehnt (Quelle: MORGEN und MORGEN). Der Ausschluss ist also fast viermal so häufig wie der Zuschlag und häufiger als die Ablehnung.
Eine Einordnung gehört dazu: Diese Quoten beziehen sich auf gestellte Anträge. Die schwierigen Fälle werden über Voranfragen vorher abgefangen und tauchen in der Statistik nicht auf. Aus „nur 2,75 Prozent werden abgelehnt“ folgt deshalb nicht, dass ein Direktantrag mit Vorerkrankung fast immer gut ausgeht.
Fünf Achsen, auf die es ankommt
Öffentliche Annahmerichtlinien zur Diagnose Tendovaginitis gibt es nicht. Aus den Antragsfragen und der Beratungspraxis lassen sich aber die Achsen ableiten, nach denen geprüft wird:
- Die Zahl der Episoden.
- Der Abstand zur letzten Episode, mit dokumentierter Beschwerdefreiheit.
- Die Behandlungsintensität, von der Ruhigstellung über die Kortisoninjektion bis zur Operation.
- Der Folgezustand, also eine bleibende Bewegungs- oder Krafteinschränkung.
- Beruf und körperlicher Tätigkeitsanteil.
Die Zahl der Episoden ist die stärkste Achse, und hier liegt eine Eigenart dieser Diagnose, die es sonst kaum gibt: Bei der Berufsgenossenschaft verbessert jedes Rezidiv, also jeder Rückfall, Ihre Position, weil „wiederholt rückfällig“ Tatbestandsmerkmal der BK 2101 ist. Bei der privaten Risikoprüfung verschlechtert jedes Rezidiv sie. Dieselbe Krankengeschichte, zwei entgegengesetzte Wirkungen.
Das Rezidiv-Paradox: was ein zweiter Schub in beiden Systemen bewirkt
Kein anderes Krankheitsbild im BU-Umfeld dreht die Bewertung so vollständig um. Im Berufskrankheitenrecht ist die Rückfälligkeit Teil des Tatbestands, denn die Listennummer 2101 erfasst „schwere oder wiederholt rückfällige Erkrankungen“ der Sehnenscheiden (Quelle: Anlage 1 BKV). In der privaten Risikoprüfung ist dieselbe Rückfälligkeit das Argument gegen Sie.
| Zweiter oder dritter Schub | Bei der Berufsgenossenschaft | Beim privaten Risikoprüfer |
|---|---|---|
| Rechtliche Bedeutung | Erfüllt das Tatbestandsmerkmal „schwer oder wiederholt rückfällig“ der BK 2101 | Zeigt ein wiederkehrendes Risiko, das kalkuliert werden muss |
| Wirkung auf Ihre Position | Verbessert sie, denn ohne Wiederholung oder schweren Verlauf greift die Listennummer nicht | Verschlechtert sie in Richtung Ausschluss der betroffenen Extremität |
| Was Sie belegen wollen | Häufigkeit, Dauer und den Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit | Ausheilung, Beschwerdefreiheit und einen unauffälligen Abschlussbefund |
Daraus folgt eine Konsequenz: Wer beide Wege offenhalten will, braucht dieselbe Dokumentation für zwei entgegengesetzte Zwecke. Halten Sie deshalb jede Episode vollständig fest, mit Datum, Behandlung, Zeiten der Arbeitsunfähigkeit und Abschlussbefund. Dieses Material dient der Berufsgenossenschaft als Beleg der Wiederholung und dem Versicherer als Beleg der Ausheilung.
Praktisch heißt das auch: Reihenfolge und Zeitpunkt gehören besprochen. Eine Verdachtsanzeige lohnt wegen des höheren Verletztengeldes, sie erzeugt aber zugleich Akten über jeden Schub. Wer parallel einen Antrag plant, klärt die Konditionen deshalb besser vorher anonym als hinterher.
