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Mutter-Kind-Kur – Der Ausweg aus Krankheit und Überlastung

Foto von Nina Bruckmann
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Mutter-Kind-Kuren (oder Vater-Kind-Kuren) handelt es sich um einen dreiwöchigen stationären Aufenthalt, welcher der gesundheitlichen Vorsorge oder Rehabilitation dient.
  • Gesetzlich versicherte Eltern haben einen Anspruch darauf, dass ihre Krankenkasse bei Bedarf die Kosten einer Kur trägt.
  • Bei privatversicherten Eltern kommt es auf ihren Versicherungstarif an und auch die Zuzahlung ist in ihrem Fall höher.
  • Mit einer sorgfältig ausgefüllten Selbstauskunft können Sie Ihre Chancen auf die Bewilligung einer Kur optimieren.

Das erwartet Sie hier

Was eine Mutter-Kind-Kur genau ist, wie sie Ihnen helfen kann, wieder neue Kraft zu tanken und wann die Kranken­versicherung die Kosten übernimmt.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist eine Mutter Kind Kur?
  2. Leistungen auf Kuren
  3. So beantragen Sie die Kur
  4. Kostenübernahme durch Krankenkassen
  5. Was zahlt die private Kranken­­versicherung?
  6. Fazit

Mutter-Kind-Kur: Kein Urlaub, sondern Gesundheitsvorsorge

Was ist eine Mutter-Kind-Kur?

Eine Mutter-Kind-Kur ist kein Urlaub auf Rezept, sondern vielmehr ein stationärer Aufenthalt zur Vorbeugung oder Rehabilitation. Meist steht die Vorsorge im Hintergrund. Kuren dauern drei Wochen und sind eine Pflichtleistung der gesetzlichen Kranken­versicherung. Eine Kur ermöglicht es, Abstand vom Alltag zu finden und sich auf die therapeutischen und vorbeugenden Angebote zu konzentrieren. Bei einer Mutter-Kind-Kur wird die Mutter von ihrem Kind begleitet, aber es gibt auch reine Mütter- beziehungsweise Väter-Kuren, bei denen nur der behandlungsbedürftige Elternteil behandelt wird.


Icon Vater mit Kind

Nicht nur für Mütter

Auch wenn häufig von Mutter-Kind-Kuren die Rede ist, gibt es nicht nur Kuren für Mütter. Väter haben ebenfalls den Anspruch auf eine Vater-Kind-Kur, wenn ihnen ein Arzt die Notwendigkeit attestiert.

Mutter-Kind-Kur ist gesetzlich geregelt

Mittlerweile haben Mütter per Gesetz einen Anspruch auf eine Mutter-Kind-Kur. Seit der Gesundheitsreform 2007 gehören Kuraufenthalte für Eltern zu den Pflichtleistungen der Kranken­versicherung. Damit der Kuraufenthalt angetreten werden kann, muss ein ärztliches Attest vorliegen, das die Notwendigkeit einer Mutter-Kind-Kur anerkennt.

Auch wenn es um Rehabilitation geht, ist in der Regel die Kranken­versicherung zuständig. Die Renten­versicherung ist nur dann der zuständige Kostenträger, wenn es darum geht, durch Reha­maßnahmen die Erwerbsfähigkeit des Elternteils wiederherzustellen oder zu erhalten.

Das leisten Kuren

Schweren Erkrankungen vorbeugen

Vorsorge­maßnahmen sollen verhindern, dass die Mutter oder der Vater ernsthaft erkrankt. Als Vorsorge findet eine medizinische Betreuung und die Vermittlung von Methoden zur Bewältigung des Alltags statt. Im Rahmen der Kur wird dem teilnehmenden Elternteil ein auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmter Behandlungsplan zur Seite gestellt.

Icon Gesundheitscheck

Icon Klemmbrett

Vorsorge­maßnahmen

Zu den Vorsorge­maßnahmen gehören zum Beispiel:

  • Bewegungsübungen
  • Anleitung zu Entspannungsübungen
  • Psychotherapeutische Gespräche
  • Erziehungsberatung
  • Gesundheitsberatung
  • Ernährungsberatung

Reha: Verbesserung bereits bestehender Krankheiten

Bei Rehabilitations­maßnahmen steht die Wiederherstellung der Gesundheit nach einem gesundheitlichen Schaden und der Umgang mit diesem im Vordergrund. Eine Kur zur Rehabilitation wird zum Beispiel nach einer Krebserkrankung verschrieben. Teilweise unterscheiden sich die Leistungen je nachdem, ob die Kur in erster Linie der Vorsorge dient oder ob bereits eine Erkrankung vorliegt.

