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Veranstalter­haftpflicht für Reiseveranstalter Tarifvergleich und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Reiseveranstalter können sich mit einer Betriebs­haftpflicht­versicherung gegen Schadensersatzansprüche Dritter schützen.
  • Darin sind auch Subunternehmen mitversichert – also auch das Hotel oder Busunternehmen.
  • Reiseveranstalter können sich ab 25,97 € im Monat absichern. Der Versicherungsschutz gilt dann für alle Reisen im Jahr.

Das erwartet Sie hier

Was eine Veranstalter­haftpflicht für Reiseveranstalter kostet, was sie unbedingt leisten sollte und wie Sie das beste Angebot abschließen.

Inhalt dieser Seite
  1. Optimale Absicherung für Reiseveranstalter
  2. Wichtige Leistungen
  3. Kosten einer Veranstalter­­haftpflicht
  4. Aktuelle Testergebnisse
  5. Veranstalter­­haftpflicht vergleichen
  6. Fazit
Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

Die optimale Veranstalter­haftpflicht für Reiseveranstalter

Haben Kunden eine Reise über Sie als Reiseveranstalter gebucht, können Sie für Nicht- oder Schlechterfüllung des Reisevertrages haftbar gemacht werden. Damit Sie bei Unfällen und Komplikationen auf den von Ihnen veranstalteten Reisen keine hohen Schadenersatz­forderungen zahlen müssen, können Sie sich mit einer speziellen Veranstalter­haftpflicht als Reiseveranstalter schützen.


Betriebs­haftpflicht für Reiseveranstalter

Als Reiseveranstalter richten Sie in der Regel regelmäßig Reisen aus. Daher sichern Sie sich nicht mit einer gängigen Veranstalter­haftpflicht ab – diese ist eher für Events und Tagesveranstaltungen im engeren Sinne gedacht. Sie als Reiseveranstalter benötigen an dieser Stelle eine leistungsstarke Betriebs­haftpflicht­versicherung, die Ihre Firma gegen Forderungen durch Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden versichert. Eine solche Absicherung können Sie bei uns bereits ab 25,97 Euro im Monat abschließen.


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Unsere Experten haben langjährige Erfahrung in der Absicherung von Firmen jeder Art, darunter auch Reiseveranstaltern. Mit unserem kostenfreien Tarifrechner können Sie passende Tarife vergleichen und das beste Angebot für sich abschließen. Haben Sie Fragen, dann können Sie sich auch gern direkt an uns wenden.

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Leistungen der Haftpflicht für Reiseveranstalter

Leistungsumfang der Veranstalter­haftpflicht für Reiseveranstalter

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • indirekte Vermögensschäden
  • Passiver Rechtsschutz

Was heißt passiver Rechtsschutz?

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Melden Reiseteilnehmer Schadenersatzansprüche an, prüft der Versicherer zunächst, ob diese Ansprüche überhaupt gerechtfertigt sind. Unberechtigte Forderungen wehrt die Versicherung notfalls vor Gericht ab und übernimmt dabei die Kosten für den Prozess, Anwälte und Sachverständige.

Welche Risiken deckt die Reiseveranstalter-Haftpflicht ab?

Mit der Veranstalter­haftpflicht versichert sich ein Reiseveranstalter gegen zivilrechtliche Schadenersatzansprüche, die aus nicht erfüllten vertraglichen Pflichten während einer Reise zustande kommen. Dazu gehört die gesetzliche Haftpflicht gegenüber Reiseteilnehmern. Die Veranstalter­haftpflicht für Reiseveranstalter springt ein, wenn:

  • Ein Reiseteilnehmer sich verletzt oder andere Gesundheitsschäden davonträgt
  • Das Gepäck oder persönliche Gegenstände der Reiseteilnehmer beschädigt werden
  • Folgezahlungen aus Personen- oder Sachschaden entstehen, beispielsweise bei Verdienstausfall, wenn der verletzte Reisende seiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann

Wie hoch ist die Deckungssumme?

Die Höhe der Deckungssumme unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter:

  • Für Personenschäden sollte mindestens eine Deckungssumme von 5 Millionen Euro vereinbart werden.
  • Sachschäden decken die meisten Tarife mit 500.000 bis 750.000 Euro pro Schadensfall ab.
  • Für Vermögensfolgeschäden betragen die Deckungssummen in der Regel zwischen 50.000 und 75.000 Euro.

Einige Versicherer bieten auch pauschale Deckungssummen von 5 Millionen, 10 Millionen oder 15 Millionen Euro.

Für wen gilt der Versicherungsschutz?

Die Veranstalter­haftpflicht für Reiseveranstalter springt ein, wenn Schäden bei Dritten durch schuldhaftes Verhalten folgende mitversicherter Personen entstehen:

  • Reiseveranstalter selbst
  • Mitarbeiter
  • Andere Leistungsträger, wenn deren Leistungen zum Umfang der Pauschalreise gehören, z.B. Hoteliers, Fluggesellschaften, Chartergesellschaften und ähnliche Dienstleister

Mögliche Leistungsausschlüsse

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In ihrem Leistungsumfang unterscheiden sich die einzelnen Reiseveranstalter-Haftpflicht-Tarife zum Teil deutlich voneinander. Einige Versicherer schließen zum Beispiel das Abhandenkommen von Sachen aus ihrem Leistungskatalog aus. Sonderkonditionen können für Reisende mit schwerer oder schwerster Pflegebedürftigkeit gelten.

