Handwerker verursacht Schaden: Wer zahlt und haftet?

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Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn ein Handwerker einen Schaden beim Kunden verursacht, ist zunächst das Hand­werks­unter­nehmen verantwortlich.
  • Das Hand­werks­unter­nehmen bzw. der Handwerker kann sich dann an seine Betriebs­haft­pflicht­ver­sicherung wenden, falls vorhanden.
  • Verursacht ein Handwerker bei Ihnen einen Schaden, dann sollten Sie den Schaden unbedingt dokumentieren.
  • Bei Streitigkeiten mit dem Handwerker können Sie sich an Schlichtungsstellen der Handwerkskammern oder an einen Anwalt wenden. Die Kosten für einen Anwalt übernimmt eine Rechtsschutz­versicherung.

Das erwartet Sie hier

Was ein Handwerker-Schaden ist, wer für diese Schäden haftet und wie Sie Ihr Recht durchsetzen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das ist direkt zu tun
  2. Wer haftet für Schäden durch Handwerker?
  3. Welche Versicherung zahlt?
  4. Schaden oder Mangel?
  5. Wer hilft bei Streitigkeiten?
  6. Fazit

Was ist bei einem Handwerker-Schaden zu tun?

  1. Dokumentieren Sie den Schaden: Auch wenn die Angelegenheit für den Geschädigten eindeutig scheint, ist es ratsam, den Schaden zu dokumentieren. Denn kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, können zum Beispiel Fotoaufnahmen nützlich sein.
  2. Sachverständigen hinzuziehen: Bei größeren Schäden kann es sich zudem lohnen, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, der die Ursache und das Ausmaß des Schadens feststellt.
  3. Dem Handwerksbetrieb Bescheid geben: Kontaktieren Sie den verantwortlichen Handwerksbetrieb und bitten Sie ihn, den Schaden seiner Versicherung zu melden – denn für die Schadensmeldung ist der Handwerksbetrieb zuständig. Mehr dazu weiter unten.
  4. Schaden oder Mangel? Bei einem Mangel müssen Sie dem Handwerker Zeit zur Nachbesserung gewähren. Erst dann können Sie Beseitigung und Übernahme des Schadens einfordern – bei einem Schaden können Sie dies direkt tun.

Experten-Tipp

„Der Handwerksbetrieb sollte seiner Betriebs­haftpflicht den Schaden so schnell wie möglich melden. Setzen Sie dem Handwerksbetrieb dafür am besten eine Frist. Außerdem sollte er Ihnen mitteilen, bei welcher Versicherungsgesellschaft die Firma versichert ist und Ihnen eine Kopie der Schadensmeldung zukommen lassen, beispielsweise, indem er Sie in den CC der E‑Mail setzt.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Wer haftet für einen Schaden durch Hand­werker?

Handwerksbetrieb haftet für seine Mitarbeiter

Wenn der Handwerker einen Schaden verursacht hat, wendet sich der Wohnungs- oder Hauseigentümer stets an das Hand­werks­unter­nehmen, das für die Arbeiten beauftragt wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob es ein angestellter Handwerker, ein Auszubildender oder ein Mitarbeiter eines Subunternehmens war.

Der Hintergrund: Unternehmen haften für sog. Erfüllungsgehilfen. Auch von der Firma beauftrage andere Unternehmen und ihre Mitarbeiter fallen in diese Gruppe.


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Grad des Verschuldens kann über Haftung entscheiden

Auch wenn das Handwerksunternehmen für den Schaden aufkommen muss, kann es sein, dass das Unternehmen die Schadens­begleichung an den Handwerker weitergibt. Entscheidend ist dabei, ob der Handwerker fahrlässig gehandelt hat. Man unterscheidet zwischen leichter, mittlerer und grober Fahrlässigkeit.

Leichte Fahrlässigkeit

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Bei einer leichten Fahrlässigkeit hat der Auszubildende zum Beispiel aus Versehen etwas Farbe auf den Teppich oder das Parkett tropfen lassen. In diesen Fällen haftet das Unternehmen, nicht der Handwerker bzw. der Auszubildende.

Mittlere Fahrlässigkeit

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Eine mittlere Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Handwerker hätte voraussehen müssen, dass sein Handeln zu einem Schaden führt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Maler beim Wandstreichen auf eine Abdeckplane verzichtet hat, obwohl er mit dünnflüssiger Farbe in einem mit Teppich ausgelegten Zimmer arbeitet. Hier kann der Handwerker in Teilhaftung genommen werden.

