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Versicherungen für Studierende mit Kind

Foto von Nina Bruckmann
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einem Kind entsteht für studierende Eltern zusätzlicher Versicherungsbedarf, insbesondere zur finanziellen Absicherung des Kindes.
  • Die Kranken­versicherung für das Kind ist in der Familien­versicherung der gesetzlichen Krankenkasse kostenlos.
  • Muss das Kind privat krankenversichert werden, fallen dafür Extra-Beiträge an.
  • Zur finanziellen Existenzsicherung sind eine Berufs­unfähigkeits­versicherung sowie Risikolebens­versicherung für die Eltern und eine Unfall­versicherung für das Kind sinnvoll.
  • Die zusätzlichen Kosten für Versicherungen für Studierende mit Kind belaufen sich auf durchschnittlich 70 Euro im Monat. Soll das Kind privat krankenversichert werden, kommen etwa 90 Euro hinzu.
  • Studierende mit Kind erhalten eine Vielzahl an finanziellen Unterstützungsleistungen, wie Kindergeld, Elterngeld und Kinderzuschlag. Auch das BAföG-Amt berücksichtigt die neue Situation.

Das erwartet Sie hier

Welche Versicherungen für Studierende mit Kind wichtig und sinnvoll sind und mit welchen zusätzlichen Kosten Sie rechnen müssen.

Inhalt dieser Seite
  1. Versicherungsbedarf mit Kind
  2. Kranken­­versicherung
  3. Pflege­­versicherung
  4. Berufs­unfähigkeits­­versicherung
  5. Unfall­­versicherung
  6. Risikolebens­­versicherung
  7. Haftpflicht­­versicherung
  8. Kosten
  9. Finanzielle Unterstützung

Versicherungsbedarf für Studierende mit Kind

Icon Baby

Eltern sein und Studieren ist eine besondere Herausforderung. Ein neugeborenes Kind verlangt umfassende Betreuung rund um die Uhr und viel Zeit. Zeit, die eigentlich fürs Lernen und für Vorlesungsbesuche benötigt wird. Daher bedeutet ein Kind vielfach eine Studienverlängerung und verschärft eine finanziell ohnehin schwierige Situation. Mit einem Kind bleibt für einen typischen Studierendenjob wenig Zeit und Freiraum. Studierendenhaushalten fehlt üblicherweise ein geregeltes Einkommen. Zumindest finanziell gibt es Unterstützung für Studierende mit Kind. Versicherungstechnisch ändert sich durch die Elternschaft ebenfalls einiges, denn zum Teil ist ein besonderer Absicherungsbedarf gegeben.

Kranken­versicherung für Studierende mit Kind

Icon Arzt

Gesetzliche Kranken­versicherung für Studierende mit Kind

Für Studierende mit Kind ist die gesetzliche Kranken­versicherung besonders vorteilhaft, da das Neugeborene in der Regel im Rahmen der Familien­versicherung kostenlos mitversichert werden kann. Damit ist ein wesentlicher Kostenfaktor, den Kinder mit sich bringen, automatisch abgedeckt. Dies bedeutet eine spürbare finanzielle Entlastung. Wie sich die gesetzliche Kranken­versicherung für Studierende genau gestaltet, hängt von der jeweiligen Konstellation ab.

Folgende Ausgangssituationen sind möglich:

  • Beide Elternteile studieren, sind unter 25 und noch über ihre Eltern beitragsfrei in der Familien­versicherung versichert. Dann kann auch das Kind über die Großeltern in die Familien­versicherung aufgenommen werden. Dies ist seit 2009 möglich. In diesem Fall sind von der jungen Familie überhaupt keine Krankenkassenbeiträge zu zahlen.
  • Beide Elternteile studieren, einer ist in der studentischen gesetzlichen Kranken­versicherung, der andere (da noch unter 25 Jahren) in der Familien­versicherung der Eltern. Dann kann das Kind über die studentische Kranken­versicherung kostenlos in der Familien­versicherung versichert werden. Nur der Elternteil in der studentischen Kranken­versicherung zahlt Beiträge.
  • Ein Elternteil ist bereits berufstätig und Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Sind die Eltern verheiratet, können der studierende Elternteil und das Kind über die Familien­versicherung bei der Krankenkasse des berufstätigen Elternteils versichert werden. Nur der berufstätige Elternteil zahlt Beiträge. Sind sie nicht verheiratet, ist der studierende Elternteil entweder noch über die Familien­versicherung bei den Eltern mitversichert oder muss sich in der studentischen Kranken­versicherung versichern. Das Kind kann über jeden der beiden Elternteile in der Familien­versicherung kostenlos versichert werden.

