Wer zahlt bei Rissen in der Wand?

Foto von Talke Flörcken
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Das Wichtigste in Kürze

  • Besonders bei tiefen Rissen, die sich in Länge und Breite verändern, sollen Sie handeln.
  • Für finanzielle Folgen von Wandrissen zahlt, wer für die Ursachen verantwortlich ist. Es ist daher wichtig, die Ursache und den Verantwortlichen für die Wandrisse schnellstmöglich zu ermitteln.
  • Je nachdem, ob Sie Bauherr, im Baugewerbe tätig oder Haus- und Wohnungseigentümer sind, können Ihnen andere Versicherungen helfen.
  • Treten Risse in der Wand der Mietwohnung auf, sollte der Vermieter schnellstmöglich informiert werden.

Das erwartet Sie hier

Wann Sie bei Rissen in der Wand handeln sollten, was Sie dann tun können und welche Versicherung Ihnen weiterhilft.

Inhalt dieser Seite
  1. Wer zahlt bei Rissen in der Wand?
  2. Wandrisse bei Haus und Eigentum
  3. Wandrisse in der Mietwohnung
  4. Abgesichert im Baugewerbe
  5. Versicherung für Bauherren

Wer zahlt bei Rissen in der Wand?

Nicht jeder Riss in der Wand ist gefährlich, manchmal handelt es sich nur um ein ästhetisches Problem. Einige Risse können aber ein Risiko darstellen:

Icon Haus
  • Die Statik eines Gebäudes kann gefährdet sein.
  • In den Riss eindringende Feuchtigkeit kann zu Schimmelbildung führen. Das kann eine gesundheitliche Gefährdung darstellen.
  • Frostschäden am Mauerwerk durch eindringende Feuchtigkeit setzen der Bausubstanz zu.

Welcher Riss ist wirklich gefährlich?

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Es gibt viele unterschiedliche Arten von Rissen: Sackrisse, Setzrisse, Putzrisse, Spannungsrisse, Schwindrisse, Schrumpfrisse oder auch Haarrisse. Diese Risse können unterschiedlich gefährlich sein. Zu Ihrer Orientierung: Setzrisse und Haarrisse im Vergleich:

  • Setzrisse entstehen zum Beispiel, wenn der Boden unter einem Gebäude nicht gleichmäßig zusammendrückt wird und Wasser freisetzt. Gründe sind zum Beispiel, dass der Boden unterschiedlich beschaffen ist, oder der Grundwasserspiegel sich verändert. Die schlimmste Folge: Risse im gesamten Gebäude, die die Statik des Gebäudes gefährden.
  • Haarrisse sind sehr feine Risse im Putz. Sie sind, wenn sie sich in der Länge und Breite nicht verändern und bis zu einer Stärke von 0,2 Millimetern in der Regel ungefährlich.

Wandrisse – Nicht immer ein Fall für die Versicherung

Verschiedene Versicherungen können für Schäden durch Risse in der Wand aufkommen. Welche Versicherung in Ihrem Fall zuständig ist, hängt von hauptsächlich drei Dingen ab:

Icon Bauarbeiter
  • In welchem Verhältnis stehen Sie zu dem Gebäude, in dem die Risse aufgetreten sind? Sind Sie Hausbesitzer, Bauherr oder vielleicht Bauunternehmer? Je nachdem kann eine andere Versicherung, etwa eine Gebäude­versicherung, eine Betriebs­haftpflicht­versicherung oder eine Bauherren­haftpflicht­versicherung einspringen. Als Mieter wenden Sie sich bei Wandrissen an Ihren Vermieter.
Icon Lupe
  • Prinzipiell gilt, wer für den Schaden verantwortlich ist, muss ihn auch erstatten. Das bedeutet in den meisten Fällen, erst einmal auf Ursachensuche zu gehen. Wer ist für den Schaden direkt oder indirekt verantwortlich? Sind die Risse zum Beispiel durch Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück entstanden, kann der verantwortliche Bauherr in die Pflicht genommen werden. Haben Wurzeln von Straßenbäumen die Risse verursacht, muss womöglich die Stadt oder die Gemeinde für den Schaden aufkommen. Sind die Wandrisse Folge fehlerhafter Berechnungen und Planungen, können der zuständige Architekt und Bauunternehmer den Schaden belangt werden. Hat ein Erdbeben die Risse im Mauerwerk verursacht, dann kann eine Elementarschaden­versicherung zahlen.
Icon Vertrag
  • Ob eine Versicherung bei Rissen in der Wand einspringt, ist immer abhängig vom jeweiligen Vertrag. Wir empfehlen Ihnen unbedingt das Kleingedruckte zu lesen, ob Wandrisse mitversichert sind und sich im Zweifelsfall beraten zu lassen.

