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Wie sich Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz versichern müssen und was es für sie arbeitsrechtlich zu beachten gibt.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz: Das gilt es bei Versicherungen zu beachten
Überblick
Ob Sie als Grenzgänger eine bestimmte Versicherung benötigen und ob Sie diese in Deutschland oder in der Schweiz abschließen müssen, ist oftmals von mehreren Faktoren abhängig. Ein wichtiger Faktor ist zum Beispiel, in welchem Land sie wohnen oder arbeiten. In diesem Kapitel zeigen wir Ihnen, was die zentralen Unterschiede bei den wichtigsten Versicherungen zwischen Deutschland und der Schweiz sind und was für Sie als Grenzgänger gilt.
Krankenversicherung
Sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland ist der Abschluss einer Krankenversicherung verpflichtend.
So versichern Sie sich richtig
Rentenversicherung und Altersvorsorge
Das Altersvorsorgesystem der Schweiz ist dem in Deutschland recht ähnlich. Es gibt zum einen eine staatlich gesicherte Altersvorsorge, in die jeder Arbeitnehmer einzahlt und aus der jeder zum Rentenbeginn Leistungen erhält. Ferner haben Deutsche und Schweizer die Möglichkeit, mit privater Altersvorsorge* oder anderen Anlagemöglichkeiten* fürs Alter privat vorzusorgen.
So funktioniert das Rentensystem in Deutschland*
Das sollten Sie als Grenzgänger wissen
Arbeitslosenversicherung
Arbeiten Sie in der Schweiz, zahlen Sie in die Schweizer Arbeitslosenversicherung ein. Sind Sie hingegen in Deutschland angestellt, dann zahlen Sie in das deutsche Rentensystem beziehungsweise in die deutsche Arbeitslosenversicherung ein. Bei Arbeitslosigkeit ist allerdings die Versicherung in dem Land zuständig, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben. Wohnen Sie also in Deutschland, arbeiten aber in der Schweiz, dann wenden Sie sich bei Arbeitslosigkeit an Ihr zuständiges deutsches Arbeitsamt. Sie erhalten dann Arbeitslosengeld nach deutschem Recht.
Welche Voraussetzungen bei der Arbeitslosenversicherung für Sie als Grenzgänger gelten, ist auch davon abhängig, ob Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland oder der Schweiz haben. In der Schweiz und in Deutschland variieren die versicherungspflichtigen Beschäftigungszeiten, welche benötigt werden, um einen Anspruch zu erhalten:
Pflegeversicherung
Die Pflegeabsicherung unterscheidet sich grundlegend: In Deutschland besteht eine eigenständige, beitragsfinanzierte Pflegeversicherung*. In der Schweiz gibt es keine separate Pflichtversicherung – die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) trägt nur einen fixen Anteil an anerkannten Pflegeleistungen zu Hause oder im Heim, den Rest finanzieren Patienten sowie Kantone und/oder Gemeinden.
Das sollten Sie als Grenzgänger wissen
Berufsunfähigkeitsversicherung
In der Regel ist der gesetzliche Schutz im Falle einer längeren Arbeits- oder Berufsunfähigkeit weder in Deutschland noch in der Schweiz ausreichend:
So sichern Sie sich richtig ab
Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung ist keine Pflichtversicherung, weder in Deutschland noch in der Schweiz. Dennoch empfiehlt sich der Abschluss, da die monatlichen Beiträge gering sind und die möglichen Schadenssummen sehr hoch ausfallen können.
Das sollten Sie als Grenzgänger wissen
Hausratversicherung
Da es bei der Hausratversicherung um die Absicherung eigener Möbel, Einrichtungsgegenstände und Besitztümer in der Wohnung oder im Haus geht, wird sie in der Regel im Wohnland abgeschlossen. Die Versicherung funktioniert in beiden Ländern sehr ähnlich: Versichert sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl. Auf Wunsch können zusätzliche Deckungen für Glasbruch, Elementarschäden oder Fahrraddiebstahl hinzugefügt werden.
