Haftpflicht­versicherung für die Familie Tarifvergleich und Ratgeber (2024)

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Überzeugen Sie sich selbst

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einer Haftpflicht­versicherung im Familientarif können Sie sich und Ihre Familienmitglieder günstig absichern.
  • Mitversichert werden können die Ehe- oder Lebenspartner:in, Kinder sowie unter Umständen auch Eltern, Großeltern und Haushaltshilfen.
  • Achten Sie darauf, dass auch von deliktunfähigen Kindern verursachte Schäden versichert sind.
  • Bei uns können Sie sich und Ihre Familie ab 3,12 € im Monat ­haftpflichtversichern.

Das erwartet Sie hier

Was kostet die ideale Haftpflicht­versicherung für Familien, wie sind Kinder mitversichert und welche Leistungen sind für Familien besonders wichtig.

Inhalt dieser Seite
  1. Ideale Haftpflicht für Familien
  2. Regelungen für Kinder, Studierende und Co.
  3. Wichtige Leistungen
  4. Kosten (inkl. Kostenbeispiel)
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Haftpflicht für Familien vergleichen
Foto von Swantje Niemann
Zuletzt aktualisiert am

Wie sieht die ideale Haftpflicht­versicherung für Familien aus?

Alle relevanten Familienmitglieder sind mitversichert

Die ideale Haftpflicht­versicherung schließt alle für Ihren Haushalt relevanten Mitglieder ein. Wer lebt in Ihrem Haushalt? Wie alt sind Ihre Kinder? Beherbergen Sie Au-Pairs oder Austauschschüler:innen? Beschäftigen Sie eine Haushaltshilfe? Leben Ihre Eltern bei Ihnen? Achten Sie bei Abschluss der Versicherung darauf, dass diese Personen ebenfalls im Vertrag mitversichert sind.

Im nächsten Kapitel erläutern wir Ihnen alle wichtigen Regelungen und Besonderheiten, die für einzelne Mitglieder gelten. Hier finden Sie einen Überblick, wer überhaupt mitversichert werden kann:

Icon Netzwerk

Wer kann mitversichert werden?

  • Ehe-/Lebenspartner:in
  • Alle im Haushalt lebenden Kinder (leibliche Kinder, Adoptiv-, Stief-, Pflege-, Enkelkinder)
  • Volljährige Kinder in der Ausbildung oder im Studium (auch, wenn sie bereits ausgezogen sind)
  • Haushaltshilfen, Au-Pairs, Austauschschüler:innen
  • Eltern und Großeltern (wenn sie im selben Haushalt leben wie Sie)

Alle relevanten Risiken sind mitversichert

Sind Ihre Kinder unter 7 Jahre alt? Sind Sie Hausbesitzer? Haben Sie eine Photovoltaik­anlage? Dann achten Sie darauf, dass Schäden durch deliktunfähige Kinder, Schäden auf Ihrem Grundstück und Schäden durch Ihre Solaranlage mitversichert sind. Diese und weitere Leistungspunkte können je nach Haftpflicht­versicherer nämlich nicht automatisch Teil des Leistungsumfangs sein. Überlegen Sie, was Ihr Bedarf ist und halten Sie Ausschau nach Angeboten, die genau auf Ihren Versicherungsbedarf zugeschnitten sind. Weiter unten haben wir Ihnen die wichtigsten Leistungen einer Haftpflicht für Familien zusammengefasst.


Ausreichend hohe Deckungssumme

Je mehr Personen in einem Vertrag mitversichert sind, desto leistungsstärker sollte die Versicherung gestaltet sein. Dazu gehört auch eine ausreichend hohe Versicherungssumme. Also die Summe, bis zu der die Versicherung einen Schaden maximal übernimmt. Wir empfehlen eine Deckungssumme von mindestens 15 Millionen Euro für Familien.

Vorteile einer gemeinsamen Haftpflicht für Familien

  • Alle Familienmitglieder in einem einzigen Vertrag
  • Deutlich günstiger als Versicherungen für jede Person einzeln
  • Versicherungsschutz anpassbar auf individuelle Bedürfnisse und Risiken
Icon Kreis abgehakt

Mit uns zur idealen Haftpflicht für Familien

Nutzen Sie gern unseren kostenfreien Online-Rechner, um auf Basis Ihres persönlichen Bedarfs einen Tarifvergleich durchzuführen. Vergleichen Sie verschiedene Versicherer und deren unterschiedliche Tarife in Sachen Preis und Leistungen. Sagt Ihnen ein Angebot zu, können Sie es direkt online abschließen.

