Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wann Sie bei Rissen in der Wand handeln sollten, was Sie dann tun können und welche Versicherung Ihnen weiterhilft.
Inhalt dieser SeiteWer zahlt bei Rissen in der Wand?
Nicht jeder Riss in der Wand ist gefährlich, manchmal handelt es sich nur um ein ästhetisches Problem. Einige Risse können aber ein Risiko darstellen:
- Die Statik eines Gebäudes kann gefährdet sein.
- In den Riss eindringende Feuchtigkeit kann zu Schimmelbildung führen. Das kann eine gesundheitliche Gefährdung darstellen.
- Frostschäden am Mauerwerk durch eindringende Feuchtigkeit setzen der Bausubstanz zu.
Welcher Riss ist wirklich gefährlich?
Es gibt viele unterschiedliche Arten von Rissen: Sackrisse, Setzrisse, Putzrisse, Spannungsrisse, Schwindrisse, Schrumpfrisse oder auch Haarrisse. Diese Risse können unterschiedlich gefährlich sein. Zu Ihrer Orientierung: Setzrisse und Haarrisse im Vergleich:
- Setzrisse entstehen zum Beispiel, wenn der Boden unter einem Gebäude nicht gleichmäßig zusammendrückt wird und Wasser freisetzt. Gründe sind zum Beispiel, dass der Boden unterschiedlich beschaffen ist, oder der Grundwasserspiegel sich verändert. Die schlimmste Folge: Risse im gesamten Gebäude, die die Statik des Gebäudes gefährden.
- Haarrisse sind sehr feine Risse im Putz. Sie sind, wenn sie sich in der Länge und Breite nicht verändern und bis zu einer Stärke von 0,2 Millimetern in der Regel ungefährlich.
Wandrisse – Nicht immer ein Fall für die Versicherung
Verschiedene Versicherungen können für Schäden durch Risse in der Wand aufkommen. Welche Versicherung in Ihrem Fall zuständig ist, hängt von hauptsächlich drei Dingen ab:
- In welchem Verhältnis stehen Sie zu dem Gebäude, in dem die Risse aufgetreten sind? Sind Sie Hausbesitzer, Bauherr oder vielleicht Bauunternehmer? Je nachdem kann eine andere Versicherung, etwa eine Gebäudeversicherung, eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine Bauherrenhaftpflichtversicherung einspringen. Als Mieter wenden Sie sich bei Wandrissen an Ihren Vermieter.
- Prinzipiell gilt, wer für den Schaden verantwortlich ist, muss ihn auch erstatten. Das bedeutet in den meisten Fällen, erst einmal auf Ursachensuche zu gehen. Wer ist für den Schaden direkt oder indirekt verantwortlich? Sind die Risse zum Beispiel durch Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück entstanden, kann der verantwortliche Bauherr in die Pflicht genommen werden. Haben Wurzeln von Straßenbäumen die Risse verursacht, muss womöglich die Stadt oder die Gemeinde für den Schaden aufkommen. Sind die Wandrisse Folge fehlerhafter Berechnungen und Planungen, können der zuständige Architekt und Bauunternehmer den Schaden belangt werden. Hat ein Erdbeben die Risse im Mauerwerk verursacht, dann kann eine Elementarschadenversicherung zahlen.
- Ob eine Versicherung bei Rissen in der Wand einspringt, ist immer abhängig vom jeweiligen Vertrag. Wir empfehlen Ihnen unbedingt das Kleingedruckte zu lesen, ob Wandrisse mitversichert sind und sich im Zweifelsfall beraten zu lassen.
Wandrisse am Haus oder in der Eigentumswohnung – Wann die Versicherung zahlt
Was Sie tun sollten
Wie finde ich die Ursache von Rissen heraus?
Um die Ursache von Rissen herauszufinden, können Sie einen Gutachter beauftragen. Einen passenden Sachverständigen können Sie auf den Seiten der IHK finden. Die Kosten für den Sachverständigen müssen Sie in der Regel vorstrecken. Warten Sie dann das Gutachten ab. Geben Sie erst bei einer Kostenübernahmebestätigung der Versicherung die Beseitigung der Risse in Auftrag.
Risse in der Wand – Beispiele für Ursachen
Wandrisse können verschiedene Ursachen haben. Im Folgenden haben wir Ihnen einige Beispiele für Ursachen zusammengestellt:
- Straßenbeschaffenheit vor dem Gebäude
- Baumwurzeln
- Setzungen oder Verschiebungen, hervorgerufen durch Veränderungen im Baugrundbereich (Bodensenkungen, ungeeigneter Baugrund)
- Grundwasserabsenkungen
- Naturkatastrophen wie Erdbeben, Sturm, Überschwemmung, Erdfall (naturbedingter Einsturz des Erdbodens über natürliche Hohlräume)
- Erschütterungen durch Schwerlast-, Bahn- oder Luftverkehr
- Bautätigkeit in naher Umgebung wie Nachbarbebauung, Kanalarbeiten aber auch Bergbau
- unsachgemäße Bauteile z. B. unsachgemäß gegossene Betonplatten
- Fehler bei der Untergrundverdichtung oder falsche Materialauswahl für das Fundament
- Veränderung der Lage einzelner Gebäudeteile zueinander durch Konstruktionsfehler
Gebäudeversicherung: Risse als Folge von Elementarschäden
Eine Gebäudeversicherung kommt für Schäden durch Wandrisse am eigenen Haus oder in der Eigentumswohnung nicht automatisch auf. Schäden durch Erdbeben, Erdsenkungen oder Erdrutsch sind beispielsweise in der Regel nicht versichert. Eine Gebäudeversicherung kann Sie aber zum Beispiel gegen finanzielle Folgen aufgrund von Rissen in der Wand absichern, wenn die Ursache ein Elementarschaden ist und Elementarschäden explizit mitversichert sind. Meist wird die Elementarschadenversicherung gegen Aufschlag als Zusatzbaustein zur Gebäudeversicherung angeboten. Sie können eine Elementarschadenversicherung jedoch auch als eigenständige Versicherung abschließen.
