Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wie sich Grenzgänger zwischen Deutschland und Schweiz versichern müssen und was es für sie arbeitsrechtlich zu beachten gibt.
Inhalt dieser SeiteDer Arbeitsmarkt – Unterschiede zwischen Deutschland und der Schweiz
Arbeitserlaubnis
Deutschland | Schweiz |
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Mit Ausnahme der kroatischen Staatsangehörigen, haben alle Bürger der EU-Mitgliedstaaten sowie von Lichtenstein, Schweiz, Norwegen und Island die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Eine Arbeitserlaubnis ist nicht nötig. | Mit Ausnahme der bulgarischen und rumänischen Staatsangehörigen, haben alle Bürger der EU-Mitgliedstaaten sowie von Lichtenstein, Schweiz, Norwegen und Island die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Eine Arbeitserlaubnis für EU-Bürger ist daher nicht notwendig. Allerdings braucht man eine Anmeldebescheinigung, wenn man länger als drei Monate in der Schweiz arbeiten möchte. |
Arbeitsbedingungen
Deutschland | Schweiz |
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Es ist eine maximale wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden gesetzlich erlaubt | Es ist eine maximale wöchentliche Arbeitszeit von 45 bis 50 Stunden (je nach Branche) festgelegt. Üblicherweise werden 38,5 bis 42,5 Stunden in der Woche gearbeitet. |
24-stündige Sonn- und Feiertagsruhe | Wochenendruhe von 35 Stunden |
Eine Probezeit von bis zu sechs Monaten ist üblich, kann jedoch je nach Vertrag variieren. Innerhalb der Probezeit muss eine Kündigungsfrist von zwei Wochen eingehalten werden | Die Probezeit ist gesetzlich auf einen Monat beschränkt, maximal können drei Monate vereinbart werden. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 7 Tagen gekündigt werden. |
Ein Urlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen pro Jahr ist gesetzlich vorgeschrieben | Ein Urlaubsanspruch von 4 Wochen pro Jahr ist gesetzlich vorgeschrieben, wobei 2 Wochen zusammenhängen sollten. |
Mindestlohn
Deutschland | Schweiz |
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Gesetzlicher Mindestlohn von 12 € | Mindestlöhne der einzelnen Branchen können nur über die Gesamtarbeitsverträge (GAV) geregelt werden |
Überstundenzuschläge
Deutschland | Schweiz |
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Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Überstundenzuschläge | Für Überstunden gebührt ein Zuschlag von 25 Prozent oder ein Zeitausgleich |
Kündigung
Deutschland | Schweiz |
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Muss schriftlich erfolgen | Wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde, kann die Kündigung mündlich erfolgen, man benötigt keine besonderen Gründe für eine Kündigung. |
Keine unterschiedlichen Kündigungsfristen für Angestellte und Arbeiter | Unterschiedliche Kündigungsfristen für Angestellte und Arbeiter |
Kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung | Kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung |
Ihr Ansprechpartner für Grenzgängerversicherungen
Als Grenzgänger benötigen Sie einen besonderen Versicherungsschutz – und für diesen Schutz benötigen Sie einen Spezialisten an Ihrer Seite! Das Rechtssystem der Schweiz unterscheidet sich mitunter recht deutlich vom deutschen Rechtssystem. Aus diesem Grund arbeiten wir bei der Versicherung von Grenzgängern mit einem spezialisierten Anbieter zusammen, der sich auskennt und der zugleich unsere hohen Standards im Bereich Beratung und Vermittlung erfüllt.
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Krankenversicherung und Pflegeversicherung
Krankenversicherung für Grenzgänger
In der Schweiz und in Deutschland gibt es einige Unterschiede in Bezug auf die Krankenversicherung. Sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland ist der Abschluss einer Krankenversicherung verpflichtend.
- Anders als in Deutschland gibt es in der Schweiz eine Grundversicherung, die durch freiwillige Zusatzversicherungen ergänzt werden kann
- Während in Deutschland der Arbeitgeber anteilig die Kosten für die Krankenversicherung übernimmt, müssen Arbeitnehmer in der Schweiz die Versicherung selbst bezahlen.
- Auch an den Kosten für die ärztlichen Behandlungen müssen sich die Schweizer im Gegensatz zu den Deutschen beteiligen. Zum einen müssen Patienten einen Selbstbehalt von 10 Prozent zahlen, außerdem muss auch ein vorab festgelegter Betrag, die Franchise, übernommen werden.
Das sollte man als Grenzgänger wissen
Arbeiten in Deutschland, wohnen in der Schweiz
Ist man in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt, muss man sich bei einer deutschen Krankenkasse versichern. Spätestens beim Arbeitsantritt muss man dem Arbeitgeber mitteilen, bei welcher Krankenkasse man sich versichern lassen möchte, denn dieser übernimmt dann die Anmeldung und einen Teil der Kosten.
Arbeiten in der Schweiz, wohnen in Deutschland
Wenn man in der Schweiz sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und in Deutschland wohnt, hat man die Möglichkeit, sich entweder in der Schweiz krankenversichern zu lassen oder in Deutschland. Dabei kann entweder eine gesetzliche Schweizer Krankenversicherung, eine gesetzliche deutsche Krankenversicherung oder eine private deutsche Krankenversicherung gewählt werden. Zudem gibt es spezielle Grenzgänger-Modelle, die sich aus der gesetzlichen Schweizer Krankenkasse ÖKK und einer privaten deutschen Krankenversicherung zusammensetzen.