Reha: Was zahlt die private Kranken­versicherung?

Icon Kind

Kinder werden professionell betreut

Kommt das Kind mit, benötigt es im Rahmen der gesetzlichen Kranken­versicherung kein Attest. Jedoch hat das Kind keinen Anspruch auf Therapiestunden. Anders sieht es aus, falls das Kind behandlungsbedürftig ist. In diesem Fall erhält auch das Kind eine Behandlung.

Unterstützung bei der Betreuung

Während des gesamten Kuraufenthalts werden schulpflichtige Kinder beurlaubt und vor Ort unterrichtet. Für kleinere Kinder gibt es Spielgruppen und Kindergarten. Solange die Mütter ihre Behandlungs- und Therapiestunden ableisten, befinden sich die Kinder in liebevoller und professioneller Betreuung. Somit können sich die Eltern ganz ihrer Erholung und Genesung widmen. Bleiben die Kinder hingegen zu Hause, unterstützen Beratungsstellen mit der Organisation einer Betreuung.

Wann können Kinder mitkommen?

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Kinder unter zwölf (bei behinderten Kindern gilt die Altersgrenze nicht) können ihre Eltern beim Vorliegen von mindestens einem dieser Umstände begleiten:

  • Beim Kind liegen ebenfalls eine Krankheit oder gesundheitliche Risiken vor
  • Die Trennung würde das Kind psychisch belasten
  • Die Beziehung von Kind und Eltern ist belastet
  • Es gibt keine Möglichkeit, das Kind anderweitig zu betreuen
Icon Wegweiser

Spezialisierte Kliniken

Teilweise haben sich Kurkliniken auf Hilfe in bestimmten Situationen spezialisiert. Beispielsweise gibt es Kliniken mit einer Spezialisierung auf Eltern von Kindern mit einer Behinderung oder auf Alleinerziehende. Die Wunschklinik kann auch die Wartezeit beeinflussen.

So beantragen Sie Ihre Kur

Ärztliches Attest als Voraussetzung

Die Voraussetzung für die Bewilligung der Kostenübernahme für eine Kur ist ein ärztliches Attest, in dem die Kur empfohlen wird. Dieses Attest, in dem sämtliche chronische Erkrankungen und Krankheits­symptome aufgeführt sind, wird mit dem Antrag bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht.


Icon Liste

Wann werden Kuren verordnet?

Mögliche Anlässe für die Empfehlung einer Kur sind beispielsweise:

  • Starke Erschöpfung, die langfristig zu einem Burnout führen kann
  • Angstzustände
  • Schlafstörungen
  • Kopf- und Rückenschmerzen
  • Kreislaufbeschwerden
  • Adipositas

Diese Dokumente müssen Sie einreichen

Damit der Antrag auf Mutter-Kind-Kur bewilligt wird, müssen der Kranken­versicherung folgende Unterlagen vorliegen:

  • Ausgefüllter Antrag
  • Attest
  • Selbstauskunft

Die Selbstauskunft beziehungsweise Selbsteinschätzung erhalten der medizinische Dienst der Krankenkasse und die Kurklinik.

Icon Stift

Tipp: Füllen Sie den Selbstauskunftbogen aus

Sie müssen die Selbstauskunft nicht ausfüllen, aber der Bogen bietet den Müttern Gelegenheit, dem Kuranbieter die Gesamtsituation umfassend zu erklären und ihn auf eventuelle Belastungen hinzuweisen. Darüber hinaus sind die Angaben darin oft ein wichtiger Faktor dafür, ob die Kur bewilligt wird.


