Was ist die Bürger­versicherung?

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Von Maureen Menger
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bürger­versicherung ist ein einheitliches, einkommensabhängiges Kranken­versicherungssystem, das GKV und PKV zu einem System zusammenführen würde.
  • Stand Juli 2026 ist sie nicht eingeführt und im Koalitionsvertrag der Regierung aus CDU/CSU und SPD nicht vorgesehen.
  • Befürworter sind SPD, Grüne und Die Linke; CDU/CSU lehnen sie ab, die FDP ist seit der Wahl 2025 nicht mehr im Bundestag vertreten.
  • Für die Finanzierung sollen neben dem Arbeitseinkommen auch Kapital- und Mieteinkünfte herangezogen werden.
  • Eine Abschaffung der privaten Kranken­versicherung ist derzeit nicht absehbar; bestehende Verträge stünden in allen Modellen unter Bestandsschutz.

Bei kaum einem Thema klaffen Schlagzeilen und Fakten so weit auseinander …

… wie bei der Bürger­versicherung. Kaum ein anderes Thema der Kranken­versicherung wird so emotional diskutiert – und kaum eines sorgt für so viel Verunsicherung bei privat und gesetzlich Versicherten. Immer wieder heißt es, die private Kranken­versicherung stehe vor dem Aus, Beiträge würden explodieren oder Rückstellungen gingen verloren. Für Ihre persönliche Entscheidung ist es deshalb wichtig, Fakten von politischen Absichten zu trennen. Genau das ordnen wir auf dieser Seite sachlich für Sie ein: was die Bürger­versicherung wirklich ist, wie realistisch sie 2026 ist und was ein Systemwechsel für Sie bedeuten würde. So können Sie ruhiger einschätzen, was die Debatte für Ihre eigene Situation heißt.

Was ist die Bürger­versicherung?

Das ist neu in 2026

Beitragsbemessungsgrenze steigt: Die Beitragsbemessungsgrenze der GKV liegt 2026 bei 5.812,50 Euro im Monat, die Versicherungspflicht­grenze bei 6.450 Euro im Monat. → Mehr dazu im Abschnitt „Welche Modelle gibt es?“

Icon Kalender

Die Bürger­versicherung bezeichnet ein einheitliches Kranken­versicherungssystem für alle Bürger. Die heutige Aufteilung in gesetzliche Kranken­versicherung und private Kranken­versicherung würde damit wegfallen. Alle Bundesbürger wären zu gleichen Bedingungen versichert.


Der Kerngedanke ist das Solidaritätsprinzip

Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen, nicht nach dem individuellen Krankheits­risiko. Neben dem Lohn würden auch andere Einkunftsarten in die Beitragsberechnung einfließen. Damit unterscheidet sich das Konzept grundlegend vom heutigen dualen System.

Icon Menschenmenge

Befürworter sind vor allem SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und zahlreiche Sozialverbände unterstützen die Idee. Wie eine Bürger­versicherung konkret aussehen soll, ist zwischen den Befürwortern jedoch nicht abschließend geklärt.


Bürger­versicherung, Einheits­versicherung oder Kopfpauschale?

Für dieselbe Idee kursieren mehrere Begriffe – oft mit politischer Färbung. „Bürger­versicherung“ ist der Begriff der Befürworter und betont den Solidargedanken. Kritiker sprechen von „Einheits­versicherung“, um einen möglichen Verlust an Wahlfreiheit und Wettbewerb zu betonen.

Die Kopfpauschale ist dagegen ein Gegenmodell und kein Synonym. Bei ihr zahlt jeder Versicherte den gleichen Pauschalbetrag, unabhängig vom Einkommen. Geringverdiener werden über steuerfinanzierte Zuschüsse entlastet. Die Bürger­versicherung setzt genau umgekehrt auf einkommensabhängige Beiträge und bildet damit das theoretische Pendant zur Kopfpauschale.

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Wann kommt die Bürger­versicherung? Der aktuelle Stand 2026

Stand Juli 2026 wird die Bürger­versicherung nicht eingeführt. Die seit Mai 2025 regierende Koalition aus CDU/CSU und SPD unter Bundeskanzler Friedrich Merz hat sie nicht in den Koalitionsvertrag aufgenommen (Quelle: Bundesregierung).