| Ihre Vorgeschichte | Wahrscheinliche Entscheidung | Was jetzt sinnvoll ist |
|---|---|---|
| Einmalig, folgenlos ausgeheilt, länger zurückliegend, keine Operation | Normalannahme oder geringer Zuschlag | Abschlussbefund beschaffen, Antrag mit vollständiger Beschreibung |
| Einmalig, aktuell oder frisch abgeheilt | Rückstellung | Ausheilung dokumentieren lassen, Voranfrage zur realistischen Wartezeit |
| Zwei Episoden in wenigen Jahren | Zuschlag oder Ausschluss der betroffenen Extremität | Voranfrage bei mehreren Versicherern, Ausschluss eng fassen |
| Chronisch rezidivierend mit mehreren Schüben pro Jahr | Ausschluss die Regel, Ablehnung möglich | Voranfrage zwingend, Alternativen parallel prüfen |
| Nach einer Operation | Entscheidung erst nach abgeschlossener Heilung | Guten Abschlussbefund vorlegen, er wirkt prognostisch klärend |
Dass die Behandlungsart eine Rolle spielt, hat einen medizinischen Hintergrund. Bei der Tendovaginitis de Quervain gelingt die Behandlung mit maximal zwei Kortisoninjektionen in 73,4 Prozent der Fälle, nach einer einzigen Injektion in 51,8 Prozent (Quelle: Oh und andere). Rund jeder Vierte braucht also doch eine Operation oder eine weitere Injektion. Ein Risikoprüfer, der nach der Zahl der Behandlungen fragt, fragt genau nach diesem Unterschied.
Warum ausführliche Angaben hier besser sind als knappe
Bei Erkrankungen des Bewegungsapparates erleben wir etwas, das der üblichen Erwartung widerspricht: Eine detaillierte, gut begründete Beschreibung der Beschwerden führt regelmäßig zur Normalannahme, während pauschale Angaben eher einen Ausschluss nach sich ziehen. Der Grund ist einfach: Der Risikoprüfer muss ein Risiko einschätzen. Wo Informationen fehlen, kalkuliert er den schlechteren Verlauf.
Das passt zum Marktbild. Erkrankungen des Bewegungsapparates sind die häufigste anzugebende Vorerkrankung bei BU-Anträgen und gleichzeitig der verhandelbarste der großen Vorerkrankungsblöcke: Nur 28 Prozent der befragten Vermittler sahen hier keinen einzigen Versicherer als zugänglich an, gegenüber 42 bis 44 Prozent bei chronischen Erkrankungen. Eine Sehnenscheidenentzündung ist damit selten ein Ausschlusskriterium, aber fast immer ein Grund, vorher genau hinzusehen. Mehr dazu, wie Versicherer mit Krankengeschichten umgehen, lesen Sie in unserem Ratgeber zur Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankung.
Eine Warnung noch zu Kombinationen: Kommen Rheuma, Diabetes mellitus oder Gicht hinzu, ändert sich die Lage grundlegend. Diese Erkrankungen gelten selbst als Risikofaktoren für Sehnenentzündungen, und das Merkblatt zur BK 2101 nimmt Erkrankungen auf rheumatischer Grundlage ausdrücklich aus. Sie haben es dann bei beiden Systemen schwerer, bei der Berufsgenossenschaft wegen der außerberuflichen Ursache, beim Versicherer wegen der Grunderkrankung.
Experten-Tipp:
Ausführliche Angaben bringen hier eher die Normalannahme
„Der verbreitete Rat, im Antrag knapp zu bleiben, führt bei Beschwerden des Bewegungsapparates in die falsche Richtung. Wir erleben regelmäßig das Gegenteil: Detailliert beschriebene Rückenbeschwerden und Sehnenreizungen führen zur Normalannahme, pauschale Angaben eher zum Ausschluss. Wo Angaben fehlen, kalkuliert der Risikoprüfer den schlechteren Verlauf. Legen Sie Verlauf, Behandlung und Abschlussbefund vollständig vor.“
Anonyme Risikovoranfrage und das HIS
Wenn Sie mit einer Vorerkrankung direkt einen Antrag stellen und abgelehnt werden, entsteht eine dokumentierte Entscheidung, die Sie bei jedem weiteren Antrag angeben müssen. Bei einer anonymen Risikovoranfrage entsteht sie nicht. Der rechtliche Grund ist präzise: Die Anzeigepflicht greift erst „bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung“ (Quelle: § 19 VVG). Eine Voranfrage ist keine Vertragserklärung, also gibt es auch keine ablehnungsfähige Antragsentscheidung.
Warum Sie Ihren BU-Antrag nicht selbst stellen sollten
Ein Direktantrag ist bei einer Vorerkrankung der teuerste Weg, weil er nur ein Ergebnis liefert: das des einen Versicherers, bei dem Sie gefragt haben. Fällt es schlecht aus, tragen Sie es in jeden weiteren Antrag hinein, und auch eine Rückstellung müssen Sie später offenlegen. Antragsformulare fragen ausdrücklich, ob Anträge „zu erschwerten Bedingungen angenommen, zurückgestellt oder abgelehnt“ wurden. Wer das verschweigt, begeht eine Anzeigepflichtverletzung an einer Stelle, die der Versicherer leicht überprüfen kann.