So krankenversichern Sie sich richtig
Arbeiten Sie in Deutschland, müssen Sie sich in Deutschland krankenversichern. Dafür stehen Ihnen folgende Optionen zur Verfügungen, bei denen wir Ihnen gern behilflich sind:
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Private Krankenversicherung für Grenzgänger
- Spezielle Lösungen für deutsch-schweizerische Grenzgänger: Nutzen Sie gern unser untenstehendes Kontaktformular!
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Pflegeversicherung für Grenzgänger
Auch bei der Pflegeversicherung bestehen geringe Unterschiede zwischen dem schweizerischen und deutschen System. Allerdings ist in der Schweiz eine Pflegeversicherung, wie sie in Deutschland vorgesehen ist, nicht verpflichtend. In Deutschland müssen von krankenversicherten Personen Pflichtbeiträge für die Pflegeversicherung gezahlt werden. Die Krankenpflegeversicherung nach KGV deckt entsprechende Leistungen (Spitex) ab.
Das sollte man als Grenzgänger wissen
Arbeiten in Deutschland, wohnen in der Schweiz
Durch die Versicherung bei einer deutschen Krankenkasse zahlt man automatisch auch die Pflegeversicherung. Dadurch hat man einen Anspruch auf das Pflegegeld, selbst wenn man sich in einem anderen EU-Mitgliedsland aufhält.
Arbeiten in der Schweiz, wohnen in Deutschland
Grenzgänger haben keinen Anspruch auf das Pflegegeld, da der Wohnsitz in der Schweiz eingetragen sein muss.
Weitere Sozialversicherungen: Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
Rentenversicherung für Grenzgänger
- In der Schweiz teilt sich die Rentenversicherung in die Alters- und Hinterlassenenversicherung und in die Invalidenversicherung auf, diese bilden die erste Säule der Alters- und Erwerbsausfallvorsorge.
- Versichert sind alle, die in der Schweiz erwerbstätig sind, also auch Grenzgänger.
- Der Beitrag in Höhe von 10,3 Prozent des Einkommens wird in der Schweiz zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer gezahlt.
- Die zweite Säule bildet die berufliche Vorsorge (Pensionskasse), auch sie ist obligatorisch. Wer nicht in der Schweiz wohnt, sollte sich in diesem Zusammenhang an die Schweizerische Ausgleichkasse in Genf wenden.
- Die dritte Säule ist die freiwillige und individuelle private Vorsorge, die zur Ergänzung der ersten beiden Säulen gewählt werden kann und die die Lücke zwischen Grundversorgung und gewohntem Lebensstandard schließen kann.
Das sollte man als Grenzgänger wissen
Wer in Deutschland wohnt und in der Schweiz arbeitet, kann zwar von den beiden ersten Säulen des Schweizer Systems profitieren, nicht aber an der geförderten Variante der dritten Säule. Auch in Deutschland bleibt ihnen der Zugang zur Riester-Rente verwehrt.
Über den Schweizer Arbeitgeber kann allerdings unter bestimmten Umständen eine Direktversicherung abgeschlossen werden.
Unfallversicherung für Grenzgänger
In der Schweiz sind Arbeitnehmer in der Regel obligatorisch unfallversichert. Die Unfallversicherung leistet bei Berufsunfällen und Berufskrankheiten. Die Beiträge werden von dem Arbeitgeber bezahlt. Beiträge zur Absicherung von nicht-Berufsunfällen werden in der Regel auch mitversichert, allerdings muss der Arbeitnehmer diese selbst zahlen. Bei einem jährlichen Einkommen von bis zu 126.000 CHF beträgt der Beitragssatz 1,1 Prozent, danach 0,5 Prozent.
In Deutschland sind Berufsunfälle über die gesetzliche Unfallversicherung als Teil der Sozialversicherung abgesichert.
Die Arbeitslosenversicherung
Bei der Arbeitslosenversicherung gelten ebenso die Voraussetzungen des Wohnsitzstaates. In der Schweiz und in Deutschland variieren die versicherungspflichtigen Beschäftigungszeiten, welche benötigt werden, um einen Anspruch zu erhalten.
Deutschland
Der Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung (Arbeitslosengeld I) kann in Deutschland geltend gemacht werden, wenn der Arbeitnehmer mindestens ein Jahr in den vergangenen zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit versicherungspflichtig beschäftigt war. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt in Deutschland drei Prozent des Bruttogehalts. Es kann nur in Deutschland Arbeitslosengeld beziehungsweise Bürgergeld bezogen werden, wenn auch der Wohnsitz im Land ist.
Schweiz
Wer in der Schweiz arbeitet und wohnt, kann nach den gleichen Regeln wie in Deutschland Arbeitslosengeld beziehungsweise Bürgergeld erhalten: Der Arbeitnehmer muss innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Meldung mindestens ein Jahr versicherungspflichtig gearbeitet haben.
Fazit
Zwischen der Schweiz und Deutschland gibt es in Bezug auf die Kranken- und Sozialversicherungsbedingungen Ähnlichkeiten, aber auch Unterschiede. Allerdings sind die Regelungen innerhalb der EU für Grenzgänger sehr vorteilhaft ausgestaltet. Auf die zusätzliche private Rentenversicherung sollte der Arbeitnehmer besonders achten, denn diese kommt bei Grenzgängern oft zu kurz.
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