Grobe Fahrlässigkeit

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Grob fahrlässig hat der Handwerker gehandelt, wenn er beispielsweise betrunken auf der Baustelle erscheint und den vollen Farbeimer so umstößt, dass sich die gesamte Farbe über den Teppich ergießt. In diesem Fall ist es wahrscheinlich, dass der Handwerker den Schaden in voller Höhe selbst tragen muss. Entscheidet ein Gericht über den finanziellen Schadensersatz, liegt dieser in der Regel nicht über drei bis vier Monatsgehältern. In Extremfällen wird diese Obergrenze allerdings aufgehoben.

Welche Versicherung übernimmt Handwerker-Schäden?

Wenn der Handwerksbetrieb eine Betriebs­haftpflicht­versicherung abgeschlossen hat, kommt diese für entstandene Schäden auf. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schaden in der eigenen Werkstatt oder beim Kunden verursacht worden ist. Die Betriebs­haftpflicht übernimmt:

  • Sachschäden
  • Personenschäden
  • Vermögensfolgeschäden (unechte Vermögensschäden)

Für echte Vermögensschäden (wenn dem Geschädigten durch das Handeln des Handwerkers finanzielle Schäden entstehen) muss allerdings eine eigene Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung abgeschlossen oder die Betriebs­haftpflicht um echte Vermögensschäden erweitert werden. Ein Vermögensschaden kann zum Beispiel verursacht worden sein, wenn das Fahrzeug des Handwerkers den Wagen eines Anwalts zuparkt, der dadurch nachweislich ein Honorar in Höhe von z. B. 10.000 Euro verliert.

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Wer haftet für Schaden beim Nachbarn?

Ob der Handwerker nun einen Schaden beim Nachbarn des Auftraggebers oder beim Auftraggeber selbst verursacht hat, spielt für die Haftungsfrage keine Rolle. Auch hier haftet das Unternehmen für Angestellte, Azubis und Subunternehmen. Der Handwerksbetrieb muss also entweder selbst für den Schaden aufkommen oder der eigenen Betriebs­haftpflicht­versicherung den Schaden melden.

Schaden oder Mangel durch Handwerker – was ist der Unterschied?

Unterscheidung wichtig für weiteres Vorgehen

Der Unterschied zwischen einem Schaden und einem Mangel kann wichtig sein, denn bei einem Mangel muss dem Verursacher die Chance auf Nachbesserung gegeben werden. Bei einem Schaden ist dies nicht der Fall.

Von einem Mangel spricht man, wenn die vereinbarte Leistung nicht erbracht wurde. Ein Schaden muss dabei (noch) nicht entstanden sein. So kann der Tischler die neue Tür zwar akkurat hergestellt und eingebaut haben, hat aber zugleich das verkehrte Holz verwendet. Ein Schaden, wie zum Beispiel ein Riss im Türholz, ist zwar nicht entstanden, durch das falsche Material ist allerdings ein Mangel entstanden. Ein Mangel kann zum Beispiel eine “Farbnase” (gemeint: ein dicker Farbtropfen) auf einer frisch lackierten Tür sein. Ein Schaden ist wiederum der Farbtropfen, der auf dem Teppich des Auftraggebers gelandet ist.

Chance auf Ausbesserung bei Mangel gesetzlich vorgeschrieben

Handwerksbetriebe haben das Recht und die Pflicht, bei einem Mangel nachzubessern. Um dies zu ermöglichen, muss dem Betrieb eine Frist gesetzt werden. Erst nach einem erfolglosen Nachbesserungsversuch können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Bei einem Schaden gibt es dieses Nachbesserungsrecht nicht. Der Auftraggeber kann hier sofort die Beseitigung des Schadens bzw. die Kostenübernahme einfordern.

Wer hilft mir bei Streitigkeiten mit dem Handwerker?

Auslöser für Streitigkeiten mit dem Handwerker

Streitigkeiten mit Handwerkern können aus vielerlei Gründen resultieren:

  • Handwerker ist unpünktlich
  • Mangelhafte Handwerkerleistung
  • Rechnung teurer als der Kostenvoranschlag
  • Handwerker erscheint zum Termin erst gar nicht
  • Fristen werden nicht eingehalten
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So hilft die Handwerkskammer

Zeigt der Handwerksbetrieb keine Einsicht, können Sie sich an die örtliche Handwerkskammer wenden. Einige Handwerkskammern haben eine Schlichtungsstelle, die Sie bei einer außergerichtlichen Einigung zu unterstützen. Die Kosten dafür sind meist geringer als für eine Klage mithilfe eines Anwalts. Hier können Sie nach der Handwerkskammer in Ihrem Bundesland suchen. Bei größeren Streitwerten kann auch die zuständige Bauschlichtungsstelle weiterhelfen.


