Veranstalterhaftpflicht für Straßenfeste
Wer braucht eine Veranstalterhaftpflicht für ein Straßenfest?
Der Abschluss einer Veranstalterhaftpflicht für ein Straßenfest ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, den Organisatoren aber dringend zu empfehlen. Ob Kommune, Verein, Verband, Kirchengemeinde oder ehrenamtlich engagierte Privatperson: Wer ein öffentliches Fest organisiert, sollte für den richtigen Versicherungsschutz sorgen. Bei Personen- und Sachschäden an Dritten liegt die Haftpflicht nämlich beim Veranstalter. Kommt es zum Unfall und lässt sich dieser auf Ihr Verschulden zurückführen, haften Sie uneingeschränkt mit Ihrem gesamten Vermögen.
Ein Schadensfall kann für einen Veranstalter schnell den persönlichen Ruin bedeuten. Eine Veranstalterhaftpflicht schützt vor den finanziellen Folgen eines Unfalls.
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensfolgeschäden
- passiver Rechtsschutz
- keine direkten Vermögensschäden
- kein Vorsatz
Welchen Leistungsumfang bietet eine Veranstalterhaftpflicht fürs Straßenfest?
Das Straßenfest ist im vollen Gange, die Besucher feiern fröhlich. Plötzlich reißt ein Windstoß ein Banner los, es weht einem Gast ins Gesicht und verletzt ihn. Kinder spielen auf der Hüpfburg, da sackt diese in sich zusammen und ein Kind bricht sich den Arm. Während der Aufbauarbeiten beschädigt ein unaufmerksamer Helfer die Lichtanlage. Solche Unfälle sind schnell passiert und können hohe Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Da ist es gut, wenn eine Veranstalterhaftpflicht diese Forderungen übernimmt.
Bleiben Sie bei der Schadensmeldung unbedingt ehrlich. Versuchen Sie einen vorsätzlich herbeigeführten Schaden zu vertuschen, kann die Versicherung rechtliche Schritte einleiten.
Welche zusätzlichen Risiken sollten abgesichert sein?
Der genaue Leistungsumfang der Veranstalterhaftpflicht unterscheidet sich von Tarif zu Tarif. Bei der Auswahl Ihres Versicherers sollten Sie daher bedenken, welche besonderen Risiken für Ihr Straßenfest zu versichern sind:
- Benötigen Sie teure Bühnentechnik und weitere elektrische Geräte?
- Bauen Sie Zelte, Tribünen oder Absperrungen auf?
- Gibt es Spielgeräte für Kinder, etwa Hüpfburgen?
- Bieten Sie einen Streichelzoo oder Ponyreiten an?
- Geben Sie Speisen und Getränke aus?
- Kommen zum Auf- und Abbau nicht versicherungs- und zulassungspflichtige Fahrzeuge zum Einsatz, etwa Traktoren oder Planierraupen?
- Planen Sie ein Feuerwerk?
»Die Veranstalterhaftpflicht ist nur für Fremdschäden zuständig. Wenn Sie als Veranstalter nun eigenes Equipment einsetzen, macht womöglich der Abschluss einer Elektronikversicherung Sinn. Damit schützen Sie sich vor möglichen Schäden an PA-Technik, Computern etc.«
Sollen auf dem Straßenfest Künstler auftreten, ist außerdem der Abschluss einer Nichtauftrittsversicherung sinnvoll. Die schützt Sie vor finanziellen Verlusten, falls die Künstler kurzfristig absagen.
Einige Tarife für Straßenfeste schließen auch einen Unfallschutz für Helfer mit ein. Gehört diese zusätzliche Absicherung noch nicht zum Leistungspaket der Veranstalterhaftpflicht, ist es ratsam, sie gesondert abzuschließen (s. a. Die Leistungen der Veranstalterhaftpflicht).
Für wen gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt für den Veranstalter des Straßenfestes sowie für alle weiteren mit der Organisation betrauten Personen. Das betrifft sowohl angestellte als auch ehrenamtliche Helfer. Auch eingeladene Künstler und andere besondere Gäste sind durch die Veranstalterhaftpflicht abgesichert.
Der Versicherungsschutz umfasst keine Schäden, die sich die Besucher selbst oder untereinander zufügen. Fällt ein Besucher zum Beispiel beim Tanzen hin und verletzt sich, ist das kein Fall für die Veranstalterhaftpflicht. Stolpert der Tänzer dagegen über ein loses Kabel, liegt ein Versicherungsfall vor.
Welche Deckungssumme sollten Sie vereinbaren?
Damit alle Schadensfälle ausreichend versichert sind, sollten Sie eine entsprechend hohe Versicherungssumme vereinbaren. Als Richtwert gelten drei Millionen Euro. Die meisten Versicherer bieten pauschale Deckungssummen von zwei Millionen Euro für Personenschäden und einer Million Euro für Sachschäden an. Bei Bedarf können auch höhere Deckungssummen vereinbart werden.
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Was kostet die Veranstalterhaftpflicht fürs Straßenfest?
Die Versicherungsprämie richtet sich nach dem zu erwartenden Risiko. Um den Versicherungsbeitrag zu berechnen, braucht die Versicherung daher möglichst genaue Angaben. Im Antrag geben Sie die die Veranstaltungsdauer, die Anzahl der erwarteten Besucher, Anzahl der Helfer, Art und Menge des zu versichernden Equipments sowie besondere Risiken an, etwa Feuerwerk oder Spielgeräte für Kinder. Beeinflussen lässt sich die Höhe der Versicherungsprämie zudem durch die gewählte Deckungssumme und einen eventuellen Selbstbehalt.
Ein Straßenfest mit 10.000 Besuchern können Sie beispielsweise ab 800 Euro versichern lassen. Abhängig von der gewünschten Deckungssumme und Selbstbehalt kann die Versicherungsprämie aber auch 1.200 Euro betragen.
Finden Sie die optimale Veranstalterhaftpflicht für Ihr Straßenfest
Kein Straßenfest ist wie das andere. Daher braucht auch jedes Straßenfest eine individuelle Absicherung. Wir kennen die am Markt vertretenen Tarife und können Ihnen einen Versicherer empfehlen, der optimal zu Ihrer Planung passt. Mit einem Tarif-Vergleich können Sie oftmals einige Euro sparen und vermeiden sowohl eine Unter- als auch eine Überversicherung.