Ist ein Elternteil gesetzlich, das andere privat versichert, kann in bestimmten Fällen die Familien­versicherung über den gesetzlich versicherten Elternteil genutzt werden. Das hängt allerdings von der jeweiligen Konstellation ab und ist nicht immer möglich.


Icon Krankenhaus

Private Kranken­versicherung für Studierende mit Kind

Alternativ zur gesetzlichen Kranken­versicherung ist zu Beginn des Studiums auch eine Entscheidung für die private Kranken­versicherung möglich. Das ist hauptsächlich für Studierende mit verbeamteten Eltern oft die günstigere Lösung. Die private Kranken­versicherung hat allerdings den Nachteil, dass es hier keine Familien­versicherung gibt. Sind beide Elternteile privat versichert, muss das Kind gesondert privat versichert werden. Dafür fallen natürlich auch gesonderte Beiträge an. 80 Euro Beitrag im Monat sind ein Orientierungswert. Für die private Kranken­versicherung spricht allerdings der große Leistungsumfang, der im Vergleich zur gesetzlichen Kranken­versicherung weitaus mehr Schutz bietet.

Keine Rückkehr in die gesetzliche Kranken­versicherung

Eine Rückkehr in die gesetzliche Kranken­versicherung ist während des Studiums normalerweise nicht möglich. Das gilt auch dann, wenn sich durch ein Kind die Lebenssituation ändert und die gesetzliche Kranken­versicherung die bessere Lösung wäre. Die zu Studienbeginn beantragte Befreiung von der Versicherungspflicht ist für die (Regel-)Studienzeit bindend. Erst mit der Veränderung des Familienstandes oder der Aufnahme einer Beschäftigung nach dem Studium stellt sich die Frage nach der Art der Kranken­versicherung erneut.

Icon Student

Kranken­versicherung in höheren Semestern

Bei vielen Studierenden mit Kind verlängert sich das Studium. Wichtig zu wissen: Studierende, die das 30. Lebensjahr vollendet oder bereits 14 Fachsemester absolviert haben, können sich nicht länger in der gesetzlichen studentischen Kranken­versicherung versichern. Sie haben dann die Wahl zwischen der freiwilligen gesetzlichen Kranken­versicherung zum Normaltarif oder der privaten Kranken­versicherung. Wer ein Kind mitbringt, kann dann in der gesetzlichen Kranken­versicherung weiter die Familien­versicherung nutzen. In der privaten Kranken­versicherung ist eine eigenständige Versicherung erforderlich. In der Regel ist die gesetzliche Kranken­versicherung wegen der Familien­versicherung trotz der höheren Beiträge im Vergleich zur studentischen Kranken­versicherung die günstigere Lösung.

Private Krankenzusatz­versicherungen

Kinder während des Studiums sind meist noch klein. In diesem Alter werden üblicherweise noch keine privaten Krankenzusatz­versicherungen als Ergänzung zum gesetzlichen Krankenschutz benötigt. Eine Zahnzusatz­versicherung ist zum Beispiel nicht vor dem dritten Lebensjahr sinnvoll. Krankenhausaufenthalte im Kindesalter kommen nur ausnahmsweise vor, sodass auch nicht zwingend eine stationäre Zusatz­versicherung benötigt wird. Hier können studierende Eltern also sparen.

Icon Glühbirne

Pflege­versicherung für Studierende mit Kind

Icon Person im Bett

Die gesetzliche Pflege­versicherung unterscheidet für ihre Beiträge zwischen Versicherten unter und über 23 Jahren sowie mit und ohne Kindern. So zahlen alle Versicherten jeden Alters, die mindestens ein Kind haben, den vergünstigten Beitragssatz. Dies gilt auch für alle Versicherten unter 23 Jahren. Ist man über 23 Jahre alt und kinderlos, so zahlt man den erhöhten Beitragssatz – inklusive des sogenannten Kinderlosenzuschlages.