Was das HIS wirklich speichert
Das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft, kurz HIS, wird seit dem 1. Oktober 2025 von der Besurance HIS GmbH in Wiesbaden als Auskunftei betrieben; zuständige Aufsichtsbehörde ist der Hessische Datenschutzbeauftragte (Quelle: GDV). Es ist keine schwarze Liste, und es lehnt niemanden ab. Der Versicherer muss Sie außerdem über eine HIS-Anfrage und vor einer Einmeldung informieren. Wer unsicher ist, was gespeichert ist, holt die Selbstauskunft ein, bevor er einen neuen Antrag stellt. Wie eine anonyme Risikovoranfrage im Detail abläuft, erklären wir auf einer eigenen Seite.
Konditionen erfahren, ohne eine Ablehnung zu erzeugen
Eine Voranfrage ist keine Vertragserklärung, deshalb entsteht keine dokumentierte Entscheidung, die Sie später angeben müssen. Wir fragen mehrere Versicherer ohne Ihren Namen an. Was der einzelne Risikoprüfer entscheidet, legen wir nicht fest, aber Sie kennen das Ergebnis vor dem Antrag.
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Leistungsausschluss oder Risikozuschlag: was das kostet und wie lange es gilt
Ein Leistungsausschluss nimmt ein Krankheitsbild oder eine Körperregion aus dem Schutz heraus, der Beitrag bleibt der eines Gesunden. Ein Risikozuschlag lässt den Schutz vollständig und erhöht den Beitrag. Wirtschaftlich ist der Ausschluss also günstiger, im Leistungsfall ist der Zuschlag besser. Welche Variante für Sie passt, hängt an einer einzigen Frage: Wie sehr lebt Ihr Beruf von der betroffenen Körperregion?
Für einen Büroberuf ist ein Ausschluss für Sehnen ein kalkulierbares Restrisiko, weil die dominanten Ursachen weiter versichert bleiben. Für eine Physiotherapeutin, einen Fliesenleger oder einen Zerspanungsmechaniker schließt derselbe Satz die wahrscheinlichste Ursache in genau der Region aus, von der der Beruf lebt. Dort ist ein Zuschlag von 30 oder 50 Prozent das deutlich bessere Geschäft.
Die entlastende Nachricht steht dabei ausdrücklich in den Verbandsunterlagen: „Wird ein Leistungsausschluss vereinbart, sind alle anderen Berufsunfähigkeitsrisiken dennoch von der Versicherung abgedeckt.“ (Quelle: GDV). Ein Ausschluss ist also kein halber Vertrag, sondern ein Vertrag mit einer Lücke.
Drei Bausteine, an denen Sie einen Ausschluss lesen
Jede Ausschlussklausel besteht aus einer Diagnose- oder Regionsangabe, einer Kausalitätsformel und Rückausnahmen. Der Unterschied zwischen „Sehnenscheidenentzündung“, „Erkrankungen der Sehnen, Sehnenscheiden und Sehnenansätze der oberen Extremitäten“ und „Erkrankungen des Bewegungsapparates“ ist der Unterschied zwischen einer kleinen und einer sehr großen Lücke. Bei der Kausalitätsformel lautet die Streitfrage im Leistungsfall fast immer, ob Mitursächlichkeit genügt. Und fehlt die Rückausnahme für Unfälle, wäre auch ein Sehnenriss nach einem Sturz nicht versichert.
Der Ausschluss reicht außerdem weiter, als die meisten annehmen: Nach dem Bedingungswortlaut gelten vereinbarte Einschränkungen des Versicherungsschutzes auch für Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit. Die Arbeitsunfähigkeitsklausel ist also kein Hintertürchen um einen Ausschluss herum.
Fällt der Ausschluss nach beschwerdefreien Jahren weg?
Nein, jedenfalls nicht von selbst und nicht kraft Gesetzes. Das wird in Ratgebern regelmäßig falsch dargestellt. § 41 VVG gibt zwar allgemein ein Recht auf Herabsetzung des Beitrags, wenn gefahrerhöhende Umstände weggefallen sind. In der Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung ist dieses Recht aber daran gebunden, dass die Gefahrminderung ausdrücklich vereinbart wurde (Quelle: § 158 VVG, anwendbar über § 176 VVG). Und für den Ausschluss selbst hilft die Norm ohnehin nicht: Sie regelt den Beitrag, nicht den Leistungsumfang.
