Deutschland – Österreich: So versichert man sich als Grenzgänger

Das Wichtigste in Kürze

  • Grenzgänger zwischen Deutschland und Österreich sollten sich im Vorfeld gut über die Bedingungen des jeweils anderen Landes informieren.
  • Einiges ist gesetzlich durch die Europäische Union geregelt, anderes unterscheidet sich deutlich.
  • Unterschiede gibt es sowohl bei den Arbeitsbedingungen als auch im Versicherungsschutz.

Das erwartet Sie hier

Wie sich deutsch-österreichische Grenzgänger versichern müssen und was es für sie arbeitsrechtlich zu beachten gibt.

Inhalt dieser Seite
  1. Grenzgänger Deutschland/Österreich: Regelungen
  2. Unterschiede am Arbeitsmarkt
  3. Unterschiede in den Versicherungen

Was müssen Grenzgänger zwischen Deutsch­land und Österreich beachten?

Wohnen in Deutschland und arbeiten in Österreich – oder umgekehrt – hält oft so manche Schwierigkeiten bereit. Bevor man sich auf die Arbeitssuche begibt, sollte man sich über die Situation am Arbeitsmarkt und das Sozial­versicherungssystem im Beschäftigungsland informieren. Auch wenn vieles von der EU geregelt ist, sind noch deutliche Unterschiede zu erkennen.

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Regelungen der Europäischen Union

In der Europäischen Union wurden bestimmte Regelungen festgesetzt, die es den EU-Bürgern erleichtern, in einem anderen Mitgliedstaat die Arbeitstätigkeit auszuüben.

Arbeitnehmerfreizügigkeit

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Ein EU-Bürger darf in jedem Mitgliedstaat Arbeit suchen und ausüben, ohne dafür eine Arbeitserlaubnis zu benötigen. Außerdem darf er in diesem Land wohnen und auch nach Beendigung der Tätigkeit seinen Aufenthalt weiterführen. Er ist in Bezug auf die Beschäftigung, die Arbeitsbedingungen und andere Sozialleistungen gleich wie die Staatsbürger des jeweiligen Landes zu behandeln.

Arbeitssuche und Arbeitslosigkeit

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Während der Arbeitslosigkeit darf man sich bis zu drei Monate, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu sechs Monate, zur Arbeitssuche in einem anderen EU-, EWR-Land oder der Schweiz aufhalten. Währenddessen darf man die Arbeitslosen­versicherung seines Wohnsitzlandes weiter beziehen, wenn folgende Bedingungen zutreffen:

  • Erst nach einer vierwöchigen erfolglosen Arbeitssuche im Wohnsitzland darf man diese im Ausland fortführen.
  • Man muss sich nach der Einreise bei der Arbeits­verwaltung als arbeitssuchend melden und die Kontrollvorschriften erfüllen.

Anerkennung von Berufsabschlüssen

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Eine Anerkennung ist nur notwendig, wenn die berufliche Qualifikation unter die reglementierten Berufe in dem neuen Beschäftigungsland fällt. Wenn die Ausübung durch gesetzliche Vorschriften an gewisse Qualifikationen gebunden ist, dann zählt die Tätigkeit zu den reglementierten Berufen. Dazu zählen zum Beispiel Arzt, Apotheker, Lehrer, Architekten usw.

Grenzregion Deutsch­land – Österreich: Unterschiede am Arbeitsmarkt

Bevor man sich auf die Arbeitssuche in einem anderen Land begibt, sollte man sich über die Situation am Arbeitsmarkt informieren. In diesen beiden Staaten gibt es gewisse gesetzliche Unterschiede, welche man kennen und beachten sollte.

Arbeitserlaubnis

DeutschlandÖsterreich
Alle Bürger der EU-Mitgliedstaaten sowie von Lichtenstein, Schweiz, Norwegen und Island haben die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Eine Arbeitserlaubnis ist nicht nötig.Alle Bürger der EU-Mitgliedstaaten sowie von Lichtenstein, Schweiz, Norwegen und Island haben die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Eine Arbeitserlaubnis ist nicht nötig. Jedoch braucht man eine Anmeldebescheinigung, wenn man sich länger als drei Monate im Land aufhalten möchte.

Arbeitsbedingungen

DeutschlandÖsterreich
Es ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden gesetzlich erlaubtEs ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden gesetzlich erlaubt
24-stündige Sonn- und FeiertagsruheWochenendruhe von 36 Stunden
Eine Probezeit von bis zu sechs Monaten ist üblich. Es muss eine Kündigungsfrist von zwei Wochen eingehalten werdenDie Probezeit ist gesetzlich auf einen Monat beschränkt, in dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis ohne besonderen Grund und ohne Fristen gekündigt werden
Ein Urlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen pro Jahr ist gesetzlich vorgeschriebenEin Urlaubsanspruch von 25 Arbeitstagen pro Jahr ist gesetzlich vorgeschrieben