Statt eines Systemwechsels setzt die Regierung auf die Stabilisierung der bestehenden gesetzlichen Kranken­versicherung. Gesundheitsministerin ist seit Mai 2025 Nina Warken (CDU) – nicht mehr Karl Lauterbach (SPD), der das Amt von 2021 bis 2025 innehatte (Quelle: Bundesregierung).


Die FinanzKommission Gesundheit statt Bürger­versicherung

Als Antwort auf das Finanzloch der GKV hat Ministerin Warken die FinanzKommission Gesundheit eingesetzt. Diese legte am 30. März 2026 ihren ersten Bericht mit 66 Reformempfehlungen vor. Ziel ist eine Stabilisierung der Beitragssätze ab 2027, nicht die Einführung einer Bürger­versicherung (Quelle: BMG).

Icon Vertrag

Die Kommission erwartet für 2027 eine Deckungslücke von rund 15 Milliarden Euro (Quelle: BMG). Als Leitprinzip formuliert sie eine „einnahmeorientierte Ausgabenpolitik“: Die Ausgaben der GKV dürfen nicht stärker steigen als die Einnahmen. Weitere Vorschläge für Strukturreformen sind bis Ende 2026 angekündigt.

Im Juli 2026 hat der Bundestag zudem eine GKV-Finanzreform verabschiedet, die Ausgaben begrenzt und den Bundeszuschuss ausweitet (Quelle: Bundesregierung). Eine Bürger­versicherung ist darin nicht enthalten.


Wie stehen die Parteien zur Bürger­versicherung?

  • Die Positionen sind unverändert gegensätzlich. SPD, Grüne und Die Linke sprechen sich weiterhin für eine Bürger­versicherung aus, verfolgen aber eigene Ausgestaltungen.
  • CDU und CSU lehnen das Konzept ab und wollen am dualen System festhalten (Quelle: AOK).

Eine wichtige Veränderung: Die FDP, lange die schärfste Gegnerin einer Bürger­versicherung, ist bei der Bundestagswahl 2025 an der 5-Prozent-Hürde gescheitert und nicht mehr im Bundestag vertreten. Da CDU/CSU die Regierung anführen, bleibt eine Umsetzung dennoch unrealistisch.

Die Idee ist damit älter, als viele denken: Erstmals konkretisiert wurde sie 2002 in der sogenannten Rürup-Kommission unter der rot-grünen Bundesregierung. Mit dabei war auch der Gesundheitsökonom Karl Lauterbach (Quelle: Portal Sozialpolitik).

Experten-Tipp:
Wer wegen der Bürger­versicherung auf die PKV verzichtet, entscheidet aus Angst

„In Beratungen höre ich oft: ‚Ich warte lieber ab, bis das mit der Bürger­versicherung geklärt ist.‘ Doch eine politische Mehrheit dafür fehlt komplett, und alle Modelle sehen Bestandsschutz vor. Wer aus Angst vor einer unwahrscheinlichen Reform wartet, verschenkt jedes Jahr niedrigere Einstiegsbeiträge. Entscheiden Sie nach Ihrer Lebenssituation, nicht nach Schlagzeilen.“

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Welche Modelle gibt es?

Für die Ausgestaltung der Bürger­versicherung liegen mehrere Modellvarianten vor. Vorschläge kommen vor allem von SPD, Grünen und Der Linken. Sie unterscheiden sich in einigen Kernfragen deutlich voneinander.


Uneinigkeit herrscht vor allem bei diesen Punkten

  • Welche Einkunftsarten werden bei der Beitragsberechnung berücksichtigt?
  • Wo soll die Beitragsbemessungsgrenze liegen – oder soll sie fallen?
  • Bleibt die PKV bestehen? Welche Übergangslösungen gibt es für Privatversicherte?
  • Wie wird die Finanzierungslast zwischen Arbeitgebern und Versicherten aufgeteilt?
Icon Blitz

Zur Einordnung der Finanzierung: Die Beitragsbemessungsgrenze der GKV liegt 2026 bei 5.812,50 Euro im Monat, die Versicherungspflicht­grenze bei 6.450 Euro im Monat (Quelle: Bundesregierung). Bürger­versicherungs-Modelle würden diese Grenzen anheben oder abschaffen und weitere Einkünfte verbeitragen.