Daraus folgt der praktisch wichtigste Satz dieses Kapitels: Entscheidend ist allein, ob eine Überprüfungsoption im Vertrag steht. Üblich sind Fristen von einem bis drei Jahren, nach denen der Versicherer bei nachgewiesener Behandlungs- und Beschwerdefreiheit erneut prüft. Geprüft wird dann nur das ausgeschlossene Krankheitsbild, nicht Ihr gesamter Gesundheitszustand. Wer diese Option nicht bei Antragstellung mitverhandelt, ist später auf Kulanz angewiesen. Eine ausgeheilte Sehnenscheidenentzündung ist dafür der Musterfall, weil Beschwerdefreiheit fachärztlich belegbar ist.
Was ein Zuschlag tatsächlich kostet
Hier gibt es eine Rechenfalle. Ein Zuschlag von 50 Prozent bezieht sich meist nicht auf Ihren Zahlbeitrag, sondern auf den Brutto- beziehungsweise Risikobeitrag. Wie groß der Abstand ist, zeigt ein Musterfall für einen Tischler: Bruttobeitrag 217,75 Euro, Nettobeitrag 148,71 Euro, nach eigener Berechnung rund 32 Prozent Abstand (Quelle: Franke und Bornberg). Wer mit 72 Euro Zahlbeitrag und 50 Prozent Zuschlag mit 108 Euro rechnet, liegt deshalb zu niedrig. Fragen Sie im Angebot immer nach der Bezugsgröße.
Zur Höhe selbst: Zuschläge bei Vorerkrankungen liegen zwischen zehn und 100 Prozent, mit einer Häufung zwischen 20 und 50 Prozent. Das ist der Befund aus unserer Beratung und aus dokumentierten Fällen anderer Häuser. Eine öffentliche Erhebung zu Zuschlagshöhen gibt es nicht, weder beim Verband noch bei den Ratinghäusern. Behandeln Sie jede Prozentangabe im Netz also als Größenordnung, nicht als Preisliste. Wie Versicherer Berufe einordnen, zeigen wir bei den Berufsgruppen in der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Experten-Tipp:
Kein Gesetz holt Ihren Ausschluss später wieder heraus
„In Ratgebern steht oft, ein Ausschluss falle nach beschwerdefreien Jahren weg. In der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es diesen Anspruch nicht, es zählt allein die vertraglich vereinbarte Überprüfungsoption. Verhandeln Sie sie vor dem Antrag: Bei einer Bandscheiben-Vorerkrankung hat ein fachärztliches Attest zuletzt aus einem dauerhaften Ausschluss eine Überprüfung nach drei Jahren gemacht.“
Drei Situationen, in denen Leser diese Seite aufrufen
Die Handlungsmöglichkeiten sind völlig verschieden, je nachdem, wo Sie stehen: mitten in einer akuten Entzündung ohne Absicherung, mit einem bestehenden Vertrag im beginnenden Leistungsfall oder nach einer Ablehnung. Alle drei Wege sind offen, aber sie führen über verschiedene Schritte.
Sie haben jetzt eine Entzündung und noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung
Der Zug ist nicht abgefahren. Verwehrt ist der Abschluss erst, wenn die Berufsunfähigkeit schon eingetreten ist, denn versichert ist nur eine „nach Beginn der Versicherung eingetretene Berufsunfähigkeit“ (Quelle: § 172 VVG). Eine akute Entzündung in Behandlung ist keine Berufsunfähigkeit. Es gibt also kein rechtliches Hindernis, sondern ein Hindernis in der Risikoprüfung.
Der wahrscheinlichste Ausgang ist die Rückstellung, nicht die Ablehnung. Und die Wartezeit ist keine verlorene Zeit, wenn Sie sie nutzen. Drei Dinge lohnen sich sofort und kosten nichts: Lassen Sie Beginn, Behandlung, Beschwerdefreiheit und Abschlussbefund ärztlich dokumentieren, denn danach fragt die Risikoprüfung später. Klären Sie über eine anonyme Voranfrage, wie lange Sie realistisch warten müssen. Und prüfen Sie, ob eine Verdachtsanzeige zur Berufskrankheit sinnvoll ist, weil Verletztengeld 80 statt 70 Prozent zahlt.