So hilft die Rechtsschutz­versicherung

Kann die Handwerkskammer nicht weiterhelfen oder kommt es zu keiner Einigung, hilft oft nur noch der Gang zum Fachanwalt (z.B. für Immobilienrecht). Dieser unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte – wenn nötig auch vor Gericht. Dies kostet natürlich. Haben Sie rechtzeitig eine private Rechtsschutz­versicherung abgeschlossen, übernimmt diese alle Kosten für den Anwalt oder einem eventuellen Prozess und stellt Ihnen auch einen Anwalt zur Seite, wenn nötig.

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Achtung bei Neu- und Umbauten!

Eine private Rechtsschutz­versicherung hilft bei „gängigen“ Handwerkeraufträgen, wie das Reparieren einer Heizung oder eines Rohres. Handwerkliche Arbeiten im Rahmen eines Neu- oder Umbaus müssen gesondert abgesichert werden. Dazu benötigen Sie eine spezielle Bauherren-Rechtsschutz­versicherung.

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Tipps, wie Sie Streitigkeiten mit Handwerkern vermeiden

  • Termine schriftlich vereinbaren: Lassen Sie sich den vereinbarten Termin immer noch einmal schriftlich (z.B. per E‑Mail) geben, falls Sie telefonisch einen Termin ausmachen. So haben Sie später einen Nachweis, wenn der Handwerker zu spät oder nicht erscheint.
  • Kostenvoranschlag erstellen lassen: Lassen Sie sich immer einen Kostenvoranschlag erstellen, bevor die Arbeiten beginnen. So haben Sie bei späterer Preisdiskussion einen „Beweis“.
  • Abnahmeprotokoll nicht zu vorschnell unterschreiben: Nehmen Sie sich Zeit, die geleisteten Arbeiten zu überprüfen. Unterschreiben Sie erst dann das Abnahmeprotokoll. Andernfalls wird es schwierig, Mängel tatsächlich nachzuweisen.

Fazit

Schäden umgehend dokumentieren

Verursacht ein Handwerker einen Schaden, sollten Sie den Schaden umgehend dokumentieren. Im Zweifelsfall müssen Sie als beweisen, dass der Schaden tatsächlich durch den Handwerker verursacht wurde. Handelt es sich um einen Mangel, muss dem Handwerksbetrieb Zeit eingeräumt werden, den Mangel auszubessern. Bei einem Schaden können Sie direkt die Behebung und Kostenübernahme des Schadens einfordern.


Welche Versicherungen weiterhelfen

Die Kosten für den Schaden übernimmt die Betriebs­haftpflicht­versicherung des Handwerksbetriebs – dieses muss den Schaden selbst seiner Versicherung melden, nicht Sie. Kommt es zu Streitigkeiten mit dem Handwerker, können Sie sich an Schlichtungsstellen oder an einen Anwalt wenden. Die Kosten für einen Rechtsstreit trägt eine Rechtsschutz­versicherung, wenn Sie diese rechtzeitig abgeschlossen haben. Bei handwerklichen Arbeiten im Rahmen eines Neu- oder Umbaus benötigen Sie eine Bauherren-Rechtsschutz­versicherung.

Beachten Sie: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung! Alle Angaben ohne Gewähr.


Die häufigsten Fragen zum Thema Schäden durch Handwerker

Was tun, wenn der Handwerker etwas beschädigt hat?

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Dokumentieren Sie den Schaden per Fotos und Videos. Im Zweifelsfall müssen Sie nachweisen, dass wirklich der Handwerker den Schaden verursacht hat. Kontaktieren Sie das Handwerksunternehmen und bitten Sie um Beseitigung des Schadens. Dieser muss sich dann an seine Versicherung wenden, falls vorhanden.

Wer zahlt bei Schaden durch Handwerker?

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Verursacht ein Mitarbeiter eines Handwerksbetriebs einen Schaden beim Auftraggeber, haftet der Betrieb. Verfügt die Handwerksfirma über eine entsprechende Versicherung gegen Sachschäden bei Dritten durch gewerbliche Tätigkeit (Betriebs­haftpflicht), dann zahlt diese den Schaden. Ist der Handwerker nicht versichert, haftet er bzw. sein Betrieb selbst.

Wer haftet für Schäden durch Handwerker?

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Grundsätzlich haftet der Handwerksbetrieb, egal ob der Schaden durch einen einzelnen Mitarbeiter oder Auszubildenden verursacht wurde. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Haftung jedoch teilweise oder komplett auf den einzelnen Handwerker geschoben werden.

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