Veranstalterhaftpflicht für private Partys
Inhaltsverzeichnis
- Warum brauchen auch Privatpersonen eine Veranstalterhaftpflicht für ihre Party?
- Erklärvideo: Die Veranstalterhaftpflicht in 6 Minuten erklärt
- Welche Leistungen bietet die Veranstalterhaftpflicht für Partys?
- Private Haftpflicht oder Veranstalterhaftpflicht?
- Worauf sollten Sie beim Abschluss achten?
- Für welchen Zeitraum gilt die Versicherung?
- Wer ist versichert?
- Welche Deckungssumme ist sinnvoll?
- Wie viel kostet eine Veranstalterhaftpflicht für private Partys?
- Welche Angaben braucht die Versicherung von Ihnen?
- Die optimale Veranstalterhaftpflicht für Ihre Feier
Warum brauchen auch Privatpersonen eine Veranstalterhaftpflicht für ihre Party?
Lässt sich ein Unfall auf Ihr Verschulden zurückführen, sind Sie in der Haftpflicht. Haben Sie zum Beispiel ein Kabel der Soundanlage nicht ausreichend gesichert und ein Gast stolpert und verletzt sich, müssen Sie für die Behandlungs- und eventuellen Folgekosten aufkommen.
Als Veranstalter haften Sie vollumfänglich mit Ihrem gesamten Vermögen. Personenschäden können nun schnell Schadenersatzansprüche im sechs- oder siebenstelligen Bereich nach sich ziehen. Daher ist für Veranstalter ein ausreichender Versicherungsschutz so wichtig.
Erklärvideo: Die Veranstalterhaftpflicht in 6 Minuten erklärt
Welche Leistungen bietet die Veranstalterhaftpflicht für Partys?
Die Veranstalterhaftpflicht für Ihre Party funktioniert im Prinzip wie eine private Haftpflichtversicherung. Die grundsätzlichen Leistungen umfassen die Deckung von:
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensfolgeschäden
- passiver Rechtsschutz
Die Veranstalterhaftpflicht schützt Sie damit vor den Folgekosten von Unfällen, die auf unbeabsichtigte Fehler in der Organisation und Planung zurückzuführen sind. Fällt eine Lautsprecherbox um und verletzt tanzende Gäste, verderben sich die Partygäste am Buffet den Magen oder beschädigt ein Helfer beim Aufbau die Soundanlage, übernimmt die Veranstalterhaftpflicht die Schadenersatzansprüche. Darüber hinaus profitieren Sie von einem passiven Rechtsschutz. Das bedeutet, der Versicherer prüft bei jeder Schadenersatzforderung zunächst, ob diese überhaupt berechtigt ist. Ist das nicht der Fall, wehrt die Versicherung die Ansprüche ab und übernimmt Ihre Anwalts-, Gerichts- und Prozesskosten.
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Private Haftpflicht oder Veranstalterhaftpflicht?
Mieten Sie für Ihre Feier einen Raum an, haften Sie auch gegenüber dem Vermieter für Beschädigungen. Hat ein Gast den Schaden verursacht, können Sie später versuchen, diesen in Regress zu nehmen. Das gestaltet sich jedoch oft mühsam. Im Regelfall springt die private Haftpflichtversicherung des Gastgebers bei Schäden an der Einrichtung ein, die nicht vorsätzlich verursacht wurden. Damit deckt sie auch die gesetzlich Haftpflicht großer privater Feste ab. Möchten Sie im ganz großen Stil feiern und alle Eventualitäten absichern, lohnt sich jedoch der Abschluss einer zusätzlichen Veranstalterhaftpflicht. Viele Locations und Festhallen setzen die Veranstalterhaftpflicht sogar voraus, bevor sie einen Raum vermieten.
Grobe Fahrlässigkeit ist in der privaten Haftpflicht mit abgedeckt. Etwas anders sieht es bei der Veranstalterhaftpflicht aus: Bei grob fahrlässig verursachten Schäden ist der Versicherer berechtigt, die Leistung zu kürzen oder ganz zu verweigern. Einzelheiten regelt die jeweilige Police.