Die Kernpunkte der Parteivorschläge im Überblick:

MerkmalBündnis 90/Die GrünenDie LinkeSPD
Finanzierung (Beitragsgrundlage)Alle Einkunftsarten einschließlich Kapitaleinkünften (zum Beispiel Vermögenseinkommen, Gewinne, Mieteinkünfte)Gesamtes Einkommen und alle Kapitaleinkünfte (zum Beispiel Kapital-, Miet- und Pachterträge)Gesamtes Einkommen und alle Kapitaleinkünfte (zum Beispiel Kapital-, Miet- und Pachterträge)
BeitragsbemessungsgrenzeSoll angehoben werden; gegebenenfalls Freigrenzen für zusätzliche EinkommensartenSoll perspektivisch abgeschafft werden; Freibetrag für Kapitalerträge bis zum SparerpauschbetragWird beibehalten und nach dem bisherigen Verfahren fortentwickelt
PKV-ÜbergangslösungenEinheitliche Bedingungen für gesetzliche und private Anbieter; Privatversicherte können in die GKV wechseln; Zusatz­versicherungen bleiben möglichPKV-Voll­versicherung entfällt; PKV nur noch für Zusatz­versicherungen; keine gesonderte ÜbergangslösungBisher Privatversicherte können wählen, ob sie wechseln; beihilfefähiger Tarif für Beamte
Aufteilung der FinanzierungParitätisch (Arbeitgeber und Versicherte je zur Hälfte); Abschaffung des ZusatzbeitragsParitätisch; Abschaffung von Sonder- und Zusatzbeiträgen; Beihilfe durch paritätische Beteiligung des Dienstherrn ersetztParitätisch; Abschaffung des Zusatzbeitrags; Entlastungen für Selbständige mit geringem Einkommen
Quelle: AOK

Kritik am dualen System

Das duale Versicherungssystem steht seit Langem in der Kritik – manche sprechen von einer Zwei-Klassen-Medizin. Vor allem Gutverdiener können sich privat versichern und ein breiteres Leistungsspektrum nutzen. Geringverdiener haben dagegen selten Zugang zur PKV.

Icon gegensätzliche Pfeile

Kritiker fordern deshalb einen stärkeren Solidarausgleich. So mahnt der Gesundheitsexperte Stefan Etgeton: „Der durchschnittliche GKV-Versicherte zahlt jedes Jahr mehr als nötig, damit sich Gutverdiener, Beamte und Selbständige dem Solidarausgleich entziehen können“ (Quelle: Bertelsmann Stiftung).

Wer zahlt mehr, wer weniger?

Ob die Bürger­versicherung für Sie günstiger oder teurer wäre, hängt vor allem von Einkommen, Beruf und Einkunftsart ab. Als Faustregel gilt: Wer heute vom dualen System profitiert, müsste tendenziell mehr zahlen – wer heute überdurchschnittlich belastet ist, würde eher entlastet.

Die folgende Übersicht ordnet typische Profile neutral ein. Sie zeigt Tendenzen, keine exakten Beträge, da die konkrete Belastung stark vom jeweiligen Modell abhängt.

ProfilTendenz in einer Bürger­versicherungGrund
Angestellter mit Durchschnittseinkommen (GKV)Eher EntlastungBreitere Finanzierungsbasis kann den Beitragssatz senken
Gutverdiener über der Versicherungspflicht­grenzeEher MehrbelastungHöhere oder wegfallende Beitragsbemessungsgrenze belastet hohe Einkommen
Beamter mit BeihilfeAbhängig vom ModellWegfall der Beihilfe-Systematik möglich; einige Modelle sehen einen Ersatz vor
Selbständiger mit geringem EinkommenEher EntlastungEinkommensabhängige Beiträge statt hoher Mindestbeiträge
Rentner oder Selbständiger mit Miet- und KapitaleinkünftenEher MehrbelastungWeitere Einkunftsarten würden verbeitragt
Privatversicherter (jung, gesund, gutverdienend)Meist MehrbelastungEinkommensabhängiger Beitrag statt risikoarmem PKV-Beitrag

In unseren Beratungsgesprächen fragen uns Privatversicherte regelmäßig, ob sich ein PKV-Abschluss angesichts der Debatte überhaupt noch lohnt. Unsere Erfahrung zeigt: Die politische Unsicherheit führt selten zu einer sofortigen Wechselentscheidung, verunsichert aber besonders Beamte und Selbständige stark.

Lohnt sich für Sie die private Kranken­versicherung – oder die GKV?

