Veranstalter­haftpflicht für Vereine Tarifvergleich und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einer Veranstalter­haftpflicht sind Sie finanziell bei Unfällen auf der Vereinsfeier geschützt.
  • Versichert sind alle Vereinsmitglieder und Hilfskräfte sowie auftretende Künstler.
  • Eine Vereinsfeier kann je nach Art und Umfang ab 95,20 € einmalig abgeschlossen werden.
  • Finden mehrere Vereinsfeiern im Jahr statt, empfiehlt sich für Sie eine Jahrespolice.

Das erwartet Sie hier

Was eine Veranstalter­haftpflicht für Vereine kostet, welche Leistungen besonders wichtig sind und wann sich eine Jahrespolice für Vereine lohnt.

Inhalt dieser Seite
  1. Die optimale Veranstalter­­haftpflicht für Vereine
  2. Darum ist eine Veranstalter­­haftpflicht für Sie sinnvoll
  3. Wichtige Leistungen
  4. Kosten einer Veranstalter­­haftpflicht
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Veranstalter­­haftpflicht vergleichen
  7. Fazit

Die optimale Veranstalter­haftpflicht für Vereine

Wer eine Vereinsfeier organisiert, muss sich um vieles kümmern. Ein Veranstaltungsraum muss organisiert werden; findet das Fest im Freien statt, sind entsprechende Genehmigungen einzuholen. Wer Speisen und Getränke ausschenkt, braucht eventuell eine Gaststättenerlaubnis. Bühnen, Beleuchtung und Musikanlagen müssen beschafft und Künstler engagiert werden. Darüber hinaus sollten Vereine auch die Absicherung ihrer Feier nicht außer Acht lassen.

Experten-Tipp:

„Der Versicherungsschutz der Veranstalter­haftpflicht deckt Sach-, Personen- und Vermögensschäden im Zeitraum vor, während und nach dem Event ab, inkl. Auf- und Abbau. Wer sich also einmal abgesichert hat, ist rundum geschützt!“

Foto von Martin Hacker
Berater

Veranstalter­haftpflicht: Einmalig oder als Jahresvertrag

Eine Veranstalter­haftpflicht für Ihre einzelne Vereinsfeier können Sie bei uns bereits ab einmaligen 95,20 Euro abschließen. Die konkrete Höhe des Versicherungsbeitrages richtet sich nach Anzahl der Besucher und gewünschten Zusatzleistungen, wie etwa der Absicherung von Tribünen oder Feuerwerken. Veranstalten Sie mehrere Vereinsfeste im Jahr, lohnt sich für Sie womöglich eine Jahrespolice!

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Warum ist eine Veranstalter­haftpflicht für Vereine sinnvoll?

Was kann auf der Vereinsfeier passieren?

Auf einem ausgelassenen Fest kann immerhin viel passieren:

  • Ein Lautsprecherturm fällt um und verletzt einen Besucher.
  • Trotz Kühlung verdirbt ein Salat und verursacht Magenprobleme.
  • Bei den Aufräumarbeiten beschädigt ein unachtsamer Helfer den Gartenzaun am Nachbarhaus

Wann immer der Veranstalter in der Haftpflicht steht, springt die Versicherung ein.

Schadensfälle: Was kann auf Veranstaltungen alles passieren?


Absicherung vor Risiken mit weitreichenden Folgen

Eine Veranstalter­haftpflicht ist zwar keine Pflicht­versicherung, aber ein sinnvoller Schutz vor hohen Schadenersatzanforderungen. Sollen für die Feier Räumlichkeiten angemietet werden, verlangen viele Vermieter zudem den Nachweis einer Veranstalter­haftpflicht. Verletzt sich ein Besucher oder kommen Sachen zu Schaden und der Veranstalter trägt die Schuld, kann er vollumfänglich haftbar gemacht werden. Im Falle eines Unfalls kommen dann hohe Kosten auf den Verein zu.

Insbesondere Personenschäden können Veranstalter teuer zu stehen kommen: Neben den reinen Behandlungskosten fallen auch Schmerzensgeld und gegebenenfalls Schadenersatz für einen Arbeitsausfall an. Die Veranstalter­haftpflicht übernimmt diese Schadenersatzanforderungen. Minimieren Sie das Risiko und sichern Sie sich vorher ab.