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Die Testsieger 2024 aus Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money im Vergleich:

Alle wichtigen Regelungen für die Mit­versicherung einzelner Familienmitglieder

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Wie sind Kinder in der Haftpflicht­versicherung mitversichert?

Grundsätzlich sind alle minderjährigen, ledigen Kinder mitversichert, die in einem Haushalt mit dem Versicherungsnehmer leben. Dabei gibt es keine Unterscheidung zwischen leiblichen Kindern oder etwa Stief- oder Adoptivkindern. Auch Enkelkinder sind mitversichert. Für Kinder unter 7 Jahren gibt es einige Besonderheiten, genauso wie für Kinder, die nicht mehr zu Hause wohnen bzw. sich in Ausbildung oder Studium befinden.

Kinder unter 7 Jahren

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Kinder, die das 7. Lebensjahr nicht vollendet haben, gelten als deliktunfähig und können somit nicht haftbar gemacht werden. Dies wird damit begründet, dass sie sich ihres Handelns und den möglichen Folgen nicht bewusst sind. Kinder unter 7 sind daher meist nicht in der Haftpflicht mitversichert. Zu Problemen kommt es jedoch, wenn der Schaden dadurch entstanden ist, dass Sie als Eltern Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Daher wichtig für Ihre Haftpflicht: Schäden durch deliktunfähige Kinder sollten mitversichert sein! Mehr dazu weiter unten.

Kinder unter 10 Jahren

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Ist das Kind über 7 aber unter 10 Jahre alt, dann ist es für Schäden im Straßenverkehr weiterhin schuldunfähig. Für den Schaden, den es bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, kann das Kind nicht verantwortlich gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn es die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.

Die Ausweitung der Nicht-Haftbarkeit bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres gilt allerdings nur für den bewegten Straßenverkehr. Das heißt, wirft ein 8-jähriges Kind einen Motorroller um und zerkratzt diesen dadurch, ist das Kind bzw. Sie als Eltern haftbar. Mit einer Familien­haftpflicht sind Sie in einem solchen Fall versichert.

Minderjährige Kinder

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Ab 7 bzw. 10 Jahren gelten Kinder nicht mehr als deliktunfähig. Es wird individuell beurteilt, ob das Kind im Schadensfall sich seines Handelns und deren Folgen bewusst war. In einem solchen Fall kann es selbst haftbar gemacht werden, andernfalls haften die Eltern. Eine Haftpflicht­versicherung im Familientarif springt sowohl für das Kind als auch die Eltern ein.

Volljährige Kinder (Azubis und Studierende)

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Auch wenn Kinder über 18 Jahre alt sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen in der Familien­haftpflicht versichert bleiben. Grundsätzlich sind Kinder bis zum Abschluss der Erstausbildung bzw. des Erststudiums mitversichert – auch wenn sie nicht mehr im gleichen Haushalt leben.

In diesen Fällen sind volljährige Kinder mitversichert:

  • Weiterhin im gleichen Haushalt wie die Eltern
  • Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums unmittelbar nach Schulabschluss
  • Auch bei Studium nach Ausbildung
  • Bundesfreiwilligendienst oder freiwilliges soziales Jahr bis max. 1 Jahr nach Studium oder Lehre
  • Wartezeit von max. 1 Jahr zwischen Bachelor- und Masterstudium
  • Work & Travel oder Au-Pair-Aufenthalt bis max. 1 Jahr
  • Arbeitslosigkeit von max. 1 Jahr nach Ende der Ausbildung oder Studium

In diesen Fällen sind volljährige Kinder nicht mehr mitversichert:

  • Auszug aus dem elterlichen Haushalt
  • Ende der Erstausbildung
  • Einstieg in den Beruf
  • Beginn eines Referendariats
  • Heirat bzw. Lebenspartnerschaft

Mehr zur Haftpflicht für Studierende

Au-Pairs und Co.

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Einige Tarife der Haftpflicht­versicherung schließen auch minderjährige Kinder mit ein, die nur vorübergehend im gleichen Haushalt leben. Dazu zählen beispielsweise Austauschschüler:innen oder Au-Pairs. Der Versicherungsschutz ist meistens auf 1 Jahr begrenzt.

Kinder mit Behinderung

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Mitversichert werden können volljährige, ledige Kinder mit einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung. Auch wenn diese Kinder in einer Pflegeeinrichtung leben, sind sie über die Familien­haftpflicht mitversichert.

