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Veranstalter­haftpflicht für Kommunen Tarifvergleich und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einer Veranstalter­haftpflicht schützen sich kommunale Veranstalter vor hohen finanziellen Ausfällen.
  • Versichert sind alle Mitarbeiter der Stadt oder Gemeinde sowie ehrenamtliche oder bezahlte Hilfskräfte.
  • Kommunen können sich je nach Art der Veranstaltung und Umfang der gewünschten Leistungen ab 95,20 € (einmalig) absichern.
  • Veranstalten Sie mehrere Events im Jahr, empfiehlt sich für Sie eine Jahrespolice.

Das erwartet Sie hier

Was eine Veranstalter­haftpflicht für Kommunen kostet, welche Leistungen enthalten sein sollten und worauf Kommunen besonders achten müssen.

Inhalt dieser Seite
  1. Die optimale Veranstalter­­haftpflicht für Kommunen
  2. Darum ist eine Veranstalter­­haftpflicht für Sie sinnvoll
  3. Wichtige Leistungen
  4. Kosten einer Veranstalter­­haftpflicht
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Veranstalter­­haftpflicht vergleichen
  7. Fazit
Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

Die optimale Veranstalter­haftpflicht für Kommunen

Im Frühjahr lädt die Gemeinde zum großen Osterfeuer, im Sommer gibt es das alljährliche Stadtfest mit Musik, Tanz und leckeren Speisen, im Winter folgt dann der traditionelle Weihnachtsmarkt. Das ganze Jahr über führen Städte und Gemeinden die unterschiedlichsten Veranstaltungen durch. Dabei sollen alle Besucher möglichst viel Spaß haben. Ein Unfall kann die Freude aber schnell trüben. Eine Veranstalter­haftpflicht sichert Sie als Kommune in einem solchen Fall finanziell ab.


Veranstalter­haftpflicht einmalig oder als Jahresvertrag

Eine Veranstalter­haftpflicht können Sie als Jahresvertrag für mehrere oder regelmäßige Veranstaltungen im Jahr oder auch nur einmalig abschließen. Die genauen Kosten richten sich nach dem individuellen Risiko der Veranstaltung und dem gewünschten Leistungsumfang. Für ein Event mit bis zu 500 Besuchern und grundlegenden Leistungen kostet der einmalige Versicherungsschutz ab 95,20 Euro.

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Warum brauchen Kommunen eine Veranstalter­haftpflicht?

Je mehr Personen an einer Veranstaltung teilnehmen, desto höher das Risiko für Unfälle und Sachschäden. Stürzt zum Beispiel ein Lautsprechermast um und verletzt einen Zuschauer oder beschädigt ein Auto, ist die Kommune in der Haftpflicht. Je nach Art des Schadens kommen nun hohe Kosten auf sie zu. Personenschäden ziehen häufig Schadensersatzansprüche im 6- bis 7-stelligen Bereich nach sich.

Schadensfälle: Was kann auf Veranstaltungen alles passieren?

Finanzieller Schutz dank Veranstalter­haftpflicht

Sobald eine Kommune als Veranstalter auftritt, sollte sie sich darum um einen ausreichenden Versicherungsschutz bemühen. Eine Veranstalter­haftpflicht für Kommunen deckt Personen- und Sachschäden, die sich auf ein Verschulden des Veranstalters zurückführen lassen und leistet Schadenersatz bis zur vereinbarten Deckungssumme (mehr zu den Leistungen im nächsten Kapitel).

Wer haftet bei Veranstaltungen in kommunalen Räumlichkeiten?

Nicht immer tritt die Kommune selbst als Veranstalter auf. Manchmal vermieten Stadt oder Gemeinde ihre Hallen und Einrichtungen auch für Feste, zum Beispiel an den örtlichen Schützenverein oder für ein Konzert. Wer ist dann in der Haftpflicht, falls ein Unfall geschieht?

Hier haftet die Kommune als Veranstalter

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Laut § 280 BGB befindet sich der Veranstalter in der Haftpflicht, wenn er sich nicht an die vereinbarten Nutzungsbedingungen hält und der Kommune dadurch ein Schaden entsteht. Lässt der Veranstalter etwa mehr Besucher in die Festhalle als zugelassen, muss er für Folgeschäden aufkommen. Voraussetzung ist, dass die Nutzungsbedingungen rechtlich zulässig sind.