Beachten Sie: Bei beruflich genutzten Gegenständen im jeweils anderen Land sollten Sie prüfen, ob diese durch die schweizerische beziehungsweise deutsche Hausratversicherung abgedeckt sind. Das Gleiche gilt für längere Aufenthalte, beispielsweise in einer Zweitwohnung in der Schweiz oder in Deutschland.
Unfallversicherung
Was kosten Versicherungen für Grenzgänger in die Schweiz?
Welche Kosten Grenzgänger für ihre Versicherungen aufbringen müssen, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab – in erster Linie, wo der Wohnsitz und wo der Arbeitsort sind. Die Beitragssätze zu Sozialversicherungen sind meistens vorgegeben und orientieren sich am Bruttoeinkommen. Darüber hinaus sind viele Versicherungen freiwillig.
Rechenbeispiel:
Komplettschutz für einen Arbeitnehmer
Wohnort | Deutschland |
Arbeitsort | Schweiz |
Alter | 33 |
Familienstand | Ledig |
Bruttojahreseinkommen | 50.000 € bzw. 46.396 CHF |
Vorerkrankungen | keine |
Wohnungsgröße | 55 m2 |
Gesetzlicher Versicherungsschutz
Die Beiträge zu gesetzlichen Absicherungen werden bei unserer Beispielperson vom Bruttolohn beziehungsweise Gehalt unter Berücksichtigung von etwaigen Beitragsbemessungsgrenzen abgezogen. Die Beiträge muss der Arbeitnehmer nicht allein tragen. In der Regel zahlt der Arbeitgeber mindestens die Hälfte.
Versicherung | In welchem Land? | ggf. Beitragssatz | Monatlicher Beitrag |
---|---|---|---|
Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung* + durchschnittlicher Zusatzbeitrag | Deutschland | 14,6 % + 2,5 % | 712,50 € |
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)/Invalidenversicherung (IV)/Erwerbsersatzordnung | Schweiz | 10,6 % (Hälfte übernimmt der Arbeitgeber) | 220,83 € |
Arbeitslosenversicherung | Schweiz** | 2,2 % (Hälfte übernimmt der Arbeitgeber) | 45,83 € |
Gesetzliche Pflegeversicherung* | Deutschland | 4,2 % | 175 € |
Unfallversicherung | Schweiz | 1,6 % (Arbeitgeber übernimmt kompletten Betrag) | 0 € |
Gesamt | 1.154,16 € |
(Stand: 2025)
Privater Versicherungsschutz
Private Versicherungen zahlt unsere Beispielperson selbst von ihrem Vermögen beziehungsweise Einkünften. Da ihr Wohnsitz in Deutschland ist, kann sie Versicherungen abschließen, die auf dem deutschen Markt angeboten werden. Sie entscheidet sich für folgende private Absicherungen:
Versicherung | Monatlicher Beitrag* |
---|---|
Private Rentenversicherung* | 200 € (frei wählbar) |
Private Berufsunfähigkeitsversicherung* | 69,98 € |
Private Haftpflichtversicherung* | 2,45 € |
Private Hausratversicherung* | 2,48 € |
Gesamt | 274,91 € |
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Wie wählt man als Grenzgänger die richtigen Versicherungen aus?
So finden Sie die passenden Versicherungen
Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz sollten bei der Auswahl und dem Abschluss von Versicherungen besonders auf folgende Punkte achten:
Ihre Experten für Grenzgängerversicherungen
Als Grenzgänger benötigen Sie einen besonderen Versicherungsschutz – und für diesen Schutz benötigen Sie einen Spezialisten an Ihrer Seite. Das Rechtssystem der Schweiz unterscheidet sich mitunter deutlich vom deutschen Rechtssystem. Daher arbeiten wir bei der Absicherung von Schweizer Grenzgängern mit einem spezialisierten Anbieter zusammen, der sich auskennt und der zugleich unsere hohen Standards im Bereich Beratung und Vermittlung erfüllt.