Icon Partner Paar

Wie sind Ehe- bzw. Lebenspartner:innen in der Haftpflicht­versicherung mitversichert?

Paare können sich (unabhängig davon, ob sie Kinder haben oder nicht) gemeinsam ­haftpflichtversichern. Dafür ist es unerheblich, ob sie verheiratet sind, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben oder einfach nur zusammen wohnen. Bei unverheirateten Paaren muss dafür in der Regel der Name der Partner:in im Versicherungsvertrag stehen. Die Absicherung als Paar ist viel günstiger als wenn beide jeweils einzeln eine Haftpflicht­versicherung abschließen würden.


Wie sind andere Familienmitglieder und Personen mitversichert?

Pflegebedürftige Angehörige

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Im Familientarif der Haftpflicht­versicherung können Angehörige eingeschlossen werden, die mindestens den Pflegegrad 3 aufgrund von Pflegebedürftigkeit haben und mit Ihnen im gleichen Haushalt leben.

Eltern und Großeltern

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Auch Ihre Eltern und Großeltern oder die Ihrer Ehe-/Lebenspartner:in können mitversichert werden, wenn sie im gleichen Haushalt mit Ihnen leben. In einigen Tarifen sind sie auch mitversichert, wenn sie in einem Pflegeheim leben. Schauen Sie jedoch genau in die Bedingungen: Einige Versicherer setzen voraus, dass die mitversicherten Eltern bzw. Großeltern alleinstehend und/oder nicht erwerbstätig sind.

Haushaltshilfen und Pflegepersonal

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Personen, die in Ihrem Haushalt beschäftigt sind, können ebenfalls über Ihre Haftpflicht­versicherung mitversichert werden. Dazu zählen Personal zur Kinderbetreuung, Haushaltshilfen oder auch Pflegepersonal.

Wichtige Leistungen der Haftpflicht­versicherung für Familien

Grundsätzlich sichert Sie eine Haftpflicht­versicherung bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie oder eine mitversicherte Person bei Dritten verursacht haben, ab. Jede Schadensersatzforderung an Sie wird erst einmal geprüft. Ist diese berechtigt, wird sie vom Versicherer beglichen. Darüber hinaus gibt es zusätzliche Leistungen, auf die Sie besonders achten sollten.

