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Veranstalter­haftpflicht für private Partys Tarifvergleich und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einer Veranstalter­haftpflicht sind Sie finanziell bei hohen Schadensersatzforderungen Ihrer Gäste geschützt.
  • Eine Veranstalter­haftpflicht versichert Personen- und Sachschäden, die während Ihrer Veranstaltung passieren.
  • Zusätzlich können beispielsweise das technische Equipment, die Ausgabe von Speisen und Getränke sowie Umweltschäden abgesichert werden.
  • Bei uns können Sie eine Veranstalter­haftpflicht für Ihre Hochzeit oder Abiball bereits ab 83,30 € (einmalig) abschließen.

Das erwartet Sie hier

Was eine Veranstalter­haftpflicht für private Partys kostet, welche Leistungen enthalten sein sollten und warum die Privat­haftpflicht nicht immer reicht.

Inhalt dieser Seite
  1. Die optimale Veranstalter­­haftpflicht für Partys
  2. Darum ist eine Veranstalter­­haftpflicht für Sie sinnvoll
  3. Wichtige Leistungen
  4. Kosten einer Veranstalter­­haftpflicht
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Veranstalter­­haftpflicht vergleichen
  7. Fazit
Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

Die optimale Veranstalter­haftpflicht für private Partys

Auch auf privaten Partys können Unfälle passieren: Ein Gast verletzt sich aufgrund eines losen Kabels oder Besucher verderben sich den Magen am Buffet. Sie als Veranstalter haften dafür persönlich. Eine Veranstalter­haftpflicht empfiehlt sich daher auch für private Partys, die Sie im Bekannten- und Freundeskreis veranstalten. Diese übernimmt für Sie hohe Schadensersatzforderungen.

Was zählt als private Party?

Folgende Veranstaltungen können Sie mit einer Veranstalter­haftpflicht für private Partys absichern:

  • Hochzeit
  • Abschlussball
  • Jubiläumsfeier
  • Geburtstagsfeier

Voraussetzung: Es handelt sich um eine rein private Veranstaltung im Verwandten- und Freundeskreis mit bis zu 100 Besuchern. Andernfalls muss der höhere Tarif gewählt werden – mehr dazu im Kapitel „Kosten“ .

Veranstalter­haftpflicht: Je kleiner die Party, desto günstiger der Beitrag

Private Veranstaltungen können besonders günstig abgesichert werden. Liegt die Anzahl an Besuchern unter 100, so können Sie eine Veranstalter­haftpflicht bereits ab einmaligen 83,30 Euro abschließen. Sie können die Versicherung auch kurzfristig abschließen, zum Beispiel, falls der Vermieter der Räumlichkeiten eine Veranstalter­haftpflicht verlangt und Sie dies bisher vergessen haben.

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Warum brauchen auch Privatpersonen eine Veranstalter­haftpflicht für ihre Party?

Lässt sich ein Unfall auf Ihr Verschulden zurückführen, sind Sie in der Haftpflicht. Verletzt sich etwa ein Gast, müssen Sie für die Behandlungs- und eventuellen Folgekosten aufkommen. Als Veranstalter haften Sie vollumfänglich mit Ihrem gesamten Vermögen. Personenschäden können nun schnell Schadenersatzansprüche im 6- oder 7-stelligen Bereich nach sich ziehen. Daher ist für Veranstalter ein ausreichender Versicherungsschutz so wichtig.

Was kann passieren?

  • Eine Lautsprecherbox fällt um und verletzt tanzende Gäste
  • Das Kabel einer Soundanlage ist nicht richtig gesichert, ein Gast stolpert und verletzt sich
  • Die Gäste verderben sich am Buffet den Magen
  • Ein Helfer beschädigt beim Aufbau die Soundanlage

Schadensfälle: Was kann auf Veranstaltungen alles passieren?

Private Haftpflicht oder Veranstalter­haftpflicht?

Mieten Sie für Ihre Feier einen Raum an, haften Sie auch gegenüber dem Vermieter für Beschädigungen. Hat ein Gast den Schaden verursacht, können Sie später versuchen, diesen in Regress zu nehmen. Das gestaltet sich jedoch oft mühsam. Im Regelfall springt die private Haftpflicht­versicherung des Gastgebers bei Schäden an der Einrichtung ein, die nicht vorsätzlich verursacht wurden. Damit deckt sie auch die gesetzlich Haftpflicht großer privater Feste ab.

Möchten Sie im ganz großen Stil feiern und alle Eventualitäten absichern, lohnt sich jedoch der Abschluss einer zusätzlichen Veranstalter­haftpflicht. Viele Locations und Festhallen setzen die Veranstalter­haftpflicht sogar voraus, bevor sie einen Raum vermieten.