Sie haben einen Vertrag und fallen immer wieder aus
Dann entscheiden sechs Punkte in Ihren Unterlagen, nicht die Diagnose. Prüfen Sie der Reihe nach:
- Ist der Verzicht auf die abstrakte Verweisung vereinbart?
- Wie ist die Umorganisationsklausel formuliert?
- Welcher Prozentsatz und welcher Prognosezeitraum stehen in den Bedingungen?
- Steht im Versicherungsschein oder in einem Nachtrag ein individueller Ausschluss?
- Ist eine Arbeitsunfähigkeitsklausel enthalten?
- Wie ist die Nachprüfung geregelt?
Für die Meldung gelten vier Regeln, die Angst nehmen. Der Anspruch entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Die Kürzung bei verspäteter Meldung gilt nicht, wenn Sie die Verspätung nicht verschuldet haben.
Die Beiträge laufen bis zur Entscheidung weiter, werden bei Anerkennung aber zurückgezahlt. Ein befristetes Anerkenntnis darf es nur einmal geben, und es ist bis zum Fristablauf bindend (Quelle: § 173 VVG). Eine Leistungseinstellung wirkt frühestens mit Ablauf des dritten Monats, nachdem der Versicherer die Veränderung in Textform dargelegt hat.
Ein Rat, der Geld spart: Kündigen Sie einen alten Vertrag nicht, um einen besseren abzuschließen. Nach zwei Sehnenscheidenentzündungen wäre die neue Risikoprüfung das Problem. Prüfen lassen sollten Sie stattdessen, ob sich der bestehende Vertrag durch eine Erhöhung im Rahmen der Nachversicherungsgarantie oder durch einen Zusatzbaustein verbessern lässt. Achten Sie dabei auf eine Falle: Die meisten Tarife verlangen bei der Nachversicherung weiterhin eine Risikoprüfung statt eines echten Verzichts. Genau daran kann eine zwischenzeitlich aufgetretene Entzündung die Erhöhung scheitern lassen.
Wir begleiten Ihren Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Der häufigste Ablehnungsgrund im Leistungsfall ist nicht die Diagnose, sondern der abgebrochene Kontakt zum Versicherer. Wir lesen Ihre Bedingungen, ordnen Verweisung und Umorganisation am Bedingungstext ein und übernehmen die Kommunikation. Was der Versicherer entscheidet, legen wir nicht fest. Aber Sie führen das Verfahren nicht allein.
- Finanztip empfiehlt unsere BU-Beratung
- Versicherungsschein und Nachträge geprüft: Verweisungsverzicht, individueller Ausschluss, Arbeitsunfähigkeitsklausel
- Wir sagen Ihnen vorab, welche Nachweise der Versicherer für Ihre Meldung braucht
- Wir prüfen den bestehenden Vertrag, statt zur Kündigung zu raten
Ihr Antrag wurde abgelehnt
Eine Ablehnung ist keine medizinische Aussage über Sie, sondern die Kalkulationsentscheidung eines einzelnen Unternehmens. Es gibt in der privaten BU keinen Annahmezwang, aber es gibt auch keine Bindung anderer Versicherer an diese Entscheidung. Fünf Schritte sind sinnvoll:
- Ablehnungsgrund schriftlich einholen und fachlich prüfen lassen.
- HIS-Selbstauskunft einholen, um die eigene Lage zu kennen statt zu vermuten.
- Erneute anonyme Voranfrage bei anderen Versicherern, diesmal mit vollständiger Aufarbeitung der Unterlagen.
- Tätigkeitsbeschreibung korrigieren, wenn sie im ersten Antrag den Büro- und Planungsanteil zu niedrig ausgewiesen hat, und Aktionstarife mit erleichterten Gesundheitsfragen prüfen.
- Alternativprodukte vergleichen, aber nur die, die bei diesem Krankheitsbild überhaupt leisten.
Bei den Alternativen ist die Auswahl kleiner, als es aussieht. Eine Grundfähigkeitsversicherung ist die einzige echte Alternative bei einem reinen Hand- und Sehnenproblem, nämlich über die Grundfähigkeit „Gebrauch der Hände“. Ihr Gesundheitsfragebogen ist zudem deutlich kürzer.
Der Haken steckt in den Definitionen: Bei einem Anbieter gilt die Fähigkeit als verloren, wenn keine Tastatur mehr benutzt werden kann, bei einem anderen erst, wenn kein Wasserhahn mehr aufgedreht werden kann. Für feinmotorische Berufe ist das entscheidend. Wer nicht mehr Geige spielen kann, kann in aller Regel noch einen Wasserhahn aufdrehen.
