Handwerker verursacht Schaden: Wer zahlt und haftet?

Foto von Talke Flörcken
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn ein Handwerker einen Schaden beim Kunden verursacht, ist das Hand­werks­unter­nehmen verantwortlich.
  • Das Hand­werks­unter­nehmen bzw. der Handwerker kann sich dann an seine Betriebs­haft­pflicht­ver­sicherung wenden, falls vorhanden.
  • Verursacht ein Handwerker bei Ihnen einen Schaden, dann sollten Sie den Schaden unbedingt dokumentieren.
  • Bei Streitigkeiten mit dem Handwerker können Sie sich an Schlichtungsstellen der Handwerkskammern oder an einen Anwalt wenden. Die Kosten für einen Anwalt übernimmt eine Rechtsschutz­­versicherung.

Das erwartet Sie hier

Was Sie bei einem Handwerker-Schaden tun sollten, wer für diese Schäden haftet und wie Sie Ihr Recht durchsetzen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das ist direkt zu tun
  2. Welche Versicherung zahlt?
  3. Wer hilft bei Streitigkeiten?
  4. Wer haftet für Schäden durch Handwerker?

Was ist bei einem Handwerker-Schaden zu tun?

1. Schaden oder Mangel?

Von einem Mangel spricht man, wenn die vereinbarte Leistung nicht erbracht wurde. Ein Schaden muss dabei (noch) nicht entstanden sein. Handwerksbetriebe haben das Recht und die Pflicht, bei einem Mangel nachzubessern (Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch, § 439). Um dies zu ermöglichen, muss dem Betrieb eine Frist gesetzt werden. Erst nach einem erfolglosen Nachbesserungsversuch können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Bei einem Schaden gibt es dieses Nachbesserungsrecht nicht. Der Auftraggeber kann hier sofort die Beseitigung des Schadens bzw. die Kostenübernahme einfordern. Dies sind zwei Beispiele für einen Mangel:

  • So kann ein Tischler die neue Tür zwar akkurat hergestellt und eingebaut haben, er hat aber zugleich das verkehrte Holz verwendet. Ein Schaden, wie ein Riss im Türholz, ist zwar nicht entstanden, durch das falsche Material ist allerdings ein Mangel entstanden.
  • Ein Mangel kann zum Beispiel eine “Farbnase” (gemeint: ein dicker Farbtropfen) auf einer frisch lackierten Tür sein. Ein Schaden ist wiederum der Farbtropfen, der auf dem Teppich des Auftraggebers gelandet ist.

2. Den Schaden dokumentieren

Verursacht ein Handwerker einen Schaden, sollten Sie den Schaden umgehend dokumentieren, zum Beispiel per Foto oder Video. Im Zweifelsfall müssen Sie beweisen, dass der Handwerker tatsächlich den Schaden verursacht hat.


3. Sachverständige hinzuziehen

Bei größeren Schäden kann es sich lohnen, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, der die Ursache und das Ausmaß des Schadens offiziell feststellt.


4. Dem Handwerksbetrieb Bescheid geben

Kontaktieren Sie den verantwortlichen Handwerksbetrieb und bitten Sie ihn, den Schaden seiner Versicherung, falls vorhanden, zu melden – denn für die Schadensmeldung ist der Handwerksbetrieb zuständig.

Experten-Tipp:

„Der Handwerksbetrieb sollte seiner Betriebs­haftpflicht den Schaden so schnell wie möglich melden. Setzen Sie dem Handwerksbetrieb dafür am besten eine Frist. Außerdem sollte er Ihnen mitteilen, bei welcher Versicherungsgesellschaft die Firma versichert ist und Ihnen eine Kopie der Schadensmeldung zukommen lassen.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Welche Versicherung übernimmt Handwerker-Schäden?

Wenn der Handwerksbetrieb eine Betriebs­haftpflicht­versicherung abgeschlossen hat, kommt diese für entstandene Schäden auf. Der Betrieb muss den Schaden selbst seiner Versicherung melden, nicht Sie. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schaden in der eigenen Werkstatt oder beim Kunden verursacht worden ist.

Bei diesen Schäden leistet die Betriebs­haftpflicht

Icon Mauersteine

Sachschäden

Beschädigung oder Zerstörung von physischen Gegenständen

Beispiel:

Ein Fliesenleger haftet, wenn Fliesen sich vom Estrich lösen, weil der Kleber nicht hält.

Icon Gipsbein

Personenschäden

Verletzung, Gesundheitsschädigung oder Tod einer Person

Beispiel:

Eine Baustelle ist nicht ordnungsgemäß gesichert und der Bauherr stolpert und bricht sich das Bein.

Icon Pfeile nach oben

Unechte Vermögensschäden

Finanzielle Verluste, die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind, zum Beispiel Verdienstausfälle aufgrund der Krankschreibung.

Alle Infos zu echten Vermögensschäden erhalten Sie auf der Seite zur Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung.

Wer hilft bei Streitigkeiten mit dem Handwerker?

Auslöser für Streitigkeiten mit dem Handwerker

  • Handwerker ist unpünktlich
  • Mangelhafte Handwerkerleistung
  • Rechnung teurer als der Kostenvoranschlag
  • Handwerker erscheint zum Termin erst gar nicht
  • Fristen werden nicht eingehalten
Icon Böses Gesicht

So hilft die Handwerkskammer

Zeigt der Handwerksbetrieb keine Einsicht, können Sie sich an die örtliche Handwerkskammer wenden. Einige Handwerkskammern haben eine Schlichtungsstelle, die Sie bei einer außergerichtlichen Einigung unterstützen kann. Die Kosten dafür sind meist geringer als für eine Klage mithilfe eines Anwalts. Auf der Webseite der Handwerkskammern können Sie nach der Kammer in Ihrem Bundesland suchen. Bei größeren Streitwerten kann auch die zuständige Bauschlichtungsstelle weiterhelfen.