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Diese Fehler sollten Sie als Grenzgänger beim Abschluss von Versicherungen unbedingt vermeiden
Grundlegende Unterschiede zwischen schweizerischem und deutschem Arbeitsmarkt, Versicherungs- und Vorsorgesystem
Arbeitserlaubnis
Deutschland | Schweiz |
---|---|
Alle Bürger der EU-Mitgliedstaaten sowie von Liechtenstein, Schweiz, Norwegen und Island haben die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Eine Arbeitserlaubnis ist nicht nötig. | Alle Bürger der EU-Mitgliedstaaten sowie von Liechtenstein, Norwegen und Island genießen in der Schweiz volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Eine formelle Arbeitserlaubnis ist nicht erforderlich. Wer länger als drei Monate in der Schweiz arbeitet, muss jedoch vor Arbeitsaufnahme bei der zuständigen kantonalen Behörde eine Aufenthalts- bzw. Meldebescheinigung (Bewilligung L oder B) beantragen. |
Arbeitsbedingungen
Deutschland | Schweiz |
---|---|
Es ist eine maximale wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden gesetzlich erlaubt. | Es ist eine maximale wöchentliche Arbeitszeit von 45 bis 50 Stunden (je nach Branche) festgelegt. Üblicherweise werden 38,5 bis 42,5 Stunden in der Woche gearbeitet. |
24-stündige Sonn- und Feiertagsruhe | Wochenendruhe von 35 Stunden |
Eine Probezeit von bis zu sechs Monaten ist üblich, kann jedoch je nach Vertrag variieren. Innerhalb der Probezeit muss eine Kündigungsfrist von zwei Wochen eingehalten werden. | Die Probezeit ist gesetzlich auf einen Monat beschränkt, maximal können drei Monate vereinbart werden. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von sieben Tagen gekündigt werden. |
Gesetzlicher Mindesturlaub von 24 Werktagen bei einer 6-Tage-Woche (= 20 Arbeitstage bei der heute üblichen 5-Tage-Woche) gemäß § 3 BUrlG. | Ein Urlaubsanspruch von vier Wochen pro Jahr ist gesetzlich vorgeschrieben, wobei zwei Wochen zusammenhängen sollten. |
Mindestlohn
Deutschland | Schweiz |
---|---|
Gesetzlicher Mindestlohn von 12,82 € | Es gibt keinen landesweiten Mindestlohn. Mindestlöhne werden entweder in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) oder – je nach Kanton – durch kantonale Mindestlohngesetze festgelegt |
Überstundenzuschläge
Deutschland | Schweiz |
---|---|
Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Überstundenzuschläge. | Überstunden bis zur gesetzlichen Höchstarbeitszeit können durch Freizeit gleicher Dauer oder normalen Lohn abgegolten werden, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Erst Überzeit über 45 oder 50 Std. pro Woche ist mit 25 % Lohnzuschlag zu vergüten, sofern kein Zeitausgleich gewährt wird (Quelle: SECO). |
Home-Office
Sozialversicherungsrecht
Für Grenzgänger, die sowohl in den Geschäftsräumen als auch im angrenzenden Wohnstaat (zum Beispiel Deutschland und Schweiz) im Homeoffice arbeiten, gelten die sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften des Landes, in dem der Arbeitgeber seinen Firmensitz hat. Dies gilt, sofern die Homeoffice-Arbeit 25 bis 50 Prozent der Beschäftigung ausmacht, und bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sind (Quelle: Schweizerische Eidgenossenschaft).
Antragstellung bei der DVKA
Grenzgänger müssen einen Antrag auf eine Ausnahmevereinbarung bei der DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland) stellen, um das Sozialversicherungsrecht des entsprechenden Landes anzuwenden. Dieser Antrag kann elektronisch eingereicht werden. Für Anträge gilt eine rückwirkende Geltung von drei Monaten (Quelle: Die Techniker).