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist bei dieser Diagnose dagegen kein Ersatz. Sie leistet erst, wenn in keinem Beruf mehr drei Stunden täglich gearbeitet werden kann, und das ist bei einer Handerkrankung fast nie der Fall. Wer hier 30 bis 50 Prozent Beitrag spart, kauft ein Produkt, das bei genau seinem Risiko nicht greift. Als Brücke für lange Krankschreibungen taugt dagegen ein Krankentagegeld, besonders für Selbständige ohne Krankengeldanspruch.
Und schließlich der einzige Rat in diesem Themenfeld, der ohne jede Einschränkung richtig ist: Wer abschließt, bevor die erste Sehnenscheidenentzündung auftritt, hat sie automatisch mitversichert und muss sie nie angeben. Das folgt aus zwei Normen, denn versichert ist jede nach Vertragsbeginn eingetretene Berufsunfähigkeit, und anzeigen müssen Sie nur bekannte Umstände.
Für Ausbildungsberufe mit Handbelastung heißt das: Der Vertrag gehört an den Anfang der Ausbildung, nicht ans Ende. Wie sich das auf den Beitrag auswirkt, zeigen wir bei den Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Ihre nächsten Schritte
Je nachdem, wo Sie stehen, sind je drei Schritte sofort sinnvoll. Alle kosten nichts und setzen keinen Antrag voraus.
Akute Entzündung, noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung
- Ärztliche Dokumentation sichern: Beginn, Behandlung, Beschwerdefreiheit und Abschlussbefund schriftlich bestätigen lassen, solange die Erinnerung des Behandlers frisch ist.
- Anonym klären lassen, mit welcher Wartezeit bis zu einer Entscheidung realistisch zu rechnen ist.
- Prüfen, ob eine Verdachtsanzeige zur Berufskrankheit 2101 sinnvoll ist, weil Verletztengeld zehn Prozentpunkte über dem Krankengeld liegt.
Vertrag vorhanden, Sie fallen immer wieder aus
- Versicherungsschein und Nachträge heraussuchen und die sechs entscheidenden Stellen prüfen lassen: Verweisungsverzicht, Umorganisation, Prozentsatz, individueller Ausschluss, Arbeitsunfähigkeitsklausel und Nachprüfung.
- Die Leistung melden, solange die Krankschreibung läuft, nicht erst nach dem Wiedereinstieg.
- Vor jeder Erhöhung nachfragen, ob die Nachversicherung ohne erneute Risikoprüfung funktioniert, und den alten Vertrag bis dahin unangetastet lassen.
Antrag abgelehnt oder zurückgestellt
- Ablehnungsgrund schriftlich anfordern und fachlich einordnen lassen, statt ihn als medizinisches Urteil zu lesen.
- HIS-Selbstauskunft einholen und die eigene Tätigkeitsbeschreibung korrigieren, wenn Büro- und Planungsanteil zu niedrig angegeben waren.
- Erneut anonym bei mehreren Versicherern anfragen und nur die Alternativen prüfen, die bei einer reinen Hand- und Sehnenproblematik überhaupt leisten.
Weitere mögliche Ursachen für Berufsunfähigkeit
Nach einer Ablehnung ist Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung nicht erledigt
Eine Ablehnung bindet nur den Versicherer, der sie ausgesprochen hat. Unsere Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist von Finanztip empfohlen. Wir prüfen den Ablehnungsgrund, holen die HIS-Selbstauskunft ein und fragen erneut anonym an.
- Ablehnungsgrund fachlich geprüft, bevor ein neuer Antrag läuft
- Tätigkeitsbeschreibung korrigiert, wenn Büro- und Planungsanteil zu niedrig angegeben war
- Alternativen wie Grundfähigkeits- oder Krankentagegeldversicherung nur dort, wo sie bei Handerkrankungen greifen
FAQ
Bekomme ich mit einer Sehnenscheidenentzündung noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Ja, in den meisten Fällen: 79,88 Prozent aller Anträge werden laut MORGEN und MORGEN ohne Erschwernis angenommen, 2,75 Prozent werden wegen Vorerkrankungen abgelehnt. Eine folgenlos ausgeheilte Sehnenscheidenentzündung ist selten ein Ablehnungsgrund, häufiger führt sie zu einem Risikozuschlag oder einem Ausschluss der betroffenen Hand. Ist die Entzündung noch akut, stellt der Versicherer die Entscheidung meist nur zurück, bis die Ausheilung dokumentiert ist.
Zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung bei einer Sehnenscheidenentzündung?
Ja, sobald die vertraglich vereinbarte Schwelle erreicht ist, marktüblich eine Beeinträchtigung von mindestens 50 Prozent über einen Prognosezeitraum von sechs Monaten. Diese Werte stehen nicht im Gesetz, sondern in den Bedingungen des jeweiligen Versicherers. Bei einer Sehnenscheidenentzündung ist dieser Weg aber selten der praktisch entscheidende, weil die Erkrankung oft folgenlos ausheilt: Häufiger zahlt die Arbeitsunfähigkeitsklausel, sobald Sie durchgehend krankgeschrieben sind, ganz ohne Feststellung einer Berufsunfähigkeit.
Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung, Arbeitsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit?
Die vier Begriffe klingen ähnlich, meinen aber unterschiedliche Dinge und haben unterschiedliche Träger. Berufsunfähigkeit nach § 172 VVG fragt, ob Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf noch ausüben können, und der private BU-Versicherer zahlt. Erwerbsminderung nach § 43 SGB VI fragt, wie viele Stunden täglich Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch arbeiten könnten, unabhängig vom bisherigen Beruf, und die Deutsche Rentenversicherung zahlt. Arbeitsunfähigkeit ist die ärztliche Krankschreibung im aktuellen Job. Dafür zahlt die Krankenkasse Krankengeld oder, falls vereinbart, die Arbeitsunfähigkeitsklausel Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung. Dienstunfähigkeit betrifft nur Beamtinnen und Beamte und wird vom Dienstherrn festgestellt. Für eine Sehnenscheidenentzündung ist das wichtig zu wissen: Sie schränkt fast nie die Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ein. Deshalb greift die Erwerbsminderungsrente hier fast nie, und realistisch bleibt meist nur die private Berufsunfähigkeitsversicherung oder die Arbeitsunfähigkeitsklausel.
Wie wird meine BU-Rente besteuert, und was zieht die Krankenkasse ab?
Das hängt von Ihrem Versichertenstatus und Ihrem Vertrag ab, deshalb gibt es keine pauschale Zahl. Klar geregelt ist die Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung: Freiwillig gesetzlich Versicherte und hauptberuflich Selbständige zahlen auf eine private BU-Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Bei den Beitragssätzen 2026 (allgemeiner Satz 14,6 Prozent, durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 Prozent, Pflegeversicherung 3,6 beziehungsweise 4,2 Prozent für Kinderlose) macht das nach eigener Berechnung rund 21 bis 22 Prozent der Rente aus, bei 2.000 Euro Rente also etwa 420 Euro monatlich, nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit. Pflichtversicherte Angestellte betrifft diese Abgabe in dieser Form nicht. Die steuerliche Behandlung selbst hängt am Vertragstyp und am vereinbarten Leistungsbeginn und lässt sich nur individuell klären, am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse und einem Steuerberater.
Was ist der Unterschied zwischen abstrakter und konkreter Verweisung?
Bei der abstrakten Verweisung darf der Versicherer auf eine Tätigkeit verweisen, die Sie theoretisch ausüben könnten, auch wenn niemand Ihnen diese Stelle anbietet und niemand Sie umschult. Der Verzicht auf diese Klausel ist inzwischen Marktstandard und wird in aktuellen Tarifratings nicht mehr mit Zusatzpunkten belohnt, weil praktisch jeder Tarif ihn enthält. Bei der konkreten Verweisung prüft der Versicherer dagegen, ob Sie tatsächlich eine andere zumutbare Tätigkeit ausüben. Zumutbar ist sie nach den GDV-Musterbedingungen nur, wenn Vergütung und soziale Wertschätzung nicht spürbar unter das bisherige Niveau absinken. Die verbreitete 80-Prozent-Grenze steht nicht im Bedingungstext selbst: Sie ist dort nur ein Fußnotenhinweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, nach der eine Minderung der Vergütung von bis zu 20 Prozent im Regelfall zumutbar ist. Viele Versicherer schreiben diese Grenze ausdrücklich in ihre eigenen Bedingungen, verzichten tun fast keine Tarife darauf. Für eine Sehnenscheidenentzündung heißt das konkret: Der Versicherer darf nicht sagen, Sie könnten ja eine Bürotätigkeit aufnehmen, wenn diese Stelle gar nicht existiert. Er darf aber leistungsfrei bleiben, wenn Sie während der Erkrankung tatsächlich dauerhaft in eine zumutbare Tätigkeit wechseln. Wechseln Sie deshalb nicht vorschnell in eine schlechtere Stelle, solange der Leistungsfall noch nicht geklärt ist.