Ob PKV oder GKV günstiger ist, hängt von Einkommen, Beruf und Ihren Zielen ab – nicht von der politischen Debatte. Wir vergleichen Ihre Situation kostenfrei und zeigen Ihnen, welches System für Sie sinnvoll ist. Wir sind für die PKV-Beratung von Finanztip empfohlen.

  • Persönlicher Vergleich GKV und PKV für Ihr Profil
  • Einordnung, was die Reformdebatte für Sie bedeutet
  • Anonyme Risikovoranfrage ohne Ablehnungseintrag
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Vorteile und Nachteile der Bürger­versicherung

Die Bürger­versicherung verspricht mehr Gerechtigkeit bei der Finanzierung, birgt aus Sicht der Kritiker aber Risiken für Versorgung und Wettbewerb. Die folgende Gegenüberstellung fasst die wichtigsten Argumente zusammen (Quelle: Wissenschaftliche Dienste des Bundestages, WD 9-058/17).

VorteileNachteile
Gleiches Leistungsniveau für alle VersichertenKritiker befürchten ein sinkendes Versorgungsniveau
Einkommensabhängige Beiträge entlasten GeringverdienerHöhere Beiträge durch das Umlageverfahren bei alternder Bevölkerung
Mehr Anreize für Ärzte auch in ländlichen RegionenWeniger Wettbewerb als möglicher Innovationsbremse
Familien­versicherung bliebe erhalten und gälte auch für heute PrivatversicherteHöhere Lohnnebenkosten für Arbeitgeber bei angehobener Beitragsbemessungsgrenze
Breitere Finanzierungsbasis durch weitere EinkunftsartenWegfall von Arbeitsplätzen in der PKV-Branche

Ein zentrales Gegenargument betrifft die Finanzierung: Die Bürger­versicherung beruht auf dem Umlageverfahren, bei dem die Erwerbstätigen von heute die Versorgung der älteren Generation finanzieren. Weil die Bevölkerung altert, sinkt die Zahl der Beitragszahler – die Beiträge könnten dadurch langfristig steigen.

Wie stark die PKV-Branche vom Wegfall der Voll­versicherung betroffen wäre, ist umstritten. In der privaten Kranken­versicherung arbeiten rund 68.000 Angestellte (Quelle: Versicherungsbote). Wie viele Stellen ein Systemwechsel kosten würde, schätzen Studien sehr unterschiedlich: Die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung nennt je nach Szenario 22.700 bis 51.000 gefährdete Arbeitsplätze (Quelle: Ärzte Zeitung), branchennahe Berechnungen kommen auf über 70.000 (Quelle: DAS INVESTMENT).

Experten-Tipp:
„Zwei-Klassen-Medizin“ ist ein Kampfbegriff – die Wahrheit ist differenzierter

„Der Vorwurf der Zwei-Klassen-Medizin trifft nur halb zu. Beim Notfall behandelt jede Klinik gleich. Der echte Unterschied liegt bei Wahlleistungen wie Chefarzt oder kurzen Wartezeiten. Mein Rat: Wählen Sie die PKV nicht aus Prestige, sondern nur, wenn Sie diese konkreten Mehrleistungen dauerhaft nutzen und bezahlen wollen.“

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Ist die Bürger­versicherung verfassungsrechtlich möglich?

Ein Systemwechsel wäre verfassungsrechtlich heikel, gilt aber nicht als ausgeschlossen. Im Kern geht es um zwei Grundrechte: die Berufsfreiheit der PKV-Unternehmen (Artikel 12 GG) und den Schutz des Eigentums der Versicherten (Artikel 14 GG). Der Staat dürfte die PKV nicht einfach „enteignen“.

Als weitgehend gesichert gilt daher der Bestandsschutz: Wer heute privat versichert ist, könnte in seinem Vertrag bleiben. Die meisten Modelle sehen vor, die PKV-Voll­versicherung nur für Neukunden zu schließen – ein sofortiger Zwangswechsel wäre juristisch kaum durchsetzbar.


Was passiert mit den Altersrückstellungen?

Die private Kranken­versicherung hat über Jahrzehnte hohe Altersrückstellungen aufgebaut, um steigende Kosten im Alter abzufedern. Ende 2025 lag ihr Volumen bei rund 356,5 Milliarden Euro (Quelle: Versicherungsjournal).