So hoch sind die Beiträge zur gesetzlichen Pflege­versicherung

2024 beträgt der Beitragssatz zur sozialen Pflege­versicherung 3,4 Prozent für Versicherte unter 23 Jahre oder mit Kindern und 4 Prozent für Kinderlose über 23 Jahre. Dieser Beitragssatz wird bei nicht berufstätigen Studenten vom monatlichen Bedarf abgezogen, der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) festgelegt wird. Eigene Beiträge zur Pflege­versicherung zahlen jedoch nur Studierende, die nicht mehr beitragsfrei in der Familien­versicherung ihrer Eltern mitversichert sind.

Berufs­unfähigkeits­versicherung für Studierende mit Kind

Icon Person mit Laptop

Ohne Beruf eine Berufs­unfähigkeits­versicherung? Das kann für Studierende mit Kind sinnvoll sein. Insbesondere für Alleinerziehende. In jungen Jahren erscheint das Risiko für eine Berufs­unfähigkeit zwar gering, ist aber vorhanden. Oft sind für eine Berufs­unfähigkeit nicht körperliche Leiden verantwortlich, sondern seelische. Auch ein Unfall kann zu dauerhafter Berufs­unfähigkeit führen. Die Versicherung zahlt im Fall einer Berufs­unfähigkeit eine monatliche Berufs­unfähigkeitsrente, die zur Sicherung des Lebensunterhalts eingesetzt werden kann. Das ist schon als Single wichtig – mit einem Kind erst recht. Besonderer Vorteil: Studierende verfügen über günstige Eintrittsvoraussetzungen für die Berufs­unfähigkeits­versicherung, da sie meist noch jung und gesund sind. Die Beiträge bleiben überschaubar. Die Versicherung leistet auch dann, wenn krankheits- oder unfallbedingt das Studium aufgegeben werden muss.

Berufs­unfähigkeits­versicherung für Studierende


Auf Leistungsumfang achten

Beim Abschluss sollte auf eine Nach­versicherungsgarantie geachtet werden. Der Versicherungsschutz kann dann bei grundlegenden Änderungen von Lebensumständen (Heirat, weitere Kinder und ähnliches) ohne erneute Gesundheitsprüfung angepasst werden. Auch sonst empfiehlt sich bei der Auswahl der Versicherung ein genauer Vergleich der jeweiligen Versicherungs­bedingungen. Wichtig ist der Verzicht auf die sogenannte abstrakte Verweisung, damit im Falle einer Berufs­unfähigkeit keine alternative Tätigkeit aufgedrängt wird. Die Versicherung sollte zudem bis zum Renteneintrittsalter laufen. Günstige Versicherungsangebote gibt es bereits für Beiträge von 30 Euro bis 50 Euro im Monat.

Icon Vertrag

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Unfall­versicherung für Studierende mit Kind

Icon Rollstuhl

Studierende genießen auf den Wegen zwischen Uni und Zuhause gesetzlichen Unfallschutz. Dieser gilt allerdings nicht für Sport- und Freizeitaktivitäten außerhalb des Studiums. Schutz bietet hier eine private Unfall­versicherung. Diese leistet bei Unfällen mit folgender Invalidität mit einer Einmalzahlung oder einer Unfallrente in Abhängigkeit vom Invaliditätsgrad. Ein solcher Versicherungsschutz für sich selbst ist stets eine Abwägungsfrage.

Unfall­versicherung für Kinder

Bei Kindern ergibt ein privater Unfallschutz viel Sinn. Denn gerade Kleinkinder sind besonders unfallgefährdet, da sie die Folgen ihres Tuns nicht einschätzen können und unachtsamer sind als Erwachsene. Eine entsprechende Versicherung ist eine gute Vorsorge. Eine Unfall­versicherung für Kinder, auch Kinderinvaliditäts­versicherung genannt, ist schon für unter zehn Euro im Monat erhältlich.