So hilft die Rechtsschutz­versicherung

Kann die Handwerkskammer nicht weiterhelfen oder kommt es zu keiner Einigung, hilft oft nur noch der Gang zum Fachanwalt (zum Beispiel für Immobilienrecht). Dieser unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte – wenn nötig auch vor Gericht. Dies kostet natürlich. Haben Sie rechtzeitig eine private Rechtsschutz­versicherung abgeschlossen, übernimmt diese alle Kosten für den Anwalt oder einen eventuellen Prozess und stellt Ihnen auch einen Anwalt zur Seite, wenn nötig.


Achtung bei Neu- und Umbauten!

Eine private Rechtsschutz­versicherung hilft bei „gängigen“ Handwerkeraufträgen, wie dem Reparieren einer Heizung oder eines Rohres. Handwerkliche Arbeiten im Rahmen eines Neu- oder Umbaus müssen gesondert abgesichert werden. Dazu benötigen Sie eine spezielle Bauherren-Rechtsschutz­versicherung.

Icon Spachtel

Tipps, wie Sie Streitigkeiten mit Handwerkern vermeiden

  • Termine schriftlich vereinbaren
    Lassen Sie sich den vereinbarten Termin immer noch einmal schriftlich (zum Beispiel per E‑Mail) geben, falls Sie telefonisch einen Termin ausmachen. So haben Sie später einen Nachweis, wenn der Handwerker zu spät oder nicht erscheint.
  • Kostenvoranschlag erstellen lassen
    Lassen Sie sich immer einen Kostenvoranschlag erstellen, bevor die Arbeiten beginnen. So haben Sie bei späterer Preisdiskussion einen „Beweis“.
  • Abnahmeprotokoll nicht zu vorschnell unterschreiben
    Nehmen Sie sich Zeit, die geleisteten Arbeiten zu überprüfen. Unterschreiben Sie erst dann das Abnahmeprotokoll. Andernfalls wird es schwierig, Mängel tatsächlich nachzuweisen.

Wer haftet für einen Schaden durch Hand­werker?

Handwerksbetrieb haftet für seine Mitarbeiter

Verursacht ein Mitarbeiter eines Handwerksbetriebs einen Schaden beim Auftraggeber, haftet der Betrieb. Dabei spielt es keine Rolle, ob es ein angestellter Handwerker oder ein Auszubildender ist. Der Hintergrund: Unternehmen haften für sogenannte Erfüllungsgehilfen (Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch, § 276).

Icon Menschenmenge

Auch von der Firma beauftragte andere Unternehmen und ihre Mitarbeiter fallen in diese Gruppe. Ist der Handwerker nicht mit einer Betriebs­haftpflicht­versicherung versichert, haftet er beziehungsweise sein Betrieb selbst.


Grad des Verschuldens kann über Haftung entscheiden

Auch wenn das Handwerksunternehmen für den Schaden grundsätzlich aufkommen muss, kann es unter bestimmten Voraussetzungen den Schaden an den Handwerker weitergeben. Entscheidend ist dabei, wie fahrlässig der Handwerker gehandelt hat. Man unterscheidet zwischen leichter, mittlerer und grober Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Haftung teilweise oder komplett auf den einzelnen Handwerker geschoben werden:

Leichte Fahrlässigkeit

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Bei einer leichten Fahrlässigkeit hat der Auszubildende zum Beispiel aus Versehen etwas Farbe auf den Teppich oder das Parkett tropfen lassen. In diesen Fällen haftet das Unternehmen, nicht der Handwerker beziehungsweise der Auszubildende.

Mittlere Fahrlässigkeit

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Eine mittlere Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Handwerker hätte voraussehen müssen, dass sein Handeln zu einem Schaden führt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Maler beim Wandstreichen auf eine Abdeckplane verzichtet hat, obwohl er mit dünnflüssiger Farbe in einem mit Teppich ausgelegten Zimmer arbeitet. Hier kann der Handwerker in Teilhaftung genommen werden.

Grobe Fahrlässigkeit

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Grob fahrlässig hat der Handwerker gehandelt, wenn er beispielsweise betrunken auf der Baustelle erscheint und den vollen Farbeimer so umstößt, dass sich die gesamte Farbe über den Teppich ergießt. In diesem Fall ist es wahrscheinlich, dass der Handwerker den Schaden in voller Höhe selbst tragen muss. Entscheidet ein Gericht über den finanziellen Schadensersatz, liegt dieser in der Regel nicht über drei bis vier Monatsgehältern. In Extremfällen wird diese Obergrenze allerdings aufgehoben.


Wer haftet für Schaden beim Nachbarn?

Ob der Handwerker nun einen Schaden beim Nachbarn des Auftraggebers oder beim Auftraggeber selbst verursacht hat, spielt für die Haftungsfrage keine Rolle. Auch hier haftet das Unternehmen. Der Handwerksbetrieb muss also entweder selbst für den Schaden aufkommen oder der eigenen Betriebs­haftpflicht­versicherung den Schaden melden.

Icon Haus Achtung

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Katharina Burnus
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