Hier haftet die Gemeinde

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Die Gemeinde steht in der Haftpflicht, falls sie ihre Verpflichtungen gegenüber dem Veranstalter verletzt. Zwischen der Gemeinde und den Besuchern des Events besteht dagegen kein Vertragsverhältnis. Für Schäden haftet die Kommune nur, falls diese sich auf eine Amtspflicht­verletzung gemäß Art. 34 GG in Verbindung mit § 839 BGB zurückführen lassen, das bedeutet, wenn die Gemeinde schuldhaft Pflichten verletzt, die gegenüber den Besuchern bestehen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Kommune Verkehrssicherungs­pflichten vernachlässigt. Die Kommune kann die Verkehrssicherungspflicht allerdings auch auf den Veranstalter übertragen. Derartige Absprachen sollten im Vorfeld der Veranstaltung klar getroffen und bestenfalls schriftlich festgehalten werden.

Welche Leistungen sollte eine Veranstalter­haftpflicht für Kommunen decken?

Grundsätzlich deckt die Veranstalter­haftpflicht Personenschäden, Sachschäden und indirekte Vermögensschäden ab:

  • Stolpert beispielsweise ein Besucher auf dem Stadtfest über ein loses Kabel und verletzt sich, übernimmt die Veranstalter­haftpflicht alle damit verbundenen Forderungen.
  • Löst sich ein Werbebanner, das am Veranstaltungsort auf die Feier hinweist, und beschädigt ein Auto, ist dies ebenfalls ein Fall für die Veranstalter­haftpflicht.
  • Vermögensschäden werden übernommen, sofern diese als Folge eines Personen- oder Sachschadens auftreten.

Darüber hinaus schließt die Veranstalter­haftpflicht für Kommunen einen passiven Rechtsschutz mit ein. Das bedeutet, der Versicherer prüft jede Forderung auf Berechtigung und wehrt unberechtigte Ansprüche notfalls auch vor Gericht ab.

Im Detail: Was leistet die Veranstalter­haftpflicht?


Das ist versichert

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Indirekte Vermögensschäden
  • Passiver Rechtsschutz

Das ist nicht versichert

  • Grobe Fahrlässigkeit
  • Vorsatz
  • Schäden, die sich Helfer oder Besucher untereinander zufügen

Experten-Tipp:

„Achten Sie bei der Anmietung von Equipment darauf, dass auf der Rechnung auch der Name steht, der auf dem Versicherungsschein steht! In diesem Fall: der Name der Kommune. Denn nur wenn diese Angaben identisch sind, deckt die Versicherung auch Schäden an gemieteten Soundanlagen, Bühnen etc. ab.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Welche zusätzlichen Risiken sollten versichert werden?

Der Basisschutz einer Veranstalter­haftpflicht deckt meist die typischen Risiken ab, die mit jedem Event einhergehen können. Gewisse Risiken müssen aber meist extra versichert werden. Einige Versicherer bieten für Kommunen einen sehr umfassenden Leistungsumfang, der diese Eventualitäten bereits berücksichtigt. Bei anderen Versicherungs­unternehmen können diese Risiken dem Versicherungsschutz als Zusatzbaustein hinzugefügt werden.

Mögliche Zusatzbausteine der Veranstalter­haftpflicht

  • Equipment­versicherung für gemietete, geleaste oder geliehene Ausrüstung wie Tribünen, Absperrungen, Zelte oder auch Hüpfburgen für Kinder
  • Versicherung eines Schank- und Speisebetriebs
  • Garderoben­versicherung
  • Versicherung von Tieren, zum Beispiel auf Festumzügen oder für das Kinderfest mit Streichelzoo
  • Absicherung von Feuerwerk und Pyrotechnik
  • Umwelt- und Flurschaden­versicherung
  • Veranstaltungsausfall­versicherung

Bereits vor Abschluss Gedanken machen

Vor dem Abschluss einer Veranstalter­haftpflicht sollten die Verantwortlichen in der Kommune also genau überlegen, welche Events durchgeführt werden und welcher Versicherungsschutz dafür notwendig ist.


Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Die Deckungssumme in der Veranstalter­haftpflicht wird meist getrennt nach Personen- und Sachschäden angegeben. Üblich sind Versicherungssummen in Höhe von 2 Millionen Euro für Personenschäden und 1 Million Euro für Sachschäden. Eine Deckungssumme von insgesamt 3 Millionen Euro gilt als der absolute Mindestschutz. Je nach Art der Veranstaltung und der zu versichernden Risiken empfiehlt es sich, eine höhere Deckungssumme zu vereinbaren.


