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Wasserschaden im Keller – wer zahlt?

Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn durch (Hoch)Wasser im Keller Schäden an eigenen Gegenständen, Möbeln etc. entstehen, ist die Hausrat­versicherung zuständig.
  • Kommt es zu Schäden am Gebäude, wendet man sich an die Gebäude­versicherung.
  • Wichtig bei beiden Versicherungen: Es muss eine zusätzliche Elementarschaden­versicherung abgeschlossen worden sein! Nur dann ist auch Hochwasser versichert.
  • Nach dem Schaden sollte man sich umgehend an den Versicherer wenden und den Schaden dokumentieren.
  • Erst in Absprache mit Versicherer und ggf. Vermieter sollten Sie Aufräum- und Trocknungsarbeiten beginnen.

Das erwartet Sie hier

Wie Sie bei Hochwasser im Keller vorgehen und welche Versicherung bei einem Wasserschaden zahlt.

Inhalt dieser Seite
  1. Was tun bei Hochwasser im Keller?
  2. Hochwasser im Keller: Wer zahlt?
  3. Hochwasserschäden vorbeugen
  4. Ist eine Mietminderung möglich?
  5. Fazit

Was tun, wenn es im Keller zum Wasserschaden gekommen ist?

Wasserschaden im Keller – was tun? Die oberste Regel lautet: Weiteren Schaden vermeiden, sowohl Personen- als auch Sach- bzw. Gebäudeschäden! Erst wenn sichergestellt ist, dass der Schaden nicht noch größer wird – und niemand zu Schaden kommen kann können Sie sich um weitere Schritte kümmern.

Weitere Schäden vermeiden

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Eine große Gefahr geht bei Wasser im Keller von Stromleitungen aus: Wenn der Stromkasten ohne Gefahr zu erreichen ist, sollte der Strom für den Kellerbereich unverzüglich abgeschaltet werden. Befindet sich der Stromkasten im Keller, sollte für die eigene Sicherheit unbedingt die Feuerwehr gerufen werden! Gleiches gilt, wenn im Keller Giftstoffe oder Heizöl gelagert werden und austreten können.

Wasser abpumpen

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Bevor es mit dem Aufräumen losgehen kann, muss das Wasser aus dem Keller abgepumpt werden. Dies sollte möglichst zeitnah geschehen, damit sich Dämmungen und Trockenbau-Teile möglichst nicht mit Wasser vollsaugen können. Zudem ist es ein Vorteil, wenn mit dem Wasser möglichst viel Schlamm entsorgt wird. Denn hat sich der Schlamm erst einmal verfestigt, ist die schwere, träge Masse nur schwer aus den Räumen zu entfernen.

Aber Achtung: Auch wenn man nach einem Hochwasser am liebsten unverzüglich mit den Aufräumarbeiten anfangen möchte: Das Abpumpen des Wasser sollte erst beginnen, wenn der Grundwasserspiegel ausreichend gesunken ist. Ansonsten kann die Bodenwanne des Gebäudes Schaden nehmen. Als grober Richtwert gilt: Loslegen können Hausbesitzer, sobald der Wasserstand außerhalb des Hauses niedriger ist als im Haus selbst.

Versicherung informieren, Schaden dokumentieren

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Wenn der Wasserstand ein Abpumpen noch nicht zulässt, bleibt häufig etwas Zeit für eine erste Rücksprache mit dem Versicherer. Dieser gibt durch, welche Informationen in welcher Form benötigt werden, damit der Schaden später möglichst umstandslos und vollständig reguliert werden kann. Damit dieses möglich ist, wird häufig eine Dokumentation des Schadens in Form von Fotos oder auch Videoaufnahmen verlangt. In einigen Fällen machen aus Skizzen Sinn. Möglichst genaue Zeitangaben können hilfreich sein, damit der Versicherer mithilfe des Wetterdienstes die Situation so gut es geht nachvollziehen kann.

Tipps, wie man einen Versicherungsschaden richtig meldet, finden Sie in unserem Ratgeber:

So werden Ver­sicherungs­schäden richtig gemeldet

Aufräumarbeiten

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Auch wenn das Wasser abgepumpt ist, ist der Keller feucht nach dem Hochwasser und es besteht für eventuell unbeschädigten Hausrat im Keller weiterhin Gefahr: Die hohe Luftfeuchtigkeit kann für elektronische Geräte oder Holzmöbel ebenso zu einem Problem werden wie die Trockengeräte, die das Gemäuer trocknen sollen. Wer hier nicht aufpasst und den Hausrat in Sicherheit bringt, muss damit rechnen, dass die Versicherung nicht den kompletten Schaden übernimmt.

