Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was Sie bei einem Handwerker-Schaden tun sollten, wer für diese Schäden haftet und wie Sie Ihr Recht durchsetzen.
Inhalt dieser SeiteWas ist bei einem Handwerker-Schaden zu tun?
1. Schaden oder Mangel?
Von einem Mangel spricht man, wenn die vereinbarte Leistung nicht erbracht wurde. Ein Schaden muss dabei (noch) nicht entstanden sein. Handwerksbetriebe haben das Recht und die Pflicht, bei einem Mangel nachzubessern (Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch, § 439). Um dies zu ermöglichen, muss dem Betrieb eine Frist gesetzt werden. Erst nach einem erfolglosen Nachbesserungsversuch können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Bei einem Schaden gibt es dieses Nachbesserungsrecht nicht. Der Auftraggeber kann hier sofort die Beseitigung des Schadens bzw. die Kostenübernahme einfordern. Dies sind zwei Beispiele für einen Mangel:
2. Den Schaden dokumentieren
Verursacht ein Handwerker einen Schaden, sollten Sie den Schaden umgehend dokumentieren, zum Beispiel per Foto oder Video. Im Zweifelsfall müssen Sie beweisen, dass der Handwerker tatsächlich den Schaden verursacht hat.
3. Sachverständige hinzuziehen
Bei größeren Schäden kann es sich lohnen, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, der die Ursache und das Ausmaß des Schadens offiziell feststellt.
4. Dem Handwerksbetrieb Bescheid geben
Kontaktieren Sie den verantwortlichen Handwerksbetrieb und bitten Sie ihn, den Schaden seiner Versicherung, falls vorhanden, zu melden – denn für die Schadensmeldung ist der Handwerksbetrieb zuständig.
Experten-Tipp:
„Der Handwerksbetrieb sollte seiner Betriebshaftpflicht den Schaden so schnell wie möglich melden. Setzen Sie dem Handwerksbetrieb dafür am besten eine Frist. Außerdem sollte er Ihnen mitteilen, bei welcher Versicherungsgesellschaft die Firma versichert ist und Ihnen eine Kopie der Schadensmeldung zukommen lassen.“
Welche Versicherung übernimmt Handwerker-Schäden?
Wenn der Handwerksbetrieb eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, kommt diese für entstandene Schäden auf. Der Betrieb muss den Schaden selbst seiner Versicherung melden, nicht Sie. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schaden in der eigenen Werkstatt oder beim Kunden verursacht worden ist.
Bei diesen Schäden leistet die Betriebshaftpflicht
Sachschäden
Beschädigung oder Zerstörung von physischen Gegenständen
Beispiel:
Ein Fliesenleger haftet, wenn Fliesen sich vom Estrich lösen, weil der Kleber nicht hält.
Personenschäden
Verletzung, Gesundheitsschädigung oder Tod einer Person
Beispiel:
Eine Baustelle ist nicht ordnungsgemäß gesichert und der Bauherr stolpert und bricht sich das Bein.
Unechte Vermögensschäden
Finanzielle Verluste, die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind, zum Beispiel Verdienstausfälle aufgrund der Krankschreibung.
Alle Infos zu echten Vermögensschäden erhalten Sie auf der Seite zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Wer hilft bei Streitigkeiten mit dem Handwerker?
Auslöser für Streitigkeiten mit dem Handwerker
So hilft die Handwerkskammer
Zeigt der Handwerksbetrieb keine Einsicht, können Sie sich an die örtliche Handwerkskammer wenden. Einige Handwerkskammern haben eine Schlichtungsstelle, die Sie bei einer außergerichtlichen Einigung unterstützen kann. Die Kosten dafür sind meist geringer als für eine Klage mithilfe eines Anwalts. Auf der Webseite der Handwerkskammern können Sie nach der Kammer in Ihrem Bundesland suchen. Bei größeren Streitwerten kann auch die zuständige Bauschlichtungsstelle weiterhelfen.