Icon Kreisdiagramm

Überblick: Diese Leistungen sind für Familien besonders sinnvoll

  • Schäden durch deliktunfähige Kinder: Wie bereits oben erwähnt, sind Kinder bis zu einem bestimmten Alter und in bestimmten Situationen schuldunfähig. Damit Sie dennoch auf der sicheren Seite sind, falls es zu einem Schadensfall kommt, sollte diese Art von Schäden dennoch mitversichert sein.
  • Haustiere: Haben Sie kleine Haustiere in der Familie wie etwa Meerschweinchen oder Vögel, dann sind Sie auch für die Schäden verantwortlich, die diese Tiere an Dritten verursachen. Kleine Haustiere können in der Privat­haftpflicht mitversichert sein. Größere Tiere wie etwa Hunde und Pferde müssen separat versichert werden.
  • Mietsachschäden: Wohnen Sie zur Miete oder verbringen mit Ihrer Familie gern einmal den Urlaub im Hotel oder Ferienhaus, dann sollten Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen mitversichert sein. So sind Sie geschützt, wenn Sie oder Ihre Kinder Schäden an beispielsweise Einbauschränken, Badewanne oder Einrichtungsgegenständen im Hotel anrichten.
  • Schlüsselverlust: Gerade, wenn Sie mehrere Personen im Haushalt sind, ist das Risiko eines Schlüsselverlustes höher. Wohnen Sie in einem Mehrfamilienhaus mit zentraler Schließanlage, kann dies richtig teuer werden. Achten Sie daher darauf, dass der Verlust privater fremder Schlüssel (also einer Mietwohnung) ausreichend mitversichert ist. Bonus: Oft sind auch Büroschlüssel mitversichert.
  • Eigenes Haus: Besitzen Sie ein eigenes Haus, so sind Sie als Hauseigentümer:in auch für Schäden verantwortlich, die Dritten auf Ihrem Grundstück zustoßen. In einigen Tarifen der privaten Haftpflicht­versicherung kann dies mitversichert werden, andernfalls benötigen Sie eine separate Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht.
  • Hausbau: Sind Sie hingegen gerade dabei, ein Haus zu bauen oder planen einen Hausbau, so achten Sie darauf, dass auch Schäden, die Dritten auf Ihrer Baustelle passieren, mitversichert sind. Denn für diese sind Sie als Bauherr:in verantwortlich. Andernfalls benötigen Sie eine separate Bauherren­haftpflicht.
  • Forderungsausfalldeckung: Wird Ihnen oder einem Ihrer mitversicherten Familienmitglieder ein Schaden zugefügt, aber die Schädiger:in kann nicht zahlen oder besitzt selbst keine Haftpflicht, so springt Ihre Haftpflicht ein! Vorausgesetzt, der Leistungspunkt Forderungsausfalldeckung ist mitversichern. Dies ist jedoch mittlerweile üblich.
  • Gefälligkeitsschäden: Helfen Sie Ihren Freunden und Bekannten gerne mal bei einem Umzug oder führen andere unentgeltliche Hilfsleistungen durch, dann sollten Gefälligkeitsschäden unbedingt mitversichert sein. Lassen Sie beim Umzug eine Kiste mit teurem Geschirr Ihrer Freunde fallen, so müssen Sie diesen Schaden begleichen.
  • Babysitting: Passen Sie öfter mal auf andere (minderjährige) Kinder auf, dann achten Sie darauf, dass auch Schäden abgedeckt sind, die während dem Babysitting bzw. der Kinderbetreuung auftreten. Beispielsweise wenn sich die Kinder durch Ihr Verschulden verletzen. Das gleiche gilt auch für Tiersitting, wenn Sie beispielsweise auf die Hunde Ihrer Nachbarn aufpassen.
  • Internetnutzung: Viele Familienmitglieder bedeutet vermehrte Internetnutzung. Gute Haftpflichttarife decken auch Schäden ab, die durch Austausch, Übermittlung oder Bereit­stellung elektronischer Daten bei Dritten herbeigeführt werden. Achtung: unberechtigt heruntergeladene urheberrechtlich geschützte Daten sind nicht mitversichert.

Alle Leistungen einer Haftpflicht­versicherung

Experten-Tipp:

„Da Kinder unter 7 als deliktunfähig gelten, kommt die Haftpflicht­versicherung im Normalfall auch nicht für Schäden auf, die sie verursachen. Das klingt erstmal seltsam, ist aber völlig korrekt. Denn solange die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, müssen sie auch nicht für den Schaden zahlen. Allerdings ist es Eltern oft unangenehm, wenn ihr Nachwuchs Sachen von Freunden, Verwandten oder Nachbarn beschädigt, deshalb wollen Sie trotzdem für die Schäden aufkommen.

Aus diesem Grund bieten viele Haftpflicht­versicherungen Tarife an, bei denen trotz der Deliktunfähigkeit des Kindes Sachschäden bis zu einer bestimmten Höhe übernommen werden. Meist liegt die Versicherungssumme bei 5.000 Euro.“

Foto von Benjamin Mai
Berater
Icon Achtung

Was ist nicht versichert?

  • Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden
  • Schäden, die sich Familienmitglieder untereinander zufügen

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Was kostet eine Haftpflicht­versicherung für Familien?

Eine private Haftpflicht­versicherung ist ohnehin vergleichsweise günstig. Durch die Mit­versicherung von Familienmitgliedern in einem einzigen Tarif erweist sich auch die Familien­haftpflicht als günstig. Bereits ab 3,12 Euro im Monat können sich Familien versichern. Die genaue Höhe der Beiträge hängt weiterhin davon ab, welcher Leistungsumfang und welche Tarifstufe gewünscht ist.

Icon Beleg

Rechenbeispiel: Haftpflicht für eine 4-köpfige Familie

  • Alter Versicherungsnehmer:in: 35 Jahre
  • Keine Kinder unter 7 Jahren
TarifstufeVersicherungssummeMonatlicher Beitrag*
Basis15 Mio. €3,12 €
Komfort20 Mio. €4,02 €
Premium50 Mio. €4,55 €
*Umgerechneter Monatsbeitrag aus dem Jahresbeitrag. Wählen Sie am besten stets die jährliche Zahlweise, da sonst ein Aufschlag für unterjährige Zahlweise anfallen kann.

Was kostet eine Haftpflicht­versicherung für Ihre Familie?