Achtung: Keine Haftung bei Vorsatz

Bei vorsätzlich verursachten Schäden übernimmt weder die private Haftpflicht noch die Veranstalter­haftpflicht daraus entstehende Forderungen. Der Gesetzgeber hat die Haftung für Vorsatz klar geregelt: Der Verursacher muss die Kosten selbst decken.

Grobe Fahrlässigkeit ist in der privaten Haftpflicht mit abgedeckt. Etwas anders sieht es bei der Veranstalter­haftpflicht aus: Bei grob fahrlässig verursachten Schäden ist der Versicherer berechtigt, die Leistung zu kürzen oder ganz zu verweigern. Einzelheiten regelt die jeweilige Police.

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Welche Leistungen bietet die Veranstalter­haftpflicht für Partys?

Die Veranstalter­haftpflicht schützt Sie vor den Folgekosten von Unfällen, die auf unbeabsichtigte Fehler in der Organisation und Planung zurückzuführen sind. Folgende Leistungen sind enthalten:

  • Personen-, Sach-, Vermögensfolgeschäden
  • Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden
  • Schäden durch Verlust fremder Schlüssel
  • Abgabe von Speisen und Getränken
  • Auf- und Abbau von Technik oder anderem Equipment

Darüber hinaus profitieren Sie von einem passiven Rechtsschutz. Das bedeutet, der Versicherer prüft bei jeder Schadenersatzforderung zunächst, ob diese überhaupt berechtigt ist. Ist das nicht der Fall, wehrt die Versicherung die Ansprüche ab und übernimmt Ihre Anwalts-, Gerichts- und Prozesskosten.

Experten-Tipp:

„Leihen Sie für Ihre Feier eine teure Soundanlage aus? Oder benötigen Sie weiteres Equipment wie Tribünen, ein Festzelt für die Gartenparty oder eine große Hüpfburg für Kinder? Dann ist eine zusätzliche Elektronik- und Equipment­versicherung ratsam. Nicht jede Veranstalter­haftpflicht schließt diesen Versicherungsschutz automatisch mit ein. Achten Sie darauf, dass die Equipment­versicherung auch für geliehene, gemietete und geleaste Ausrüstung gilt. Zudem sollte der Mietvertrag auf denselben Namen laufen wie der Versicherungsvertrag, damit Sie im Schadensfall auch Anspruch auf Ersatzleistungen geltend machen können.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Wer ist versichert?

Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich für:

  • den Ausrichter der Party
  • alle Helfer, die mit der Organisation und dem Auf- und Abbau betraut werden
  • alle Partygäste

Die Veranstalter­haftpflicht haftet allerdings nur, wenn sich der Schaden auf das Verschulden des Ausrichters zurückführen lässt. Verletzt ein Partygast einen anderen oder beschädigt unabsichtlich einen Gegenstand Dritter, ist dies Sache der jeweiligen privaten Haftpflicht.


Welche Deckungssumme ist sinnvoll?

Die Deckungssumme sollte hoch genug sein, um alle Personen- und Sachschäden abzudecken. Sonst kommen doch noch unerwartete Kosten auf Sie zu. Als Mindestabsicherung gelten 3 Millionen Euro, meist aufgeteilt in 2 Millionen Euro für Personen- und 2 Million Euro für Sachschäden. Je nach Tarif sind auch höhere Versicherungssummen möglich.


Für welchen Zeitraum gilt die Versicherung?

Die Veranstalter­haftpflicht schließen Sie in der Regel für eine konkrete Feier ab – also einmalig. Der Versicherungszeitraum umfasst dabei die eigentliche Party selbst sowie einige Tage für den Auf- und Abbau. Die meisten Tarife planen für die Vorbereitung und Aufräumarbeiten jeweils 2 bis 3 Tage ein.

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Was kostet eine Veranstalter­haftpflicht für private Partys?

Bei der Beitragsbemessung berücksichtigt der Versicherer, wie hoch das Risiko für einen Schaden ist und wie hoch die Folgekosten eines Schadens sein könnten. Bei privaten Feiern ist das Risiko in der Regel relativ gering: Die Zahl der Gäste ist überschaubar, besonders gefährliches Gerät kommt meist nicht zum Einsatz. Daher ist eine Veranstalter­haftpflicht für Privatpartys schon recht günstig zu bekommen.


Rechenbeispiel: Veranstalter­haftpflicht für eine Jubiläumsfeier

Anzahl der Besucher90
Deckungssumme3 Mio. Euro
Besondere RisikenKeine
Versicherungsbeitrag (einmalig)83,30 €

Was beeinflusst die Höhe der Kosten?