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Risikolebens­versicherung für Studierende mit Kind

Icon Grabstein

Für den eigenen Todesfall vorzusorgen, liegt für Studierende fern und ist als Single auch nicht notwendig. Mit der Geburt eines Kindes ändert sich dies aber. Dann ist man für dessen finanzielle Absicherung in der Pflicht, in der Regel auch für die finanzielle Sicherheit des anderen Elternteils. Mit einer Risikolebens­versicherung lässt sich für den schlimmsten Fall ein finanzielles Sicherheitspolster schaffen. Beim Tod des Versicherungsnehmers wird die vereinbarte Versicherungssumme an hinterbliebene Begünstigte gezahlt, zum Beispiel an das Kind. Besonders günstig ist eine sogenannte verbundene Risikolebens­versicherung, in der beide Elternteile Vertragspartner sind. Stößt beiden gleichzeitig etwas zu – zum Beispiel bei einem gemeinsamen Unfall –, wird die Versicherungssumme allerdings nur einmal ausbezahlt. Das kann bei zwei getrennten Verträgen nicht passieren. Eine Risikolebens­versicherung über 100.000 Euro kostet oft weniger als zehn Euro im Monat.

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Haftpflicht­versicherung für Studierende mit Kind

Icon Schutzschild

Eine private Haftpflicht­versicherung sollte jeder haben. Denn für selbst verursachte Schäden bei Dritten besteht eine betraglich nicht begrenzte Haftung in Höhe des tatsächlichen Schadens. Die Beiträge für eine Haftpflicht­versicherung für Studenten sind überschaubar und belaufen sich auf 30 Euro bis 50 Euro im Jahr im Single-Tarif. Viele Studierende sind noch in der Haftpflicht­versicherung ihrer Eltern mitversichert, sodass kein eigener Versicherungsschutz benötigt wird. Dies ändert sich jedoch, wenn man seinen ersten Bildungsweg (beispielsweise das Bachelor-Studium) beendet.

Kinder in der Haftpflicht­versicherung

Neugeborene sind noch nicht deliktfähig, haften also auch noch nicht für ihr Tun oder Unterlassen. Die Deliktfähigkeit beginnt eingeschränkt erst ab dem siebten Lebensjahr und vollumfänglich ab dem zehnten Lebensjahr. Spätestens dann sollten Kinder in eine private Haftpflicht­versicherung einbezogen werden. Die eigene Haftpflicht­versicherung kann dann in eine Haftpflicht­versicherung für Familien umgeändert werden.

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Was kostet der Versicherungsschutz mit Kind?

Icon Beleg

Geht man davon aus, dass das Kind im Rahmen der Familien­versicherung krankenversichert werden kann, entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Kranken­versicherung. Ist eine private Kranken­versicherung erforderlich, ist mit Kosten von mindestens 80 Euro bis 100 Euro im Monat zu rechnen. Zusätzliche Versicherungskosten entstehen gegebenenfalls durch:

  • Berufs­unfähigkeits­versicherung: 30 Euro bis 50 Euro im Monat
  • Risikolebens­versicherung: 10 Euro im Monat
  • Unfall­versicherung für das Kind: 10 Euro im Monat
  • Haftpflicht­versicherung: 40 Euro bis 70 Euro im Jahr.

Die Versicherungskosten halten sich also insgesamt in Grenzen, insbesondere wenn die Kranken­versicherung kostenlos gestaltet werden kann. Für das Kind selbst fallen dann nur die geringen Beiträge für eine Unfall­versicherung an.

Welche finanzielle Unterstützung gibt es für Studierende mit Kind?

Die Versicherungskosten sind allerdings nur ein geringer Teil der Kosten, die ein Kind mit sich bringt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes belaufen sich die Kosten für ein Kleinkind auf durchschnittlich 763 Euro im Monat. Darin sind laufende Kosten für Verpflegung, Windeln, Spielzeug, Unterkunft und Kleidung berücksichtigt, nicht dagegen die Kosten für die Erstausstattung (Wiege, Kinderwagen und weiteres). Für Studierende mit Kind gibt es jedoch eine Reihe von Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung zu erhalten.


