Deutschland – Schweiz: So versichert man sich als Grenzgänger Die ideale Sonderlösung (2023)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz sollten sich im Vorfeld gut informieren.
  • Gerade in Bezug auf gesetzliche und private Versicherungen gibt es einige Unterschiede.
  • Wichtig ist vor allem die Kranken­versicherung: Wer in Deutschland arbeitet, versichert sich auch dort. Arbeitet man in der Schweiz, hat man die Wahl zwischen deutscher und schweizer Krankenkasse.

Das erwartet Sie hier

Wie sich Grenzgänger zwischen Deutschland und Schweiz versichern müssen und was es für sie arbeitsrechtlich zu beachten gibt.

Inhalt dieser Seite
  1. Unterschiede am Arbeitsmarkt
  2. Kranken und Pflege­­versicherung
  3. Unfall , Renten und Arbeitslosen­­versicherung
  4. Fazit

Der Arbeitsmarkt – Unterschiede zwischen Deutschland und der Schweiz

Arbeitserlaubnis

DeutschlandSchweiz
Mit Ausnahme der kroatischen Staatsangehörigen, haben alle Bürger der EU-Mitgliedstaaten sowie von Lichtenstein, Schweiz, Norwegen und Island die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Eine Arbeitserlaubnis ist nicht nötig.Mit Ausnahme der bulgarischen und rumänischen Staatsangehörigen, haben alle Bürger der EU-Mitgliedstaaten sowie von Lichtenstein, Schweiz, Norwegen und Island die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Eine Arbeitserlaubnis für EU-Bürger ist daher nicht notwendig. Allerdings braucht man eine Anmeldebescheinigung, wenn man länger als drei Monate in der Schweiz arbeiten möchte.

Arbeitsbedingungen

DeutschlandSchweiz
Es ist eine maximale wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden gesetzlich erlaubtEs ist eine maximale wöchentliche Arbeitszeit von 45 bis 50 Stunden (je nach Branche) festgelegt. Üblicherweise werden 38,5 bis 42,5 Stunden in der Woche gearbeitet.
24-stündige Sonn- und FeiertagsruheWochenendruhe von 35 Stunden
Eine Probezeit von bis zu sechs Monaten ist üblich, kann jedoch je nach Vertrag variieren. Innerhalb der Probezeit muss eine Kündigungsfrist von zwei Wochen eingehalten werdenDie Probezeit ist gesetzlich auf einen Monat beschränkt, maximal können drei Monate vereinbart werden. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 7 Tagen gekündigt werden.
Ein Urlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen pro Jahr ist gesetzlich vorgeschriebenEin Urlaubsanspruch von 4 Wochen pro Jahr ist gesetzlich vorgeschrieben, wobei 2 Wochen zusammenhängen sollten.

Mindestlohn

DeutschlandSchweiz
Gesetzlicher Mindestlohn von 12 €Mindestlöhne der einzelnen Branchen können nur über die Gesamtarbeitsverträge (GAV) geregelt werden

Überstundenzuschläge

DeutschlandSchweiz
Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf ÜberstundenzuschlägeFür Überstunden gebührt ein Zuschlag von 25 Prozent oder ein Zeitausgleich

Kündigung

DeutschlandSchweiz
Muss schriftlich erfolgenWenn im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde, kann die Kündigung mündlich erfolgen, man benötigt keine besonderen Gründe für eine Kündigung.
Keine unterschiedlichen Kündigungsfristen für Angestellte und ArbeiterUnterschiedliche Kündigungsfristen für Angestellte und Arbeiter
Kein gesetzlicher Anspruch auf eine AbfindungKein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung

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Ihr Ansprechpartner für Grenzgänger­versicherungen

Als Grenzgänger benötigen Sie einen besonderen Versicherungsschutz – und für diesen Schutz benötigen Sie einen Spezialisten an Ihrer Seite! Das Rechtssystem der Schweiz unterscheidet sich mitunter recht deutlich vom deutschen Rechtssystem. Aus diesem Grund arbeiten wir bei der Versicherung von Grenzgängern mit einem spezialisierten Anbieter zusammen, der sich auskennt und der zugleich unsere hohen Standards im Bereich Beratung und Vermittlung erfüllt.