Wandrisse am Haus oder in der Eigentumswohnung – Wann die Versicherung zahlt

Was Sie tun sollten

  • Dokumentieren Sie den Riss bzw. die Risse zum Beispiel mit Fotos.
  • Dokumentieren Sie unbedingt die Veränderung der Größe. Wird der Riss länger und vor allem breiter? Längenveränderung können Sie mit Bleistiftmarkierungen nachvollziehen. Oder Sie verwenden sogenannte Rissbreitenkarten. Zudem können Sie den Riss in regelmäßigen Abständen fotografieren.
  • Schätzen Sie die durch den Riss verursachte Beschädigung ab.

    1. Unbedenklich sind in der Regel feine oberflächliche Risse im Putz, die sich nicht verändern. Sie entstehen zum Beispiel durch Schwankungen der Temperatur oder Feuchtigkeit. Stören Sie diese Risse, können Sie sie überstreichen oder verputzen.
    2. Verändern sich Risse hingegen, kann das auf schwerwiegende Risiken hindeuten. Dynamische Risse zeigen sich oft an Mauerdurchbrüchen wie Fenstern oder Türen oder an Stellen, an denen verschiedene Bauteile zusammentreffen, etwa Anbauten, Garagen oder auch Giebeln. Prinzipiell gilt: Je länger, breiter und tiefer ein Riss, desto gefährlicher ist er.
  • Erforschen Sie die Ursachen des Risses. Diese Ursachen entscheiden darüber, wer für den Schaden aufkommen muss.

Wie finde ich die Ursache von Rissen heraus?

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Um die Ursache von Rissen herauszufinden, können Sie einen Gutachter beauftragen. Einen passenden Sachverständigen können Sie auf den Seiten der IHK finden. Die Kosten für den Sachverständigen müssen Sie in der Regel vorstrecken. Warten Sie dann das Gutachten ab. Geben Sie erst bei einer Kostenübernahmebestätigung der Versicherung die Beseitigung der Risse in Auftrag.

Risse in der Wand – Beispiele für Ursachen

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Wandrisse können verschiedene Ursachen haben. Im Folgenden haben wir Ihnen einige Beispiele für Ursachen zusammengestellt:

  • Straßenbeschaffenheit vor dem Gebäude
  • Baumwurzeln
  • Setzungen oder Verschiebungen, hervorgerufen durch Veränderungen im Baugrundbereich (Bodensenkungen, ungeeigneter Baugrund)
  • Grundwasserabsenkungen
  • Naturkatastrophen wie Erdbeben, Sturm, Überschwemmung, Erdfall (naturbedingter Einsturz des Erdbodens über natürliche Hohlräume)
  • Erschütterungen durch Schwerlast-, Bahn- oder Luftverkehr
  • Bautätigkeit in naher Umgebung wie Nachbarbebauung, Kanalarbeiten aber auch Bergbau
  • unsachgemäße Bauteile z. B. unsachgemäß gegossene Betonplatten
  • Fehler bei der Untergrundverdichtung oder falsche Materialauswahl für das Fundament
  • Veränderung der Lage einzelner Gebäudeteile zueinander durch Konstruktionsfehler

