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Veranstalter­haftpflicht einmalig abschließen

Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie können problemlos eine Veranstalter­haftpflicht für nur eine einzelne Veranstaltung abschließen.
  • Der Versicherungszeitraum gilt vom Aufbau bis zum Abbau. Der Vertrag endet automatisch.
  • Die Kosten für eine Veranstalter­haftpflicht fallen auf diese Weise ebenfalls nur einmalig an.
  • Bei uns können Sie eine einmalige Veranstalter­haftpflicht ab 83,30 € abschließen.

Das erwartet Sie hier

Was es kostet, eine Veranstalter­haftpflicht einmalig abzuschließen und welche Leistungen Sie erhalten.

Inhalt dieser Seite
  1. So schließen Sie eine einmalige Veranstalter­­haftpflicht ab
  2. Leistungen im Überblick
  3. Kosten (inkl. Rechenbeispiele)
  4. Für wen eignet sich die einmalige Absicherung?
  5. Fazit

So schließen Sie eine einmalige Veranstalter­haftpflicht ab

Wer ein großes Fest plant, ist mit einer Veranstalter­haftpflicht gut beraten. Die Versicherung ist zwar keine Pflicht, für Veranstalter aber dennoch eine sinnvolle Absicherung. Passiert auf der Feier ein Unfall und die Schuld liegt beim Organisator, haftet dieser vollumfänglich, auch mit seinem Privatvermögen. Wer keine regelmäßigen Events plant, kann die Veranstalter­haftpflicht auch einmalig abschließen.

Halten Sie folgende Angaben parat

  • Welche Art der Veranstaltung planen Sie?
  • Wie lange dauert die Veranstaltung?
  • Wie viele Besucher erwarten Sie?
  • Wie viele Helfer wirken mit?
  • Treten Künstler auf?
  • Gibt es besondere Risiken? (Feuerwerk, besonders teure Bühnentechnik, Zelt oder Hüpfburg)
  • Wie hoch soll die Deckungssumme sein? (Standard: 3 Millionen Euro)
  • Übernehmen Sie einen Selbstbehalt?

Wie teuer ist es, eine Veranstalter­haftpflicht einmalig abzuschließen?

Eine private Veranstaltung mit bis zu 100 Besuchern kann bereits ab 83,30 Euro umfangreich über eine einmalige Veranstalter­haftpflicht versichert werden. Handelt es sich um eine öffentliche Veranstaltung mit bis zu 500 Gästen, dann kostet die Absicherung ab 95,20 Euro.

Die genauen Kosten für Ihre Veranstaltung richten sich nach:

  • den zu versichernden Risiken
  • der Anzahl der Besucher
  • Art und Dauer des Events

Machen Sie den Tarifvergleich mit transparent-beraten.de und eventassec

Unsere Experten und unsere Partner von eventassec haben bereits langjährige Erfahrung mit der einmaligen Absicherung verschiedenster Veranstaltungen und können Ihnen nicht nur bei Fragen weiterhelfen, sondern Ihnen auch ein auf Sie zugeschnittenen Tarifvergleich erstellen. Nutzen Sie dazu einfach unseren kostenfreien Online-Rechner. Auf Grundlage der Eckdaten Ihrer Veranstaltung werden Ihnen passende Tarife angezeigt.

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In Kooperation mit eventassec

Leistungen einer einmaligen Veranstalter­haftpflicht

Die Leistungen einer einmaligen Veranstalter­haftpflicht unterscheiden sich im Grunde nicht großartig von den Leistungen der Veranstalter­haftpflicht im Allgemeinen. Die Veranstalter­haftpflicht übernimmt Schadensersatzforderungen, die aus Personenschäden und Sachschäden resultieren, sowie Vermögensfolgeschäden. Direkte Vermögensschäden sind in der Regel nicht mit abgedeckt.

Experten-Tipp:

„Jede Veranstalter­haftpflicht­versicherung beinhaltet einen passiven Rechtsschutz. Das bedeutet, dass die Versicherung prüft, ob die Ansprüche überhaupt gerechtfertigt sind. Haben sich z. B. Gäste gegenseitig einen Schaden zugefügt, ist der Veranstalter nicht haftbar zu machen. Die Versicherung wehrt die Ansprüche dann ab!“

Foto von Martin Hacker
Berater

Diese Schadensfälle sind versichert

Welche Schadensfälle im Versicherungsvertrag genau abgesichert sein sollten, hängt von der Art der geplanten Feier ab. Einige Schadensszenarien, bei denen die Veranstalter­haftpflicht hilft:

  • Ein Gast stolpert auf einer Hochzeitsfeier über ein nicht ausreichend gesichertes Stromkabel.
  • Ein Boxenturm stürzt auf einem Konzert um und verletzt einen Zuschauer.
  • Die Besucher eines Herbstmarktes ziehen sich am Buffetstand eine Salmonellenvergiftung zu.

Auf die individuelle Veranstaltung kommt es an

Ein Abiball birgt andere Risiken als eine Sportveranstaltung oder das Open Air-Sommertheater. Findet Ihre Party zum Beispiel in angemieteten Räumlichkeiten statt, ist eine Versicherung von Mietsachschäden durch Brand, Leitungswasser, Abwasser und sonstige Ursachen sinnvoll. Ebenso sollte das Abhandenkommen oder die Beschädigung von Schlüsseln und Schließkarten mitversichert sein.