Keller trocknen

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Ob beim Trocknen der Gemäuer ein spezialisiertes Unternehmen beauftragt werden muss, oder ob Trockengeräte aus dem Baumarkt ausreichen, hängt von der Stärke und der Dauer der Überschwemmung sowie von den verarbeiteten Baumaterialien ab. Bei einer nur kurzen Überschwemmungsphase und vergleichsweise stabilen Materialien reichen womöglich die Baumarkt-Geräte aus, die vom Hausbesitzer selbst aufgestellt werden können. Egal für welche Variante man sich entscheidet, nach einem Hochwasser gilt: Keller trocknen muss sein, um Langzeitschäden zu vermeiden. Denn der Keller ist in jedem Fall feucht nach einem Hochwasser, was Risiken wie z.B. Schimmel- oder Hausschwamm-Befall mit sich bringt.

Nichts wegwerfen ohne Rücksprache!

Bevor Gegenstände entsorgt werden, sollte unbedingt mit dem Versicherer Rücksprache gehalten werden, da dieser den Schaden womöglich von einem Sachverständigen begutachten lassen möchte. Werden Dinge voreilig entsorgt, ist dieses nicht mehr möglich und der Versicherungsnehmer bleibt womöglich auf einem Teil des Schadens sitzen.

Wasser(schaden) im Keller: Wer zahlt?

Welche Versicherung zahlt, wenn der Keller unter Wasser steht? – Bei der Schadensregulierung nach einem Wasserschaden geht es zunächst um die Frage: Was wurde beschädigt? Denn wenn der Hausrat des Kellers hinüber ist, kommt eine andere Versicherungs ins Spiel als bei einem Schaden am Gebäude selbst.

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Schäden am Inventar des Kellers

Bei Sachschäden wie zum Beispiel zerstörtem Hausrat, der im Keller lagert – Der zerstörte Fernseher, der im Keller abgestellt wurde, wird ebenso von der Hausrat­versicherung übernommen, wie der eingelagerte Teppich oder die abgestellten Holzmöbel der Küche. Dies gilt jedoch nur, wenn ein zusätzlicher Elementarschaden-Schutz vereinbart wurde. Mehr dazu erfahren Sie in der weiter unten.

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Schäden am Gebäude

Bei Schäden am Gebäude selbst – Jeglicher Gebäudeschaden, der durch Hochwasser entstanden ist, wird von der Gebäude­versicherung übernommen. Auch in diesem Fall greift die Versicherung nur, wenn zusätzlich zum Basis-Schutz eine Elementarschaden­versicherung mit der Gebäude­versicherung vereinbart wurde. Mehr dazu erfahren Sie weiter unten.


Versicherungsschutz nur mit Elementarschaden­versicherung

Sowohl für die Hausrat­versicherung als auch für die Gebäude­versicherung gilt: Die Versicherung zahlt nur, wenn Sie bei Vertragsabschluss eine zusätzliche Elementarschaden­versicherung abgeschlossen haben. Schauen Sie bei einem Schadensfall also genau in Ihre Versicherungspolice.

Eine Police ohne Elementarschutz übernimmt lediglich die Kosten bei Schäden durch:

  • Feuer (auch Löschwasserschäden),
  • Leitungswasser (auch bei geplatzten Rohren nach Frost),
  • Sturm und Hagel (ab Windstärke 8).

Mit einer Elementarschaden­versicherung sind Sie zusätzlich gegen folgende Gefahren versichert:

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Experten-Tipp:

„Immobilien, die nicht regelmäßig bewohnt werden, benötigen unter Umständen einen besonderen Versicherungsschutz, zum Beispiel in Form einer Gebäude­versicherung für Ferienhäuser. Der Hintergrund: Nur unregelmäßig bewohnte Gebäude stellen für die Versicherer ein Sonderrisiko dar. Wer sich hier nicht mit seinem Versicherer abspricht, riskiert seinen Versicherungsschutz!“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Wie schütze ich meinen Keller vor einem Wasserschaden?

Der Keller ist naturgemäß am meisten gefährdet, wenn ein Hochwasser kommt. Wer neu baut, sollte in jedem Fall mögliche Überschwemmungen in die Gebäudeplanung miteinbeziehen (Informationen finden sich in der Hochwasserschutzfibel des Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat).

Bei Bestandsgebäuden kann man nachrüsten und so sein Haus vor Hochwasser schützen. Mögliche Schutz­maßnahmen sind etwa:

  • Schutzelemente für die Fenster
  • mobile Hochwasserschutzwände
  • Abdichtung der Kellerfenster

Nach dem Hochwasser: Kellerfenster abdichten

Um einen neuerlichen Schaden zu vermeiden oder einem Hochwasserschaden vorzubeugen, empfiehlt es sich die Kellerfenster zu überprüfen und abzudichten. Im Internet finden sich verschiedene Anleitungen, um nach einem Hochwasser das Kellerfenster abzudichten.