Mindestlohn

DeutschlandÖsterreich
Gesetzlicher Mindestlohn von 12,41 €Mindestlöhne der einzelnen Branchen sind in den Kollektivverträgen geregelt

Überstundenzuschläge

DeutschlandÖsterreich
Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf ÜberstundenzuschlägeFür Überstunden gebührt ein Zuschlag von 50% oder Zeitausgleich

Kündigung

DeutschlandÖsterreich
Muss schriftlich erfolgenKann schriftlich oder mündlich erfolgen
Keine unterschiedlichen Kündigungsfristen für Angestellte und ArbeiterUnterschiedliche Kündigungsfristen für Angestellte und Arbeiter
Kein Anspruch auf eine AbfindungAnspruch auf eine Abfindung

Hinweis: Diese Regelungen können sich fortlaufend ändern. Bevor Sie Ihre Arbeit in Österreich beziehungsweise Deutschland antreten, erkundigen Sie sich daher am besten noch einmal bei der zuständigen Behörde.

Deutschland – Öster­reich: Unterschiede in den Versicherungen und wie Sie sich absichern sollten

Die Kranken­versicherung

In Österreich und Deutschland bestehen geringe Unterschiede in Bezug auf die Kranken­­versicherung. Die beiden Systeme sind im Leistungsumfang als relativ gleichwertig anzusehen:

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  • In Österreich kann man nicht zwischen mehreren Krankenkassen wählen, sie wird je nach Region und Tätigkeit festgelegt.
  • In Österreich wird in Bezug auf die Beitragssätze zwischen Arbeitern, Angestellten und anderen Beitragsgruppen unterschieden. Außerdem sind diese wesentlich niedriger, dafür gibt es mehr Selbstbehalte.
  • In Österreich gibt es die E-Card, auf welcher die persönlichen Daten des Versicherten gespeichert sind. Sie ist bei jedem Arztbesuch mitzubringen. In Deutschland gibt es eine Speicher-Chipkarte.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken­versicherung liegt in Deutschland bei 5.175 Euro monatlich (2024). In Österreich liegt diese bei 6.600,00 Euro € und wird als Höchstbeitragsgrundlage bezeichnet.

Arbeiten in Deutschland, wohnen in Österreich

Ist man in Deutschland sozial­­versicherungs­pflichtig beschäftigt, muss man sich bei einer deutschen Krankenkasse anmelden beziehungsweise bei einer privaten Kranken­versicherung versichern. Spätestens beim Arbeitsantritt muss man dem Arbeitgeber mitteilen, bei welcher Krankenkasse man sich versichern lassen möchte, denn dieser übernimmt dann die Anmeldung.

Arbeiten in Österreich, wohnen in Deutschland

Wenn man in Österreich sozial­­versicherungs­pflichtig beschäftigt ist, wird man vom Arbeitgeber bei der Österreichischen Gebietskrankenkasse angemeldet.

So krankenversichern Sie sich richtig

Arbeiten Sie in Deutschland, müssen Sie sich in Deutschland krankenversichern. Dafür stehen Ihnen folgende Optionen zur Verfügungen, bei denen wir Ihnen gern behilflich sind:

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Die Pflege­versicherung

Auch bei der Pflege­versicherung bestehen nur geringe Unterschiede zwischen dem österreichischen und deutschen System. Der Leistungsumfang gilt auch hier als relativ gleichwertig.

DeutschlandÖsterreich
Krankenversicherte Personen müssen Pflichtbeiträge für die Pflege­versicherung zahlen.Das Pflegegeld ist eine aus Steuermitteln erbrachte Vorsorgeleistung.
Es gibt fünf Pflegegrade, nach denen sich das Pflegegeld richtet.Es besteht ein Rechtsanspruch auf das Pflegegeld.

Arbeiten in Deutschland, wohnen in Österreich

Durch die Versicherung bei einer deutschen Krankenkasse zahlt man automatisch auch die gesetzliche Pflegepflicht­versicherung. Dadurch hat man einen Anspruch auf das Pflegegeld, selbst wenn man sich in einem anderen EU-Mitgliedsland aufhält.

Arbeiten in Österreich, wohnen in Deutschland

Grenzgänger haben keinen Anspruch auf das Pflegegeld, da der Wohnsitz in Österreich eingetragen sein muss.


Die Renten­versicherung

  • In Österreich heißt die Renten­versicherung Pensions­versicherung, während in Deutschland vor allem das Ruhegeld von Beamten als Pension bezeichnet wird.
  • In Österreich werden Leistungen für Kriegsopfer, Verbrechensopfer und bei Impfschäden als Renten bezeichnet.
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  • In Österreich bezeichnet man die „Rente bei Erwerbsminderung“ als Invaliditäts- beziehungsweise Berufs­unfähigkeitspension
  • In Österreich gibt es eine Schwer­arbeiter­pension sowie einen Bonus, wenn man über das gesetzliche Pensionsalter hinaus arbeitet. (Im Rahmen der Flexi-Rente ist ein Bonus zur gesetzlichen Rente ebenfalls möglich.)