Gebäude­versicherung: Risse als Folge von Elementarschäden

Icon Wolke mit Regen

Eine Gebäude­versicherung kommt für Schäden durch Wandrisse am eigenen Haus oder in der Eigentumswohnung nicht automatisch auf. Schäden durch Erdbeben, Erdsenkungen oder Erdrutsch sind beispielsweise in der Regel nicht versichert. Eine Gebäude­versicherung kann Sie aber zum Beispiel gegen finanzielle Folgen aufgrund von Rissen in der Wand absichern, wenn die Ursache ein Elementarschaden ist und Elementarschäden explizit mitversichert sind. Meist wird die Elementarschaden­versicherung gegen Aufschlag als Zusatzbaustein zur Gebäude­versicherung angeboten. Sie können eine Elementarschaden­versicherung jedoch auch als eigenständige Versicherung abschließen.

Was ist ein Elementarschaden?

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Elementarschaden­versicherungen, manchmal auch Naturgefahren­versicherung genannt, schützen unter anderem Hausbesitzer und Eigentümer vor den finanziellen Folgen von Naturereignissen, sogenannten Elementarschäden. Elementarschäden sind Schäden durch:

  • Hochwasser
  • Starkregen/Überschwemmung/Rückstau
  • Erdsenkung
  • Schneedruck
  • Lawinen/Erdrutsch
  • Erdbeben
  • Vulkanausbruch

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Rechtsschutz­versicherung

Icon Richterhammer und Gesetz

Wer für die finanziellen Folgen von Wandrissen aufzukommen hat, beschäftigt auch die Gerichte (Quelle: openjur, Judicalis, Jürgen Wahl). Wenn Sie sich gegen Kosten für eventuelle Rechtsstreits, auch mit dem Versicherer, absichern wollen, können Sie von einer Rechtsschutz­versicherung profitieren. Sie übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten. Beachten Sie aber, dass in der Regel eine Wartezeit von drei Monaten gilt. Schließen Sie eine Rechtsschutz­versicherung also vorsorglich ab und nicht erst, wenn sich ein Rechtsstreit bereits abzeichnet.

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Wandrisse in der Mietwohnung – Was Mieter tun sollten

Icon Hochhaus

Wenn Sie in Ihrer Mietwohnung neue Wandrisse feststellen, ist Ihre erste Ansprechperson Ihr Vermieter. Sie haben ein Recht darauf, dass die von Ihnen gemietete Wohnung frei von Mängeln ist. Sie haben Anspruch auf die Beseitigung von Risse, wenn diese sich auf den Mietgegenstand wertmindernd oder einschränkend auswirken. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Putzteilchen aus dem Riss herausfallen, sich Ungeziefer in den Rissen ansiedelt oder bei Rissen im Bad mit Schimmelbildung zu rechnen ist.


Was Sie als Mieter tun sollten

  • Melden Sie die Wandrisse sofort dem Vermieter, am besten schriftlich, zum Beispiel per Mail. Schicken Sie Fotos der Risse zur Dokumentation mit.
  • Vereinbaren Sie, falls möglich, einen Vor-Ort-Termin mit Ihrem Vermieter.
  • Setzen Sie dem Vermieter eine angemessene Frist für die Beseitigung der Mängel.
  • Der Vermieter sollte dann eine Fachperson für die Beurteilung und Ausbesserung beauftragen.
  • Kommt der Vermieter seiner Verpflichtung nicht nach, so kann eine sogenannte Ersatzvornahme für Sie in Betracht kommen (Quelle: BGB). Das bedeutet, dass Sie die Reparatur in Auftrag geben und die Kosten vom Vermieter zurückfordern. Bei einer Ersatzvornahme müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen berücksichtigt werden (Quelle: Promietrecht). Am besten, Sie lassen sich vor diesem Schritt fachkundig beraten, um im Zweifelsfall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Dokumentieren Sie unbedingt die Veränderung der Größe. Wird der Riss länger und vor allem breiter? Längenveränderung können Sie mit Bleistiftmarkierungen nachvollziehen. Oder Sie verwenden sogenannte Rissbreitenkarten. Zudem können Sie den Riss in regelmäßigen Abständen fotografieren.

