Veranstalter­haftpflicht für Straßenfeste Tarifvergleich und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Veranstalter­haftpflicht fürs Straßenfest schützt die Organisatoren im Schadensfall vor hohen Schadensersatzforderungen.
  • Spielgeräte, Hüpfburgen, Fahrzeuge und weiteres besonderes Equipment können mitversichert werden.
  • Sie können Ihr Straßenfest je nach Art und Umfang der gewünschten Leistungen ab 95,20 € (einmalig) absichern.
  • Wenn Sie mehrere Straßenfeste im Jahr planen, empfiehlt sich für Sie eine Jahrespolice.

Das erwartet Sie hier

Was eine Veranstalter­haftpflicht für Straßenfeste kostet, welche Leistungen besonders wichtig sind und welche Zusatz­versicherungen Sinn machen.

Inhalt dieser Seite
  1. Die optimale Veranstalter­­haftpflicht für Straßenfeste
  2. Darum ist eine Veranstalter­­haftpflicht für Sie sinnvoll
  3. Wichtige Leistungen
  4. Kosten einer Veranstalter­­haftpflicht
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Veranstalter­­haftpflicht vergleichen
  7. Fazit
Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

Die optimale Veranstalter­haftpflicht für Straßenfeste

Der Sommer ist die Zeit der Straßenfeste. Allerorts laden Vereine, Städte und Gemeinden in der warmen Jahreszeit zum gemeinsamen Feiern ein. Doch gerade da, wo viele Menschen Spaß haben, kann auch viel passieren. Eine Veranstalter­haftpflicht fürs Straßenfest schützt die Organisatoren im Schadensfall vor hohen Schadensersatzansprüchen Dritter.


Veranstalter­haftpflicht: Einmalig oder als Jahresvertrag

Ein Straßenfest ist in der Regel eine öffentliche Veranstaltung mit mehreren hundert Teilnehmern. Für ein Straßenfest mit bis zu 500 Besuchern und einem Basispaket an Leistungen können Sie die Veranstalter­haftpflicht ab einmaligen 95,20 Euro abschließen. Hier gilt: Je mehr Besucher und je mehr Zusatzrisiken, desto höher die Prämie. Veranstalten Sie mehrere Straßenfeste im Jahr? Dann lohnt sich eine Jahrespolice!

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Warum braucht man eine Veranstalter­haftpflicht für ein Straßenfest?

Was kann passieren?

  • Ein Windstoß reißt den Banner los, es weht einem Gast ins Gesicht und verletzt ihn.
  • Kinder spielen auf der Hüpfburg, als diese in sich zusammensackt; ein Kind bricht sich den Arm.
  • Ein unaufmerksamer Helfer beschädigt während der Aufbauarbeiten die Lichtanlage.

Schadensfälle: Was kann auf Veranstaltungen alles passieren?


Finanzieller Schutz bei Unfällen

Der Abschluss einer Veranstalter­haftpflicht für ein Straßenfest ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, den Organisatoren aber dringend zu empfehlen. Ob Kommune, Verein, Verband, Kirchengemeinde oder ehrenamtlich engagierte Privatperson: Wer ein öffentliches Fest organisiert, sollte für den richtigen Versicherungsschutz sorgen. Denn bei Personen- und Sachschäden an Dritten liegt die Haftpflicht beim Veranstalter.

Kommt es zum Unfall und lässt sich dieser auf Ihr Verschulden zurückführen, haften Sie uneingeschränkt mit Ihrem gesamten Vermögen. Ein Schadensfall kann für einen Veranstalter schnell den persönlichen Ruin bedeuten. Eine Veranstalter­haftpflicht schützt vor den finanziellen Folgen eines Unfalls (mehr zu den Leistungen im nächsten Kapitel).

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Welchen Leistungsumfang bietet eine Veranstalter­haftpflicht fürs Straßenfest?

Allgemeine Leistungen der Veranstalter­haftpflicht

  • Personen- und Sachschäden an Dritten, die auf das Verschulden des Veranstalters und seiner Helfer zurückzuführen sind.
  • Indirekte Vermögensschäden, die als Folge von Sach- und Personenschäden zustande kommen.
  • Passiver Rechtsschutz: Alle Ansprüche werden auf Berechtigung geprüft; unberechtigte Forderungen werden abgewehrt.
  • Die meisten Tarife beinhalten zudem eine Umwelt­haftpflicht, die für Schäden an der Umwelt aufkommt.
  • Versicherungsschutz umfasst dabei die eigentliche Veranstaltung sowie einige Tage für Auf- und Abbau.