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Welche Leistungen deckt die Veranstalter­haftpflicht für Vereine ab?

Die Veranstalter­haftpflicht deckt Schadenersatzansprüche nach Schäden an Dritten ab, die auf das Verschulden des Veranstalters zurückzuführen sind. Zu den grundlegenden Leistungen gehören:

  • Personen- und Sachschäden
  • Daraus entstehende Vermögensfolgeschäden
  • Passiver Rechtsschutz
  • Mietsachschäden
  • Verlust fremder Schlüssel
  • Absicherung des Speisen- und Getränkeausschanks
  • Aufbau- und Abbauphase mitversichert
  • Umweltschäden

Was bedeutet passiver Rechtsschutz?

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Passiver Rechtsschutz bedeutet, der Versicherer prüft jede Schadenersatzforderung zunächst auf Berechtigung. Liegt die Haftpflicht tatsächlich beim veranstaltenden Verein, zahlt die Versicherung Schadenersatz bis zur vereinbarten Deckungshöhe. Hält die Versicherung die Forderung für unberechtigt, wehrt sie diese ab, notfalls auch vor Gericht. Dabei übernimmt sie alle Anwalts-, Prozess- und Gerichtskosten, die für den Versicherungsnehmer anfallen.

Welche Zusatzleistungen sind sinnvoll?

Reicht der Basis-Leistungsumfang für Ihre Vereinsfeier nicht auf oder möchten Sie sich gegen alle Eventualitäten absichern, dann bieten die Tarife folgende Zusatzleistungen:

  • Absicherung von Schäden durch nicht zulassungs- und ­versicherungspflichtigen Fahrzeugen
  • Einsatz von Zug- und Reittieren
  • Abbrennen von Feuerwerk oder Pyrotechnik
  • Spielgeräte für Kinder

Experten-Tipp:

„Muss eine Veranstaltung ganz abgesagt werden, ist das für den Verein mit hohen Kosten verbunden. Für diesen Fall empfiehlt sich der Abschluss einer Veranstaltungsausfall­versicherung. Diese können Sie mit der Veranstalter­haftpflicht kombinieren, sodass Sie einen passgenauen Schutz für Ihre Vereinsfeiern haben.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Absicherung von Eqipment

Kommt wertvolle Bühnentechnik wie Mischpulte, Soundanlagen und Laseranlagen zum Einsatz, lohnt sich zudem eine zusätzliche Equipment­versicherung. Mietet der Verein der Bühnentechnik, ist er unter Umständen sogar zum Abschluss einer Versicherung verpflichtet. Eine Equipment- oder Elektronik­versicherung übernimmt im Schadensfall die Reparatur beschädigter Geräte und ersetzt abhanden gekommene Bühnentechnik.

Achten Sie bei einem Mietvertrag von Equipment darauf, dass der Name mit dem Namen auf dem Versicherungsvertrag übereinstimmt!


So hoch sollte die Deckungssumme sein

Die Deckungssumme beträgt in der Veranstalter­haftpflicht zumeist 2 Millionen Euro für Personenschäden und 1 Million Euro für Sachschäden. 3 Millionen Euro gelten als absolute Mindestabsicherung. Je nach Größe, Art, Dauer und Anzahl der Veranstaltungen kann es sinnvoll sein, wesentlich höhere Deckungssummen zu wählen. Es gibt zum Beispiel Jahrespolicen für Vereine mit pauschalen Deckungssummen von bis zu 9 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden und 300.000 Euro für Vermögensfolgeschäden pro Jahr.

Für wen gilt der Versicherungsschutz?

Die Veranstalter­haftpflicht für Vereine versichert:

  • Vereinsführung
  • Vereinsmitglieder
  • Ehrenamtlich und entgeltliche beschäftigte Hilfskräfte
  • Alle Personen, die mit der Vorbereitung und der Durchführung der Veranstaltung betraut sind
  • Künstler und andere aktiv mitwirkende Personen

Achtung: Für Schäden, die sich Besucher untereinander zufügen, gilt die Veranstalter­haftpflicht nicht. Hier ist die private Haftpflicht­versicherung der Beteiligten verantwortlich.

Welche Leistungen sind ausgeschlossen?