Diese Angaben sollten in den Selbsteinschätzungsbogen

In den Selbsteinschätzungsbogen gehören unter anderem:

  • Gesundheitliche Beschwerden
  • Ihre beruflichen und familiären Belastungen
  • Bisherige Behandlungen und Ihre Erfahrungen damit

  • Die konkreten Ziele, die Sie mit der Kur verfolgen

Seien Sie ausführlich und achten Sie darauf, dass die Informationen in den verschiedenen Formularen zueinander passen. Nehmen Sie sich am besten ausreichend Zeit für das Ausfüllen des Bogens.


Wo gibt es Beratung?

Benötigen Mütter oder Väter Unterstützung beim Ausfüllen des Antragsbogens, können sie sich an die Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände wenden. Sie geben auch Hinweise darauf, welche Formulierungen im Attest enthalten sein müssen, damit einer Mutter-Kind-Kur stattgegeben wird.

Icon Sprechblasen

Lange Wartezeiten sind möglich

Mit Beantragung einer Mutter-Kind-Kur sollte bedacht werden, dass mehrere Wochen, im schlimmsten Fall sogar Monate ins Land gehen können, bis dem Antrag zugestimmt wird. Teilweise werden Eltern mit der Begründung, dass die Behandlung ihre Arbeitsfähigkeit wiederherstellen soll, an Rehabilitationsträger verwiesen. Dies entspricht nur bedingt der Wahrheit, da bei einer Mutter-Kind-Kur normalerweise primär die familiäre Belastung behandelt wird. Vor diesem Hintergrund ist ein Einspruch bei der Krankenkasse zu empfehlen.

Icon Papiere

Eltern müssen keinen Urlaub einreichen

Eine bewilligte Kur ist eine Maßnahme der Rehabilitation oder Vorsorge und darf nicht auf den Urlaub angerechnet werden. Das ist in §10 des Bundesurlaubsgesetzes geregelt.

Gesetzliche Kranken­versicherung übernimmt die Behandlungskosten

Gesetzlich Versicherte zahlen nur den Eigenanteil

Wurde die Mutter-Kind-Kur schlussendlich bewilligt, kann der langersehnte Kuraufenthalt losgehen. Die Kosten dafür halten sich in Grenzen. Schließlich übernimmt die gesetzliche Kranken­versicherung sämtliche Kosten der Mutter-Kind-Kur und der mitreisenden Kinder. Gesetzlich Versicherte müssen lediglich einen Eigenanteil von zehn Euro pro Kalendertag übernehmen.


Icon beschriebenes Papier

Zuzahlungsbefreiung bei niedrigem Einkommen

Wegen der gesetzlich festgelegten Zuzahlungsgrenze besteht bei niedrigen Einkommensverhältnissen die Möglichkeit, von einem Teil der Zuzahlungen befreit zu werden. Bei chronischer Erkrankung liegt die Grenze bei einem Prozent des jährlichen Familieneinkommens. Hingegen sind nicht chronisch Kranke an eine Grenze von zwei Prozent gebunden.


Übernahme der Fahrtkosten abhängig vom Zweck des Kuraufenthalts

Neben den eigentlichen Behandlungskosten werden auch die Fahrtkosten von der Kranken­versicherung erstattet. Dabei hängt die Höhe der Erstattung von der jeweiligen Art des Kuraufenthalts ab, ob es sich um eine Rehabilitations- oder Vorsorgemaßnahme handelt. Wird die Kur zur Vorsorge angetreten, übernimmt die Versicherung zehn Prozent der Fahrtkosten sowie mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro pro Person und Fahrt. Sofern die Kur der Rehabilitation dient, übernimmt die Krankenkasse die anfallenden Fahrtkosten in vollem Umfang.

Icon Zug

Icon Kalender

Weitere Kur nach vier Jahren möglich

Eine Wiederholung der Kur ist nach vier Jahren möglich, wenn dann wieder gesundheitliche Belastungen oder Risiken vorliegen.

Wann bezahlt die private Kranken­versicherung eine Mutter-Kind-Kur?

Übernahme von Kurkosten nur mit Zusatz­versicherung

Weitaus differenzierter gestaltet sich die Kostenübernahme bei Privatversicherten. Die private Kranken­versicherung ist nur dann zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherte eine entsprechende Zusatz­versicherung nachweisen kann. Andernfalls müssen die Kosten für den Kuraufenthalt aus eigener Tasche gezahlt werden. Die Aufwendungen für das mitreisende Kind müssen selbst gezahlt werden.