Wie sind Selbständige in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert?
Nur in Ausnahmefällen automatisch. Selbständige der gewerblichen Wirtschaft sind nur dann gesetzlich unfallversichert, wenn die Satzung der zuständigen Berufsgenossenschaft das vorschreibt, wie § 3 SGB VII regelt. Wer nicht darunter fällt, kann sich nach § 6 SGB VII freiwillig versichern. Ohne freiwillige Unternehmerversicherung gibt es bei einer als Berufskrankheit anerkannten Sehnenscheidenentzündung weder Verletztenrente noch Verletztengeld. Für Selbständige mit Handbelastung, etwa Fliesenleger oder Physiotherapeutinnen mit eigener Praxis, bleibt die private Berufsunfähigkeitsversicherung deshalb oft die einzige Absicherung gegen den Ausfall der eigenen Arbeitskraft. Jede weitere Stufe verschärft sich zusätzlich: Es gibt keine Entgeltfortzahlung, Krankengeld nur nach ausdrücklicher Wahlerklärung, und eine Erwerbsminderungsrente setzt ausreichende Pflichtbeiträge in den letzten Jahren voraus, wie § 43 SGB VI zeigt. Eine freiwillige Unternehmerversicherung bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft kostet beispielsweise bei 60.000 Euro Versicherungssumme rund 168,91 Euro monatlich, nach Angaben der BG BAU. Sie ersetzt die private Berufsunfähigkeitsversicherung trotzdem nicht, weil sie nur bei Arbeitsunfall, Wegeunfall und tatsächlich anerkannter Berufskrankheit zahlt.
Welche Besonderheiten gelten für Musikerinnen und Musiker bei Sehnenerkrankungen?
Gleich mehrere, und die verschiedenen Rechtskreise laufen bei dieser Berufsgruppe besonders weit auseinander. In der gesetzlichen Unfallversicherung nennt die DGUV Klavierspielen ausdrücklich als Beispieltätigkeit für die BK 2101. Zusätzlich gibt es mit der BK 2115 eine eigene Berufskrankheit nur für Instrumentalmusiker, die fokale Dystonie, und die stand anders als die BK 2101 nie unter dem inzwischen abgeschafften Unterlassungszwang. Die Kehrseite: Freiberufliche Musikerinnen und Musiker sind in der gesetzlichen Unfallversicherung meist nicht automatisch versichert, sodass diese Berufskrankheiten für sie ohne freiwillige Absicherung praktisch wertlos bleiben. Ein weiterer Sonderpunkt betrifft die Künstlersozialversicherung: Ohne einen gewählten Wahltarif entsteht der gesetzliche Krankengeldanspruch erst von der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit an, wie § 46 SGB V regelt. Bei mehreren kurzen Krankheitsschüben pro Jahr bleibt dann für keinen einzigen dieser Schübe Krankengeld übrig. Für diese Berufsgruppe ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Musiker deshalb besonders wichtig.
Welche Rolle spielt mein Erwerbsstatus für die Absicherung bei einer Sehnenscheidenentzündung?
Eine sehr große, weil jeder Status einen anderen Zugang zu gesetzlichen Ersatzleistungen hat. Angestellte mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung sind am besten abgesichert: Lohnfortzahlung, danach Krankengeld. Selbständige ohne Wahltarif haben ab dem ersten Tag keine Entgeltfortzahlung und Krankengeld erst nach einer ausdrücklichen Wahlerklärung. Künstlersozialversicherte ohne Wahltarif haben faktisch sieben Wochen lang keine Ersatzleistung. Beamtinnen und Beamte auf Probe oder Widerruf haben in den ersten fünf Dienstjahren außerhalb eines Dienstunfalls keinen Ruhegehaltsanspruch, sondern nur eine Ermessensleistung. Die pauschale Annahme, die gesetzliche Absicherung reiche im Zweifel schon aus, ist für dieses Krankheitsbild deshalb grundsätzlich falsch: Sie hängt vollständig vom individuellen Erwerbsstatus ab, nicht von der Diagnose selbst.
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