Die entscheidende Streitfrage lautet: Wem gehört dieses Geld bei einem Systemwechsel? Bislang gibt es keine geklärte Lösung. Diskutiert werden die Mitnahme eines Teils der Rückstellungen beim Wechsel oder deren Verbleib in der Solidar­gemeinschaft der übrigen Privatversicherten. Für Bestandskunden ist das eine der drängendsten offenen Fragen.

Icon Fragezeichen

In unseren Beratungsgesprächen ist genau diese Sorge um das angesparte Kapital der häufigste Grund, warum Privatversicherte verunsichert sind.

Wichtig zu wissen: Solange kein Gesetz vorliegt, ändert sich an bestehenden Verträgen und ihren Rückstellungen nichts.

Ihre PKV und die Bürger­versicherung – wir ordnen Ihre Situation ein

Solange kein Gesetz vorliegt, ändert sich an Ihrem Vertrag und Ihren Rückstellungen nichts. Was das konkret für Sie heißt und ob Ihr Tarif noch passt, klären wir kostenfrei und ohne Verpflichtung.

  • Prüfung Ihres bestehenden PKV-Tarifs
  • Interner Tarifwechsel gegen hohe Beiträge im Alter
  • PKV-Beratung von Finanztip empfohlen
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Steht die private Kranken­versicherung vor dem Aus?

Nein – eine Abschaffung der privaten Kranken­versicherung ist derzeit nicht absehbar. Zwar würde die PKV nach den Vorstellungen von SPD, Grünen und Linken langfristig auf private Krankenzusatz­versicherung beschränkt. Ohne politische Mehrheit bleibt das jedoch ein Zukunftsszenario.

In der Kritik steht die PKV vor allem wegen der im Alter oft stark steigenden Beiträge. Wer als Rentner hohe Beiträge zahlt, kann über einen internen Tarifwechsel oder eine Beitragsanpassung in der PKV gegensteuern – ganz unabhängig von der Bürger­versicherungs-Debatte.

Icon Blatt mit Kopie

Ist Ihr PKV-Vertrag noch sicher?

Viele Privatversicherte fragen sich, ob ihr Vertrag angesichts der Debatte noch sicher ist. Solange kein Gesetz vorliegt, ändert sich nichts. Wir ordnen Ihre PKV-Situation sachlich ein und prüfen, ob Ihr Tarif noch zu Ihnen passt.


Die Bertelsmann-Studie zur PKV

Eine 2020 veröffentlichte Studie der Bertelsmann Stiftung spricht sich für eine Bürger­versicherung aus. Demnach könnte die GKV jährlich rund neun Milliarden Euro mehr einnehmen, wenn alle Bürger einheitlich versichert wären (Quelle: Bertelsmann Stiftung).

Der Beitragssatz könnte je nach Szenario um 0,2 bis 0,6 Prozentpunkte sinken – eine Entlastung vor allem für Geringverdiener. Die Studie zeigt außerdem, dass Privatversicherte im Durchschnitt mindestens 56 Prozent mehr verdienen als gesetzlich Versicherte (Quelle: Bertelsmann Stiftung).

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Wir ordnen solche Studien für Sie ein: Die Zahlen sind belastbar, stammen aber aus 2020 und bilden eine politische Position ab. Für die Beratung zur privaten Kranken­versicherung sind wir von Finanztip empfohlen. Für Ihre persönliche Entscheidung zählt weniger die Grundsatzdebatte als Ihre konkrete Lebenssituation.

Wer früh und gesund in die PKV wechselt, sichert sich niedrigere Einstiegsbeiträge – ob das für Sie sinnvoll ist, prüfen wir kostenfrei und ohne Verpflichtung.


Für wen sich die private Kranken­versicherung weiterhin lohnt

Trotz der Kritik kann sich die private Kranken­versicherung für einige Gruppen lohnen. Wer besonders profitiert, zeigt die folgende Übersicht.

Beamte

Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn eine Beihilfe von in der Regel 50 Prozent zu den Krankheits­kosten. Diese Beihilfe richtet sich nicht nach dem SGB V, sondern nach dem Beamtenrecht – für Bundesbeamte nach § 80 Bundesbeamtengesetz in Verbindung mit der Bundesbeihilfeverordnung, für Landesbeamte nach der jeweiligen Landesbeihilfeverordnung (Quelle: § 80 BBG). Wegen dieses Zuschusses ist eine private Kranken­versicherung für Beamte meist günstiger als die freiwillige GKV.