  • Keine reinen Vermögensschäden. Viele Versicherer bieten eine Vermögensschaden­haftpflicht als ergänzende Police an.
  • Keine Extremsportveranstaltungen wie Bungee-Jumping, Paragliding, viele Motorsportveranstaltungen und ähnliches.

Keine Leistung bei Vorsatz

Die Veranstalter­haftpflicht übernimmt Schäden, die der Veranstalter fahrlässig verursacht. Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sind nicht mit abgesichert. Bleiben Sie bei der Angabe der Schadensursache ehrlich. Versuchen Sie, einen vorsätzlich verursachten Schaden durch falsche Angaben zu vertuschen, kann der Versicherer rechtliche Schritte gegen den Verein einleiten.


Einzelpolice und Jahrespolice möglich

Eine Veranstalter­haftpflicht wird zumeist für jedes Event einzeln abgeschlossen. Plant Ihr Verein im Jahr nur eine große, öffentliche Veranstaltung, etwa ein Schützenfest oder einen Karnevalsumzug, ist die Einzelpolice eine sinnvolle Art der Absicherung. Der Leistungsumfang lässt sich so konkret auf das jeweilige Event zuschneiden.

Stehen im Jahr aber gleich mehrere Feste im Vereinskalender, lohnt sich in der Regel der Abschluss einer Jahrespolice. Damit sind gleich alle Veranstaltungen abgesichert.

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Was kostet eine Veranstalter­haftpflicht für Vereine?

Die Veranstalter­haftpflicht für eine Vereinsfeier kann je nach Größe und Art der Veranstaltung unterschiedlich ausfallen. Je risikoreicher die Veranstaltung, umso höher fallen auch die Kosten aus:

BedingungenKosten
Vereinsfeier mit bis zu 500 Besuchern ohne besondere Risikenab 95 € (einmalig)
Vereinsfeier mit bis zu 5.000 Besuchern mit besonderen Risikenab 415 € (einmalig)
Vereinsfeier für mehrere Veranstaltungen im Jahrab 192 €
Deckungssumme 3 Mio. Euro

Was beeinflusst die Höhe der Kosten?

Die Kosten der Veranstalter­versicherung hängen von mehreren Faktoren ab:

  • Größe der Veranstaltung
  • Anzahl der erwarteten Besucher
  • Art der zu versichernden Risiken
  • Höhe der Deckungssumme
  • Höhe des Selbstbehalts
  • Gewünschte Zusatzleistungen

Was kostet eine Veranstalter­haftpflicht für Ihren Verein?

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Die besten Veranstalter­haftpflicht­versicherer: Testsieger (2024)

Aktuell gibt es keine aktuellen Testergebnisse speziell zur Veranstalter­haftpflicht­versicherung. Dies liegt unter anderem daran, dass kaum eine Veranstaltung der anderen ähnelt und es daher kaum möglich ist, einen wirklich aussagekräftigen Test durchzuführen. Sobald es unabhängige Testergebnisse von renommierten Analysehäusern und Ratingagenturen gibt, finden Sie diese hier:

Unsere Empfehlungen der Veranstalter­haftpflicht

Vergleich: Wo finde ich eine Veranstalter­haftpflicht für Vereine?

Es gibt einige Anbieter, die spezielle Tarife für die Absicherung von Vereinen führen, die genau auf die Risiken von Vereinsfeiern zugeschnitten sind. Vereine können sogar eine Vereins­haftpflicht – eine Art Betriebs­haftpflicht – abschließen, welche eine Veranstalter­haftpflicht bereits beinhaltet. Machen Sie den unverbindlichen Tarifvergleich aktueller Angebote und wählen Sie das Angebot, was für Sie das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bereithält.

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Fazit

Ob Schützenverein, Karnevalsverein oder Kegelverein: Zum Vereinsleben gehören auch regelmäßige Feste. Verschuldet der Verein als Veranstalter einen Unfall, steht er jedoch in der Haftpflicht. Eine Veranstalter­haftpflicht für Vereine übernimmt berechtigte Schadensersatzforderungen und schützt den Verein so vor einem finanziellen Risiko. Machen Sie den individuellen Tarifvergleich: Nutzen Sie dafür gern unseren kostenfreien Online-Rechner auf dieser Seite.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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