Risse in der Wand? – Versicherung fürs Baugewerbe

Für den Bau eines Gebäudes sind Architekten, Statiker, Ingenieure oder auch Bauunternehmer oft unverzichtbar. Aber auch ihnen können Fehler unterlaufen, die zu Wandrissen und damit einhergehenden Kosten führen. Beispiele für Schäden sind:

  • Setzungsrisse oder Risse in Böden und Decken durch eine fehlerhafte Statik
  • Setzungsrisse am Nachbargebäude, die durch fehlerhafte Anweisungen bei der erforderlichen Sicherung des Gebäudes gegen Abrutschen entstanden sind

Betriebs­haftpflicht­versicherung für Betriebe des Bauhaupt- und Nebengewerbes

Architekten, Statiker, Ingenieure oder auch Bauunternehmer können sich gegen Forderungen als Folge von Wandrissen zum Beispiel mit einer Betriebs­haftpflicht­versicherung oder einer Betriebs­haftpflicht­versicherung, speziell fürs Baugewerbe absichern. Eine Betriebs­haftpflicht­versicherung schützt Unternehmen oder Selbständige gegen die finanziellen Folgen von Schadensersatzforderungen Dritter. Bitte prüfen Sie Ihren Vertrag gut. Beispielsweise werden Schäden durch Rammarbeiten in der Regel ausgeschlossen, können aber als besondere Bedingungen mit eingeschlossen werden.

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Bauherren­haftpflicht bietet Schutz bei Rissen in der Wand

Bauherren­haftpflicht­versicherung

Eine Bauherren­haftpflicht­versicherung kann für Senkungs- und Erschütterungs- sowie Erdrutschungsschäden zahlen. Sie springt ein, wenn etwa Risse in der Wand durch Ramm­arbeiten auf der benachbarten Baustelle und daraus folgenden Erschütterungen auftreten. Sie zahlt auch, wenn am eigenen Haus oder am Nachbargebäude Risse durch Erschütterungen entstehen, die durch einen Rüttler ausgelöst wurden, der bei der Pflasterung des an das Haus angrenzenden Parkplatzes zum Einsatz kam.

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Die häufigsten Fragen zu Rissen in der Wand

Wer zahlt bei Rissen in der Wand?

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Grundsätzlich gilt: Wer für die Risse in der Wand verantwortlich ist, muss dafür zahlen. Daher ist es wichtig, bei gefährlichen Rissen nach der Ursache zu forschen und den Verantwortlichen zu bestimmen. Auch Versicherungen können finanzielle Folgen von Rissen in der Wand übernehmen: Prinzipiell infrage kommen Gebäude­versicherungen in Kombination mit Elementarschaden­versicherung oder Allgefahrendeckung, eine Betriebs­haftpflicht­versicherung oder auch eine Bauherren­haftpflicht­versicherung. Prüfen Sie Ihren Vertrag und lassen Sie sich im Zweifelsfall beraten.

Wann ist ein Riss in der Wand gefährlich?

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Grundsätzlich gilt: Lange, breite und vor allem tiefe Risse sind meist gefährlicher als oberflächliche Risse im Putz. Risse, die sich verändern, können eher ein Risiko bedeuten, als Risse, die statisch sind.

Wer zahlt bei Rissen in der Wand einer Mietwohnung?

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Ihr Vermieter hat für die Beseitigung von Wandrissen in Ihrer Mietwohnung zu zahlen, wenn sie einen Mangel darstellen. Risse in der Wand stellen einen Mangel dar, wenn der Mieter die Wohnung nicht mehr nutzen kann, wie er es normalerweise erwarten darf. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Putz aus dem Riss herunterfällt oder sich Schimmel in den Rissen bildet.

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Katharina Burnus
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