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Kranken­versicherung und Pflege­versicherung

Icon Behandlung Kreuz

Kranken­versicherung für Grenzgänger

In der Schweiz und in Deutschland gibt es einige Unterschiede in Bezug auf die Kranken­versicherung. Sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland ist der Abschluss einer Kranken­versicherung ver­pflichtend.

  • Anders als in Deutschland gibt es in der Schweiz eine Grund­versicherung, die durch freiwillige Zusatz­versicherungen ergänzt werden kann
  • Während in Deutschland der Arbeitgeber anteilig die Kosten für die Kranken­versicherung übernimmt, müssen Arbeitnehmer in der Schweiz die Versicherung selbst bezahlen.
  • Auch an den Kosten für die ärztlichen Behandlungen müssen sich die Schweizer im Gegensatz zu den Deutschen beteiligen. Zum einen müssen Patienten einen Selbstbehalt von 10 Prozent zahlen, außerdem muss auch ein vorab festgelegter Betrag, die Franchise, übernommen werden.

Das sollte man als Grenzgänger wissen

Arbeiten in Deutschland, wohnen in der Schweiz

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Ist man in Deutschland sozial­versicherungspflichtig beschäftigt, muss man sich bei einer deutschen Krankenkasse versichern. Spätestens beim Arbeitsantritt muss man dem Arbeitgeber mitteilen, bei welcher Krankenkasse man sich versichern lassen möchte, denn dieser übernimmt dann die Anmeldung und einen Teil der Kosten.

Arbeiten in der Schweiz, wohnen in Deutschland

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Wenn man in der Schweiz sozial­versicherungspflichtig beschäftigt ist und in Deutschland wohnt, hat man die Möglichkeit, sich entweder in der Schweiz krankenversichern zu lassen oder in Deutschland. Dabei kann entweder eine gesetzliche Schweizer Kranken­versicherung, eine gesetzliche deutsche Kranken­versicherung oder eine private deutsche Kranken­versicherung gewählt werden. Zudem gibt es spezielle Grenzgänger-Modelle, die sich aus der gesetzlichen Schweizer Krankenkasse ÖKK und einer privaten deutschen Kranken­versicherung zusammensetzen.

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So krankenversichern Sie sich richtig

Arbeiten Sie in Deutschland, müssen Sie sich in Deutschland krankenversichern. Dafür stehen Ihnen folgende Optionen zur Verfügungen, bei denen wir Ihnen gern behilflich sind:

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Pflege­versicherung für Grenzgänger

Auch bei der Pflege­versicherung bestehen geringe Unterschiede zwischen dem schweizerischen und deutschen System. Allerdings ist in der Schweiz eine Pflege­versicherung, wie sie in Deutschland vorgesehen ist, nicht ver­pflichtend. In Deutschland müssen von krankenversicherten Personen Pflichtbeiträge für die Pflege­versicherung gezahlt werden. Die Krankenpflege­versicherung nach KGV deckt entsprechende Leistungen (Spitex) ab.

Das sollte man als Grenzgänger wissen

Arbeiten in Deutschland, wohnen in der Schweiz

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Durch die Versicherung bei einer deutschen Krankenkasse zahlt man automatisch auch die Pflege­versicherung. Dadurch hat man einen Anspruch auf das Pflegegeld, selbst wenn man sich in einem anderen EU-Mitgliedsland aufhält.

Arbeiten in der Schweiz, wohnen in Deutschland

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Grenzgänger haben keinen Anspruch auf das Pflegegeld, da der Wohnsitz in der Schweiz eingetragen sein muss.