Worauf sollten Sie beim Abschluss achten?
Die einzelnen Tarife der Versicherer unterscheiden sich enorm. Einige Versicherungen bieten Ihnen einen umfangreichen Basisschutz für Ihre Party. Bei anderen Versicherern buchen Sie einzelne Bausteine ganz nach Bedarf hinzu. Was sinnvoller ist, hängt davon ab, wie Sie Ihr Fest feiern wollen. Mieten Sie zum Beispiel eine Festhalle an, sollten auch Mietsachschäden durch Feuer, Brand, Leitungswasser und Abwasser mit versichert sein, ebenso wie das Abhandenkommen von Schlüsseln und Schließkarten. Feiern Sie im Freien, ist der Einschluss einer Umwelthaftpflicht sinnvoll. Besondere Risiken wie ein Feuerwerk müssen Sie in aller Regel gesondert absichern.
Für welchen Zeitraum gilt die Versicherung?
Die Veranstalterhaftpflicht schließen Sie in der Regel für eine konkrete Feier ab. Der Versicherungszeitraum umfasst dabei die eigentliche Party selbst sowie einige Tage für den Auf- und Abbau. Die meisten Tarife planen für die Vorbereitung und Aufräumarbeiten zwei bis drei Tage ein.
Wer ist versichert?
Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich für den Ausrichter der Party. Zudem sind alle Helfer versichert, die mit der Organisation und dem Auf- und Abbau betraut werden. Mitversichert sind alle Partygäste. Die Veranstalterhaftpflicht haftet allerdings nur, wenn sich der Schaden auf das Verschulden des Ausrichters zurückführen lässt. Verletzt ein Partygast einen anderen oder beschädigt unabsichtlich einen Gegenstand Dritter, ist dies Sache der jeweiligen privaten Haftpflicht.
Welche Deckungssumme ist sinnvoll?
Die Deckungssumme sollte hoch genug sein, um alle Personen- und Sachschäden abzudecken. Sonst kommen doch noch unerwartete Kosten auf Sie zu. Als Mindestabsicherung gelten drei Millionen Euro, meist aufgeteilt in zwei Millionen Euro für Personen- und eine Million Euro für Sachschäden. Je nach Tarif sind auch höhere Versicherungssummen möglich.
Wie viel kostet eine Veranstalterhaftpflicht für private Partys?
Bei der Beitragsbemessung berücksichtigt der Versicherer, wie hoch das Risiko für einen Schaden ist und wie hoch die Folgekosten eines Schadens sein könnten. Bei privaten Feiern ist das Risiko in der Regel relativ gering: Die Zahl der Gäste ist überschaubar, besonders gefährliches Gerät kommt meist nicht zum Einsatz. Daher ist eine Veranstalterhaftpflicht für Privatpartys schon recht günstig zu bekommen.
Beeinflussen können Sie die Versicherungsprämie durch die Höhe der Deckungssumme und einen eventuellen Selbstbehalt.
»Die Veranstalterhaftpflicht kommt ausschließlich für Fremdschäden auf. Wenn Veranstalter eigenes Equipment einsetzen möchten, macht womöglich der Abschluss einer Elektronikversicherung Sinn. Damit schützen Sie sich vor möglichen Schäden an PA-Technik, Computern etc.«
Welche Angaben braucht die Versicherung von Ihnen?
Zur Beitragsbemessung braucht die Versicherung von Ihnen einige Angaben. Dazu gehören etwa die Anzahl der erwarteten Gäste, die Anzahl der Helfer und die Art der gemieteten oder gekauften Ausrüstung. Auch der Ort der Veranstaltung und die Veranstaltungsdauer werden im Versicherungsantrag abgefragt.
Beantworten Sie alle Punkte nach bestem Wissen und Gewissen. Vorsätzlich falsche Angaben können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen und der Versicherer kann rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.
Die optimale Veranstalterhaftpflicht für Ihre Feier
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