Was ist ein Elementarschaden?
Elementarschadenversicherungen, manchmal auch Naturgefahrenversicherung genannt, schützen unter anderem Hausbesitzer und Eigentümer vor den finanziellen Folgen von Naturereignissen, sogenannten Elementarschäden. Elementarschäden sind Schäden durch:
- Hochwasser
- Starkregen/Überschwemmung/Rückstau
- Erdsenkung
- Schneedruck
- Lawinen/Erdrutsch
- Erdbeben
- Vulkanausbruch
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Rechtsschutzversicherung
Wer für die finanziellen Folgen von Wandrissen aufzukommen hat, beschäftigt auch die Gerichte (Quelle: openjur, Judicalis, Jürgen Wahl). Wenn Sie sich gegen Kosten für eventuelle Rechtsstreits, auch mit dem Versicherer, absichern wollen, können Sie von einer Rechtsschutzversicherung profitieren. Sie übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten. Beachten Sie aber, dass in der Regel eine Wartezeit von drei Monaten gilt. Schließen Sie eine Rechtsschutzversicherung also vorsorglich ab und nicht erst, wenn sich ein Rechtsstreit bereits abzeichnet.
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Wandrisse in der Mietwohnung – Was Mieter tun sollten
Wenn Sie in Ihrer Mietwohnung neue Wandrisse feststellen, ist Ihre erste Ansprechperson Ihr Vermieter. Sie haben ein Recht darauf, dass die von Ihnen gemietete Wohnung frei von Mängeln ist. Sie haben Anspruch auf die Beseitigung von Risse, wenn diese sich auf den Mietgegenstand wertmindernd oder einschränkend auswirken. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Putzteilchen aus dem Riss herausfallen, sich Ungeziefer in den Rissen ansiedelt oder bei Rissen im Bad mit Schimmelbildung zu rechnen ist.
Was Sie als Mieter tun sollten
Risse in der Wand? – Versicherung fürs Baugewerbe
Für den Bau eines Gebäudes sind Architekten, Statiker, Ingenieure oder auch Bauunternehmer oft unverzichtbar. Aber auch ihnen können Fehler unterlaufen, die zu Wandrissen und damit einhergehenden Kosten führen. Beispiele für Schäden sind:
- Setzungsrisse oder Risse in Böden und Decken durch eine fehlerhafte Statik
- Setzungsrisse am Nachbargebäude, die durch fehlerhafte Anweisungen bei der erforderlichen Sicherung des Gebäudes gegen Abrutschen entstanden sind
Betriebshaftpflichtversicherung für Betriebe des Bauhaupt- und Nebengewerbes
Architekten, Statiker, Ingenieure oder auch Bauunternehmer können sich gegen Forderungen als Folge von Wandrissen zum Beispiel mit einer Betriebshaftpflichtversicherung oder einer Betriebshaftpflichtversicherung, speziell fürs Baugewerbe absichern. Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Unternehmen oder Selbständige gegen die finanziellen Folgen von Schadensersatzforderungen Dritter. Bitte prüfen Sie Ihren Vertrag gut. Beispielsweise werden Schäden durch Rammarbeiten in der Regel ausgeschlossen, können aber als besondere Bedingungen mit eingeschlossen werden.
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Bauherrenhaftpflicht bietet Schutz bei Rissen in der Wand
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung kann für Senkungs- und Erschütterungs- sowie Erdrutschungsschäden zahlen. Sie springt ein, wenn etwa Risse in der Wand durch Rammarbeiten auf der benachbarten Baustelle und daraus folgenden Erschütterungen auftreten. Sie zahlt auch, wenn am eigenen Haus oder am Nachbargebäude Risse durch Erschütterungen entstehen, die durch einen Rüttler ausgelöst wurden, der bei der Pflasterung des an das Haus angrenzenden Parkplatzes zum Einsatz kam.
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Die häufigsten Fragen zu Rissen in der Wand
Wer zahlt bei Rissen in der Wand?
Grundsätzlich gilt: Wer für die Risse in der Wand verantwortlich ist, muss dafür zahlen. Daher ist es wichtig, bei gefährlichen Rissen nach der Ursache zu forschen und den Verantwortlichen zu bestimmen. Auch Versicherungen können finanzielle Folgen von Rissen in der Wand übernehmen: Prinzipiell infrage kommen Gebäudeversicherungen in Kombination mit Elementarschadenversicherung oder Allgefahrendeckung, eine Betriebshaftpflichtversicherung oder auch eine Bauherrenhaftpflichtversicherung. Prüfen Sie Ihren Vertrag und lassen Sie sich im Zweifelsfall beraten.
Wann ist ein Riss in der Wand gefährlich?
Grundsätzlich gilt: Lange, breite und vor allem tiefe Risse sind meist gefährlicher als oberflächliche Risse im Putz. Risse, die sich verändern, können eher ein Risiko bedeuten, als Risse, die statisch sind.
Wer zahlt bei Rissen in der Wand einer Mietwohnung?
Ihr Vermieter hat für die Beseitigung von Wandrissen in Ihrer Mietwohnung zu zahlen, wenn sie einen Mangel darstellen. Risse in der Wand stellen einen Mangel dar, wenn der Mieter die Wohnung nicht mehr nutzen kann, wie er es normalerweise erwarten darf. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Putz aus dem Riss herunterfällt oder sich Schimmel in den Rissen bildet.
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