Im Detail: Was leistet die Veranstalter­haftpflicht?

Wann greift die Veranstalter­haftpflicht für Straßenfeste nicht?

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Direkte Vermögensschäden sind in der Veranstalter­haftpflicht in aller Regel nicht mitversichert. Viele Versicherungs­unternehmen bieten Ihnen die Option, eine zusätzliche Vermögensschaden­haftpflicht abzuschließen. Bei Straßenfesten ist dies in der Regel allerdings nicht notwendig. Grobe Fahrlässigkeit sowie Vorsatz sind ebenfalls ausgeschlossen.

Welche zusätzlichen Risiken sollten abgesichert sein?

Der genaue Leistungsumfang der Veranstalter­haftpflicht unterscheidet sich von Tarif zu Tarif. Bei der Auswahl Ihres Versicherers sollten Sie daher bedenken, welche besonderen Risiken für Ihr Straßenfest zu versichern sind:

  • Benötigen Sie teure Bühnentechnik und weitere elektrische Geräte?
  • Bauen Sie Zelte, Tribünen oder Absperrungen auf?
  • Gibt es Spielgeräte für Kinder, etwa Hüpfburgen?
  • Bieten Sie einen Streichelzoo oder Ponyreiten an?
  • Geben Sie Speisen und Getränke aus?
  • Kommen zum Auf- und Abbau nicht ­­versicherungs­- und zulassungspflichtige Fahrzeuge zum Einsatz, etwa Traktoren oder Planierraupen?
  • Planen Sie ein Feuerwerk?

Experten-Tipp:

„Die Veranstalter­haftpflicht ist nur für Fremdschäden zuständig. Wenn Sie als Veranstalter nun eigenes Equipment einsetzen, macht womöglich der Abschluss einer Elektronik­versicherung Sinn – entweder separat oder innerhalb der Veranstalter­haftpflicht. Damit schützen Sie sich vor möglichen Schäden an PA-Technik, Computern etc.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Weitere Zusatzbausteine

Gemietetes Equipment

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Bei gemietetem Equipment greift wiederum die Veranstalter­haftpflicht. Hier sollten Sie ggf. darauf achten, dass ein Schadensfall beim gewählten Tarif auch wirklich übernommen wird. Außerdem sollte der Name auf dem Mietvertrag mit dem Namen auf der Versicherungspolice übereinstimmen, damit es nicht zu Komplikationen bei der Schadenabwicklung mit dem Versicherer kommt.

Ausfallen des Künstlers

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Sollen auf dem Straßenfest Künstler auftreten, ist außerdem der Abschluss einer Nichtauftritts­versicherung sinnvoll. Die schützt Sie vor finanziellen Verlusten, falls die Künstler kurzfristig absagen.

Unfallschutz für Helfer

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Einige Tarife für Straßenfeste schließen auch einen Unfallschutz für Helfer mit ein. Gehört diese zusätzliche Absicherung noch nicht zum Leistungspaket der Veranstalter­haftpflicht, kann diese gesondert abgeschlossen werden.

Für wen gilt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz gilt für:

  • Den Veranstalter selbst
  • Alle weiteren mit der Organisation betrauten Personen (angestellte als auch ehrenamtliche Helfer)
  • Eingeladene Künstler und andere besondere Gäste

Der Versicherungsschutz umfasst keine Schäden, die sich die Besucher selbst oder untereinander zufügen. Fällt ein Besucher zum Beispiel beim Tanzen hin und verletzt sich, ist das kein Fall für die Veranstalter­haftpflicht. Stolpert der Tänzer dagegen über ein loses Kabel, liegt ein Versicherungsfall vor.


Einmalige Versicherung oder Jahrespolice?

In der Regel schließen Sie eine Veranstalter­haftpflicht für jedes Straßenfest einzeln und einmalig ab. Sie geben den Tag an und die Versicherung gilt dann für den Veranstaltungszeitraum sowie für die Zeit, die Sie für Auf- und Abbau benötigen.

Einzelpolicen können Sie auch kurzfristig vor dem Fest abschließen. Wer mehrere Straßenfeste im Jahr plant, sollte jedoch prüfen, ob eine Jahrespolice günstiger ist. Damit sind gleich alle Veranstaltungen im Jahresverlauf abgedeckt.