Für Open Air-Events ist dagegen eine Veranstalter­haftpflicht inklusive Umwelt­haftpflicht sinnvoll. Bei Bedarf kann auch der Einsatz von Arbeitsmaschinen und Baufahrzeugen, Pyrotechnik oder teurer Veranstaltungstechnik mitversichert werden. Es kommt also stark auf die individuelle Veranstaltung an, um zu entscheiden, welche Leistungen besonders wichtig sind.

Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz nicht abgesichert!

Anders als die private Haftpflicht­versicherung deckt die Veranstalter­haftpflicht grob fahrlässig herbeigeführte Schäden oft nicht mit ab. Bei grober Fahrlässigkeit hat der Versicherer das Recht, die Leistungen zu kürzen und oder ganz zu verweigern. Eine Leistung bei Vorsatz ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Achtung: Gehen Sie bei der Schadensmeldung nach bestem Wissen und Gewissen vor. Kann der Versicherer Ihnen nachweisen, dass Sie vorsätzlich herbeigeführte Schäden vertuschen möchten, darf er die Leistung verweigern und kann sogar rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.

Wann zahlt die Veranstalter­haftpflicht nicht?

Welchen Zeitraum deckt die Veranstalter­haftpflicht ab?

Zu Unfällen und Schäden kann es nicht nur während des eigentlichen Events kommen. Auch während der Auf- und Abbauarbeiten kann so einiges schief gehen. Eine kurze Unaufmerksamkeit genügt, schon ist teures Equipment beschädigt oder der Gartenzaun vom Nachbargebäude hat Schaden genommen.

Die Veranstalter­haftpflicht gilt daher:

  1. Für den tatsächlichen Veranstaltungszeitraum
  2. Vorbereitungen und Aufbau (3 Tage)
  3. Nachbereitungen und Abbau (3 Tage)

Einmalige Veranstalter­haftpflicht kündigen

Haben Sie eine Veranstalter­haftpflicht für ein einmaliges Event abgeschlossen, müssen Sie den Vertrag nach Abschluss der Veranstaltung übrigens nicht kündigen. Die Police läuft zum Ende des Versicherungszeitraums automatisch aus. Falls eine weitere Veranstaltung ansteht, schließen Sie einen neuen Versicherungsvertrag ab.

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Veranstalter­haftpflicht kurzfristig abschließen

Bei den meisten Versicherern können Sie den Antrag bis zu einer Woche vor Veranstaltungsbeginn stellen. Haben Sie diesen Zeitpunkt verpasst, wenden Sie sich am besten direkt an uns. Unsere Experten können Sie dabei unterstützen, unter Umständen auch noch wenige Tage vor der Veranstaltung einen Versicherungsschutz zu bekommen.

Wie Sie kurzfristig eine Veranstalter­haftpflicht abschließen

Kosten einer einmaligen Veranstalter­haftpflicht

Wie bereits eingangs erwähnt, beginnen die Kosten einer einmaligen Veranstalter­haftpflicht bei 83,30 Euro und richten sich nach Anzahl der Besucher, der Art und Dauer sowie etwaigen Nebenrisiken der Veranstaltung. Zur Veranschaulichung haben wir Ihnen mehrere Rechenbeispiele erstellt.


Rechenbeispiele: Einmalige Veranstalter­haftpflicht

  • Deckungssumme: Pauschal 3 Millionen Euro
  • Art: Allgemeine Veranstaltungen (keine Sportveranstaltungen)
  • Selbstbehalt 150 Euro
  • Keine Nebenrisiken
Maximale Anzahl der BesucherKosten
100 (nur rein private Veranstaltungen)ab 83,30 €
500ab 95,20 €
2.000ab 196,35 €
5.000ab 415,31 €
20.000ab 1.677,90 €

Was kostet Sie eine einmalige Veranstalter­haftpflicht?

In Kooperation mit eventassec

Wer braucht eine einmalige Veranstalter­haftpflicht?

Eine Veranstalter­haftpflicht ist immer dann sinnvoll, wenn Sie eine private oder öffentliche Veranstaltung mit mehreren Personen planen. Abschließen können die Veranstalter­haftpflicht sowohl Unternehmen, Vereine und Verbände als auch Privatpersonen.

Einmalige Veranstalter­haftpflicht für…

Beachten Sie: Viele Hallen- und Geländevermieter setzen den Abschluss einer Veranstalter­haftpflicht mittlerweile auch voraus, bevor Sie eine Location nutzen können.

Keine Veranstalter­haftpflicht für Extremsport-Veranstaltungen

Die meisten Sportveranstaltungen können grundsätzlich über eine Veranstalter­haftpflicht abgesichert werden. Da das Risiko von Unfällen und Verletzungen relativ hoch ist, sind auch entsprechend hohe Beiträge zu zahlen.

Wer eine Veranstalter­haftpflicht für ein Bungee-Jumping- oder Tower-Walking-Event sucht, wird allerdings Schwierigkeiten haben, einen Tarif zu finden. Das Risiko von Extremsportarten ist den Versicherern schlicht zu hoch.

Wie werden Motorsport-Events versichert?

Fazit

Erleiden Dritte auf einem Event Personen- oder Sachschäden, steht oft der Veranstalter in der Haftpflicht. Eine effektive Absicherung vor den finanziellen Folgen wird von mehreren Versicherungsgesellschaften angeboten. Neben Tarifen mit einer Laufzeit über mehrere Monate oder gar Jahre ist es auch möglich, eine Veranstalter­haftpflicht einmalig abzuschließen. Nutzen Sie unseren kostenfreien Online-Rechner, um direkt eine einmalige Veranstalter­haftpflicht abzuschließen.

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Katharina Burnus
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