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Die Bausumme setzt sich zusammen aus den Grundstückskosten und allen Kosten, die beim Bau, Umbau oder der Sanierung der Immobilie entstehen.
Die Selbstbeteiligung ist die Summe, die Sie im Falle eines Rechtsstreits selbst zahlen müssen. Die Kosten, die darüber hinausgehen, trägt der Versicherer. Die Selbstbeteiligung gilt pro Schadensfall.
Als Baubeginn zählt das Datum, an dem die ersten Erdarbeiten auf dem Grundstück durchgeführt werden oder der Abriss eines alten Gebäudes auf dem Grundstück beginnt.