Private Kranken­versicherung für Beamte

Studenten

Für Studenten gibt es in der PKV zugeschnittene Studententarife. Besonders profitieren Kinder von Beamten: Sie erhalten je nach Bund oder Land in der Regel eine Beihilfe von 80 Prozent vom Dienstherrn ihrer Eltern (Quelle: Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)). Nach dem Studium ist ein Wechsel zurück in die gesetzliche Kranken­versicherung häufig möglich. Ein Vergleich der Studententarife lohnt sich.

Junge, alleinstehende Gutverdiener

Die PKV lohnt sich vor allem für junge, gesunde Gutverdiener unter 40 ohne Kinderwunsch, die bereits Vermögen aufgebaut haben. Die Beiträge richten sich nach dem Gesundheitszustand beim Eintritt – wer früh und gesund wechselt, zahlt niedrige Beiträge. Im Alter können die Beiträge jedoch steigen. Ein finanzieller Puffer ist deshalb wichtig.

Lohnt sich die PKV für Sie?

Ob sich die PKV für Sie lohnt, entscheidet sich an Beruf, Alter und Einkommen – nicht an der Reformdebatte. In einer kostenlosen Beratung vergleichen wir Ihre Situation mit der GKV und zeigen Ihnen, worauf es bei den Bedingungen wirklich ankommt.

Experten-Tipp:
Der niedrige Einstiegsbeitrag ist der schlechteste Grund für die PKV

„Viele wechseln als junge Gutverdiener nur wegen des günstigen Beitrags. Doch entscheidend ist, ob Sie die PKV auch im Alter tragen können. Wer einen finanziellen Puffer hat und Wert auf feste Leistungen legt, ist richtig aufgehoben. Wer beim Einkommen schwankt oder Familie plant, sollte die GKV ehrlich prüfen. Wir rechnen beide Wege für Sie durch.“

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Das Hamburger Modell und die pauschale Beihilfe

Erste Schritte in Richtung eines einheitlicheren Systems gibt es bereits – über die pauschale Beihilfe für Beamte. Sie erlaubt es freiwillig gesetzlich versicherten Beamten, einen Zuschuss vom Dienstherrn zu erhalten, den es zuvor nur in der PKV gab.

Eingeführt hat dieses Modell zuerst Hamburg im Jahr 2018 – daher der Name „Hamburger Modell“. Berlin folgte 2020, weitere Länder schlossen sich an. Für gesetzlich versicherte Beamte entfällt damit der finanzielle Nachteil gegenüber der PKV.


Stand 2026 gibt es die pauschale Beihilfe in rund zehn Bundesländern:

Aktueller StandBundesländer
EingeführtHamburg, Bremen, Berlin, Brandenburg, Thüringen, Baden-Württemberg, Sachsen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern
Nur für bestimmte GruppenSchleswig-Holstein
Nicht eingeführtunter anderem Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Quelle: Deutsche Beamtenversorgung (DBV)

Wichtig zur Einordnung: Die pauschale Beihilfe ist keine Bürger­versicherung, sondern eine Wahlmöglichkeit für Beamte. Sie zeigt aber, dass die strikte Trennung zwischen GKV und PKV politisch aufweicht. Niedersachsen hat sie zuletzt 2024 eingeführt, während Nordrhein-Westfalen sich bislang dagegen entschieden hat.


Beamte: Beihilfe, pauschale Beihilfe oder PKV?

Für Beamte ist die Kranken­versicherung besonders knifflig: Beihilfe, pauschale Beihilfe und PKV führen je nach Bundesland zu sehr unterschiedlichen Kosten. Wir rechnen Ihre Optionen durch und zeigen Ihnen, welcher Weg zu Ihrer Situation passt.

Icon Person am Schreibtisch

Experten-Tipp:
„Beamte gehören automatisch in die PKV“ – das gilt nicht mehr überall

„Jahrzehntelang war klar: Beamte versichern sich privat. Die pauschale Beihilfe stellt das in rund zehn Ländern infrage – plötzlich wird die GKV auch für Beamte bezahlbar. Trotzdem bleibt die PKV für viele die stärkere Wahl. Entscheidend ist Ihr Bundesland und Ihre Familiensituation. Lassen Sie beide Wege konkret gegenrechnen, bevor Sie sich festlegen.“

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Häufige Fragen zur Bürger­versicherung

Wann könnte die Bürger­versicherung noch kommen?