Kündigung
Deutschland | Schweiz |
---|---|
Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. | Wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde, kann die Kündigung mündlich erfolgen, man benötigt keine besonderen Gründe für eine Kündigung. |
Unterschiedliche Kündigungsfristen für Angestellte und Arbeitgeber | Keine unterschiedlichen Kündigungsfristen für Angestellte und Arbeitgeber |
Kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung | Grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Ausnahme: Arbeitnehmer, die bei Kündigung über 50 Jahre alt sind und mindestens 20 Dienstjahre vorweisen, können gemäß Art. 339b OR eine einmalige Abgangsentschädigung von 2 bis 8 Monatslöhnen verlangen, sofern keine angemessenen BVG-Rentenansprüche bestehen. |
Versicherungssystem
Deutschland | Schweiz |
---|---|
Gesetzliche Sozialversicherungen werden vom Bruttogehalt abgezogen. Die Beiträge werden entweder von Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder nur vom Arbeitgeber getragen. Der Arbeitgeber ist für die Anmeldung verantwortlich, und es gibt keine Auswahl zwischen mehreren Anbietern (Ausnahme: gesetzliche Krankenversicherung). | Die Beiträge für die obligatorische Krankenversicherung (KVG) zahlt jeder Versicherte selbst. Die berufliche Vorsorge (2. Säule) wird je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert. Bei der obligatorischen Unfallversicherung übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge für Berufs- und Betriebsunfälle; den Anteil für Nichtberufsunfälle (NBU) trägt der Arbeitnehmer über Lohnabzug. |
Krankenversicherung ist für alle Einwohner verpflichtend; andere Sozialversicherungen gelten für Arbeitnehmer. | Krankenversicherung ist für alle Einwohner obligatorisch; Unfallversicherung ist für Arbeitnehmer verpflichtend. |
Private Versicherungen ergänzen die gesetzliche Absicherung, z. B. private Kranken-, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. | Private Versicherungen spielen eine wesentliche Rolle, insbesondere in der ergänzenden Altersvorsorge und Krankenversicherung. |
Vorsorgesystem
Deutschland | Schweiz |
---|---|
Die Altersvorsorge besteht aus drei Säulen (3-Säulen-Modell): 1. Gesetzliche Rentenversicherung basierend auf dem Umlageverfahren 2. Betriebliche Altersvorsorge mit verschiedenen Durchführungswegen 3. Private Altersvorsorge, z. B. Riester-Rente*, Rürup-Rente*, Lebensversicherungen* | Es gibt das 3-Säulen-Modell: staatliche, berufliche und private Vorsorge: 1. Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), plus Invalidenversicherung (IV) und Erwerbsersatzordnung (EO), umlagefinanzierte staatliche Grundvorsorge 2. Berufliche Vorsorge (Pensionskassen), basierend auf dem Kapitaldeckungsverfahren 3. Private Vorsorge, z. B. gebundene Vorsorge (Säule 3a) und freie Vorsorge (Säule 3b) |
Gesetzliche Rente: Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern Betriebliche und private Vorsorge: Individuelle Beiträge | AHV: Beiträge von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Selbständigen Berufliche Vorsorge: Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge Private Vorsorge: Individuelle Beiträge |
Rentenanspruch basierend auf eingezahlten Beiträgen und Versicherungsjahren | AHV: Rentenanspruch, abhängig von Beitragsjahren und Höhe der Beiträge Pensionskassen: Abhängig vom angesparten Kapital |
Wichtige Tipps unserer Experten für Sie
Experten-Tipp 1:
Krankenversicherungswahl strategisch treffen
„Grenzgänger haben oft die Wahl zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung im Arbeitsland und privaten Optionen. Eine strategische Wahl, die Faktoren wie Kostenerstattung, Deckungsumfang und Zugang zu medizinischen Leistungen in beiden Ländern berücksichtigt, kann zu besseren Leistungen und Kosteneinsparungen führen.“
Experten-Tipp 2:
Anpassung der Versicherungen bei Änderungen im Berufsleben
„Grenzgänger sollten ihre Versicherungssituation regelmäßig überprüfen und anpassen, insbesondere bei beruflichen Änderungen wie einem Wechsel des Arbeitsplatzes, Beförderungen oder Änderungen im Arbeitsumfang. Dies stellt sicher, dass der Versicherungsschutz immer aktuell ist und keine unerwarteten Deckungslücken entstehen.“
Experten-Tipp 3:
Berücksichtigung der Regelungen zur Telearbeit
„Mit den neuen Regelungen für Telearbeit und Homeoffice müssen Grenzgänger sicherstellen, dass ihre Versicherungen, insbesondere die Unfallversicherung, auch bei der Arbeit von zu Hause aus im anderen Land gültig sind. Dies erfordert möglicherweise spezielle Anpassungen oder Zusatzvereinbarungen.“
Experten-Tipp 4:
Spezielle Grenzgänger-Policen prüfen
„Einige Versicherer bieten spezielle Versicherungspakete für Grenzgänger an, die auf die spezifischen Bedürfnisse und rechtlichen Anforderungen in beiden Ländern zugeschnitten sind. Diese Verträge können effektiver und kostengünstiger sein als Standardversicherungen. Wir unterstützen Sie dabei, nutzen Sie unser kostenfreies Kontaktformular.“
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Die häufigsten Fragen zu Versicherungen für Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz
Welche Versicherung brauche ich als Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz?