Icon Beleg

Höhere Zuzahlung

Auch wenn man eine Zusatz­versicherung hat, muss man eine Zuzahlung leisten. Diese fällt auch deutlich höher aus als in der gesetzlichen Kranken­versicherung und beläuft sich auf 70 Euro pro Tag.

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Beamte haben Anspruch auf Beihilfe

Wird die Kur als Beamtin angetreten, fallen die anfallenden Kurkosten deutlich geringer aus. Schließlich ist die Mutter-Kind-Kur zu Rehabilitationszwecken seit 2004 beihilfefähig. In dem Zusammenhang übernimmt die private Kranken­versicherung 50 bis 80 Prozent der entstandenen Kosten. Dabei hängt die exakte Höhe von der jeweiligen Familiensituation und der geltenden Beihilfeverordnung ab. Wenn die Beihilfe in Anspruch genommen wird, müssen Beamte die Kur in einer Klinik durchführen. Hierbei müssen sie darauf achten, dass die ausgewählte Klinik über eine Konzession verfügt.


Icon Geldbörse

Eltern-Kind-Kuren gibt es auch für Selbstzahler

Eine Kur kann auch ohne ärztliche Verordnung beantragt werden. Mittlerweile bieten zahlreiche Kliniken auch Eltern-Kind-Kuren für Selbstzahler an. Die Höhe der Kurkosten wird vom jeweiligen Angebot und der ausgewählten Klinik beeinflusst. Somit können Mutter-Kind-Kuren ab 360 Euro pro Person und Woche inklusive Halbpension in Anspruch genommen werden.

Fazit

Kuren für Eltern dienen der Behandlung und Vorbeugung von gesundheitlichen Problemen, die sich aus den spezifischen Belastungen von Eltern ergeben. Sie dauern drei Wochen und man muss dafür keine Urlaubstage nutzen. Wer gesetzlich versichert ist und nachweisen kann, dass Bedarf für eine Kur besteht, hat einen Anspruch auf die Kostenübernahme durch die Kranken­versicherung. Bei der privaten Kranken­versicherung kommt es auf den Tarif an.


Die häufigsten Fragen zu Mutter-Kind-Kuren

Was sind die Voraussetzungen für eine Mutter-Kind-Kur?

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Die Voraussetzungen für eine Mutter-Kind-Kur sind, dass die betreffende Mutter einer familienspezifischen Belastung ausgesetzt ist und dass ein Arzt attestiert, dass er eine Kur empfiehlt. In die Beurteilung der Krankenkasse, ob eine Kur angemessen ist, fließen der Gesundheitszustand, die spezifischen Belastungen in der Familie sowie die Lebensumstände ein.

Habe ich ein Recht auf eine Mutter-Kind-Kur?

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In der gesetzlichen Kranken­versicherung hat man normalerweise alle vier Jahre das Recht auf eine Kur und die Kostenübernahme dafür, wenn eine Kur aufgrund der gesundheitlichen oder psychosozialen Situation angemessen erscheint.

Wie alt dürfen die Kinder bei der Mutter-Kind-Kur sein?

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Eltern können eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur in der Regel nur dann beantragen, wenn ihre Kinder maximal 17 sind. Wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, können Kinder bis zwölf (oder ältere Kinder, wenn eine Behinderung vorliegt) auf die Kur mitkommen.

Wie viel kostet eine Mutter-Kind-Kur?

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Wird die Kur bewilligt, tragen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der Kur. Es fällt jedoch eine Zuzahlung von zehn Euro pro Tag für erwachsene Kurteilnehmer an.

Kann ich mir eine Mutter-Kind-Kur aussuchen?

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Krankenkassen müssen berechtigten Wünschen der versicherten Eltern nach einer bestimmten Klinik entsprechen.

Warum wird eine Mutter-Kind-Kur abgelehnt?

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Da es sich um eine Pflichtleistung der Krankenkassen handelt, müssen diese ihre Ablehnung begründen. Typische Gründe sind:

  • Verweis auf ambulante Maßnahmen als Alternative zur Kur
  • Verweis auf Zuständigkeit des Renten­versicherungsträgers
  • Keine Anerkennung der medizinischen Notwendigkeit

Sie müssen innerhalb einer Frist von vier Wochen widersprechen.

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