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Haftpflicht­versicherung für Familien im Test

Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)

Franke und
Bornberg Ø
ServiceValue
Fairness
ServiceValue
€uroAtlas
Gesamtwertung
von 100
Logo Allianz Deutschland AGAllianzFFFSehr gutSehr gut91
Logo LVM VersicherungLVMFF+Sehr gutSehr gut86
Logo VGH VersicherungenVGHFF+Sehr gutSehr gut86

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Haftpflicht­versicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Haftpflicht­versicherer im Test (2024)

Haftpflicht­versicherung für Familien vergleichen

Die private Haftpflicht­versicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen. Sie prüft die Haftpflichtansprüche, wehrt unberechtigte Forderungen ab und leistet bei berechtigten Forderungen. Damit stellt die Haftpflicht­versicherung einen unerlässlichen Schutz dar – gerade für Familien. Wer eine Haftpflicht abschließen oder wechseln möchte, sollte sich genau überlegen, welche Bereiche in jedem Fall versichert sein sollen sowie verschiedene Versicherer und Tarife daraufhin vergleichen.


Tarife unabhängig vergleichen lohnt sich

Es gibt unzählige Tarife zur Haftpflicht­­versicherung auf dem Markt, der Wettbewerb ist groß. Nutzen Sie dies zu Ihrem Vorteil und wählen Sie den Tarif, der genau die Leistungen anbietet, die Sie brauchen, und das zum besten Preis. Vergleichen Sie einfach und kostenfrei aktuelle Tarife mit unserem Online-Rechner und schließen Sie das beste Angebot für Ihre Familie direkt online ab – bereits ab 3,12 Euro im Monat!

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Die häufigsten Fragen zur Haftpflicht­versicherung für Familien

Wer ist in der Familien­haftpflicht mitversichert?

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Mitversichert werden können die Ehe-/Lebenspartner:in sowie die Kinder. Ebenfalls mitversichert werden können unter gewissen Umständen die Eltern, Großeltern, pflegebedürftige Angehörige, Haushaltshilfen sowie Austauschschüler:innen und Au-Pairs.

Was kostet eine Haftpflicht­versicherung für eine Familie?

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Eine Familien­haftpflicht­versicherung kostet ab 37,49 Euro im Jahr, also 3,12 Euro im Monat. Je nach gewünschtem Leistungsumfang und Tarifstufe kann der Versicherungsbeitrag auch bis zu 70 Euro im Jahr betragen.

Sind Kinder über die Eltern ­haftpflichtversichert?

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Ja, grundsätzlich sind Kinder bis zum Auszug aus dem elterlichen Haushalt oder dem Beginn einer beruflichen Tätigkeit mitversichert. Beginnt das Kind ein Studium oder eine Ausbildung, dann ist es weiterhin in der elterlichen Haftpflicht mitversichert, auch wenn es in einer eigenen Wohnung oder WG wohnt.

Was passiert mit der Familien­haftpflicht bei einer Scheidung?

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Sollten Sich Paare trennen oder Eheleute scheiden lassen, so gilt die Haftpflicht­versicherung nur noch für die im Vertrag eingetragene Versicherungsnehmer:in – nicht mehr für die Ex-Partner:in. Bei Eheleuten besteht die Mit­versicherung noch bis zur rechtskräftigen Scheidung. Die Ehepartner:in kann jedoch ohne Wissen der Noch-Ehepartner:in die Versicherung einfach kündigen. Daher empfehlen wir, sich bei einer Trennung bzw. Scheidung direkt selbst zu versichern.

Sind Sie die Versicherungsnehmer:in und „verbleiben“ quasi im alten Vertrag, so kann es sich lohnen, einen Wechsel in den Single-Tarif durchzuführen, da dieser in der Regel günstiger ist. Dies ist auch möglich, wenn Sie Kinder haben.

Was passiert mit der Familien­haftpflicht bei einem Todesfall?

lesen

Verstirbt die Versicherungsnehmer:in, so bleibt die Haftpflicht­versicherung erst einmal bestehen und endet nicht automatisch mit dem Todesfall. Hinterbliebene können die Versicherung weiterführen, indem sie weiterhin die Beiträge bezahlen. Bezahlt dann die überlebende Ehe- bzw. Lebenspartner:in die Beiträge zur Haftpflicht bei der nächsten Fälligkeit, so wird sie in der Regel automatisch zur neuen Versicherungsnehmer:in. Dennoch sollte der Versicherer im Todesfall in Kenntnis gesetzt werden.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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