Weitere Sozial­versicherungen: Unfall-, Renten- und Arbeitslosen­versicherung

Icon Sparschwein

Renten­versicherung für Grenzgänger

  • In der Schweiz teilt sich die Renten­versicherung in die Alters- und Hinterlassenen­versicherung und in die Invaliden­versicherung auf, diese bilden die erste Säule der Alters- und Erwerbsausfallvorsorge.
  • Versichert sind alle, die in der Schweiz erwerbstätig sind, also auch Grenzgänger.
  • Der Beitrag in Höhe von 10,3 Prozent des Einkommens wird in der Schweiz zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer gezahlt.
  • Die zweite Säule bildet die berufliche Vorsorge (Pensionskasse), auch sie ist obligatorisch. Wer nicht in der Schweiz wohnt, sollte sich in diesem Zusammenhang an die Schweizerische Ausgleichkasse in Genf wenden.
  • Die dritte Säule ist die freiwillige und individuelle private Vorsorge, die zur Ergänzung der ersten beiden Säulen gewählt werden kann und die die Lücke zwischen Grundversorgung und gewohntem Lebensstandard schließen kann.

So funktioniert das Rentensystem in Deutschland

Das sollte man als Grenzgänger wissen

Wer in Deutschland wohnt und in der Schweiz arbeitet, kann zwar von den beiden ersten Säulen des Schweizer Systems profitieren, nicht aber an der geförderten Variante der dritten Säule. Auch in Deutschland bleibt ihnen der Zugang zur Riester-Rente verwehrt.

Über den Schweizer Arbeitgeber kann allerdings unter bestimmten Umständen eine Direkt­versicherung abgeschlossen werden.

Icon Gipsbein

Unfall­versicherung für Grenzgänger

In der Schweiz sind Arbeitnehmer in der Regel obligatorisch unfallversichert. Die Unfall­versicherung leistet bei Berufsunfällen und Berufskrankheiten. Die Beiträge werden von dem Arbeitgeber bezahlt. Beiträge zur Absicherung von nicht-Berufsunfällen werden in der Regel auch mitversichert, allerdings muss der Arbeitnehmer diese selbst zahlen. Bei einem jährlichen Einkommen von bis zu 126.000 CHF beträgt der Beitragssatz 1,1 Prozent, danach 0,5 Prozent.

In Deutschland sind Berufsunfälle über die gesetzliche Unfall­versicherung als Teil der Sozial­versicherung abgesichert.

Was bringt eine private Unfall­versicherung?


Die Arbeitslosen­versicherung

Bei der Arbeitslosen­versicherung gelten ebenso die Voraussetzungen des Wohnsitzstaates. In der Schweiz und in Deutschland variieren die ­versicherungspflichtigen Beschäftigungszeiten, welche benötigt werden, um einen Anspruch zu erhalten.

Deutschland

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Der Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung (Arbeitslosengeld I) kann in Deutschland geltend gemacht werden, wenn der Arbeitnehmer mindestens ein Jahr in den vergangenen zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit ­versicherungspflichtig beschäftigt war. Der Beitragssatz zur Arbeitslosen­versicherung beträgt in Deutschland drei Prozent des Bruttogehalts. Es kann nur in Deutschland Arbeitslosengeld beziehungsweise Bürgergeld bezogen werden, wenn auch der Wohnsitz im Land ist.

Schweiz

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Wer in der Schweiz arbeitet und wohnt, kann nach den gleichen Regeln wie in Deutschland Arbeitslosengeld beziehungsweise Bürgergeld erhalten: Der Arbeitnehmer muss innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Meldung mindestens ein Jahr ­versicherungspflichtig gearbeitet haben.

Fazit

Zwischen der Schweiz und Deutschland gibt es in Bezug auf die Kranken- und Sozial­versicherungsbedingungen Ähnlichkeiten, aber auch Unterschiede. Allerdings sind die Regelungen innerhalb der EU für Grenzgänger sehr vorteilhaft ausgestaltet. Auf die zusätzliche private Renten­versicherung sollte der Arbeitnehmer besonders achten, denn diese kommt bei Grenzgängern oft zu kurz.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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