Beeinflussen können Sie die Versicherungsprämie durch die Höhe der Deckungssumme und einen eventuellen Selbstbehalt. Dabei gilt:

  • Je höher der Selbstbehalt, desto niedriger der Beitrag (Achtung: Die Selbst­beteiligung sollten Sie im Schadensfall dennoch zahlen können)
  • Je höher die Deckungssumme, desto höher der Beitrag

Was, wenn ich mehr als 100 Gäste erwarte?

Erwarten Sie mehr als 100 Gäste oder kommen außer Freunden und Verwandten noch andere Personen, dann müssen Sie den höheren Tarif der Veranstalter­haftpflicht wählen. Dies kann etwa bei einem Abiball der Fall sein. Damit wird Ihre Party als „normale“, öffentliche Veranstaltung mit max. 500 Besuchern gewertet. Die Prämie beginnt hier bei gleichen Bedingungen bei 95,20 Euro.

Was kostet eine Veranstalter­haftpflicht für Ihre Party?

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Die besten Veranstalter­haftpflicht­versicherer: Testsieger (2024)

Aktuell gibt es keine aktuellen Testergebnisse speziell zur Veranstalter­haftpflicht­versicherung. Dies liegt unter anderem daran, dass kaum eine Veranstaltung der anderen ähnelt und es daher kaum möglich ist, einen wirklich aussagekräftigen Test durchzuführen. Sobald es unabhängige Testergebnisse von renommierten Analysehäusern und Ratingagenturen gibt, finden Sie diese hier:

Unsere Empfehlungen der Veranstalter­haftpflicht

Vergleich: Die optimale Veranstalter­haftpflicht für Ihre Feier

Worauf sollten Sie beim Abschluss achten?

Die einzelnen Tarife der Versicherer unterscheiden sich mitunter in einigen Punkten. Einige Versicherungen bieten Ihnen einen umfangreichen Basisschutz für Ihre Party. Bei anderen Versicherern buchen Sie einzelne Bausteine ganz nach Bedarf hinzu. Was sinnvoller ist, hängt davon ab, wie Sie Ihr Fest feiern wollen.

Mieten Sie zum Beispiel eine Festhalle an, sollten auch Mietsachschäden durch Feuer, Brand, Leitungswasser und Abwasser mit versichert sein, ebenso wie das Abhandenkommen von Schlüsseln und Schließkarten. Feiern Sie im Freien, ist der Einschluss einer Umwelt­haftpflicht sinnvoll. Besondere Risiken wie ein Feuerwerk müssen Sie in aller Regel gesondert absichern.

Auch kurzfristiger Abschluss möglich

Eine Veranstalter­haftpflicht für Ihre Party können Sie auch recht kurzfristig abschließen. Die meisten Versicherer nehmen Ihren Antrag bis spätestens 1 Woche vor der Feier an. Sind Sie spät dran, helfen wir Ihnen gern weiter.

Wie Sie kurzfristig eine Veranstalter­haftpflicht bekommen

Welche Angaben braucht die Versicherung von Ihnen?

Zur Beitragsbemessung braucht die Versicherung von Ihnen einige Angaben. Dazu gehören etwa:

  • Anzahl der erwarteten Gäste
  • Anzahl der Helfer
  • Art der gemieteten oder gekauften Ausrüstung
  • Ort der Veranstaltung
  • Veranstaltungsdauer

Beantworten Sie alle Punkte nach bestem Wissen und Gewissen. Vorsätzlich falsche Angaben können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen und der Versicherer kann rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.


Mit transparent-beraten.de und eventassec die eigene Party richtig versichern

Möchten Sie Ihre nächste Feier optimal absichern, unterstützt Sie unser unabhängiger Versicherungsvergleich bei der Suche nach einer Veranstalter­haftpflicht für Ihre Party. Nutzen Sie dazu gern unseren kostenfreien Online-Rechner: Auf Basis Ihrer Angaben werden passende Tarife herausgesucht – und Sie können das beste Angebot direkt online abschließen. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere Experten und Partner von eventassec gern zur Verfügung.

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Fazit

Mit einer Veranstalter­haftpflicht für private Partys sichern sich Versicherungsnehmer gegen Schadensersatzforderungen Dritter ab. Abgesichert sind sowohl Personenschäden als auch Sach- und Vermögensfolgeschäden. Ein passiver Rechtsschutz ist im Versicherungsumfang enthalten. So schützen Sie sich finanziell vor hohen Schadensersatzforderungen, falls auf Ihrer Party etwas passiert. Machen Sie dafür den individuellen Tarifvergleich: Nutzen Sie dafür gern unseren kostenfreien Online-Rechner auf dieser Seite.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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