Kurzfristig ist das unwahrscheinlich. Die Regierung aus CDU/CSU und SPD hat die Bürger­versicherung nicht im Koalitionsvertrag verankert und setzt auf eine Reform der bestehenden gesetzlichen Kranken­versicherung. Ob sie langfristig kommt, hängt von künftigen Mehrheiten ab: SPD, Grüne und Die Linke halten am Ziel fest, CDU/CSU lehnen es ab. Eine Einführung wäre frühestens nach einem Regierungswechsel denkbar.

Wer würde von der Bürger­versicherung profitieren?

Tendenziell würden vor allem Geringverdiener und Familien entlastet. Weil sich die Beiträge nach dem Einkommen richten, zahlen niedrige Einkommen weniger. Auch die beitragsfreie Familien­versicherung käme mehr Menschen zugute. Mehr zahlen müssten dagegen meist Gutverdiener, Beamte und Menschen mit hohen Kapital- oder Mieteinkünften.

Was ist der Unterschied zwischen Bürger­versicherung und gesetzlicher Kranken­versicherung?

Die gesetzliche Kranken­versicherung gibt es heute schon, aber nur für einen Teil der Bevölkerung. Gutverdiener, Beamte und Selbständige können sich ihr entziehen und privat versichern. Die Bürger­versicherung würde diese Ausnahmen abschaffen und alle Bürger in einem System zusammenführen. Zusätzlich würden neben dem Lohn auch Kapital- und Mieteinkünfte für die Beiträge herangezogen.

In welchen Ländern gibt es eine Bürger­versicherung bereits?

In reiner Form gibt es die Bürger­versicherung in keinem Land. Als Vorbilder gelten die Niederlande und die Schweiz. Dort sind alle Einwohner in einem einheitlichen System pflichtversichert, das private Versicherer nach gleichen Regeln anbieten. Auch Frankreich kennt eine für alle verbindliche Grundabsicherung. Ein duales System aus getrennter gesetzlicher und privater Voll­versicherung wie in Deutschland ist international die Ausnahme.

Was würde die Bürger­versicherung für Selbständige bedeuten?

Für Selbständige käme es auf das Einkommen an. Heute zahlen freiwillig gesetzlich versicherte Selbständige oft hohe Mindestbeiträge, unabhängig vom tatsächlichen Gewinn. In einer Bürger­versicherung würden die Beiträge einkommensabhängig berechnet. Selbständige mit geringem Einkommen würden dadurch meist entlastet, während hohe Einkommen und zusätzliche Kapitaleinkünfte stärker belastet würden.

Was passiert mit der Familien­versicherung in einer Bürger­versicherung?

Die beitragsfreie Familien­versicherung bliebe erhalten und würde sogar ausgeweitet. In der gesetzlichen Kranken­versicherung sind Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen schon heute beitragsfrei mitversichert, geregelt in § 10 SGB V. In der privaten Kranken­versicherung zahlt dagegen jede Person einen eigenen Beitrag. Eine Bürger­versicherung würde die beitragsfreie Mit­versicherung auf alle ausweiten, also auch auf heute privat versicherte Familien.

Was bedeutet die Bürger­versicherung für Beamte?

Für Beamte hängt viel vom jeweiligen Modell ab. Heute erhalten sie eine Beihilfe von ihrem Dienstherrn und versichern den Rest meist privat. In einer Bürger­versicherung könnte diese Beihilfe-Systematik wegfallen. Einige Modelle sehen aber einen Ersatz vor, etwa eine paritätische Beteiligung des Dienstherrn am Beitrag. Bereits erworbene Beihilfe-Ansprüche stünden zudem unter Vertrauensschutz.

Wie sollten Privatversicherte jetzt reagieren – handeln oder abwarten?

Solange kein Gesetz vorliegt, müssen Privatversicherte nichts tun. Bestehende Verträge und die angesparten Altersrückstellungen bleiben unberührt. Auch ein Wechsel in die private Kranken­versicherung ist weiterhin möglich, wenn Ihr Einkommen über der Versicherungspflicht­grenze von 6.450 Euro im Monat liegt. Alle Bürger­versicherungs-Modelle sehen für bestehende Verträge einen Bestandsschutz vor.

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Beitragsbemessungsgrenze Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße, die festlegt, bis zu welchem Betrag das Einkommen von gesetzlich Versicherten zur Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherungen herangezogen wird. Es gibt verschiedene Werte für die Kranken- und Rentenversicherung.
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