Mutterschaftsgeld

Das Mutterschaftsgeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen für erwerbstätige Mütter. Das Geld bekommt man ab sechs Wochen vor und bis acht Wochen nach der Geburt. Studentinnen, die nicht arbeiten, erhalten kein Mutterschaftsgeld. Neben der Erwerbstätigkeit ist eine eigenständige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken­versicherung Voraussetzung für die Zahlung durch die Krankenkasse. Studentinnen, die als studentische Hilfskraft einem Nebenjob nachgehen und über die studentische Kranken­versicherung versichert sind, erfüllen zum Beispiel diese Bedingungen.

Icon Frau

So wird das Mutterschaftsgeld berechnet

Das Mutterschaftsgeld wird auf Tagesbasis berechnet und beträgt bis zu 13 Euro pro Tag. Wer als Studentin privat oder über die Eltern in der Familien­versicherung versichert ist, hat einen Anspruch auf ein einmaliges Mutterschaftsgeld in Höhe von 210 Euro, das über das Bundes­versicherungsamt ausgezahlt wird. Zusätzlich zum Mutterschaftsgeld muss der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zum Ausgleich des Verdienstausfalls zahlen.


Icon Kind

Kindergeld

Jeder, der in Deutschland wohnhaft ist und Kinder hat, hat Anspruch auf Kindergeld – unabhängig vom beruflichen Status und Einkommen. Das gilt selbstverständlich auch für Studierende. 2024 beträgt das Kindergeld 250 Euro monatlich. Damit lassen sich bereits knapp 35 Prozent der Kosten des Kindes decken. Viele Studierende beziehen selbst noch Kindergeld, denn für Kinder im Studium besteht ein Kindergeldanspruch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.

Das müssen Sie beim Kindergeldantrag beachten

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist eine Hilfeleistung zur Finanzierung des Kindesunterhalts für Eltern mit geringem Einkommen. Der Zuschlag beträgt 2024 bis zu 292 Euro im Monat. Voraussetzung ist ein Mindesteinkommen von 600 Euro im Monat bei Alleinerziehenden beziehungsweise 900 Euro bei Paaren. Bei Studierenden ist ein solcher Verdienst in vielen Fällen nicht gegeben, sodass der Kinderzuschlag nur ausnahmsweise in Betracht kommt. Studiert ein Partner und der andere geht einer Beschäftigung mit geringem Einkommen nach, ist der Kinderzuschlag dagegen sehr wahrscheinlich.

Icon Euroscheine und Münzen

Elterngeld auch für nicht Erwerbstätige

Studierende können auch einen Anspruch auf Elterngeld geltend machen, selbst wenn sie vor der Elternschaft nicht erwerbstätig waren. Dies ist bei den meisten Studierenden der Fall. Der Mindestbetrag des Elterngeldes liegt bei 300 Euro im Monat. Bestanden zuvor Arbeitseinkünfte, berechnet sich das Elterngeld nach einem bestimmten Verfahren, das bis zu 67 Prozent des letzten Einkommens als Zahlung ermöglicht. Maximal sind 1.800 Euro im Monat möglich. Das Studium kann während des Bezugs von Elterngeld fortgesetzt werden. Das Elterngeld wird regulär bis zu 14 Monate gezahlt, als ElterngeldPlus bis zu 28 Monate.


Was passiert mit dem BAföG?

Das Studium kann im Umfeld der Geburt bis zu drei Monate unterbrochen werden, ohne dass der BAföG-Anspruch beeinträchtigt wird. Nach der Geburt können BAföG-beziehende Eltern einige Erleichterungen nutzen. So wird ein Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 160 Euro für jedes Kind gewährt. Er kann jeweils nur von einem Elternteil in Anspruch genommen werden. Außerdem ist es möglich, die Förderungshöchstdauer zu verlängern. Dies ist sowohl aufgrund der Schwangerschaft möglich, als auch in Abhängigkeit von den Lebensjahren des Kindes.

  • Verlängerung aufgrund der Schwangerschaft: Ein Semester
  • Verlängerung vom ersten bis zehnten Lebensjahr des Kindes: Ein Semester pro Lebensjahr
  • Verlängerung aufgrund von Erkrankungen des Kindes: Individuell

Weitere Informationen zum BAföG-Anspruch erhalten Studierende mit Kind bei Sozialberatungsstellen der Studierendenvertretung, beim zuständigen Studierendenwerk oder bei ihrer Hochschule.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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