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind in aller Regel Extremsportarten wie etwa:

  • Bungee-Jumping
  • Klippenspringen
  • Freeclimbing im Gebirge
  • Hochgebirgs-Klettertouren
  • Pferderennen
  • auch Rock- und Hardrock-Konzerte

Keine Leistung bei Vorsatz

Wie alle Haftpflicht­versicherung schließt auch die Reiseveranstalter-Haftpflicht die Haftung für vorsätzlich herbeigeführte Schäden aus. Stellt die Versicherung fest, dass ein gemeldeter Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde, kann sie die Leistung verweigern und rechtliche Schritte gegen den Versicherungsnehmer einleiten.

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Zusätzliche Vermögensschaden­haftpflicht für Reiseveranstalter

Zusätzlich zur indirekten Vermögensschaden­haftpflicht ist für Reiseveranstalter auch die Absicherung von direkten Vermögensschäden sinnvoll. Reine Vermögensschäden sind Schäden, die weder mit Personen- noch mit Sachschäden in Verbindung stehen. Dazu gehört zum Beispiel der Schadenersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit.

Wenn zum Beispiel ein Hotel oder ein Flug überbucht ist und Reisende den Urlaub deswegen nicht wie geplant antreten können, übernimmt die Vermögensschaden­haftpflicht den Schadenersatz. Einige Tarife der Veranstalter­haftpflicht für Reiseveranstalter beinhalten die Absicherung gegen direkte Vermögensschäden bereits, bei den meisten Versicherern muss sie aber gesondert abgeschlossen werden.

Alle Tipps zur Vermögensschaden­haftpflicht

Was kostet eine Veranstalter­haftpflicht für Reiseveranstalter?

Bei den meisten Versicherern berechnet sich die Prämie über einen festen Betrag, der je Person und Reisetag zu zahlen ist. Die Mindest­versicherungsprämie pro Jahr beträgt im Durchschnitt etwa 200 Euro. Gehören gewisse Risikosportarten zur Reise, etwa Kanu-Touren, Mountainbiking, Ballonfahrten oder Snow-Rafting, berechnen viele Versicherer dafür einen Aufschlag von bis zu 500 Prozent auf die übliche Versicherungsprämie.

Ein ausführliches Rechenbeispiel finden Sie hier:

Kosten einer Betriebs­haftpflicht für Reiseveranstalter


Wonach richten sich die Kosten?

Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich in aller Regel nach:

  • Anzahl der Reiseteilnehmer
  • Art der angebotenen Aktivitäten
  • Eingesetzte Beförderungsmittel

Versicherungen für Aktivreisen mit vielen Ausflügen sind daher teurer als Versicherungen für einen Wanderurlaub in der Eiffel. Hinzu kommen außerdem Faktoren wie:

  • Höhe der Deckungssummen
  • Höhe der Selbst­beteiligung

Was kostet eine Betriebs­haftpflicht­versicherung für Ihre Firma?

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Die besten Betriebs­haftpflicht­versicherer: Testsieger (2024)

Betriebs­haftpflicht für Reiseveranstalter

Das Institut Franke und Bornberg hat zahlreiche aktuelle Tarife zur Betriebs­­haftpflicht­­versicherung getestet. Reiseveranstalter finden zur Branche „Dienstleistung“ sowohl in unserer Gesamtauswertung als auch im Tariftest von Franke und Bornberg eine Orientierung. Den kompletten Testbericht sowie Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Aktuelle Testsieger der Betriebs­­haftpflicht (2024)

Vergleich: Die passende Veranstalter­haftpflicht für Reiseveranstalter finden

Zahlreiche große Versicherungsgesellschaften haben Policen im Sortiment, die sich speziell an die Tourismusbranche wenden. Dazu gehört auch die Reiseveranstalter-Haftpflicht. Neben der allgemeinen Haftpflicht gibt es auch spezielle Tarife für die Veranstalter von Gruppenreisen, Individualreisen und Sport- und Adventure-Reiseveranstalter.

Große Unterschiede im Leistungsumfang und in den Kosten machen es nicht leicht, die passende Veranstalter­haftpflicht für Reiseveranstalter zu finden. Unser unabhängiger Versicherungsvergleich hilft Ihnen bereits, geeignete Anbieter zu identifizieren.


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Fazit

Geht während einer Reise etwas schief, steht in vielen Fällen der Reiseveranstalter in der Haftung. Damit Personen-, Sach- und Vermögensschäden nicht zur Existenzbedrohung werden, empfiehlt sich eine Veranstalter­haftpflicht für Reiseveranstalter. Schließen Sie jedoch nicht einfach irgendeinen Tarif ab. Machen Sie vorher einen individuellen Tarifvergleich: Nutzen Sie dazu gern unseren kostenfreien Tarifrechner auf dieser Seite und wenden Sie sich bei Fragen gern an uns.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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