Für wen gilt der Versicherungsschutz?

Die Veranstalter­haftpflicht schützt generell den Veranstalter selbst. Im Falle einer Veranstalter­haftpflicht für Kommunen gilt das für alle Mitarbeiter der Stadt oder Gemeinde, die mit der Planung und Durchführung der Veranstaltung betraut sind. Weiterhin abgesichert sind alle ehrenamtlichen und bezahlten Hilfskräfte.

Für Schäden, die sich Helfer oder Besucher untereinander zufügen, kommt die Veranstalter­haftpflicht nicht auf. Solche Schäden fallen in den Bereich der privaten Haftpflicht­versicherung.


Wie lang sollte der Versicherungszeitraum sein?

Eine Veranstalter­haftpflicht kann in 2 Varianten abgeschlossen werden: als Police für eine einzelne Veranstaltung sowie als Jahrespolice. Einige Versicherer bieten auch Verträge mit 3-jähriger Laufzeit an. Kommunen veranstalten vielerlei Events im Jahr. Daher empfiehlt sich eine Police mit einer mindestens 1-jährigen Laufzeit. Das reduziert den bürokratischen Aufwand und deckt alle Veranstaltungen im Jahresverlauf mit ab. Unabhängig von der Laufzeit der Police gilt der Versicherungsschutz für den Zeitraum der Veranstaltung sowie für Auf- und Abbauarbeiten.

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Was kostet eine Veranstalter­haftpflicht für Kommunen?

Abhängig von Tarif und Anbieter können die Kosten höchst unterschiedlich ausfallen:

BedingungenBeispielKosten
Veranstaltung mit bis zu 500 Besuchern ohne besondere RisikenFlohmarktab 95 € (einmalig)
Veranstaltung mit bis zu 5.000 Besuchern mit besonderen RisikenKirmisab 415 € (einmalig)
Jahrespolice für mehrere Veranstaltungen im JahrRegelmäßige Ausstellungenab 192 €
Deckungssumme 3 Mio. Euro

Was beeinflusst die Höhe der Kosten?

Die Kosten der Veranstalter­haftpflicht richten sich nach:

  • Leistungsumfang
  • Deckungssumme
  • Art der zu versichernden Veranstaltung
  • Anzahl der erwarteten Besucher
  • Eventuelle Zusatzleistungen
  • Festfläche (bei Veranstaltungen im Freien)

Was kostet eine Veranstalter­haftpflicht für Ihre Kommune?

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Die besten Veranstalter­haftpflicht­versicherer: Testsieger (2024)

Aktuell gibt es keine aktuellen Testergebnisse speziell zur Veranstalter­haftpflicht­versicherung. Dies liegt unter anderem daran, dass kaum eine Veranstaltung der anderen ähnelt und es daher kaum möglich ist, einen wirklich aussagekräftigen Test durchzuführen. Sobald es unabhängige Testergebnisse von renommierten Analysehäusern und Ratingagenturen gibt, finden Sie diese hier:

Unsere Empfehlungen der Veranstalter­haftpflicht

Vergleich: Wo finde ich eine Veranstalter­haftpflicht für Kommunen?

Grundsätzlich gibt es Veranstalter­haftpflicht­versicherungen für die unterschiedlichsten Zielgruppen. Einige Versicherer haben auch speziell auf Kommunen zugeschnittene Policen im Programm. Diese Policen zeichnen sich durch einen umfassenden Leistungsumfang aus, der viele Risiken berücksichtigt, die sonst zusätzlich versichert werden müssten, etwa Zug- und Reittiere oder Pyrotechnik. Meist handelt es sich zudem um Verträge mit 1- oder 3-jähriger Laufzeit. Häufig ist die Veranstalter­haftpflicht auch Bestandteil einer Betriebs­haftpflicht­versicherung für Kommunen.


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Fazit

Ob Stadtfest, Martinsumzug oder Weihnachtsmarkt: Im Jahresverlauf ist in der Stadt oder Gemeinde einiges los. Jede Veranstaltung birgt allerdings auch ein Risiko. Eine Veranstalter­haftpflicht für Kommunen übernimmt im Schadensfall die Haftung für kommunale Veranstalter und schützt sie vor hohen finanziellen Ausfällen. Machen Sie den individuellen Tarifvergleich: Nutzen Sie dafür gern unseren kostenfreien Online-Rechner auf dieser Seite.

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Katharina Burnus
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