Als Grenzgänger in der Schweiz benötigen Sie verschiedene Versicherungen, um umfassend abgesichert zu sein. Dazu gehören die Krankenversicherung*, die in der Schweiz und in Deutschland für alle Einwohner obligatorisch ist, sowie möglicherweise eine Unfallversicherung, die von Ihrem Arbeitgeber in der Schweiz bereitgestellt wird. Zusätzlich sollten Sie über eine Haftpflichtversicherung* und je nach Bedarf über weitere Versicherungen wie eine Berufsunfähigkeits-* oder eine Hausratversicherung* nachdenken.
Wo bin ich als Grenzgänger krankenversichert?
Als Grenzgänger sind Sie meistens in dem Land krankenversichert, in dem Sie arbeiten. Wenn Sie in der Schweiz arbeiten, haben Sie dank des Optionsrechts (innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsbeginn) drei Möglichkeiten: Sie können sich bei einer deutschen gesetzlichen* oder privaten Krankenversicherung* versichern oder Sie sichern sich über die gesetzliche schweizerische Krankenkasse ab. Arbeiten Sie dagegen in Deutschland, sind Sie in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (pflicht- oder freiwillig) oder – bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze – in einer deutschen privaten Krankenversicherung versichert.
Kann ich in Deutschland leben und in der Schweiz krankenversichert sein?
Ja. Wohnen Sie in Deutschland und arbeiten in der Schweiz, können Sie sich im Rahmen des KVG-Grenzgängermodells (Wahl der Schweizer Grundversicherung) in der Schweiz versichern. Nach Meldung mit Formular S1/E106 haben Sie Anspruch auf Sachleistungen der deutschen GKV, zahlen aber weiterhin Ihre Prämie an die Schweizer Kasse. Die Wahl muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Beschäftigung erfolgen und gilt dann verbindlich.
Wie verhält es sich mit der Steuerpflicht, wenn ich in der Schweiz arbeite und in Deutschland wohne?
Als Grenzgänger zahlen Sie eine reduzierte Quellensteuer (4,5 Prozent) in der Schweiz, müssen jedoch Ihr gesamtes Einkommen in Deutschland in der Einkommensteuererklärung angeben; die bereits gezahlte Quellensteuer wird auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet. Dadurch wird eine Doppelbesteuerung vermieden.
Brauche ich als Grenzgänger einen Nachweis über meine Sozialversicherungen für die Behörden?
Ja. Sie erhalten von Ihrem Krankenversicherer das Formular S1/E106 (Kranken- und Pflegeversicherung) sowie von der schweizerischen AHV-Kasse eine Bescheinigung über Ihre Renten- und Arbeitslosenbeiträge. Diese Formulare dienen deutschen Behörden als Nachweis, dass Sie bereits im Ausland versichert sind.
Was passiert mit meinem Guthaben in der Schweizer Pensionskasse, wenn ich wieder dauerhaft nach Deutschland zurückkehre?
Verlassen Sie die Schweiz endgültig, wird Ihr Pensionskassenguthaben auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen. Bei dauerhaftem Wegzug in einen EU-/EWR-Staat kann der obligatorische Teil nicht bar ausbezahlt werden; er bleibt bis zum Rentenalter auf dem Konto angelegt, während der überobligatorische Teil unter bestimmten Bedingungen ausgezahlt oder ebenfalls übertragen werden kann.
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