So hilft die Rechtsschutzversicherung
Kann die Handwerkskammer nicht weiterhelfen oder kommt es zu keiner Einigung, hilft oft nur noch der Gang zum Fachanwalt (zum Beispiel für Immobilienrecht). Dieser unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte – wenn nötig auch vor Gericht. Dies kostet natürlich. Haben Sie rechtzeitig eine private Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, übernimmt diese alle Kosten für den Anwalt oder einen eventuellen Prozess und stellt Ihnen auch einen Anwalt zur Seite, wenn nötig.
Achtung bei Neu- und Umbauten!
Eine private Rechtsschutzversicherung hilft bei „gängigen“ Handwerkeraufträgen, wie dem Reparieren einer Heizung oder eines Rohres. Handwerkliche Arbeiten im Rahmen eines Neu- oder Umbaus müssen gesondert abgesichert werden. Dazu benötigen Sie eine spezielle Bauherren-Rechtsschutzversicherung.
Tipps, wie Sie Streitigkeiten mit Handwerkern vermeiden
Wer haftet für einen Schaden durch Handwerker?
Handwerksbetrieb haftet für seine Mitarbeiter
Verursacht ein Mitarbeiter eines Handwerksbetriebs einen Schaden beim Auftraggeber, haftet der Betrieb. Dabei spielt es keine Rolle, ob es ein angestellter Handwerker oder ein Auszubildender ist. Der Hintergrund: Unternehmen haften für sogenannte Erfüllungsgehilfen (Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch, § 276).
Auch von der Firma beauftragte andere Unternehmen und ihre Mitarbeiter fallen in diese Gruppe. Ist der Handwerker nicht mit einer Betriebshaftpflichtversicherung versichert, haftet er beziehungsweise sein Betrieb selbst.
Grad des Verschuldens kann über Haftung entscheiden
Auch wenn das Handwerksunternehmen für den Schaden grundsätzlich aufkommen muss, kann es unter bestimmten Voraussetzungen den Schaden an den Handwerker weitergeben. Entscheidend ist dabei, wie fahrlässig der Handwerker gehandelt hat. Man unterscheidet zwischen leichter, mittlerer und grober Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Haftung teilweise oder komplett auf den einzelnen Handwerker geschoben werden:
Leichte Fahrlässigkeit
Bei einer leichten Fahrlässigkeit hat der Auszubildende zum Beispiel aus Versehen etwas Farbe auf den Teppich oder das Parkett tropfen lassen. In diesen Fällen haftet das Unternehmen, nicht der Handwerker beziehungsweise der Auszubildende.
Mittlere Fahrlässigkeit
Eine mittlere Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Handwerker hätte voraussehen müssen, dass sein Handeln zu einem Schaden führt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Maler beim Wandstreichen auf eine Abdeckplane verzichtet hat, obwohl er mit dünnflüssiger Farbe in einem mit Teppich ausgelegten Zimmer arbeitet. Hier kann der Handwerker in Teilhaftung genommen werden.
Grobe Fahrlässigkeit
Grob fahrlässig hat der Handwerker gehandelt, wenn er beispielsweise betrunken auf der Baustelle erscheint und den vollen Farbeimer so umstößt, dass sich die gesamte Farbe über den Teppich ergießt. In diesem Fall ist es wahrscheinlich, dass der Handwerker den Schaden in voller Höhe selbst tragen muss. Entscheidet ein Gericht über den finanziellen Schadensersatz, liegt dieser in der Regel nicht über drei bis vier Monatsgehältern. In Extremfällen wird diese Obergrenze allerdings aufgehoben.
Wer haftet für Schaden beim Nachbarn?
Ob der Handwerker nun einen Schaden beim Nachbarn des Auftraggebers oder beim Auftraggeber selbst verursacht hat, spielt für die Haftungsfrage keine Rolle. Auch hier haftet das Unternehmen. Der Handwerksbetrieb muss also entweder selbst für den Schaden aufkommen oder der eigenen Betriebshaftpflichtversicherung den Schaden melden.
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