Mietminderung bei Hochwasser im Keller

Wurde das Haus oder die Wohnung gemietet, muss gewährleistet sein, dass ein dazugehöriger Keller auch genutzt werden kann. Steht der Keller unter Wasser oder ist aus einem anderen Grund nicht nutzbar, steht dem Mieter eine Mietminderung zu.

Wie hoch diese Mietminderung bei Wasser im Keller ausfallen kann, bemisst sich an der so genannten Mietminderungsquote, die der Situation angemessen ist. Bei früheren Gerichtsurteilen wurde häufig entschieden, dass eine Mietminderung von 5 Prozent angemessen ist. Dies ist allerdings nur eine Orientierungshilfe, im Einzelfall können andere Werte als angemessen betrachtet werden. Zu berücksichtigen sind zum Beispiel Gebäude aus der Nachkriegszeit, für die zum Teil eigene Bestimmungen gelten.

Icon Vertrag

Schauen Sie in Ihren Mietvertrag

Um Anspruch auf eine Mietminderung zu haben, müssen die Kellerräume bzw. das Kellerabteil auch tatsächlich zur Mietsache gehören. Die Nutzung des Kellers muss also vertraglich festgehalten sein. Wird der Keller oder ein Teil des Kellers ohne Absprache mit dem Vermieter genutzt, kann die Haftungsfrage mitunter schwierig werden.

Fazit

Wenn Sie Hochwasser im Keller haben, dann gilt: Weiteren Schaden vermeiden, Strom abstellen und Wasser abpumpen, sobald der Grundwasserspiegel ausreichend gesunken ist. Alle weiteren Schritte besprechen Sie am besten mit Ihrem Versicherer.

Sind gelagerte Möbel oder Gegenstände im Keller vom Schaden betroffen, dann kontaktieren Sie Ihre Hausrat­versicherung. Hat dagegen das Gebäude selbst Schaden genommen, dann ist die Gebäude­versicherung verantwortlich. Jedoch nur, wenn Sie Elementarschäden mitversichert haben. Überprüfen Sie also am besten Ihre Versicherungspolice und stocken Sie Ihren Versicherungsschutz auf.

(Sämtliche Angaben dieses Beitrags ohne Gewähr!)


Die häufigsten Fragen zum Thema Hochwasser im Keller

Wer zahlt bei Wasser im Keller?

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Wenn durch Wasser bzw. Hochwasser im Keller Schäden an eigenen Gegenständen, Möbeln etc. entstehen, ist die Hausrat­versicherung zuständig. Kommt es zu Schäden am Gebäude, wendet man sich an die Gebäude­versicherung.

Wer zahlt Wasserschäden im Keller in einer Mietwohnung?

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Bei einem Wasserschaden im Keller einer Mietwohnung zahlt in der Regel die Gebäude­versicherung des Vermieters bzw. des Eigentümers.

Wer haftet für Wasserschäden im Keller?

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Bei Schäden am Gebäude selbst ist die Gebäude­versicherung zuständig – bei einer Mietwohnung ist dafür also der Vermieter verantwortlich. Für Schäden am Hausrat ist der Mieter selbst verantwortlich. Hier hilft seine Hausrat­versicherung. Entstehen Wasserschäden durch Hochwasser, muss der Zusatzbaustein Elementarschäden mitversichert sein – andernfalls leistet die Versicherung nur bei Leitungswasserschäden. Ist der Wasserschaden durch eine auslaufende Badewanne oder Waschmaschine entstanden, ist der Mieter verantwortlich, zu dem die Waschmaschine bzw. Badewanne gehört. Dieser muss sich an seine Privat­haftpflicht wenden.

Wie bekomme ich das Wasser aus dem Keller?

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Um das Wasser aus dem Keller zu bekommen, nutzen Sie am besten eine Wasserpumpe bzw. eine Tauchpumpe. Solche Pumpen können Sie sich beispielsweise im Baumarkt ausleihen. Sobald der Wasserstand niedriger geworden ist, schafft es eine Wasserpumpe meist nicht weiter. Dann helfen nur noch Tücher und Eimer oder spezielle Wasserpumpen, wie etwa ein Nass-Trockensauger oder eine Flachsaugpumpe.

Was zahlt die Versicherung bei einem Wasserschaden im Keller?

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Sind die Voraussetzungen für die Leistungsübernahme durch den Versicherer erfüllt, dann übernimmt die Versicherung in der Regel die Kosten für Reparatur, Instandsetzung und eventuelle Folgeschäden, wenn diese unmittelbar mit dem Wasserschaden zu tun haben.

Wer zahlt den Feuerwehreinsatz bei vollgelaufenem Keller?

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In der Regel ist dies kostenlos, wenn kein Eigenverschulden vorliegt. Dies ist der Fall, wenn das Wasser von außen durch Fenster, Türen oder Treppen eingedrungen ist.

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Katharina Burnus
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