Das sollte man als Grenzgänger wissen

Man erhält von jedem Staat, in dem man länger als 12 Monate gearbeitet hat, eine Rente beziehungsweise Pension. Wird dieser Zeitraum nicht überschritten, wird dies in dem Land des Wohnsitzes oder in einem anderen Land, in dem man länger beschäftigt war, berücksichtigt. Man sollte mindestens vier Monate vor Pensionsantritt die Pension oder Rente beim zuständigen Ver­sicherungs­träger beziehungsweise der Versicherungsanstalt im Staat des Wohnsitzes beantragen.

Alles zur deutschen Renten­versicherung


Die Unfall­versicherung

DeutschlandÖsterreich
Die Berufsgenossenschaft ist für Behandlungskosten im Rahmen der Vorleistungspflicht bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zuständig.Der zuständige Kranken­versicherungsträger übernimmt Behandlungskosten im Rahmen der Vorleistungspflicht bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
Die Zahl der Unfall­versicherungsträger ist groß.Die Allgemeine Unfall­versicherung ist für die meisten Personen zuständig, es existieren nur drei weitere Träger.

Arbeiten in Deutschland, wohnen in Österreich

Im Normalfall wird man vom Arbeitgeber bei einer Unfall­versicherung versichert, er zahlt die Beiträge an den jeweiligen Träger beziehungsweise die Berufsgenossenschaft. Ist man allerdings auch im Staat des Wohnsitzes beschäftigt, ist man dort für beide Arbeitsverhältnisse zu versichern. Geldleistungen der deutschen Unfall­­versicherung kommen aus dem Recht zur Auszahlung, die Gewährung von Sachleistungen richtet sich nach dem Land, in dem diese in Anspruch genommen werden. Ein Unfall ist unverzüglich dem Arbeitgeber oder der Berufs­genossenschaft zu melden.

Arbeiten in Österreich, wohnen in Deutschland

Im Normalfall wird man vom Arbeitgeber bei einer Unfall­versicherung gemeldet, er zahlt auch die Beiträge. Auch wenn man in einem anderen EU-Mitgliedsland wohnt, hat man ein Anrecht auf die Leistungen der Unfall­versicherung. Man kann sich im Beschäftigungs- sowie Wohnsitzland behandeln lassen. Bei einem Unfall muss man unverzüglich den Arbeitgeber informieren, welcher danach verpflichtet ist, dies innerhalb von fünf Tagen dem zuständigen Versicherungsträger zu melden.


Die Arbeitslosen­versicherung

Die Arbeitslosenentschädigung ist von der Arbeitslosen­versicherung im Land des Wohnsitzes zu entrichten. Daher gelten auch die Voraussetzungen des Wohnsitzstaates. In Österreich und Deutschland variieren die ­versicherungspflichtigen Beschäftigungszeiten, welche benötigt werden, um einen Anspruch zu erhalten.

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Deutschland

Wenn ein Versicherungspflichtverhältnis von mindestens 360 Kalendertagen in den vergangen zwei Jahren vor der Arbeits­losen­meldung bestanden hat, dann kann ein Anspruch auf Arbeits­losen­entschädigung geltend gemacht werden.

Österreich

In Österreich sind die Bedingungen wie folgt geregelt:

  • Bei der ersten Inanspruchnahme: 52 Wochen Versicherungszeit innerhalb der vergangenen 24 Monate.
  • Bei der ersten Inanspruchnahme, vor Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn innerhalb von 4 Wochen keine Vermittlung möglich ist: 26 Wochen Versicherungszeit innerhalb der vergangenen 12 Monate.
  • Bei wiederholter Inanspruchnahme: 28 Wochen innerhalb der vergangenen 12 Monate

Die häufigsten Fragen zur Versicherung von Grenzgängern zwischen Deutschland und Österreich

Wo bin ich als Grenzgänger krankenversichert?

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Grundsätzlich gilt: Sie sind dort krankenversichert, wo Sie arbeiten. Wohnen Sie in Österreich, arbeiten jedoch in Deutschland, dann müssen Sie sich in Deutschland gesetzlich oder privat krankenversichern.

Kann man in Deutschland und Österreich krankenversichert sein?

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Doppel­versicherungen beziehungsweise zwei Kranken­versicherungen sind grundsätzlich nicht zugelassen. Als Grenzgänger versichern Sie sich in dem Land, in dem Sie arbeiten. Medizinische Leistungen und Behandlungen erhalten Sie aber in beiden Ländern.

Bin ich als Grenzgänger in Deutschland sozialversichert?

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Arbeiten Sie in Deutschland und wohnen in einem anderen EU- beziehungsweise EWR-Land wie etwa Österreich, dann sind Sie als Grenzgänger in Deutschland sozialversichert, da Sie in Deutschland einer sozial­versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Damit sind Sie in Deutschland in der Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfall­versicherung pflichtversichert.

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