Welche Deckungssumme sollten Sie vereinbaren?

Damit alle Schadensfälle ausreichend versichert sind, sollten Sie eine entsprechend hohe Versicherungssumme vereinbaren. Als Richtwert gelten 3 Millionen Euro. Die meisten Versicherer bieten pauschale Deckungssummen von 2 Millionen Euro für Personenschäden und 1 Million Euro für Sachschäden an. Bei Bedarf können auch höhere Deckungssummen vereinbart werden.

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Was kostet die Veranstalter­haftpflicht fürs Straßenfest?

Die Versicherungsprämie richtet sich nach dem zu erwartenden Risiko. Um den Versicherungsbeitrag zu berechnen, braucht die Versicherung daher möglichst genaue Angaben. Beeinflussen lässt sich die Höhe der Versicherungsprämie zudem durch die gewählte Deckungssumme und einen eventuellen Selbstbehalt.

Anzahl der BesucherEinmalige Kosten
500ab 95 €
5.000ab 415 €
10.000ab 803 €
Deckungssumme 3 Mio. Euro; ohne besondere Risiken

Was tun, wenn die Besucherzahl von der Schätzung abweicht?

Bei Straßenfesten lässt sich die genaue Anzahl der Besucher häufig nur schwer einschätzen. Schlechtes oder unerwartet schönes Wetter können Ihre Schätzung durcheinander bringen. In jedem Fall sollten Sie die Besucherzahl auf dem Fest so genau wie möglich erfassen. Die tatsächliche Zahl der Gäste teilen Sie dann einfach im Nachgang Ihrer Versicherung mit. Der Versicherer nimmt daraufhin eine Nacherhebung vor und passt die Versicherungsprämie ggf. an.

Was kostet eine Veranstalter­haftpflicht für Ihr Straßenfest?

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Die besten Veranstalter­haftpflicht­versicherer: Testsieger (2024)

Aktuell gibt es keine aktuellen Testergebnisse speziell zur Veranstalter­haftpflicht­versicherung. Dies liegt unter anderem daran, dass kaum eine Veranstaltung der anderen ähnelt und es daher kaum möglich ist, einen wirklich aussagekräftigen Test durchzuführen. Sobald es unabhängige Testergebnisse von renommierten Analysehäusern und Ratingagenturen gibt, finden Sie diese hier:

Unsere Empfehlungen der Veranstalter­haftpflicht

Vergleich: Finden Sie die optimale Veranstalter­haftpflicht für Ihr Straßenfest

Anbieter der Veranstalter­haftpflicht passen ihre Tarife an unterschiedliche Zielgruppen an. Dabei unterscheiden sich Versicherer sowohl in den Kosten als auch im Leistungsumfang. Vergleichen Sie daher vorab verschiedene Angebote und schließen Sie das beste Angebot für Ihr Straßenfest ab. Wichtig für den Vergleich ist es, dass Sie so genaue Angaben wie möglich machen.

Diese Angaben sind notwendig

  • Veranstaltungsdauer
  • Anzahl der erwarteten Besucher
  • Anzahl der Helfer
  • Art und Menge des zu versichernden Equipments
  • Besondere Risiken an, etwa Feuerwerk oder Spielgeräte für Kinder

Mit transparent-beraten.de und eventassec das Straßenfest richtig absichern

Unsere Partner von eventassec haben langjährige Erfahrung in der Absicherung von Veranstaltungen, egal ob kleine oder große Veranstaltungen. Nutzen Sie unseren kostenfreien Online-Rechner und vergleichen Sie passende Tarife miteinander. Das beste Angebot können Sie direkt online abschließen.

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Fazit

Kein Straßenfest ist wie das andere. Daher braucht auch jedes Straßenfest eine individuelle Absicherung. Wir kennen die am Markt vertretenen Tarife und können Ihnen einen Versicherer empfehlen, der die optimale Veranstalter­haftpflicht für Straßenfeste bietet. Mit einem unverbindlichen Tarifvergleich können Sie oftmals einige Euro sparen und vermeiden sowohl eine Unter- als auch eine Über­versicherung. Nutzen Sie dazu einfach unseren kostenfreien Online-Rechner auf dieser Seite!

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Katharina Burnus
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